1912 / 289 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Dec 1912 18:00:01 GMT) scan diff

sich infelge der lritischen Zeiten in n zu lassen. Troß des Ernstes t legen, daß derartige dien end vorbereitet, und daß E Ausbildung der betreffenden . eh Tuch a sein, schneller erstanden, i = . n, daß die Heere

e tut. n, er habe nich tan, hat ferner dem 2 in dem G

t genug gefordert. Es mag esetz eine Lücke ist, aber

daß der

Lücken den

. . be⸗

ö Hitischen Bedürfnissen ent.

h , . auch über die Wehrvorlage . dies 1.

z 5 geschehen in bezug auf die Bespannung der Batterien. Wir

Haben ferner die sehr interesfante und erfreuliche Ankündigung

65 ö , , . ung voraussichtlich ; zungsetgt. zugehen werde mit *

nch Luftschiffswesens. Wir haben mit . ö

Iuftschiffen . einen großen Vorsprung vor dem Auslande.

Dh ne mich über den strategischen Wert der Luftschiffe naher zu äußern

Falte ich es für selbstverständlich, daß, wenn die Miliär. und Marins!

perwaltung ihren Wert anerkennen, wir die Mittel bewilli

um diese Truppengattung auf dem richtigen Stande zu e

n l ug der Wehrvorlagen ist für 193 jekensalls am

Vas das Gesamibild des Etats für 1813 betrifft., so h

f J . 3 die Anleihen für nicht

ende Zwecke sind zurückgegangen. Es muß de ä

. ö 3 dem Staatssekretär

Reinigung des au erordentli Lite im Sinne Wermuths troßz der Webrvorlagen e n e

Mit der Frage der Deckung der Reichsschuld werden wi i . anderen Gelegenheit noch eingehend zu . ö

lz

ist, diese mechend. auszufüllen

IFensalls ist sefzustellen daß, die Großbanken sich lhre Auf⸗ e für den Fall der Kriegsbereitschaft nicht gewa i Aben, troßdens. wir ihnen. dutch das VRhcengh Dien m

em. ; Hengesetz eine großere Bewegungs freiheit gegeben haben. Mit Recht hat , , . auf die große Inanspruchnahme des Kapitals durch wirtschaft⸗ Anlagen hingewiefen. Ich möchte noch besonderg die . bermäßige Anlage von Kapifal in auswärtigen Staatepapieren ; betonen und die Ueberspannung des Spekulationsfrerus. Was einzelnen Etats betrifft, so begrüßen wir es, daß die Reichs postnerwaltung sich entschlofsen hat, die Ystmarkenporlage wieder in den Gtat einzuftellen. Gbensg erfreullch sst die Erhöhung. zer nbeihisfe. Der RNeichgschag fer eta! meinte, es

a , lleberein stimmung aller bürgerlichen Parteien 7 m Reis h n e genen, daß der Reichsfimanzreform eine allgemeine . e ., * 41 müss Ich kann dieser Erklärung in bezug auf 2 nz nicht beitreten. Wir mässen uns vielmehr unsere Stellung vor pehalten dis Prüfung der Frage, b eine nee, Steuerbelastung des Volkes

mehr Ich wiederhole, der neue Etat zeigt ein d ga . ild unserer finanziellen Generel g' 8 in 9 stindlich mülsen., wir auch ferner Sparfamtkeit walten 8 fen. Wir, müssen. jedoch mit Befriedigung Honstatieren, en 9 der Reichsschatzsekretar den iat auf gesunder

ö '. d der Grundlage nach den bisherigen Richtlinien aufgestellt ö.

gegenwärtige Lage erfordert Ruhe und Besonnenheit und kl ; y die Situation. Der neue Etat bietet uns dafür eine el in geeignete Unterlage.

gt äirb nch sls Uhr die weitere Beratung auf nner stag 1 Uhr vertagt. Außerdem Ersu!! Dong. C. über den Here h imit n , 6

. - e Inn roche heffend die Staatsarbeiter und den ö ationen,

. Preufrischer Landtag.

; H Haus der Abgeordneten.

7 99. Sitzung vom 4. Dezember 1912, Mittags 12 Uhr. . (Bericht von Wolffz Telegraphischem Bureau.) Auf der Tagesordnung steht

pellation der Abgg. Wallenborn Welche Feststellungen hat die Königliche genommen über den Umfang deg scheinischen Winzerkreifen in schäden eingetreten ist? Was regierung zu kun, um diesem Notstande abzuhelfen?“

Abg. W allen korn SZentr.) führt zur Begründung der Interpellation aug: Die Fröfte am Anfang des Monats Sttober daken dem. ohnehin ichwer geplagten. Winzerstande eine schwere Ichähigung gebracht., Im Hezitk dez Trierschen Bauernbeüe ing wurde ungefähr die Hälfte der geschäͤtzten Ernte vernichtet; nach angestelllen

z K beziffert sich dort der Schaden auf 18 Millionen Mark. iese Schätzung ist aber wahrscheinlich noch zu gering, denn der größte Teil des Rheines, der Nahe, die Mosel unterhalb von Cochem und die Aar sind hier nicht mitinbegriffen. Die Verluste sind um so schmerzlicher, als in der Hauytsache kleinere und mittlere Kleinbauern davon betroffen wurden. Der Herr Landwirtschafts⸗ minister hat früher schon Worte der Ermutigung an die Moselwinzer erichtet und Staatshilfe in Aussicht gestellt. Um Geldgeschenke

ö . wir nicht, wohl aber bitten wir um Maßnahmen, welche die

. Erhaltung des fleißigen, biederen, treuen Winzerstandes ermöglichen, ci &' Dürch Gewährung niedrig verzinslicher Notstands darlehen, um die Ausgaben der Schädlingsbekämpfung bestreilen zu können, sei es durch steuerliche Erleichterungen oder etwa durch entgegenkommende Zusammenarbeiten der K ,, mit den

in den betroffenen ezirken vorhandenen Genossenschaften ver⸗ schiedener Art. Nach welcher Seite Hilfe erbeten werden muß, wird

sich wohl im Laufe der Verhandlungen ergeben. Von der Mosel amen Eingaben um Abänderung der 35 3 DZuckerungsfrage) und 7 Verschnitt. bznr. Einfuhrfrage) des Weingesetz-. Ware un eren Vor. schlägen zufolge im 33 die Vollmacht gegeben, die Frift für die Zuckerung auszudehnen, so ware mancher Klage der Boden entzogen. Daß die Mosel 1911 und 1512 unter den jetzt geltenden Bestimmungen schwer geschädig! wurde, steht außer Frage, eben o wie 8 jedem Einsichtigen klar ist, daß im 8 7 die Verschnitt⸗ und Einfuhrfrage anders geregelt werden muß, wenn anders nicht der gefamte deutsche Winzerstand zu Grunde gehen soll.

Minister für Landwiritschaft, Dr. Freiherr von Schorlemer⸗

Meine Herren! Bereits vor Eingang der heute zur Beratung stehenden Interpellation hat meine Verwaltung an die in Betracht kommenden Preovinzlalbehörden eine Rundfrage gerichtet und sie zu Berichten darüber aufgefordert, ob ein namhafter Teil der bisherigen Wemernte in den verschiedenen preußischen Welnbaugebieten bei ge⸗ wissenhafter Beachtung der Vorschriften des Weingesetzes, insbesondere

Staatsregierung vor- der

Domänen und Forsten

Zweite Beilage

zum Dentschen Reichzanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Donnerstag. den 5. Dezember

des S 3, nicht oder nur schlecht verwertet werden könne, und weiter, ob Abhilfevorschlãg

e ju machen und nach welcher Richtung zu machen seien.

Ich babe außerdem

8 zu einer Ausschußsitzung des Verbandes preußischer Weinbaugebiete,

e die am 2. November dieses Jahres in Koblenz stattgefunden hat, einen Kommiffar entsendet, um auch bei dieser Gelegenheit Mitteilungen entgegenzunehmen Über den Umfang und die Höhe des Schadens, der durch den Frost im Oktober dieses Jahres in den Weinbaugebieten angerichtet worden ist.

Meine Herren, das Jahr 1912 versprach für die Winzer in dem weitaus größten Teile des Weinbaugebietes einen Ertrag, der bei sortdauernd günstiger Witterung mindestens auf den des Jahres 1911 hätte geschätzt werden können. Die Blüte war melstens normal ver— laufen, der Behang der Trauben ein guter, ja teilweise ein so vorzũg · licher, daß er den des Jahres 1911, das doch, was Quantum angeht, jedenfalls eine Rekordernte darstellt, noch übertraf.

Aber die schlechte Witterung von Mitte Juli bis Mitte Sep⸗ tember mußte natürlich die Doffnungen der Winzer schon sehr erheblich herabstimmen! Es hätte nur dann noch Aussicht auf eine relatid gute Ernte bestanden, wenn wenigstens der Oktober noch ein so⸗ genannter guter Monat gewesen wäre. Da kam in den Nächten vom 5. zum 6. und vom 6. zum 7. Oktober der gewaltige Frost, der an der Mosel und in den Seitentälern zwischen 6 und 9 Grad Kälte brachte. Er vernichtete in etwa 24 Stunden einen großen Teil der immerhin noch großen Hoffnungen der Winzer.

Der Schaden, der durch den Frost angerichtet nach verschiedenen Seiten geltend. Einmal wird das Quantum der Trauben ganz erheblich gemindert. Dann nimmt der Wein, der aus erfrorenen Trauben gekeltert wird, in der Regel einen schwer zu beseitigenden Frostgeschmack an. Dat Schlimmste ist aber, daß die Säureprozente erhöht werden und daß das Mostgewicht bei den noch nicht reifen Trauben keine Zunahme mehr erfährt. Nach der letzten Richtung hin sind in den verschiedenen Weinbaugebieten sowohl durch die Nahrungsmittelämter wie auch durch private Chemiker zahlreiche Erhebungen angestellt worden. Es wird die Herren, die mit den Verbältnissen des Weinbaues näher be⸗ kannt sind, jedenfalls interessieren, wenn ich über das Ergebnis dieler Ermittlungen noch einige nähere Angaben mache. Im Gebiete der Mittelmosel baben sich die Mostgewichte zwischen 40 und 89 Oechsle gehalten, an der Saar zwischen 40 und 700, an der Obermosel zwischen 40 und 620 und an der Untermosel zwischen 62 und 1022. Danach ist, was das Mostgewicht im Moselgebiet an= gebt, die untere Mosel verhältnismäßig am günstigsten weggekommen. Am Mittelrhein betrug das durchschnittliche Mostgewicht ungefahr 620 Oechsle, im Rheingaugebiet bewegt es sich zwischen 60 und 96 o, an der Nahe zwischen 44 und 99 , an der Ahr endlich ist es im all⸗ gemeinen sogar als normal zu bezeichnen.

Was die Säure angeht, so hatte die Mittelmosel 8 bis 20 pro Mille Säure, die Saar 19 bis 22, die Obermosel 18 bis 20, die Untermosel 19 bis 18. An der Ahr wiederum war der Säuregehalt normal, am Mittelrhein betrug er durchschnittlich 14.3 pro Mille und in den Seitenlagen 173. Im Rheingau endlich schwankte der Säure gehalt zwischen 12 und 18 pro Mille und an der Nahe zwischen 9,9 und 24. Meine Herren, um diese Zahlen richtig würdigen zu können, müssen Sie beachten, daß in normalen resp. guten Jahren der Säure⸗ gehalt sich in der Regel nicht über 13 pro Mille erhebt, und daß der Jahrgang 1911, der allerdings eine, ich möchte sagen, beinahe zu geringe Säure aufweist, an der Mosel im Durchschnitt 10 pro Mille Säure gehabt hat.

Aus den von mir mitgeteilten Zahlen ist ohne weiteres ersichtlich, daß meine vorhin aufgestellte Behauptung zutrifft, daß das Most— gewicht bei den Weinen erheblich zu niedrig, der Säuregehalt entschieden zu hoch war, und daß infolgedessen die Qualität der Weine natürlich sehr vermindert worden ist. Aber im übrigen ist natürlich der Schaden nicht in allen Weinbaugebieten der gleiche gewesen. Der Umfang der Nachteile, die durch den Frost hervorgerufen sind, hängt

ist, macht sich

im wesentlichen von der Reife der Trauben ab. Da, wo die Trauben, wie die Winzer sagen, vollständig im Wein waren, hat der Frost natürlich weniger Schaden angerichtet wie

dort, wo die Trauben noch in der Reife zurückgeblieben waren, deshalb sind durch den Frostschaden in erster Linie die Gebiete der Mosel, der Saar und des Ruwer betroffen worden.

Was die Höhe und den Umfang des Schadens angeht, so ist ja bedauerlicherweise eine genaue Angabe in dieser Beziehung schon deshalb nicht möglich, weil es uns an einer genauen und erschöpfenden Weinstatistik fehlt. Wir sind nicht in der Lage, zahlenmäßig nach= zuweisen, was in den einzelnen Gegenden an Weinen geerntet worden ist, und wir haben uns deswegen auch bei den Ermittlungen dieseg Herbstes auf die ungefähren Angaben beschränken müssen, die uns von den Weinbauwanderlehrern und den Landräten gemacht sind. Die eingegangenen Mitteilungen geben den Schaden, der in den Gebieten der Mosel, der Saar und der Ruwer durch den Frost angerichtet worden ist, auf ungefähr 20 Millionen an. Am Mittelrhein und der Ahr wird der Schaden auf 55 Millionen geschätzt und an der Nahe auf zirka 14 Milltonen Mark. Der nicht erhebliche Frost⸗ schaden im Rheingau ist nicht in Geld bewertet.

Meine Herren, diese Schätzungen sind nach den anderweitig statt⸗ gehabten Berechnungen jedenfalls als zu hoch zu bezeichnen. Ich darf in der Beziehung erinnern an die Ernteerträge vergangener Wein« jahre! Aus dem Statistischen Jahrbuch für den Preußischen Staat ist ersichtlich, da in den hauptsächlich vom Frostschaden betroffenen Gebieten, den Gebieten der Saar, der Mosel und der Ruwer im Jahre 1908 die Ernte geschätzt wird auf 11 Mlllionen, im Jahre 1809 auf 9,5 Millionen, im Jahre 1910 auf 17 800 Oo 4 und im Jahre 1911 auf 29 Millionen. Das ergibt im Verlauf dieser vier Jahre, unter denen sich ein sehr gutes, namlich das Jahr 1911, und ein verhältnismäßig sehr schlechtes, das Jahr 1305, befindet, einen Durchschnitt von ea. 17 Millienen Jahresertrag.

Die Rebfläche, also das mit Weinreben besetzte Gebiet, beträgt an der Saar, der Mosel und dem Ruwer zusammen ca. 65800 ha. Wenn ich einen durchschnittlichen Jahresertrag von vier Fudern pro

Hektar annehme, so ergibt das für dieses Gebiet ungefähr 27 000 Fuder,

und dieser Ertrag ist trotz des Frostes, was das Quantum angeht, auch in diesem Jahre als vorhanden anzunehmen; denn die von allen Seiten eingezogenen Berichte geben an, daß ea. 14 000 Juder noch in den Winzerkellern lagern, ca. 14 000 Fuder aber schon bis zum 3. Nobember d. J. an den Handel abgesetzt waren.

Wenn ich nun die Preise in Rechnung stelle, die für die Juder bisher und in letzter Zeit gezahlt worden sind, so kann man damit rechnen, daß das Fuder immerhin noch einen Erlös von 300 bis 400 6 gebracht hat. Diese Rechnung ist keineswegs zu hoch; denn es sind gerade in letzter Zeit verschiedentlich Fuder zum Preise von 600 s und darüber gehandelt worden. Nehme ich, meine derren, einen Preis von 300 S pro Fuder an, und schätze ich die Ernte in den von mir erwähnten Weinbaugebieten, wo, wie ich wiederholt be merke, hauptsächlich ein Frostschaden in Betracht kommt, auf ca. 27 000 Fuder, so ergibt sich ein Rohertrag von 8 100 000 , bei einem Durchschnittzpreise von 400 6 erhöht sich der Rohertrag auf 10 800 009 46. Meine Herren, wenn Sie mit diesem Ergebnis den Ertrag des Jahres 1909, den ich vorhin mütgeteilt habe, vergleichen so ergibt das Jahr 1912 gegen das Jahr 1909 bel einem Preise von 300 66 pro Fuder nur ein Minus von 1 500 000 6, bei einem Preise von 400 S6 pro Fuder aber sogar ein Plus von 1200 000 6.

Meine Herren, bei diesem Ergebnis liegt es auf der Hand, daß die vorher angeführte Schätzung bezüglich des Schadens viel zu hoch gegriffen ist, daß es sich auch bei dem Jahre 1912 trotz des erheblichen Frostschadens tatsächlich doch nur um ein Jahr handelt, wie es eben im Leben des Winzerg häufiger vorlommt, um ein Jahr, das zu gewaltigen Hoffnungen berechtigt, in Wirklichkeit aber leider nur einen verhältnigmäßig sehr geringen Ertrag gellefert bat. Man kann mit einem Worte sagen: bei dem Verluste des Jahres 1912 handelt es sich für die Winzer nicht um ein damnum emergens, sondern um ein luerum cessans, das die Winzer um so schwerer betroffen hat, weil sie sich im Jahre 1911 wieder an sehr große und gewaltige Erträge gewöhnt hatten, und weil das Frühjahr und der Anfang des Sommers des Jahres 1912 entschleden noch zu der Hoffnung berechtigten, daß das Jahr 1912 kaum dem Jahre 1911 im Ertrage nachstehen würde. —ᷣ

Es ist wohl selbstverständlich, daß auf Grund dieser von mir mitgeteilten Ergebnisse weder dle Provinzialbehörden noch die Land—⸗ wirtschaftskammern ihre Meinung dahin ausgesprochen haben, daß wirklich ein Notstand unter den Winzern vorliegt. Sie leugnen nicht, daß der eine oder andere Winzer in seinem Ertrage ganz er⸗ heblich geschmälert worden ist; aber sie sind nicht in der Lage, An= träge zu stellen, um einem gegenwärtigen Notstande vorzubeugen. Ich babe mit Rücksicht hierauf auch die zuerst in der Interpellation ge stellte Frage dahin zu beantworten, daß dle gemachten Feststellungen einen Notstand unter den Winzern der in Betracht kommenden Weinbaugebiete nicht ergeben haben.

Meine Herren, nun sind im Anschluß an die Mitteilungen über das Ergebnis des Frostschadens im Jahre 1912 eine Reihe anderer Vorschläge gemacht worden, sowohl von den Landwirtschafte kammern wie von den Weinbauvereinen, die in der Hauptsache dahin gehen, in eine Aenderung des bestehenden Weingesetzes vom 7. April 1909 einzutreten und eventuell durch ein sogenanntes Notgesetz den Schwierigkeiten des laufenden Jahres Abhilfe zu schaffen. Es handelt sich bei diesen Vorschlägen in erster Line um den 8 3 des geltenden Weingesetzes, der dle räumliche und zeitliche Begrenzung der Zuckerung vorschreibt. Die Zuckerung darf nur bis zum 31. Dezember des be= treffenden Weinjahres vorgenommen werden, das zugeführte Quantum Zuckerwasser darf nicht mehr als ein Fünftel der gesamten Flüssigkelt betragen.

Meine Herren, zum Erlaß eines Notgesetzes liegt meines Erachteng gegenwärtig kaum ein Anlaß vor, da nach den eingegangenen Berichten bereits der größte Teil der Ernte sich in den Händen des Handels befindet und der Winzer, der in erster Linie durch den Frostschaden getroffen worden ist, kein Interesse mehr daran hat, die Bestimmungen des 8 3 des Weingesetzes abgeändert zu sehen. Andererseits hat der Handel, der die verhältnismäßig geringen Moste des Jahres 1912 auf · genommen hat, auch keinen Antrag auf Aenderung des 53 des Wein gesetzes gestellt, in der Hauptsache wohl deshalb, weil er durch den bekannten 5]7 des Weingesetzes in der Lage ist, durch Verschnitt mit dem aus dem Auslande eingeführten oder aus anderen Gegenden be · zogenen Weinen diese Moste wieder für den Konsumenten genußfähig zu machen.

Wenn gleichzeitig das ist insbesondere von den Welnbau⸗ vereinen der Mosel, Saar und Ruwer geschehen der Antrag gestellt worden ist, schon jetzt in eine grundsätzliche Aenderung der Be⸗ stimmungen des 5 3 des Weingesetzes einzutreten, die zeitliche Be⸗ schränkung aufzuheben oder auszudehnen und auch die räumliche Be⸗ schränkung bei der Zuckerung zu erweitern, so glaube ich, daß augen- blicklich diesen Anträgen nicht näher getreten werden kann. (Sehr richtig! rechts Das Weingesetz besteht erst seit 1909, und wir haben, vom Herbst 1909 an gerechnet, eigentlich ein ganz normales Weinjahr noch nicht zu verzeichnen. Es fehlen also vollständig die Erfahrungen, die den Grund dafür liefern könnten, in eine Aenderung dieser Be⸗ stimmungen einzutreten, und ich kann deswegen auch hier erklären, daß die landwirtschaftliche Verwaltung zurzeit nicht in der Lage ist, ihrerseits Anträge auf Aenderung des Weingesetzes zu stellen. (Sehr richtig! rechts.

ö. . . 53 7 des Weingesetzes angeht, so verkenne ich nicht, daß die Möglichkeit, elnen Wein als Moselwein n verkaufen, der tatsächlich nur 5 a0 Moselwein enthält, unter Umstẽnden für die Winzer und für den Absatz der Winzerweine eine Schädigung be⸗ denten kann. Ich möchte aber glauben, daß der Moment noch nicht gekommen ist, auch an eine Aenderung dieses Paragraphen heran