Der Anspruch aus dieser Schuldverschrelbung erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Provinzialhauptkasse zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. - .
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung be—⸗ stimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder ver⸗ nichteter Schulbverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der S8 1004 ff. der Zipil⸗ prozeßordnung. ö
ZYinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftloz erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Landesdirektorium anzeigt, nach dem Ablaufe der Frist der Betrag der angemeldeten Zingscheine gegen Quittung ausgezablt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der Provinzialhauptkasse zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gericht, liche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Änspruch verjährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe bon Zingscheinen erfolgt bei der Probinzial. hauptkasse in Hannover gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheines, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bei dem Landes direktorium der Ausgabe widersprochen bat. In diesem Falle sowie beim Verlu te eines Erneuerungoscheines werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schul dverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldberschreibung vorlegt.
Provinz Hannover] . ter Zinsschein.
2 2
] Fälligkeitsrag.
Reibe uchstabe .... MS zu ... . o o Zinsen über Mark.. Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ab die Zinsen der vorgenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom bis 8 3.
stabe
— — ——
2 2 — — b18 —
bei der Provinzialhauptkasse in Hannober. Hannover, den 191
Der Provinzialausschuß.
(Trockenes Siegel Das Landesdirektorium.
Faksimile der Unterschriften aksimile der Unterschrift . . . sien des k 6 eines Mitgliedes. . ehe eite. Rũckseite.
Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von 4 Jahren vom Schlusse des Jahreg ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge— worden ist, wenn nicht der Zinzschein vor dem Ablaufe dleser Frist der Provinzial bhauptkasse zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweler Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Provinz Hannover.
für die Zinsscheinreibe Nr... zu der Schuldverschreibung der Provinz Hannover. -. . Reihe, Buchstabe '.. Nr.... über.... Mark Reichswährung.
zu . . . . oo Zinsen. Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die ... Reihe von Zinsscheinen für die Jahre 19. . bis 19.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unker— schrift erteilt. 9 S,, V 9, er Provinzialausschuß. 7 (Falsimtle der Unterschrift ö
Das Landesdirektorium.
(Fakstmtle der Unt zweier Mitglieder) . Mrs e schrift Ausgefertigt:
(Eigenhändige Unterschrift eines Kontrollbeamten) Die Auslosung der Schuldverschreibungen geschieht im Monate.... . jedes Jabres. Dem Provinziallandtage bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche, noch im Umlaufe befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen. Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie, des Terming, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannt⸗ machung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reicht und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, in den Regierungsamteblättern der Provinz Hannober, dem „Hannoperschen Kurier‘, den Hamburger Nachrichten! und in der Weser⸗Zeitung. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschrel—= bungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuld verschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eines der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle hon dem Provinzial⸗ ausschuß ein anderes Blatt bestimmt. ; Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am , . an gerechnet, mit Prozent jährlich verzinst. Die Austahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zintzscheine bezw. dieser Schuldverschreibung bet der Provtnzial hauptkasse zu Hannober, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeits= termins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Faͤlligkeitz= termine zurückzuliefern. Für die ö Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrelbung vor dem Ablaufe der dreißlg Jahre der Propinzialhauptkasse zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwe Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Bei den Zinksscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder ver— nichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der 5 1004 ff. der Zivil. prozeßordnung. Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ab- laufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Landesdirektorium anzeigt, nach dem Ablaufe der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung aus⸗ gezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der Probinzialhauptkasse zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schelne gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der An⸗ spruch verjährt in vier Jahren. Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe elner neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Provinzialhauptkasse in Hannover gegen Ablieferung det der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheines, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bei dem Landesdirektorium der Ausgabe widersprochen hat. In dlesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungsscheinetz werden die Zinsscheine
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2 an gerechnet, mit...
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nebst Erneuerungsschein bei der Provinziglhauptkasse zu Hannover, sofern nicht der Inhaber 6 Schuldperschreibung der Ausgabe bei dem Landesdirektorium wider⸗ rochen hat. . ; ier l In diesem Falle, sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zins, scheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Sannoher den . Der Provinzialausschuß. ⸗ (Faksimile der Unterschrift (Faksimile der Unterschrift zweier Mitglieder.) eines Mitgliedes.)
Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 16. November 1899 dem Provinzial. verbande von Hannober die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 1480 000 , in Worten: Einer Million vierhundert und achtzig tausend Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zum Bau einer Hekl⸗ und Erziehungsanstalt für psychopathische Fürsorgezöglinge, zum Neubau der im Zuge der Hannober-Nenndorfer Chaussee zwischen Hannover und Linden belegenen Ihmebrücke (Nachbewilligung) und zur Bildung eines Moorfonds mit der Maßgabe, daß von dieser Summe nur sobiel angellehen werden darf, als erforderlich ist, um den Betrag von 1470 900 ½ zu erzielen. ;
Die Schuldverschrelbungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, je nach Lage des Geldmarktes mit 3 bis 40ͤ0 jährlich zu verzinsen und nach dem fest⸗
estellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verloosung von dem der Ausgabe der nleihe folgenden Jahre ab jährlich mit wenigstens 10 des Anleihekapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldderschreibungen, zu tilgen. ö Vorsteßsende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der 25. der Schuldverschreibungen wird eine Gewährleistung ĩ des Staates nicht übernommen. . ö Dlese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen. Berlin, den 9. März 1914. Der Minister des Innern. Im Auftrage:
Trockenes Siegel Das Landesdirektorium.
des Landesdirektoriums.)
Der Finanzminister. Im i . :
e,. Unterschrift. Genehmigungsurkunde. Min. d. Inn. IV. a 67. 2. Ang. n Fin. Min. 1 3490 11 3358. , , Schuldverschreibung der Provinz Hannoper Reihe.... Buchstabe.. . ; über d ,, .
zt auf Grund der mlt Allerhöchster Ermächtigung er, = . o ii ge des Innern und der . . .. März 6. (Deutscher Reichg⸗ und Königlich Preußischer Staatzanzeliger vom... . In Gemaäß ö. des 45. und 46. Probinziallandtags der Provinz
ebruar 1917 wegen Auf
; 29. nd vom 28. und der Propinzlalverband
1470 000 S bekennt sich ltige
ark, welche
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ilgungeplane durch Einlösung ich ö. . C e e, wäre bg, ab spätestens bis zum Schlusse wecke wird ein Ellgungsstock gebildet, kapltals fowie die Zinsen von den ge⸗
ren sind.
iter die Perzinsung und Tilgung der Schuld, . anden gekommener oder vernichteter ö ugabe neuer Zinsscheinreihen, sind hinter
. ö 3 welch e,, ‚. e näheren B. über das ,. die en n ,, sowie eser Verschreibun t. .
Zur Sich ierdur ö aunever mit ihrem Vermnögen, vam an Verpflichtungen haftet Bie Provinz 5 März 1868 (Gesetzsamml. ö l ö 36 vom aus den Einnahmen des Stan ig fa ache lle xm a 1 1375 (Gesetzsamml. S. 497
ihrer Steuerkraft.
Schulbdetschre g ge n einer s
6 ö der Schuldverschrelbung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. ö .
Provinz Dann over] ter Zins schein. Fälligkeit stag. Kö Reihe zu der Schuldverschreibung der Provinz Hannover 2 eihe Buchstabe· Nr. z
,, , oo Zinsen über...... Mark.. .. Pfennig.
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der
8, ab die Zinsen der vorgenannten Schuldverschreibung für
dat Halbiahr von...... t,, . 91. .
bei der Provinzialhauptkasse in Hannover. Hannover, den ,
Der Provinzialausschuß. Trockenes Siegel Das Landesdirektorium. (Faksimile der Unterschriften ( rocken ege (Faksimile der Unterschrift weer Mitglieder des Landes direktoriums.) eines Mitgliedes) Siehe Rückseite.
4
Rückselte.
Der Anspyruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von 4 Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge⸗ worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist der Provlnzial⸗ bauptkasse zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch inne; halb zweler Jahre nach Ablauf der ᷓ, Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auß der Urkunde gleich.
Provinz Hannover. Erneuerungsschein . für die Zinsscheinreihe Nr. ... ...... zu der Schuldverschreibung der Provinz Hannover. .... Reihe, Buchstabe ... Nr. . Mark Reichswährung „o/o Zinsen.
ö Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die.. Reihe von Zinsscheinen für die ir 6h) . 66. 19 .* nebst Erneuerungsschein bei der Provinzialhauptkasse zu Hannover, sofern . e n en der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Landesdirektorium idersprochen hat.
In diesem Falle, sowie beim Verluste dieses Scheine werden die neuen Ilntz= scheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehä wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. ch sch . gehandigt
D
Der Provinzialausschuß. Gaksimile der Unterschrift zweier Mitglieder.)
2 Uber , , , ,
Dag Landeßdirektorlum. (Faksimile der Unterschrift eines Mitgliedes.)
(Trockenes Slegel des Landesdir ektorlums.)
— —— ———
1150791 . Mis burger Portland. Cement. Fabrik „Kransherg“ Actzen.
, ö Hannoyer. achdem am 8. ui , , uit J fe err Justizrat Rob i der e n e er gn ,, nunmehr au nachstehenden Herren:
Kaufmann Albert neh een Born . Han⸗
5) Kommanditgesell⸗ chaften auf Aktien und Aktiengesellschaften.
115077
In der Generalversammlung vom 9g. d. M. wurde in unseren Aufsichtsrat Herr Kommerzienrat Julius Mat, hler, wieder gewählt und an Stelle des durch
Tod ausgeschledenen Herrn Hermann Schell
ährenden Jahresrente fowie mit * 1 3 .
horn bon Kronach Herr Fabrilbesitzer Bankier Herm Grnst Heubach in Köppeltdorf neu ge—¶ nover, ,,, wahlt. ; Ddrystammerpzrassbent võn ig. Coburg, den 11. Mär 19314. Erz ellen. Bückehurg . Credit. Architeft ie, , Hanmcrer. Gesellschast. w. , . . . hin ,. Bauer meist er. Dr. WB. Renner.
···cͥ·· ᷑·᷑· ᷑·· ·····
116078
Das Mitglied des Aufsichtsrats Simeon Woltschonok hat sein Amt nieder= gelegt. Als neues Mitglied des Aufsichts. rats ist in der Generalversammlung vom 20. Februar 1914 Herr Josef Norden aus Rotterdam gewählt worden.
S. J. Moldavan, Cigar ettenfabrin Abt. Ges. Cöln a / Rhein. i K
Deutscher Rhederei⸗Verein in Hamburg.
XXXI. ordentliche Generalver⸗
sammlung der Aktionäre am Dienstag.
den 31. März 1914, Vormittags
HII uhr, in . Bureau, Neß 91.
agesordnung:
Vorlage des , der Ge⸗ wing, und Verlustrechnung, Bilanz, Wahlen. ;
Hamburg, den 12. März 1914.
Der Vorstand.
—
,,, In Gemäßheit der 85 24 und 26 unseres Statuts laden wir unsere AÄAktsonaͤre zu der am Mittwoch, den 8. Alhril, Vor. mittags 11 Uhr, im Geschäftslokal des Verelng, Französischestraße 29, stattfin⸗ denden 7. ordentlichen Geueralver⸗ sammlung ergebenst ein.
Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind laut 8 21 unjerez Statuts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche innerhalb der gesetzlichen Frist, d. . bis zum 4. April, Nachmittags 5 Uhr, hre Aktien — ohne Coupongbogen — mit Nummernverzeichnig oder einen bezüglichen Depotschein der Reichtbank oder eines deutschen Notars an unserer Kasse hinter legt haben.
L. Steinthal. 115243
Kayser. Klei
] nbahn⸗Aktiengesellschaft Kohlfurt⸗Nothwasser.
Gemäß S5 16 und 20 des Gesellschafts⸗ , werden die Herren Aktionäre zu einer Generalversammlung auf Diens« tag, den 31. März EIA. Vor⸗ mittags ER Uhr, in Thamms Gasthaus zu Rothwasser O. 8. hierdurch ergebenst eingeladen. . ö ; ö Tagesordnung: . q
1) Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsratg üher den Geschäftsstand.
2) Heschlußfassung über Aufnahme einer Anleihe bis zu 20 000 6.
3) Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes an Stelle des Herrn Regierungs- und Baurats Kraefft.
Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind nur diejenigen Aktionäre ber rechtigt, welche nach S 17 des Gesellschafts⸗ vertrags ihre Aktien bis spätestens den 29. März E914 einschlteßlich bel der Gesellschaftskasse in Rothwasser oder bel der gtommunalständisch⸗
Bank für die preusische Sberlausi zu Görlitz oder bei einem andere öffentlichen Institute ober einem Notar hinterlegt und das von ihnen unten schliebene, nach Nummern geordnete in mit Hinterlegungsvermerk. verfehene Lichnis ihrer Aktien in 2 Stücken Vorstand der Gesellschaft in wasser O. L. eingereicht haben.
Ein mit dem Vermerk der Stimm versehenes Verzeichnis wird zurüch und dient als Einlaßkarte zur Ge ö
iegnitz, den 109. März 1914 sFleinbahn.· Aktien ge e nschaft Kohlfurt Rothwaffer.
Der Aufsichtsrat. ö. Große, Reglerungg rat = issn] st .
Hotel. Aktiengesellscha l
. ‚ J ion
Sichstcher Raf. in Sinan
.
in Meiningen. enschaft
Die Aktionäre . i,, werden hierdurch zu der un Hachmit, tag, den 33. April 101 ber Bank fans s Uhr, in Siu sah eth füt. Thüringen vormalß. B. , Lespziger⸗
. 8 ö Aktiengesellschaft in Mein e d cutlichen e n, , dee.
I) Vorlegung und Gene ilanz und Gewinn⸗
2) . des Aussichtsra iquidators. . 3) Stundung der LTilgungerate eneral⸗ ie Aktionäre, welche an n, berfammhlung. teilung hmen, hinsichti haben den Besitz der A ien aber wossen, desfen sie ein Stimmrecht ausüz ersamm,
spätestens bei Beginn der itlen oder lung durch Vorlegung der . ile , d icin , Neichsbank oder einer Berlin oder Frankfurt le. ,, eingetrag
uweisen. . tier ,,, i , , 1914 , . Str upp,
S. Kae st ner.
3 . BVorfitnder.·