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13602 21164] ; .
; Die . atent Ankauf u. Verwertungs. Die Gesellschaft „Monopol“ Welt. Reklame esellschaft G. m. b. H. in Dortmund“ ist lt. G. m. b. H., Berlin w. 23, Holsteiner
Fi ebe dnn, dom 8 März 1910 in Liqui Ufer 12, ist aufgelsst. Die Gläubiger der Ge⸗
dation getreten. Liquidator ist Carl Conrads in sellschaft werden aufgefordert, sich bei derselben zu
Recklinghausen. melden. „Monopoli West⸗Reklame G. in. b. S. Gläubiger der Gesellschaft wollen sich innerhalb in Liquid. Liquidator: Siegmund Salomon.
eines Jahres beim Liquidator melden. lists — —
K Infolge Rückkauf eines Gesellschaftsanteils haben 19990 wir 22 Stammkapital um 6 39 060. — auf Den lsche Chronophon Gesellschast
2 3 3 eri. Sieg ger, 6 Nürnverg. welche sich unbefriedig glauben, bitten wir, sich zu
melden. 3 . 2 3 See ih ee een 3 8 den 834 1810. sener, , Ser chmgschinen. attenver- Industrie“ Handelsgesellschaft in triebsgesellschaft W. Krauß * Ce Nürnberg, * . .
9 eh nn is beschlossen wurde, 23 Brennstoffen n. Industrie · edarfsartikeln die Firma den Beisatz i. X. 86
m. b. H. um Liquidator wurde der Kaufmann Herr Die Ger he e ihrer. Wilhelm Krauß in Nürnberg bestellt. W. Reese.
Bock. K Prospekt. 5 Yso steuerfreie Marokkanische Staatsanleihe vom Jahre 1910
im Nominalbetrage von
Mark 81 910 440 — Franes 1h 124 6? Span. Pesetas 101 124 000. Sichergestellt durch den verfügbaren Teil der Zolleinkün e, durch die Einkünfte aus dem Monopol für Tabak und Kiff, die Einkünfte aus den ostafadet in den Häfen und den Sakkat, aus staatlichen Grundstücken und aug den Anteil der Regierung an städrischen Steuern. Verlosbar zum Nennwert vom Jahre 1911 an binnen *1 Jahren. Rückzahlung auf Grund verstärkter Verlosung oder Gesamtkündigung bis zum 1. Oktober 1926 ausgeschlossen.
Auf Grund der von S. M. dem Sultan don Marokko dem Kaiserlich Marokkanischen inanz˖ minister Amin 8* Mohammed Ben Abdeffelam G1 Mokri i einer Marokkanischen darokko
v Y steuerfreie Marokkanuische Staatsanleihe vom Jahre 1910 im Nominalbetrage von Mark s1 910 110 — Francs 161 124096 — Span. Pesetas 101 121 009, ö He gere ir durch den verfügbaren Teil der Zolleinkünfte, durch die Ginkünfte aus dem Monopol für abak und Kiff, die Einkünfte aus dem Mostafadet in den Häfen und den Sakkat, aus staallichen Grund
stücken und aus dem Anteil der Regierung an städtischen Steuern von der Marokkanischen Regierung übernommen hat.
Der Erlös diefer Anleihe ist im wesentlichen bestimmt: zur 6 schwebender — 33 des Sultans von Marokko bejw. der Marokkanischen Regierung; zur estreitung der von der Inter⸗ nationalen Kommisfion von . genehmigten Entschädigungsansprüche fowie der durch die Tagung der Kommifsion entflandenen Kosten; zur Rückjahlung der von der Staatsbank von Marokko gemachten Vorschüsse für die Marokkanische Polizei und zur Vorsorge für fernere Auslagen für diesen 6 zur eschaffung der Mittel für bereits aus eführte und in der Ausführung be riffene öffentliche Arbeiten in den 2 von Tanger, Casablanca und Saß und für ferner geplante Arbeiten im Hafen von Larasch; zur 1463 . 2 b bei Errichtung des Tabakmonopols. ür die Anleihe gelten folgende Bestimmungen: ) . . —
Ha er Anleihe bildet eine direkte Schuld der Kaiserlich Marokkanischen
Regierung. Zur Sicherung ihres Dienstes sind speziell und unwiderruflich, mit Vorzug recht
dor allen anderen Anleihen, angewiesen:; ö :
1) Die Nettoeingänge us den jetzt bestehenden und künftig aufzulegenden Einfuhr⸗ und Ausfuhrzsllen in allen Häfen des Marokkanischen Staates, soweit diese Ein i. nicht für den Dienst der 5 o Anleihe vom Jahre 1904 erforderlich sind, wobei jedoch ferner wo des Ueberschusses abgezogen und für die Marolkanische ö reserviert werden.
2) Die der Marokkanischen Regierung zufließenden Einkũn te aus Ta ak und Liff; die Marokkanische Regierung hat die Verpflichtung übernommen, in kürzester Frist ein Monrpol für Tabak und Kiff zu errichten. ö ; ; J
3) Die Einkünfte aus Mostafadet (Tor. und Marltgebühren sowie andere städtische Ein⸗ nahmen) in den Hafenstädten und aus Sakkat (diberse Monopole, ausgenommen Tabak
4) Be Ginkünfte aus Staatseigentum an Grundstücken und Häusern in allen Hafenstãdten und in einem Umkreise von 10 Kilometern um diefe Städte. 8) Der der Regierung zustehende Teil der Einkünfte aus städtischen Steuern auf Immobilien in den Hafenstädten. x Sollten die für die Sicherstellung des Dienstes der Anleihe angewiesenen CGinkünfte sich als nicht genügend erweisen, fo verpflichtet sich die Marokkanische Regierung, die nötigen
gänzen; insbesondere kann zu
ug der geführt chrieben;
Der mit der Kontrolle. der Zolleingänge betraute Delegierte der Inhaber der Anleihe von 1904 wird dieselben Funktionen 26 für die neue Anleihe ausüben, und zwar sowohl für die Zolleingänge, als auch für die Einkünfte aus den Mostafadet und Sakkat und aus dem Staatseigentum an Grundstücken und Häusern in den Hafenstãdten. ⸗.
Auf die Eingänge aus den Einfuhr und Ausfuhrzöllen in den ö steht den In⸗ habern der Anleihe vom Jahre 1504 für die Verzinsun und Tilgung der Inleihe von 1904 ein unbedingtes Vorzugsrecht zu. Sollten die Bedürfnisse für den Dienst dieser Anleihe sich durch eine Konvertierung oder aus irgend einer anderen Ursache vermindern, so wäͤchst die Differenz dem für die Sicherung des Dienstes der Anleihe von 1916 dn, , Betrage zu Nach Beendigung der Tilgung der Anleihe von 1993 werden die Nettoeinkünfte aus den Einfuhr⸗ und Ausfuhrzöllen in ben Häfen in ihrer Gesamtheit, unter n für die WVarokkanische Regierung reservierten , mit Vorzuggrecht vor allen andern Anleihen zur Sicherung des Dienstes der Anleihe von i910 verwendet werden. . .
He Grundlagen, der Tarif und die Art der Erhebung der für die Sicherheit der gegenwärtigen Anleihe aͤngewiesenen Einkünfte sowie die Maßregeln fuͤr die Kontrolle bleiben unverändert in Kraft. ; -
Die Obligationen der Anleihe lauten auf den Inhaber und sind in
202 248 , Nr. 1 bis Nr. 202 245 von Fres. 3060, . 105, = Span. Pesetas 500, eingeteilt. Sie werden in arabischer, französischer deutscher und spanischer Sprache auß⸗ 2 sein und die faksimilierte Unterschrift des Kaiserlich Marokkanischen Finanzministers U Mokri sowie eine handschriftliche Lontrolljeichnung tragen. .
Die Obligationen werden mit 35 jährlich in hal jährlichen Terminen verzinst; sie sind mit 60 balbsährlichen Coupons versehen, die am J. April und J. Oktober fällig sind. Der Zinslauf der Anlelhe beginnt am 1. Juni 1910. Der erste 5 ist am 1. Oktober 1910 fällig und umfaßt demgemäß nur 4 Monate, lautet also über 6 675.
Die Anleihe ift binnen 74 Jahren vom Jahre 191 an im Wege halbjährlicher Ver⸗ losungen zum Nennwert zu tilgen. Die Verlofungen finden am 1. Februar und J. August emäß dem auf den Stücken . Tilgungsplan statt; die erste Verlosung erfolgt am
„August 1911. Die verlosten Obligationen sind an dem nächsten der Ziehung folgenden Zinstermin zur Rüchzahlung fällig. ;
Alle auf die Anleihe bezü lichen Bekanntmachungen, insbesondere die alsbald . der Verlosung zu veröffenklichende . der Nummern der jedesmal verlosten fowse der aus vorhergegangenen Verlofungen fälligen, noch nicht zur Einlösung vorgezeigten Obli⸗ gationen, werden durch eine Anzahl ausländischer Blätter, darunter zwei in Berlin erscheinende Jeltungen und ein in Frankfurt 4. M. erscheinendes Blatt, veröffentlicht. Die rückzahlbaren Obligationen müssen bei der Einlösung mit sämtlichen nach dem Rückzahlung termine fälligen Coupong eingeliefert werden. Der Betrag etwa fehlender Coupon wird von dem . abgezogen.
Die Obligationen der Anleihe dersähren 30 Jahre nach ihrem Rückzahlungstermine und die Coupons 5 Jahre nach ihrem Fãlligkeitstage⸗
Die Staatsbank von Marokko wird in Gemäßheit des ihr nach dem Vertrage mit der Marotlanischen ie, zustehenden Rechts berloren gegangene, geftohlene oder vernichtete Stücke dieser Anleihe 6 nachdem ihr über das Abhandenkommen der Stücke und die Rechte des K nach ihrem 6 ausreichende Garantien und Beweise geliefert worden fn Alle Kosten hat der Antragsteller zu tragen.
Bei Veröffentlichung der Ziehungslisten werben die bei der Staatsbank etwa gestellten Anträge auf Ersatz verloren gegangener, gestohlener oder vernichteter Stücke, und zwar funf Jahre lang, vom Datum der Antragstellung an gerechnet, mitveröffentlicht werden.
Rückzahlungen auf Grund verstärkter Verlofungen oder einer Gesamtkündigung sind bis zum 1. Oktober 1935 ausgeschlossen. ; .
nhabers kostenfrei zahlbar in Berlin und Frankfurt g. M. in Mark deutscher Reich 3 in i. in Franks, in Madrid in spanischen Pesetas, in Tanger zum Gegen 23 der Franks, umgerechnet zum Vistacourse auf Paris, in den Beträgen, die dem in ö Obligationen festgesetzen Wertverhältnisse entsprechen, und zwar in Tanger bei der Staatsbank von Marokko in Berlin bei dem Bankhause Mendelssohn E Co. der Direction der Disconto-Gesellschaft Berliner Handels⸗Gesellschaft dem Bankhause S. Bleichröder n Frankfurt a. M. bei der Direction der Dise onto. Gesellschant in Varis bei der Manque de Baris et des Pays-Ras dem Comptoir National d' KRscompte de Faris Eredit Lyonnais der Société Generale pour favoriser Ne. Societe Marseillaise c. . Soei ste Generale de Credit Industriell et Commere HKangue Imperiale Ottomane
RHangue Erancaise pour le Commerce et 11Indust dem Ersdit AIgerien
der RHangue J. AIIard Æ Co. HKanque de lIndo-Chine Hangue de ld'union Farisienne
in Madrid bei der Bank von Spanien.
Bei den Stellen in Berlin und Frankfurt a. M. erfolgt ohne Berechnung von Kosth oder marokkanischen Gebühren die Aushändi ung neuer Couponsbogen. ?
Im. Fall einer Konvertierung der Anleihe werden in Frankreich, Deutschland um Spanien Stellen für diefe Operation errichtet, welche sich in allen drei Ländern zu gleicher Bedingungen vollziehen wird.
Die Zahlung der Zinscoupons und die Einlz ö h von jeder marofkanischen Steuer erfolgen. a
Mitteilung des Marokkanischen Finanzministers an die Staatsbank von Marokko stellten die Zolleinnahmen sich wie folgt:
im Jahre 1995 auf Pes. Hassani 10 697 992, — 1506 10 369 0935, —
Die Jinscoupong ebenso wie die rücklahlbaren Dol satkhnen sind nach Wahl des
sung der Obligationen wird für immer
2 n 2 * *
. 2 1907 * 8 ö 10 126 183, . ö ig zo; gz . ,, . JIis 45 5. — e,. das gegenwärtige Ergebnis der übrigen verpfändeken Einnahmequellen circa Pes. Hassanl 1 —
Der Kurg der Pesetas Hassani ist augenblicklich ungefähr 145
Jahre 15046 betrug ursprüngli rancs 62 500 Nominal, wopon noch Franes 59 553 566 unverlost im Umlauf sind. Sie 6 . 2 p. * verzin und bis zum Jahre 141 zu tilgen; das Jahreserferdernis für den Dlenst der Anleihe, welches d Vorzugsrecht auf die Zolleingänge sichergestellt ist., beläuft sich auf Francg 3 gs 9d.
Andere Anleihen der Marokkanischen en befinden sich nicht im Umlauf.
ig zur Fertigstellung der definitiven Stücke werden in Deutschland mit dem deut n Reichs⸗ stempel versehene Juer aim e l, ausgegeben, die von den Berliner Suhffriptione .
„6 19,124 versehen sein, welche bei den deutschen Zahlstellen zahlbar gemaß mit den Coupon per J. Sktober I91 Fund folgenden zur Ausgabe gelangen.
Die Notierung des Gesamtbetrages der Anleihe wird an den Börsen von Berlin, Frankfurt . M. Paris und Madrid b 66. ; 5
eine lieferbar fein follen. anger, im Mai 19160. e fle
Staatsbank von Marokko. Die Emission der — 5 9 steuerfreien Marottanischen Staatsanleihe vom Jahre 1910 im
ominalbetrage von its gi glo 410 = Fres. 161 36h;
eingeteilt in 202 2418 Abschnitte von 103 Fres. 500 erfolgt gleichzeitig in Deutschland, Paris, Madrid und Tanger.
der Direction der Disc onto⸗Gesellschaft Berliner 8 ellschaft
ö in Frankfurt a. M. ber d, Törection' er? Dis conto⸗ Gesellschaft während der bei Jeder Stesse üblichen Geschäftestunden zu nachfolgenden Bedingungen: 1) der Subskriptionspreis beträgt 9Ghoso vom Nominalbetrage in Mark, zuzüglich Stück
insen à hosg vom 1. Juni c. bis zum Abnahmetage. Den Stempel der Zuteilungs⸗ chlußnote trägt der e . zur Hälfte. ;
2) Die Subskripkion erfolgt auf Grund des zu diesem Prospekt gehörigen Anmeldungs⸗ formulares, welches von den vorgenannten Stellen , werden kann. Jeder Sub i m men, ist die Befugnis vorbehalten, die Subskription . schon vor Ablauf der estgesetzten Frist zu schtie en und nach ihrem Ermessen den Betrag jeder einzelnen
r hr g zu bestimmen. Die Zuteilung erfolgt fo bald wie möglich nach Schluß der ubskription.
3) Bei der Suhskription ist eine Kaution von Hö des gezeichneten Nominalbetrages in bar oder in solchen Effekten zu hinterlegen, die dle hene, Tn erf 9
) o 1 d lten B ‚ ie Abnahme der zugeteilten eträge hat gegen Zahlung des Preis 7 bis 26. Juni d. J. zu 3 at gegen Zahlung des Preises vom J7. Juni bis Zugeteiste Beträge is zu 10 Obligationen sind am 17. Juni d. z Bei vollständiger Abnahme wird die hinterlegte K egeben.
8) An den, deutschen Plätzen können nur die von den Berliner Hä llten Interimscheine in 2 ationen umgetauscht werden. dier an m Der Tilgungsplan der Anfeihe liegt bei den Zeichenstellen zur Einsicht auf.
erlin, im Juni 1916. . Mendelssohn K Co. Direction der Disconto⸗Gesellschaft.,
S. Bleichröder. 1 ) Im Laufe des zweiten Semesters d. J. 1907 hat di
Berliner Handels⸗Gesellschaft. . 2 . Maroklani Regi die gegen er g rollorganssation mit welcher der Vertreter der Inhaber de . 5 ; ührt. . .
d. J. ungeteilt zu ordnen. aution verrechnet oder zurück.
—
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