1911 / 37 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Feb 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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Abg. . ö ö . Eil be ahhpf t einen A utrag Müller⸗Meiningen, ; Antrag ders rt fi n, berwandelt werden soll, ; enten des Db lng . 1 bgeerdne len entgegen. einen hastzjahres zum V ysitzen en g . duf die Dauer eines Ge— . Etzatzsekreln ö. . es Berufungz senagke zu bestellen. Neine Her . ö. e heft sizjamts Dr Lisco: beben bar e er hn. ö Gründen, die der Herr Abg. Dr. Heinze ö ö ich mich nur durchweg anschließen. Ich De ö auf den in Vorschlag gebrachten Senats Wir haben q ö en des Berufungssenatg folgendes anführen: die iterhaupt eutschland eine ganze Anzahl Oberlandesgerichte, nur mit einem Senats prãsidenten besetzt sind: Augs⸗ ; ig, Darmstadt, Marienwerder, Nürnberg, z, daz. gar 6. haben sogar ein Oberlandesgericht et Herr Abg. . Senatspräsidenten hat. Wie sich nun n bei einem Oh üller Meiningen) die Ausführung seines An, . erlandes gericht, das keinen Senatspräsidenten hat, cht. Und ö. die Oberlandesgerichte, die nur aben! Dieser soll regelmäßig pll mit . bei, den Landgerichten reisen. Was Es ist bolln e üenat werden, in dem er den Vorsitz führt? sihrung gelan , wh daß eine derartige Organisation zur Aut⸗ r Dr. Maul . (Gurufe links) Jawohl, meine Herren, keisen; er erlangt? emingen) will die preußischen Oberlandes gerichte Erna pr ff . daß zur Ausführung seineg Antrages eine Zahl J ö. en mehr als bisher angestellt werden. Das geht . lange der Herr Abg. Dr. Miller (Meiningen 1 , n J aber wenn diese Ernennung erst erfolgt fihrung mengen kein w wahrscheinlich auch nicht zur Aus— d ; Den, n Herren, bitte ich Sie, die Anträge abzulehnen. Din ; nträge werden abgelehnt. 9g. ö der ö einen , „(entr. einen Antrag, wonach der Vor iichts bestimmt . für Handels sachen vom Präsidium des Land isterß, Ferlrd., Gegenwärtig sei dies eine Obliegenheit des Fer sie aber heute schon einem Präsidium über⸗ werde mit seinem Antrag einheitliches Recht ge⸗

Slaalselret 4 in clretir des Reichssustizamts Dr. Lisco: ; lehne d tann Ihnen nur dringend empfehlen, diesen Antrag abzu⸗

( en; *. ö aus dem prinzipiellen Grunde, daß die Negelung des ez borl⸗ . unmer für Handeltsachen mit der Materie dieser ber irrt . nicht in dem leisesten Zusammenhang steht. Dann worsi . . Vorredner vollständig, wenn er meint, daß der in 1 en Kammern durch das Präsidium verteilt werde. Das nam ig. Der Vorsitz in den Straftammern und in den e 9. 5 ern wird vertellt vom Präsidenten und den Direktoren; ' Lane der um Ptässtium gehört, wirtt bei dieser Verteilung ih ah be nicht mit. Ueber den Vorsitz in den Kammern wird inter sich an Presdium sondern nur von den Herren bestimmt, die ümnstenp en Vorsitz zu verteilen haben. Bei der Auswahl eines die . der Kammern für Handelssachen handelt es sich aber um koll um ahl eines einzelnen Richters aus dem ganzen Richter⸗ n Das ist schon ein großer Unterschied. reht c meint der Herr Abg. Dahlem, das sollte einheitlich reichs= n han n delt werden. Durch die beantragte Regelung würde aber hien ö. Prinzip in das Reichsrecht eingeführt werden. Das anes ter hat, wie der Herr Abg. Dahlem richtig ausgeführt hat, alen 4 Auswahl des Vorsitzenden für die Kammern für Handel⸗ Achte ne bestimmte Vorschrift gegeben; es ist beg der Wanke, flhrnm nung überlassen. Nun bestimmt allerdings das preußische Aus— . sit hy ee, daß der Justizminister die Vorsitzenden der Kammern minister (Ksachen zu ernennen hat, und der preußische Herr Justiz— deleg ier ot diese Ernennung an die Landgerichtspräsidenten deltsiern ö. hätte sie ebenso gut an die Oberlandesgerichtspräsidenten ö nnecstgan nen. Wie die gleiche Materie in anderen deutschen Uhdessen pen gehandhabt wird, weiß ich nicht. Es wurde mir Gnnenm ether mitgeteilt, daß in einem süddeutschen Bundesstaate die lleicher Wei es Vorsitzenden der Kammern für Handelssachen in dutch d eise erfolgt wie die Ernennung der Handelsrichter, nämlich mmndethe. e de herrn auf die Dauer einer bestimmten Zeit. Diese sachen ürd ; rnennung der Vorsitzenden der Kammern für Handels⸗ dan daz also in diesem Bundesstaat dadurch eliminiert werden, ö. ö idium mit der Auswahl betraut würde. sytechun 6 der Herr Abg. Dahlem gemeint, die Güte der Recht- en, ammern für Handelssachen wäre eine so ausgezeichnete ansewendet ö. nunmehr auch die reichsrechtlichen Bestimmungen hier ie. werden könnten. sitz in ö. ine reich rechtliche Bestimmung, nach der über den nicht hal den Kammern für Handelssachen das Präsidium entscheidet,

. . elzsach ern de d b n Um was handelt es sich denn n öcsonbe windel sich mn vie Abwahl eihet Hersonlihtet dr. orsiz zu fahr ee det ist, den Vorsitz zu führen, und zwar den wr Oil Sichen, die dem Gebiete des handelotechte an. . Organ bel dilkwahl lann am besten der Landgerichtspräsident, ni o gut i Justiz verwaltung treffen. Das Präsidium würde dazu ech ö sein. Wir haben leider bisweilen erfahren, daß ö nn in den Vorsitz bon Kammern, von Straf- ge. es an, un bilänmern, wenn einmal die leberweisung des ea recht sind, glieder des Kollegiums unvermeidlich war, Richter mianet und n . zur Beförderung, zum Landgerichtsdirektor nicht ge⸗ . d e. e an dar uschlagen waren. Durch die jetzt beantragte Vor⸗ . chffen 9 ö. für die Kammern für Handeltsachen die Möglichkeit ir Lei uz bie as Präsidium Herren in den Vorsitz hineinbringt, die uli iun 8 ö, Voꝛsitzes und es gibt eine ganze Anzahl Richter, ih, t nicht eisitzer zwar sehr gut eignen, zum Vorsitzenden aber bo dem ichs ihne find Das würde eine Verschlechterung gegen⸗ . ö Zustand bedeuten, und deshalb muß ich Sie aus ind J. n dringend bitten, den Antrag abzulehnen. zrweist a (erm ann (nl. ärt sich ebenfalls gegen den Antra *. ö ö Abg. . n n e ne. 2. den 6

3 N Nund leren Bemerkur der Abgg. Dr. Dahlem elch . Tr. Heinze , der ran Dahlem ab⸗

her dihler F 26 . f 3 . ' Titel soll ein neuer Titel 7a eingeschaltet * 1U81 bis 118*) unter der Ueberschrift „Schöffen

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und Geschworene“. Die Abgg. Albrecht und Gen. (Soz) beantragen, dafür zu setzen: Volksrichter“ .

Abg. Frohme (Soz.): lÜinser Vyrschlag bedeutet eine Ver⸗= einfachung des Gesetzes. Der Name Volkrichter trifft das Wesen dieser Laienrichter und ist prägnant. Ausschlaggebende Gründe önnen dagegen nicht geltend gemacht werden. Schwierigkeiten sind nicht zu befürchten. k 3 le inder gerihterat Dr Schultz: Wir. bitten, den Antrag abzulehnen. Eine Verschönerung der Sprache wird damit nicht er⸗ reicht. Sprachlich wäre ein Volksrichter nicht ein Richter aus dem Volke, sondern ein Richter über das Volk. Indes darauf wäre kein zu großer Wert zu legen, aber bei den Kaufinanns⸗ und Gewerbegerichten . wir auch Laienrichter: nur die Strafrichter, soweit sie Laien sind, als Volksrichter zu bezeichnen, würde Unklarheit und Verwirrung bringen. Es wäre auch nicht zweckmäßig, den Berufsrichter und den Volksrichter einander gegenüberzustellen.

Der sozialdemokratische Antrag wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der fortschrittlichen Volkspartei ab— gelehnt. . K s 1181 lautet in der Kommissionsfassung: .

Schöffenamt und Geschworenenamt sind Ehrenämter. Nur ein Deutscher kann Schöffe und Ges vorener sein. ö

Bei der Berufung zum Schöffen⸗ und Geschworenenamt soll, spweit das SHesetz nichts anderes besimmt, kein Ünterschied nach der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsart oder Gesellschafteklasse gemacht werden.

Abg, Frohme (Soz. begrinndet einen Antrag Albrecht Gen., in Absatz ! hinter dem Worte „Deutscher“ einzufügen:

Oder eine Deutsche. Durch die Zulassung der Frauen zum Schöffen und Geschworenenamt würde eine Urt. Vorschule für die Frauen geschaffen. ;

Ferner beantragen die Abgg. Albrecht u. Gen. für den zweiten Absatz folgende Fassung; . ; Die Wahl der Schöffen erfolgt auf Grund allgemeiner, gleicher, geheimer, direkter Wahl durch die vollfäh rigen Einwohner des Amtsgerichts; die Wahl findet nach den Grundsätzen der Ver⸗ hältniswahl statt.“ ö

Der Antrag auf Zulassung der Frauen wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der Antrag der Abgg. Träger und Cuno ffortschr. Volksp. bezüglich der Wahl gegen die Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt.

Die Kommissionsfassung wird angenommen.

Die 88 1183 und 1181 bestimmen, wer zum Schöffen⸗ und Geschworenengmt nicht berufen werden soll. Nach 5 1183 sollen auch die Dienstboten nicht berufen werden. 6.

Abg. Frohme (Soz.) befürwortet die Streichung dieser Aus⸗ nahme. Es handle sich um eine ungerechtfertigte Herabsetzung der Dienstboten.

Der Antrag wird abgelehnt.

In § 118* wird in Uebereinstimmung mit der Vorlage von der Kommission vorgeschlagen, Volksschullehrer nur zum Schöffenamt bei den Jugendgerichten zuzulaffen. .

Ein Antrag Gräfe (Sachsen) (Reformp.) will die Lehrer allgemein zu Schöffen und Geschworenen zulassen. ö

Die Abgg. Albrecht u. Gen. wollen den Passus streichen, außerdem auch Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft von der Berufung . ;

Die Streichung des Passus, betreffend die Volksschullehrer, beantragen auch die Abgg. Wetzel und Gen. (nl), ebenso die

lbgg. Kölle ünd Gen. (wirtsch. Vgg.). Die Abgg. Träger (fortschr. Volksp.) und Gen. beantragen folgende Fassung: „Frauen sollen zum Schbffenamk bei den Jugendgerichten be⸗ rufen werden.“

Abg. Dr. Hahn (dxkons): Der Abg. Gräfe ist leider verhindert, seinen Antrag Perfönlich zu, bertreten. Meine politischen Freunde haben ihre Stellung mit Nücksicht auf die dargelegten Gründe der verbündeten Regierungen geändert. Es war erklärlich, daß die Schul= verwaltungen zur Heranziehung der Volksschulkehren nicht so ohne weiteres ihre . geben würden aus schultechnischen Gründen. Anderseits sind die Lehrer für das Schöffen und Geschworenenamt vorzüglich geeignet, wie ihnen denn auch hohe. Anerkennung don den verbündeten Regierungen ausgesprochen ist. Es hat sich herausgestellt, daß des Unterrichts namentlich an den einklassigen Schulen übertrieben waren. Meine Freunde sind sehr darauf bedacht, berechtigten Strömungen im Volke entgegenzukommen. Auf eine Anfrage, die der Redalteur des Deutschen Tehrerblaltes an verschicdene Abgeordnete gerichtet hat, hat mein Freund Kreth schon, ün Januar sich dahin e ufßert, daß die Lehrer infolge ihrer gründlichen Kenntnis des Lebens, Fühlens und Denkens der Bevölkerung zum Amte des Schöffen und Geschworenen für besonderg geeignek zu betrachten sind. Die Darlegungen, die aus Lehrerkreisen vom Standpunkt der Standesehre heraus gemacht Find, haben bestimmend auf ine Freunde eingewirkt. Der natignalliberale Antrag ift erst am J. Fe⸗ bruar eingegangen, der unserige schön am 36. Januar gestellt. Zwei Tage machen im politischen Leben viel aus. (Lachen) Wir haben aus eigener freier Entschliehung unseren Antrag gestellt. Das schafft Ihr Lachen nicht aus der Welt. Dies zeigt vielmehr nur, wie unangenehm Ihnen diese Tatfache ist. Es wäre Ihnen lieber, wenn Sie im Wahlkampfe darauf verweisen könnten, daß Sie sich als Freunde der Lehrer bewährt hätten, die Rechte äber nicht. Vie Lehrer haben erkannt, daß die Fürsorge für sie auch bei den Konserbativen ist. Die Lehrer 6 etzt, ein eigenes lonservatibes Blatt Gurnfs links.. Der Abg. Fischbeck macht mir den parlamentarisch nicht gebräuchlichen Zwischenruf: Wa zahlen Sie? Wir zahlen nichts dafür. Dag Watt kommt durch das Zusammenwirken der Lehrer mit konservativen Kreisen zu ö Zuruf des Abg. 3 er Bund, der Landwirte

ezahlt dafür!) Solche uner hörtzn Invektiken wesse ich zurück. (Lärm links. Erneute Zwischenrufe; Glocke des Präsidenten. Vizepräsident Dr. Spahn bittet, die Zwischenrufe zl unterlassen. Wenn Sle die Sache so darstellen wollen als ab das Blatt nindertberfig wäre, dann zeigt mir dies nur, wie entrüstet und traurig die Parteien der Linken ind, daß die Lehrerschaft in dieser Frage, der Julassung. zum Schöffen. und Geschworenengmt, sich an die Parteien der Nechten gewendet hat. (Fortgesetzte Unruhe links.) Sie, Herr Fischbeck, die Sie im Roten Hause, mit nech röteren Leuten zu kämpfen haben, sollten sich mäßigen können, Ich stelle fest, daß meine pPolitischen Freunde nur Hus schultechnischen, rein äuferen, Gründen in der Kom mission den Darlegungen der verbündeten Regierungen Gehör geschenkt

U.

haben, daß sie aber die Lehrer als besenders geeignete Laienrichter ansehen.

Wiederholte Zurufe des Ag, Fischbeck Ich bin mir nicht bewußt, semanden berleßt oder, beltidigt n haben. Kroßzdem“ benim nn sich Herr Fischbeck, als dh er bier im Roten Hause“ wäre. Dürch die erg zu hung der Lehrer würde auch (ine Entlaffung der enerblichen Nreise eintreten, oft wird ein. Richter aut

. deutschen Gegend in eine plattdeutsche versetzt; in

Fällen würde ihm der Lehrter, ä er die Volkssprache beherrscht,

als Schöffe an die Hand gehen, ihm gewissermaßen als Dolmetscher

kleinen Amtzgerichten wird der ein⸗ Großstadt kommt, nicht alungen so vertraut sein

enen künnen. Auch in den ö Richter, der us der Mittel- und mit den. Vollsgewohnheiten und Ansch. wie der Lehrer. Cine gewisse Benachteiligung der Volkeschuflehrer lag auch darin, daß die Whrer der höheren Lehtanstalten zugelaffen ind Im Namen aller Kommissionsmitglie der, ö pylitischen Freunde, brotestiere ich gegen die Aeußerungen in der

„Sächssschen Lehrerzeitung“, dem Srgan des Sächfsschen Lehrerpereins,

der Gel n erer ursprinlih ahlchnende'n Haltung irgendwie die Abficht obgewaltet hätte, die dehrer nicht sozial aufssteigen zu

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Frage ruhig behandeln.

die Befürchtungen hinsichtlich der Störung.

einer solchen

lassen. (Zuruf des Abg. Dr. Arendt: Das Wir können gegenüber solchen Angriffen wohl bestehen, nacht em gerade wir für die Standesinteressen der Lehrer, ein getreten sind. Hanz besonderg bedauere ich, daß auch der Dann ober che courier diese Gelegenheit wieder benutzt hal, um Unbertrethare Wendungen zu ge⸗ bralichen. Ein Licheln haben die Aeußerungen des Landtage abgeorhneten Schiffer bei mir vernrfacht, daß die konserpatipe Partei nicht un⸗ belehrbar sei. Ich einpfehle also den Antrag zur Annghme. Abg. Kop sch ffortschr. Volle p. Ich empfinde leßßafte Genngtunng darüber, daß der Vorrehner alle Gründe, die ich in der Komintssien darlegte, übernommen hat; auch Genugtuung darüber, daß die Lehrer sich als gute Erzieher der Konservatmben erwiesen haben. Auf den Neuen PFeußischen Lehrerberein/ gehe ich nicht weiter ein, aber wenn der Abg. Dr. Hahn sagte: „Wir haben jetzt eine eigene Pre fe“, fo wird dies Wort gehört werden im Lande. Der Abg. Dr. Hahn identifiziert sich alsg. niit dem Verein. Bisher war es nicht Sitte, daß eine Standes vereinigung als Anner einer politischen oder wirtschaftlichen Partei angesehen wurde. Die Bemerkung Wir sind doch hier nicht im Roten Hause“ sollte wohk mehr ein Angriff auf den Abg. Zischbeck sein; immerhin geht es im Roten Haufe noch besser zu als im Zirkus Busch, we man über die Minister Neu ßerungen hören konnte, die man in gebildeten Kreisen sonst nicht zu kun pflegt. urn fe.) Niemand hat angenommen, daß die Regierung etwas Beleidigendes für den Lehrer- stand mit ihrem Vorschlag hat sagen wollen. Zurnf rechts. Auch der Deutscht Anwalts⸗Verein hat sich für die Bern ung der Lehrer zu Volksrichtern ausgesprochen; ebenfo habe ich eine entsprechente Zuschrift von einem höheren Richter aüs der Provinz Posen er⸗ halten. Die etwas sehr leichte Auffassung des Kollegen Hahn über die Bedeutung des Unterrichts kann ich nicht unterschreiben: man müßte im Gegenteil diese Gründe der Regierung boll und

sind Wahlkniffe)

ganz gelten lassen, wenn nicht vielfach das Gegenteil prakti⸗ ziert würde, und zwar unter Billigung derseiben Megierung. Nach

Ermittlung der Lehrerschaft gibt e aber im Jahre eine Menge schul⸗ freier Tage aus nicht schultechnischen Gründen; da int frei am Tage der, Vollszählung, der Viehzählung, der Kontrollpersammlung, der Missionsfeste, der Hofjagd in Letzlingen usm. usw. In Berlin gab es einmal drei Tage hintereinander Paradefeiern. Am 21. Januar 1911 fand in Insterburg eine Gemeindeversammlung der Kon serpativen, in Stadt und Land statt, für die durch die Lokalschulinspektoren, die Geistlichen, den Lehrern Urlau be⸗ willigt wurde. Jedenfalls kann die wendigkeit einer Vertretung nicht ausschlaggebend sein. Daß die Lehrer Vertrauensmänner der Bevölkerung ihres Wohnortes sind, kann

doch nicht bestritten werden; daß sie selbst nicht zu Schöffen und Ge= schworenen berufen werden wollen, ist eine Behauptung, der samt liche offizielle Erklärungen der Lehrervereinigungen, auch der katholischen, entgegenstehen. Seit langer Zeit hat der Lehrerstand eine Aug nahmnestellung unter den Staatsbürgern eingenommen und darunter geseufzt; wir sind jetzt auf dem Wege, diese Ausnahmestellung zu he⸗ seitigen, ebenso die privileg Acliosa, ebenso wie die ungerecht⸗ fertigte Zürücksetzung. Dazu gehört auch, daß sie in der Aus libung des Schoöffenamteèsß den anderen Staatsbürgern gleichgestellt werden. Auch im nationalen Interesse ift die Heranziehung der Lehrer be— gründet. Die Wandlung der Rechten wäre uns noch sympathischer, wenn sie nicht von außen hereingetragen worden wäre, sondern wenn sie von innen entstanden wäre. Das Bündlertum nimmt in dem Rennen um die Gunst der Lehrer die Priorität für sich in Anspruch. Aber schon vor vier Jahren hat der Kollege Heckscher es für zeit⸗ gemäß erklärt, die Annahmen für kdie Lehrer auffuheben. Er erhielt damals Beifall von links. Heute würde er Beifall erhalten von allen Seiten, mit Ausnahme der polnischen Fraktion.

Abg. Wetz el nl): Nur durch den Umfall der Polen und eines Mitgliedes des Zentrums ist in der Kommission der Ausschluß der Lehrer beschlossen worden. In evangelischen und katholischen Lehrer⸗ vereinigungen erhob sich darauf, wenn nicht ein Sturm, so doch eine solche Bewegung, daß auch die Fernerstehenden aufmerksam wurden. Daß die Konservativen ihren Antigg zwei Tage vor uns eingebracht haben, ist nicht entscheidend, es wird knen guten Eindruck im Lande machen, wenn sich ein Streit um die Priorität erhebt. Die natignalliberale Partei hat schon im Abgeorbnetenhaus 15063 einen entsprechenden Antrag. eingebracht. Wir sind in dieser Frage stets konsequent gewesen. Wir werden dem deutschen Volfsschullehrer am besten gerecht werden, wenn wir in ruhiger Sachlichleit auch diese Die Zulassung der Volkeschnl lehrer zu Schöffen in den Jugend erichten ist ein Fortschritt bieses Entwurfs. Die Lehrer verlangen . mehr, sie wollen, daß dag, was ben Lehrern an den höheren Lehranstalten schon zustebt, auch ihnen ge währt werde, sie wollen heraus aus der Ausnahmestellung, sie wollen verzichten auf ein Privilegium, das sie als ein odiöses ansehen müsfen. Es handelt sich hier um eine Frage des Standeg und der Standesehre. Entsprechend ihrer gesteigerten Bildung und der Bedeutung der Volls schule wollen sie nicht schlechter behandelk werden als andere Staatshürger. Man hat ja guch ihre soziale Stellung durch Julgffung zum einjährig⸗ freiwilligen Militärbienst anerfannt. Nicht die Juristen, sohdern die reußische Unterrichts berwaltung hat sich gegen die Zulassung der Volksschullehrer zu Schöffen und Geschworenen ausgesßrochen. Ihre schultechnischen Bedenken könnten aber durch eine bessere Organ isation des Unterrichts leicht ausgeräumt werden. Die Lehrer können ver= langen, daß sie als vollberechtigte Staatsbürger behandelt werden, und ich hoffe, daß sich aus allen Partelen Schulfreunde finden werden, die diese Forderung als wohl begründet anerkennen werden.

Geheimer Qberregierungsrat Klotz sch; Auch die Regierung sieht in den Volksschullehrern ein durchaus schäßenswertes Material. G3 stehen aber ihrer Zuziehung zu dem Schsffen⸗ und Geschworenendienst schwer zu beseitigende Bedenken entgegen. Seit 1571 hat sich nichts geändert. Es ist unr dazu gekommen, daß die Lchrer sich noch mehr organisjert haben, und daß die Anforderungen an sie gewachsen sind. Die Lehrer würden auch keineäzwegs, wie der Abg. Kopsch meinte, nur auf zwei Tage herangezogen werden, sondern mindestens zu sechs Sitzungs tagen. Besonders schwierig ist die Heranziehung der Lehrer zum Geschworenenamt. Ich erinnere an die Prozesse Hau, Breuer u. ꝗ. die vier Wochen gedauert haben. (Zuruf; Ausnahmen) Nein das kann jederzeit vorkommen. Cine Vertretung ist unter Umst anden sehr schwierig zu beschaffen. Wie soll es mit der Vertretung bei Wälbtags chien werden Mon muß da fragen, obe nicht' n Mittel weg zu finden ist und nicht die Zulasfung beschränkt werden konnte auf. Schulen, die mindestens drei Lehrer haben. Jedenfalls müßte im Gestz oder, in den Ausführungẽbestimmungen der Verwaltungebehörde die Möglichkeit gegeben werden, nach ihrem pflicht gemäfen *?

gli ö n pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, ob der Lehrer abkömmlich ist ober nicht.

Nach 7 Uhr erklärt der

BVizepräsident Dr. Spahn. Da die Verhandlung morgen nicht fortgesetzt und erst etwa in 3 Monaten wieder aufgengmmen werden

soll so entspricht es einem Geböt der Loyalität, die Redner, die sich

noch zu dieser Materie zum Wort gemeldet haben, heute zu hören.

Es müssen allerdings dann die folgenden Redner sich etwas mehr

Beschrän kungen aufersegen.

bgm Frohme (Sog); Die Wahlreke die ber Abg. Hahn heute ;

gehalten hat, war zu durchsichtig, afs daß sich die Lehrer dadurch werden einfangen lassen. s

anderen Chrenämtern herangezogen werden. K Abg. Br. rer cn (entr Gs Legt mir fern, eine Mahlrede zum Fenster hingißz zu halten. Der Abg, Kopjch Pat ber keine BVergnlgssung, anderen Vorhaltungen zu machen. Er selbst srrch Kon wahltaktischen Rücksichten, K 3e. mndelt sich hier keineswegs um eine , Angelegenhelt, fendern um 'ine nüchterne Frage der, wem ißigtã it. Und weil es fich darum handelt, so war auch meine Partei schon in der Kommission nicht einig, Unser, Enerfrenndlichtet; brguchen ner micht. ert zu bemeisen. Wir haben sie bereits durch unseren Antrag bekundet, der die Lehrer ger Belästigungen der Privatklageberfahren be währte. „Zu dem Amte der Heschworenen und Schöffen drängt ic äberhaußt niemand. Es ist hahrhaftig Kin Genuß, .

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Rücksicht auf die Not⸗

z Der Ausschluß der Lehrer vom Amt der Schöffen und Geschworenen ist um fo unbegreiflicher, als sie schon längst zu

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