1914 / 40 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

wäre nicht angebracht, einen Antrag anzunehmen, mit dessen Wort- laut man nicht einverstanden ist. Herr Abg. Schroeder hat etwas ganz andereg ausgeführt als das, was im Antrage Schmedding steht. Er hat gesagt;: die Provinzen sollen alle gemeingefährlichen Kranken und Jrtren nach wie vor behalten, nur nicht diesenigen, die lediglich wegen ihrer Gemeingefährlichkeit untergebracht werden müssen. Wie man hier in der Praxis die Gatscheidung treffen will, ist außer— ordentlich schwierig. Ich glaube, ein gangbarer Weg wird nach dieser Richtung kaum zu finden sein. .

Herr Abg. Schmedding hat in selnem Antrage etwas ganz anderes vorgeschlagen; er hat gesagt; alle gemeingefährlichen Kranken sollen dem Staat zur Last fallen, soweit fie nicht hilfebedärftig sind; da Legen sollen den Probinzen nach wie vor diejenigen gemelngeführlichen Irren berblelben, die hilfzbedärftig sind;, und das ist wohl die große Mehriahl. Nach dem Antrage des Herrn Abg. Schmedding würde ein Bruchteil von gemeingefährlichen Irien in besonderen, neu mit Lroßen Kosten vom Staate zu errichtenden Irrenaastalten unter-

gebracht werden mässen, während die Provinzen nach wie vor gen dtigt

wären, für die übrigen, nämlich für die hilfsb edürftigen gemein⸗= gefährlichen Kranken sehr erhebliche Aufwendungen zu machen. Sie können nicht wie andere nicht gemeingefährliche Irre behandelt werden, sondern es würden nach wie vor besondere Sscherheitsabteilungen für sie geschaffen werden müssen; es würden besondere Anstalten für sie gebaut werden müssen, wenn einzelne Sicherheit sabter⸗ lungen nicht ausreichen, und die Zahl der Pfleger würde für diese nach dem Antrag Schmedding den Problnzen verbleibenden gemelngefahrlichen Kranken ungefähr ebenso groß sein müssen, wie es jeßt der Fall ist. Ich kann weder die Regelung, die Herr Abg. Schröder befürwortet, noch die, die Herr Abg. Schmedding befür⸗

wortet hat, für besonderg zwecmähig ö. ö 23 sol Nun ha bg. Schröder gesagt: ja, warum soll eine Teilung in 3 5 ar möglich sein? Möglich gewiß, aber ob es zweckmäßig ist, von dem gesamten Irrenwesen einen Zweig los zulösen und einen klehnen Teil der Irren infolgedessen anders zu be⸗ noch dazu wenn die Voraussetzungen der

handeln al deren ö J, , i e scheiden, was bei beiden Anträgen der Fall

ein würde belde Gruppen unheilbare Irte erhalten sollten, ö ö g. e . Vorschlag in der Tat außerordentlich unzweck⸗ mäßig ist. . . ; 22. Meine Herren, dleser Vorschlag ist aber nicht nur un zweckmäßig, sondern er Hiderspricht auch einer Tendenz, die ganz allgemein in diesem hohen Hause vertreten worden ist, beispielsweise bei den Er⸗ öcrterungen über die Not wendigkelt einer Verwaltungsreform im Jahre 1909. Cg ist damals gesagt worden, der Staat solle so viele Auf⸗ gaben wie möglich so viele Funktionen wie nur irgend denkbar den Rom munen und Kommunal verbänden übertragen, weil diese als den Verhãlt· nissen an srt und Stelle näherstehende Körperschaften in der Lage sind, die Sache besser zu machen als der Staat; es ist die Abwälzung, die D ʒentrallfation staatlicher Aufgaben auf Kommunen und Kommunal- perbãande Im denkbar weitesten Umfange verlangt worden. dier soll nun mf einmal ein Rückschrttt gemacht werden; hier soll ein Zweig, der entsprechend seiner ganzen Natur den Provinzen, den Landarmen⸗ verbanden, den Kommunalverbänden übertragen ist, wieder abgetrennt werden, und der Staat soll eine Aufgabe übernehmen, die er ganz zweckmäßiger und natürlicherweise den Kommunalverbänden bereits übertragen hatte. Das widerspricht der ganzen Tendenz der neueren Gesetzgebung, der Tendenz, die auch in diesem hohen Hause bet Be⸗ fürwortung der Verwaltungsreform in erster Reihe geherrscht hat; das widerspricht auch der Tendenz, die in der Immediatkommission mehrfach hervorgetreten ist. Aus diefen Gründen glaube ich nochmals anempfehlen zu sollen, sich nicht auf den Antrag des Herrn Abg. Schmedding festlegen zu wollen, well er, selbst wenn man seine Tendenz als gerechtfertigt ansehen wollte, sachlich nicht zweckmäßig ist, vor allem aber weil die ganze Tendenz, von der er ausgeht, eine unzutreffende ist.

Abg. Dr. Flesch ffortschr. Volkp): Eine klare gesetzliche Re⸗ gelung dieser Frage erscheint durchaus wünschengwert, Ich kann jedoch im allgemeinen nicht anerkennen, de die Mißstände zu groß sind. Wir werden für den Antrag Braun stimmen, eben o werden wir den Antrag Schmedding annehmen. Allerdings gefällt uns der Wortlaut besser, den der Berliner Magistrat in einer Pe— tition borgeschlagen hat, daß die Färsorge für die Geisteskranken, deren Unterbringung in besonderen Anstalten sich im Interesse der Iffentlichen. Sichen beit empfehlt, vom Staat übernommen wink. Wenn auf die Gerichtsentscheidungen hingewiesen wird, so erinnere ich Daran, daß auch der 8 1 des Fürsorgeerziehungsgesetzes von den. Ge richten in einer Weise ausgelegt worden ist, wie es den Intentionen e, Gefetzgebers nicht entsprach; Wir stehen vor dem Dilemma, ent— scheiden zu müssen, ob die Sache ortspoltzeilicher Art ist dann haben die Gemeinden die Kosten zu tragen oder ob fie ficherheits- holtzeillcher Art ist . dann muß der Staat die Kosten übernehmen. Für uns in Frankfurt handelte es sich inmal um die Unterbringung . es gemeingefährlichen geisteskranken Anarchisten; dazu hatten wir ö. . geeigneten Räumlichkeit'n, jedenfalls war das nicht r Jlafgäbe? ortpolizeilichker Art, Der, Abg. Schmedz ng jagte gestern, wenn das überwiegende. Interesse bei den Ver kr den liege dann gehöre diele Aufgabe den Verbänden; wenn das überwiegen de Intereffe beim Staate sei, dann gehöre sie dem Staate. Hus ist schwer zu entscheiden, dagegen ist es ein in diesem Haufe Vielfach vertretener Wunsch, so zu unterscheiden, daß die Wohlfahrts. pflege Sache der Sesbsiverwaltung, die Sicherheitepolizei Sache des Träates sein foll. Diese Unterscheidung muß gerade bei der Irren, frage scharf zum Ausdruck kommen. Der Schutz der Allgemeinheit vor gemeingefährlichen Geisteskranken ist eine Aufgabe der Sicher⸗ heite polizei, und darum muß in erster Linie der Staat eintreten und vie Gemeindeverbände von dieser Aufgabe befrelen. Mit dem Antrage Schmedding kommen wir einen Schritt vorwärts, nicht zur Entlastung E ebm de, aber zur Verbefserung der Jrrenzflegz:. Ich bitte des, halb die Regierung. angesichts des einmütigen Votums dieses Hauses ihren ablehnenden Stan zpunkt auffugeben. K

Abg. Dr. Liebknecht (Soz): . Die Wichtigkeit dieser An⸗ träge ergibt sich aus der außerordentlich hohen Zähl der Geistes. kranken, die in unferen Irtenanstalten untergebracht 6 Ii e wenn, duch Geisteckranké schwere Unglücks alle verursacht werden, richtet sich das auf unsere Irrenpflege. Der Fall Wa Augenmer ; Siem ne schärfere Ve ; sner hat damn geführt, daß van allen Seiten . . ö. obachtung der Geistegkranken gefordert wurde. . ssch ge, ö medding anschneidet, der Antrag Schmeßding anschneidet, ist ein; ö , äber der allgemeinen e der Regelung des . . ö Für die praktssche Behandlung? der ganzen Frage . . k eine Unterscheidung von gemeingesß iche . 2 en Geistes kranken außer acht zu lassen. ij S6 3 ie gilt, ob der Geiste kranke schon mit n 66 . Ben in Konflikt gekommen ist oder nicht. Das Wesent ö ? ö ch, daß die Geiste kran ken eine Gefahr für bie Deffenilichtz sind. e gemeingefaährlichen Geisteskranken müssen in besonderen Anstalten ,, des Staates interniert werden. Die Inhaber der Irren. anstalten haben den lebhaften Wunsch, daß sie von gemeingefahrlichen

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Gelstes kranken verschont bleiben. Komnpetenzstreitigkelten mit den Gemeinden Interesse aller Staatsbürger in . chen. au Jesichtsbunklen hat der Staat die Pflicht, für diese Irren zu sorgen. Dem AÄAntrage Schmedding werden wir, obwohl wir im einzelnen Be⸗ denken gegen ihn haben, unsere Zustimmung geben, Viel wesen tlicher als dieser Antrag ist aber unser Antrag. Er entspricht wörtlich dem Be⸗ schluffe, den dieses Haus am 2. April im vorigen Jahre einstimmig gefaßt hat. Es will mir nicht einleuchten, weghalh eine erneute Kommissionz⸗ beratung erforderlich sein sollte, Das Haus würde sich selbst damit ein Mißtrauenspotum ausstellen. Die Regelung des Irrenrechts ist eine durchaus dringliche Frage. Die Materie ist in Preußen nicht einheitlich und gründlich genüg geregelt. Sie ist je nach den Provinzen ver⸗ schieden behandelt. Die Ällgemeinheit hat ein Recht darauf, ge⸗ schützt zu werden gegen gefährliche Irrsinnige und gegen unrecht⸗ mäßlge Internierung. Ich gebe gern zu, daß die Zahl der zu Un⸗ recht erfolgten Internierungen in letzter Zeit erheblich abgenommen hat. Aber wir wollen auch jeden Einzelfall von unrechtmäßiger Inter⸗ nierung unmöglich machen. Den Geisteskranken muß ein Recht darauf gegeben werden, daß ihre Korrefpondenz nicht von den Anstalts⸗ leitern zurückgehalten wird. Die Internierten sind auf Gnabe und Ungnade den sie ö Aersten verfallen. Hier muß Abhilfe eschaffen werden. Ich erwarte, rag sofor . und nicht . Kommission verweisen. Es ist wirklich an der Zeit, hier eine Regelung endlich eintreten zu lassen. —ͤ Abg. Vier eck sfreikons. . Meine politischen Freunde stimmen dem Antrag Schmedding in vollem Umfange zu. Der Schutz der Allgemeinheit kommt nicht nur der Gemeinde zugute, sondern dem ganzen preußlschen Volke, denn man kann nicht wissen, gegen wen sich die Uchergriffe des Kranken richten. Darum meinen wir,

Der Staat sollte fich nicht in einlassen. Hier steht ein

daß der Staat verpflichtet ist, für die Unterbringung der⸗ jenigen Geisteskranken zu. sorgen, deren Unterbringung zum Schutze der Allgemeinheit für erforderlich erachtet wird.

änzelnen handelt es sich ja dann um Jweckmäßigkeitsfragen. Der . des e. daß erst auf die Novelle zum Reichsstraf⸗ gefetzbuch gewartet werden müsse, erscheint mir nicht durchschlagend. Bel dem Antrage der Ahgg. Braun und Genossen auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs zur Regelung des Irrenrechtes müssen natürlich von vornherein solche Fragen wie die bürgerliche Geschäftsfähigkeit und ähnliche ausscheiden, weil diese durch Reichsrecht geregelt sind, wohl aber können die übrigen Fragen landesrechtlich geregelt werden. ; ö. Ministerialdirektor Dr. Freund; Es ist hier ausgeführt worden, daß die Sorge für die gemeingefährlichen Geisteskranken nicht der Srtspoltzei, fondern der Landespolizei zur Last falle. Demgegen⸗ über möchte ich bemerken, daß diese Sorge, selbst wenn sie über den Umfang eines Ortspvolizeibezirks hinausreicht, auch dann ein, Gegen⸗ stand nicht der Landespolizei, sondern der Ortepolizeibehörde ist. Dies hat schon der Minister herborgehoben, da es sich um die Mege⸗ lang der Kostenfrage handelt, denn die Kosten für die Maßregeln der Wohlfahrtspolizei trägt die Gemeinde, die Kosten für die Sicher— heitspolizei aber der Staat. ;

Abg. Dr. Schm edding (Zentt): Sz freut mich, daß unser Antrag allfeitig beifällig aufgenommen, wird. Ich will ihn jedoch init Rücksicht auf die Erklärung des Ministers noch einmal beleuchten. Es ist richtig, 6 man diese Angelegenheit auf die Provinzialver⸗ bände abwälzen will, wir stehen aber auf dem Standpunkte, daß unser Antrag beffer und billiger zum Ziele führt. Die Differenz, die der Minister zwischen den Ausführungen des Abg. Dr. Schröder und dem Antrage zu finden glaubte, ist nur scheinbar. Es hat, schon schwerere Probleme gegeben, die sehr bald glücklich und gründlich ge⸗ löst worden sind. Der Kernpunkt des Antrages liegt dem Hause schon zum dritten Male vor. Ich hoffe deshalb, daß der Antrag an⸗ genommen wird; *

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Die Regelung dieser Frage ist außerordentlich dringlich. Der jetzige Zustand macht einen Geistes— kranken vollkommen rechtlos. Kranke und Angehörige von Kranken verbergen die Krankheit, weil der Mann dann wie lebendig begraven ist. Es müssen. Rechtsgarantien für ihn geschaffen werden. Eminente öffentliche Interessen sprechen für eine schleunige Erledigung der Sache. Ich frage den Minister, wie weit die Vorarbeiten wegen eines Irrengesetzes gediehen sind.

Minister des Innern Dr. von Da llIwi tz.

Auf diese Anfrage habe ich zu erklären, daß ich infolge der letzt⸗ jährigen Resolutlon an den Herrn Justizminister herangetreten bin, und daß die Verhandlungen bisher noch nicht abgeschlossen sind.

Das Haus geht zur Behandlung der von der allgemeinen . ausgeschiedenen nordschleswigschen Frage über.

Abg. FJohanssen kffreikons. ): In der vorigen Woche hat Schleswig die vor 50 Jahren erfolgte Befrejung bon der Dänen⸗ herischaft in erhebender Weise gefelert. Im Dezember hatte schon eine ganz anders geartete, anderen Motiven entsprungene imposante Versammlung die Nordmarkenfrage in den Vordergrund des poli⸗ tischen Interesses gerückt. Die Entwicklung der Dinge bei uns im Norden nimmt eine ernste Wendung. Professor Daenell-⸗Kiel Raratterisiert sie in einer ausgezeichneten Broschüre: Das Dänentum in Nordschleswig ist dem Ziele nicht mehr fern, ein politisch geschlossenes Gemetnwesen zu sein, das auch in kultureller, religiöser, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht ein eigenes nationaleg Gepräge trägt“ Die Zunahme der dänischen Agitation an Ausdehnung und Intensität hat der Minister in der Kommission zugegeben. Das Jahr 912 nannte die dänisch gesinnte Presse ein reiches und frucht⸗ bares Jahr, das Jahr 1913 nennt „Flensborg Avis“ ein gesegnetes Jahr. Bel der Reichstagswahl betrug der Zuwachs der dänischen Stimmen 11,76 o g. der stärkste Zuwachs seit 1876 in einer Legislaturperiode, Bei der Landtagswahl 1913 gewannen die Dänen in den Kreisen Dadergleben und Apenrade 10 und 27 Wahlmänner, dank ihrer straffen . im Vereinswesen. Neben dem dem Wählerverein und Schulverein mit Hunderten von Zweigpereinen gibt es Frauenvereine, Jugendbereine und Jugendverbände, Enthaltsamkeitspereine sowie 17 Sängervereine. Von 1908 bis 1913 stieg die Zahl der dänischen Versainmlungen von 568 auf 22, im Kreise Tondern fanden im letzten Jahre 3560 Versammlungen statt, 1907 noch nicht 10. Besonders nehmen sich die Dänen der Jugend und der sckulentlassenen Jugend an. Der Schul⸗ verein sandte von 1911 bis 1913 1219 Jugendliche auf dänische Hoch— und Nachschulen. Als fanatische Deutschhasser kommen die jungen Leute wieder zurück. Die Arbeit an der Jugend wird aufs wirk⸗ samste von dem ö in 94 Ortsgruppen unterstützt. Die sogenannten Versammlungshäuser sind als Trutzburgen Über ganz Nordschleswig in einer Zahl von 5] verstreut. Ihre Verhand⸗ lungen entziehen sich der Oeffentlichkeit, aber das Refultat ist die Schürung des Hasses gegen alles Deutsche und die Förderung des Gedankens der Wiederbereinigung mit Dänemark. Auch wirt= schaftlich sind die Dänen organisiert in Kreditvereinen, Banken und landwirtschaftlichen Verelnen. Der Verein „Landschutz“ soll bie deutsche Besitzfestigung hemmen, die vom „Flensborg Avis“ als 3Bauernfanggesetz. verhöhnt wird. Die Deutschen werden in jeder Weise wirtschaftlich geschädigt, die Agitation erstreckt sich schon auf

die Städte, die bisher noch das Bollwerk des Deutschtums waren.

Die Geistlichen saͤen offene Zwietracht, Daß diefe Agitation erfolg= reich durchgeführt werden konnte, dafür liegt die Schuld auch auf unserer Seite. Die Regierung hat zeikweise den Ernst der Lage in der Nordmark nicht genügend erkannt und berücksichtigt. Sie hat durch ihre nicht gleichmäßige, nicht energische Politik, durch ihr Schwanken von Milde zu Strenge und von Anläufen zu Strenge, wieder zur Milde den Mut der Dänen gehoben. Ein Dauptfehler war der Optantenkindervertrag von 19607, durch den 000 Dänen preußische Staatsbürger wurden, die aber dänisch stimmten und agitlerten. Der Minister sagte in der Kommisston, das Vereinswesen in Nordschletznig sei ein sehr schwieriger Punkt,

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Schon aus polizeilichen

daß Sie unseren Antrag sofort an

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aber das Vereins, und Versammlungsrecht gebe wenig Befugnis zum Ginschreiten. Fa, warum hat, die preußische Regierung nicht im Bundezrat durchgesetzt, daß ibr die wenigen Befugnisse, die sie noch hatte, nicht durch den Reichstag genommen wurden und waruin fetzt sie nicht alles daran, wirksame. Handhaben wieder zu bekommen zur Bekämpfung der dänischen Agitatiosn? Auch der preußische Landtag hat schuld. Nur wir Schleswig, Häl⸗ steiner sprechen hier über den Ernst der Lage, aber jeder preußische Abgeordnete follte sich um die Nordmark kümmern und den Deutschen dort den Rücken stärken, damit nicht ein Teil Preußens im Frieden zu Feindesland wird. Auch die nationale . hat ihre Pflicht nicht erfüllt. Welches große preußische Blatt hat die Wucht der imposanten Nordmarkversammlung in Flensburg vom 14. Dezember gewürdigt? Wir alle in der Nordmark sollten die Parteiunterschtede bergessen und nur den deutschen. Standpunkt. einnehmen; J gut deutsch allewege. Die einzige Parole sollte lauten: lle Deutschen geschlossen gegen das Dänentum! Gegen die dänische Sprache und gegen die vortrefflich, Be⸗ völkerung Nordschleswigs kämpfen wir nicht. Wir wollen aber das. Deutschtum. wirtschaftlich und politisch stärken. In wirtschaftlicher Beziehung tut, die Regierung manches, aber es muß energischer und schneller, frei von Bureaukratismutz geschehen. Wenn der Finanzminister eiwa den Bau der längst geforderten Küstenbahn hindert, muß der Ministerpräsident ein Machtwort sprechen. Gute Bahnverbindungen nach dem Süden, bessere Verkehrswege, Aufschließung und Kultivierung von Oed und Moorland, die An⸗ siedlungskäligkeit sind in Angriff genommen, müssen aber energischer be⸗ trieben werden. Wann endlich kommt das Parzellierungsgesetz? In polttt⸗ scher Hinsicht kommt die Frage der Staatenlosen in Betracht. Meine Partet hat im vorigen Jahre die Erwartung ausgesprochen, daß die Regierung nach den unglücklichen Erfolgen des Optantenvertrages keinen ähnlichen Vertrag mit Dänemark wieder abschließen werde. Wenn Dänemark seinem Gesetz von 1898 rückwirkende Kraft nicht geben will, braucht Preußen nicht wieder die Zeche zu bezahlen. Ünsere Regierung muß auch verlangen, daß die dänische ihren Ver⸗ pflichtungen aus dem Optantenvertrag hinsichtlich, der Verhinderung der Beunruhigung unserer Bevölkerung durch dänische Agitation nach⸗ kommt. Der Minister sagte in der Kommission, die dänische Re⸗ gierung habe stets deutschen Wünschen entgegenkommend Gehör ge⸗ schenkt. Dann sind aher diese Wünsche nicht nachdrücklich vor⸗ gebracht, oder die dänische Regierung hat den Worten keine Taten solgen lassen, denn die dänische Agitation besteht nach wie vor. Will Dänemark seine Loyalität beweisen, so möge eg seinen Volks-, Nach- und Hochschulen verbieten, Schüler aus Schleswig-Holstein aufzunehmen. Freilich wäre im demokratischen Dänemark eine Re⸗ gierung erledigt, die so loyal ihren Vertragsverpflichtungen nachkäme. Aber was geht uns das an? Weiter müßte unsere Regierung Hand⸗ haben bekommen, um den Zuzug von Relchsdänen zu verhindern, die sich als Knechte, Gesellen oder Kommis vermieten. Es sind genug Deutsche für diese Stellungen da. Man lasse sie gar nicht in das für sie so böse Preußen herein. Nur eine feste energische Politik, die ihren geraden Kurs geht, ohne Kleinlichkeit, aber mit gerechter Strenge, frommt unserer Nordmark, und wir Schleswig-Holsteiner nicht nur, sondern jeder Preuße muß sie verlangen. In der in Flensburg von 3000 Schleswig⸗Holsteinern gefaßten Entschließung wird eine würdige Festigkeit unserer Politik gegen die dänische Agitation verlangt. Ich schließe wieder wie immer mit dem Zuruf an unsere Landsleute, die im Kampfe mit dem Dänentum stehen: Jungens holt fast! ?

Abg. Nissen (Däne): Nach dem Abg. von Kardorff sollen an der Flensburger Protestversammlung auch führende Männer Schleswig⸗ Volsteins teilgenommen haben. Der Abg. von Kardorff wird ja die Angelegenheit nur vom Hörensagen kennen, aber er könnte doch mit seinen Behauptungen ein bißchen vorsichtiger sein. Von den Reichs- tagsabgeordneten ist kein elnziger zur Stelle gewesen, und von den Landtagsabgeordneten hat höchstens nur die Hälfte an dieser Protest⸗ versammlung teilgenommen. Die direkte Veranlassung zu der Flens⸗ burger Versammlung gab ja der Fall Amundsen. Dle rührende Fürsorge des Abg. von Kardorff für dasz Ansehen des Professons Amundsen war im höchsten Grade über⸗ flüssig. Amundsen hat es verstanden, auch ohne Beihilfe don preußischen Landräten und Regierungspraäsidenten sich einen Ruf zu gründen. Selbst die Nattongliitzeralen im Reichstage haben das Vorgehen ger Regierung im Falle Amundsen mißbilligt. Das Ver—⸗ bot gegen Amundsen war eine Blamage der preußischen Behörden und hat das preußische Ansehen im Auslande herabgesetzt. So sehr

ö war die Flensburger Versammlung in unferen Augen

Vie Zahl der Teilnehmer ist bedeutend zu hoch ange

Wer in Flensburg die in Frage, kommenden Lokale fe en e . wissen, 16 es gar nicht möglich ist, dort 6000 Personen unterzubringen. Aber selbst wenn 6960 Personen zugegen gewesen wären, dann wäre dat auch nicht so sehr biel, wenn man berücksichtigt, daß hier alle Dänen aus Schleswig-Holstein und Hamburg in Betracht kommen. Als die Dänen aufgefordert wurden, das Lokal zu verlassen, fragte ein Vertreter bon Flensborg Abis“, ob daz auch für die Preffe gelte. Vom. Leiter der Versammlung wurde ihm gesagt, daß das seibft= verstähndlich nicht der Fall sei. Er ist dann dort geblieben. Als aber nachher ein Kampflled gegen die Danen gesungen wurde und der dänische Berichterstatter nicht aufstehen wollte, wurde gerufen: raus! Er hat dann den Saal verlassen, mußte sich aber unterwegs fortwährend gegen Mißhandlungen wehren. Er hat rann ein Strafverfahren gegen Unbekannt; beantragt, der Staatsanwalt hat dies. aber abgelehnt mit dem Bemerken, daß es fraglich sei, oh es sich hier überhaupt um Mißhandlungen handle. Es ist doch eine grobe Ungehörigkeit, daß . Staatsanwalt in dieser schnoddrigen. Weise antwortet. Vhhe= Pläsident Dr. Porsch bittet den Redner, sich zu mäßigen.) . Schleswig- Holstein ist eine gemeinnützige Siedlungsgefellschatt ge= gründet norden. Im, Jahre j9l3 hatte diese Gesesischaft 5 Mit. glieder mit 262 Geschäftsantellen. Die Geschäftsanteile waren aber um. großen Teile im Besitze des Staates, der Kreise und Provinzen. Nur 75 Einzelpersßsnen waren im Besitz. von Geschäftganteilen im Gesamt werte von 85 900 ο. Man sieht daraus, wie wenig die Derten die immer nach Staatshllse schrelen, selber opfern. Wir önnen doch auf freiwilligem Wege bedeutend größere Beträge zusammenbringen obwohl wir ein kleines und armes Volk sind. Ein Dampfer von Fredericia mit dani cen Gästen durfte in Sonderburg nicht landen. Ein Herr wurde zum Landrat gesandt, um ihn zu bewegen, das Verbot aufzuheben Es wurde dem Herrn erklärt, der Landrat sei nicht zu sprechen. Dabei stand er hinter einem Btetterjaun und freute sich darüber. Ein solches Benehmen ist doch eines Landrats direkt unwürdig Auch die deutsche Presse in Flensburg verurteilt dieses Vorgehen der Behörde, Zu derselben Zelt sind Deutsche auf einem Ausflug nach, Fredericia dort von den Dänen in liebenswürdigster Weise qusigengmmen worden. Wir müssen unt dagegen wehren, daß Jandrate immer und immer wieder ihre Befugnsfse , . Andere Staate bürger müssen die Gesetze kennen as könnte., man eigentlich von einem Landrat auch ;

langen. Diese Angelegenbeit hat auch dem dänsschen . des Aeußern Veranlassung gegeben, zu ö. . solches Vorgehen der preußischen Behörden nicht im Ein⸗ klange stehe mit den Handelsberträgen, da es die dänische Schiff. fahrt in den deutschen Gewäffern beeinträchtige, Ich bitte den Mi—

nister zu erklären, wie sich die Regierung dazu stestt c

deutschen Allgemesnen Zeitung ist behauptet K tragsabend eines Sängers in Flensburg zu einer Demonstration 3 braucht worden sei. Diese 5 widerspricht direkt der . beit. Im Verejnegesetz scheinen sich die unteren Behörden ; . schwer zurecht zu finden. Unsere Bevölkerung ist eine außerord 1 ruhige, und solche Delikte wie Widerstand gegen die Staat . und ähnliche kommen bei ung fast gar nicht por. Die 3. 35 und Polizeibeamten dringen unter allen möglichen V K unsere geschlossenen Versammlungen ran,,

Hammer) Kennen Sie denn 3. Hur des AMkg. Hammmer; O ja) Woher n K

(Abg. Ham immer; Ich