1910 / 43 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Wanderlagers vom Nachweis des Bedürfnisses abhängig gemacht zu sehen. Die gründliche Veuorznung des Submissionswesens muß erneut gesgrdert werden. Die Abänderung des 3 109g a ist zur un= bedingten Notwendigkeit geworden. Seine gegenwärtige Fassung führt zu den schlimmsten Unzuträglichkeiten für das Handwerk und die Innungen. Die Selbsthilfe kann und soll nicht aufgehoben werden; aber den Organisationen des Handwerks gebührt . die aller⸗ kräftiaste staatliche Unterstützung, damit sie auch den Auswüchsen des Submissionswesens, zumgl der ruinösen Preisschleuderei wirk⸗ sam entgegentreten können. Der Zuschlag sollte nicht dem Mindest⸗ fordernden, sondern demjenigen erteilt werden, der dem von der ausschreibenden Behörde kalkulatorisch ermittelten Kostenhetrage am nächsten kommt. Den Anregungen der Handwerkerkreife hat der Reichstag in den letzten Jahren durchweg . gegen⸗ übergestanden, die verbündeten Regierungen aber haben) si diesen Forderungen gegenüber bisher fehr referviert verhalten. Wir würdigen die Bedenken des Bundesrats gegen manche unserer Beschlüsse, aber diese Bedenken dürfen doch auch nicht zu weit ge⸗ trieben werden. Das Verlangen der Berechtigung der Zwangs⸗ innungen zur Festsetzung von Preisen kann um ' so unbedenklicher er⸗ füllt werden, als die Festsetzung der Mindestpreise ja doch der Ge⸗ nehmigung durch die Verwaltungsbehörde unterliegen * nicht früher wird dem unlauteren Wettbewerb ein Ende bereitet, werden können. Die Konsumvereine richten eine große Zahl selbständiger Gewerbe⸗ treibender zugrunde; wenn die 1 auf diesem Wege den Mittelstand zu vernichten sucht, so ist das von ihrem Standpunkte aus nur konsequent, denn die Zerstörung der kleinen Existenzen ist die notwendige Vorbedingung Zur . der letzten sozial⸗ demokratischen Jiele. Wir aher wollen den Mittelftand als eine der stärksten Stützen der bestehenden Gesellschafts ordnung wachsen, blühen und gedeihen sehen. (Zurufe, links Ich verurteile alle Konsumpereine, mögen sie von Arbeitern, Offinieren oder sonst wem gegründet und betrieben werden. Durchaus sympathisch ist uns auch die Resolution, die sich gegen die Schmußzliteratur, gegen die Schund⸗ und Afterkunst wendet. Diese Schundliteratur und Schmutz⸗ kunst richtet uns unsere Jugend allmählich zugrunde; und ohne die Polizei läßt sich diese 6 Literatur und Kunst aus den Buchhändlerläden nicht entfernen. Was die Arbeiterorgani⸗ sationen betrifft, so hat der bergische Arbeitgeberverband ihnen aus⸗ drücklich seine Anerkennung als einem Instrument des gewerblichen . ausgesprochen. Die Verständigung auf Grund der Ver⸗ andlung von Organisation zu Organisatlon sollte man daher nicht ablehnen, sondern fördern, sonst treibt man die Arbeiterschaft mehr und mehr in eine Kampfesstellung gegen die Arbeitgeber hinein.

Hierauf wird Vertagung beschlossen.

Schluß 6ün Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. Interpellation der Sozialdemokraten wegen der das Reichstags⸗ wahlrecht betreffenden Aeußerungen des Reichskanzlers im Ab⸗ geordnetenhause; Etat des Reichs amts des Innern.)

BPreuszischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 23. Sitzung vom 18. Februar 1910, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung, in der zunächst die zweite Beratung des Etats der n m mg ling, und zwar die . der dauernden us gaben fortgesetzt wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Es folgt das Kapitel „Besondere Gefängnisse“.

Abg. von Pappenheim (kons.): Die Fürsorge für die unglück⸗ lichen Irren ist eins der trübsten Kapitel. Es ist , G, daß in den letzten Jahrzehnten die Bestrehungen die Irrenhäuser zu Pflege⸗ anstalten umzuwandeln, bedeutende Fortschritte gemacht haben. Früher baute man himmelhohe Mauern um die Irrenanstalten herum, die Fenster waren vergittert, die . wurde überall angewandt, die Tobzellen glichen Aufbewahrungsräumen für wilde Tier Man kann dem, was die Selbstverwaltungen 8 haben, nur allseitiges ob spenden. Große Anstalten sind entstanden, oft in einem nied= lichen Landschaftsbilde, alle Mauern sind gefallen, und es wird bei den Irren der Eindruck erweckt, als ob sie nicht von der Außen welt abgeschnitten seien. Diese erfreuliche Entwicklung wird nun bedroht durch Entscheidungen, die das QVberberwaltungsgericht getroffen hat, af in diese Anstalten auch , Irre aufgenommen werden sollen, die zum größten Teil den schaum der menschlichen Gesellschaft darstellen, die zum Teil enorm gefährlich nd Diese verbrecherischen Irren müssen fo bewahrt werden, daß sie mit der menschlichen Gesellschaft nicht mehr in Berührung kommen. Ich fürchte, da der Entwurf des neuen Strafgesetzbuches noch unerträglichere Zustände als bisher schaffen wird. Durch diefe Unterbringung der derbrecherischen Irren wird das System der offenen Anstalten unmöglich macht. Die Unterbringung dieser Irren kann nicht . dieser Anstalten sein. Denn diefe Anstalten müsfen das Bestrẽ zen haben, den armen Irren das Dasein zu erleichtern, man fann nicht diesen unschuldigen Geschöpfen, diefen armen Teufeln zumuten, mit den schwersten Verbrechern zusammenzuleben. Das wäre eine große Roheit.

an hat das Bestreben, die Irren möglichst in Verkehr miteinander zu, bringen, um auf ihren Zustand in günstiger Weise einzuwirken. Die Unterbringung der verbrecherischen Irren würde die n n in Liese Anstalten wieder einführen. Auch unser bor ügliches Wärter⸗ personal würde durch diese Unterbringung der Verbrecher herabgedrückt werden. Die Wärter, die mit dem Herzen pflegen müssen, würden Gefangenwärter werden. Es ist also unbedingt Aufgabe des Staates, die Unterbringung der irren Verbrecher selbst zu über- nehmen. Bei der Reform des Strafgesetzbuches werden diefe Be⸗ denken geprüft werden müssen; Pesonkers machen die SS 63 und 65 ernste Erwägungen nog.

Abg. Schmedding r, Im Rheinlande befanden sich 1907 oe irre Verbrecher in den Anstalken, in Westfalen 3. nchen die Unterbringung haben lediglich die Verwaltungsbegmten zu entscheiden. Es ist bedauerlich, daß gar keine Gewähr gegen Irrtümer gegeben ist. Bei der Ausführung der neuen Gt re , n fl. werden sich in dieser Hinsicht S wierigteiten ergeben, die rechtzeitig durch Aus⸗ führungsbestimmungen in Preußen beseitigt werden müssen. S wierig ist die Frage, ob die Leute als Geisteskranke oder als Verbrecher an⸗ zusehen sind; der Psychiater sagt, es seien Geistes kranke, der Gefängnisbeamte nennt sie Verbrecher. Wo sind die Anstalten, in welche solche Personen ,, werden können, und wer hat die Pflicht, sie unterzubrin en Der Staat hat nur in drei Gefängnissen die Möglichkeit, irre Verbrecher unterzubringen. Allerdings sind die . nach dem Dotationsgesetz verpflichtet, Vorsorge für das Irrenwesen zu treffen oder Beihilfen dazu zu gewähren; aber aus diefer Pflicht folgt nicht, daß sie jeden Geistes kranken unterzubringen haben. Das berverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung an⸗= erkannt, daß zurzeit für manche geisteskranke Verbrecher eine gesetz⸗ iche Fürserge nicht vorhanden ist. Dag Bunde amt für dag

imatswesen hat entschieden, daß . Geisteskranke als ilfebedürftig nicht anzusehen felen, wenn ie imstande seien, n der Freiheit ihren Lebengunterhalt zu verdienen, und deren Unterbrin ung nur mit Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit en, ö. Es gibt nun aber auch Personen, die nur geistig beschränkt find. Wenn die neue Stra prozeßnovelle 26 wird, s entsteht in Preu en eine große Lücke in dieser Beziehung. Es frast sich ob der Stgat allen ober die robinjen allein Sie Für⸗ rde übernghmen, oder sich᷑ beide Tarcin feilen sollen. Ver Staat Allein empfiehlt sich dazu nicht, da sonst das gesamte Gebiet der Irrenpflege zerrissen wird, und den Provinzen allein kann man es wegen der Kosten nicht zumuten. Cs bleikt nur die Teilung dieser Aufgabe zwischen Staat und Propinzen. Wer soll aber die Anstalten

bauen, der Staat oder die Provinzen? Gebaut muß jedenfalls werden, denn Anstalten in genügender Zahl sind nicht vorhanden, und sie Ven nicht für die Unterbringung dieser Elemente. Die Ansicht des bg. von Pappenheim, daß der ö. die Baulast und die Probinzen die Kosten der Unterbringung übernehmen i stimmt mit einer Petition von Landeshauptleuten aus dem Jahre 1895 überein. Ich laube, daß immerhin der Vorschlag des Abg. von Pappenheim geeignet . kann, um aus den Schwierigkeiten herauszukommen. Diese Frage muß bald einer Lösung entgegengeführt werden; wir müssen unter allen Umständen verlangen, daß irre Verbrecher unschädlich gemacht werden. Der Redner tritt zum nn, fi eine Vermehrung der Zahl der katholischen Geistlichen in den Gefängnissen ein.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Die von dem Herrn Abg. von Pappenheim an⸗ geregte Frage wegen Behandlung der Irren ist selbstwerständlich auch vom Standpunkte meines Ressorts als eine besonders wichtige zu be⸗ trachten, wenngleich ich selber an der Behandlung der Sache eigentlich garnicht beteiligt bin. Immerhin besteht aber auch für die Justiz⸗ verwaltung ein großes Interesse daran, daß diejenigen Verbrecher, welche als Irre befunden werden, so sicher aufbewahrt werden, daß sie nicht zu einer Gefahr für die Bevölkerung werden, wenn sie sich ihre Freiheit etwa infolge mangelnder Beaufsichtigung verschaffen. Unser Gesetz sagt, daß gegen einen Geisteskranken keine Strafe zu vollstrecken ist, und selbstverständlich bestimmt das Gesetz auch, daß ein Geisteskranker nicht verurteilt werden kann. Wenn sich nun während einer Strafvollstreckung herausstellt, daß ein Verbrecher in Geistes krankheit ver⸗ fallen ist, so muß er aus der Strafhaft entlassen werden. Er wird dann der Polizei überwiesen, die das weitere zu veranlassen hat, damit er sicher verwahrt bleibt, um nicht Gefahr zu bringen. Daß nun die Anstalten, die jetzt bestehen, nicht ausreichen, um die genügende Sicher⸗ heit zu gewähren, habe ich schon oft erfahren (hört, hört h; ich habe deshalb auch den dringenden Wunsch, daß alle ausreichenden Maß— nahmen getroffen werden, welche die sichere Unterbringung der Geistes⸗ kranken gewährleisten.

Wem nach unserer jetzigen Gesetzgebung die Last obliegt, diese Anstalten zu schaffen und zu unterhalten, das kann ich nicht erörtern, denn ich würde damit in das Ressort des Ministers des Innern übergreifen, und ich muß es ihm überlassen, Stellung dazu zu nehmen. Ich möchte aber hinweisen auf das, was der Herr Abgeordnete für die kommende Gesetzgebung be⸗ merkt hat. Da haben wir zunächst den Entwurf zu einem Straf⸗ gesetzbuch als eine gewissermaßen private Arbeit. Sie ist dazu bestimmt, zunächst der Kritik offen gelegt zu werden, und die Kritik befaßt sich bekanntlich auch schon eingehend mit den neu vorgeschlagenen Bestimmungen. Später wird erst eine Kommission zusammentreten, die einen amtlichen Entwurf feststellt. Ich darf einschalten, daß diese Vorarbeit im großen und ganzen eine sehr günstige Aufnahme ge⸗ funden hat, und ich habe darauf hinzuweisen, daß auch die hier zur Erörterung stehenden Fragen, wie ja auch der Herr Abgeordnete be⸗ reits erwähnt hat, darin zur Lösung gestellt sind.

Wir werden in der Folge, wenn diese Gedanken zu einem Gesetze sich umformen, zweierlei Arten verbrecherischer Kranker haben, erstens die vollkommen Irren und zweltens die sogenannten Minderwertigen. Diese Minderwertigen sollen nach den Gedanken des Entwurfs auch bestraft werden, aber milder als die voll Zurechnungsfähigen. Da aber auch diese Minderwertigen immerhin eine gewisse Gefahr für die Allgemeinheit in vielen Fällen bilden, so ist vorgesehen, daß auch für sie eine Unterbringung in Heil oder Pflegeanstalten angeordnet werden kann, eine Einrichtung, die wir zurzeit noch nicht haben. Es ist aber auch nach dem Gedanken des Entwurfs Vorsorge getroffen, daß alle Garantien für deren Unterbringung gegeben werden, indem es nicht wie bisher ohne weitere Kontrolle den einzelnen Be⸗ hörden überlassen bleiben soll, die Zeit der Internierung zu bestimmen, sondern bestimmt ist, daß gegen deren Entscheidung der Rechtsweg offenstehen soll.

Wie sich das Gesetz später gestalten wird, ist noch nicht abzu⸗ sehen; aber wenn es in dem Sinne, wie es der Entwurf vorschlägt, zu stande kommt, so erhebt sich natürlich auch ohne weiteres die Frage, wie es auszuführen sein wird, ob die jetzt bestehenden Anstalten äber⸗ haupt ausreichen könnten, um die Maßnahmen, die das Gesetz vor⸗ gesehen hat, durchzuführen. Daß sie jetzt schon mangelhaft sind, haben die Herren Abgeordneten ja anerkannt, und ich glaube das bestätigen zu müssen. Daß die Anstalten später auch noch eine weitere Aus- dehnung erfordern werden, glaube ich annehmen zu müssen, wenn eben der Entwurf Gesetz wird. In welcher Weise aber im einzelnen Abhilfe für die allgemein anerkannten Uebelstände geschaffen werden soll, diese Frage wird zu erörtern sein bei der Beratung des Strafgesetzbuchs, wenn es so weit sein wird. Bleibt es bei dem Entwurf, so wird in Frage kommen, wie die einzelnen Staaten sich dazu stellen müssen. Zurzeit liegen die Verhältnisse in den einzelnen deutschen Staaten keineswegs gleichmäßig, sondern in dem einen ist es anders geregelt wie in Preußen und in einem anderen wiederum anders. Es würde dann vielleicht in Frage kommen, ob wicht für Preußen durch ein vreußijches Aus⸗ führungsgesetz zum Strafgesetzbisch diese ganzen Fragen und alle die in ihr liegenden Streitigkeiten zum Austrag gebracht werden müssen; so weit ich die Sache übersehen kann, würde das der richtige Weg sein, um hier Sicherheit und Ordnung zu schaffen. Darüber aber, in welcher Weise das geschehen soll, Vorschläge zu machen bin ich nicht in der Lage, denn diese Bestimmungen des Ausführungẽgesetzes würden im wesentlichen wohl vom Standpunkt des Ressorts des Ministers des Innern aus zu beraten sein. Jedenfalls würde aber, wenn es dazu kommt, im Staatsministerium Stellung dazu ge⸗ nommen und dessen Entscheidung dem Gesetzesborschlag zugrunde gelegt werden. Ich kann also für heute weiter nichts sagen, als daß ich die bestehenden Uebelstände anerkenne, daß von seiten des Justiz⸗ ressorts zurzeit ein Eingriff ausgeschlossen ist, daß aber das Justiz⸗ ressort berufen sein wird, die Frage bei der strafgesetzlichen Gesetz⸗ gebung und ebenso bei der Aus führungsgesetzgebung nicht nur zu erwägen, sondern daran mitzuarbeiten, damit es gelingt, einen be⸗ friedigenden Zustand zu schaffen. (Brabo 9)

Abg. von Hertzen lfrkons.): Daß jemand, der in geistig umnachtetem Fustant ein straftare Handlung begeht, nicht bestraft werden kann, ist selbstverständlich, aber es liegt eine Gefahr für die Allgemeinheit vor, wenn, solche bersonen sich frei bewegen können. Das Gericht muß entscheiden können, daß solche Hefe e. für die Zeit ihrer Geistes krankheit untergebracht werden können, und dann muß dafür Chergt werden daß Anstalten dafür errichtet werden. er

taatssekretär de del n gute hat erklärt, daß dies Sache der Einzelstagten sei. 8. müßte gesetzlich bestimmt werden, daß solche, unglücklichen Personen im Interesse der Gesamtheslt interniert werden können; das dürfte aber keine Novelle zum Straf⸗

j lun esetzbu ein, denn diese Personen sollen nicht als s . n werden, sondern es müßte ein besonderes Gesetz . In den korhandenen Alnftallen können die irren Lerbse chen . untergebracht werden, denn das wäre eine Härte für die

3 7, all armen Geisteskranken; außerdem können die irren Verbre ö. diesen Anstalten leicht ausbrechen. Es müßten also be , f stalten errichtet werden, und diese Aufgabe muß der . 3 nehmen. Diese Aufgabe ist m , 26 ,, Staates, deghalb muß der Staat die Kosten übernehmen, in, Abg. 8 ff (kon): Ich danke dem Minister für . egenkommende Haltung. Wir haben diese Frage schon wieder ö Fe nnn, des Innern besprochen, bis jetzt aber kein sehr ge. gegenkommen gefunden. Ich weise noch darauf hin, daß i. in den Irrenanstalten, besonders die Frauen, sehr oft den llebe engen irren Verbrecher ausgesetzt sind. Erst in letzter Zeit ging ö enn . ein Fall, in dem eine Frau von einem irren Verbrecher überfalle e en Die Entweichungen der irren Verbrecher kommen sehr n ung deshalb müssen Anstalten geschaffen werden, wo die En , nicht möglich ist. Allerdings mag eine größere Anzahl der ir ihhlih, brecher geisteskrank wie andere 6. aber sie sind , . shhi jedenfalls mehr als die anderen Irren. Sie dürfen desha nn tn der bürgerlichen Gesellschaft bleiben, der Staat muß für sie Wan, schaffen. Die neuen Stellen für Gefangnisdirektoren in ö. agdeburg und Essen bitte ich nicht allein durch Juristen 1 ö s sind andere Anwärter genug vorhanden. In bezug au Mien kurrenz der Gefängnisarbeit für die freien Gewerbe ist die i ehh, unseren Wünschen schon vielfach entgegengekammen, aher i C Zeit hat im Buchdruckgewerbe Beunru igung it gegriffen. fir Bre Tegel errichtete Gefängnisdruckerei stellt die Druckarbeiten lnb, hörden her, diese sind also dem freien Beruf verloren 9 h, Einer Deputation des Deutschen Buchdruckereipereins hat der ih, im Jahre 1907 erklärt, daß die Tegeler Druckerei nicht . werfen, sondern nur, für den Staat arbeiten solle, und ef en, 1 er eine schwere Schädigung des freien Gewerbes nicht er 9 ö Tegel sollten nur die Formulare der Justizverwaltung

; 1 werden, aufgeben könne er die Druckerei nicht, aber an eine ö ö. eg werde nicht gedacht. Nun soll aber nach den Er . un . dieses Etats das Aufsichtspersonal für den Betrieb in Tege „ten . 283 frage ea den Minister, ob jetzt eine Erw der Druckerei geplant ist. det Heheimer Dberjuftizrat Plaschke; Eine lu dehmi ihn Druckeres ist nicht beabsichtigt. Was die Besetzung der e neuen Stellen für Gefängnisdireltoren anlangt, so ko bethalb darauf an, wer sich meldet. Um Juristen wird es sich . nicht handeln, weil es sich nicht um sogenannte gehobene 3 handelt, sondern nur um solche mit einem Gehalt von 36000 bi ein eli Die Anzahl der katholischen Geistlichen ist allerdings in 3 um Gefängnissen gering, aber es handelt sich dabei henvisf unhn Untersuchüngesgefangene, die nicht an dein Gottesdienst tei . brauchen, oder deren Teilnahme vom Untersuchungsrichter ni zugelassen wird. . sst ebemso i bg. Dr. Liebknecht (Soz.): Der irre Verbre er is en h, ein Geisteskranker wie jeder andere Geistes kranke. J a Herrn von Oertzen darin bei, daß diese Frage nicht im 5 , win, zu regeln ist; diese . gehört nicht bor die Kriminaljn k

fragen wie weit die Vorarbeiten für die Unterstellung sami ich j fängnisse unter eine Leitung gediehen ie, Gntw rf day

verwaltungskörper dabei zusammenarbeiten. J möchte den

geschlossen. der . Abg. Cassel (fr. Volksp.): Ich halte die Trennung Der 36

muß hesondere Anstalten für die irren Verbrecher hau egen, .

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) wendet sich nechma gen, wet f für die verbrecherischen Irren besondere Anstalten ö ö Diese , , Anstalten würden leicht dazu fibre gr werden. kriminalistische Gesichtspunkte in den Vordergrund J ee nl.

Vei den Remunerationen für ,, 1 dem Arbeitsverdienste der Gefangenen wünscht, uneralionensß⸗

Abg. Dr. Lie bkn echt So; ) Streichung dieser ef neten wer leicht zu einer großen Gefahr für die Gefängnis ; könnten. ; orlage an Die Position wird nach der Regierungsv ] genommen. geb aude

sche⸗

ichen Bei den einmaligen und außerordentlich ö. a ben wünscht schtẽgebii. ö. 1 cht. Tilsit (kons.), ein neues Amte erg volle“. für Tilsit; ö 4 9 sei on n im vorigen Jahre der neue Bau bersp g nl s. ö

ire ein. nh, dessen Vereinigung mit dem Amtsgericht ober y,, des Abg Hammer (kons.) weist darauf hin, daß zie fen seien n in erichtsgebdudes in Groß-Läichterfelde zu klein e, . 9. Beamten seien oft, wie die Heringe zusammenge 1a f, erweisl/ solches Gebäude sich schon nach 8 Jahren als zu ö . über, eh Geheimer Obersustizrat Fritsch betont demgegentsmen.“ Gemeinde verpflichtet sei, ö. Grweiterungsbau borzune 2 . Dan genüge für diesen Zweck. st auf die cle bie a i, Justände des Amtsgerschtsgebäudes in Luckenwalde hin i enn die hierauf bezüglich Petition deg Ma . zu * Regierung nicht, wie es die Kommission be sondern zur Berücksichtigung zu überweisen.

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Abg. Dr. Liebknecht (Soz) bittet um Aufi sei. Biene,

ein Landgericht Berlin 9 ö. . in Ri , ,,

waltschaft und auch das Publikum seien dur 1. bring )

. k worden, denn die Dezentra 568 . ißstände mit sich. ; t es,

i von e dr ender f Co pin . ide Dberlandesgerichtsberirk Stettin so gering mit d und hringt eine Reihe lokaler . 6. Berůchsichtigung

Geheimer Oberjustijrat Fritsch sag ünsche zu. ;

(Schluß in der Dritten Beilage.)