1910 / 126 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Jun 1910 18:00:01 GMT) scan diff

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kürzung der Studienzeit der Juristen wird in absehbarer Zeit nicht die Mede sein kannen. ü

Graf Finck von Finckenstein kemmt auf die Behandlung der geistestranlen Verbrecher zurück und bemerlt: Die geistes kranken Ver keen werden gewissermaßen auf die Menschkeil losge lan. 1 kommen war in Irrenanstalten, aber der Staat bat darauf keinen Ein⸗ fluß, sondern nur die Provinzen. Kommen die Verbrecher in eine Predinglalirrenanstalt, se werden sie dert genau so gehalten wie ZJucht⸗

naler Es wäre aber richtiger, wenn ber Staat die Sache in die Dand nähme und neben den Zuchthäusern auch Anstalten für irre Verhrecher errichtete. Der Redner bittet den Mintster diese Frage in ernste Er⸗ wägung zu zieben, da sie ein lebhaftes Interesse für alle Staats. bürger habe; der Justizminister solle mit dem Minister des Innern sich in Verbindung setzen.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Ich kann nur Wort für Wort unterschreiben, was der Herr Vorredner äber die Notwendigkeit gesagt hat, die All= gemeinbeit gegen geisteskranke Verbrecher zu sichern. Wenn ein Ver⸗ brecher als geisteskrank erkannt wird, kann er nicht mehr als Sträfling bebandelt werden. Kommt er infolgedessen in geminderte Aufsicht, im Vergleich ju der im Zuchthaus bestehenden, so können allerdings große Gefahren für die Allgemeinheit entsteben. Wir haben auch nicht selten von Fällen gebört, daß geisteskranke Verbrecher aus dem Irren= baus entwichen sind und ihr verbrecherisches Tun fortgesetzt haben. Ich babe schon neulich Gelegenbeit gehabt, mich in dem andern Dause aber diese Frage zu äußern und habe da von meinem Nessortstand⸗ vunkte aus nur erklären können, daß die Justiz es nur mit solchen Verbrechern zu tun haben kanml, die geistig gefund sind, denn gegen einen Geisteskranken eine Strafe zu vollstrecken, das geht nicht an. Es handelt sich also darum, einen Weg zu finden, um solche Verbrecher, gegen die eine Strafe nicht vollstreckt weiden kann, wenn sie gefährlich sind, ebenso un= schädlich zu machen wie einen Verbrecher, der bei seinem vollen Ver⸗= stande ist. Ich wiederhole, die Justtzverwaltung ist außer Stande, etwas anderes zu tun als, nachdem ein Verbrecher als geisteskrank erkannt worden ist und sich dagegen nichts sagen läßt, ihn aus der Strafhaft zu entlassen und ihn den Verwaltungebehörden zu über⸗ weisen, damit diese die zu seiner Sicherung notwendigen Maßnahmen ergreifen. Hiermit bört die Tätigkeit der Justizberwaltung anf. Natürlich hat aber auch sie ein lebhaftes Interesse daran, daß ein solcher füt geisteskrank erklärter Verbrecher nachber leinen Schaden anrichtet. Ich habe daher schon Veranlassung genommen, mich mit dem Herrn Minister des Innern dieserhalb in Verbindung än setzen. Nach dem jetzigen Stande der Gesetzgebung wird von vielen Seiten behauptet, müßten die Provinzen die Last tragen, wäbrend andere sagen, es sei Sache des Staats, solche verurteilten Menschen auch später in Haft zu halten. Es wird sich die Frage nicht anders als durch die Gesetzgebung lösen lassen, und bei diesen gesetzgeberischen Erwägungen, die etwa anzustellen sind, mitzuwirlen, das halte ich natürlich für meine Aufgabe. Indessen jetzt aus meinem Nessort beraus was ich gern täte Abhilfe zu schaffen, dazu bin ich nicht in der Lage.

Herr Dr. Wag ner; Ich möchte nur etwas pro qomo sprech Bei dem ersten juristischen Examen wird af den i e. Universitäten in der Nationalsäkonomie nicht, durch besondere Fachleute geprüft. Es ist immer gesagt worden, es stehe dem nichts ent⸗ gegen, daß solche Graminatoren zugezogen werden, es ist aber bisher nichts gescheben. Ich habe schon als sunger Professor angeregt, die Sache in diesem Sinne zu regeln. Cs muß verlangt werden, daß die juristi chen Studenten ernstlicher Nationalökonomie treiben, als es jetzt der Fall ist. Für den vreußischen Studenten kommt die Staats und Voelkswirtschaft k. ut wie gar nicht in Betracht. Einfache Ar⸗ beiter kennen die gro gerke von Brentano usw. Ein berühmter,

längst verstorbener Koll te mich einmal hören, was der e d, . 4

bei Ihnen ni Ich sollte meinen, das zu wissen, gebart zur = Bildung. Nun macht man geltend, daß die Juristen heute schon ein so großes Pensum zu bewältigen haben. Das gebe ich zu. Dann muß eben das suristische Studium erweitert werden. Es darf nicht so weiter gehen, daß unsere jungen Juristen so geringe Kenntnisse in den Staats⸗ wissenschaften haben. Ganz kann und darf also diese Materie nicht besseite geschoben werden, das ist ein nicht länger haltbarer Zustand. Dhne äußeren Zwang aber ist eine Aenderung nicht zu erreichen. In anderen deutschen Staaten, Sachsen, Bavern, ferner in Desterreich eschiebt längst, was ich wünsche, und besonders die bᷣsterreichischen San. sind im Durchschnitt auf dem nationalökonemischen Gehiete ausgezeichnet unterrichtet. Auf die Dauer kann es bei dem bisherigen . in einem so sozial angeregten Jahrbundert wie dem 1 nicht bleiben.

Justizminister Dr. Beseler:

Ich stebe vollstandig auf dem Standpunkt, daß eine weitgehende allgemeine wissenschaftliche Bildung für die jungen Studenten der Jurteyruden im höchsten Grade erwünscht ist. Ich erkenne auch in keiner Welse, daß gerade die Lehren der Nationalökonomie auch für dlesenlgen von allergrößter Bedeutung und Wichtigkeit sind, die sich dem Rechtestudium widmen und späͤter in dem Staatedienst angestellt zu werden wänschen. Wir haben das auch jetzt bereits im Prinzip anerkannt, denn eg werden im Gesetz und im Regulativ die Grund- lagen der Staatewissenschaft als ein Teil derjenigen Materien be⸗

ichnet, die den Gegenstand der Prüfung bilden sollen. Aber es mag wobl sein, daß dieser Gedanke nicht überall im Examen praftisch ge⸗ nůgend durchgeführt wird. Sie sehen auch aus dieser Anregung des Herrn Vertedners, daß die Abkürzung dee Studlumt wobl nicht zu erreichen sein wird. Ich könnte mir denken, daß die letzt schwebenden Erwägungen dahin ausliefen, daß man sagte: dat Unipersltätestudtum als solches soll vollkemmen freigegeben werden, es soll dem Studenten nach jeder Richtung bin überlassen bleiben, sich auf der Universitat eine Bildung zu verschaffen, wie er sie für richtig bält, und wir baben nur in dem Examen nachber die Mög- lichkeit festjustellen, ob dag, was er für richtig gebalten hat, auch für den Staat genügend sein wird. Wir werden auf ein strenges Examen blakemmen, und wenn wit in dem Eramen nachher die Staate wissen⸗ schaften, namentlich Nationalökonomie, mehr in den Vordergrund rächen werden, als ee bicber geschiebt, se würde ich das begrüßen. In welcher Melse eg möglich sein wird, den Wünschen zu entsprechen, das kann ich beute nicht sagen, aber daß sich die Wänsche det Herm Vorrednerg mit den meinigen in vieler Hinsicht begegnen, das kann

um es Innern hebt 3 ig des mia iber anz . 2. . Mebtbeit der Cemm sston die Ansfaffung vertreten Habe, daß die , . der Galtigkei 6. . = * für die k nicht ohne Hehe de. digen kann. Ferner be die Ein⸗ gemeindungẽpeolitif u ee Erbrternngen Veranlassung. ge. man babe c. allgemeine Anbörung der Previn 2 erlangt, die der Minsster ker nur far besenderg bedeutsame Ein . zugestanden wissen wolle.

Von Herrn Dr. Len tze liegt zu diesem Etat der An⸗

trag vor: . die Regierung zu erfuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher e ermöglicht, alle noch nicht verwabrlosten Kinder unter 14 Jahren, welche der Verwahrlosung anheimzufallen drohen, zur Fürsorge⸗ erzehung zu überweisen.

Herr Dr. von Diiembows ki: Den gesetz hat seinen Zweck nur teilweise erreicht. Eine Meinungg⸗ erschiekenbelt über die Auslegung, des Gesetze. kat, die Wirkung gehabt, daß die Zabl der Ueberweisungen in Fürsorge⸗ erziekung sehr abgenemmen hat. Häufig haben die Erörterungen jabrclang geschwebt, ehe die Fürser gerziehung eingeleitet wurde, und bas Kind zn feinem Rechte kam. Mit jedem Jahr wächst die dargus entstehende Gefahr; das Gesetz muß also erweitert werden. Das vraftiche Ergebnis der vom Kammergericht im Gegensatz zum Dberderwaltunge gericht vertretenen, juristich ja unanfecht⸗ Haren Auffaffung, welche das Moment der Armenpflege in den Vordergrund stellt, ist durchaus unerfrenlich. Aus den elben Er⸗ wäqungen kann ich auch den Antrag Lene nur Ihrem Wohlwollen empsehlen. Anderseits sind auch die Provinzen dringlich daran nateresstert, zur Furforgeerzichung Mater al zu erhalten, zelches noch möglichst unverderben und unberührt ist. Ich bitte den Minister, gesetzzeberische Schritte einzuleiten und die ausführenden Ver⸗ bande zur Vorberatung heran zuzteben. Ich befürworte sodann eine Fortbildung der Gesetz gebung über die den Provinzen obliegende außerordentliche Armenhflege für die Irren, Idioten, Blinden, Taub⸗ stummen ufw. Diese Gesetzgebung kennt bisher nur die ge⸗ schlossene Anstaltepflege. Fortgesetzt wächst die Zahl der Kranken, acbefondere der Irren und Idioten, über das Verhältnis der Zu⸗ nahme der Bevölkerung hinaus, sodaß die Previnzen immer starker Felastet werden. Müssen denn durchaus alle auf Grund des Geseßzes den Probinzen Ueberwiesenen in Anstalten untergebracht werden? Man sollte die Unterbringung in organisierter, kontrollierter Familien- pflege allgemein zulassen. Einige Provinzen verfahren ja bereits danach, aber es scheint mir die gesetzliche Basis mu fehlen. Jeden alls müssen die Provinzialverbände don den enormen Kosten für den Bau von immer mehr großen zentralisierten Anstalten ent⸗ lastet werden. Man kannte auch zu kleineren zentralisierten Anstalten speziell für harmlose Irre ufw. Üübergehen. Es harren hier große Probleme der Löfung, für die es des Zusammenarbeitens der Ver waltung mit der Aerzteschaft bedarf, ein Umstand, der durchaus für die Vereinigung der Medininalabteilung mit dem Ministerium des Innern spricht. .

Hert Di. Lentze: Zur Begründung meines Antrages möchte ich noch ausführen, daß wir mit unserer Gesetzgebung auf dem Gebiete der Fürsorgeerziehung mir nicht ganz auf dem richtigen Wege zu sein scheinen. Es muß darauf Bedacht genommen werden, die Verwahr⸗ losung zu verhüten, also die Fürsorgeerziehung möglichst früh zu er— möglichen. Je jünger das Kind desto bessere Wirkung verspricht die Familienerziehnng., die zugleich das Kind später von dem Stigma befreit, seine Jugend in einer Erziehungsanstalt ver bracht zu haben. Die Familienerziehung ist auch 30 mal billiger als die Änstaltserziehnng. Ich will der letzteren nicht das geringste nach= sagen 5 mühen sich nach besten Kräften ab, die Zöglinge zu ordent⸗ lichen Menschen zu machen; aber es ist nicht zu leugnen, daß die Fürforgeerziehung viel größere Erfolge hat, wenn die Kinder jung dazu kommen und in Famillen untergebracht werden. Der Vorredner bob bereits hervor, daß nach der jeßigen Struftur des Gesetzes den noch unberdorbenen Kindern, die in köser Umgebung agufwachsen, nicht recht beizukommen ist; es ist sehr schwierig, cg auch in Fallen, wo der Vater ein Trinker ist usw., den Richter dazu zu bringen, für Fürsorqeerziehung zu entscheiden. Die Armenverbände haben erklärt, die Erziehung sel keine Aufgabe der Armenpflege, und damit wird ein Teil der der Fuͤrsorgeerziehung Bedürftigen ausgeschlessen und der Zweck des Gesetzes zum Teil vereitelt. Mein Antrag soll nur ganz allgemeine Richlinien angeben; er will nur aussprechen, daß die ah⸗ solute ‚Subssdiärit at! der Fürsergeerziehung nicht mehr der maß⸗ gebende Gesichtspunkt sein soll. Eine rechtzeitig angeordnete Fürsorge⸗ erziehung wird die spätere Ueberweifung zur Anstaltserziehung in I sreichen Fällen überflüssig machen, und wir würden viel weniger

nstalten brauchen.

Minister des Innern von Moltke⸗

Meine Herren! Dem Herrn Dr. von Dziembemskt und dem Herrn Antragsteller bin ich dankbar für die sachwverständigen Aus— führungen und Anregungen, die sie auf dem Gebiet der Fürsorge⸗ erzehung gegeben haben. Die von den Herren im Anschluß an die Drucksache Nr. 94 angeregten Aenderungen des Fürsorgegesetzes er⸗ folgten Vorschläge in der Richtung der vorbeugend en Absicht des Gesetzes und in der Richtung einer rechtzeitig eintretenden Für⸗ sorge sind auch schon der Gegenstand ven Anträgen gewesen, die seitens der Provinzialverwaltungen von Sachsen und Rheinland an mich berangetreten sind. Ich werde in eine sorgfältige Prüfung der angeregten Fragen eintreten und gegebenenfalls eine gesetzliche Regelung ins Auge fassen.

Dann hat Herr von Diiembomsli Anregungen gegeben auf dem Gebiet der außerordentlichen Armenpflege und hat vorgeschlagen, anstelle der Anstaltepflege geeignetenfalls die Unterbringung der Gessteskranken in Familienpflege vorzusehen. Meine Herren, dieser Antrag liegt auf medizinaltechnischem Gebiete, auf dem ich wenigsteng zurzeit nicht zuständig bin. Ich verkenne indessen keineswegs den engen Zusammenhang dieser Materie auch mit Aufgaben, die ich innerhalb meines Ressorts zu erfüllen habe, und wenn nach den ge— gebenen Anregungen zugleich eine Entlastung der Provinzialverbände ohne Schädiqung der Sache erreichbar sein sollte, so würde ich das auf das freudigste begrüßen und schen jetzt zur Unterstützung gern bereit sein.

Graf Finck von Finckenste in: Es macht kein Vergnügen, die= selbe Sache immer wieder vorbringen zu müssen. Es ist unhaltbar, daß jeder dumme Junge in Stadt und Land in Besitz eines RNepolpers sein darf, während ein Jagdliebhaber einen Jagdschein öfen muß. Hier muß um so mehr Wandel geschaffen werden, als heute eine verderbliche Verhetzung einzelner Volkskreise um sich ge⸗ riffen hat. Die Bevölkerung muß die starke Hand der Regierung üblen. Wir baben mit tiefem Bedauern geschen, daß die Polizei

uns die Sozialdemokratie auf, der Straße bat gewähren lassen. Hoffentlich wird das in Zukunft vermieden; es muß den gezeigt werden, daß sie nicht tun können, wa si wollen, endern daß eg nech (ine Staatsautoritat giht. Es treikt einem die Schamröte ins Gesicht, wenn man sieht wie die Volksseele von gewissenlssen Agitatoren bergistet wird, Fürst Bülom bat 1896 anerkannt, daß es, die Pflicht der Regierung ware, mit aller Macht gegen 22 Bestrebungen aufzutreten; die Parteien hätten die Pflicht, die 6 ihrem Kampfe gegen die K u unkerstützen, die zürgerlichen Parteien 2 si ——— e. um die Sozialdemokratie einheitlich in kämpfen.

malt waren die Nationalliberalen die Frennde des Reichskanzlers. Jetzt unterstätßen sie die Sozialdemokraten hei den Wablen, und sie Tutfalten eine Agitation, die sehr viel schlimmer ist als die der Sozialdemokraten. hoffe, daß die Regierung mit voller Craft gegen die Sofialdemokraten vorgeben wird, und 59 die Parteien einschen werden, daß das Staatewohl hier auf dem Spiele steht.

Herr ven Buch: Ich weiß ja, daß das, was wir hier in der

rage der Gewährung Freifahrkarten lagen, vom anderen Hause * übel aufgenommen werden wird in Mitglied des anderen Hauses bat ja eine Kritik des Derrenhauses an den . dez Abgeorduetenbauses ale unschicklich zurückgemiesen. 34 in anderer Meinung. Beide Häuser bilden keine Ver iche tung el schañ

segen unerwänschte Kritik. Wir sind verpflichtet, im allgemeinen Interesse Kritif zu jben, wo wir dies fir nötig halten, wenn das andere —— sich auf salschem Wege befindet, Es st bei der Wahlrechts borlagt geradejn als ein Glück bezeichnet worden, daß Sonialbemetraten in Abgeordnetenbanse sitzen. weil man sich davon eine erziebliche Wirkung bersprach. Gine erziehbliche Wirkung ist auch im Reichstag nicht auf die Sosialdemokraten geübt werden, Im Gegenteil, auch die bürgerlichen Parteien haben sich an manches ge wöhnt, was man früher nicht für möglich gehalten hat; man prach von cinem „Kine fen des Kriegsministers usm. Man ᷣ— klar sein ber die Gefahren, die im Parlamentarismus liegen. nn man die Vorgänge in Belgien und Sesterreich verfelgt, se findet man, ö. die Parlamente nicht felten ihre Machtbefugnisse überschreiten.

uns in Preußen haben wir es in den letzten zwanzig Jahren neun erlebt, daß durch die Schuld des Abgerrdnetenhauses der CGlat n rechtzeilig verabschiedet werden konnte. Ties zeigt, daß man fich n überall feiner Verantwortung vollständig bewußt ewesen Nach der Verfassung sollen alle Staatsbürger vor dem Gesetßze le fein. Das Bestreben der Abgeerdneten geht aber dahin, eine 8. Sonderstellung zu erringen, so noch en neuerdings im Re bezüglich der Zeugnienflicht, so im A eordnetenhause bezüglich der Erweiterung der Freifahrkarten. Im Akgeeordnetenbanse rf

Art Empbrung darüber Platz, daß feine Wansche in dieler Be⸗ sebung nicht gleich erfüllt wurden. Man mies, wenn auh saft, darauf hin, daß auch das Abgeorduetenhaut sich den Mini gefällig erwiesen babe. Eine solche do ut des- Polti muß n drücklich zurückgewiesen werken. Das Herrenhaus bat aller bings auch Freisahrkarten. Ich bin zweifelbast, ob es richtig gewesen ist, dem Herrenhanse, solche zu gewähren. 6 = bhause legt die Sache aher doch anders lin geordnetenhanse, den es bezieht keine Diäten. Jeden falls hatte sch gewünscht, daß die Regelung im Abgeordnetenbanfe nicht im Wege der Vererdnung, sondern des Gesetzes erfolgt wäre. n Interesse des Staates und der Parlamente muß alles vermiehen werden, was das Ansehen der Parlamente zu untergraben 2

Graf von Zieten⸗Schwe rin: Der frühere Prästdent zee = hauses Graf Arnim-Beitzenburg hat sich seinerzeit den Frelfahrtkarten Egenüber abwehrend verhalten, sich aber später ihnen geneigt Ee. Herrenhaus ic5ß sich leiten von der Rücksicht auf die n= wendigkeit, ein beschlußfähiges Haus zu sichern; der Erfelg hat im recht gegeben. ; ;

Herr Dr. Lentze; Nachkem der Minister meinem Antrage * . durfte diesem nichts entgegensteben; ich bitte um An nahme.

Der Antrag Lentze wird fast einstimmig angenommen.

Bei den Ausgaben für die Straf anstaltsverwaltung wendet sich

Derr von Klitzing gegen den bestehenken Strafvollz . Verbrecher. Jede größere Stadt habe jetzt einen größeren * and von Gewohnheitsverbrechern. Die Polizei benutze gegen die der brecher alle möglichen Fortschritte der Technik, Photegraphie, Finger⸗ abdrücke uw. Der Staal hahe aber ech vor allem die Aufgabe, zu verhindern, daß die Verbrecher rückfällig werden, daß sie zu Che wohnbeiteverbrechern werden. Es gebe groß.. Versicherun ell⸗ 6 gegen Einbruch, gegen das ( inschlagen von 962 = chelben um.; eine Versicherung gegen das Sch ele nschlagen gebe 8 nicht. Bisher sei der Staat aus einer 2 Humanit ate duselel nicht energisch r ,,. es sei aher kurchaus nicht human, die Verbrecher auf die Allgeme nheit log ala fen. Unser jehlger Straf· vollzug entspreche nicht dem völkischen pfinden.

Ueber den Etat der Handels- und Gewerbeyver⸗ waltung und der Berg⸗, Hütten und Salinen ner waltung hat Herr Dr. Schmie ding⸗Dortmund das Referat. Er referlert zugleich über die Petition des 4 in Hattingen um Errichtung einer Gewerbeinspektlon mil dem Sin in Hattingen, nicht in Witten. Die Kommissien 9 eber zur , Das Haus beschließt dem gema Eine weitere Diskussion entsteht nicht. Damit ist die Einzel beratung des Staatshaushaltseiats erledigt.

Das Etatsgesez mit dem Etat wird in Uebereinstimmung mit i. anderen 2 im ganzen endgültig augenommen, ebenso

Die Den kschr wre , Veränerung ber Lin

en . der eichfel der Wa 2 wirb auf ntrag des Berichterstatters Herrn von Klitzing in Schlußberatung durch Kenntnienahme für erledigt Auf Antrag der Agrarkommission, Herr von Klitzing, überwe ist das us eine Petition des Baurat 8 er zu Freienwalde (Oder namens des Lunom Stolper Me

iorationsverbandes und der Jehdener korporation um Erwirkung einer .

zur B ö . von Burgsdorff referiert namens der . ng

kommissien über die Denkschrift, betr., die Ausführun des Ansiedlungsgesetzes von 1886 das Jahr /

Das Haus erklärt die Den Kenntnisnahme i erledigt, ebenso auf Grund des Antrags der ommission den Nachweis über die im Kalenderja 26 stattgehabte Aus und r den La des Staats und die Uebersicht über die Betriebsresultafe ber und r des Staats in den .

Die Kommission für Handel und erstattet durch Herrn Dr. Wachler mündlichen Bericht über die Nachrichten von dem Betriebe der unter der preußischen Berg,, und 6 stehenden Staatswerke während Etats a ;

Das Haus erklärt die Nachrichten durch Kenntnisnahme

für erledigt. In einmaliger Schlu tung wird der 61. He richt der erledigt; au des stimmung mit

Staats schuldenkom m ission . e,. ck . wird in Ueber em Hause der r r Hauptverwal Staats schu ben Entiastung ere. ? . Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Der Präsident Freiherr von Manteuffel bemerkt die nächstẽ Sitzung ganz bestimmte 2 noch 2 2 werden können, man sei ja, wie in der Regel, vom anderen

abhängig, das dem Herrenhaus erst wieder etwas chanzen můüsse. kn Wahrscheinlichkeit nach werde die X ——— kunft im jwellen Drittel des Juni stattfinden. 3

Schluß nach 3 Uhr. Haus der Abgeordneten. 5. Sitzung vom 31. Mai 1910, Vormittags 11 Uhr. 2. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau) er den inn der Si gestrigen Nummer d. Bl. 839 2

Das Haus verhandelt über den Antrag der Abgg. Eickhoff —* Volksp.) und Dr. 4. nl.) on

die Königliche Staats ordern, onderen Ausnahmefällen, in denen 83 2 ? 2 und , , , ,, , . ür fn fe Unterricht, die sogenannte Koe dukatton, zu gestatten?.