Bundesrat eine große Mehrheit dafür vorhanden 6 aber man fürchtet den Reichstag. Wir werden bereit sein, einer Grbanfallsteuer zuzustimmen, aber es müßten höhere Sätze sein. Wir kahrizieren uns nicht auf ein Form, ein anderer Weg ist uns ebenso lieb, wenn er zum Ziele führt. Bie Anschauungen des Bundesratz sind wie gesagt wändelbar. Wir hatten uns seinerzeit auf die lex Gamp geeinigt, dann kam der ,, in zweiter Lesung ist die lex Gamp ober Herold abgelehnt. ir würden 5 dorzichen, nicht den Umweg über die Einzelstaaten . nehmen. An der Reichs nunbachtstener ist das Gaate, daß die Grbanfgllstener in ihr steckt. Ueber bie Ginzelheiten der Übrigen Steuern. läßt sich in der Kom⸗ mifston sprechen. In dem Erbrecht des Staates sieht der Abg. Gamh eine Konfiskation. Ich finde die vorgeschlagene Form auch nicht besonders glücklich, aber der , hat sicherlich einen gesunden Kern. In der Kommission wird ern schaft zu prüfen sein, ob nicht die Vermögen der loten Hand zur. Steuer höranzuziehen sind, ebenso die großen Gewerkschaften, und wie die Abzüge zu machen sind, um eine Döppelsteuer zu vermeiden. Die Wehrheiträge müssen besonders sorgsam geprüft werden, weil sie den Maßstab für andere Steuern ilden sollen. ; ö bie, Graf ᷣöᷣ (dkons): Die Vorlage, mit der wir uns beschäftigen, ist von ungeheurem Umfange, und es steckt in ihr ein gut Teil wissenschaftlicher Arbeit. Dem Vorwurfe, daß die Vorlage nicht genug begründet sei, kann ich mich nicht anschließen. Wir haben bei der . von Gesetzen in der Kommission oft den Eindruck bekommen, daß auch kurze Sätze der Begründung auf sehr eingehenden Erwägungen beruhen. Noch etwa anderes möchte ich anerkennen. Dem JZustandekommen der Vorlage haben ganz gewiß Schwierigkeiten entgegengestgnden, wie sie in der dornenreichen Finanz Räschichte des Deutschen Reiches nicht häufig vorgekommen sind. Der Abg, Sübdek'nmn bat in Abrede gestellt, daß die Vorlage in das System der deutschen Finanzen hineinpasse, Das ist eine außer- ordentlich schwierige Fragft. Es handelt sich dabei um eines der schwersten Probleme der Gesetzgebung des Deutschen Reichs um die Abgrenzung der Finanzgebiete der Einzelstaaten und des Reichs, und die Schmierigkeiten dieser Abgrenzung sind vielleicht im vorliegenden Falle größer gewesen denn je. Es handelte sich ferner bei dem großen Widerstreit der Interessen und Meinungen sowohl der ein⸗= zelnen Bundesregierungen wie ganz besonders dersenigen Parteien, die ür die Bewilligung der Steuerporlage ausschlaggebend in Frage konmlien, um einen Ausgleich der Interessen. Wir glauben, da die Reichsregierung ehrlich bestrebt gewesen ist, einen solchen Ausgleich zu treffem und . Ausgleich zwischen den Meinungen der betreffen den Parteien zu finden. Wir halten glso die Vorlage für durchaus geeignet als Unterlage für weitere Verhandlungen und sind ent schlossen, auf dieser Grundlage daran mitzuarbeiten. Das überhebt uns aber nicht der Verpflichtung, unsere grundsätzlichen Anschauungen und unsere mehr oder weniger schwerwiegenden Bedenken zur Geltung zu bringen. Wag nun den Finanzbedarf betrifft, so ist bemängelt worden, daß die Regierung uns über 1915 hingus keinen bestimmten Finanzplan vorgelegt hat. Ich glauhe, man kann sich auch für die Jahre 1916/17 aus den mitgeteilken Zählen sehr wohl ein Bild von Den Absichten der Reichsregierung machen, wenngleich ich zugebe, daß die Zahlen nicht auf den ersten Blick klar sind. In den Jahren 1516 und 1917. handelt es sich um einen fortlaufenden Bedarf von etwa 185 Millionen. Für diesen Bedarf werden alsdann zun, Ver⸗ fügung stehen die Besitzsteuer mit 80 Millionen, die Stempelsteuer mit 3 Millionen, die Einnahmen aus dem Erbrecht des Staates mit 15 Millionen, die Aufschiebung der Herabsetzung der Zuckersteuer mit 40 Millionen und der Umsatzstempel mit 20 Millionen, wozu noch einige weitere Einnahmen treten, sodaß wir für beide Jahre es mit einer Mehreinnghme von 223 Millionen zu lun haben. Gegenüber dem Bedarf bleibt noch eine Reserve von 37 Millionen übrig. Ganz anders und viel komplizierter freilich ist das Bild für den Zeitraum von 1913 bis 1917, weil die Einnahmen erst allmählich zu fließen anfangen, Hier handelt es sich um einen Fehlbetrag von 157 Mil⸗ lionen. Da kommt nun die höhere Einschätzung der Zölle und Steuern der Jahre 1911 und 1912 in Betracht, Ich kann mich in dieser
Beziehung den Ausführungen des Abg. Speck anschließen. Bon einer
rifur kann, wie der Schatzsekretär richtig ausgeführt hat, nicht die . sein. Auch die Tilgungsgrundsätze sind durchaus qüfrecht er⸗ halten. Ber größte Schönheitsfehler in dem Finanzplan liegt darin, daß in den Jahren 1913 bis 1915 157 Millionen an fortdauernden Angaben fehlen. Das beruht darauf, daß dit Einnahmequellen arst. allmählich fließen. Es erscheint mir ein erstrebenswertes Ziel, diefen Fehler herauszubringen. Das Charakteristische an , . lage scheint mir nun, daß die ungeheuren neuen, Lasten ausschließlich ner e mut wie ausschließlich auf den Besitz gelegt werden auf Line berhältn gmäßig geringe Anzahl von Staatsbürgern, die ein Vermögen ihr eigen nennen. Das einzige, was . 8 . ,, des Konsums ansehen könnte, wäre . ö . 3. steuer. Der Staats sekretar Kühn ö. 9. ß gehoben, daß die breiten Massen des gls in ö n wi i wartet hat. Wir müssen uns auch darüber . ö die handarbeitenden . . aus schlaggeben des Intereffe an der Versicherungsprämit 5 36. als welche man die Kosten der Rüstung bezeichnen kann. Si . en von der Militärvorlage sogar direkt einen vorteil, weih der Arbeitsmarkt
6 ; der 146 066 Kräfte, entlastet wird. Wird . un Heft . en lnger Weise zu den großen neuen
. so meinen wir, daß das Reich nicht auf
K Jar imm. nur die Belastung. durch das . . , durch die Bunde: staaten und die Kommunen. ir werden deshal beantragen, daß ähnlick? Unte lagen geschaffen . damals bei der. Reichsfinanzrefo m , n ,,, 8 wie sich jetzt die allgemein ö J ö ö ist auch nötig, daß hier . ö ,, Pflicht der Regierung 6 . ö a , . immer sorgen. Gz muß verhntef k . enannte 10a. k und micker ins Land binguzgehen. b an b einen einmaligen Ichlbetrag Griberger war ja r nh, . der zuich die Abichtffung der von 160 Millionen ö Dadurch sollte doch n cht für alle Ju= Zuckersteuer entstehen 367 . der Mehrbetrag einseitig auf den Bätz kunft festgelegt werden, daß je ö d wir bereit, die jetzige Belastung gelegt werden muß. i ,,, bewilligen. Damit wollen wir des Besitzes in diesem ö 9 deutsche Steuersystem als Ganzes jedoch nicht zugehen, daß y , dne ff we el eh. 3 ,, Die konservatipe Partei hat sich . * 9 en. * nie der Bereltwilligleit entzogen, J . egois muß und Stenuerschen st bei unt e, solche Vorwürfe zu machen. D mnolralie bat am wenigsten rr e g nassen vor Steuern voll⸗ ir sollen die hinter uns benden 3. ö behaupten, die . ö . 6 1 Gr en belegt, Hie e hinter ihr stehenden Arbei . harte erlebt be ä, den Ge ilch mengen wnachhh do xigorofen Weise, daß die, die sich der Ste ick dagegen um ein 6 den. Wo es sich dagegen un nfach auf die Straße gesetzt werden die Sozialdemokraten es, fler ls das, gtelss bande f ,,,, . vollständig versagen. Von der Notwendigkei . wir nicht wieder an bolltemmen lerzeugt, Schon de halb. wei ll Würde man die glte Schulden wirtschaft hineinkommen wo en hre verteilen ie Koften des Quinquennats auf die einzelnen 9 . . kämen zu den schon vorhandenen dauernden 36 k. Durch jährlich 2369 Millionen Mark weitere 2b09 Milliͤnen Man , R Wehrbeltrag werden. nun dem Reiche jährlich . dürfnis erszart. Ez bandelh sich um ein ganz duß-rgemöhnliches Bedürfnis des ha B mufsen auch die Maßnahmen auß raewöhnlich- sein. * drückt ja schon Pie Bezeschnung. einmaliger außer e dent sicher Wöhrbeitrag anz. Gr ist aher auch elne Zwechste ner. Die Ätgg. — Side fum und Speck Raben sich ja die Köpfe darüber zerbrochen, was mit einem etwaigen Mehrertrage geschehen soll. Ich glauhe diese orge ist unnütz. Aber man kann ja eine Bestimmung einfügen,
die auch hierfür eine Verwendung vorsieht. Zu einer fortlaufenden Einrichtung kann dieser Wehrbeitrag nicht werden, da ec, ja dann zu einer Neichsbermögensmnener würde. Außerdem geht es nicht dauernd an, den Beitrag aus rer Vermögenssubstan; selbst zu nehinen. Den Entschluß der Landesfürsten, sich an dein Beitrage zu bet igen, haben wir mit Freude begrüßt. Wa halten aber an unserem Stand— punkt fest, daß die Fürsten nicht zu den direkten Steu rn herangezogen werden, dürfen. Das Neich leitet seine Be= fugnis nur von den Einzelstagten ab, und diese lassen die Fürsten von der Besteurung frei. Die Besteurung der jusistischen Personen wollen auch wir. Wir werden dabei ernstlich, zu erwägen haben, ob der Kreis nicht über, den, der Aktiengesellichaften aus udehnen ist, Soweit es sich um öffen lich rechtliche Körperschaften handelt, ist zu berücksichtigen, daß solche, die ein öffentliches Be⸗ steuerungsrecht haben, nicht in Frage kommen können. Dagegen müßte man prüfen, oh Vereine, die, nicht Korporatlonsrechte haben, so die Gewerkschaften der Arheiterorganisatignen, nicht der Be— steuerung unterworfen werden, sollen. C ist gefordert worden, daß man die landwirischaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebe nicht allein nach dem Ertragswert besteuert, Der Verkaufswert kann aber nicht in Frage kommen, weil sie Arheitsinstrumente und keine Handelsware sind. Ich halte es sogar für richtig, die städtij cen Besitzungen, die ländlichen Charakter haben, hier einzuheztehen. Bei
der Hrüfung der Leistungsfähigkeit darf aber allein nicht das Ver⸗
mögen, sondern auch das Gesamteinkommen als Maßstabe heran- 6. ö . ist der Weg der Einzelstaaten meiner Ansicht nach der richtige, wo das Vermögen mit dein Einkemmen in organiiche Verbindung, gebracht wird, also eine Ergänzungshesteuerung desteht. Man wird bestr bt sein müssen, den Mängeln des Gesetzes nach dieser Richtung hin abzuhelfen. Die Grenze von 10000 , scheint auch uns reichlich niedrig gegriffen. Man darf allerdings dabei
nicht vergessen, daß der Wehrbeltrag ja den Charakter eines mößglichst allgemeinen Opfers tragen soll. Einen Ausfall p könnte man durch eine schärfere Anfassung der Einkommen
zu decken suchen. Man könnte die Deklarationspflicht ver= schärfen, die Auskunftspflicht der Banken usw. Für die dauernden Einnahmen kommt in erfter Linie die Besitzsteuer in . es
Dabei, liegt sicher ein Eingriff in das Jinanzgebiet
einzelstaatlichen Rechts vor. Aber dec Wehrbeitrag bedeutet ja schließlich auch einen solchen. Erwünscht muß es nun wenigstens fein, daß die Selbständtgkeit der Einzel= staaten wensgstens in der Ausgest iliüung dieses Besitzsteuer⸗ gesetzes erhalten bleibt Alle solche Erwägungen zeigen,
daß der Regierungsvorschlag des Umlegens auf die Einzelstaaten richtig ist und ihm der Vorzug vor einer Reichseinkommensteuer zu geben ist. Zudem würde guch eme Reichscinkommensteuer wohl weniger bringen als eine Besitzsteter. Dagegen können wir nicht dem zustimmen, daß auf die Einzelstaaten ein Zwang ausgeübt wird. Die Preußische Cinkommensteuer- und Ergänzungssteuerstatistik beweist, daß ein geringer Prozentsgßz der wohlhabenden Bevölkerung das größte Kentingent der Steuer aufblingt. (Der Redner welst dies duch rin ein⸗ gehendes Zahlenmaterial in einzelnen nach Daraus ist zu ersehen, daß das sogenannte Geldsackparlament doch sehr starke Leistungen aufbringt. Vasselbe gilt auch von den Zaschlägen zur Einkommen steuer und Ergänzungssteuer. Dazu kömmt noch, daß der Volksschul⸗ besuch in Preußen unentgeltlich ist. Das preußische Parlament kann auf dem Steuergebiet den Vergleich mit jecem anderen Parla⸗= ment aushalten. Das müssen auch diejenigen anerkennen, die sich auf den Standpunkt stellen, daß das Dreiklassenparlament nicht gewillt sei, der steuerlichen Gerechtigkeit zum Siege zu verhelfen. Was die Zuwachssteuer im ganzen bringen wird, ist noch nicht abzusehen, denn der Maßstab ist hier ein ganz anderer als bei den Matrikularbeiträgen. Das ganze Risiko des Ertrages wird hier auf das Reich gelegt. Das Juwachssteuergesetz solQl erst am 1. April 1916 in Kraft treten, weil die Zuwachssteurrberanlagung einen zweijährigen Veranlagungszeittaum braucht. Meines Er achtens liegt fein Grund bor, das Gesetz nicht schon früher in Kraft treten zu lassen. Man würde dann den Vorteil haben, d
Fehlbetrag, von 157 Millionen wesentlt erabgemindert. wird.
ir haben ja seinerzeit dem Zuwaͤchssteuergedanken beigestimmt. Aber damals wurde der Versuch gemacht, den verdienten und unver⸗ dienten Wertzuwachs zu sondern. Das vorliegen de Gesetz verzichtet dir uf. Daß wir den Wertzuwachs bei den Erbschatten von den Eltern auf die Kinder nicht steuerlich erfaßt sehen wollen, versteht sich von selbst. Wir sehen das Vermögen altz ein Vermögen der Familie an, die Eltein als Verwalter des Vermögens der Kinder. Deshalb sehen wir hier keinen Zuwachs, der Anlaß zu einer besonderen Besteuerung geben könnte. Der Vorzug, auf den der Staats sekretär hingewiesen hat, daß die Bestenerung nicht zu der Zeit des Todes eintritt usm, fällt hier nicht ins Gewicht; fie können uns von unserem abehnenden Standpunke nicht abbringen. Das Erb= recht des Reicheß kann ebemowenig unfere Billigung finden. Daß man gezwungen ist, in den hier in Frage kommenden Todesfällen mit dem ganzen Apparat der Behörden nach ganz entfernten Ver— wandten zu suchen, kommt doch nur auenahmsweise vor. Es handelt sich hier um eine Abänderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, und das sollte man nur ändern aus Erwägungen des bürgerlichen Recht, heraus. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist systematisch auf— gebaut, di. Bestimmungen, die sich mit dem Familtengedanken be⸗ fassen, bilden ein bestimmtzes Spystem, und es ist nicht zu billigen, daß man aus diesem wohlbdurchdachten System bloß zum J ecke der Begründung einer Einnahmequelle ein einzelnes Stück herausgreist. Der Gesetzentwurf greift hier in den Bestand der Famille ein. De Familienzusainmenhang ist denn doch nicht in dem Umfange aufgelöst, wie es die Vorlage annimmt. Ueherdies wild das Erbrecht des Staates verhältniemäßig wenig einbringen. Die Leute mit größerem Vermögen werden sich nicht scheuen, in sehr viel größerem Umfange ihr Testament zu machen als bisher, Es bleiben dann im wesentlichen übrig nur Erblasser
mit verhältnismäßig kleineren Vermögen, die die Kosten des Testaments scheuen, und solche, die eine unberechtigte Scheu bor der Beschäftigung mit dem Todesgedanken haben.
Es ist des Reichs nicht würdig, hierauf eine Einnahme zu gründen, wozu noch kommt, daß der Staat noch eine ganze An— zahl von Prezessen zu führen hat usw. Bei der Hinausschiehung der Verabfetzung der Zuckersteuer und des Umsatzst mpels liegt allerdings keine Zusage, kein Versprechen der verbündeten Re⸗ glerungen vor, aber in den interessierten Kreisen, hat man doch das Gefühl, daß eine Zusage gemacht worden ist und nicht gehalten wird oder nicht hat gehalten werden können. Aus diesem Gesichtspunkt fällt es uns Überaus schwer, den vorgeschlagenen Weg zu betreren. Es
handelt sich hier um eine Vorausbelastung des landwirtichaftlichen Ge⸗
wer beg. Was den Versicherungest mpel anbetrifft, so wird in die bis, herige Steuerfreiheit der öffentlich = rechtlichen Feuersozietäten kurzerhand eingegriffen. Auch bei der Heranziehung der landwirtschaft— lichen Mobilien, des landwirtschastlichen Inventars findet eme Voraus. belastung statt. Es ist in . . ein Ausgleich notwendig durch eine größere Heranziehung, namentlich r n
. . ausgleichende Gerechtigkeit, Aus der, Erhöhung der Stempelabgabe ließe sich ein Ertrag dan 10 bis 15 Millionen erzielen. Bei dieser Gelegenheit müssen die Mängel der Talonsteuer aus—
Jeglichen werden. Den Maßnahmen, die eine Erhöhung dez 6 Reichskrie sschatze; bezwecken, stimmen. wir grundsätzlich
die uns hier gestellt wird, ist eine außer= ördenissch bedenkende. In den ersten drei Jahren kommt ein Ve darf vom über 1300 Millionen in Frage, für die ganzen 5 Jahre 1680 Millionen, und dies Geld. muß aufgebracht werden, nachdem wir vor kurzer Zeit genötigt waren, die Steuer last um 4. bis 0h Millionen zu erhöhen. Die uns gestellte Aufgabe ist mit großen Schwierigkeiten verbunden aber sie muß gelö l werden, und we gesöst werden unter allen Uimständen glächteitig mit det Be willigung des Heerekvorlage, Es nn die scharfste Übfehr von der besonnenen Finanzwirtschaft des . des Shaatssektetärg, wenn wir auch nur die Deckung der laufenden
zu. Die Aufgabe,
der Reichskasse 80 Millionen Mark früher zu ꝰ und dadurch der
der ausländichen Papiere.
ietzigen
Ausgaben hinausschieben wollten. 200 Millionen jährlich spricht sich leicht aus, aber es ist eine Belastung von ungeheurer Tragweine, und wir können nicht die Verantwortung dafür übernehmen, daß wir dafür nicht die erforderlich. Deckung finden. Es würde auch auf das Ausland den giößten Eindruck machen, wenn das deutsche Volk seine Opferwillgkeit nicht nur dadurch helundet, daß es die Heeresborlage annimmt, sonderg auch die 200 Millienen aufbringt. Wir werden unserseits ehrlich an di sem Ziele init arbeiten und rechnen dabei auf ein Entgegenkommen der anderen Parteien.
Hierauf wird gegen iM Uhr die Fortsetzung der Beratung
auf Freitag 1 Uhr pünktlich vertagt.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 162. Sitzung vom 10. April 1913, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau“)
Ueber den Beginn der Sitzung, in der die zweite Be⸗ ratung des Etats des Ministexiums der geist⸗ lichen und Unterrichtsangelegenheiten, e, , ,. die allgemeine Besprechung des Elementarunterrichts⸗ weseng, fortgesetzt wird, ist in der gestrigen Nimmer d. Bl. berichtet worden.
Auf die daselbst auszugsweise wiedergegebenen Ausführungen
des Abg. Freiherrn von Zedlitz und Neukirch (freikonf) ent⸗ gegnet der
Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten ,, J Meine Herren! Es ist in der Tat richtig, wenn der Herr Ah⸗ geordnete Freiherr von Zedlitz seine Ausführungen damit schloß, daß er eine Reihe von Anregungen für das Volksschulwesen gegeben hat. Wenn ich auf alle diese Anregungen auch heute im einzelnen nicht eingehe, so werden Sie das verstehen. Ich werde sie aber würdigen und bei etwa später zu treffenden Maßnahmen voll in Erwägung ziehen. (Bravo) Frellich, meine Herren, in der Kritik, die der Derr Abg. Freiherr von Zedlitz an den Verhandlungen vor dem Zu⸗ standekommen des Lehrerbesoldungsgesetzes geübt hat, möchte ich ihm nicht folgen (sehr richtig) um so weniger, als ich ja an den Verhand· lungen selbst noch nicht teilgenommen habe, (Sehr gut) Ich will auch nicht eingreifen in den Streit, der sich ent wickelt zu haben scheiat zwischen dem Herrn Abg. Freiherrn von Zedlitz und dem Herin Abg. von Campe. Ich denke, das werden die beiden Herren untereinander ausmachen. (Heiterkeit; Wenn aber der Herr Abg. Freiherr von Zedlitz nicht nur Kritik an jenen Verhandlungen geübt hat, sondern, wie mir schlen, auch eine recht herbe Kritik an dem Lehrerbesoldungsgesetz, so möchte ich ihm darauf doch ent= gegnen. Wir haben im vorigen Jahre uns eigentlich immer darüber einverstanden gefunden, daß durch dieses Gesetz ein hocherfreulicher Fortschritt für unser gesamtes Volkeschulwesen erreicht worden sei, daß dieses Gesetz von den hbesten Folgen gerade auch für unsere Lehrer- schaft gewesen ist, daß die Unzufriedenheit, die fräher zum Teil in der Lehrerschaft nicht ohne Grund bestanden hat, nun im wesentlichen doch beseitigt sei, und daß wir zu geordneten und befriedigenden Ver⸗ hältnissen gekommen sind. (Sehr richtig) Das möchte ich doch hier noch einmal mit aller Entschiedenheit festlegen. Gewiß lassen sich an dem Lehrerbesoldunge gesetz Ausstände machen. Aber glauben Sie, daß es je gelingen wird, auf diesem Gebiet eine nach allen Richtungen hin befriedigende gefetzliche Regelung herbeizuführen? Das halte ich einfach für unmöglich, unmöglich wegen der außerordentlichen Schwiertg⸗ keit der Verhältnisse, unmöglich, well es sich um ein so großes Staatsgebiet handelt, für das das Gesetz in Kraft treten soll, wo die Verhältnisse außerordentlich verschieden sind, denen in einem solchen Gesetz Rechnung getragen werden muß. Alles läßt sich nicht gleich machen auf diesem Gebiet. Wir müssen der Verschiedenheit der Ver⸗ hältnisse Rechnung tragen, und wenn Sie das tun, meine Herren, werden Sie immer wieder der Krilik unterworfen sein, daß es hier besser als dort geregelt sei, und das wird stets leicht eine Quelle der Unzufriedenheit sein können. Das werden Ste nicht aus der Welt zu schaffen vermögen. Ich möchte doch davor warnen, daß wir jetzt schon wieder in eine Agitatlon zur Abänderung des Lehrerbesoldungt⸗ gesetzes eintreten. (Sehr richtig) Denken Sie an die heißen Kämpfe, die haben autgefochten werden müssen, um zu diesem Gesetz zu gelangen. Wollen Sie nun derartige Kämpfe jetzt schon wieder hervorrufen, indem Sie die Parole ausgeben: das dehrerbesoldungegesetz muß geändert werden? Davor möchte ich doch dringend warnen, obgleich wir vor den Wahlen stehen. (Große Heiterkelt.) : Der Herr Abg. Freiheir von Zedlitz ist im Anschluß an diese Ausführungen eingegangen auf die starke Belastung der Kommunen durch Schulabgaben, namentlich auch auf die Belastung der größeren Kommunen. Ueber diese Frage haben wir uns in diesem hohen Hause im vorigen Jahre unterhalten. Es ist von der Staatsregierung anerkannt worden, daß an manchen Stellen eine solche Belastung vorliegt, doß sie dber nicht allein zurückzuführen ist auf die Schulunterhaltungskosten, son⸗ dern daz auch andere kommunale Aufgaben mltsprechen, deren Er⸗ füllung die hohen Lasten herbeiführt. Die Königliche Staats regierung hat sich bereit erklärt, diese Angelegenheit einer eingehenden Unter— suchung zu unterwerfen, und Herr von Zedlitz hat mit Recht her⸗ vorgehoben, daß die statistischen Arbeiten, die unerläßlich sind, um diese Aufgabe zu lösen, bereits im Gange sind, und daß das eine große Arbeit verursacht; erst wenn sie pollendet sein ; wird, wird die Staatsregierung in der Lage sein, sich über etwaige Maßnahmen, die zur Abhilfe der beklagten Uebel⸗ ö. dienen sollen, sich schlüssig zu machen. ist also mit d ö j ; sein 3 J . ö . ; y,, um an das hohe Haus mit entsprechenden Vorschlägen heranzutreten. . . . unserem Volkeschulwesen eine be— mkeit widmet, wird bemerkt haben dag ist auch
von Herrn von Zedlitz hervorgehoben daß die Unterrichtsverwal⸗
tung sich in den letzten Jahren vornehmlich mit der Aufga = 6. hat, die Lehrerausbildung und die K ö. ordern. Nachdem das Volksschulunterhaltungegesetz die äußeren Ver. haltnie der Volkaschullehrerschast neugeordnet und wesertlich derbessert hatte, trat jene Aufgabe von selbst heivor, denn et ist in der Tat von allergrößter Wichtigkeit sür das Blühen und Gedeiben unseres Volksschulwesens, daß die Auehildung der Lehrer und ihre Fortbilbung so ist, wie es notwendig . :
die geeigneten Kräfte für den Volksschulunterricht zu
Dle Staatzregierung