Daß sie, auf die Selbstverwaltung nicht einwirken könne, sie hat ein Recht, dafür zu sorgen, 1 die Gelder, die der Staat zahlt, auch den Verwendungszwecken zugeführt werden. Ich hitte also. die Staatsregierung, dahin, einzuwirken, daß die Provinz Schlesien die erforderllchen Garantien leistet, die formelle Erklärung abgibt, daß sie für Gehalt, Ruhegehalt und Witwen⸗ und Waisen⸗ eld der schlesischen Taubstummenlehrer eintritt, damit Ruhe und ö in die Kreise der schlesischen Taubstummenlehrer einzieht.
Zum Kapitel ,,. bemerlt Abg. Hecken roth (kon); Selt Jahren spielt die Jugendpflege eine große Rolle und hat im Volke ein großes Echo gefunden. Als der Minister dazu aufrief, ging es wie Begeisterung durch unser Volk. Es fehlte eben nur der zündende Funke. Die Aenderung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnis ist die Ursache davon, daß viele junge Leute gleich nach der Schuse von CFlternharns und . Abschied nehmen müssen. Damit verlieren sie ihre Stütze. ie Verfuchung tritt an sie heran und sucht alles aus ihrem Herzen zu relßen, was ihnen bisher heilig und teuer war. Es wird ihnen gepredigt, daß es für sie jetzt nur noch schranken⸗ lose Freiheit gibt. Ez wäre ein Unrecht, wenn man die Jugend in diesem Kampf nicht; unterstützen wollte. Die Sozialdemokratie fucht die Jugend sofort in den Kampf des Klassenhasses hineinzuziehen. Sie soll so erbittert und ein williges Material für sie werden. Hier darf man die Sozialdemokratie nicht schalten und walten lassen. Der Werberuf des Ministers hat das Verant⸗ wortlichkeits gefühl für die Zukunft bei uns gestärkt. Die zur Jugendpflege zusammengetretenen Ausschüsse müssen nun aber darauf sehen, daß . nnn der Arbeit eintritt. Jahn 3 ö. , atz aus: ens sana i e sand. ie von ihm ge⸗ gründeten Vereine . Hr ce, we f, Aber man darf nicht Allein ö. 3 o ,, ö . die Jugendpflege auch au as geistige, au as religiöse ausdehnen, wie es die kirchlichen Vereine bisher getan haben. Slttlichkeit und innere Wahrheit, das ist der wahre Shed im ö een . ef wirr ö ö ö Die ugend muß angehalten werden, rer Väter würdig zu zeigen und ihnen nachzueifern. Erfreulicherweise stellt der Etat 3 . i g, . ö ö ö Jugendysf her . zeim weiblichen Geschle andelt es sich ja um die künftige ö , J t ö. . . . Lösung der j rage bei. r helfen dabei mit, da , Hause auf Christentum und Sitte hält. Bedenklich ist allerdings die Stellung der Hamburger Lehrer in den Jugend— . ö. . . g ö ö. . werden z o ert auf Jiterarische un werden. . Linie kommt es jedoch auf den Inhalt geg Ghe⸗ 3 Yi ein Buch literarisch noch so wertvoll fein, so gebört ez manchmaß doch nicht in die Hände der Jugend. Wir wollen Männer mit stark natlonalem, christlichem Einschlag haben, die getragen sind von christ⸗ licher Begeisterung. Der patriotische Geist, der Preußen zum Siege geführt hat, sollte . ö 5 . . . Abg. Kesterni entr.): alte es für wünschenswert, da dem e g e r gn über . 9. . kö ĩ es, weites Arbeitsfe egt no rach. ie . . e ern, Vereine reicht nicht aus. Die Jugend⸗ pflege muß mehr als bisher Volkssache werden. In der K Betonung der K . ö. ö. . r en 5 wir nicht ein geeignete ittel erblicken, unsere . zu kräftigen. Wir fordern vielmehr eine harmo⸗ Rische Ausbildung unserer der Schule entwachsenen Jugend. Deshalb geben wir unseren konfesstonellen Jugendorganisationen den Vorzug Dor allen anderen Jugendorganisationen. Wir verkennen nicht Lie Bedeutung des Sportz und des Spieles, aber dtese relchen allein nicht aus; . . uns . . ö e n kümmern. ir verkennen ni ie erfolgreiche Tätigkeit des Jungdeutschlandbundes und ähnlicher Vereine, aber wir müssen auch auf manche Auswüchse dieser Organisationen aufmerklam machen. Ich weise auf einen Artikel der „Evangelischen Kirchen⸗ a . . . 3 ö . ö 386 . äftigt. In dem Artikel ist u. a. hervorgehoben, daß die üher⸗ , . körperliche Anstrengung der jungen Leute infolge der großen Tagesmärsche u. dergl., zu ernster Arbeit untauglich macht; die Milttärärzt- könnten bei der Aushebung der Rekruten konstatieren, wie die Herzfehler der Rekruten infolge sportlicher Uebertreibung immer mehr zunchmen. Es wird auch konstattert, daß die Lehrlinge und die Schüler höherer Lehranstalten infolge des Sports ihre Arbeit vernachlässigen. Ber Forderung, Vereine er , n n, . gegen s z u gründen, ießen wir uns voll, und ganz an. 6. ö ist es, daß auch das religiöse Leben der ; b burch den Sport benachteiligt witb. Die, Ausslge müßten Die n,, werden, daß den . ö. Ge⸗ legenheit geboten ist, ibren kirchlichen n ten ö ö. Her Nachweis des Ministers über Verwendung de Hel d e, , gibt meinen Freunden ju. Begnstandungen . anlaffung. Ich erkenne die K 3 ,,,, ttt Verwendung des Fonds zu . ,. , , , , inseiti ö ei den . J y sieberzeugung zu bestehen, daß die lonfessio= allen Jugendorganifationen bor allen. Dingen herufen sind, die Ju endpflege zu, überwachen und zu fördern. Die J , der Behörden scheint . . ᷣ. . 3 . z ugendpflege kann un . e, i, ne!, ö. vieh. dem Regierungebezirk Oppeln 21 mir eine Beschwerde darüber zugegangen, daß dort eine katholische Lu dorganffsion . ö ö. 8a . it. Der eschwerdeführer hat den Instanzenweg völlig . Er ist mit seiner Bitte um Beihilfe von dem Minister ab⸗ schlägsg beschieden worden, weil der Bestimmung gemäß aus dem Jugendpflege fonds . . ir ö. . . erwend⸗ r önnen. uch aus anderen Bezirken liegen , ,,, vor. Ich begreife nicht, warum gerade da, ro das Deutschtum gefährdet sein soll, die Lonfessionellen jsationen, die zur Förderung des Staatsgedankens Jugendorganisationen, ö peitragen von der ö i Jm ,,,. , . ö bitte den nister um Auskun zarüber. J Fräktionsfreund Sauermann wird min mitgetellt. daß in ber rheinischen Stadt , . der Ruhr die ß . j t enischlteßen können, einDen Jugend. ö . des iche n Ministerialerlasses ins ö 6 0 en. Daß man in einer 117900 Einwohner zählenden Erh ö der die katholische Bevölkerung annähernd 4000 K acht, in einer alle nationalen der gesamten Bevölkerung ausmacht, ) , d (legenheit wie der Jugendpflege ö gin ee, , . und ausschaltet, ist be⸗ , Töne von dem friedlichen zeichnend sör die Herten, die immer große Tön zr n mn d pnen reden und uns Katholiken den Vorwur Hö Sin elt n, . ö c ⸗ Hesichtzpunkten leiten, G die E ö . k Wichtigkeit, daß die einzelnen
e . ühlung mit Jugendvereinigungen in demselben Qrte in . 6 . dem Juge m dpfl⸗geauschuß arhetten. Dadurch , ö sich
beseitsgt' werden, und manche unliebsame Re lie
arg verh ndern. Die Jugendpflege muß in erster i gt , eim Vertrauen der Bevölkerung getragen werden, wenn . wenn ole erzielen soll. Das aber wird nun mäögli s . , Or scneschüüsse nach konfe sionesler Richtung ö 'r, iche Weise zusammengesetzt sind. Dringend ern ing . ke Einrich ung? von Bibliothek en für die Zwecke der Jugendpflege.
Schluß des Blattes.)
Gebiet
die Hausfrau
arbeiten zu können.
Statistik und Volkswirtschaft.
Die Gewerbeinspektkon in Preußen im Jahre 1912.
Nach den Jahresberichten der Preuß schen Regierungs⸗ und Gewerbe⸗ ö räte und . 1 uwiderhandlungen gegen die Gesetze und Verordnungen zum San der Arbeiterinnen wurden im Berichts jahre 4339 gegen Töss im Jahre 1911 ermittelt; 2545 (— 277) Falle betrafen Ver⸗ stöße gegen die Bestimmungen über Anzeigen und. Aushänge, 1794 ( 15325 Uebertretungen materieller Schutzvorschriften, die haupt⸗ sächlich in gesetzwidriger , den Vorabenden der Sonn⸗ und Festtage, in Verkürzung der ittagspausen und unzulässiger Daucr der Arbelt bestanden. Die meisten Zuwiderhandlungen wurden in den Werkstätten der Kleider, und Wäschekanfektion und in Ziegeleien, nächsidem in den Betrieben des Bekleidungs- und Relnigungsgewerbes, der Textilindustrie, der Industrie der Nahrungs- und Genußmittel und in Melerelen sestgestellt Cin wohl einzig da— stehender Fall ungesetzlicher Beschäftigüng bon. Arbeiterinnen wärde in (iner Marmorschleiferei im Regierungsbezirk Ärneherg er⸗ mittelt. Dort wurden 7 Arbeiterinnen in Laufe mehrerer Wachen verschiedene Male von 6 Uhr früh den ganzen Tag, die folgende Nacht und hoch den nächfsen Tag bis 7 Uhr Abends mit dem Schleifen von Marmorplatten beschäftigt und die Acbeit nur durch kurze Pausen unterbrochen. Gegen den Fabrikanten und den Werkmelster wurde ein Strafverfahren eingeleltet, das mit einen Verurteilung zu 100 und 2h S, Gelostrafe endete. Die Zahl der Anlagen in denen gegen die gesetzlichen Bestimmungen gefehlt wurde, ist Ban 4067 im Jahre 1911 auf 3671 im Berichtsjahr gefunken, die Zahl der wegen Zuwider⸗ handlungen bestraften Personen dagegen von 649 auf 727 gestiegen, ungerechnet 217 noch schwebende Strafverfahren. Auf die Regelung der Arbeitszeit am Sonnabend hat die Noelle zur Gewerbeordnung vom 28. Nobember 1908, durch welche die , für Arbelterinnen an diefem Tage auf höchstens acht Stunden festgesetzt wurde, einen wesentlichen Einfluß ausgeübt, der hesonders in den Betrieben mit vorwiegend weiblichen Arbeitskräften bemerkbar war. Der Arbeitsschluß erfolgte hier Sonnabendz meist schon vor h Uhr Nach⸗ mittags, da die achtstündige Arbeitszeit unter Beibehaltung des an den übrigen Tagen üblichen frühen Arbeitsbeginns eine Beschäftigung bis 5 Ühr nicht gestattete. Dabei wurden für die Arbelterinnen über 16 Jahre die Vormittagspaufen meist beibehalten, die Mittagspaufe aber, sofern sie mehr als eine Stunde betrug, auf eine Stunde gekürzt und eine Nachmittagepause kaum mehr gewährt. Die Ärbeit pflegte zwischen 6 und 7 Uhr Morgens zu beginnen und bei zusammen fünfbiertel⸗ bis anderthalbstündtgen Pausen schon zwischen 3 und 4 Uhr Nachmittags zu enden. Nur in den Werk« ätten der Konfertion und des Reinigungsgewerhes dauertz die Arbeitezeit infolge der Eigenart der Betriebe, fast überall bis 5 Uhr unter gleichzeitiger Gewährung einer Nachmittage pause. In solchen Betrieben, in denen männkiche und weibliche Arbeiter in weitgebendem Maße Hand in Hand arbeiteten oder die Zahl der Arbeiterinnen, so fehr überwog, daß eine Weiterführung der Acheit sich wirtschafilich richt gelohnt hätte, wurde die Kürzung der Arbeitszeit in . Weise auch für die männlichen Arbeiter elngeführt. Im Übrigen blieh aber die längere Arbeitszeit der litzteren heslehen. Die durch dle Nopelle erfolgte Kürzung der Samkttagsarbeit ist für das häusliche Leben nicht nur der Arbeite rinnen, denen sie die Möglichkeit bietet, sich im Haushalt zu betätigen und privatgeschäftlich Besorgungen zu erledigen, sondern auch weiter Kreise der Arbeiterschaft bon großem Vorteil, wenn damit auch Lohn⸗ ausfälle verknüpft sind. Sehr viele Unternehmer haben aber teils aus eigenem Antrieb, teils auf Veranlassung der Arbeiter oder ihrer Organisationen davon Abstand genommen, die Löhne wegen der Ver⸗ kürzung der Arbeitszeit herabzusetzen, fodaß die Neuerung den Arbeitern und Arbeiterinnen dieser Betriebe keine wirtschaftlichen Nachteile bringt. Von den Unternehmern wird mehrfach guf den Produktion⸗ ausfall hingewiesen, der sich für sie aus dem frühen AÄrbeitsschluß an den Sonnabenden ergibt, im allgemeinen scheint er ihnen aber keine Schwierigkeiten zu bereiten. Unangenehm empfunden wird er von den größeren Konfektionswerkstätten und Putzmacherelen, die mit einem Ladengeschäft verbunden sind. Diese Betrlebe fühlen sich benachteiligt, da sie gerade am Sonnabend ihr Hauptgeschäft haben und den Wünschen der Kundschaft nicht so nach⸗ kommen können wie die kleineren Betriebe, die hon der Befugnis, an 60 Tagen im Jahre die Beschäftigung ihrer Arbeiterinnen ohne Erlaubnis bis zu drelzehn Stunden auszudehnen, auch Sonnabends Gebrauch machen können. Viele Betriebe mit etwa zehn bis zwölf Arbeiterinnen wollen daher für die Zukunft nur neun Arbeiterinnen beschäftigen, um auf diese Weise an Sonnabenden nötigenfalls länger Ueberarbeit wurde von den Verwaltungshehörden emäß 5 1382 Abs. L bis 4 der G. O. und den entsprechenden Be e nge, für Motor⸗ und Konfektionswerkstätten an Wochen⸗ tagen gußer Sonnabend 2240 (H. 57) Betrteben für 172 691 ( 14059) Arbeiterinnen in 4746 (44 69) Fällen an 40 053 (4 665) Tagen mit 2 534 686 ( — 270 557) Stunden bewilligt und an Sonn⸗ abenden gemäß 5 1384 Abs, 5. der G.-O. 55 (10) gewerblichen Anlagen für 2447 (— 103) Arbeiterinnen in 72 (— 16) Fällen an 1650. — 531) Tagen mit 59 912 (2755) Stunden. An diesen Bewilligungen waren die Industrle der Nahrungs- und Genuß⸗ mittel, die Textilindustrie, das Bekleidungs- und Reinigungsgewerbe und die Papierindustrie mit den höchsten Stundenzahlen beteiligt. Bei der Wertung der Zahl der bewilligten Ueberstunden ist zu be⸗ rücksichtigen, daß diese häufig den Ausfall von Arbeitsstunden in der toten Saison und auch die an Sonnabenden nicht ausgenutzte, aber gesetzlich zugelassene Arbeitszeit ausgleichen. ö vom Verbot der Sonntagsarbeit auf Grund des § 1065f der G.⸗O. sind in 2295 (4 193) Fällen für 1607 4 48) Betrtebe zugelassen worden. Eine erhebliche Junahme hat die Zahl der an der Sonntagtarbeit . Arbeiter und der bewilligten Arbeitsstunden erfahren. Jene ist von 71 95h im Jahre 1911 auf 1068 829 im Berichtsjahre gestiegen und diese von 1019 808 auf 1 389 3938, wobei zu berücksichtigen ist, daß bei jwei⸗ schichtigen Betrieben auch die Nachtschicht bom Sonntag zum Montag in ihrer ganzen Dauer biz 6 Uhr Morgens als Sonntagtarbeit gerechnet zu werden pflegt. Am stärksten waren die Walj⸗ und Hammerwe ke (358 946), die Bergwerke, Hütten und Sallnen (2230 516), die Betriebe der Großeisenindustrie (20! 117), die Se en und Zuckerraffinerien (149972) an den bewilligten Arbeitsstunden beteiligt. Als Gründe für die Notwendigkeit der Sonn tagsarbeit kamen in den zuerst genannten Industriezweigen außer der ange⸗ spannten Tätigkeit der Werke infolge der guten Geschästslage und un- vorhergesehenen Betriebsstörungen kechnische Aenderungen in Betracht. Die zunehmende Clcktrisierung der Hütten, und Wali wer kbetriebe bringt eg mit sich, daß manche bisher an Werktagen möglichen Reparaturen nur an Sonntagen vorgenommen werden können, well nur an diesen größere Teile des Leitungenetzes stromlot gemacht werden können. Im gleichen Sinne wirkt die fortschreitende Verwendung von Hoch- Und Kokzofengaz zur Heizung von Schmelz⸗ Wärme⸗ und Trocken⸗ öfen, da sie die Werke nötigt, Reparaturen an Gasleitungen nur an Sonntagen vorzunehmen, um an den Werktagen den Betrieb der Stahlwerke, Röhrengießereien ⁊. nicht ju stören. Im rheinisch. weflfalsschen Industrlegebiet kamen hlerzu noch der Rohlenmangel infolge des Bergarbeiterstreiks im An ang und der Wagenmangel im i des Berichte jahres. Den Zuckerfabriken mußte an Sonntagen der Betrieb gestallet werden, da wegen der großen Rübenernte die Kampagne ohne mehrfache Sonntagsarbeit bis Weihnachten nicht haͤtte erledigt werden können, und eine Fortsetzung des Be— triebes über Weihnachten hinaus unverhältnismäßige ünkosten ge— macht hätte.
. Zahl der Zuwiderhandlungen gegen Lie gesetzlichen Be— stimmungen über die Beschäftigung jugendlicher Arbei ter und die Zahl der Betriebe, in denen Uiebertretungen der Schutzworschriften er⸗ mittelt wurden, hat fich im Vergleich mit dem Jahre 1911 nicht un—
) Vergl. Nr. S6 dz. Bl.
erheblich J
lagen (= 608) Verstöße gegen formelle Vorschriften, 189 (— 51) Fälle gesetzwidriger Beschäftigung von Kindern, 645 (4 49) Zuwiderhandlungen gegen die gesetzliche Beschränkung
der Arbeilsieit jugendlicher Personen und Kinder, 558 (- 17 gegen die festgesetzte Dauer, der Pausen, 909 (— 2) gegen das Verhot der Nachtarbeit und 156 (4 9) ien die Bestimmungen über die Mindestruhezeit und die Sonntagsarbeit festgestellt. Bestraft wurden wegen Uebertretung der Schutzgesetze und Verordnungen 1288 (4 46) Personen, ungerechnet 174 noch schwebende Strafverfahren. Den Bestimmungen des 5 135 Abs. 2 der G. On, wonach den , , Arbeitern während der Pausen eine Beschäftigung, im Betriebe über⸗ haupt nicht und der Aufenthalt in den Arheitzräumen nur dann ge⸗ stattet werden darf, wenn in ihnen die Teile des Betriebes, in denen jugendliche Arbeiter beschäftigt sind, für die Zeit der . völlig eingestellt werden oder wenn der Aufenthalt im reien nicht tunlich ist und andere geeignete Aufenthaltsräume nicht beschafft werden können, wird, im allgemeinen entsprochen. Zumeist fallen die Pausen der jugendlichen Arbeiter mit denen der erwachsenen der Zeit und Dauer nach zusammen, indem teils die für die jugend⸗ lichen Arbeiter vorgeschrlebenen Pausen auch von den erwachsenen ein⸗ gehalten werden, teil die kürzeren Pausen dieser auf Grund be⸗ sonderer Erlaubnis der Verwaltungsbehörden guch für jene durchgeführt sind. Dann ruht der Belrieb wahrend der Pausen, und die jugend= lichen Arbeiter dürfen sich während dieser Zelt in den Arbeits äumen aufhalten. Wo aber die . der Jugendlichen sich, nicht mit denen der Erwachsenen decken, bietet die praktische Durchführung der Vorschrift häufig Schwierigkeiten. In größeren Werken stehen in der Regel geeignete Räume für den Aufenthalt der Jugendlichen zur Verfügung, und wo bet älteren Anlagen solche noch nicht vorhanden sind oder wegen Raummangels bisher nicht eingerichtet werden konnten, wird bei Um, und Erwelterungsbauten ebenso wie bei Neubauten von. den Gewerbegufsichtebeamten auf ihre. Herstellung und durch ständige Kontrolle darauf gedrungen, daß sie auch ihrer Be⸗ stimmung erhalten bleiben und nicht, wie bielfach zu bemängeln war, mehr oder weniger verwahrlosen, gänzlich aufgegeben und zu Betriebt⸗ zwecken benutzt werden. In kleineren Betrieben, besonders in ge⸗ mieteten Lokalitäten ist der Bestimmung wegen der Raumbeschränkung schwer Geltung zu verschaffen. Hier kommen für die jugendlichen Arbeiter zum Aufenthalt in den Hausen meist nur die Umkleideräume in Betracht. Diese sind aber vielfach derart beengt, und es herrscht in ihnen, namentlich hel nassem Welter, eine so üble Luft, daß sie elne zweckdienlsche Unterkunft in den Paufen kaum gewähren.
Bei der Durchführung des Kinderschutzgesfetzes vom 30. Mal 1903 hat sich die, Einrichtung, daß die in den Schulen auf⸗ gestellten Verzeichnisse der gewerblich beschäftigten Kinder zu⸗ sammen mit, den von der Polizei geführten Liflen durch dle Gewerheinspektoren geprüft werden und danach, gegen Ungesetz lichkeiten eingeschritten wird, auch weiterhin gut bewährt. Gs ergab sich wieder, daß in zahlreichen Fällen keine Beschäftigungs⸗ anzeigen gemacht waren, die Beschäftigung zu lange dauerte oder zu ungesetzlicher Zeit stattfand und vielfach Bestrafung veranlaßt werden mußte, Es scheint indessen, als ob durch die fortgesetzte elehrung und Aufklärung der Eltern und Arbeitgeber und durch die strafrecht= liche Verfolgung von Gesetzwidrigkeiten die Zahl der Verstöße gegen die Schutzbestimmungen im Abnehmen begriffen sei.
Die Zahl der Un fälle, namentlich der tödlich verlaufenen, lst im verflossenen Jahre beträchtlich gestiegen. Diese hedauerliche Tai⸗ sache dürlte aus der erhöhten Betrlebsintensität infolge der günstigen geschãft lichen Konjunktur und aus der Heranziehung ungeübter Arbeite kräfte zu erklären sein. In zahlreichen Fällen wurde von den Gewerbeinspektoren aber auch festgestellt, daß Arbeiter bewährte Schutzvorrichtungen entfernt oder unwirksam gemacht hatten, weil sie angeblich der Arbeit hinderlich sind, ober im Gefühl der, Vertrautheit mit der Gefahr hei ihrer Tätigkeit mit großer Fahr⸗ lässigkeit verfuhren und hierdurch sich selbst und ihre Mltarkeiter
an Leib, und Leben, schwer schädigten. Besondere Auf⸗ merksamkeit haben die Gewerbeaussichtebeamten den Maßnahmen zur Verhütung von. Unfällen belm Riemenauflegen ge⸗
widmet. Grundsätzlich sollen jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen von der Bedienung der Transmissionen ferngehalten und diese Arbeit nur erfahrenen und , er gekleideten erwachsenen männlichen Personen übertragen werden. Mit Ausnahme der auf Stufenscheiben laufenden und der bis zu 60 mm breiten Riemen soll das Auflegen von der Hand während des Ganges der Maschinen nicht erfolgen. Nach den vorliegenden Berichten sind aber solche Vorschriften, wenn sie nicht durch entsprechende zweckmäßlge Betriebeinrichtungen ergänzt und unterstützt werben, nur wenig geeignet, Unfälle zu verhüten. Wenn schon die Bedienung der Tranz⸗ misston durch jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen nicht immer zu verhindern ist. so widerspricht die Forderung, heim jedesmaligen Auf legen elnes Riemens bie Transmission stillzusetzen, den materiellen Intertssen der Unternehmer und vpielfa auch denen der Arbeiter, insbesondere wenn der ganze Betrieb an einer Trang⸗ mission hängt, und sie wird daher häufig nicht beachtet. Von der größten Bedeutung für den Unfallschutz sind daher die Maß⸗ nahmen, die den Zweck haben, das Riemenguflegen während des Betriebes ganz unnötig oder enthehrlich zu machen. Bet der Durch— führung des Grundsatzes, jede Betriebsabteilung oder Transmission und jede Arbeitsmaschine , . unabhängig von der Betriebt⸗
maschine zu machen, erübrigt sich nicht nur das häufige Abwerfen und Auflegen von Riemen bei Stillsetzung oder Wiederinbetriebnahme einzelner. Abteilungen oder Maschinen,
sondern es wird auch den, Arbeitern die Möglichkeit gegeben, ohne Störung des übrigen Betriebes gerissene oder abgeschlagene Riemen bei Stillstand des zugehörigen Triebwerkteilz wieder instand zu setzen und aufzulegen. n diesem Sinne zu wirken, bietet sich besonderg bei der Prüfung von Bau⸗ und Genehmigungögesuchen Gelegenheit. Bedeutend haben sich die mit dem Auflegen der Riemen verknüpften Gefahren durch die sich immer weiter verbreitende Ein- führung des elektrischen Gruppen, und Einzelantriebs verringert, der viele Trangmisstongriemen üherflüssig macht und die Ucbersichtlichkeit 1 X
des Betriebes wesentlich erhöht
Zur Arbeiterbewegung. Die Arheltgeber und Arbeitnehmer des Berliner Bau
gewerbes (vgl. Nr. 80 d. Bl.), die nicht mit den übrigen deutschen Baugewerben gemelnfam ihre Vertragsverhandlungen führen, hatten, wie bereits gemeldet, das Einigungsamt det . e n, angerufen. Dieses fällte einen Schleds spruch, der den Arbeitern (ine Lohnerhöhung von 3 3, auf die 3 Ver— tragsiahre verteilt, gewährt. In drei stark besuchten Mit⸗ gliederversammlungen des Deutschen Bauarbeiterver⸗
bandes haben, wie die „Voff. Ztg.“ berichtet, gestern die Maurer, Hilfsarbeiter und Betonarbeiter Hiese Schieds⸗ spruch einstimmig abgelehnt. Sie hatten eine Lohnerhöhung um 8 . gefordert; sie sprachen in einer Erklärung ihr Bedauern darlber ö. daß der Schiedsspruch nicht der gegenwärtigen Teuerung Rechnung trage. Mit der Ablehnung des Schieds. spruchs ist noch nicht der Ausstand erklärt, weil der Vertrag is zum 19. April verlängert ist und die Arbeitnehmer darauf rechnen daß es zu neuen Verhandlungen mit den Arbeltgebern kommt. Nach mehrtägigen Verhandlungen sind, hiesigen Blattern zufolge, die auf. Anregung des Staatefekrelärs Velbräck im hiesigen Gewerbe⸗ . unter dem Vorsitz der Herren Dr. Prenner ( München) r. Rath (Essen) und von Schulz (Berlin) gepflogenen Ginigungs rn n innen im deutschen Malergewerbe ebenfalls ge⸗ ö und abgebrochen worden, sodaß der Kampf weitergeht. e ö da Vertrag sthema, insbesondere über den Arbeits nachweiß . e zwar eine Verständigung erzielt, aber über die noch sirittigen . der Lohn und Arbeits zeit kam eine Cinigung nicht zustande. . 91. der Vulkanwerft in D amburg sind, wie W. T. B. 3 . ungefähr 340 Bohrer auß der Schiff hauabteil ing wegen . in den Ausstand getreten. Die Abfahrt dez, Imperator“ ach der Unterelbe am 22. April erleidet hierdurch keinen Aufschub.