1911 / 38 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Feb 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage

Berlin, Montag, den 13. Fehruar

er e et ᷣ· ᷣ·· ᷣ· 2 Amtliches.

tönigreich Preuszen.

2 mr , ,, m, mne

Ew. ö . . ich in der Anlage einen betzoslgin ee; zan den Herrn Präsidenten der hiesigen o ,, Verfügung, betreffend den ÜUnter⸗ dem & en prleh an sia lt für die Zollbeamten tete der Chemie, zur gefälligen Kenntnis⸗

Gegenüber vac: . am ie n, verschiedenen in den Fachblättern der Zoll⸗ sinnfenen t itenen zlenherun gen, die sich mit den von mir trieb der 9 lnordnungen über den Unterrichts— lultung des hl l hranstail und namentlich mit der Aus— bemer f ich ie sfr . chemischen Unterricht befassen, j olgendes: unn ren, des chemischen Unterrichts der Zollbeamten ichtige ihnen die Kenntnisse zu vermitteln, bie für eine ir mn übung der in er Anleitung für die Zoll nrderlic id haltenen chemischen Prüfungsvorschriften er⸗

Hel de

zaben i der Beurteilung der? rüfungsergebnisse e fsih ö. Zollbeamten in der rer . in der Regel nuch de hränken, daß sie feststellen, ob der Befund der

der oischristen richlig alls gefuühr len Unterstchluig' mi n g mit ö. uml e geen ie n eff ö. dies ul Fall, so ist - kbeh in . te Aufgabe gelöst, weichen die Prüfungsergebnisse nlelung . der Warendeklaratlon und den Vor chriften der heitere LCrüft ie Zollabfertigung zu Erwartenden ab, so kann die der ung der chemischen Beschaffenheit der Ware in

Ne ; ö. ff ö. mehr Sache der Zollbeamten sein. Vielmehr indig ke chung der Ware dann einem chemischen . lh . ertragen werden, der durch eine eingehende fach— un gz üfung fessstellen muß, was vorliegt. Denn es ile für den Fall eines negativen Ergebnisses der von

ten ausgefüh / j ö re F geführten Untersuchungen eine allgemein an⸗ . der weiteren Untersuchung vorzuschreiben, die . . fachmännisch ausgebildeten Untersuchenden an⸗ i ihrn rden könnte und sicher und in kürzester Zeit zum n negari Es ist ja möglich, daß einzelne Beamte auch bei ng 6. Befunde der nach der Anleitung für die Jollab— ei ernorh geführten Untersuchungen durch ihre im Laufe der en Kenntnisse oder durch sonstige Umstände darauf i ichen, zu erkennen, welche Ware an Stelle der deklarierten ne ih war legt. Man kann aber unmöglich allgemein mn die De 6 Lösung einer solchen Aufgabe zumuten. Denn a der R gration sich als unrichtig herausstellt, so ist der ußaus grnren, von denen möglicherweise eine vorliegt, . lem ee ihn verschiedenartig, und nur ein fachmännisch nini f deter Sachverständiger ist auf Grund seiner Fach— er Lage, den Fall n el, all der zalemgegenüber die Forderung erhoben worden ist, kan n e ü le „so weit ausgebildet werden müsse, daß er ö. so a igen im eigenen Betriebe selbständig vornehmen 6 . ein solches Verlangen kaum ernst genommen nen enn damit würde den Jollbeamien ein Wissen und hani se f ue werden, das so ziemlich die gesamte moderne hien von haft und Technik um faßle und offenbar zu vielseitig i hen zahlreichen Zollbeamten, die der praktische Jol. alten n ienst erfordert, erworben, geschweige denn fest⸗ ö Ir Un nen n können. im sic dah drricht bei den Lehranstalten der Zollverwaltung . wenn ö auf das Erreichbare zu beschränken. Nur hart an der' bs geschieht. können die Hollbegmten auf Die gun s arbei, die sie hier zu leisten haben, volle Be⸗ left geste!n n, und ich zweifle nicht, daß, wenn nur das missen der Hiel wirklich erreicht wird, auch den Be⸗ ke n Hach ollyerwaltung vollauf genügt sein wird. c ö Eriasch wo lgehoren erfuche ich ergebenft, den Inhalt kälisngsbesltt, zur Kenntnis der Sberbeamten Ihres Ver— Arn. zu bringen, zu welchem Zwecke Abdrucke

erli ; n, den zo. Januar 1911. Der Finanzminister. 1 Im Auftrage: n die 5 Köhkrer. direlslen ten Präsidenten der Königlichen Oberzoll— n (einschl. Erfurt) außer Herkin.

ö Auszugsweise Abschrift.

as die z hn er Handhab j ; er 166. Din w. ung des Unterrichts selbst anlangt, so muß, wie . III. . 26 die Ausführungen des Erlaffeß vom 28. Ok= n hen tif che C wiederhole, von einer eingehenden Einführung in nmsemischen Prähe mie, ahgesehen werden. Für die n, ur 6. in erstẽ fungen der Anleitung für die Zollabfertigung

an, daß E. Linie nicht auf theoretisches Wissen, sondern nme n. Vor sch 6e Beamten lernen,“ was unter den nbsen einseiti ift en zu verstehen ist, z. B. unter dem Er⸗

hien ung ef chlossenen Glasröhrchen (ö9ygl. Anleitung für die Lu bungen p . Z. 51, Kohlensaures Ammoniak), den Dal dlen, den 54 4. 4. O. Teil Ii Ziffer 47, oxalsaures Kalh,

ihm en lungen, dem Titrieren usw.

n, wi . ö nen esschte un sicweit sie bei Zugr 6 . mit thegretischen Erörterungen glauben gehen We seiblegh nt hamentlich anch bon ber Ein ähn ing heim fcher

jan, J sein, alt der Versuch, den Beamten auch hierin

j Hreicht licher c , Ten . nn e fn vermitteln

Mäh erteil nk, nien e in er mag sogar hielleicht größere Anforderungen

üblichen Unterricht der Chemiker an den Hochschulen der Fall ist; ich n, aber, g e erst die Aufgaben und Ziele des chemischen Unterrichts bei der Hauptlehraustalt klar erkannt sind, daß es dem Elfer und der Pflichttreue, der bei der Hauptlehranstalt tätigen Lehrer gelingen wird, diese Schwiexigkeiten je länger je mehr zu überwinden.

Wie bereits in dem Erlasse, vom 258. Iltober 1910 angedeutet ist, muß der Schwerpunkt des chemischen Unterrichts nicht auf die Vorträge, sondern auf praktische Uebungen gelegt werden. .

Die Aufgabe der Vorträge wird es sein, die allgemeinen Gesichtspunkte zu erörtern, die für den Unterricht in Frage kommen, und die Richtlinien zu gehen, nach denen der praktische Unterricht durchgeführt werden soll. Auch können in den Vorträgen die nachher im Laboratorium auszuführenden Prüfungen nach Bedarf vorgeführt werden. Man darf aber nicht erwarten, daß eine einmalige Vor⸗ führung dieser Versuche mehr als einen flüchtigen Eindruck auf die Zuhörer machen wird. Das eigentliche Verständnis und Beherrschen des im mündlichen Vortrage Vorgeführten wird erst erworben werden können, wenn dieselben Versuche nachher im Laboratorium ausgeführt und je nach Bedürfnis wiederholt werden. k

Damit dieses Ziel, in den praktischen Uebungen gleichmäßig erreicht wird, ist es weiter erforderlich, daß das Unterrichtepersonal einheitlich vorgeht. Der die ganze Ausbildung leitende Chemiker muß sich mit den anderen hierbei beteiligten Chemikern über den Unterrichtsgang verständigen und, dauernd über Die Fortschritte der Schüler auf dem Laufenden erhalten, um je nach Bedaif in den Vor⸗ trägen oder bei den Uebungen nachhelfen oder ausgleichen zu können, Die den praktischen Unterricht überwachenden Chemiker werden sich aber während der Uebungen diesen ausschließlich zu widmen haben. Ob die in beschränktem Uimfange zu haltenden Vorträge regelmäßig zu bestimmten Zeiten oder je nach Bedarf abgehalten werden, wird von dem Fortgang des Unterrichts abhängen müssen. ö

Bei dem Unterricht sind alle Erörterungen und praktischen Uebungen, die mit dem Zolltarif in keinem Zusammenhange stehen oder die nicht unbedingt für die Verständlichmachung der nach der An leitung für die Zollabfertigung vorzunehmenden Prüfungen erforderlich sind, wegzulassen. Insonderheit ist es unzulässig, an Slelle der amtlich vorgeschriebenen Prüfungsverfahren andere, angeblich oder vielleicht auch wirklich bessere oder einfachere Verfahren zu lehren und einzuüben. Der Zollbeamte kann sich nur in Ausnahmefällen ein Urteil über die Brauchbarkeit oder Zuverlässigkeit der amtlich vorgeschriebenen chemischen Untersuchungsverfahren bilden. Der Handel, und die Industrle aber können unbedingt ver⸗ langen, daß ihre Waren nach den zollamtlich vorgeschriebenen und den Beteiligten bekannten Verfahren untersucht werden. Ez kann nur zu Verwirrungen und Weiterungen führen, wenn der Zollbeamte später in der Praxis der Zollabfertigung glaubt, auch andere Untersuchungs= verfahren als die amtlich vorgeschriebenen anwenden zu können. Auch ohne eine solche, aus diesen Gründen nicht zulässige Erweiterung des Unterrichts ist die Fülle des zu bewältigenden Materials eine so große, daß es nur bei sorgfältigem Haushalten mit der verfügbaren Zelt ge— lingen wird, die gestellte Aufgabe befriedigend zu lösen.

Ew. Hochwohlgeboren ersuche jch ergebenst, bierauf Ihre be— sondere Aufmerksamkeit zu richten und den Vorstandsbeamten der Hauptlehranstalt entsprechend anzuwelsen. ;

Im übrigen habe ich selbstverständlich nichts dagegen einzuwenden, wenn die Chemiker und Lehrer der Hauptlehranstalt es sich angelegen sein lassen, besondere Verfahren, die für die Unterscheidung der Waren nützlich sein können, unabhängig von dem Unterricht an der Haupt— lehranstalt auszuarbeiten. Ich erwarte jedoch, daß solche Verfahren vor ihrer Einführung in die Praxis zunächst zu meiner Kenntnis ge⸗ bracht werden und mir Gelegenheit gegeben wird, nötigenfalls eine geeignete Nachprüfung veranlassen zu können.

2E. Wenn Ew. Höochwohlgeboren es für mne miei halten, daß einst⸗ weilen noch Dr. Saßerath den Beamten eine allgemeine Unter— weisung über den Gebrauch des Mikrostopes und über die Herstellung mikroskopischer Präparate erteilt, würde ich dagegen nichts einzuwenden haben; jedoch 1 daran feslgehalten werden, daß der Unterricht über die spezielle Mikroskopie mit dem Unterricht über die Abschnitte des Zolltarifs verbunden wird, für die die mikroskopische Betrachtung 6 , ist, also in die Hand der zolltechnischen Lehrer gelegt wird.

Mit Ihrem Vorschlage, von der Abhaltung von besonderen Vor— trägen über einzelne Gebiete der Industrie und Technik für den nächsten e, noch abzusehen, bin ich einverstanden. Dagegen halte ich es nach wie vor für erwünscht, die Vorträge des Professors Jannasch wenigstens für diesen Lehrgang noch beizubehalten, falls nicht etwa die verfügbare Zeit so knapp sein sollte, daß aus diesem Grande darauf verzichtet werden müßte. Ich ersuche ergebenst, den Professor Jannasch hiernach zu verständigen. ö .

Um einen Anhalt dafür zu gewinnen, ob die für den Unterricht i . Anordnungen sich bewähren, und in welchen Beziehungen die LehrplänJ abänderungsbedürftig sind, bestimme ich, daß die bei dem Unterricht tätigen Lehrer und Chemiker über jede von ihnen erteilte Unterrichtsstunde in einem Unterrichtsiournal kurz gehaltene Aufzeich= nungen machen, die den einzelnen Gegenstand des linterrichts und dle auf jeden verwendete Jeit ersehen lassen. Ich überlasse Ihnen, wegen der Einrichtung diefes Journals die näheren Anordnungen zu treffen. Ferner haben auch die zu dem Lehrgange einberufenen Beamten über die Vorträge und Uebungen Aufzeichnungen zu machen, die sich ins- besondere auch auf die im Laboratorium gusgeführten Versuche und die dabei angestellten Beobachtungen zu erstrecken haben.

Ich ersuche, sowohl die Unterrichtsjournale wie die Aufzeichnungen der Hörer durch den Vorstandsbeamsen von Jeit zu Jeit einer Durch- sicht unterziehen zu lassen. Die Unterrichts sournale sind mir nach Beendigung des Lehrganges mit einer i g, Aeußerung über etwa bei dem Unterricht hervorgetretene Mängel und die zu ihrer Abstellung hdorzuschlagenden Maßnahmen vorsulegen. Auch behalte ich mir . . . von den Hörern geführten Aufzeichnungen zur Dur t einzufordern.

. der Fertigung von Klausurarbelten kann im nächsten Lehr— gange abgesehen werden.

j ; 1911. Berlin, den 3 . Finanzminister.

Im Auftrage: TXöhl eri. An den Herrn Präsidenten der Königlichen Oberzolldirektion hier

Deutscher Reichstag. 125. Sitzung vom 11. Februar 1911, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Interpellation des Abg. Graf von Kanitz, betreffend w . en die Ueber⸗ chwem mung des deutschen Geldmarktes mit fremden . und gegen einen übermäßigen Abfluß deutschen Kapitals nach dem Auslande. . . Ueber den Anfang der Sitzung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

1911.

Abg. Graf von Kanitz (dkons), in seinen Ausführungen fort— fahrend: Die amerikanischen Eisenbahnpapiere, von denen in letzter Zeit sevich die Nede war, und auf die sich auch die Warnung der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ bezog, sollen angeblich zu den besten Anlagepapieren gehören. Für die Shares der Chicago Milwaukee Bahn sind bis in die neueste Zeit den Aktionären 7 9 gezahlt worden, aber ohne Widerspruch ist in den Zeitungen erklart worden, daß diese Eisenbahn neuerdings Mindereinnahmen aufzuweisen hatte, und daß die 70/o nur fortgezahlt worden sind, um den großen in Deutsch⸗ land untergebrachten Posten dieser Aktien nicht zu diskreditieren. Die Kursschwankungen waren nach dem Jahrbuch der amerikanischen Eisenbahnen, einem Handbuch der Bankiers und Kapitalisten, ganz hedeutend. 1906 hatten die betreffenden Stammaktien einen höchsten Kurs von 1993, um 1907 auf den niezrigsten Kurs von 3] herunter= zugehen, und noch 1910 war der höchste Kurs 158, der niedrigste lo, Wir sehen als Kursschwankungen, wie sie bei einem folizen Verkehr überhaupt nicht denkbar sind. Die Zulaffungsstelle wird wissen, was sie davon zu halten hat. Ich wende mich zu den 2Dbligationen der St. Louis-Franciscobahn. Bis jetzt ist uf Fe Stammaktien überhaupt noch keine Dividende bezahlt. Die Kurse haben geschwankt 1910 zwischen 73 und 58, 1909 zwischen 60 und 344. Man wird einwenden, daß diese Schwankungen für die Sicherheit der Obligationen nicht maßgebend sind; aber warum behalten die Amerikaner das Papier nicht felbst? Es muß doch ein gewisses Mißtrauen in Amerika dagegen vorhanden sein' Geld haben doch die Amerikaner mehr als wir. Vor zwei Jahren hat eine New Yorker Zeitung berechnet, daß 3828 Dollarmillionäre vorhanden sind. Ich komme zu einem anderen wichtigen Punkt: daß nämlich die Zulassungsstelle auch die wirtschaftlichen Nachteile ins Auge fassen muß, die aus der Investierung deutschen Kapitals im Auslande unserer Industrie erwachsen. Dieser Gesichtspunkt ist bisher nicht immer genügend berücksichtigt worden. Ich möchte daran erinnern, daß, als vor einigen Jahren Sao Paulo sein berühmtes Ünter— nehmen der Kaffeepalorisation ins Leben rief, ihm Tie gewaltige Summe von 300 Mill. Mark von den, deutschen Börsen anstands⸗ los zur Verfügung gestellt wurde, obwohl man nicht wissen konnte, Eb das Unternehmen reüssieren würde. Die Folge der deutschen Operatign war, daß wir Deutschen jährlich etwa so Millionen Mark mehr für Kaffee an das Ausland zu bezahlen haben. Wir verbrauchen etwa 4 Millionen Jenkner Kaffee, eine Steigerung von 20 3 für das Pfund bedeutet daher schon eine Summe von 80 Millionen. Man wird mir einwenden, daß die Aufnahme deutschen Kapitals im Ausland doch, unserem Export erheblichen Nutzen ver⸗ schaffe; nicht ein Pfund Eisenbahnmaterial wird aus Deutschland bezogen, dafür sorgt schon der amerikanische Zoll. Die amerikanischen Eisenzölle waren bisher, prohibitiv, sie sind im vorigen Jahre noch weiter gesteigert bis auf 100 Wertprozent. Ich glaube, daß sogar unsere Industrie verstehen wird, daß durch die Investierung deutschen, Kapitals in amerikanischen Eisenbahnwertent. nur der amerikanischen Eisenindustrie Kapital zugeführt wird. Die ameri— kanische Industrie macht der unserigen auf vielen überseeischen Märkten, namentlich in Südamerika, ohnehin eine empfindliche Konkurrenz. Dadurch wird ja auch die Abhängigkeit unserer deutschen Börsen von der New Jorker Börse vermehrt, die jetzt schon in hohem Grade besteht. Die preußische Regierung verlangk alfo mit vollem Necht eine genaue Prüfung. Man sagt, daß von den Sao⸗Paolo⸗ Aktien von den betreffenden Emissionshäusern nur 4 Millionen Dollar in Deutschland aufgelegt werden sollen; das bedeutet gar nichts. Sigd diese Aktien erst einmal zugelassen in dieser oder r,, so kann niemand das Emissionshaus hindern, jeden beliehigen Posten auf, den Markt zu werfen, darüber gibt es keine Kontrolle. Ebenso verhält es sich mit den Friscobonds, von denen vorläufig nur Millionen aufgelegt wurden. Wir haben keine Veranlassung, Amerika gegenübet besonders entgegenkommend zu sein. Wir sins von den Amerikanern auch nicht besonders liebevoll Behandelt. Im vorigen Jahre wurde uns der Payne⸗Tarif aufgezwungen, und das ande lsabtommen von 1907, das unserem Verkehr wenigstens einige Erleichterungen mit, Amerika bot, wurde einfach gekündigt. Auch nachher sind allerlei schikanöse Zollvorschriften erlasfen; das alles ist bon seiten Amerikas geschehen, obwohl wir jetzt schon Amerika gegenüber mit einer beträchtlichen Unterbisanz, wirtschaften. Diese Unterbilanz hat im Jahre 1968 nicht weniger als 775 Mil— lienen, 1909 6ö7 Millionen Mark betragen. Auf die Zollpolitik ehe ich erst beim Etat des Auswärkigen Amts ein. Wir aben keine, Veranlassung, auf eine genaue Prüfung dieser ameri⸗ kanischen Eisenbahnwerte zu verzichten und aus purer Freundschaft diese Papiere mit offenen Armen aufzunehmen. Ich komme zu der wichtigen Frage: welche Maßregeln sind zu ergreifen, um unseren Geldmarkt besser als bisher gegen dle Inti fler derartiger aus⸗ ländischer Papiere zu schützen? Ich weise zunächst auf einen Uebel⸗ stand hin der in letzter Zelt sich gerade wieder fühlbar gemacht hat, nämlich der Uehelstand, daß wir an jeder deutschen Börse eine Emissionsstelle haben, die auch für die ausländischen Werte kompetent ist. Wenn an der Börse von Frankfurt a. M. 42 599 000 Dollar Friscobonds zugelassen wurden, so war die Zulassungsstelle die in Frantfurt. Die Berliner Zulassungsstelle war nicht in der Lage, die Zulassung zu versagen. Es soll erklärt worden sein, daß man Frankfurt nicht desavouieren könne. Schon in der Börsenenguete— lommission vor 18 Jahren sind diese Dinge ausführlich be= sprochen. Es wurde von mir damals der Antrag auf Errichtung einer Zentralemissionshehörde syeziell für ausländische Werte für alle Börsen gestellt. Eine solche Einrichtung würde nicht nur der Börse, sondern. auch dem Publikum. Vorteile bieten. Der Emittent muß sich jetzt an jede einzelne Zulassungsstelle wenden sodaß eine gleichzeitige Emission an mehreren Börsen nicht moglich ist. Das würde fortfallen. Es würde auch ein gewisser Schutz für das Publikum geboten sein, denn es versteht sich von selbst, daß bei den einzelnen Emissionsstellen eine verschie dene Praxis sich hexgusbildet; die eine Stelle ist weniger skrupuks als die andere. Der Emittent wendet sich an die 5. zuerst, an der er die geringsten Schwierigkeiten erwartet. Srittenz würde eine solche Zentralemissionsstelle besser die notwendige Fühlung mit den Reichsbehörden halten können. Ob heute immer beim Auswärtigen Amt angefragt wird, ist mir zweifelhaft. Bei der Zusammensetzung der Enquetekommission war trotz der Sympathien, die der ,. verehrte Reichsbankpräsident Koch meinem Antrage entgegenbrachte, nicht zu erwarten, daß dieser zum Beschluß erheben wörde. Die Kommission beschränkte sich darauf, die , hierüber dem Bundesrat anheimzugeben, und dieser hat sich auch nicht für meinen Vorschlag entschieden. Sollte Neigung, zu einer Repision des Börsengesetzes vorhanden sein, so würde ich meinen Antrag wieder in Erinnerüng bringen. Das Börsengeseß bedarf auch in einem weiteren . der Vervollständigung. n dem Verbot des Getreideterminhandels wurde mit Recht als eine lex impertesta bejeichnet, weil es den Terminhandel, zwar verbot, aber keine Strafe festfetzte. Auch im ) Is des reformierten Gesetzes befinden sich Bestimmungen über versch edene Fälle, wo aber nicht der Fall vorgesehen ist, daß ein fremdes Wertpapier in den Handel gebracht wird, ohne daß die ; sstelle gehört ist. Ich möchte auf Grund des geltenden Börsengesetzes an die ver— bündeten Regierungen die Bitte richten, an die Zulassungsstellen die Anweisungen ergehen zu lassen, bei der Emission auslandischer Werte folgende Gundfätze zu beachten. Erstens die Zulaffung aus ländischer Wertpapiere ist nur nach voller Deckung des mnlandischen

Das Gesetz von 1895 mit