Land⸗ und Forstmwirtschaft. Uebersi ch
über die rte Gin, und Ausfuhr von Getreide und Kartoffeln
Nach
Eingefü rt w ; Roggen h urden:
; in Antwerpen im Monat Januar 1911. nem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsuls in Antwerpen.)
ö aus Feutschlande. ö 36 530 d2 ö Rumänien ö 76 150 , . Rußland 24 410 ö. ulggrien 4470 . den iederlanden 2660 , ö Argentinien 2659 Weizen: id Id q. izen: aus Den n land - 4160 42 mänien Sb5 230 , ö ; ö 376 809, n , 191 3090 rgentinien Kö 115 810, den Vereinigten Staaten von nenn, 96770 , gangdk.=. ; 39 oo, Britisch⸗ Indien ; 24 96090 , den Niederlanden . 18 530 . ,, 5536 ,,,, ö 3030 Großbritannien.. 240 Ge Tn Rd 7 kr aus Deutschland ...... 7110 da um nhmnneenn 219460 , ; Rußland. 3 415 556 der Türkei K 36 750 den Vexeinigten Staaten von Amer ;;, 28 180 , een, I6 260, den Niederlanden... 7379 Großbritannien. 3640 , ulgarien . 3 569095 . . . ö esterreich Ungarn.... 1740 Argentinien ö ö 200 . daj Ti cd T . aus Deutschland. ..... 420 de munen, 51 040 , Rumänien . , den Niederlanden. 339 Großbritannien. 360 , , 280 , 4 Väneni;l;̃ ö 19 94 T iid 7. ( ais: aus Deut schlandd⸗ 1640 da Argentinien ö 565 190 ,,,, 1365 650 den Vereinigten Staaten von Amerika. . 126 860 , Rußland. 109 840 , Bulgarien 34 070 , Kaplannddꝰd , den Niederlanden. 2950, ; r,, 1000 , —ͤ den portugiesischen Besitzungen an der Ostküste Afrikas. 390 H T . fern; aus Deutschlaud. . 4850 da den Niederlanden... 10940 . Schweden 2600. 1 vd Vd T 6, usgeführt wurden: 9. Igen: nach Deut schland. .. 11 350 da . den Niederlanden . . nach Deutschland .. 116 830 da den hill nden ö 64 050 , Fantrei s; 2400 6 erst 183 280 dz. . nach Deutschland. h hh da den Niederlanden 2630 Dänemark ; o580 Großbritannien.. 0 . nicht wd d. Maßtg. nach Deutschlend ..... 39 820 da den Niederlanden.. 38 450 Shane 5 Jh den Vereinigten Staaten von Amerika.. ö 40 Großbritannien. . ttart D T. of feln: nach n, 2660 dæ. Marokko. 340
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Saaten
1
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stand und Getreidehandel in Rumänien.
D ; Nach . wiser ich Konsulat in Galatz berichtet unterm 6. d. M.: . äs saubergembhmlich milden Vorwinter brachte der Januar
file 6 ige, andene Gqöurseit, (65. Februar] noch andauert.
gegen Ende des Monats jedoch strenger einsetzende Trotzdem die vor⸗
anz Schneedecke im allgemesnen recht dünn ist und weite Strecken ö ie sind, lauten die , ö. den Zustand der Saatfelder
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Getreide i. ief ziemli
z geschäft verlief ziemlich ruhig.
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h ie Ausfuhren waren wegen vorgeschritkener Saison
di eben den in Constantza vorhandenen Vorräten kommen
. . Doch dürften dieselben augen sehr bedeutend. sein, da viele dorthin bestimmte Leichter
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Sulina in Hetracht.
den ian unerwartet eingetretenen ö gezwungen wurden,
Schutz zu suchen. Die re le . nicht aufgehört.
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schäft zeigte fich Line e sind nech im Steigen begriffen.
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vorzuziehen. Auch die
und erzielten entsprechende . . wr ef Festigkeit. o Bie besten Preise e aut mmer England. Deutschland scheint die billigeren 3 wer groß . Vorräte an erden. . Und auf wellere Zufuhren kann vorläufig nicht gerechnet
ich an Rogg en, wurde roß, und die Zu⸗ Nur die besseren Sorten waren
Preise. —
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— . Letzteres kaufte große as Frühjahr zu hohen Preisen. Auf dem Kontinent wird urch die nichtigen Preise für nordamerikanischen Mais
Die Ausfuhr über Suling belief sich in der Zeit vom 25. Dejember 1910 bis 28. Januar 1911 auf:
Weizen K 669 t ö ,,, ö =. 7776591 Gerste. w
Hafer... w
Die Preise stellten sich, wie folgt: 1000 kg cif Kontinent:
Weizen 7879 ke, . 6 155 prompt ö 8h ö , ,,,, ö n, nach Muster 1 e fte Senn, 1 . 58 6 ... ö , . ö 1849 , nach Muster, 1099 Mas Denn ,, „Cinquantino K
Die Frachten blieben ruhig: 89-9 — Sulina.
Handel und Gewerbe.
Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten
: Nachrichten für Handel und Industrie“.) ⸗ Serbien.
Ursprungszeugnisse für die Waren ein fuhr. Der ser⸗ bische Finanzminister hat durch Erlaß vom 8.22. Januar d. J. Z.⸗Nr. 631, folgende neue Vorschriften über Ursprungszeugnisse bei der Wareneinfuhr erlassen: . ̃ ö.
1) Zwecks Anwendung der Vertragstarife oder des Mindesttqgrifs und der Aufstellung genauer statistischer Uebersichten haben die Zoll⸗ ämter regelmäßig von den Anmeldern neben der Warenerklärung die Einreichung von Ursprungszeugnissen zu verlangen.
Die Ursprungszeugnisse können ausgestellt werden von den zu⸗ ständigen Handel kammern, den Grenz⸗ oder Binnenzollämtern des betreffenden Landes, bei welchen die Abfertigungen vorgenommen, sowie von den Polizei und Gemeindebehörden der Ortschaften, aus denen die Waren abgesandt werden. Auch solche Zeugnisse werden angenommen werden, die von Handelskorporationen (Kollegium, Gremium und ähnliche) ausgestellt sind, soweit diese öffentlich recht⸗ liche Verrichtungen der Handelskammern ausüben. . ;
Alle vorgenannten Behörden und Körperschaften können die Her⸗ kunft von Waren auch auf den Originalfakturen bescheinigen, die in solchen Fällen als Ursprungszeugnisse dienen.
Solche Zeugnisse müssen unbedingt eingereicht werden, wenn eine unterschiedliche Verzollung nach der Warenherkunft oder die Verzollung von besonderen Warenarten aus einzelnen Gegenden in Frage kommt; sie sind den Unikaten der Warenerklärungen beizufügen.
2) In dem Ursprungszeugnis muß angegeben sein: Gattung und Menge der Ware (Rohgewicht oder Stüdzahl), Zahl der Packstücke, ihre Zeichen und Nummern, Ort der Herstellung und Name des Absenders der Waren. Ferner ist in dem Zeugnis ausdrücklich an— zugeben, ob die Waren Erzeugnisse der Industrie und Landwirtschaft n,, Landes sind oder ob sie aus dem freien Verkehr dieses Landes ommen.
In den Ursprungszeugnissen braucht nicht der Name des Waren eigentümers oder des Einreichers der Warenerklärung enthalten zu sein, wohl aber müssen sie in allen Punkten mit der Ware selbst übereinstimmen.
3) Abweichend von den Anordnungen 1 und 2 gelten folgende Bestimmungen: .
a. Mit Genehmigung des Zollamtsdirektors können als voll⸗ gültige Beweise für die Herkunft von Waren auch solche Zeugnisse angesehen werden, die in manchen Punkten wie hinsichtlich der Art, Zeichen und Zahl der Packstücke mit der Ware nicht übereinstimmen, oder hei denen das Rohgewicht bis einschließlich 10 v. H. von der Gewichtsangahe im Zeugnis nach oben oder unten abweicht, wenn dag Zeugnis hinsichtlich der sonstigen Angaben auf die Waren paßt und demzu 6 die Warenherkunft nicht in Zweifel zu ziehen ist.
b. Bei Waren, die für Staatsbehörden, Gemeinden, Kreis- oder Bezirksverwallungen von diesen unmittelbgr e r eingehen, ind als Beweis für die Herkunst von diesen Behörden . te Ab⸗ schriften der direkten Originalfrachtbriefe oder der Or elf anzunehmen. . ;
C. Bei Postsendungen, welche für Privatpersonen, die keinen ᷣ treiben, ohne borschriftsmäßige Urte n fe eingehen, aben als Beweis für die Herkunft die Originalbegleitadressen nebst den, ausländischen Zollerklärungen zu dienen; 6. Urkunden und Driginalfrachtbriefe gelten als Beweis für die Herkunft von Büchern aller Art und Musiknoten.
d. Für Waren aus außereuropäischen Ländern können Ursprungs⸗ zeugnisse ausstellen alle unter Nummer 1 dieses Erlasses genannten Behörden und Körperschaften, und zwar sowohl dielenigen, die in den europäischen Küstenorten, als auch diejenigen, die in anderen Orten, n . Waren zeitweilig eingelagert oder durchgeführt werden, ihren
itz haben.
Auch werden Zeugnisse angenommen, in denen Handels- und
Gewerbekammern eines Landes heglaubigen, daß eine Ware aus einem anderen europäischen Stgate stammt. e. Für Waren, die von Reisenden aus benachbarten Vertrags staaten mitgeführt werden, kommen die Vertragstarife oder der Mindesttarif zur Anwendung, ohne daß ein Beweis über die Herkunft aus Vertragsstaaten erbracht wird. —
f. Ist ein Einführer nicht in der Lage, ein vorschristsmäßiges Ursprungszeugnis einzureichen, so können die Zollämter auf schrift—⸗ lichen Antrag des Anmelders, sofern keine besonderen Zweifel über die Warenherkunft bestehen, beschließen und genehmigen, daß an Stelle des Ursprungszeugnisses die Driginalfrachthriefe oder kon⸗ nossemente,. Originalfakturen oder der Oriqinaischriftwechsel über die Warenbestellung anzunehmen sind; diese Schriftstücke und Zeug⸗ nisse sind den Unkkaten der Warenerklärungen belzufligen. In Er= mangelung auch derartiger Schriftstücke kann an Stelle des Ursprungs⸗ zeugniffes auch ein Schreiben des Konsulats in dem Lande, aus welchem die Ware stammt, angenommen werden, worin die Waren⸗ herkunst bescheinigt wird.
g. und h. usw. ö ö.
) Für Ursprungszeugnisse und sonstige als Nachweis des Ur⸗ sprungs dienende Schriftstücke sind, wenn sie in russischer, franzöfischer, deutscher oder in einer anderen Sprache abgefaßt sind, welche in dem Zollamt verstanden wird, Uebersetzungen und Ueberfetzungöbeglaubi⸗ gungen nicht erforderlich ᷣ
Wenn sich ein Ursprungszeugnis oder ein demselben Zwecke dienendes Schriftstück auf Waren besieht, die nach mehreren An— meldungen zur Verzollung gzzogen werden, so ist das Sriginal des Jeugnisses der ersten Anmeldung beizufügen, während den? späteren Warenerklärungen seitenz des Anmelders unter Bezugnahme auf die erste Anmeldung Abschriften des Ursprungszeugnisses oder der diefes erfetzenden Schtifstücke beizufügen sind, die daz Zollamt gegen Zahlung von Gebühren beglaubigt hat,
Sollte ein Zollamt Zweifel an der Echtheit und Genauigkeit eines UÜrsprungszeugnisses haben, so hat es zur Vermeidung von Schädigungen der Staatskasse die, Schwiftstücke dem Finanzminister zur Prüfung einzureichen und weitere Verfügungen über ie Zoll⸗ behandlung der Waren abzuwarten. (Srpske Novine,)
akturen
Absatzmöglichkeit für Ajetylengatanlagen in Honduras.
Nach einem amerikanischen Konsulatsbericht aus Puerto Cortes in Honduras macht sich dort der Begehr nech einem Erfatze für die Pettoleumbeleuchtung geltend; die letztere stellt sich sehr teuer, da die
Gallone (45 ) Kerosen 377 Cent (zu 42 9) kostet. Azetylengas
erscheint als empfehlenswerter Ersatzsteff, und die Zeit für dessen
Einführung ist günstig. Verschiedene hestehende Azerplengasanlagen dienen als wirksame Reklame, und die Hausbesitzer stellen sich günftig gegenüber Angeboten zur Einrichtung von Ajetylengasbeleuchlung bei angemessener Garantielelstung. Eingehende Bearbeitung des Absatz= gebieteß wäre vonnöten, da neben größeren Städten auch zahlreiche kleine Niederlassungen in Betracht kommen. Nach Hail Gonsnlam and Trade Reports.)
Tunis.
Erhöhung der Verbrauchsabgabe für alkoholhaltige Getränke. Gemäß Verordnung der Tunesischen Regierung vom 10. Januar d. J. wird die durch die Verordnungen vom 2. März 1908 und vom 51. Dezember 1969 eingeführte Verbrauchs abgahe für Alkohol, Spiritus, Branntwein, Liköre und andere mittels Alkohols hergestellte Erzeugnisse von 125 auf 187 Fr. für 1 Hl erhöht.
Die Abgabe von 2 Frank für 1 hl reinen Alkohol bleibt bestehen für Branntwein, der zu Heizungs- und Beleuchtungszwecken fowie zum Matorenbetriebe vergällt ist, sowie für vergällten Branntwein, der in Lacken und Polierspiritus enthalten ist. Die Erhöhung tritt mit Wirkung vom 11. Januar 1911 ab in Kraft. (Journal officiel Tunisien.)
Konkurse im Auslande.
Rum änien. . rn , Schluß der Handelsgericht Name des Falliten . gen Veristzierung bis am Ilfoy Simion Constan⸗ 28. Februar 4. 17. März (Bukarest) tines cu, Bukarest, 13. März 1911 1911. Strada Bazaca 3 Amtsbezirk des Galatzer Konsulats. . 2, ; er er dallite Firmen Domil Forderungen Forderungen bis am J. H. Valdman Tecuchu 8. Februar / 18. 5. Febr 26. Jan. 1911 1911.
Serbien.
Blagoje Hadji⸗Pawlowilch u. Söhne, Kaufleute in Soko⸗Banjag. Anmeldetermin; 17. Februar / . März d. J. Ver⸗ handlungstermin: 18. Februar 3. März d. J.
Andrija P. Popvowitch, Kaufmann in Obrenowatz. An⸗ meldetermin; 18. Februar / 83. März d. J. Verhandlungstermin: 19. Februar 4. März d. J.
Gawrile Agrirowitch, Kaufmann in Leskowa tz. Anmelde⸗ termin: 21. Februar / ß. März d. J. Verhandlungstermin: 22. Fe⸗ bruars7. März d. J.
Radiwoje Popowitch, Kaufmann in Tchuprija. Anmelde⸗ termin: 25. Februar 10. März d. J. Verhandlungstermin: 26. Fe⸗ bruar / 11. Marz d. J. ;
Bulgarien. , . Schluß der . ! J e . Kreisgericht Name des Falliten Horderungen Verifizierung bis am Sofia Evstati 20. Februar / 6. 18. Mär k Jakovtschef, 5. März Mehlhandlung . Kirkor M. 13.126. Febr. 3.168. März , — q u. Bettenwarenhandlg. / Rustschuk Benpenisti u. — — Papo, Galanterie⸗ u. Manufakturwaren.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 13. Februar 1911 Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestelllt . 24 378 9 540 Nicht gestellt — 6
Eine Uebersicht über koloniale Neugründungen gehen die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin in ihrem soeben erschlenenen Jahresbericht Berliner Jahrbuch für Handel und Industrie, 1910, Verlag Georg Reimer, Berlin). In Verbindung mit dem vorjährigen Berichte, der die Neugründungen der Jahre 1857 09 emhält, gibt diese Zusammenstellung e über den Umfang des in den letzten Jahren in deutschen kolonialen Unternehmungen investierten Kapitals. Im Jahre 1910 sind im ganzen 48 neue Gesellschaften aufgetan worden und 9 waren in Gründung begriffen. Von diesen 57 . aften entfallen 19, hauptsächlich k auf Ostafrika. In Südwestafrika, wo im Jahre 1909 die große aht von 81 Neugründungen zu verseichnen war, sind 22 Gesellschaften entstanden, wovon die Hälfte Bergwerks⸗ bezw. Diamantgesellschaften sind. Als Gesellschafte form ist die Gö. m. b. H. . Die Gründung als Deutsche Kolonialgesellschaft⸗ (B. R. G. tritt nur ganz J ., auf. a e
In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsratf‚ der Mittel⸗ deutschen Kreditbank legte, laut . W. T. B. aus Berlin, der Verstand den Abschluß für das abgelaufene Geschaftöjahr bor. Der erzielte Bruttogewinn beträgt 76g zal, 165 , gegen 365 192,54 . im Vorjahre. Provisionen brachten 278 000 , mehr, Kontokorrentzinsen 70 00 66 weniger, dagegen Wechselzinsen 199 000 mehr. Die Unkosten erhöhten sich um 140 0660 e, davon 41 000 , für, erhöhte Steuern. Der Reingewinn beziffert; sich auf 4500 625,18 66 gegen 3 961 14841 6. Die Anträge, an die Gengrglversammlung gehen dahin: 49 900 . für Neuanschaffungen auf Mobiliarkonto ünd 60 009 4 als voraussichtlicher Berlust auf die Beteiligung bei der Hilfzaktion der . der kleinen Gläubiger der Niet erden tschen an akzuschreiben, dem außer garden.
lichen Reserbekonto 250 Go e und einer für den Berliner Neubau
zu errichtenden Mobiliarreserve 100 090 4 zuzuweisen. Die Dividende
wird mit 6 oo gleich 3 5i0 000 M, beantragt, 5ö4 O81. 36 ν sind zu statuten, und vertrags mäßigen Tantiemen bestimmt, während die ber- bleibenden 43 3181140 auf neue Rechnung vorgetragen werden ollen. Met Rücksicht auf die fortschreitende Entwicklung der Geschäfte bei amtlichen Niederlassungen wird außerdem die Eihöhung des Attienkapitals um 6 000 006 d auf 69 000 090 s beantragt. Vie neuen Aktien werden vorbehaltlich der Genehmigung der am 9. März er, stattfindenden Generalberfammlung von einem unter Führung der Dentschen Bank stehenden Konfortium zum Kurse von 114 co übernommen mit der err tung, sie den alten Aktionären zum Kurse von 11690, an⸗ ubieten. .
. der gestrigen Versammlung Les Mitteldeutschen Braunkohlenspndikats zu Lelpzig wurde laut Meldung de W. T. B. die Aufnahme des Helmstedter Syndikats und der meisten
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