Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten nachstehend unter-
eichnet: . in London, den 20. Januar 1914.
Mersen.
ö Ernest G. Moggridge. Schütt. A. Den ny. Rieß. Vormgn Hill. Pagel. J. H. Biles. Schrader. H. Acton Blake. Behm. . HS. z Joung.
Hip wood. ö B. nr Kircher. Du nay. R. Muirhead Collins.
Alexander Johnston. Thos. Mackenzie.
Carlo Brund. Emil Krogh. i . V. Topsöe-⸗Jensen. , di Meang
Rafael Bau sa. 8 . .
G. A. Pierrard. Gh. Le Feune. Louis Franck.
Joshua W. Alexander. F. Bruhn. ; Jas. Hamtlton Lewis. Zenz Gb ang. Trendum
Eugene T. Chamberlain. . V. Wierdsma. Ellsworth P. Bertholf. . . FJ. Maas. Washington Lee Capps. A. D. Müller. George F. Cooper. Wilmink. Homer 8 Ferguson. W. G. Coops
F ĩ t Smith. Vir e gl g e, N. de Etter. C
S eg Uhle DO. Yllen. Guernier. Nils Gustaf Nilsson. Schluß protokoll.
iffe, den am heutigen Tage geschlossenen Vertrag zum Shih n de n hn n Lebens auf See zu zeichnen, haben sich die unterzeichneten Bevollmächtigten über folgendes verständigt: 1. Die im Artikel 2 des gegenwärtigen Vertrags genannten Reisen umfassen auch diejenigen, die don einem Hafen in einer Kolonie einer
ĩ Schutzgebiete, wo der Vertrag in Kraft ist, nach . r e s und umgekehrt ausgeführt werden.
II.
je Ratifikation des gegenwärtigen Vertrags anlangt, so
wird Dm e , Regierung eine besondere Frist bewilligt und ihr das Rech gewährt, ihn bis zum 1. April 1915 zu ratifißteren.
III.
artige Vertrag findet nicht auf die Schiffe Anwendung,
die 9 a e , einer Besitzung oder in einem Schutzgebiete
git iert aber beheiniatet, sind, irg den e re, nicht in Kraft ist.
; Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das gegenwärtige
Schlußprotokoll aufgenammen, das dieselbe Kraft und dieselbe Geltung
hab 9. foll, als wenn seine J in dem Wortlaut des Ver⸗
. ö; auf den es sich bezleht, felbst aufgenommen worden wären, und
. es in einem Exemplar gezeichnet, das in den Archiven der
Brilischen Regierung hinterlegt bleiben, und von dem jedem Staate
eine Abschrift übermittelt werden wird. Geschehen in London, den 20. Januar 1914.
von K er. Mersey. n Ernest G. Mogg ridge.
Seeliger.
Schütt. A. Denny.
Rieß. Vorman Hill.
Pagel. J. H. Biles. Schrader. H. Acton Blake. Behm. . Voung. G. Franckenstein. . ꝛ
Scher r n fh ih W. David Archer.
Du nay. s R. Muirhead Collins.
Alexander Johnston. Thos. Mackenzie.
Carlo Bruno. Vittorio Ripa di Meana. Gustavo Tosti.
E. A. Pierrard. Ch. Le Jeune. Louis Franck.
Gmil Krogh. V. TopsöeJensen.
Rafael Baufͤ. Harald Pedersen Ad refe- oshua W. Al der. Bruhn. . ,, . Zenz Chang. L rendum. ugene T. am berlatn. ; ilsare rb beeilt. T. 3. Vigzdmnn Washingt on Lee Capps. R. 5. Rüter k il n int. Hemer Fer gu fon. n r* Coops Alfres Gilbert Smith. J. W. G. Coops. Wm. H. G. Bullard. N. de Etter. Ser. Ühler. . O. Olsen. Guernier. Nils Gustaf Nilson.
——
Die Konferenz spricht folgende Wünsche aus: In bezug auch auf die Sicherheit der Seefahrt: 1
Der Regierung der Vereinigten Staaten und den Direktoren der Sue na Gh cl ef . empfohlen, in Colon, Panama und Ge e nee, ,, n g e. K rometersta rrektionen für die Temperatur un ge Höhe über dem Neeres splegel zu veröffentlichen. 3.
2. Die Aufmerksamkelt der Re serungen, welche die Bestimmungen ö sammenstoßens der Schlffe auf Seg angenommen elenkt, diese Bestimmungen
Hinblick auf zwar im besonderen im
1) die Lichter der Segelschiffe,
3 59 fl r Tenn ichnäng der Richtung eines Schiffes im Nehel, ö
3) die Bestimmungen für Kriegsschiffe, di
3 . Schiffsführung in der Nähe von . fahren,
5) die Bestimmungen hinsichtlich der Unter eee eren,
; ung der Lichter und Schall J s 6 ui , he, der me, , , die Lbnefsungen
3
Die beteiligten Verwaltungen werden weiterhin sein, daß die Tragweite der Lichter und Schallsignale, die an Bren der Schiffe verwendet werden, den Anfordcrungen dez internationalen Reglements zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schisfe auf See vollkommen entsprechen.
4
Mit Rücksicht auf die gegenwärtig in den verschiedenen Ländern herrschende Verschiedenheit der Praxis und der Meinungen sollte die Frage der Annahme eineg einheltlichen Ruderkommandos zugleich mit der Neubearbeitung der Bestimmungen zur Verhütung des Zusammen⸗ stoßens der Schiffe auf See geprüft werden.
darauf bedacht
*
In den Gewässern, in denen häufig Nebel herrschen, sollten alle Außen, Feuerschiffe, die an wichtigen Siellen verankert sind, mit Unter⸗ wasserglocken ausgerüstet werden.
6.
Jedes im Artikel 2 des Vertrags bezeichnete Schiff sollte, wenn es von großen Abmessungen ist, zu Rettungszwecken und für andere dringende Fälle mit Scheinwerfern ausgerüstet werden.
7 Fernglaͤser sollten den Ausguckleuten nicht übergeben werden. 8. Für Offijkere und Ausguckleute sollten die üblichen Prüfungen auf Sehschärfe und Farbenblindheit allgemein eingeführt werden. 9 . Die Frage der Vereinheltlichung der Hafen. und Gezeiten⸗ Signale sollte von den verschiedenen Regierungen in Erwägung ge⸗ zogen werden. ö
Die Regierungen der Hohen . Teile sollten sich mit der Frage befassen, ob sie sich bet den Schiffahrtsgesellschaften und Reedern dafür berwenden wollen, daß diese ihre Schiffe, welche die Fahrt über den Nordatlantischen Ozean machen, die Neufundland⸗ bänke während der Hauptzeit des Fischfangs vermeiden.
. Die im Artikel s und 7 des Vertrags bezeichneten internatlonalen
Dienste sollten nach, Möglichkeit so zeitig eingerichtet werden, daß sie in der Eisperiode 1914 und 1915 in Betrieb sind.
; 3 Die Internationale Freibordkonferenz, deren Zusammentritt die Britische Regierung sofort nach Beendigung der notwendigen Vor— arbeiten anzuregen beabsichtigt, sollte, wenn möglich, zugleich die Frage der Holzdecksladung behandeln.
In bezug auf die Funkentelegraphie: 13.
Die Regierungen der vertragschließenden Staaten sollten sich bei der internationalen meteorologischen Kommission mit dem nötigen Eifer dafür einsetzen, daß diese die Vermehrung der Zahl der Stationen, die meteorologische Nachrichten an die Schiffe in See übermitteln können, ins Auge faßt; diesen Stationen sollte eine möglichst günstige Lage gegeben werden.
14.
Entsprechend den Wünschen der in Paris im Jahre 1912 abge⸗ haltenen internationalen Zeitkonferenz sollten:
I) ein funkentelegraphischer meteorologischer Dienst eingerichtet werden, der den Vorschriften des Artikels WIV der Aus. , zum Londoner Funkentelegraphenvertrag entsyricht;
Y die Segel und Dampfschiffe, die große Reisen machen, mit einer inrichtung zur Aufnahme der Zeit, und meteoro⸗ logischen Signale versehen werden.
15
Die Regierungen der vertragschließenden Staaten sollten alle An. strengungen machen, um die Fristen abzukürzen, die durch Artikel 38 des gegenwärtigen Vertrags für die Errichtung von Funkentelegraphen⸗ anlagen und für die Einstellung der Telegraphisten auf den Schiffen der ersten und zweiten Kategorte sowie für die Herstellung dieser An⸗ lagen, für die Einstellung der Telegraphisten und die Einrichtung einer dauernden Hörbereitschaft auf den Schiffen der zweiten und dritten Kategorie vorgesehen sind.
In bezug auf die Rettungsgeräte: 16.
Jede Regierung der vertragschließenden Staaten sollte so bald
Vertrage bezüglich der Bootsmanöber und übungen sowie der Feuer⸗ löschübungen angegeben, sowie die zur Verhütung, Entdeckung und Löschung von Bränden geeignet sind. .
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten beschlossen, daß die oben ausgesprochenen Wünsche dem Schlußprotokoll angeschlossen werden, damit ihnen entsprechende Folge gegeben werde.
von Koerner. Mersey.
Seeliger. Ernest G. Moggridge. Schütt. A. Denny.
Rieß. Vorman Hill.
Pagel. J. H. Biles. Schrader. H. Acton Blake. , Behm. g n H. . G. Franckenstein. Db n sog.
Sch*te e nh al, W. David Archer. Dunay. R. Muirhead Collins.
C A. Pierrard. Ch. Le Jeune. Louis Franck.
Emil Krogh. V. Topsöe⸗Jen en.
Rafael Bausa.
Alexander Johnston. Thos. Mackenzie.
Carlo Bruno. Vittorio Ripa di Meana. Gu stavo Tosti.
Harald Pedersen. .
Joshua W. Alexander. FJ. Bruhn. * 3 3. n ie, Erne, Tens Gbang J
ugene T. Chamberlain. Ellsworth P. Bertholf. 3 ö FJ . Washington Lee Capps. X. S. Rütter.“ ger,. ö KWirm ink ;
omer X. Fergu son. . Alfred Git Smith. J Wm. H. G. Bullard. N. de Etter. Geo. Uhler. C. D. Olsen. Guernier. Nils Gustaf Nilsson.
Nr. 38s des Eisenhahnverordnungsblattg“* herausgegeben im Ministertium der öffentlichen Arbeiten, vom 7. Mär; 1914 hat olgenden Inhalt: Staatsbertrag zwischen Preußen und Sachsen. Meiningen wegen Herstellung einer Clsenbahn von Weldhaufen nach Neustadt. Vom 11. März 1913. — Staatsvertrag zwischen Preußen und Sachsen⸗Coburg⸗Gotha wegen Herstellung elner Eisenbahn von Weldhaufen nach Neustadt. Vom 11. März 1913. — Nachrichten.
Statistik und Volkswirtschaft.
Der Schuldenstand der preußischen Städte und Land— gare ez Berglternng durch ältnis der Belastung ihrer Bevölkerung dur 3. , ,, , zur Schulden last und die Gesamtbelastung ihrer Finwohner durch Reichs, Staats, und Kommunal⸗-Steuern und Schul den im Rechnungsjahre 1911. iner Veröffentlichung des vreußischen Statistischen Landesamts über r e en , f, fe Ergebnisse einer Erhebung über die Finanzgebarung sämtlicher Städte und Landgemeinden Preußens im Rechnung jahre 1911 haben wir in Nr. 2 des Reichs- und
Staatsanzeigers ! vom 3. Januar 1914 (erste Beilage) einige auf die erhobenen Zuschläge zur umlagefähigen Staatzeinkom men,
wie möglich die Anwendung der Maßregeln sicher stellen, die in dem
für die einzelnen Gemelnde gruppen
steuer sich beziehende Zahlen und in Nr. 10 vom 13. Janugr d. J. serste Beilage) eine Uebersicht über die Belastung der Einwohner der Städte und Landgemeinden mit direklen und mit indirekten Gemeinde⸗ steuern in den verschiedenen Gemeindegrößenklassen und den einzelnen Provinzen im Vergleich mit derjenigen im Rechnungejahre 18383 84 wiedergegeben. Im Anschluß daran entnehmen wir jener Veröffent- lichung noch die folgenden Angaben über den Schuldenstand der preußlschen Gemeinden, üher das Verhältnis der Belaffung ihrer Ein⸗ wohner durch Gemelndesteuern zur Schuldenlast und Üher die Ge—= samtbelastung ihrer Bevölkerung mit Reichs., Staats- und Kommunal= Steuern und „Schulden am Schlusse des Rechnungsjahres 1911.
In sämtlichen Gemeinden Preußens erreichten die lan gfristigen Anleihen, die Dypotheken- und Grundschulden folie Rest⸗ kaufgelder am 31. . eine Summe von 533740 Millionen Mark. Von diesem Betrage entfielen 459423 Millionen Mark oder 6,0, go auf, die Städte und 7435. Milllonen Mark oder 1333 0 auf die Landgemeinden. Wie sich die Schulden auf die verschiedenen Gemeindegrößenklassen vertellen, zeigt die nachstehende
Uebersicht. betrugen die lang betrug die Ein⸗ fristigen Anleihen,
Bei den Städten mit wohnerzahl v. H. der Hhpotheken, Geund=
Beyblkerung sämt⸗ schulden und Restkauf⸗ licher Gemeinden 1 gelder
ill. M v. H.
über 1090 900 Einwohnern 23 91 2 85211 .
25 000 - 100000 * 10 62 929,30 17,1
10 000— 25000 . 6, 60 455,30 8, 66
5000 - 109000 . 4oj 186,37 3,49
2 000— hH000 . 4,06 146,02 2716
nicht mehr als 2 000 Einw. Los 253,66 OC0Mas Landgemeinden mit
über 10 900 Einwohnern d 300.3 5,
5000-10000 . 347 Js 1, ga
2660 560060 . 6 51 95, 76 1,70
500 2900 . 18,60 158, Yros
nicht mehr als 500 Einw. .. 15,2 91,60 1532.
Auf die Großstädte entfiel also mehr als die Hälfte der gesamten Gemeindeschulden, während ihr Bevölkerungsanteil noch nicht ein Viertel der Gesamtbeit ausmacht. Auch bei den größeren Mittel. städten ist der Anteil ihrer Schulden noch beträchtlich höher als der auf diese Städtegruppe entfallende Bevölkerungsäantell gewesen, und bei den Städten mit mehr als 10 000 bis 25 500 Einwohnern über- trifft ersterer den letzteren auch noch um fast 2 lo. Bei saämtlichen übrigen Gemeindegruppen war dagegen der Schuldenanteil geringer als ihr Bevölkerungzanteil, noch am wenigsten bei den großen und am meisten bei den kleinen Landgemeinden.
Auf 1 Einwohner entfielen an langfristigen Schulden in den Städten durchschnittlich 238 69 6, in den Landgemeinden 39 a „6 und in den Gemeinden überhaupt 1394 6. Gbenfo wie bei den Steuern zeigen die Schulden — von Berlin abgesehen — in der die Großstadte umfassenden ersten Gemeindegruppe die höchsten Kopfbeträge, in der die größeren Mittelstädie umfassenden zweiten Gruppe die zweitböchsten Beträge usw., und ebenso berringern sich die Kopfguoten bei den Landgemeinden mit jeder naͤchstkleineren Größen⸗ gruppe. Bei den die Städte mit mehr als 256090 Einwohnern umfassenden Gruppen betrugen die auf den Kopf der Bevölkerung entfallenden Schulden noch über 29) 46, bei den Städten mit mehr als 5009. bis einschließlich 25 009 Einwohnern mehr als 100 , und in der die Kleinstädte mit nicht mehr als 2006 Cinwohnern um— fassenden letzten Stäotegruppe nur noch 59 i, ος, CEbenfo machten diese Kopfbeträge bei den Landgemeinden mit mehr als 10 009 Ein= wohnern Über 100 , bei denen mit mehr als 5000 bis einschließlich 10 00 Einwohnern über 50 „, und bei der die Landgemeinden mst ö. mehr . 500 Einwohnern umfassenden letzten Gruppe nur noch
eL S aus.
Betrachtet man die Verteilung des Schuldenstandes der Städte und Landgemeinden auf die einzelnen Pnropinzen, so entfielen, wenn man von Berlin absteht, von den Gesamtschulden in Höhe von 459615 Millionen Mark 124600 Millionen Mark oder 2h, G auf die Rheinprovinz. Den nächsthöchsten Betrag zeigte Brandenburg mit S45, 3 Millionen Mark oder 17,20 oo. Dann folgten Hessen⸗Nassau und Westfalen mit 5343, und 496. Millsonen Mark bezw. 10 02 und 10290. Am geringsten war der Schuldenbetrag, abgesehen von Hohenzollern (466 Millionen Mark oder ,o /g), in den Provinzen Vosen und Westpreußen mit 131.1 oder 114 60 Heillionen Mark, das waren 2s bezw. 26 oo der gesamten Gemeindeschulden. Auf Städte und Landgemeinden verteilten sich die Schulden in den einzelnen Landesteilen recht verschieden. In den Hohenzollernschen Landen waren die Städteschulden — es handelt sich bier allerdings auch nur um 2 Städte — nur ungefähr ein Orittel so hoch wie die der Landgemeinden. In gallen, übrigen Probinzen überwogen die städtlschen Schulden; in Brandenburg waren sie fast 2 mal so hoch wie die der Landgemeinden, in Westsalen mehr als 3 mal, in Hannover 5 mal, in Schleswöig-Holstein fast 6 mal, in Schlesien mal, in Sachsen 75 mal, in Heffen⸗Nassau 8 mal, in der Rhein⸗ probinz fast 8 mal, in Pommern 11 mal, in Westpreußen 11 mal, in Osspreußen fast 18 mal und in Posen sogar über 33 mal so hoch. Weltaus die stärkste Belastung durch Schulden auf den Kopf der Bevölkerung zeigten Hessen⸗Nassau und Brandenburg mit ö o besw. Il6,n . In fechz Probinzen betrug sie auch noch über 100 „σ6, in Ostpreußen, Westpreußen, Schlesien, Posen und Hohenzollern nur gh bejw. 77 3, 73 a, 703, und 632 (6. Während die Landgemeinden der Provinzen weit hinter der durchschnittlichen Kopfbelastung zurückblieben, wurde diese von den Städten, aut genommen in Hohenzollern, überall über⸗ troffen. Die bedeutendste Schuldenlast auf 1 Einwohner zeigten die Städte ,, mit 424 2 4.6. Erst in weitem Abstanbe folgten dann Brandenburg, die Rheinprovinz und Schleswig ⸗Holstein mlt 287m, 27713 und 2750 6. Weniger als 200 betrug die Belastung auf den Kopf der Bevölkerung nur bei den Städten Pommerns (186,6), Sachsens (79 3j, Weftpreußeng (i76, mn), ,,, (17060, Posens (1603 und der Hohenzollernschen Lande
13 l
Wie bedeutend die Schulden der größeren Städte die Durch schnittsbelastung in den einzelnen Landeskellen beeinflussen, sieht man erst, wenn man sie bei der Berechnung außer Betracht läßt. Für die Städte mit einer Bevölkerung von nicht mehr als 25 060 betrugen die auf 1 Einwohner entfallenden langfristigen Schulden nur 13651 F, für sämtliche Städte dagegen 238.30 M6. Von den Provinzen weist zwar Hessen⸗Nassau auch nach Ausschaltung der größeren Städte noch den höchsten Schuldenbetrag für den Kopf auf, aber er ist von 42444 guf 191,34 6 zurückgegangen und überragt die sich in den anderen Landesteilen ergebenden Kopfquoten erheblich weniger; denn die an zweiter und dritter Stelle stehenden Probinzen Schleswig -Holstein und Hanneber zeigten auch Kopfbeträge von 1892 besw. 136411 S, und außer Posen, bei dem die Schulden der kleineren Städte nur S9; M auf den Einwohner ausmachten, zeigten sämtliche Prapingen Kobsbeträge bon äber 100 16. Am niedrigsten waren sie nächft Posen in Pommern, Sachsen, Brandenburg, Hohen⸗ zollern und Schlesten mit 104 bezw. Iil,os, 7,4, 347 d
ö ö ö. ꝛ 24513 und on den Landgemeinden ie br, ; 34er A6 weitaug dig höchste Belastung für e d er ien mit Shulzen dert ohen, Landgemeinden in? der ieh Ber mt hohen r dn, r chschnittsbeting in ganz außer ewöh 16. erhöhen Sonst überschritten einen FKopfbetrag von 50 3. n g, und die Hohenzollernsche Lande Sir n m mit 1443, 10 esteng, estpreußens, Sstpreu zend ö . gezeigt worden sst, 6. hohen Sten ih schen Gemeinden durch 6 aud die Belastung Rechnungsjahr 1911 erreicht halte, wolle und eschulden im = n wir noch zum Schlusse und Provinzen die auf 1 Ein⸗
zelgten