Deutscher Reichsanzeiger
und
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Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
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/ Der Bezugspreis heträgt nierteljährlich 5 M 40 . Alle Postanstalten nehmen KBestellung an; für Berlin außer den Rostanstalten und Zeitungaspeditenren für Kelbstahholer anch die Expedition 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Uummern kosten 25 3.
F Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheita zeile 30 8, einer 3 gespaltenen Einhritszeile 56 3.
die Königliche Expedition des Reichs- und Ktaatzanzeigerz Berlin 8W. 418, Wilhelmstraße Nr. 32.
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Anzeigen nimmt an:
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Me 56.
Berlin, Freitag, den 6. März, Ahends.
1914.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordens verleihungen 2c.
Deutsches Reich. Bqanntmachungen, belreffend die fung von Kranken- bezw.
Unterstijtzun Skassen als Ersatzkassen. nzeige, i n, die . der Nummer 8 des Reichs⸗
gesetzblatts.
ueherj Erste Beilage: , ebersicht des Handels Deutschlands mit Getreide, Mehl und Rei in der . 1 . 1913 bis 28. Februar 1914 und in derselben Zeit der beiden Vorjahre.
Königreich Preußen. ; Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. . Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der am 1. April d. J. fälligen Zinsscheine der Preußischen Staatsschuld und der Reichsschüld sowie der zu demselben Zeitpunkt fälligen Zinsen der in das ö und das Reichsschuldbuch ein⸗ getragenen Forderungen. . . . betreffend die Auslage von Patentschriften in der Bibliothek der Königlichen Geologischen Landesanstalt
und der Königlichen Bergakademie in Berlin.
—
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Amtsgerichtsrat Knop in Greifenberg i. Pomm. dem Oberpfarrer Gram ms in Jeng, dem Stadtrat . D., Apothefer Crustus in Stendal und dem Amtsgerichtssekretär a. D. ,, Reccius in Homberg den Roten Adler—
orden vierter Klasse, K dem Geheimen Kommerzienrat Caro auf Schloß Paulinum
bei Hirschberg i. Schl. den Königlichen Kronenorden zweiter
Klasse, : ; ö feen ordentlichen Professor in der Philosohhischen Fakultät und derzeitigen Proreklor der Universität in Königsberg i. Pr. Dr. Gerlach den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
dem Gerichtsvollzieher a. D. Klerm und in Cassel das
di in Gold, ene e ni e a. D. Matthaes in Stettin, dem Ortsdiener Oh ly in Hausen, Kreis Usingen, dem Maschinen⸗
meister Pechatscheck in Linden i. Hann, dem ö Tappert und dem früheren Gutsviehwärter Kalle, beide in Camenz, Kreis Frankenstein, das Allgemeine Ehrenzeichen
sowie . . dem Oberhäuer Ledwig, dem Maschinenwärter Ko⸗
lodziej, delde in Biskupitz, dem Oberhäuer Halpans, in Ruda, sämtlich Krel Zabrze, dem Häuer Liß I. in Pilzen= dorf, Kreis Tarnowitz, dem Zimmerling Po deschwig, in chömberg, Landkreis Beuthen, bem Tagearbeiter Pieträaß 9 Orgzegow desfelhen Kreises, dem, Dominiaglpiehwärter . in Chorulla, Kreig Groß Strehlitz, dem Futsarheiter Anton in Sittichenbach, Kreis Qwerfurt, dem Waldarbeiter P , wotzki in Wondollck, Kreis Fohannisburg, den. Dominigh arbeitern Achtnich und Ankauf in Lampers dorf, Kreis . das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu erleihen.
Seine Majestät der Kön ig haben Allergnäbigst geruht: dem Königlich italienischen Konteradmiral Cagni den Roten Ädierorden zweiter Klasse mit dem Stern, k dem Kaiserlich fapanischen Kapitän zur See Roten Adlerorden zweiter Klaffe, n, d sssn dem Kaiserlich japanischen. Korvettenkapitän Fu den Roten Adlerorden dritter Klasse, . . dem Legatlonssekretär bei der biplomatischen Agentur . dem Generallonsulgt in Kairo Dr. Freiherrn von Rich tho . dem Arzt, niederländischen, Genekalkonsut Dr. Grechen i Luxemburg und . . ö Fritsche in Weimar den Roten Adlerorden vierter Klasse, ; dem K. und K. österreichisch-ungarischen Geheimen Rat und Kämmerer Grafen zu Colloredo⸗Mannsfeld in Siern⸗ dorf den Königlichen Kronenorden erster Klasse, 9 dem Königlich , 9 öönigli ronenorden zwe llasse⸗ ; 3 erlich ern Kapitänleutnant Moshikawa dem ö. im Königlich italienischen Ministerium des
und Aeußern Foffatt den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
dem Konsulatzselrelär Schu lz in Seattle den Königlichen
Kronenorden vi Klasse, saki dem . hen . , das Verdienstkreuz in Gold sowie
dem ue g rumãnischen ! Gajdzinski in Roman das Kreuz des zeichens zu verleihen.
Eisenbahnlokomotivführer , Allgemeinen Ehren⸗
n,, , Piazza den
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Die Krankenkasse für Mitglieder des Deutschen Werkmeister⸗Verbandes in Cottbus ist nach 5 514 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung als Ersatzkasse zu⸗ gelassen.
Berlin, den 5. März 1914. ;
Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Kranken, Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung.
Dr. Kaufmann.
Bekanntmachung.
Die Unterstützungskasse des Lippischen Ziegler⸗ Vereins für Lüdenhausen und Umgegend in Lüden⸗ hausen ist nach 5 514 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung als Ersatzkasse zugelassen.
Berlin, den 5. März 1914.
Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Kranken-, Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung.
Dr. Kaufmann.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 8
des Reichsgesetzblatts enthält unter . Nr. 4340 eine Verordnung zum Wehrgesetze für die Schutz
gebiete, vom 21. Februar 1914, und unter ; .
Nr. 4341 eine Bekanntmachung über die Ratifikation von elf auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz ahgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch Brastlien, vom 24. Februar 1914.
Berlin W. 9, den 6. März 1914.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungsrat Dr. Hassenstein in Stettin zum Ober⸗
regierungsrat zu ernennen und
dem Landgerichtsdirektor a. D. Dr. A sch rott in Berlin, dem Landgerichtsrat Wolff in Königsberg i. Pr. und dem Amtsgerichtsrat Wagener in Oelde den Charakter als Ge— heimer Justizrat sowie
dem Amtsgerichtssekretär Rosenb aum
J in Graudenz den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Seine Maiestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Schiffbaudirektor der Germaniawerft Karl Steinike
in Kiel den Charakter als Baurat zu verleihen.
Ju st izministerium. Der Rechtsanwalt Ehrentreich in Mühlberg a. E ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts ö ö
burg a. S. mit Anweisung seines Amtssitzes in Mühlberg a. E.
ernannt worden. 7
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Es sind verliehen etatsmäßige Stellen: für Mitglieder der Eisenbahndirektionen: dem Regierungs- baumeister des ECisenbahnbaufachs Martin in Frankfurt Main) und dem Eisenbahn-Bau⸗ und Betriebsinspeltor Wolf⸗ agen in Erfurt; für Vorstände der Eisenbahnbetriebsämter: den Regierungs⸗ baumeistern des Eisenbahnbaufachs Tschich in Emden und Rump in Siegen; . Regierungsbaumeister den Regierungsbaumeistern des Eisenbahnbaufachs Mock in Kiel und Markert in Liegnitz.
Der Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufachs Gieseler in Berlin ist mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vor= stands des Eisenbahnbetriebsamts 1 in Berlin beauftragt.
Versetzt sind; der Regierungsbaumeister des Eisenbahnbau— fachs Ren fer, bisher in Cassel, zur Eisenbahndirektion nach i, ,,,, und ö des Maschinen⸗
aufachs Bonnem ann, bisher in Osnabrück, als des Eisenbahnmaschinenamts nach Aachen. Vorstand
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
Dem Gestütsdirektor von Seydlitz-Kurzbach in Labes ist zum 1. April d. J. die Leitung des Landgestüts Leubus übertragen worden. Mit der kommissarischen Leitung des Landgestüts Labes ist vom gleichen Zeitpunkte ab der Haupt⸗ mann a. D. von Lüderitz beauftragt worden.
Die Oberförsterstelle Carrenzien im Regierungs— bezirk Lüneburg ist zum 1. Oktober 1914 zu besetzen. Be⸗ werbungen müssen bis zum 1. April d. J. eingehen.
Ministerium des Innern.
Der Oberregierungsrat Dr. Hassenstein in Stettin ist zum Direltor der der Regierung in Stettin angegliederten Oberversicherungsämter auf Lebenszeit und zum ständigen Ver— treter des Regierungspräsidenten im Vorsitze dieser Behörde ernannt worden.
Bekanntmachung.
L. Die am 1. April 1914 fälligen Zins scheine der preußischen Staatsschuld und der Reichs schuld werden vom 21. März ab eingelöst durch
die Staatsschuldentilgungskasse in Berlin W. 8, Tauben⸗ i, n gehn, Cberrhge Statzöant
ie Königliche Seehandlung reußische Staatsbank) in Berlin XV. S6, Markgrafenstraße 46a,
in Berlin C. 2,
die Preußische e, nan olien chafiesaf am Zeughause 2, die Neichskankhauptkasse in Berlin Sw. 19, Jägerstraße 34, die Neichsban khaupt⸗ und Reichsbankstellen und die mil Kasseneinrichtung versehenen Reichsbanknebenstellen die preußeischen Regierungshauptkassen, Kreiskassen und haupt⸗ amtlich verwalteten Forstkassen, die preußischen Oberzollkafsen, die preußis en Zollkassen, sofern die vorhandenen Barmittel die Einlösung gestatten.
Die . können in Preußen auch vom 21. März
ab allgemein statt baren Geldes in Zahlun egeben werden bei allen hau tamtlich . . en mit. Ausnahme der Kassen der Staatseisenbahn verwaltung, sowie bei Entrichtung der durch die Gemeinden zur Hebung ge⸗ ö JJ Ermächtigt, aber nicht ver⸗
ichtet zur Annahme an ĩ i i . f, Zahlungsstatt sind die Reichspost⸗
Die Zinsscheine sind den Kassen nach Wertabschnitten ge⸗ ordnet mit einem Verzeichnis . n n n . und Betrag für jeden Wertabschnitt, Gesamtfumme sowie Namen und Wohnung des Einlieferers angegeben sind. Von der Vorlegung eines Verzeichnisses wird abgesehen, wenn es sich um eine geringe Anzahl von , handelt, deren Wert leicht zu über⸗ sehen und festzuste len ist. Formulare zu den. Verzeichnissen werden bei den beteiligten Kassen vorrätig. gehalten und nach Bedarf unentgeltlich verabfolgt. Weniger geschäftskundigen . onen wird 7 Wunsch von den Kassenbeamten bei Auf⸗ tellung der Verzeichnisse bereitwilligst Hilfe geleistet werden.
l. Die am 1 April 1914 fälligen Zinsen der in das Preußische Staatsschuldbuch und in bas Reichs—⸗ k gr ih eingetragenen Forderungen werden, soweit ie durch die Post oder durch Gutschrift auf Reichs bankgirokonto zu berichtigen sind, vom 18. März ab gezahlt. Die Bar⸗ kh g n der Zinsen bei der Staatsschuldentilgungskasse und hei er Reichsbankhauptkasse beginnt ebenfalls am 18, bei allen anderen Zahlstellen am 21. März.
Die Zahlung J durch vie Post geschieht, wenn kein gegenteiliger Antrag gestellt ist, innerhalb des Deutschen Reichs im Wege des Postüberweisungs— und Sche verkehr. Dabei werden Beträge bis 1509 S0 khn inge leder nlenmelng uf, in Poftschecklanio auh höherg m uräge ohn Abzug der Postzebühren gezahlt; wur hh. Bestellgebühren fallen dem Empfänger zur Last. Werden da⸗ fen , nen ö . durch Postanweisung ober ch in . mpfänger Postgebühren um Porto III. Die Staatsschuldentilaunas ka fir das Kublit m genre inge hz bis 1. Uhr, an den übrögen
geöffnet. Berlin, den 3. März 1914.
Hauptverwaltung der Staats altung uld und ,,,, 9.
von Bischoffshausen. . ᷓ
özkasse ist am 30. . 31. März ist sie von 11 erktagen von 9 hig 1 Uhr