Vereinigung. Sie wird Segen stiften, je mehr sie konkrete Vor⸗ schläge bringt. Ich schließe mit ber Hoffnung, daß der Staats⸗ sekretär alle, diese an ihn herantretenden Vorschläge mit jener inneren Freiheit behandelt, die wir an ihm aufs höchste schätzen.
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco:
Meine Herren! Den Worten des Herrn Abg. Junck über den Zusammenschluß, der vorgestern zwischen Juristen und Angehörigen anderer Berufsstände stattgefunden hat, kann ich nur voll zustimmen. Auch ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben, daß die Vereinigung, die durch die erwähnten Aufrufe in die Wege geleitet ist, zu einer Läuterung und Ausgleichung der Meinungen und Auffassungen und damit zu einer billigeren und richtigeren Beurteilung der tatsächlich bei uns bestehenden Verhältnisse und des durch Maßnahmen der Gesetzgebung oder der Verwaltung überhaupt Erreichbaren führen wird.
Ich bin dem Herrn Abg. Junck auch dankbar für die anerkennenden Worte, die er unseren Juristen gezollt hat wegen der Leitung und Erledigung verschiedener Prozesse, die in letzter Zeit sich abgespielt haben, anerkennende Worte, wie wir sie hier im hohen Hause leider nicht oft hören.
Meine Herren, was die von dem Herrn Abg. Junck gewünschte wechselnde Beschäftigung der Richter bei den Straf- und Zivilkammern betrifft, so habe ich schon im vorigen Jahre ausgeführt, daß ein der— artiger Wechsel der dringende Wunsch der preußischen Justizverwaltung und aller Landes justizverwaltungen, wie auch der Reichs justizberwaltung ist. Die Justizberwaltungen sind aber leider nicht in der Lage, darauf
hinzuwirken, daß ein solcher Wechsel wirklich eintritt. Es ist tatsächlich — das ist nur zu bedauern — der Wunsch sehr vieler Richter, nicht in den Strafkammern beschäftigt zu sein. (Zuruf links: Leider) Wir können mit der Zeit vielleicht zu einer Aenderung kommen, wenn wir unsere jungen Juristen nach dieser Richtung hin noch besser ausbilden und ihnen das Bewußtsein beibringen, daß das Strafrecht und die Aus⸗ übung der strafrichterlichen Tätigkeit für unser Volksleben unter Umständen weit wichtiger ist als die zivilrechtliche Tätigkeit. (Sehr richtig! links) Aber zurzeit ist tatsächlich unser Juristenstand noch derartig beschaffen, daß der Wunsch der Richter mehr auf Beschäftigung in der Zivilrechtspflege geht. Ich kann dies aur bedauern, da nach meiner Auffassung die Strafrechtspflege an Bedeutung in keiner Weise hinter der Zivilrechtspflege zurücksteht, zumal an die Entschlußfähigkeit und Verantwortungsfähigkeit bei einem Zivilrichter nicht so hohe Anforderungen gestellt werden wie bei einem Strafrichter.
Wenn ich sage, die Justizberwaltungen haben hier wenig Einfluß, so denke ich daran, daß die Entscheidung dem vielgenannten Präsidium zusteht. Dort werden die Wünsche der Richter laut, dort wird den Wünschen Rechnung getragen, und wenn der Herr Minister oder der Oberlandesgerichtspräsident auf den Landgerichtspräsidenten in dieser Beziehung einwirken wollte, so würde immer wieder die Klage er— schallen: es ist auf dieses selbständige Präsidium von der Justiz⸗ verwaltung eingewirkt worden. Die Justizverwaltungen sind weit davon entfernt, eine derartige Einwirkung üben zu wollen.
Der Herr Abg. Junck ist dann auf meine gestrige Aeußerung über die Entlastung des Reichsgerichts zurückgekommen und hat gemeint, die Hilfs⸗ richter würden besser in der Art verwendet, daß nicht die einzelnen Mitglieder der Senate vermehrt würden, sondern daß mehr Senate geschaffen würden. Meine Herren, ich habe bereits bei der Beratung des Gesetzes über die Entlastung des Reichsgerichts darauf hingewiesen, daß dies auch seine große Bedenken haben würde. Es würden dann auf Zeit vielleicht acht oder neun Senate gebildet werden, und im Jahre 1912 und 1913 würden diese acht oder neun Senate wieder auf sieben reduziert werden müssen. Es müßte sowohl jetzt bei der Einrichtung neuer wie später bei der Einziehung der neuen Senate eine vollständig neue Geschäftsverteilung beim Reichsgerichte erfolgen, während jetzt die materielle Verteilung der Geschäfte unter die einzelnen Senate dieselbe geblieben ist wie bisher, sodaß, wenn die Hilfsrichter weggehen, eine Aederung nicht nötig sein wird.
Ich glaube, der Herr Abg. Dr. Junck irrt auch, daß wir, nach⸗ dem die Hilferichter entlassen sein werden, noch weitere Richter beim Reichsgerichte brauchen werden. Ich nehme an, wir werden dann noch eine Reihe von Jahren mit dem jetzigen Bestande der Reichsgerichts räte auskommen. — Uebrigens möchte ich in tatsächlicher Beziehung bemerken, daß die Senatspräsidenten beim Reichsgericht nicht in jeder Woche einmal den Vorsitz an den ältesten Rat abgeben müssen, sondern nur zweimal in jedem Monat, denn es werden in jedem Monat nur zwei Extrasitzungen in jedem Senat abgehalten.
Der Herr Abg. Junck hat rühmend hervorgehoben — ich stimme ihm darin vollständig zu —, daß besonders das Königreich Bayern rasch mit der Grundbuchanlegung fertig geworden ist. Außer Bayern hat übrigens noch eine ganze Anzahl von Bundesstaaten das Grundbuch bereits vollständig angelegt. Ich darf in dieser Beziehung ergänzen, was der Herr Abg. Junck ausgeführt hat.
Das Grundbuch ist außer in Bayern bereits vollständig angelegt in Anhalt, Braunschweig, Hamburg, Lippe⸗Detmold, Lübeck, Olden⸗ burg, Reuß ä. 8, Reuß j. E, Königreich Sachsen, Sachsen. Altenburg, Sachsen Coburg. Gotha, Sachsen⸗Meiningen, Schwarzburg⸗Sonders! hausen und Württemberg.
In Mecklenburg ⸗ Schwerin stehen noch einzelne Grundstücke, in Mecklenburg⸗Strelitz noch einzelne Grundbuchbezirke der Amtsgerichts bezirke Neustrelitz, Friedland, Mirow, in Schaumburg ⸗Lippe die Städte Bückeburg und Stadthagen, 8 Landgemeinden und die 15 Domanial⸗ gutsbezirke aus.
In Hessen ist die Grundbuchanlegung für 960 von 1134 Ge— markungen durchgeführt; für den Rest wird sie mit Ausnahme einzelner Gemarkungen, bei denen eine Feldbereinigung oder Neuvermessung nötig ist, in etwa zwei Jahren beendet sein.
In Preußen ist die Anlegung des reichsrechtlichen Grundbuchs in der Hauptsache nur für den Gemeindebezirk Wallau im Oberlandes⸗ gerichtsbezirk Cassel und einzelne Teile von 12 Amtsgerichtsbezirken des Oberlandesgerichtebezirks Frankfurt a. M. noch nicht durchgeführt. Für sieben dieser Amtsgerichtsbezirke ist jedoch die vollständige An⸗ legung bis spätestens Ende 1911, für einen weiteren Bezirk binnen fünf bis sechs Jahren zu erwarten; im übrigen wird sie allerdings noch längere Zeit erfordern.
In Baden ist das Grundbuch zum größten Teil angelegt; die vollständige Durchführung der Anlegung wird aber noch mehrere
Jahre in Anspruch nehmen. ;
In Schmarzburg-Rudolstadt, das von dem Herrn Abg. Junck auch schon erwähnt wurde, ist die Anlegung in 86 von 201 Anlegungs⸗ bezirken durchgeführt und in weiteren 29 in Angriff genommen, sodaß bis zum Schluß des Jahres 1910 — die Zusammenstellung, die ich
hier vor mirkhabe, stammt aus dem Oktober 1910 — voraussichtlich 100 Grundbücher fertiggestellt sein werden, also die Hälfte sämtlicher Anlegungsbezirke.
In Bremen, Sachsen⸗Weimar und Elsaß Lothringen ist die An— legung erst vor einigen Jahren in Angriff genommen; die Zeit ihrer Durchführung ist noch unbestimmt.
Sie sehen daraus, meine Herren, daß das Grundbuch im wesent⸗ lichen im größten Teile Deutschlands angelegt ist. Die Sache wird von uns aus weiter beachtet werden, und ich werde jederzeit in der Lage sein, dem hohen Hause weitere Mitteilung über den Stand der Angelegenheit zu machen.
Was die Frage der Mobiliarhypothek bezw. der übereignung betrifft, so hat der Herr Abg. Junck Bezug genommen auf Erklärungen, die mein Kommissar in der Petitionskommission abgegeben hat. Schwierigkeiten sind hier sicherlich vorhanden aber Schwierigkeiten sind dazu da, um überwunden zu werden. (Sehr richtig) Dies kann aber nicht geschehen, beyor man sie nicht in ihrer vollen Tragweite erkannt hat, damit nicht das Heilmittel größeren Schaden anrichte als das Uebel selber. In dieser Richtung ist die Frage mit ihren wirtschaftlichen Folgeerscheinungen und. sind vor allen Dingen auch die noch weit auseinandergehenden Aeußerungen der nächstbeteiligten Kreise Gegenstand andauernder aufmerksamer Beob⸗ achtung und Erwägung. Ich kann daher zurzeit nur der Doffnung Ausdruck geben, daß es gelingen möge, eine befriedigende Lösung zu finden.
Meine Herren! Was die Erhöhung der Gebühren der Rechts⸗ anwälte anbetrifft, so hat der Herr Abg. Dr. Junck bereits · hervor⸗ gehoben, daß der Plan, an der Hand eines Fragebogens eine Umfrage bei den Rechtsanwälten zu veranstalten, gescheitert ist. Die Sache liegt so, daß gewisse Fragebogen von der preußischen Justizberwaltung den Anwaltskammern vorgelegt worden sind und daß diese sich dahin geäußert haben, die Fragebogen erschienen ihnen nicht geeignet, um für ein statistisches Material, das dem Reichstag vorgelegt werden könne, die nötigen Unterlagen zu gewinnen. Dadurch sind wir in eine gewisse Verlegenheit geraten; denn wir nehmen an, daß der Reichstag nicht gesonnen ist, eine allgemeine Gebührenerhöhung für Rechts⸗ anwälte vorzunehmen, wenn nicht in gewisser Weise das Bedürfnis nachgewiesen wird, und deshalb war es immerhin bedauerlich, daß wir von den Anwaltekammern eine Antwort bekamen, die auf eine Ab⸗
Sicherungs⸗
sehnũng hinan läuft.
Nun sind in diesen Tagen, um wenigstens nach Möglichkeit etwas statistisches Material zu beschaffen, die Bundesregierungen ersucht worden, von den Präsidenten der Oberlandesgerichte eine gutachtliche Aeußerung über folgende Fragen einzuziehen:
I) ob eine Erhöhung der Gebührensätze in 8 9 der Gebühren⸗ ordnung für Rechtsanwälte geboten ist,
2) ob bei Bejahung dieser Frage die Sätze durchweg oder nur in bestimmten Wertsklassen und eventuell in welchen Werts klassen zu erhöhen sind, und in welchem Umfang eine Erhöhung zulässig erscheint,
3) ob und in welcher Weise sich eine Erhöhung der Gebühren in den FS 63 und 67 der Rechtsanwalt ordnung bestimmten Gebühren— sätze empfiehlt.
Die Fragen beziehen sich also in der Hauptsache nur auf eine Aenderung des 5 9 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Es darf aber gleichwohl erwartet werden, daß die Gutachten über diese grundlegende Vorschrift der Gebührenordnung zugleich ausreichende Unterlagen für die Beurteilung der Frage geben werden, ob und in⸗ wieweit die Gebühren allgemein zu erhöhen sind.
Meine Herren! Diese Gutachten werden in nicht zu ferner Zeit eingehen. Sobald sie zusammengestellt sind, wird geprüft werden, ob auf Grund dieser Gutachten eine neue Gebührenordnung dem Reichtz⸗ tag vorgelegt werden kann.
Auf den Prozeß Becker bin ich gestern nicht eingegangen und werde ich auch heute nicht eingehen; denn er ist nicht rechtskräftig entschieden, und ich nehme Anstand, mich in irgend einer Weise über einen schwebenden Prozeß zu äußern. Nun glaube ich verpflichtet zu sein, auf eine direkt an mich gerichtete Frage des Herrn Abg. Dr. Ablaß zu antworten, welche den früheren Landrat des Kreises Grimmen, Osteroth, betrifft. Herr Abg. Dr. Ablaß hat erwähnt, daß sich dieser Herr strafbar, kriminell verantwortlich gemacht hätte und daß er sich der kriminellen Bestrafung durch die Flucht nach der Schweiz entzogen habe. Er hat dann erwähnt, daß Osteroth inzwischen in Karleruhe zu 200 1M Geldstrafe verurteilt worden sei, und hat dann gesagt:
Es wird mir mitgetellt — und ich teile das unter allem Vorbehalt mit, weil ich erkläre, daß ich selbst nicht daran glaube — daß bis zur Stunde Herr Osteroth aus einem staatlichen Fonds noch Bezüge haben soll. Dies die Erklärung des Herrn Abg. Ablaß. Ich habe versucht, mir das nötige Material zu beschaffen, und kann Ihnen folgendes mit⸗ teilen: Osteroth hat sich bereitg vor dem Jahre 1899 einer Reihe sittlicher, aber kriminell nicht strafbarer Handlungen schuldig gemacht. Ein am 23. Mai 1899 erlittener Sturz vom Pferde hat bei Osteroth den Ausbruch einer anscheinend in ihm schlummernden Geisteskrankheit zur Folge gehabt. Im August 1319 hat sich dann Osteroth eines Vergehens gegen 8175 des Strafgesetzbuchs, begangen mit dem Diener Schmidt, schuldig gemacht. Um sich der strafrechtlichen Verfolgung zu entziehen, entwich Osteroth nach der Schweiz und fand Unterkunft in einer Heilanstalt in Burghoelzli bei Zürich. Das von der Staatz; anwaltschaft in Greiftwald sofort nach dem Ruchbarwerden der Ver⸗ fehlungen Osteroths eingeleitete Strafverfahren mußte durch Ver— fügung des Ersten Staatsanwalts in Greifswald vom g. Juli 1900 eingestellt werden, weil, wie es in dieser Verfügung heißt:
I) die vor dem August 1899 liegenden Handlungen nicht kriminell strafbar waren;
) Osteroth nach dem Gutachten des Anstaltsarztes in Burg⸗ hoelzli und des Kreisphysikus Dr. Lembke seit seinem Sturz vom Pferde (2. Mai 1899) geisteskrank, mithin unzurechnungsfähig war;
) die Schweiz wegen Päderastie nicht ausliefert. —
Inzwischen war gegen Ssteroth auch dat Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Ez endigte in letzter Instanz damit, daß Osteroth durch Urteil des Staatsminifteriums vom 28. Juni 1göl wegen der por dem Jahre 1899, d. h. vor dem Ausbruch der Geistes krankheit begangenen kriminell nicht strafbaren Verfehlungen zur Strafe der Dienstentlassung unter gänzlichem Verlust aller Pensionsansprüche derurteilt wurde. Seitdem ist jeder Zuammenhang Osteroths mit den staatlichen Behörden gelöst, und es ist demgemäß auch die
.
Angabe, Osteroth erhalte bis zur Stunde Bezüge aus cen sun lichen Fonds, unzutreffend. . ö . ö. ist im Jahre 1909 in der Land Teupitz untergebracht worden. Ueber sein erhalten n zeit, insbesondere von der von dem Herrn Abg. Vr. Os⸗ angeblich in Karlsruhe erfolgten Verurteilung des an, nichts bekannt. Im Jahre 1910 ist es Osteroth ge ö. 1. Eteslt Anstalt in Teupitz zu entweichen; er ist jedoch demn ö. ĩ wieder aufgegriffen und, soweit bekannt, wieder nach ebracht worden. ö ; afbaren ö . diesen Tatsachen ergibt sich, daß die 2 . . Handlungen, für die Osteroth verantwortlich gemach . auereichens im Disziplinarverfahren durch die härteste Strafe ö ihm fur Eis Sühne gefunden haben, und daß Osteroth ö straftehlli fallenden Vergehens gegen 8 175 des Strafgesetzbu . Ginen überhaupt nicht zur Verantwortung gezogen 1 iner Weise im Vorwurf wird man daher gegen die Justizbehörde in ke ; nach keiner Richtung hin erheben können. in gegen n Abg. Werner (Rsp.): Die . . Energie g lin fih ö schn stellung n ür den. bez n sich 3 3 lizellichen daß jede
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Hunderttausende von Verstöße gegen die Ar sollen nach wie vor nr 5 „M6 gesühnt werden. überaus traurig. Der Mutter von 9 Ki . Mark Gel Haft genommen spricht Bände. Gefängnis darf nichts von einen ist ja die zivil Beamten eine vreußisch⸗deutsche Der Staat hat die Pflicht, für die a'men Wasfen . nicht der Armenpflege aufzuhalsen. Wir müssen also t ve . dollsugsgefetz erhalten. Ver Abg. Varenborst ö. geln e, reslauer Fustiz zu retten; dies 1 ihm aber ö nehm hat es fertig gebracht, den Augdruck gemeine 6 von entschuldigen, und berief sich darauf, daß au en her demokraten beleidigt worden wäre. Was hgt das im Justiz zu tun? Die Breslauer Justiz ist . e die man sich denken kann. Wäß geht der M * demokratische ir elt, die Breslauer Richter ö. zurzeit die Arbeiter in und wie wenig sich. an Urteile des höchsten Gerichts kehren, gegen die Turnvereine. Das preußische rurli einen geheimen Erlaß ergehen lassen, der . rob or wärts“ veröffentlicht worten ist, in dem ina lion den kollegien aufgefordert werden, eine sittliche Quali ange emt zz Ehret, nanienllich der Arbeiterturhntehrer, zu ö. zii Genehmigung zu bersagen, wenn der Turnlehrer; mnnscht b ist. Zu diesem Erlaß wär bas Kuliue minister un un der Erlaß war gesetzwidrig. Infolgedessen urge, e zu Gu ni im Vorwärts aufgefordert, diesem Erlaß nicht fre, n, rozeß gegen den Vorwärts endigte, mit nbar 6 Hreußische Gesamtministeriunr hat die offe Cie Ren erordnung für zu Recht bestehend erkseyt hat die Freisprechung des , Vorwärts . ordnung für, geseßiwibri * erklart. Wur . erhängte Geldftrase. gegen erb unners⸗ Keineswegs. Bag ist ein? Mißachtung des en wird; Nicht genug, daß gegen die Turner porgę ge g ren inderchöre wird auf Grund einer alten perst . Borgegangen. Dem Leiter des Solinger Kin n gierung zu Düsseldorf verboten worden, unterricht zu geben. Das ist ebenfalls eine Besetzes und? eine Mißachtung der E . Gerichtshofes. ( Erster Vizepräsident Dr, menhang dem Gehalt des Staats sekretärs nicht in 1 nicht so eingehend zu behandeln Ich ha die schuldigen Beamten nicht vorgegangen der Staathsekrekär dafür forgt, daß die S An dem 6ffener Mein etbhron itt geübt, worden. Der Staatzäanmalt hat ij demokratie für den Meineid derantw on politische Tendenzen jn den Prozeß , . damals bekannt, weg Geistes Kind der Ger wie Unsch dem wurden 18 Jahre Zuchthaus über
(Schluß in der Zweilten Bellage
.