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; Unsere
. Deutscher Neichstag. 234. Sitzung vom 12. März 1914, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau)
Zur ersten und eventuell zweiten Lefung steht zunächst der Gesetzentwurf, betreffend Bürgsch aften desReichs zur Förderung des Baues von Klein wohnun— gen für Reichs- und Militärbedienstet e. In der ersten Beratung bemerkt der
Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Lewald: Das Reich hat sich bereits auf dem Gebiete der Wohnungsfürsorge auf Grund des Wohnungsfürsorgefonds betätigt. Der Reichstag hat nun in iner Resolntion am 7. Februar 1913 den Reichskanzler erfucht, dem Reichstag eine Vorlage zu machen, nach der das Reich in Ver— bindung mit den einzelstaatlichen Regierungen unter gewiffen Be— dingungen die Bürgschaft übernehmen soll für die zweiten Hypotheken der kleinen Wohnungsbauten gemeinnütziger Baugenossenschaften. So⸗ weit zu gehen, ist doch bedenklich. Grundsätlich kann eine Ver— Pflichtung für das Reich, seine finanzielle Betätigung auf diesem Gebiete über die bisher innegehaltenen Grenzen hinaus auf die ge— samte minderbemittelte Bevölkerunf auszudehnen, als vorliegend nicht anerkannt werden. Die bisherige Wohnungsfürsorge des Reichs mit Hilfe des diesem Zwecke dienenden Elatsfonds beruht auf dem Be⸗ streben, die wirtschaftliche Lage und die Lebenshaltung der gering be soldeten Reichsbeamten und . zu heben. Das Reich gewährt gher seine Unterstützung auch solchen gemeinnützigen Baugenossen chaften, denen auch andere Kreise angehbren. Bei den Baugenossen⸗ chaften, bei denen die Verhältnisse so liegen bei denen wollen wir in, den Beleihungsgrenzen von 50 bis 79 4. Bürgschaften übernehmen, wenn das verbürgte Darlehn 80 v. H. der Selb ö nicht über⸗ steigt. Wir müssen aber verlangen, daß wirklich Wo nungen für die betreffenden Kreise hergestellt werden. Deshalb haben wir gewisse Kautelen geforderl. Es ist sehr schwer, Hypotheken für Erbbaugrund⸗ stücke zu finden. In dieser Beziehung hoffen wir, daß der vorliegende Gesetzentwurf darin eine gewisse Erleichterunz schafft, Es handelt sich hierbei zuerst nur um einen Versuch, dessen finanzieller Erfolg ab⸗ . ist. Aber wir haben geglaubt, diesen Versuch machen zu müssen.
Abg. Göhre (Soz); Dieser kleine Gesetzentwurf ist ein Fort= 6. auf dem Wege reichsgesetzlicher Wohnungsfürsorge. Er ist aber läglich klein. In der Resolulion des Reichstags, auf Grund deren dieses Gesetz ausgearbeitet wurde, wurde verlangt, das Reich möchte mit den SGinzelstaaten in Verhindung treten, um für alle gemein⸗ nützigen Genossenschaften, die Kleinwohnungsbau treiben, Garantie zu übernehmen. In dem Gesetzentwurf fehlt aber die FJühlungnahme mit den Einzelstaaten. Dann werden nur die Genossenschafken be⸗ rücksichtigt, in denen Beamte oder Arbeiter des Reiches organisiert . Es wurde gesagt, es ständen einer anderweitigen Regelung die chwersten Bedenken gegenüber. Es handelt sich aber doch ö. nicht un die Aufbringung von Darlehn, sondern um die Uebernahme von Bürgschaften. Dafür hat, man noch allerlei Kautelen eschffen Außerdem ist ja auch die Eintragung einer Sicherungshypother in das k 3 J nn n, . . t ig. .
esetz geschaffen, durch das ein ohnungsfürsorgefonds ge sen wird, der im Laufe der Jahre auf 29 Millionen gebracht werden soll. Aehnliches sollte doch auch bei uns möglich sein. Das Bedenken, daß bei einer weiteren Aüsdehnung des Entwurfs auf andere Baugenwössen schaften kein Aufsichtsorgan vorhanden sei, wird dadurch schon nieder⸗ . daß auch bei den Baugenossenschaften, die diese Bürg„
neindeberwaltungen würden samt, und sonders bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen. Wir haben jg schon 300 Gemeinden, die ihrerseits den gemeinnützigen Bangenossenschaften Bürgschafts⸗ hypotheken geben. Auch deni Genossenschaftsrichter könnte man die unktion eines Kontroöllorgans übertragen. Das Reichsamt des Innern hat wohl befürchtet, daß der Bundesrat eine weitere Aus⸗ dehnung des Gesetzes zurückweisen könnte, wie es auch bei dem Plan der Reichswohnungsaufsicht gewesen ist, weil ein großer Teil der ECinzelstaaten überhaupt nichk will, daß das Reich eine gründliche Wohnungsfürsorgegesetzgebung in, die Hand nimmt. Wir müssen darauf bestehen, daß hier das Reich seinen Willen durchsetzt, denn in dieser Kreditangelegenheit ist es zuständig. Jedenfalls muß die Kom⸗ mission versuchen, den Kreis der Baugenossenschaften, die die Wohl tat einer Bürgschafte hypothet genießen sollen, auf alle gemeinnützigen Baugenossenschaften, die den Kleinwohnungsbau betreiben, auszudehnen. Im übrigen enthält der Entwurf eine Anzahl 6. verdienstlicher Ge⸗ sichtspunkte, namentlich begrüßen auch meine Freunde den Gedanken der Tilgungshypothek; ebenso liegt auch darin, daß Erbbaurechte mündelsicher beleihbar gemacht werden, ein Fortschritt. Ich beantrage namens meiner Partei, den Entwurf der schön bestehenden Wohnungs⸗ kommission zu überweisen. Abg. Die z⸗Konstanz . Meine . begrüßen gleich⸗
falls diese Vorlage; es ist erfreulich, daß sich ein prinzipieller Wider⸗
ö auch nicht bei den Sozialdemokraten, zeigt. Mein Fraktions⸗ ollege Dr. Jäger hat schon wiederholt auf dem Gebiete der Woh⸗ nungsfürsorge gerade das gefordert, was in der Vorlage steht, und diese erfüllt in weitgehendem Maße unsere Wünsche, Im Rheinland und in Westfalen haben win schon 282 Kemmunalverbände, die für 25 Millionen in dieser Weise Bürgschaft leisten; dort hat sich alfo dieser Gedanke sehr gut in Wirksamkeit gesetzt. Wenn das Reich in dieser Weise Bürgschaft., übernimmt, wird es den Genossen— schaften möglich werden, Kapital zum Wohnungsbau zu finden; gerade das ist außerordentlich wichtig für das, ganze Bauwesen. Wenn dieses jetzt so daniederliegt, so liegt der Grund an dem Mangel an
Kapital. Selbstverständlich muß das Reich Bedingungen stellen, die
den Zweck des n, Gesetzes sicherstellen, des halb muß eine be⸗= sondere Aufsicht geübt werden, es muß eine stagtliche Wohnungsauf— sicht eingeführt, werden. Wenn der Entwurf allerdings verlangt, daß die bedachten Baugenossenschaften mindestens 100 Mitglieder haben sollen, so werden manche Baugenossenschaften on dem Gesetz
Kö ier Faden, daß die — icht . . ö n . auf. das äußerste einschränken müssen; wir haben Hö unächst damit abzufinden,
den sell. Dan das Reich fir die Hürgschaft k geben lassen will, ist ja wohl selbst= genngend kalle. würden aber . 3.
Zurückstellung für Ausfälle für 8 . ö das. Ergebnis mn gn (ton): Wir dürfen diese Vorlage wohl als i i, . , e eg iseben, die unfere Wohnungs kom. ö ö , Den l een n uten Göekankens; wir sind ne e ende e mlie rung eines sehr ommission gern bereit und ,,, ug in der Wohnung Gesetzgebung zur Milderung dieser We aas ns gelingen wird, die auszubauen. . ; Bohnungskalanmitäten noch weile Ahg. Dr. Wendorff shortschr. Velksp); ; vathische Vorlage zieht leiber den Be ⸗
* Die * . tre die m ne segf. einen viel zu engen Rahmen. Wir e . ie fördern . .
aftshypotheken bekommen sollen, eine Kontrolle geübt werden muß.
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Bokben der im vorigen Jahre einstimmig angenommenen Resolution, wonach das Reich in Verbindung mit den Ginzelstaaten eine solche Bürgschaft für von gemeinnützigen Baugenbssenschaften ufw. aufg nommene Hypotheken, übernehmen soll. Man kann auch deswegen weitergehen, weil wenigstens nach den bisherigen Erfahrungen, Verluste nicht oder kaum zu kö sind; auch wir sehen 1 3. Einstellung für Verluste als a ,, . hoch an. Wenn eine . Zurück stellung erfolgt, so sollten mindestens die Zinsen ebenfalls für die Zwecke des . verwendet werden. Wir sind mit der Ueber⸗ weisung der Vorlage an die bestehende Wohnungskommission einver⸗ standen. 3
Abg. Dr. Arendt (Rp): Es ist erfreulich, daß hier einmal eine allseitige kö im Reichstag erzielt worden ist. Die Be⸗ timmungen der Vorlage im einzelnen kreffen durchaus das Richtige.
an sollte indes schön in der Kommission Vor org treffen, daß die tatsächlich sehr mäßige Bürgschaftssumme von 35 Millionen na Maßgabe des . erhöht werden kann. Die Zurückstellung von 1 3, der Summe für Ausfälle halte ich für überhaupt nicht er' forderlich; . werden so gut wie gar nicht eintreten. Das Bedürfnis für Wohnungen für kleine Beamte ist außerordentlich dringlich, und an manchen Srten ihre Beschaffung ganz ungemein schwer. Sehr bemerkenswert ist der Paffus der Begründung, der uns den Zusammenhang der Vorlage mit der großen Ykealkrebitnot anzeigt; auch deswegen begrüße ich die Vorlage. Die Bürgschaft wird guf Hypotheken beschränki, die einer Tilgung von 7 3. unterliegen. Wir sind jetzt auf dem Punkte, wo wir unter Umständen uns an die Reichsgesetzgebung wenden müssen, um eine Erleichterung der schweren 3 zu erreichen, die jetzt vielfach für die nicht mündelsicheren Hypotheken gestellt werden. Wenn diefes Gesetz die Folge hat, daß es eine Anregung gibt, die Frage der Bürgschafts⸗ übernahme für den Realkredik durch Staat und Gemeinde zu lösen, dann wird dieses Gesetz eine ganz außerordentlich große Tragweite haben. Ich möchte die zuständigen. Stellen bitten, diefe Frage be⸗ sonders zu erwägen und dann vielleicht noch einen Schritt weiter zu gehen und eine gesetzliche Regelung der Mündelsicherheit durch öffenk— liche ürgschaften uns in die Vorlage 9 bringen.
Abg. Mu m m (wirtsch. Vgg): Ver Gesetzentwurf hat eine so günstige Aufnahme gefunden, daß man sich wundern muß, daß eine solche Vorlage uns nicht schon weit 3 zugegangen ist. Man darf gus der allseitigen Zustimmung die Hoffnung schöpfen, daß die Einzel⸗ a hen, die robinzen, Kreise und vor allem die Gemeinden in gleicher Weise vorgehen und ihrerseits durch eine ahnliche Bürgschaftsüber⸗ nahme die, Frage der Förderung des Wohnungswesens in Angriff nehmen, Das Risikè ist außerordentlich gering; das hat auch der preußische Finanzminister berelts ausgesprochen. Die bisherige Form der unmittelbaren Kreditgewährung ist unbedingt beizubehalten; die 3 * ige Kreditgewährung ist durch das neue System nicht zu ent⸗ behren. Das neue System schafft uns 25 Millonen Mark und wir müssen in der i, mh. erörtern, ob wir nicht weiter gehen können. Desterreich hat für diesen Zweck z. B. 200 Millionen ausgesetzt; aber mit diesen 25 Millionen Mark lassen sich gesunde und billlge Woh⸗ nungen für rund 100 000 Seelen schaffen. 9 bin überzeugt, daß die Reichstagsmehrheit auch einen höheren Betrag bewilligen würde. Es ist besonders wichtig, daß das Erbbaurecht indirekt durch diese Sache gefördert werden kann. Kirchengelände ist tunlichst nicht , sondern sollte vermittels dieses Fonds im Erbbaurecht dem Klein⸗ wohnung wesen zugänglich gemacht werden. Das Reich handelt ledig⸗ lich im Rahmen des sozialen Arbeitgebers; indirekt wird aber auch für die wirtschaftlich Schwachen etwas erreicht. Es hat sich als un⸗ zweckmäßig erwiesen, eine Beamtenwohnungsgenossenschaft zu bilden; das gemischte System ist das Beste. Ich halte es für wichtig, wenn auch ein Vertreter des Neichspostamts an den Verhandlungen teil⸗ nimmt, und dadurch das Reichspostamt zu erkennen gibt, daß es als
roßer Arbeitgeber diesem Jnstitut Inkeresse ent egenbringk. Die ö der 6 96. a lung . hat nicht unerhebliche Bedenken.
ie Verhandlungen über das m h ser im preußischen Ab geordnetenhause verfolgen wir mit großer, Aufmerksamkeit. Sollte dieses Gesetz nicht zuftande kommen, so würde das Reich vorangehen müssen. Auf dein Gebiete des Wohnungswesens müssen alle Kräfte zusammen wirken in Reich und Staat. Hier ist jeder Baustein mit Freuden zu begrüßen.
Darauf wird die Vorlage an die bestehende Wohnungs— kommission verwiesen.
Es folgt die dritte Beratung des Postscheckgesetz es. Abg. Dr. Sü de kum (Soz): Zwischen dem Abschluß der Kom⸗ missionsberatung und dem . der zweiten Lesung hat eine Ver— ständigung zwischen den Mehrheitsparteien und der Regierung statt⸗ gefunden, und der Beratung in der zweiten Lesung ist das Ergebnis dieser Verstãndigun zugrunde gelegt worden. Ie liegt mir voll⸗ 6 fern, den Hach en die Berechtigung abzusprechen, mit der Pegierung eine Verständigung zu fuchen. Aber man soll durch solche Versuche nichl die Rechte der inderheiten verletzen. Denn es ist ja ganz aussichtslos, daß dann in der Plenarsitzung noch Verbesserungen Lorgenommen werden können. Das richtige Verfahren in einem solchen Falle wäre wohl, daß man den Entwurf dann an die Kommission zu⸗ ückverweist. In der Kommission ist es ja möglich, an einem solchen Kompromiß noch Aenderungen porzunehmen; in Plenum ist das aus⸗ Eschlossen. Ich muß anheimgeben, daß bei . ähnlichen An— ässen hicht wieder diese Form gewählt wird. Gegen das Kompromiß liegen bei meiner Partei sehr ernste Bedenken vor. Die Grundsumme und. der k sind nicht genügend herahgesetzt worden. Es ᷣ. als ob die Mehrheit des . der Regierung bei ihrer urcht vor einein wirklich großartigen Aufschwung des Postscheckber= kehrs zur Seite gestanden hätte, ohne daß sie diese Furcht sogar selbst
teilt. Wenn die Grundfumme heruntergesetzt würde, wäre es möglich,
in zwei Jahren zu einem großen Aufschwung des Postscheckperkehrs zu kommer, Jetzt aber werden die kleinen Leute J,, der großen zurückgesetzi und geschäbigt. Das kann nicht der Abschluß unseres Postscheckwwesens fein. Bie wirklich große Zukunft steht und fällt mit der Verzinsung des Guthabens, nicht nur der Grundsumme, sondern auch der anderen Guthaben. Es ö mir nicht unwahrscheinlich, daß gegen diese Verzinsung der täglichen Gelder ün Postscheckverkehr die Depositenbanken der eichspost verwaltung gegenüher geradezu ein
zerbot gusgesprochen haben. Selbstverständlich würden die Ver— hältnisse der Depositenbanken dann wesentlich anders werden. Diese ungeheure Ansammlung von Kapitalien gibt ö. einigen wenigen hunder Menschen eine in der Tat nicht erträgliche Befugnis über unser Volkspermögen. Ich mache mir nicht die Worte zu eigen, die don konservativer Seite, speziell von den Wirtschaftsreformern, im Abgeordnetenhause bei der Kritik unseres Bankwesens gebraucht worden sind. Aber richtig bleibt doch, ö. unser Depositenwesen geändert werden müßte. Wenn eine Bank, wie die Deutsche Bank, mit Ib Millionen Aktienkapital und 112 Millionen Reserven 15 Mil— lionen Depositen hat und dann 126. 35 verteilt, so erscheint es auf den ersten Blick als eine enorme wirtschaftliche Leistung; aber eine genauere Analyse ergibt. daß da gien har eine ungeheure Verschwendung. getrieben wird, und daß große Posten mitgeschleppt werden, die nicht wirtschaftlich sind. Wenn durch eine Erhöhung der Verzinsung der Postscheckguthaben das Geld der Postverwaltung zufließen würde, so
würden die Banken natürlich auch diese Summen bekomnien, aber nicht
pon zen einzelnen kleinen Geldleuten, soöndern von der Postberwaltung in einer ungeheuren Summe, und die Postherwalling könnfe diefe Summe den Banken nicht zur Verfügung stellen, ohne sich ein ge— wisses Kontrollrecht zu sichern. Eine formelle Kontrolle nützt nat. lich gar nichts., Gin Reichskommissar bei den Banken hat gar keinen Zweck. Materielle Macht muß man haben, daz kann am besten ge schehen durch Ausgestaltung des Postscheckverkehrs. Wir bewegen uns in einem cirgujus vitiosus. wenn wir auf der einen Seite Summen für daz Kleinwohnungswesen zur Verfügung stellen, auf der anderen Seite aber diese Dinge in den Banken unkontrolliert lassen. Bir würden sehr gern an einer Verbesserung deg Gesetzes arbeiten, Iker das ist uns ja durch das Kompromiß unmöglich gemacht worden! Nun mnisten wir uns freuen, daß das 6. so schlecht ist, daß es sich auf die Tauer gar nicht frirs Hbälten lassen können. .
Wunsch zum Ausdruck gebracht, ob es
Abg. Be k Heidelberg (nl): , den wir mit dieser Vorlage tun, ein zeitlicher, nicht endgültiger sein i an dem Wege der Verzinsung . wir 3 dem Vorredner
olgen. , zu ch ie er bei den Depositenbank Wünsche bei diesein ö. , Forts ö ö . geregelt wird. Ich sehe vorautz, daß wir mit dom H; . Gesetzes eine weitere ersprie 6 Förderung der zielen werden, die hier in Frage t endlich in Kraft trelen kann. müssen aber dahin ergänzt verzen, daß des Gesetzes auf den J. Juli isi festge verwaltung eine genü i
keitsgefühl d Krit it schu
Abg. Südekkum (Soz): Ich habe natürlich nicht daran g. dacht, daß bei der gegenwärtigen B sfeh der Machtverhältnist . ö und Reichstag mein Vorschlag schon jeßzt durch⸗ ührhar ist. ; Abg. Nacken Hentr); Zu den interfraktionellen Konferensen waren auch die Sozialdemokraten eingeladen. 54 hätte gewünscht, H daß der Abg. Dr. Slidekum und seine Freunde J. ei der letzten Kon- Frenö, zugegen gewesen wären. Auch ich sehe in diesem Gesetz keinen . Abschluß des Postscheckwesens. Ich hoffe, daß, sobald es die . tabilität des , ermöglicht, die Stammsumme gu 25 M herahgesetzt nd die Einzahlungsgebühr von 5 3 bis auf Beträge bon 50 MM festgesetzt wird. Ich glaube, die Regierung wird das tun, da der Staatssekretär damals meinen Vors lägen zugenickt hat. Auf dem Gebiete des Depositenwesens gibt es Auswüchse. Aber das Postscheckwesen kann nicht dazu benutzt werden, diese zu beseitigen. Da die Rentabilität des Postscheckwesens aufrecht erhalten werden muß, so wird man nie, auch bei event. Verzinsung, so hohe Zinsen wie die Sparkassen oder die Depositenkasfen geben können. serauf wird das Gesetz ohne Debatte in der Spezial⸗ diskussion im einzelnen nach den Beschlüssen der zweiten Lefung
mit den redaktionellen Abänderungen des Abg. Beck in dritte Ebenso wird infolge eines Antrags
Lesung angenommen. Beck nl.) das rr , . des Gesetzes auf den 1. Juli 1914 festgesetzt, In der Gesamtabstimmung gelangt der Entwurf gegen die Stimmen der Sozialdemokratie zur Annahme.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Folgen der Verhinderung wechsel- und scheck⸗ rechtlicher Handlumgen im Auslande. Die 18. Kom⸗ mission beantragt unveränderte Annahme der Vorlage. Der
einzige Artikel lautet: :
„Würde die rechtzeitige Vornahme einer Handlung, die im Ausland zur Ausühung ober Erhaltung der Rechte aus einem Wechlel oder einem Schegt vorzunehmen ist, durch ein dort erlaffene zäesebliche Won christ dert bert, se bann durch dä rkg, nung mit Zustimmung des Bundesrats bestimmt werden, da die Rechte ungeachtet der Versumung, bestehen bleiben, sofen . unver ö. nach. Wegfall des Hinderniffes hach
. dnet werden, daß bei E?
i, R ö. er ö. kann beror olchen Verhinderung nach einer bestimmten Frist Rück riff he re werden kann, ohne daß es der Vornahme der Handhut Berichterstatter ist der Abg. Bell Gentr):; In der
5 holt ,
. ?. Kommission wurde erneut ö ? 2 ĩ oögli i We 39 — ge eh g,, Regflung an Stelle der ö ie , — Mach der Erklärung des Kommiffgrs, worin a ih wurde, da i, e i. dern hoben der Sar n e, ee f. nission einstimmi g 2 timmige Annahme zu ue mite, . ö. ö. in ic . zäegen, Laß mn auch 6 Sefterrcß . e i, Weg der ordnung eingeschlagen hat. . Ingarn e l Ohne weitere Debatte wi j rf in ö e wird entwu Lesung unverändert , , 86 ines . ; 1 e Lu 3. ; ö elgenden ersten Beratung des Entharf an . rs gesetzes bemerft ker z ö. bit . m, Reichsamt des Innern Yr, e ne, . bit ö. Erlaubnis unb in artes re we e ul tet . 6 ö. e nnr, mit einigen Bemerkungen einleiten zu ö. sesehen . . 3. haben wir vielleicht in 6 Abendsonne n . 43 e 7 mir die Wi ohl n — r M e, ns möglich fein ö unserer Jugend . Wahrheit werden zu lassen t schiel, . solche Entwickt ⸗ .
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willigt. , n e. d hat, die dem Grafen? Zeppeti 8
nehmen so auszuhguen, ö zum 6. des den schen 3 entstanden ist. Gs ist ein beachtenswertes, Merkzeichen, daß des Ian das Luftschiffswesen, sondern' auch fpäter die ö,, Flugwesens aus einer starken nationalen Bewegung herborgeg 20 ist, bie uns zu der jetzigen Höhe gehracht hat. Wir haben n n, duftschiffe, wir haben Eine große ahl von Flugzeugen, r, nn sich Ißz große Luftschiffhallen im Beutschen Reiche berteill s zichen n don. Ost, nach West, hon Nord nach Sliid Flug ihne n een großen Zeil bon Vereinen geschaffen, durch das eich. Wir . im Deutschen Reiche etwa 33 Gefellschaften, die sich mit ben 34 en Flugzeugen beschäftigen, große Kapitalien sind fe gelegt, h Luft können festflellen, doß wir in der Entwicklung des Flug. und Lulkt
len Bewegung ge ichkei h, ĩ nter⸗ chfeit gab, sein . —⸗
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