1914 / 61 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

514. Für die Prüfung in der Medizinalgesetzgebung und Medizinalverwaltung hat der Kandidat:

I) in Klausur innerhalb einer Frist von drei Stunden eine Praktische Aufgabe aus dem Gebiete der Medizinal, oder Sanitätspolizei wenn möglich auf Grund von Akten, schriftlich zu lösen;

2) in einer mündlichen Prüfung darzutun, daß er mit der Organisation der Medizlnalverwaltung, mit der Dienst⸗ anwelsung für die Kreisärzte, dem Apothekenwesen, Heb—= ammenwesen und den geltenden medizinal⸗ und sanifätg⸗ polizeilichen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen sowie auch mit den für den ärztlichen Beruf wichtigen ÄAb—⸗ schnitten der Reichs versicherunggordnung und der An⸗ gestelltenversicherung gründlich vertraut ist.

5315. Für die Prüfung in der 6ffentlichen Gesundheitspflege und der hygienischen Baktertologtie hat der Kandidat:

1) unter Aufsicht des Examinators innerhalb einer Frist von drei Stunden je eine einfachere Aufgabe aus dem Gebiete der hygienischen und der bakteriologischen Untersuchungs. methoden praktisch zu lösen und den Gang sowie das Er⸗ gebnis der Untersuchungen mündlich zu erläutern;

2) in einer mündlichen Prüfung nachzuweifen, daß er mit der Gewerbehygiene und allen anderen Gebieten der zffentlichen Gesundheitẽpflege, insbesondere der Seuchenbekämpfung gründlich vertraut ist.

16. Für die Prüfung in der gerichtlichen Medizin hat der Kandidat: ö. ;

1) den Zustand eines Verletzten zu untersuchen und alsdann in Klausur innerhalb einer Stunde einen begründeten Bericht über den Befund unter Berücksichtigung der hierfür geltenden Bestimmungen zu erstatten; ;

2) an einer Lelche die vollständige gerichtliche Oeffnung minde⸗ stens einer der drei Haupthöhlen zu machen und den Befund nebst vorläufigem Gutachten sofort vorschriftsmäßig zu Pro⸗ tokoll zu diktieren;

3) ein Leichenobsekt zur mikroskopischen Untersuchung vorzu⸗ bereiten, mit dem Mikroskop genau zu unterfuchen und dem EGrxamisnator mündlich zu erläutern; doch steht es dem Examinator frel, dem Examinanden auch einen anderen ge⸗ . Gegenstand zur mlkroskopischen Untersuchung vor⸗ zulegen;

in einer mündlichen Prüfung die für einen Gerichtsarzt erforderlichen Kenntnisse in der gerichtlichen Medizin darzutun.

5 17. ür die Prüfung in der gerichtlichen Pfychiatrie hat der J , ch an einem Geisteskranken seine Fähigkeit zur Untersuchung krankhafter Geisteszustände darzutun und jun Klausur inner⸗ halb einer Stunde ein schriftliches Gutachten über den Befund zu einem von dem Examinator zu bestimmenden Zwecke zu erstatten; 2) in einer mündlichen Prüfung seine Kenntnisse in der gericht⸗ lichen Psychiatrie sowie in den einschlägigen gesetz lichen Be⸗ stimmungen und Verordnungen darzutun.

. § 18.

Ueber die gesamte Prüfung jedes Kandidaten wird ein Protokoll auf enommen, in das die Prüfungsgegenstände und die erteilten 56 uren, bei den Zensuren ungenügend unter kurzer Angabe der

ründe, von den Craminatoren unter Beifügung ihres Rameng ein. getragen werden. Das Protokoll wird von dem Leiter der Prüfung unterschrleben.

818.

Ueber den Ausfall der Prüfung in jedem Teile eines Prüfungs—⸗ abschnittes wird eine besondere Zensur unter ausschließlicher Anwendung der Prädikate sehr gut- (1), „gut! (2), „‚genuͤgend' (3) und „un= genügend“ (4) erteilt. 64

Ein Prüfungsabschnitt, für den zich nur in einem Teil die Zensur „ungenügend erteilt ist, gilt als nicht bestanden und muß wiederholt werden.

Die Frist, nach der die Wiederholungsprüfung frühesteng erfolgen darf, wird von dem Leiter nach Benehmen mit dem Cxaminator für jeden Abschnitt einheitlich bestimmt. In gleicher Weise wird der . festgesetzt, bis zu dem spätestens die Meldung zur Wieder⸗

Iglungsprüfung in einem nicht hestandenen Abschnitte erfolgen muß. Wird diese letztere Frist ohne triftige Gründe nicht innegehalten, so muß die ganze Fer wiederholt werden.

Eine zwelte Wiederholung der Prüfung ist nicht gestattet.

5 21. Hat der Kandidat die n g, Abschnitte der praktisch, münd⸗ lichen Prüfung bestanden, so wid aus den für die drei Teile der schriftlichen und die einzelnen Teile der praktisch⸗mündlichen Prüfung erteilten Zensuren die Gesamtzensur in der Weise ermittelt, daß die Zahlenwerte der Zensuren für die schriftlichen wissenschaftlichen Aus— arbeitungen je doppelt und die Bearbeitung des erdachten . ö. owie die einzelnen Teile der . der praktisch⸗ münd⸗ llchen Prüfung je einfach gerechnet, zusammengezählt und durch 15 ge⸗ teilt werden. Ergeben sich bei der Teilung Brüche, so werden diese, wenn sie über 0,5 betragen, als ein Ganzes gerechnet, anderenfalls bleiben sie unberücksichtigt.

Der Leiter überreicht sogleich nach Abschluß der Prüfung die rüfungsakten dem Direktor der Wissenschaftlichen Deputation, der * bei bestandener Prüfung dem Minister des Innern behufs Er⸗ leilung des Befählgungszeugnisses unterbreitet. ; . Bie mit dem Zulassungsgesuche eingerelchten Zeugnisse erhält der Kandidat bei Aushändigung des Befähigungszeugnisses oder beim Nicht bestehen der Prüfung mit der Mittellung hierüber zurück. .

5 23. estimmung, wonach die Bestallung als Kreisarzt die Aus- ö e den selbständigen praktischen Tätigkeit als Arzt nach der Approbation erfordert (bgl, 8 2 Ziff. A des Geletzes, be= treffend die Plenststellung des Kreißarztes usw', vom 15. Scptember 1809 Gefetzsammlung 1899, S. II und S 3 Ziff, 4 der Dienstanwelfung für die Kreisärzte vom 1. September 1909) wird

durch die Vorschriften dieser Prüfungtordnung nicht berührt.

§ 24 i ü ür die gesamte Prüfung betragen 120 6. 36 . k außer den Gebühren für den be⸗ n Abschnitt oder Teil eines Abschnittes noch 10 6 Sonder⸗ erhoben. ö ö e er von der Prüfung zurüctritt, erhält die Gehühren für, die e t Kegonnenen Hrüsungsabschnitte ganz, die Gebühren für sächK ke , ,. u n nc zurück.

. ne ven k 26 2 ; Der Döhoheiherirk Berlin tritt der Poltzeipräsident in nan Stenle de keen . 6.

Diese Pri . 28. 31 ö keit am 1. April 1914 in Kraft.

vom 24. Juni ig e n e ee. Prüfungsordnung für Kreigärzte Berlin, den 4. Mär 191 .

Der Minlster . . ö von Dall wiy *r

NAichtamkliches. Deu tsches Reich.

Preußen. Berlin, 12. März 1914.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute im hiesigen Königlichen Schlosse die Vorträge des Kriegs⸗ ministers, Generalleutnanks von Falkenhayn, des Chefs des Generalstabes der Armee, Generalobersten von Moltke und des Chefs des Militärkabinetts, Generals der Infanterie Freiherrn von Lyncker.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Blenarsitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für die Verfassung und für Elsaß⸗-Lothringen, der ö für . und Verkehr sowie der Ausschuß für Rechnungswesen Sitzungen.

Die Vertreter der Aerzte⸗ und Kassenverbände haben bei den gestrigen Verhandlungen im Reichsamt' des Innern, wie W. T. B.“ meldet, als Ausführungsbestimmungen zu Nr. 11 des Berliner Abkommens nähere Vereinbarungen über die Berechnung und Abführung der Kassen⸗ und Arzt— beiträge zur Deckung der Abfindungskosten getroffen. Als Stelle, an die die Beträge von den Kassen abgeführt werden sollen, ö die Königlich Preußische Seehandlung in Berlin be

immt.

Es fand dann eine ausgedehnte Besprechung über die kassenärztlichen Verhältnisse in einigen Orten statt, in denen zurzeit noch auswärtige Äerzte tätig sind, und es wurde be— schlossen, umgehend erneut darauf zu wirken, daß auch in diesen Orten das Berliner Abkommen zur Geltung kommt. Die Ver⸗ treter der Kassenverbände erklärten, in diesem Sinne nachdrück⸗ lich weiter tätig sein zu wollen.

Gestern früh 8 Uhr verschied nach längerer schwerer Krank- heit der Königliche Geheime Kriegsrat und vortragende Rat im Kriegsministerium, Hauptmann der Reserve a. D. Herr Otto Orth im 53. ö Als Offizier und Beamter hat er in allen von ihm bekleideten Dienststellungen Hervor— ragendes geleistet. Sein lauterer Charakter und sein kamerad⸗ schaftlicher Sinn haben ihm die allgemeine Zuneigung erworben und sichern ihm ein bleibendes ehrenvolles Andenken.

Laut Meldung des W. T. B.“ sind am S. M. S. „Hansa“ in Eckernförde, S. M. S. in Montevideo und S. M. S. „Tiger“ in Honkong, am 8 März S. M. S. „Sleipner“ in Venedig, am J6. März S. M. S. „Condor“ in Vigo und S. M. S. „Panther“

. März „Kaiser“

in Freetown (Sierra Leone) und am 11. März S. M. S.

„Goeben“

mit dem Chef der Mittelmeerdivision in Brindisi eingetroffen.

Hessen.

Ueber die Besoldungsvorlage der Volksschullehrer ist gestern nach einer Meldung des „W. T. B.“ zwischen den beiden Kammern und der Regierung eine völlige Einigung erzielt worden. Sie erfolgte auf Grund einer Gehaltsskala von 11 Klassen mit einem Anfangsgehalt von 1556 C und einem Höchstgehalt von 3600 6. Morgen wird die Vorlage . dem Plenum der Zweiten Kammer zur Verabschiedung ommen.

El saß⸗Lothringen. Die Zweite Kammer des Landtags setzte gestern vor— mittag die dritte Etatsberatung fort. Wie „W. T. B.“

meldet, wurde im Laufe der Debatte an die Regie⸗ rung einstimmig das Ersuchen gerichtet, eine Denk— schrift vorzulegen zur Klarstellung des in Elsaß—

Lothringen geltenden . bezüglich des Gin⸗

greifens militärischer Befehlshaber in die Polizei⸗ gewalt ohne vorherige Requisition durch die Zivilbehörden. In einer persönlichen Auseinandersetzung mit dem Abg. Peirotes (Soz.) rechnete der Abg. Dr. * leger (Zentr. es sich zur Ehre, zu der Gruppe zu gehören, die man Nationalisten nenne Als solcher trete er für die Würde und Freiheit des Landes ein. ;

Frankreich. Der Bericht des Deputierten Benazet über das Kriegs⸗ budget ist gestern in der Kammer verteilt worden. Wie „W. T. B.“ meldet, wird darin ausgeführt:

Die militärische Anstrengung Deutschlands, durch die die deutsche Armer um 163 906 Mann vermehrt worden sei, habe Frankreich zur Annahme des Vreijahrsgesetzes bestlmmt. Dies Gesetz bringe die Zahl der Bewaffneten im Mutter⸗ lande auf, 700 000, dazu kämen 48 000 Mann französischer Truppen in Algerien und Tunig. Das ergebe eine Gesamtzähl von 748 000 Mann, die Hilfsdienste nicht einbegriffen. Weiter wird auseinandergesetzt, daß das Dreijahregesetz eine bessere Verteilung der Truppen und die Schaffung eineßz 21. Armeekorps zur Folge gehabt habe, die es gestatte, über fünf Armeekorps zu ver— fügen, die imstande seien, unverzüglich an den Operationen zur Decking der Grenze teilzunehmen. Der Berichterstatter stellt jedoch fest, daß das Gesetz vom T7. August 1913 genau gesprochen nicht eine J auf die mehr und mehr entwsckelten Rüstungen sei. Es sel eine einfache Vorsichtsmaßnahme gegen Ge— fahren, die um so drohender seien, als das an den Toren Frankreichs geschmiedete Kriegswerkzeug wirkungsvoller mit unbestreitbarer Offenssh= kraft ausgestattet sei. Benazet legt ferner die Notwendigkeit dar, den best möglichen Nutzen aus dem Dreijahrggesetz zu erzielen und iwar hesonders durch die vollkommene Augnutzung des Menschenmaterials. Er besteht in dieser Hinsicht auf der Dringlichkeit der. Besserung des sanitären Zustandetz, der Armee durch die Bekämpfung von Alkohollzmus und Taberkulose, durch Aenderungen in den alten Kasernen und durch die Benutzung aller den Truppen für Ernährung und Bekleidung zur Verfügung gestellten finanztellen Mittel, Benazet spricht sodann von der Ku? bildung der Truppe und hält es für notwendig, mehr für die Grerzierplätze, Schießstände. und. Ausbildungslager und für he— sondere Uebungslager für die Gentetruppen und die Fußartlllerie ju tun. Er fordert eine rasch Bewilligung, des Beschleunigungz= und Aufbesserungsprogramms für das sanzöstsche Kröegsmaterial, das gegenwärtig der Kammer vorliege. Wenn man im französischen Budget, bemerkt er, die 400 Millionen für Nachtrage forderun en im Jahre 1913 in Rechnung ziehe und wenn man in den deutschen Budgets die nicht probutlihen Ausgaben für Gewehre, Feldgeschlttze and Festungen an der rufsischen Gienje abzieht, so könne der Häech;—

betrag der außerordentlichen Auggaben Deutschlands über die außer

ordentlichen Ausgaben Frankreichs in den letzten 10 Jahren auf 1100. Milllonen. Francs geschätzt werden. Der Berichterstatter schließt: Wir müssen einen Gesam plan haben, den wir ohne Schwãche

zur Aufrechterhaltung de Friebens und, ickẽ a Friedens und, um Herren unserer Gesch

Die Deputiertenkam mer setzte gestern die Be⸗ ratung des Etats des Minist eriums des Aeußern fort. Auf den Hinweis deg Abg. Georges Leyanez, daß der Einfluß Frankreichs. im Hrient“ aufrechterhalten werden. Knüße, eiklärte der Ministeryrässdent und Minister des Aeußern Doumergue obiger Quelle zufolge, die Reglerung wolle diesen ö vin nen, . entwickeln durch Berufung . echte Frankre und dur ie ie diese 33. ö ,. . ausgedehntere Verbreitung der ftanzösischen Kultur. Pie Regierung mache keinen Unterschled zwischen den einzelnen Missionen, 3 der französischen Kultur dienen. Doumergue wies auf die bisherigen An⸗ strengungen hin, den Unterricht in der Levante zu fördern, besonders den technischen Unterricht in Syrlen, um bie Auswanderung der Bevölkerung aus einem Lande aufzuhalten, in dem diese immer unter dem Schutze Frankreichs geftanden und auch künftig siehen werde. BVoumergue war der. Ansicht, daß keinerlet Ursache vorliege, um die konsularische Vertretung Frankreichs th, der. Lehante zu vermindern. Pas Hegentesl' sel richtig. Der Abg. Albin Rozet beanstandete den Entwurf, nach dem gewisse diplomarische Posten, insbefondere die Konsulate in Nürnberg und Lünchen, aufgegeben werden sollen. Er bezeichnete es als nicht an⸗ gebracht daß Frankreich keinen Handeltzagenten in Bayern mehr habe, und fügte hinzu, daß, wenn der französische Handel in zwei oder dret

Jahren dle Wiederherstellung dieser Posten verlange, es Leute geben

. fragen würden, wesche Absichten Frankreich in Süddeutschland

Die Kammer nahm einen Antra der eine gründliche Revision des erwähnten Entwurfs bezweckt, . ,, n des Ministeriums des Aeuß ern an. Die Kammer stimmte ferner durch Handaufheben einem Antrage Emile Eonstants zu, durch. den Der. Minister des Aeußern ermächtigt wird, ber Panischen Regierung das Stirnftück und die dazu gehörigen Teile der Rüstung Philipps sJ. anzubieten, die gegenwärtig im Armeemuseum aufbewahrt werden. Der Antrag besagt, das Parlament wünsche, das Land an einem sichtbaren Beweis der franzsisch⸗spanischen Freundschaft teilnehmen zu lassen, zu dem die Regierung die Initiative ergriffen habe.

Rußland.

Der R eichs rat hat gestern die auf Veranlassung von 7 Duma⸗ abgeordneten eingebrachte Gesetzvorlage, nach der die Sem stwo⸗ verfassung auch auf das Dongebiet angewandt werden sollte wie W. T. H.“ meldet, mit 8 gegen l Suͤmmen abgelehnt und den Wunsch ausgesprochen, die Regierung möge schleunigst Grundlagen ausarbeiten, auf denen im Einklange mit' den be⸗ sonderen Eigenschaften des Kosakentums eine Reorganisation der Landesverwaltung im Dongebiete stattfinden solle. Der Reichsrat hat ferner in dritter Lesung die Gefetzesvorlage, be⸗ treffend die Bekämpfung der Trunksucht, angensmmen und sie infolge der vorgenommenen Aenderungen der Reichs⸗ duma zu erneuter Prüfung übergeben.

Gestern ist in der Reichs duma eine Interpellation eingebracht worden über das Verbot, den hundertsten Geburtstag des . Schewtschenko zu feiern. Der erste Teil der

terpellation, der sich auf das Verbot des Ministeriums des nnern an die Verwaltungen verschiedener Städte bezieht,

das Andenken Schewtschenkos zu feiern, sowie . Verbot

jeder Art von öffentlichen Versammlungen, die demselben Zweck dienen sollten, wurde obiger Quelle zufolge mit 161 Stimmen der Linken und des Zentrums gegen 115 Stimmen angemommen. Der zweite Teil, betressend das Verbot von Trauermessen, wurde mit 147 Stimmen der Rechten und des Zentrums gegen 115 Stimmen bei sieben Stimmenthaltungen abgelehnt. ; Italien.

Der König besprach sich gestern nachmittag über die Lösung der Kahbinettskrise nacheinander mit den Vize— präsidenten des Senats Marquis Paternd und Cefaly und den Vizepräsidenten der Kammer Marquis Capelli und Pro— fessor Alessio. .

Spanien.

Der französische Generalresident in Marokko, General

durch die Unterweifung und durch die

K

Lygutey, ist gestern vom König und der Königin in 2

Audienz empfangen worden.

Wie „W. T. B.“ meldet, teilt der Mini r des Aeußeren mit, daß der spanische Hen e eg en isfea die Verträge über den Bau der Eisen bahn von * Fe, na Tang er unverzüglich unterzeichnen werde. Der Minister fügt hinzu, daß der Hefuch Lyauleys cine Annäherung zwischen ihm und dem Generalresidenten Marina bewirkt habe

In der Deput . . stern der eputiert -. rn Kolonialminister Renkin ö 6 lo gig l. , F abschließt, mit einer ; r laut Beri des W. T. H. ust re roen rden, Das Defizit sei

. , die Kautschuklrise 6 ö. . 3

die Cinf⸗ . . Holonig, ju raschan ef, , e nne i wei , , mie

nicht nur eine Kautschut ert für Belglen habe. Die Kongo

sei dort zu gewin nen und Vl bar, ger acht werden ile Ernte von Frsschten,

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pa fue . von Trangporimitteln

Ind sagte inter ander, d, me Volienbung der Cisenk hn bis g, l

solle. Verkehrmittel

müsse zum Teil durch Anleihen gedeckt werden. Unternehmungegeist dürfe kein Hindernit in den Weg gelegt werden.

Das Haus trat alsdann in die Debatte ein.