ö. auf den rüdern von der Ansicht, daß nicht be-
*
Mög
.
ö baben, n eine Man sag war den n e an diese jn der Lage andlungen, in den Zu. ordnetenhauses und den
un! V
afungsgartens, dann ichen Interesse liegt, ma kant wird, trötzdem geb ; .
hne h
ichs kanzler uns selbst hier Rede und Ant ort steht darüb . unternemmen hat. Sie feßen bei den h er En, daß die Regierung nur durch Kommissare vertreten ist, die n alle gewiß ehr boch schäͤtzen. It. nun die Nacht schift in! e belfirma wirklich solch eine erhebliche Störun daß deshalb . Rücksichtelesigkeit gegen dieses Hans angebracht wäre? Der n delsminister lebt auch in unmittelbarer Nachbarschaft der Möbel ⸗ . Er wird genau denselben Belastigungen ausgesetzt sein, welche , Reichskanzler befürchtet. Der Reichẽkan; ler muß doch glauben, er Handelsminifter. se fterte erden hat, daß diesem die Be; n nicht Jo viel schadet. Ser Reichs anzler hat uns ö Fichte los den Interessen privater Unternehmungen Preisgegeben. Ich re daran, daß Preußen in den Joer Jahren sämtliche milifat ; nchen Grundstücke lostenlos an das Neich abgetreten hat. dem Finanz min ister spielt sedenfall die Kostenfrage eine große elle. Wir steben nun einer vollendeten Tatfache gegenüber mn sellen für die srüberen Sünden der Verwaltung bhßen. Das Reich ft jezt das Grundftick in der WMilhelmstraße, gas Diez che Pala 6 driter Hand, nachdem es erst bor nicht langer Jeit an die s and übergegangen ift. Daß dabei 2 größer geworden ist, . selbltr t wdlichf. Nach Art. S6 der Terfsaffung können wir be awesenbeit der Minister verlangen. Ich will aber einen Antrag, ie Anwesen heit des Ministerpräsidenten zu verlangen, nicht stellen, . dier er wohl keine Mehrheit im Haufe finden würde, aber es wär *. sterpraäͤsident alle diese schönen Reden
ua gut gewesen, wenn der Mini inte Hören können. k i Geheimer Oberfinamrat Löhl e in: Ich muß die hier nicht vertretene Heerecberwaltung in Schutz nehmen, sie bat in den Tauschvertrag . die Beschrankungen au genommen, die von dem Hause gewünscht orden sind. Aus der Begründung der militärischen Intereffen kann ö Jog. Friedberg nicht folgern, daß in der Antwort des Kriegs⸗ nisers wie oll ich mich ausdrücken, gewissermaßen eine Vor⸗ . falicht Datsachen liege. Zu militardien stlichen Zweglen sp t auch die Se ern ung von Geld är militärische Ausgaben. Die ä barsch ait, der Möbelstt ma far den Reichsten er mne nicht Tas r de Moment, sondern die Frage der Schaffung dez nenen abineitz. Unter diesen Umständen im ich ihr die Seer ng in Ansprach nehmen, daß fie hach eh m Wiffen eine voll. zutreffende Auskunft gegeben — .. 33 len Lihpmann Hortschr. Volksp.) Der Abg. Friedberg 1. Ete icht, auf eine Mehrheit für das Verlangen der Anwefenheit z n inister hoffen zu können. Ich bin hoff nungefreudiger, ich stelle ; trag, die Anwesenheit des Ministerpräsidenten zu berlangen. den 1 Dr. B on Sende brand und der Lasa (kons ): Ich „e ncht für zweckmäßig, in Diesem Stadium die Gegenwart der . halt e nn verlangen. Ber Gegenltand ist im einzelnen fo weit ö ., wir in der Budgetkommission, an die ich die Sache ö 3. swerweisen beantrage, Unter Zuziehung von Kommissaren des en und des Friegsmini niere sie nochmals erzfttern . Zum Beschluß wird man doch erst nach solchen Erörte= n in der Kommissten gelangen. mn ng. g ip p mann sfortscht. Volksp): Ich babe nur beantragt, Mnisterpräsidenten zuzuziehen, nicht den Kriegeminister, ich e üer etzt aber meinen Antrag auch auf diesen. Weshasß wir . die Anwesenheit der Minister, die die Sache so weit gebracht Han, verlangen allen bei einer Angelegenheiß, die uns angeht, ber⸗ ehe ich nicht. Wir haben hier Linen berechtigten, Caolsmus zu eben, und da wollen wir uns nicht scheuen, auch vor der Deffenk—⸗ keit von den Ministern Erklärungen zu verlangen. ; Der Antrag Lippmann die Anwesenheit des Minister⸗ päsidenten und des Kriegsministers zu verlangen, wird mit iner Mehrheit, die bis in die Bänke der Rechten hineinreicht, an gen gan men, Die weitere Verhandlung über die sen Gegenstandemuß deshalb vertagt werden. Abg. Dr. Friedberg (nl) bemerkt persönlich gegenüber dem Negierungskommissar, daß er selbst es nicht gewesen sei, der zuerst pon Vorspiegelung falscher Tatsachen gesprochen habe. Es folgt die Interpellation der Abgg. Aron sohn u. Gen. ffortschr. Volksp.) :
„Ist der Königlichen Staatsregierung das Vor gehen des
9
Polize präsidenten und der Abteilung für Feuerwehr des Köni g öichen Polizeipräfidiums in Berlin gegen den Verein Berkiner Feuerwehrmänner bekannk, und was Ldenkt sie zu tun, um die berechtigten Interessen der beteiligten . Feuerwehrleute zu schützen und den Bestimmungen des Reichs⸗ vereinsgesetzes Geltung zu verschaffen?“
Auf die Frage des Präsidenten erklärt sich der sinister des Innern Dr. von Dallwi tz zur Beantwortung der Interpellation bereit.
Abg. Kopsch (fortschr. Volksp.) führt zur Begründung der Interpellation aus: Die Furcht vor dem Ausbruch eines Feuers ist Ering, wo eine geordnete Feuerwehr besteht, die das Vertrauen der Bevölkerung genießt, GG ist nicht einzusehen, weshalb die Stat Berlin nicht volle Selbstverwaltung für die Feuerwehr haben soll. Bei unserer Interpellation handelt es sich darum, ob das Verhalten des Polizeipräͤsidenken gegen die Berliner Feuerwehr gesetzlich ist, oder ob es dem Vereins- und Versammlungsrecht widerfpricht. Dãätte man rechtzeitig Untersuchungen über die Lage der Feuerwehrleute angestelft, o wäre der Konflikt nicht bis zu der jetzigen Höhe gekommen. Der Verein der Berliner Feuerweßrlente steht durchaus auf
æaterländischem Boden und hat bisher unbeanstandet bestanden. Jetzt aber wurde plößlich ein Druck ausgeübt, daß sämtliche Char⸗ ierten austreten müßten. Infolgedessen wurde eine Aenderung der Statutenhestimmungen notwendig, wonach Char ierte im Vorstand sitzen müssen. Diese Statutenände ung wurde aber nicht genehmi t,
3 wurde vielmehr eine Aendernn dahin verlangt, daß nur aktive Feuerwehrleute Mitglieder des Vereins werden dürften. Der Redner schildert weiter die einzelnen Phasen des Konflikts und weist schließlich darauf hin, daß die aktiwen Mitglieder auf Befehl des Pollzeiprasidenten gezwungen wurden, aus dem Verein auszutreken. Viele vermerkten,
fährt der 8 Befehl des Polizeiprasidenten '. Der . an den Verband
besserung der Lage der Ille, die ihte n .
Venn daz der Fall war, dann Kärden in diesem Hause mehr als sechs Sozialdemokraten sitzen. Als ein an en n, von seinem Vorgefetzten Darüber belehrt werden pllte, woran er
einen Sozialbemokra orsteher: 3, ja, ich weiß schun, der werr Narrer bund der Lehrer
vorst J Ci die Feuermehrmanner Dorgegangen wurde, das gleiche Vorgehen aus
Dresden, Breslau, Dan e igt Doch 4
Dieses Vergeben ist gefeßwidrig und muß geradezu Unter , erer 3
und s darf nur beschrantt werden im nachgewiesenen Interesse dez Denstet. Der Koalition ge dan .
Wr ni gtichen vorhanden sind. Der Staat kann in 8 . uf die Mitarbeit der
Dentschen Reiches nicht verzichten. wirken zu wollen, das entfyrechend den, Geis dem Verein der Berliner Feuerwehrmänner sein Recht wird.
Minister des Innern Dr. von D allwitz:
Der Herr Vorredner hat seine Ausführungen damit begonnen, daß die Angelegenheit, die den Gegenstand der Erörterung bildet, dereits am 30. April dieses Jahres das hohe Haus beschäftigt habe. Er hat erwähnt, das Herr Abg. Dr. Schroeder das Verbot des Beitritts Berliner Feuerwehrmänner in den Verband Deutscher Feuerwehrleute in Dortmund zur Sprache gebracht und am Schlusfe seiner Ausführungen mich ersucht babe, festzustellen, ob die Behandlung, die dem Feuerwehrpersonal bei dieser Gelegenheit zuteil geworden sei, mit den Bestimmungen deg Verelng. und Versammlungstechts vereinbar wäre.
Der Abg. Kopsch hat es als elne Rücksichtslosigkeit der Staats= gierung gegenüber dem hohen Hause bezeichnet, daß auf diese Aeußerung eine Antwort nicht ersolgt sei. Ich glaube, daß dieser Vorwurf unzutreffend und unberechtigt ist. Ich habe altbald nach Ab— schluß der dritten Lesung zu den Aeußerungen des Abg Schroeder Bericht erfordert. Dieser Bericht ist eingegangen. Es hat sich aber eine Gelegenheit, Auskunft zu erteilen, bisher nicht geboten und konnte sich auch nicht bieten, da das Abgeordnetenhaus den Sommer über vertagt gewesen ist. Ich muß also den Vorwurf einer Rüũcksichte⸗ losigkeit diesem Dause gegenüber aus diesem Anlaß zurückweisen. Bravo! rechts] ; 21
Inzwischen haben sich die Gegensätze, die der Abg. Schroeder damals erwähnt hat, derartig zugespitzt, daß sie zu einem ernsten Konflikt zwischen dem Verein Berliner Feuerwehrmänner und dem
me Deltiheöstenten geührt beben, den ich unh den Wr LKobfch bedauere, wenn ich auch abweichend von ihm die Schuld nicht
dem Voltzelpräsidenten, sondern demsenlgen Teil der Verein mitglleder belmessen muß, der den Bogen überspannt hat. Der Abg. Kopsch hat den Sachverhalt,
Gründung des Vereins und die Zwecke des Vereins im wesentlichen
zutreffend dargestellt. Ich möchte hinzufügen, daß durch die Satzungen ausdrücklich die Erbrterung dienstlicher Angelegenheiten untersagt ist, und daß in der Geschãfts ordnung dieses satzungdmãßige Verbot noch dahin erläutert ist, daß über dienstliche Angelegenhesten bei den Versammlungen des Vereins nicht debattiert werden darf. Der Anschluß der Pensionãre ist übrigens nicht von seiten des Polizei. präsidiums oder der Abteilung für Feuerwehr seinerzeit gewünscht worden, sondern der Wunsch ist aus der Mitte des Vereins an die Feuerwehrabteilung herangetreten, und das Poltzeipräsidium hat diesem Wunsch stattgegeben. Die gegenteilige Behauptung des Herrn Abg. Kopsch trifft nicht zu.
Alsbald nach der Begründung des Vereins machte sich in ihm das Bestreben geltend, dem Verbande Deutscher Beruffeuerwehr⸗ männer in Dortmund betzutreten. Dieser Verband bezweckt satzungs⸗ mäßig die Förderung der beruflichen und materlellen! Interessen seiner¶ Mitglieder. Er zerfällt in Zwelgvereine, die ver⸗ pflichtet sind, die Beschlüsse des Verbandes auszuführen und seine Bestrebungen nach Kräften zu unterstützen. Angesichts dieser gegensätzlichen Verelnszwecke und angesichts gewisser Tendenzen, die in dem Verbande Deutscher Feuerwehrleute hervorgetreten sind, und auf die ich nachher näher eingehen werde, hat der Polizeipräsident es mit der Disziplin in der ihm unterstellten Feuerwehr nicht für bereinbar erachtet, daß deren Angehörige dem Dortmunder Verbande beitreten, und hat ihnen den Beitritt untersagt. Trotz dieser Ver⸗ fügung sind die Erörterungen über den Anschluß des Berliner Vereins nicht zur Ruhe gekommen. Es bildeten sich zwei Parteien, von denen die eine dauernd für den Anschluß agitierte, während die andere sich ablehnend verhielt.
Die für den Anschluß an den Verband agitierenden Mitglieder wollten ihten Zweck durch eine Aenderung der Satzung, die an sich den Anschluß unmöglich macht, herbeiführen. Hierüber kam es inner⸗ halb des Vereins zu Reibereien und Streitigkeiten, denen die Char⸗ gierten ein Ziel zu setzen suchten, indem sie die Anregung gaben, daß der Verein sich in seine drei Gruppen auflösen sollte, d. h. es sollten die aktiven Mannschaften, die Chargierten und die Pensionäre je einen besonderen Verein bilden, es sollten aber nach wie vor die Unterstützungzansprüche der einzelnen Vereine aus einer gemeinsamen Unterstützungskasse bestritten werden.
Bei der Erörterung dieses an sich durchaus diskutablen Vor= schlags kam es nun zu groben Ausschreitungen. Die überwiegend aus den Chairgierten bestehende Minderheit wurde in den Versamm⸗ lungen niedergeschrien; sie wurde, wie es in den zahlreichen mir vor= liegenden Meldungen der Chargierten heißt, ausgetrampelt und aus- gepfiffen. Der Erfolg war, daß die Chargierten aus dem Verein ausschieden und einen neuen Verein bildeten, und zwar nicht etwa auf Druck der Abtellung, nicht auf Druck des Branddirektors, sondern, wie aus einer Erklärung der Chargierten hervorgeht, die in der Post“ alsbald nach dem Erscheinen des von dem Herrn Vorredner zitierten Artikels in der Vossischen Zeitung“ veröffentlicht
Ibre Mitglieder sind kraft ihrer Anstellung,
insbesondere auch die Vorgänge bei der
wurde, aug freien Stücken, weil sie sich die Behandlung, die ihnen damals zuteil geworden war, ulcht weiter hatten gefallen lassen wollen. Ich habe den Arfilel hier und könnte ihn verlesen; aber ich glaube, daß dag einstwellen nicht erforderlich st. Auch diese Erklarung ist aus freien Stücken seitenz der Chargierten erfolgt. ö 2 . Nun ergab sich die Schwierigkeit, einen ordnungsmäßigen Vereintz⸗ vorstand, eine ordnungemäßige Vereingleitung mn bilden, da satzungs— mäßig, wie der Herr Vorredner schon gesagt hat, der Vorstand sowohl wie der Beirat zu einem Drittel aus Chargierten bestehen müssen. Hier griff der Branddireltor ein und schlug dem Verein eine Nen · regelung vor auf der Grundlage, daß die in dem Verein zurück= gebliebenen Mitglieder, also die Pensionäre und die aktiven Mann⸗ schaften, sich auf einen nur aug aktiben Mannschaften bestehenden Vorstand einigen sollten. (Übg. Cassel; Mlt welchem Recht?) In einem Schreiben vom 13. August des Jahres erklärte der Verein sich hierzu bereit, verlangte aber eine schriftliche Zusage des Poltzei⸗= präsidenten des Inhalts, daß dle Feuerwehrabteilung des Polizei präsidiums dem Verein schriftliche Garantien geben solle, daß sie einer gesunden Entwicklung des Vereins künftighin nicht mehr hinder— lich im Wege sein werde. (Hört, bört! rechts,) Hierdurch sosste der Polizeipräsident genztigt werden, den von ihm beanstandeten Anschluß an den Verband deutscher Berufsfeuerwehrmänner gutzuheißen. Die Art und Weise, wie hier selteng der im Verein verbliebenen aktiven Mannschaften ihrer vorgesetzten Behörde, dem Polizeiprãsidenten, Bedingungen vorgeschrieben wurden, war durchaug ungehörsg und in hohem Maße unzulässig. Der Branddireltor lehnte daher ein Ein⸗
gehen auf diese Bedingungen ab. .
Nun aber übergaben die Mannschaften auf. Veranlassung ihres Vorsitzenden und unter Mitwirkung eines ad hoe bestellten Rechts⸗ anwalts die Angelegenheit der Presse, um unter dem Druck der öffentlichen Meinung eine ihrem Wunsche genehme Haltung des Polijeipräsislumz in der Frage des Anschlusses an den Verband deutscher Feuerwehrleute herbeijuführen. Nach dieser Wendung der Sache untersagte der Polizeipräsident den ihm unterstellten Feuerwehr⸗ männern das fernere Verbleiben in dem Verein, ließ ihnen aber zu⸗ gleich eröffnen, daß nichts dagegen einzuwenden sei, wenn sie nach ihrem Anstritt sich ju einem neuen Verein zusammenschlössen ohne Beteiligung er Penstonäre. (Zuruf links: Wie kommt er denn dazu?) :
Meine Herren, das ist der Sachverhalt, aus dem sich zum Teil auch die Gründe, die für den Polizeipräsidenten maßgebend gewesen sind, ergeben dürften.
Für die Beurteilung deg Sachberhaltz wird es wesentlich auf zwei Punkte ankommen: Erstent sst die Stellung der Berliner Feuer⸗= wehr zum Berliner Poltzeipräsidenten in Betracht zu ziehen und im Zusammenhang damlt das Recht ihrer Angestellten und ihrer Mit= glieder, sich in einem Berufeberein zu betätigen. Zweiten wird die Daltung und werden die Tendenzen, die in dem Verband deutscher Feuerwehrleute in Dortmund hervorgetreten sind, näher zu würdigen sein. ; .
Die Berliner Feuerwehr ist dem PVolizeipräsidenten unterstellt. bre Mit. Ernennung, ihrer ge⸗ arten lichen Verkättniffe ftaatliche Vtamte — eg kaun dahln— sestellt bleiben, ob mittelbare oder unmittelbare — jedenfalls sind sie stagtliche Beamte und gehören ener aus brandtechnischen Gründen militkrisch organisierten Truppe an. Alg staatliche Beamte unfer. liegen die Feuerwehrmänner dem Disziplinargesetz, betreffend die Dienstvergehen der nichtrichterlichen Beamten, vom 21. Juni 1832. Die Disziplinargewalt steht dem Poltzelpräsidenten und in beschrãnktem Umfange dem Branddirektor, dem unmittelbaren Lelter der Feuerwehr, zu. Bei dieser Rechtstellung kann es meines Dafür haltens keinem Zweifel unterliegen, daß diese Behörden durch das Reichsvereinggesetz nicht behindert sind, den Feuerwehrmännern die im dienstlichen Interesse erforderliche Beschränkung bei der Ausübung ibrer Vereingbetãtigung vorzuschreiben und das Vereinsleben der im Verein organifietten Feuerwehrmänner zu überwachen. (Sehr richtig! rechts) Wie berelts der Herr Vorredner ausgeführt hat, ist bei den Komm ssionsberhandlungen des Reichstags über das Reichs verein sgesetzʒ im Jahre 1908 ausdrücklich festgestellt worden Yer hat selbst den Passus zitiert — daß die Behörden berechtigt sind, ihre Beamten von solchen Vereinen und Versammlungen fernzu⸗
halten, welche dem Wesen des Beamtentums widerst reiten, und der damalige Herr Staate sekretär des Innern hat, wie gleichfalls erwähnt worden ist, ausdrücklich bei den Be⸗
ratungen des Gesetzes erwähnt, daß es nicht angängig sei, durch ein Vereinsgesetz über die besonderen Beziehungen hinwegzugehen, welche zwischen Beamten und Behörden bestehen. (Sehr richtig! rechts.) Die Beamten sind somit vereins und versammlungsberechtigt; sie unterliegen aber bei ihrer Vereinsbetätigung denjenigen Beschrãnkungen welche sich im dienstlichen Interesse als erforderlich erweisen. (Zuruf links: Was ist dienstlich?) Demgemäß waren der Polizeiprãsident sowohl wie der Branddirektor berechtigt wie verpflichtet, das Vereins- leben der Feuerwehrmänner, wie es sich im Berliner Verein abspielte, zu kontrollieren und aus dienstlichen und diszsplinaren Gründen den Feuerwehrleuten Beschränkungen aufzuerlegen. Von diesem Rechte hat der Poltzeipräsident Gebrauch gemacht, als er den Feuerwehrleuten die Zugehörigkeit und den Anschluß an den Verband Deuischer Feuer ⸗ wehrleute in Dortmund untersagte. Dieser Verband ist, wie ich zur Ver meidung von Mißverständnissen vorweg erwähnen will, keine sozial= demokratische Organisation, im Gegenteil, er hat in der Julinummer seines Verbandsorgans noch ausdrücklich erklärt, daß er sozlaldemo—= kratische Tendenzen nicht verfolge, daß er vielmehr wie die übrigen Beamtenvereine auf nationalem Boden stehe. Er hat auch zweifellos in ihm vorhandenen Strömungen auf Anschluß an den sozialdemo kratischen Verband der Gemeinde, und Staatsbeamten bisher Wider stand geleistet. Anderseits gibt die Art und Weise, wie auf dem Verbandstagen und in dem offiziellen Verbandsorgan das Vertrauen verhältnis, das notwendig bei der Feuerwehr zwischen den Mann⸗ schaften und den Offizieren bestehen muß, geflissentlich untergraben wird, zu schweren Bedenken Anlaß. (Sehr richtig! rechts) Meine Herren, ich gestatte mir, nur einige kurze Beispiele zu zitieren. So
schreibt das Verbandsorgan des Verbandes deutscher Berufs feuer.
wehrmãänner: Der Verband kann seine Aufgahe nur lösen, wenn die Brawnd= direktionen den Feuerwehrmännern so weit entgegenkommen, daß sie die Feuerwehrmänner als Menschen menschlich behandeln