1912 / 123 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 May 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

M 123

Berlin, Donnerstag, den 23. Mai

1912.

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(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Beim Etat des Reichseisenbahnam ts fordert der Abg. Stolle (Son) diese Behörde zu energischerer Wahr⸗ nehmung ihres Aufsichtrechts gegenüber den Eisenbahnverwaltungen auf. Es scheint, als ob das Reichseisenbabnamt nicht den Mut dazn habe. Wie könne es geschehen, daß man Schnellzüge von Berlin hach Leipzig ab Bitterfelt Fim. ab Wittenberg, mit ganz unver= haͤlinism ng verminderter Geschwindigkeit fabren lasse ? In der um= Her ren Richtung, in der Fahrtrichtung Leipzig Berlin, sei dieser ißstand noch viel krasser. Da müsse doch endlich eingeschritten werden. Auch über die Praxis der preußischen Eisenbahnverwaltung, die Züge auf längeren Wegen zu führen, zu dem Zwecle, Sachsen zu schadigen. werde immer wieder Klage geführt. -. 86 näsident des Reichseisenbahnamts Wackerzapp' ver⸗ , , 23 Geschwindigkeit auf den erwähnten ien hangt einfach mit ken örtlichen Verbältnissen zusammen. Gs haben dos Vereinbarungen stattgefunden üer die Frage, bis zu welchem trade ein Ümweg' genommen werden kann. Es ist dabei ausdrücklich iwuliert, daß nicht der kürjeste, sondern der leichtest: Weg ge— wählt werden soll. Die Interessenten werden dadurch nicht im enten berührt, denn der Tarif bemißt sich immer nach dem ll 33 Soz,) bleibt bei seinen Ausführungen stehen und Stolle (Soz.) bleibt bei beben sich ferner ö daß die preußische Eisenbahnverwaltung nach wie vor das älteste Wagenmaterial verwende.

Zum Etat der Post verwaltung wird ein von allen garten unterstiltzier Antrag angenommen, die Denkschrift über die Anstellungsverhältnisse der Postbeamten beim Wieder⸗ zusammentritt des Hauses im Herbst gesondert ne,

Abg. il (Soz.): Sie haben in dem Drange, on heute . fehl, . den Achtstundentag überschritten. Dätten Sie bis reitag gesessen. wie. es auch beabsichtigt war, so hätte i verzichlet; da Sie aber schon heute nach Hause wollen, verzichte ich nicht. Angestellte der Post— deriwaltung, ob Beamte oder Ünterbeamte, verlaufen sich nicht mit Haut und Haar der Verwaltung, wenn sie in sie eintreten; nie= mand hat nach unserer Meinang das Recht, die Beamten über das, wvwag sie außerhalb des Dienstes tun, zu kontrollieren. Es wird ja guch vielfach danach verfahren, aber sobald sich ein Unterbeamter herausnimmt, Sozialdemokrat zu sein: „Ja, Bauer, das ist ganz was anders. In Hamburg erfolgten Ende 1. 1911 bei der Telephonbauabtellung 6, weil keine Mittel mehr dafür vorhanden sein sollten. Anfang dieses . entdeckte die dortige

berpostdirektion, daß noch 75 090 ο vorhanden waren, und die sind dann in den drei Monaten bis Ende März auch wirklich vom

ernsprechbauamt klein gemacht worden. Ueherhauyt wird über die

ustände in diesem Amte, speziell was die Behandlung der Arbeiter betrifft, lebhafte Klage geführt., Auch sonst ist die Postverwaltung wenig entgegenkommend , . ausgesprochenen Wünschen. So wurde einem Erfinder in Breslau einfach nicht en gr mit einem von ihm erfundenen Telephonanzeigeapparat im staatlichen Telepbon= netz Versuche anzustellen. (Vizepräsident Paasche bittet den Redner, mit Rücksicht auf die , , des Hauses hier bei der dritten

. solche kleinen ee, älle vorzubringen.) Der Redner

bringt trotzdem eine ganze Neibe weiterer Fälle vor und beschwert sich

über den zu bureaukratischen Geist in der Verwaltung. So sind gan

besonders viele Klagen über zu langsame Telephonverbindungen ö.

außerhalb erhoben worden. Auch bei Krankheitsfällen wir ö.

bei ganz alten und bewährten Beamten nicht mit der nötigen Rück=

sicht verfahren. Vizepräsident Paa sche rügt es weiter, daß immer mehr neue Fälle angeführt werden. Wenn ich gezwungen bin, hier so viele Fälle zur Sprache zu bringen, so . das nur, daß die An⸗ Höri en der bürgerlichen Parteien für die Klagen der Unterheamten kin Interesse haben. (Vizepräsident Paasche unterbricht den Nedner von neuem. Wohin soll es führen, wenn jeder Abgeordnete hier die Klagen und Wünsche aller Beamtenkategorien vorbringt, von enen er Kenntnitz erhält. Dann würden wir ja nie fertig werden. Ich möchte Sie deshalb dringend bitten, uns hier vor der Deffent⸗ lichkeit nicht mit allen diesen Kleinigkeiten zu . Ich würde schon längft fertig sein, aber wenn ich immer unterbrochen werde, so ann ich doch nicht zu Ende kommen. Die Post mi den Unter⸗ kamten eben mehr entgegenkommen, und es muß ihr vollständig gleichgültig fein, ob diese ozialdemokratisch wählen oder nicht.

Vijepräsident Pa ache teilt mit, daß die übrigen Redner ver⸗ lichtet haden. .

Der Etat der Postverwaltung wird bewilligt, ebenso der

r Reichsdruckerei, der Reichseisenbahnen, der Allgemeinen

Finanzverwaltung und das Etatsgesetz. Der Etat im ganzen

eie. gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Polen und iger Elsässer endgültig genehmigt.

s Das Haus wendet sich zu den . Etat gestellten Re⸗ olutio nen, über bie die Abstimmung noch aussteht. anon sind 54 zum Reichsamt des Innern, 8 zur Heeresver⸗

waltung und se 3 zur Postverwaltung und zur Reichseisenbahn⸗

altung gestellt. ;

d lleber die Resolution von Norm ann (dkans.), betreffend

3 daldige Einbringung eines G. E. zur Abänderung der

wi oSgewerbeordnung, bzw. des Strafgesetzbuchs, durch den ein lf nner Schutz der Arbeitswilligen gegen Hinderung an der und eit, gegen Bedrohungen und Gewalttätigleiten herbeigeführt

sichert wird, erfolgt namentliche Abstimmung.

3 ie Resolution wird mit 275 gegen 63 Stimmen bei

zen n linmen haitungen abgelehnt. Die Verkündigung des

hen me wird mit lebhaftem Beifall auf der Linken auf⸗ . en

iber uf ii ird die Abstimmun

übe Vorschlag des Präsidenten wird die Abstimmung

rÿn übrigen ef lu hon n von der Tagesordnung abgesetzt. ohne 1e. die Petitionen, soweit sie zum Etat gehören, wird

h iskussion nach den Anträgen der , n, ent⸗

der

und z. Das Gleiche geschieht hinsichtlich der zu den Wehr— Len e, nn h, . Petitlonen. die Wel Vericht der Wahiprüfungskom mission über Tage a nbe g Bruhn (.. Reformp.) wird von der ung abgesetzt. Damit . die Tagesordnung erledigt.

egal der Tages erding en en, ko mmission ericht s . Dr. Ju n ch ink! ens der Geschästsordnung . ben ein . Stellvertreters des Reichtkanz lers,

Ger rteilung dẽr Genehmigung zur Strafverfolgung des Abg. Kinn Sager Dentr. 83 * Pribatklagesache wegen Be⸗

Die K . as Hau Immission beantragt, die Genehmigung zu versagen a r säich demgemãß 23 Diskussion. und. * th dr a em pf: Wir stehen am Ende unserer Tagesordnung bon Wit an den Schluß eincz Sitzungtabschnittes gelangt, der von Sorgen und voll von Aufregungen ge⸗ lenaten ben nin e n, e Tamer sizungen

nicht nur den ganzen Etat, sondern eine Reihe der wichtigsten und einschneidendsten Fragen und Gesetze erledigt. Mehr als einmal ist bis in die 1 Tage hinein in diesem hohen Hause Zweifel darüber entstanden, ob es möglich sein werde, vor den Pfingstferien alle diese Aufgaben zu Ende zu führen. Aber die Arbeitskraft und die Arbeitsfreudigkeit des Reichstags hat alle Schwierigkeiten, die sich entgegenstellten, überwunden. Da wir unt eine lange Zeit nicht mehr sehen, so bitte ich um die Ermächtigung, den Tag der nächsten Sitzung und die Tagesordnung selbstäͤndig festzustellen. Da niemand widerspricht, so nehme ich an, daß diese Ermächtigung erteilt ist.

Abg. Ba ssermann (ul.): Im Namen des Hauses gestatte ich mir, unserem hochberehrten Praäsidenten für seine unparteiische und gerechte Geschäftsführung unseren besten Dank auszusprechen. Er hat es ver⸗ standen, die Geschäfte des Hauses energisch zu fördern und soviel, wie möglich war, zu erledigen.

Präsident Dr. Kagempf : Ich danke dem Abg. Bassermann für die freundlichen Worte, die er an mich gerichtet hat, und dem Hause für den Beifall, womit es diese Worte begleitet hat. Der Dank . nur zu einem kleinen Teile mir, zum größten Teile jedoch den beiden Uizepräsidenten, den Schriftführern, Quästoren und dem gesamten Vorstande des Reichstages. Und in gleicher Weise allen unseren Beamten, an deren Leistungsfähigkeit große Ansprüche gestellt worden sind. Nur dem Zusammenwirken aller dieser Faktoren ist das erzielte Resultat zu verdanken.

Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg: Meine Herren! Sie stehen vor dem Schlusse eines bedeutungs—⸗ vollen Sessionsabschnitts. Die feste Einigkeit, zu der sich die große Mehrheit der Volksvertretung bei Bewilligung der Wehrvorlagen und der für sie erforderlichen Mittel zusammengeschlossen hat, legt nach innen und außen Zeugnis ab von dem Geiste der Entschlossenheit, mit dem die Nation unter Verstärkung ihrer Friedensgarantien für ihre Macht eintritt. (Lebhaftes Bravo! rechts, im Zentrum und bei den Liberalen. Mit berechtigter Genugtuung über das Geschaffene werden Sie in Ihre Heimat zurückkehren. Dem Danke, den Ihnen mit dem gesamten Vaterlande Seine Majestät der Kaiser und die verbündeten Regierungen zollen, darf ich hierdurch Ausdruck geben. (Lebhaftes Bravo.) Ich habe nunmehr dem Reichstage eine Kaiserliche Verordnung mitzuteilen. (Der Reichstag erhebt sich) Die Verordnung lautet: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen, verordnen auf Grund der Artikel 12 und 26 der Verfassung, mit Zustimmung des Reichstags, im Namen des Reichs, was folgt:

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§z 1. Der Reichstag wird bis zum 26. November 1912 vertagt. § 2. Der Reichskanzler wird mit der Ausführung dieser Ver⸗

ordnung beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Homburg v. d. H., den 22. Mai 1912. (1. 8.) Gezeichnet: Wilhelm J. R. Gegengezeichnet: von Bethmann Hollweg. Ich habe die Ehre, diese Urkunde in Urschrift Ihrem Herrn Vräsidenten zu überreichen.

Präsident Dr. Kaempf (die Sozialdemokraten verlassen den Saal bis auf den Abg. Landsberg und den als ö . fungierenden Abg. Fischer): Wir aber trennen uns mit dem alten Ruf: Seine Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preußen Wilhelm II. lebe hoch! lebhaft in diesen Ruf ein.) Schluß 71 Uhr.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 79. Sitzung vom 2. Mai 1912, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Verhandlung steht die zweite und dritte Beratung des

ane , über die landwirtschaftliche fat?

versicherung. .

Abg. Dr. Rewoldt sfreikons. ):; Wenn auch die Selbst⸗ verwaltung der Berussgenossenschaften gewahrt werden muß, so kann das doch die Landesgesetzzebung nicht abhalten, Bestimmungen über den Maßstab für die Umlegung der Beiträge zu treffen. Daß in jeder Provinz nur eine Berufsgenossenschaft gebildet wird, ist nicht nötig. Et muß die Bildung, von besonderen n, für Teile einer Probinz nach dem Frmessen der e, versammlungen zugelassen werden. Nach der Reiche ver icherungt ordnung ist es nun zweifelhaft, ob der Bundesrat nur in den Fallen zu entschelden hat, wo die Berufsgenossenschaft eine Teilung der Ge⸗ nossenschaft beschlossen hat, oder auch in den Fällen, wo sie die Teilung . hat. Wir bestimmen deshalb in unserem Antrage, daß die Minister in jedem Falle entschelden sollen.

Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (al.. Kampf um den Maßstab hertscht wohl in allen Provinzen. Eigentümlich ist, daß der Rheingaukreis, der ursprünglich für das ge⸗ wefen ist, well die Weinberge sehr hohe Grundsteuer bezahlen, von diefem Spystem abgekommen ist und sich für das Grundstenersystem entschieden hat.. Bedenken gegen das Arbeitsbedarfssystem bestehen ebensowohl wie gegen das Grundsteuersystem,. Wir in Hessen⸗Nassau sind mit den Versuchen, das Arheitsbedarfesystem streng durchzuführen, b. b. jeden Betrieb individuell zu veranlagen kläglich . Daß AÄrbeitsbedarfssystem ist ein sehr schwieriges; ich arbeite berefts feit 25 Jahren damit und weiß, wie große Schwierigkeiten darin liegen. Gg ist geradezu unmöglich, für die große Zahl der Betriebe, in der Nheinprovinz z. B. bo 000, ein sicheres Kataster nach dem Arbeitsbedarf aufzustellen, zumal wenn, wie in der Rbeinpropin, jährlich . der Betriebe den Besikzer wechselt. Das e ere , ist gar nicht so schlecht, wie die Antragsteller meinen. Allerdings ist es veraltet, und deshalb wird ein Teil meiner

teunde für den Antrag Engelbrecht stimmen. In Bayern und ö will man gerade umgekehrt vorgehen wie die Antragsteller und das Grundsteuersystem landesgesetzlich festlegen. Gegen den An. trag Maltzahn auf Teilung von Berufegenossenschaften, nach

ravinzteisen habe ich nichts einzuwenden. Aber das Grundsteuer⸗ pstem, das seit 2 Jahren besteht, soll man nicht ohne Not ändern. Die ln ragsteller tänschen sich, wenn sie annehmen, daß sie die Un zufriedenheit im Lande beseitigen werden, wenn sie das Grundsteuer⸗

(Das Haus stimmt dreimal

ö 6

system durch das Arbeite bedarfesystem ersetzen. Im Gegenteil, der Kampf um den Maßstab wird dann von neuem entbrennen.

Abg. Schmedding (Zentr): Meine Freunde werden die Vorlage in der Kommissionsfassung und mit dem Anta Maltzahn annehmen, dagegen den Antrag Engelbrecht ablehnen. Wenn es sich jetzt darum handeln würde, die landwirtschaftliche Unfall versicherung erst einzuführen, dann ließe sich vielleicht darüber reden, ob inan den Steuerfuß als Maßstab einführen sollte, aber jetzt würde die Vor— schrift eines anderen Maßstabes ein Unrecht gegen die Berufsgenossen⸗ schaften fein, die den Steuermodus besitzen und beizubehalten wünschen. Ich kann insbesondere für Westfalen bestätigen, daß diese Frage lange Jahre hindurch wiederholt nuf eingehendste er= wogen worden ist. Das Arbeitebedarfssystem macht sehr große Schwierigkeiten bei der großen Zahl der Betriebe, von denen wir in der Rheinprovinz über 556 000 haben. Wenn die Verhältnisse so liegen, so ist es nicht richtig, in die Freiheit der Berufsgenosfen⸗ schaften einzugreifen und ihnen das Selb sthestimmunge recht zu nehmen. Der Abg. Rewoldt meint zwar, es sei kein Eingriff in die Selbst. perwaltung der Berufsgenossenschaften, aber es ist doch so. Wenn in Preußen ein Gesetz erlassen wird, das die Bestimmungen der Neichs—= versicherungsordnung in diesem Punkte aufhebt, so haben die Berns genossenschaften nicht mehr das freie Recht der Entschließung. Vie Berufe genossenschaften werden schon selbst wissen, was ihnen zum Heile dient; sie müssen infolge der Reichs versicherungsordnung und des vorliegenden Gesetzes demnächst an die Frage herantreten und ven neuem prüfen, welcher Maß tab für die örtlichen Verhältniß am besten ist. Dieses Recht zu prüfen, wollen meine Freunde den Beruft⸗ , . 6 nicht nehmen und sind deshalb gegen den Antrag

ngelbrecht.

Abg. Kuntze (kons.): In meiner Fraktion sind die Ansichten verschieden. Ich vertrete eine starke Minorität; wir sind der Re— ?. dankbar, daß sie den Weg offen gelassen hat, daß der alte Modus weiter bestehen kann. Die Aenderung des Maßstabes würde nur eine große Beunruhigung in der landwirischaftlichen Bevölkerung hervorrufen. Wir wollen daz Alte bestehen lassen, bis etwas Besseres gefunden ist. Die Genossenschaftsvorstände werden sich nun mit diesem Gesetz zu beschäftigen haben, und wenn sie zu der Ueberzeu gung kommen, daß eine Neuregelung eintreten soll, so habe ich das Ver= trauen zu unseren Provinzialausschüssen, daß kein Unrecht ge— schehen wird.

Zu dem Antrage Mal 6 haben inzwischen die Antragsteller selbst, denen sich auch ber Abg. Dr. Schroeder⸗ Cassel angeschlossen hat, die Abänderung beantragt, daß nicht die Minister, sondern die oberste Verwaltungsbehörde in jedem Falle entscheiden soll. /

Abg. Dr. Flesch (fortschr. Vollsp.): Durch den z 8 der Vor⸗ lage werden die 6980 bis 7065 der Reichsversicherungsordnung, durch die die Stellung der Beamten der Reichtzpersicherung in einer gewissen Weise gestärkt und gestützt werden, außer Kraft gesetzt. Wir werden die Streichung dieses Paragraphen beantragen. Denn die Beamten bedürfen gemisser Garantien, denn sie kommen fortwährend in Gefahr, gegen die Interessen ihrer Arbeitgeber handeln zu müssen.

Unterstaatssekretär Dr. st er: Ich bitte, diesem Antrage keine

Folge zu geben. In der Vorlage ist vorgesehen, daß die He— chäst? des Genossenschaftsvorstandes vom. . ialausschuß, die des Sektionsausschusses vom Kreisausschuß wahrgenommen werden. Es kommen also für die nn,. der Geschäͤfte Beamte in Betracht, die 53 anders gestellt werden können, altz bie übrigen Beamten derselben Behörde.

Abg. Graf von der Groben (kons.): Kein Vorredner hat die Grundsieuer als einen idealen Maßstab bezeichnet. Ich möchte mit Freuden feststellen, daß insofern eine Einigteit befteht. Sie Divergenz beginnt erst bei der Auffaffung über den Antrag Engelbrecht. Einige der 1 haben ihn so a . als ob lediglich der Arbeits ber arf zu

runde gelegt werden darf und nicht mehr die Grundsteuer. Das trifft aber nicht zi. Denn nach z 1010 kann die Grund teuer in Ver⸗ hindung mit anderen Steuerarten auch weiterhin als Maßstab dienen. Von einer Majorisierung der Majorität fann keine Rete sein, es handelt sich nur um den Schutz der Minorität. Daß durch den zu 8 1 ein bedenklichss Ristko entstehen könnte, in- dem sich zu kleine Genossenschaften bilden können, ist ausgeschlossen. Dagegen sind Sicherheiten vorhanden, daß die oberste Vermwaltungs⸗ behörde entscheiden muß. Ich halte die Aussprache für grundsaͤtzlich bedeutsam und nützlich, weil festgestellt ist, daß es nicht an eht, auf den Maßstab der Grundsteuer noch in Zukunft weitere fe. auf⸗ zubauen. Die Grunzfteuer hat früher eine große Bedeutung gehabt, ist aber jetzt ein . veralteter Maßstab.

Abg. Dr. Liebknecht (Soß): Wir werden auch für die Streichung des 8 8 stimmen. Der Antrag Engelbrecht ist an— scheinend annehmbar, aber ich habe doch die Vermutung, daß er noch etwas anderes bezweckt. Jetzt haben die kleineren Besitzer in der Berufsgenossenschaft die Mehrheit, und wenn diese für die Bei= behaltung der Grundstener sind, müssen doch gewisse Gründe dafür

sprechen.

Abg. Winckler (kons.): Gegen diese Behauptung des Vor—⸗ redners muß ich Verwahrung einlegen. Als die Grundstener als Staattsteuer abgeschafft wurde, hat selbst die Regierung ausgeführt, daß infolge der wirtschaftlichen Entwicklung die ursprünglich ziemlich gleichartige Veranlagung immer ungleichartiger geworden ist. Sell dieser Zeit sind wieder diele Jahre ins Land gegangen, die wirtschaft⸗ lichen Verhältnisse haben sich noch mehr verschoßen. Durch das Amendement zu dem Antrage zu 8 1 ist der Antrag in leber einstimmung mit der Reichsgesetzgebung gebracht worden. Auf Grund einer derartigen Bestimmung wird. die Reglerung, wenn (ine Minderheit für die Gründung einer besonderen Beru sgenossenschaft ist, daraus die moralische Verpflichtung ableiten müßen, daß sie den Gründen der Minderheit nachgeht. Wenn tatsächlich kolossale Ver— schiedenheiten in einer Provinz bei der Veranlagung beleben, dann muß eine derartige Möglichkeit gegeben sein.

Abg. Kuntze 6 Wenn der 5 1019 auch noch die An— wendung der Grundsteuer siißt dann sind doch e . gar nicht beseitigt, die die Antragsteller beklagen. Wenn die ( randsteuer auch nur zu einem kleinen Teil angewandt wird, bleiben die Befürchtungen der Herren doch bestehen. Der Maßstab des 5 1010 ist übrigen? so kompliziert, daß unter keinen Umständen eine Genossenschafttz⸗ verwaltung sich dazu herbellassen wird, ihn anzuwenden. Wir wollen keine neuen Lasten auf Grund der Grundsteuer mehr auferlegen, aber wir wollen nicht, daß die Unzufriedenheit, die, wie die letzten Reichstagswahlen gezeigt haben, schon genug vorhanden ist, noch mehr

vermehrt wird.

Nach weiteren kurzen Ausführungen der Abgg. Dr. Schroeder und Dr L zebknecht wird der 126 von Maltzahn in der amendierten Fassung angenommen unh mit 6 ua §1. ; .

8 wird in der durch den Antrag Engelbrecht ab⸗ geänderten Form . an gen on n. ; )

Im übrigen wird das Gesetz ohne weitere Debatte nach dem Lommissionsbeschluß angenommen.

In der sofort sich anschließenden dritten Lesung wird das Gesetz ohne Debatte in seinen einzelnen Teilen und im ganzen angenommen. .