1910 / 43 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

M. 4.

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

Abg. Nissen (Däne) bittet den Minister, di Vorgrbeiten für j 3 mi gr,, in Sonderburg nach Möglichkeit zu be⸗

eunigen.

e mer Oberjustizrat Fritsch erklärt, daß die Vorarbeiten schon in Angriff genommen seien. . ö .

Abg. Klaufener (Zentr.) beschwert sich. wiederum über die mangelhaften Raumwperhältnisse im Gerichtsgebäude in Aachen und verlangt einen Neubau, . ; 2 9 Geheimer Oberjustizrat Fritsch erwidert, daß die Inangriffnahme eines Erweiterungsbaues eine Verzögerung erlitten habe, weil sich die Verhandlungen Über den Ankauf eines ine, Terrains zerschlagen hätten. Die Angelegenheit folle möglichst schleunig erledigt werden. Bei der Forderung zum Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Amtsgerichts gebäude in Bitburg tritt

Abg. Wallenborn Gentr) für, die Wahl eines anderen Bau⸗ 6. Ein und beantragt, die Abstimmung über diese Position

or läufi en.

h . lrjustizrat Fritsch bittet um Bewilligung der Forderung, da der gewählte Bauplatz viel geeigneter sei als zwei andere, die in Frage gekommen seien. .

Nachdem der Abg. W allenborn Gentr.) und der Abg. von Pappenheim stons) nech, einmal für die Absetzung dert i ston eingetreten sind, beschließt das Haus gemäß diesem

ntrage. .

6. Dr. Bell Gentr) tritt dafür ein, daß die neuen Gerichts gebäude in Essen und München-Gladbach den modernen Bedürfnissen entsprechend elngerichtet werden. . ö

Das Extraordinarium wird bewilligt, damit ist der Justiz⸗ etat erledigt. 4 Es folgt die erste Beratung der Novelle zum Ge etz über sic , von Zwischentredit bei Renten⸗ gutsgründungen vom 12. Juli 1990. .

i der Vorlage kann, soweit für die Errichtung von Rentengiltern die Vermittlung, der Generalkommission eintritt, er . Zwischenkredit aus dem Reservefonds der Rentenbanken gewährt, werden; dem Fonds darf hierfür ein Betrag bis zu 15 Millignen Mark entnommen werden.

; Abg. von Hennigs, Tech lin ann 8 w wir gern der Vorlage zustimmen werden. a d 6. 3 . .

den Großgrundbesitzern vorzuwerfen, ĩ irn nsalion irgendwie Widerstand entgegen setzten. erade . . ; den Kolonisationsgesellschaften herpor⸗

esitzer sind an ĩ satz e ke erg e ; sit e halten eine Kommissionsberatung dieses Ent⸗

r beteiligt. . omn . ür ö und bitten, r gleich im Plenum anzunehmen. . Im Namen meiner politischen Freunde kann

ich erklaren, daß wir für das Gefetz stimmen werden und ebenfalls h , n, nicht für erforderlich halten. Die Ansied⸗ lungstechnik hat sich in einer Weise entwickelt, daß die bisherigen Bekräge für den Zwischenkredit nicht mehr ausreichen. Darum ist die Erhöhung des Fonds um 5. Millionen freudig zu begrüßen, ebenso die Erweiterung des Verwendungszwecks, n. gemeinnützige Siedlung;⸗ gefellschaften auch Zwischenkredite in demselben Umfange wie die Sst= preußische Landgesellschaft und die Pommersche Ansiedlungsgesellschaft

erhalten können. . Abg. Dr. Schröd er-Cassel (nl. ; Auch wir stehen der Vorlage

außerordentli npathisch gegenüber, wir hatten schon früher selbst einen lla ki , Wir würden aber wünschen, daß die Mittel nicht nur den der Generalkommission angeschlossenen Kolbni⸗ sationsgesellschaften zur Verfügung gestellt werden, sondern auch den

ĩ er llschaften. . el er Meine politischen ind halten

es i Msorderssch, daß die Ansiedlung von Arbeitern mehr KJ wird. Auch wir fordern, daß die privaten Erwerböge sellschaften in vollem Umfange an der Gewährung von Iwischen kredit bei Rentengutsgründungen Anteil haben sollen.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten von

Arnim: . . Meine Herren! Der Herr Abg. Dr. Schroeder hat die Frage

gestellt, o wischenkredit auch Privatparzellanten zur Verfügung destellt , . Herren, soweit der Rentenbanklredit Privat parjellanten zur Verfügung gestellt wird, wird natürlich auch der Zwischenkredit den Privatparzellanten zur Verfügung gestellt. Ich habe aber die Generalkommission in Ostpreußen, wier ich schon bei der Etats. debatte erklart habe, angewiesen, da dort eine leistungs fähige gemein⸗ mktzige Gesellschaft begründet worden ist, ernstlich zu prüfen, ob auch Bedürfnig vorläge, gewerbsmäßigen Parzellanten den Rentenbankkredit . Verfigung uu stellen und habe darauf aufmerksam gemacht, daß 6. ie Frage in jedem galle von dem Gesichtspunkt aus zu beurteilen hatte ob der Tätigkeit der gemeinnützigen Gesellschaften dadurch irgendwie Konkurrenz gemacht werden würde. .

Abg. ) be nicht, daß die privaten Erwerbe , i re e it; hter ö, . ichen. Wir haben ein großes Interesse been n fen; fat i tg Rolpnifatiensgesellschaften nich i , r. e nn, zahlung . n,, h n ,. der gesunde Boden ent⸗

zogen wird. usfetzung, daß die Heneralkemmission e ln ere niiher in fle le Sesnien 8 Gesetzet zu gute kommen. Minister für Landwirtschaft 2c. von Arnim: Ich habe mich doch ganz klar ausgedrückt; ich habe gesagt, daß überall, wo die Generalkommission mitarbeitet, auch der Zwischenkredit zur Verfügung gestellt wird. Ich habe nur in Frage gestellt, ob in Zukunft da, wo eine gemeinnützige Gesellschaft mit Hilfe von Staat, robinz usw. zustande gekommen ist, wie jetzt in Ostpreußen, in Zukunft Erwerbsgesellschaften von Privaten habe ich nicht geredet der Rentenbankkredit und damit auch der Zwischenkredit in Zukunft zur Verfügung gestellt werden soll. Ich habe, wie gesagt, die General⸗ kommission in Sstpreußen beauftragt, diese Frage von dem Gesichts. unkt aus zu prüfen, ob nicht eine ungehörige Konkurrenz den vom ate proteglerten und ins Leben gerufenen Gesellschaften gemacht verden würde. di Meine Herren, es ist von allen Seiten an die Staatsregierung ie Forderung. gestellt worden, sie solle planmäßig kolonisieren. Von einer Planmäßigkeit, die an sich nur schwer durchzuführen ist, weil man nur da kolonisieren kann, wo man kaufen kann, kann natürlich um so weniger die Rede sein, wenn neben den gemeinnützigen Gesell—

ften noch Privatgesellschaften kolonisieren, die; außerdem noch die

Dritte Beilage

Berlin, Sonnahend, den 19. Februar

nachteilige Folge bringen, daß sie auf dem Gütermarkt Konkurrenz machen, kurz nach jeder Richtung unerwünscht in die Tätigkeit der gemeinnützigen Gesellschaften eingreifen. Aus. diesem Grunde habe ich, wie gesagt, für die Zukunft die Unterstützung solcher Erwerbs⸗ gesellschaften in Ostpreußen in Frage gestellt.⸗

Abg. Klocke (Zentr,: Nach den Erklärungen des Ministers glaube ich nicht. daß die Befürchtungen der. Vorredner, irgendwie begründet sind. Die private Kolonifationstätigkeit soll nicht unterbunden werden.

Abg. von Bockelberg (kons): Es liegt kein Anlaß vor, üher diesen Entwurf eine Kommissions beratung vorzunehmen, wir wollen deshalb sofort in die zweite Lesung eintreten.

Damit schließt die Generaldiskussion.

In der nunmehr folgenden zweiten Beratung beantragen die AVbgg. Aronsohn und Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.), den Gesetzeniwurf zur Beratung an die Budgetkommission zu über⸗

weisen. ö . . ag von Pappenheim erklärt, der Kommissionsberatung nicht widersprechen wollen, wenn, sie durchaus gewünscht werde; er empfehle aber die

Agrarkommission. Die Vorlage wird der Agrarkommission überwiesen.

Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Reisekosten der Staatsbeam ten.

Abg. Lohmann (nl): Allseitig hat in früheren Verhandlungen die Ansicht bestanden, daß die Beamten aus den. Reisekosten keinen Gewinn erzielen sollen, daß ö. Reisen vermieden werden sollen, daß aber nötige Reisen nicht unterbleiben sollen, Tatsächlich haben die Beamten aus den Reiseentschädigungen Nebeneinnahmen erzielt, anderseits ist es oft vorgekommen, daß Beamte Neisen. die im Inter⸗ esse des Dienstes notwendig gewesen wären, unterlassen haben, um nicht in den Verdacht zu kommen, als wollten sie sich Neben⸗ einnahmen verschaffen. Daß unnötige Dien streisen unterbleiben, dafür müsfen die Zentralverwaltungen sorgen. In einem Fall soll ein Vor⸗

esetzter eine Inspektionsreise nur unternommen haben, um an einer

agd teilnehmen zu, können. Die Herabsetzung der Tagegelder in dieser Vorlage ist als gerechtfertigt anzusehen, ö. daß Zugangs- und Abgangsgelder nur an dem Wohnort und an dem 1 Der Reisen gewährt werden, aber nicht an den Zwischenorten. ie wichtigfte Bestimmung der Vorlage ist, daß für Beamte, die häufig Dienstreisen zu unternehmen haben, ein Pauschale festgesetzt werden kann, wir wünschen aber, daß dieses von dem Ministerium selbst und nicht von den Provinzialbehörden bestimmt wird. Ich beantrage, . einer Kommission von 14 oder 21 Mitgliedern zu über— weisen.

Abg. Viereck (frkons): Dienstreisen der Beamten sind nötig, damit die Beamten in Fühlung mit der Bevölkerung bleiben. Aber es sind viel zu viele Reisen gemacht worden. Die Beamten haben oft eine ganze Reihe von einzelnen Reisen unternommen, anstatt sich die Mühe zu geben, sich eine Rundreise zusammen⸗ zuftellen, auf der sie alles mit einem Mal abmachen konnten. Dadurch hat die Staatskasse viel zu viel für die Dienstreisen auf⸗ wenden müssen. Ju oft werden Reisen lediglich zu dem Zweck ge⸗ macht, um eine nachgeordnete Stelle zu kontrollieren. Es wird viel zu biel bei uns beaufsichtigt. Es ist richtig, daß die Vorlage die Reisekosten etwas beschneidet, aber das darf auch nicht zu weit

ehen; denn die Reisekosten sollen dem Beamten einen vollen Ersgtz Ür das geben, was er für eine Dienstreise aufwenden muß. Es ß dahin gestrebt werden, ö. die Abrechnung der Reisekosten der= einfacht wird; denn für diese Abrechnung wird zu viel Zeit in An⸗ spruch genommen. 51 0 aller Geschäfte der Oherrechnungskammer entfallen auf die Beanstandung von Reisekostenabrechnungen. Die

Vorlage hat den Vorzug, die ganze Materie einheitlich zu regeln. Cine Einzelberechnung der aufgewendeten Kosten

r sieht die Vorlage mit Recht nicht vor, denn wenn alle kleinen Ausgaben einzeln liqui⸗ diert werden sollten,

würde das Schreibwerk gar kein Ende nehmen. Es sind deshalb bestimmte Sätze vorgesehen, und wir können diese im allgemeinen als angemessen anerkennen; die Kommission wird jedoch die Staffelung unter den verschiedenen Rangklassen, der Be⸗ amten befonders prüfen müssen. Eine Verkürzung der Sätze bei längerem Aufenthalt an einem anderen Orte ist gerechtfertigt, weil ich da der Beamte auf den längeren Aufenthalt sehr wohl einrichten kann. Zu erwägen ist, ob nicht statt der Ansetzung der Cisenbahnkosten den Be⸗ amten Freifahrscheine von der Eisenbahnverwaltung egeben werden. Die Bemesfung der Sätze für die Eisenhahnfahrt ist jedenfalls an. emessen, denn der Beamte soll daraus keinen Gewinn erzielen; es . aber auch flatt der Kilometergelder das wirklich gezahlte Fahr⸗ geld liquidiert werden. Wir schließen uns dem Antrage auf Ueber⸗ weisung der Vorlage an eine Koinmission an, halten aber eine Kommission von 14 Mitgliedern für genügend.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich will Sie wegen der vorgerückien Stunde nicht mit einer langen Rede behelligen, sondern nur auf einige Punkte eingehen, die die Herren Vorredner berührt haben. Ich danke den Herren für die wohlwollende Beurteilung, die sie der Vorlage haben angedeihen lassen, und glaube, daß die verschiedenen Detailpunkte, die hier zur Sprache gebracht worden sind, wohl nachher im Schoße der Kommission noch zu erörtern sein werden.

Ich möchte nur weniges hervorheben. Der Herr Abg. Lohmann hat darauf hingewiesen, daß die Zentralbehörde bemüht sein müsse, ihrerseits unnütze Reisen nach Möglichkeit zu unterdrücken. Dieser Verpflichtung sind wir uns wohl bewußt und haben kürzlich für den Bereich der Allgemeinen Verwaltung die Behörden mit einer eingehenden Instruktion versehen. Die einzelnen Reisen von hier aus zu kontrollieren, ist aber natugemäß unmöglich. Wir können nur all⸗ gemeine Grundsätze aufstellen, aber die Einzelheiten von hier aus zu übersehen, ist nicht möglich. Es muß das dem betreffenden Chef der Provinzialbehörde, es muß dem Pflichtbewußtsein des einzelnen Be⸗ amten überlassen bleiben. Und wenn ich sage, daß der Chef der Provinzialbehörde das untersuchen muß, so würde ich, wenn solche Fälle vorgekommen sein sollten, wie der Abg. Lohmann sie erwähnte, daß der Chef einer Provbinzialbehörde eine Inspektion vorgenommen haben sollte, um auf diese Weise die Kosten einer Jagdreise zu er— sparen, so würde ich dem Herrn Abg. Lohmann dankbar sein, wenn er mir das Material zugänglich machen könnte. Ich brauche nicht zu betonen, daß derartige Dinge nicht scharf genug gerügt werden können, und ich würde mir, wenn sie wirklich vorgekommen sein sollten, eine strenge Ahndung vorbehalten.

Herr Abg. Viereck hat auf einen in der Tat sehr wunden Punkt hingewiesen, das ist die Vereinfachung des ganzen Rechnungswesens. Er hat ganz mit Recht darauf hingewiesen, daß daß die Oberrechnungskammer mit der Kontrolle dieser Reisekosten⸗

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liquidationen ganz außerordentlich belastet ist. Wir hoffen, alle diese Schwierigkeiten dadurch erheblich einzuschränken, daß die Ab⸗ und Zugänge wesentlich anders gestaltet werden. Gerade in dieser Frage der Ab- und Zugänge steckte eine Fülle des schönsten Rechnungs⸗ und Kontrollmaterials, und wenn wir diese Ab- und Zugänge einschränken auf das wirkliche Bedürfnis wie es, glaube ich, in der Vorlage geschehen ist dann wird nachher diese Fülle von Beanstandungen und Kontrollmaßregeln eingeschränkt werden. Und das gilt nicht nur für dieses Gebiet, sondern auch für andere Gebiete. Wir müssen die ganze Kontrolle der Oberrechnungskammer zum Teil auf andere Organe zu übertragen suchen, wir müssen diese Kontrolle in die Provinzial⸗ instanz verlegen, sie delegieren; wir müssen schon die Provinzial⸗ instanzen daran interessieren, damit dort bereits die Prüfung eintritt und Remedur eintritt, statt erst Jahre lang nachher durch die Ober⸗ rechnungskammer.

Aber, meine Herren, ein weiteres: es wird, glaube ich, gar nicht mehr nötig sein jetzt ist es nach dem Gesetz notwendig aber materiell wird es nicht mehr nötig sein, daß die Oberrechnungs kammer jede einzelne Reisekostenliquidation ihrerseits prüft. Es genügt vollkommen das wird aber beizubehalten sein daß die Oberrechnungskammer trotz der Delegation ihrerseits noch Stichproben vornimmt, um sich zu überzeugen, daß richtig nach den allgemeinen Grundsätzen verfahren ist. Ich habe mich mit der Oberrechnungskammer in Verbindung gesetzt, um diese Frage der Delegation ihrer Befugnisse und der Ein⸗ schraͤnkung ihrer Prüfung in minder wichtigen Detailfragen einer ein⸗ gehenden Erörterung zu unterziehen. Das ist eines der Kapitel, und zwar nicht das unwichtigste, wo es darauf ankommt, das enorme Schreibwerk einzuschränken und die Kontrollen zu vermindern, die zum Teil wirklich mit dem Objekt in gar keinem Verhältnis mehr stehen.

Der Herr Abg. Viereck kam dann noch wieder auf die Idee der Freifahrtscheine zurück. Ich habe schon seinerzeit in der Kommission ausgesprochen, daß diese Idee mir auch prima vista als die nächst⸗ liegende erschien. Aber wir haben jetzt wie im Jahre 1897 die Frage eingehend geprüft. Im Jahre 1897 hat der Finanzminister von Miquel ausgesprochen:

Im Staatsministerium seien drei Systeme zur Prüfung gelangt: I) die volle Liquidation der entstandenen wirklichen Kosten ich glaube, wir werden alle darin einverstanden sein, daß es gar nicht möglich ist, die Kosten einzeln zu liquidieren, dieser Fülle des Schreibwerks gegenüber —; 2) freie Fahrt auf den Eisenbahnen; 3) das vorliegende System. Das zweite System, nämlich die freie Fahrt auf den Eisenbahnen, sei vom Ministerium der öffentlichen Arbeiten als nicht durchführbar bekämpft worden. Und der Urterstaatssekretär Fleck hat als Ver⸗ treter des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten folgendes aus— geführt: Bei Blankobilletts sei immer genaue Prüfung erforderlich, ob die betreffenden Personen hinreichend legitimiert selen; der Schein müsse unbedingt im Verwahr der Eisenbahnbehörde bleiben, sonst fehle jede Kontrolle. Das System der Frelfahrtscheine bestehe jetzt bei den Eisenbahnbeamten; es erfordere aber eine schwierige Kontrolle, und trotzdem kämen Betrügereien vor. So einfach der Weg auch erscheine, so mache er doch der Kontrolle wegen erhebliche Schwierig⸗ keiten. Meine Herren, wie hat seitdem der Verkehr zugenommen, welche

Schwierigkeiten hat das Publikum schon an den Schaltern, die Billetts rechtzeitig zu bekommen!

Wenn der Schalterbeamte nun auch noch mit der Kontrolle der Legitimation aller Reichs- und Staats⸗ beamten belastet wird, so wird der Eisenhahnverwaltung etwas zu⸗ gemutet, was sie nicht leisten kann. 89

Ich glaube mich auf diese wenigen Worte beschränken zu können. Im übrigen erkläre ich mich gern bereit, die Einzelfragen, die hier angeschnitten worden sind, mit in der Kommission zu erörtern.

Abg. Freiherr von Maltz ahn (kons): Dem Vorschlag, daß di Provinzialbehörden die Notwendigkeit der Reisen prüfen . 9 6. sch mich an. Die Kontrolle der Freifahrkarten halte auch ich für so schwierig, h es besser ist, sie von vornherein abzulehnen. Im allgemeinen habe ich zu unseren Beamten das Vertrauen, daß sie ihre Reisen auch wirklich nur im Interesse des Dienstes machen. Sollten Ausnahmen vorgekommen sein, so bestätigen sie nur die ö. . Wir beantragen, die Vorlage der Budgetkommission zu über⸗

Darauf wird die weitere Beratung vertagt.

Abg. von . (kons.) beantragt, morgen den Antrag der Konservativen zur Geschäftsordnung wegen der Ordnung im Hause auf die Tagesordnung zu setzen, weil diese . . sei. ;

ie Abgg. Dr. Fried berg (al.), Dr. Müller Berlin (fr. Velksy) Herold. (Zentr) und Freiherr von Zedlitz und Neukirch (frkons) wünschen die Beratung erst am Mon⸗ tag, damit die . noch darüber beraten können.

3. . appenheim ist damit einverstanden.

4 /g Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. Geseß über die Reisekosten; Etats der direkten Steuern und des Finanzministeriums.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gef ztgamteas Nr. 7 vom 16. Februar 1910.) esundheittamte

Pest. Oesterreich. In Triest traf am 31. J . ; guts Bombay ein, welcher am 21. . 7 Llonhdamp er Lungenpest erkrankten Indier ausgeschifft hatte. . 5

war am 23. Januar in Aden ; des Schisfsspitals sind verbrannt, das . 5 22

Suez desinfiziert worden, ebenso in Suez ; h satzung und der Reisenden. so in Suen die unteine Wãsche der Be⸗