1914 / 19 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Jan 1914 18:00:01 GMT) scan diff

klärt hat, daß sie erst durch den Beschluß der sogenannten Schul⸗ organisatlon der Zentrumspartei genötigt worden sei, in anderer Weise die Sache zu regeln. (Hört! hört! bei den Freikonservativen und links.)

Meine Herren, ich hatte geglaubt, daß ich mich im übrigen in der letzten Sitzung so ausführlich über den angeblichen Widerspruch zwischen dem Herrn Handelsminister und meiner Wenigkeit ausgelassen hätte, daß ich nicht genötigt werden würde, nochmals darauf zurückzu⸗

kommen. Aber die Aus führungen des Herrn von Pappenheim zwingen

mich doch, noch einmal den wirklichen Tatbestand hervorzuheben. Meine Herren, der Herr Handelsminister hat bei der Beratung des Gesetzentwurfs über die gewerbliche Fortbildungsschule sich in der Kommission des Abgeordnetenhauses zu einem Antrage, der folgender⸗ maßen lautete: Den staatlich anerkannten Religionsgesellschaften kann durch Beschluß des Schulvorstandes eine angemessene Zeit zur religiösen Unterweisung zur Verfügung gestellt werden. Der Beschluß bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörden geäußert. Die Aeußerungen des Herrn Handelgministers hat der ver⸗ ehrte Herr von Pappenheim nicht ganz vollständig wiedergegeben. Der Minister hat in dem Eingange seiner diesbezüglichen Erklärungen aus drücklich betont ich zitiere hier den Wortlaut des Kommissions⸗ berichts —: Gegen den Antrag Nr. 97 zu III dann keine Einwendungen er⸗ heben zu wollen, wenn unter keinen Umständen irgend ein Zwang zur Teilnahme an dem fakultativen Religionsunterricht ausgeübt werde. Und dann hat er am Schlusse seiner diesbesüglichen Ausführungen wiederum hinzugefügt: Der Antrag Nr. 97 sei für die Staatsregierung unannehmbar, jedoch nur für den Fall, daß irgend ein Zwang zur Teilnahme nicht ausgeübt werde.

Also, meine Herren, in dem wesentlichen Punkte, auf den es an⸗ kommt, nämlich in der Frage, ob ein Zwang der Beiwohnung des Religionsunterrichts statuiert werden soll, stimme ich mit dem Herrn Handelsminister vollkommen übereln. Aber ich slimme mit ihm auch in der anderen Frage überein, daß nämlich durch Ortsstatut eine Be⸗ stimmung über die Lehrgegenstände in der Fortbildungsschule nicht eingeführt werden könnte, eine Vorschrift, die ausdrücklich in der An weisung vom 16. August 1913 hervorgehoben worden ist und hier bei den beiden letzten Herren Rednern eingehende Kritik gefunden hat.

Meine Herren, der Antrag, um den es sich in der Aeußerung des Handelgminssters handelte, spricht nicht vom Ortsstatut, er spricht auch nicht von einer Genehmigung des Ortsstatuts, sondern davon, daß der Schulvorstand elne angemessene Zeit zur religiösen Unterweisung zur Verfügung stellt, und dieser Beschluß durch die Aufsichtsbehbrde genehmigt werden kann. Er hält also daran fest, daß die Schulbehörde diejenige ist, die berufen ist, den Unterrichtg⸗ gegenstand festzusetzen, in diesem Falle den Religiontzunterricht, und

daß zweitens dazu die Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde er⸗

forderlich ist.

Meine Herren, ich habe bereits gegenüber Herrn Abg. von Heydebrand ausdrücklich betont, um damit auch den Schein eiues Widerspruches zwischen meinen Ausführungen und denen des Herrn Handelsminssterke, zwischen dem Herrn Handelsminister und der Ausführungs⸗ anweisung, die von dem Herrn Kultusminister und mir erlassen worden ist, zu beseitigen, daß ich jeden Augenblick berelt sein würde, dieselbe Erklärung abzugeben, die der Herr Handelsminister abgegeben hat, daß ich unter der Voraussetzung, daß der Beschluß des Schul⸗ vorstandes der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde unterliegt und ein Zwang zur Belwohnung des Religionsugterrichts nicht statuiert wird, auch meinerseits dem damals zur Beratung stehenden Antrage zugestimmt haben würde. Ich kann unter der gleichen Voraussetzung auch dem Antrag von Pappenheim zustimmen. (Sehr gut! bel den Freikonservativen) ]

Meine Herren, ich muß mich doch ausdrücklich darüber beklagen, daß nach den Ausführungen, die ich zu dem in Frage stehenden Ge⸗ setz gemacht habe, und besonders nach den Ausführungen, die ich in der Sitzung vom 19. Januar d. J. gemacht habe, noch Zweifel dahin erhoben werden können, als wenn die Königliche Staatsregierung nicht auch ihrerseits davon durchdrungen wäre, daß die Unterweisung und Erziehung der beranwachsenden Jugend nicht anders als mit der Hilfe religiös⸗sittlicher Einwirkung, auch mit Hilfe des Religions— unterrichts erreicht werden könnte. Der ganze Wlderspruch, der sich zwischen den Herren der konservativen Partei und der Zentrumg⸗ partei einerseits und der Staatsregierung andererseits aufgerollt hat, beruht, bei Licht besehen, eigentlich lediglich auf dem Worte Zwang“. (Sehr richtig! bei den Freikonservatiben)

Die Staatsregierung hat aus den Gründen, die ich bei den früheren Verhandlungen wiederholt angeführt habe, unverändert den Standpunkt eingenommen, daß sie der Erteilung des Religiongzunter⸗ richt in keiner Weise entgegen wirkt, ihn im Gegenteil fördern will, daß sie aber den Zwang zur Beiwohnung des Religionẽunterrichts nicht zugeben kann. Ich glaube, Sie werden es mir erlassen, diese Gründe zu wiederholen, mit denen ich damals den Standpunkt der Staatsregierung gerechtfertigt habe. Eine Aenderung des Stand⸗ punkts der Staatsregierung ist ausgeschlossen, und ich kann nur die Bitte aussprechen, daß Sie dem Wege folgen, den das leitende Blatt der Zentrumspartel, die Kölnische Volkszeitung“, in ihrer Nummer vom 19. Januar angegeben hat: begnügen Sie sich mit dem, was Ihnen die Staatgregierung angeboten hat, und helfen Sie uns mit, durch die Fortbildungsschule die heranwachsende Jugend auch zu staatstreuen und kirchlich gesinnten Männern zu erziehen. (Bravo! bei den Freikonservativen und Natlonalliberalen.)

Abg. Dre von Cam pe (nl): Nach den Worten, die der Land, wirtschaftsminister soeben gesprochen hat, wird man sich davon über⸗ zeugt haben, daß ein Widerspruch zwischen ihm und dem Handels minister dem Sinne nach tatsächlich nicht befleht. Wenn Ahg. von Pappenheim gesagt hat, dah man den Gemeinden dollständig free Hand lassen und aus dem Grunde auf die Jentrumsanträge nicht eingehen wolle, so ist er einem Irrtum verfallen gegenüber den Er— klärungen, die im Herrenhause sowohl als auch vom Abg. von Pappen⸗ penn felbst bier im Plenum gemacht worden sind. Abg. von Paphen heim hat früher gesagt, daß seine Partei es nach der bestimmten Er= klärung des Ministers ablehne, die Frage des Religlonsunterrichts mitzuentscheiden. Wenn der Minister den Gemeinden die freie Hand beschränkt, fo stehen dem unsere Erklärungen entgegen.

Nun hat der Abg. von Pappenheim und darin liegl der Schwer=

punkt seiner Ausführungen gesagt, die jetzigen Ausführung bestim⸗ mungen ständen im err mit dem Gesetz. Das ist ein un=

eingehen würden. Es liegt auch nicht im Interesse der K

gemein schwerer Vorwurf gegen den Minister. Aber er ist durchaus unbegründet. Die Ausführungsverordnungen stehen weder in Wider- spruch mit dem Gesetz noch auch mit der Resolutton, die vorhin hier vorgelesen worden ist. Der Abg. von Pappenheim hat allerdings einen Satz aus der Ausfübrungsberordnung vorgelesen. Nach diesem Satze aber folgen Ausführungen, die aus einem warmen religiösen Herzen keammen, in denen darauf hingewiesen wird, wie der ganze Unterricht von christlichem Geiste erfüllt werden kann, wie zu diesem Zwecke geeignete Geistliche zum Unterricht herangezogen werden sollen. Da meiß ich nicht, wie man auch gegenüber dem Wortlaut der Resolution sagen kann, aus der Anweifung erhelle ein Geist, der die Religion gewissermaßen als quantité neégligeable behandle. Das ist nicht der Fall. Wäre es der Fall, dann würden Sle ganz gewiß auch meine Freunde an Ihrer Seite finden. Diese Ausführungsanweisung verweist dabei ausdrücklich auf eine frühere Ausführungsverordnung, wo don der Notwendigkeit der religlösen Vertiesung gesprochen wird. Die Ausführungen des Abg von Pappen⸗ heim sind also durchaus abwegig. Wenn man sich die Gedankengänge der damaligen Verhandlungen vergegennärtigt, so zeigt sich das noch viel mehr, Im Herrenhause hatte Kardinal Kopp den Antrag gestellt, es solle eingefügt werden, es sei die religiöse Fortbildung zu erstreben. Diesen Antrag ließ er später fallen, und er zog sich auf die Resolution zurück, die dann angenommen wurde. Der Landwirtschaftsminister hat erklärt, er könne der Resolution nur dann zustimmen, wenn keinerlei Zwang ausgeübt werde. Kardinal Kopp hatte gesagt, daß auch dieser Antrag nur den freien Unterricht bezwecke, der Religions⸗ unterricht brauche noch nicht einmal lehrplanmäßig festgelegt zu sein. Dann hat er also diesen Antrag zurückgezogen, die Resolution wurde angenommen, und jetzt wird behauptet, daß auf Grund dieser Resolution eine Verpflichtung der Staatsregierung vor⸗ liege, den obligatorischen Religionsunterricht zu dulden. Bei einer genauen Verfolgung der Verhandlungen an der Hand der stenographischen Berichte kann man zu einem solchen Urt il gar nicht kommen. Ebenso war es auch hier im Abgeordnetenhause. Bie Agitation gegen die Einführung von Fortbildungsschulen im Lande draußen ist nicht gerade spontan aus dem Volke heraus enistanden, sondern sie ist hervorgerufen worden von Vertretern der Zentrum partei. Das beweisen klar die Preßäußerungen. Der Tandwirt⸗ schaftsminister hat von der sog. Untecrichtskommission des Zentrums gesprochen ich nehme an, er meint den Verein für christliche Unterweisung —, von dem der Widerstand ausgegangen ist. Die Art, wie die Agitation von seiten des Zentrums gegen den Land- wirtschaftsminister betrieben wird, ist nicht die Art von Stützen der Autorität. Dem Antrag des Abg. von Pappenheim können wir nicht zustimmen, denn er ist in dieser allgemeinen Form einfach die Brücke zur Einführung des obligatoriichen Religionsunterrichts, und deshalb hoffe ich, daß die Resolution, auch wenn sie hier angenommen wird, die Zustimmung der Staatsregierung nicht finden wird. Es ist behauptet worden, die Fortbildungsschule würde zu sozial= demokratischen Zwecken mißbraucht. Weisen Sie uns das erst einmal nach. Wenn Sie das nachweisen können, dann würden Sie uns an Ihrer Seite sehen, denn für politische Zwecke ist die Fortbildungs- schule nicht da. Die Fortbildungeschule ist dazu da, um junge Teute für den Konkurrenzkampf tauglich zu machen, der heute mehr als je den Mittelstand bedroht. Dahin zu wirken, werden Sie uns immer bereit finden. Aber wenn Sie hier in bezug auf den Religiongunterricht irgendeinen Zwang, direkt oder indirekt, ausüben wollen, dafür sind wir im wohlverstandenen Interesss der Religion nicht zu haben. Wachen beim Zentrum.) Ste sind anderer Aansicht, ich achte Ihre Meinung, bitte achten Sie auch unsere Meinung. Treten Sie uns mit jachlichen Gründen entgegen, dann werden wir uns über diesen Punkt zwar vielleicht nicht verständigen können, aber wir werden uns mit aller Nuhe auseinandersetzen können. Lachen sind keine Gründe.

Mit Lachen verdeckt man oft aur, daß man keine Gründe hat. Wir

wissen ganz genau, daß nur auf religiöser Grundlage den Kindern Das gegeben werden kann, was sie brauchen für den Kampf ums Dasein.

Abg. Ram d ohr (freikons ). Wir haben mehr Vertrallen zu der, Resolution des Abg. Pappenheim als der Abg. von Campe. Wir haben nicht den Eindruck, daß der Antrag Pappenheim letzten Endes den obligatorischen Rellgionzunterricht in den Fortbildungs⸗ schulen einführen will. (Zuruf links: Ste sind ein Dptimist h Wenn ich nun einmal di Wahl habe zwischen Pesfimssmus und Optimismus, dann stelle ich mich doch lieber auf die Seite des Dhtimismus. Uebrigens stehe ich in dieser optimistischen Auffassung nicht allein da. Wir können den Antrag von Pappenheim nur so verstehen, daß auf die Einführung des Religionsunterrichtz in den ländlichen Fortbildungsschulen kein Zwang ausgeübt werden soll. Ich habe das Vertrauen, daß dies im Sinne des Abg. von Pappenheim

liegt. Vir Können daber diesen Antrag annehmen. Ich babe. leider die Befürchtung aus meiner Praxis, daß Die großen Hoffnungen, die i

wir im vorigen Frühjahr bezügl. der Entwicklung der Fortbildungsschulen ö ö . in Erfüllung gegangen sind, wie es wünschenswert wäre, Wenn in den ländlichen Gemeinden durch Ortestatut der Fortbildungẽ⸗ schulunterricht eingeführt werden kann, so ist die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, daß leider nicht so vlel Orte, wie wir ge⸗ wünscht hätten, den Unterricht einführen. Wenn in einer Gemeinde mit ungefäbr 26 jungen Leuten nur am Unterricht durch Ortsstatut 5 bis 6, höchstens 7 teilnehmen, so kann das leider nicht als ein glänzendes Resultat bezeichnet werden. Dadurch wird auch die Freudig⸗ teit des Lehryersonals am Unterricht wesentlich eingeschränkt. Bedingt durch die Leutenot hat sich ein großer Teil der Landgemeinden ak weigert, Fortbildunasschulen durch Ortsstatut einzurichten. Die Landgemeinden wollen sich nur zur Errichtung von Forlbildungs= schulen entschließen, wenn sie die Garantie haben, daß in ihrem Amts⸗ bezirke sämiliche Dörfer ebenfalls Fortbildungeschulen ein lichten. Die Auebildungskurse für die Fortblidungsschuilehrer begrüße ich freudig. Ich habe selbst an einem diefer Kurse teilgenommen und batte meine helle Freude daran, init welcher Freudigkelt und welchem Dbtimismus die Herren an die Arbeit gingen. Ich danke der Re⸗ gierung, daß sie diese Kurse eingerichtet hat, und bitte sie, noch mehr don diesen Kursen einzurichten. Der Turnunterricht läßt sich aller⸗ dingsͥk in sämtlichen Fortbildungsschulen nicht uberall ganz gleich⸗ mähig einf ihren. Das ist zu bedauern, aber nicht abzuändern In den städtischen Fortbildungsschulen kann der Turnunterricht doch regel⸗ mäßig erteilt werden, weil da sehr viele Turnlehrer zur Verfügung stehen. Auf dem Lande aber geht es nicht so. Hier ist immer nur ein einziger Lehrer. Jedenfalls um allen Mißständen auf dem Ge⸗ biete des Fortbildungsschulwesens entgegenzutreten, ist es unbedingt notwendig, daß uns ein allgemeines obligatorisches Foribildungsschul⸗ gesetz vorgelegt wird.

Ahg. Graue - Brandenburg Kortschr. Volksp.): Namens m politischen . erkläre ich, daß wir den e von n . ablehnen. Ich hätte mich nicht gewundert, wenn dieser Antrag von seiten des Jentrums eingebracht wäre. Dieser Antrag macht ja zu⸗ nächst einen ganz, unschuldigen Eindruck. Aber nach den Aug⸗ führungen, die früher von konservativer Seite in dieser Beziehung gemacht wurden kann man das Schlimmste befürchten. Sie kurze Zeit, die den Fortbildungsschulen zur Verfügung steht, sollte man nicht noch mit Reltglonunterricht weiter verkürzen. Ez wird Hier, der Versuch gemacht, die Kirche einen autschlagzebenden Einfluß auf die Fortbildungsschulen gewinnen zu lassen. Ich habe das Vertrauen zu der Regierung, daß sie diefen Bestrebungen wie bisher entschlossenen Widerstand entgegensetzen wird. Es ist nicht Aufgabe des sonveränen Staates, den Interessen und Ansprüchen der Kirche irgendwie zu dienen. Es würde den Interessen des Staates widersprechen, wenn wir auf den Antrag Pappenheim irche.

würde denn das für ein Fteligionsunterricht werden, für den . hanz kurze, knappe . zur Verfügung steht? Man könnte da nur einen ganz oberflächlichen Unterricht geben. Was sollen wir denn von dem Religionsunterricht der Volksschule halten, wenn er so er⸗ gebnislos ist, daß er jetzt wieder aufgenommen werden soll? Da die Einführung des Religionsunterrichts nicht im Staats interesse liegt so müssen wir den Antrag Pappenheim ablehnen. .

Abg. Hoffmann (Soz): Den Abg. von Pappenheim ein⸗ treten zu schen für die Selbständigkeit der preußischen Kommunen, ist etwas ganz Besonderes und müß hier festgestellt werden. Win kennen unsere Parppenheimer! Sie wollen den Religiongunteriicht von der Wiege bis zum Grabe oder, modern auszedrückt, vom Brut⸗ Wöargt kis zum Krematorium. Das Ministerium hat in dieser Frage Schritt für Schritt nachgegeben. Es soll kein Zwang auegenbt erden, aber niemand werd bestreiten, daß man den obligatorsschen Nelig on uater icht in das Gesetz hineinschmuggeln will. Die Wünsche des Zentrums können durch den Antrag Pappenheim wohl kaum noch übertroffen werden. Der Religionsunterricht soll zur Unterdrückung der arbeitenden Massen führen, das ist ein Mißbrauch der Religion. Es zeugt von sehr wenig Gottvertrauen und Zupersicht zu Ihrer Religion, wenn Sie glauben, ohne Gendarm Religionsunterricht nicht erteilen zu können. Sie sind davon überzeugt, daß dies ohne Zwang nicht FKebt, das ist ein sehr bedenkliches Jeichen. Dis Zentrum hat seine Forderungen noch immer hezahlt bekommen, darum verstebe ich. daß auch biet mergthd fir den Untrag Pappen eim einkit. Der Turn unterricht it au. Verlangen dez Kröegeninifters einzeffihtt warden, demit die Diensttanglig kel der jungen Leule niht nch welter guräck— geht. Der Hauptglund aber war der, daß die Söztalden Cteatie schon dor dem Kriegsminister eingesehen harte, wie nützlich das Turnen ist, und daß man den Arbelterkurnvereinen nur die Schlinge um den Hels legen wollte; der Zweck it nir, die Kinder won Kern Celta che bis zur Kaserne vor dem sozialdemolratischen Geist zu schützen. Das wird Ihnen aher nicht gelingen, wenn Sie nicht etwa Zellen unterricht sinfühlen wollen, he6i dem kehr mit dem“ andertn M Berührung kommt. Wenn die Regierung Versammlungsbeschliffe beachten soll, ann kommen wir nicht zu kurz, denn unsere Massenversammlungen sind immer viel größer als die des Zentrums; da bringen Sie bie Regierung in die Klemme. In der Schule werden die Kinder mit Religion schon üherfettert, daher werden Sie mil! de' Religion in der Fortbildungsschule nur das Gegenteil Ihres Zweckes erreichen. Sie haben kein Recht dazu, die Kinder nach

r * dem vi ĩ 8 jahre zur Teilnahme am Reli gionsunterricht J

Jugend, die denken gelernt hat, würde sich einfa j Recht berufen und die Teilnahme , n ö schulen sollen doch dazu da sein, z den Kindern auf den Volksschulen noch immer einigermaßen zu ergänzen. Aber da wird davon

1 esp üsse die staatserhaltende Gesinnung gepflegt , ech , e min,

Da sti wir gern den Worten des Abg. von Campe zu, der stimgen

; 22 . sagke, di. t⸗ bildungeschulen dürften ncht zu pPolitischen rel t ni n werden. Offenbar liegt die Sache jetzt so. man sieht,

daß die obligatorische Fortvildungsschule kommt, und da will man ihr rechtzeitig die Giftzäbne ausbrechen; jetzt gehen Sie darauf aus, daß der Unterricht möglichst illusorisch wird, deshalb die Verquickung mit der Religion. Sie wollen sich in einen Konflikt stürzen mit der Jugend gerade in dem Alter des Stürmens und Draͤngens. Ver⸗ suchen Sie es nur, und Sie werden sehen, wie elend Sie Fiasko erleiden.

Abg. Marx (Zentr): Es ist ein eigenartiges Schauspiel, hier

ausgerechnet Abg. Hoffmann als Verteidiger einer Ausführungs—

bestimmung der Reglerüng zu sehen. Das follte doch dem Minister zu denken geben. Jedes Bekenntnis eines positiven Christen⸗ tums wird ja von diesen Herren mit Spott und Hohn über⸗ schüttet, So, wie es der Vorwärts, noch, jüngst getan hat, lassen wir unser Weihnachtsfest nicht begetfern. Ve sozialdemokratische „Freiheit in religiösen Dingen ist Intoleranz. Wo ein ch istliches Volk ist, da ist kein Boden für die Sozial⸗ demokratie. Wo die katholische Kirche sich voll auswirken kann, da gibt 8 keine Sozialdemokratie. Vie Fortbildungsschule soll ein. Gegengift gegen die sozialdemokratischen Einflüsse sein; denbalb fordern wir den Yeligionsgunterticht. Das kicht gegen das Landrecht. Gerade im Alter von Sturm Drang braucht die Jugend die Hilfe der Religion. des Tandwirtschastẽm: nisters stehen im warmen Werten über die Bedeutung der nur freuen können. in , . ist auf Beichluß d orden und ist eine rein katholisch konfefsi isation. hat als solche mit der . er e ,, ö muß daher won vornherein und fär alle Zukunft jede Verantwortung 9. ö ablehnen für das, was diese Sch ulorganisa on 2 f 0 . 8 6 Der m . ö n: Und der Vorsitzende )) Ti ist zufällig auch Mitgsl ; . ö. Mitglied der Zentrumsp Dem Minister muß ich sagen,

und

Religion, über die wir ung

s Katholikentages geg ft

artel, aber die Schul⸗ Dingen. ö. . bindende Beschlüsse der . ö 1 ; gefaßt w . ie National« gar 36 . in ien 56 ne r ö . DYlese Herren betrachten das nz in der f . des Ehangelischen Bundeg. Die ist eine land ö barrel die shi weiß, has se für das Wohl des Vater= 8 54. mn Cate its haben ein großect etz ten des Pro— , ed efsen Cösüllunz Sire uns erschweren, wenn Sie in solcher wissen ö deten. Die Staatsregierung wird es uns einst Dank wie sen haben 46 V . . liehe e l . d , . a er Fall sein, die Weller . o weiter wachsen. Wir . k Be⸗ , n , n uns unser Gewissen vorschreibt, wenn wir stände, gleickgestest wier diontunterricht den alten Ünterrichtsgegen—

Abg. Freiherr von Richthof . . religiöse k k

t W g ch für grundsätzlich absolut wünschens⸗ R ö des inn , Unter⸗ adurch veranlaßt, daß die Regie⸗

richts geeinigt. Unser Antra

t. Unsen g war d ane ö. e eben chen Neligiongunterricht für unannehmbar erklärt. . ö li uns sagten, die Cinführung des obligatotischen ö. n errichts ist nicht mit einem Schlage ausführbar. Gegen ä lr, Ke nnrrischen Raeligfso en ie icht, bricht ahh. ö . 9 ö. ö. zur religiösen Unterweisung weder auf dem ir wollten deshalb nehmen, was duwnhfu bar ist. Daß das Gesetz . nehmen durchführ ar ist. Daß da 3 Fründe. . bil ne schuie nicht zustande kam, hatte zwei

Rien nnter hr ferm . auf Einführung des fakultativen Reli⸗

mals der Antrag gestellt worden, d 8 i

mitrag vorden, daß das Wegbleiben von dem Reli⸗ ö,, dann straffrei fein soll, wenn die Eltern ober Vor— n . ö etreffenden Kinder sich mit deim Wegbleihen einverstanden u . as glaubten wir als einen sehr gelsinden Zwang bezeichnen en . nens und wir nahmen an, daß die . eingehen ade, Der Handelsminister aber ging barauf nicht ein. er zweite

, das Gesetz nicht zustande kam, war der, daß wir

der Ansicht warten, daß Fer Kultusminister bei der Ueberwachung der

Fortbildungeschulen ern . Mitwirkung haben müsse. Auch dies Itch ö egierung nicht akzeptiert, und deswegen kam as Gesetz nicht zustande, Aber der Handelsminister gah noch eine

wurde damals von der

Indere Erklarung ab. Er sagte allgemein, er werde die sakultatibe

in sibiung des Religionsunterrichts nicht verbieten, wenn Lerselbe in Insofern ist allerdings?

2 3 ß . . k ö nternschied zwischen der Ansicht des Landwirtschaftsministers un . Kultusministers festzustellen. Ich . . var g . . . 3. ö. . eiten Ausführung des Handelsministers und den in den letzten . zen bon der n . gemachten Ausführungen festzustellen. Aber ü'lleßlick ist das Loch alle I bensache, Diel g lf e ssh doch, Taf il uns flar werden, um wellhe staalgerhaltenden fundamentalen Cöe— sichtspunkte es sich hierbei handelt. Gs handelt sich darum, wenn die em einde in irer Htehrheit den Religion unterricht fakultativ ein. ühren will, ob einem soschen Willen die Regierung ein kategorisches Nein gegenüberstellen will. Es handel fich darum; welche Gründe der Staatsrgison hat die Regierung, einer solchen Entschl eßung 3e Gemeinde ein Nein entgegenzusetzenß; Man hat hier zurück ge⸗ riffen

auf das preußische Landrecht, das bestimmt, daß ein vierzehnjähriger

Die

Die, mangelhafte Aubildung die zu teil wird, wenigstens

verstößt

! Die Taten Widerspruch mit seinen

Die Schulorganisation zur Verteidigung de;

Schulorganisation .

gar nichts zu tun.

ten in genügender Anzahl vorhanden sind.

von meiner Partei in der Kommission da⸗

genereller Ünterschled zwischen der