1914 / 63 p. 18 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

e Deutscher Reichstag. 235. Sitzung vom 13. März 1914, Vormittags 10 Uhr.

(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Nach der Beantwortung der Anfrage des Abg. Kopsch (fortschr. Volksp) und nach der Begründung der Inter— pellation des Zentrums, betreffend den Zweikampf des Leutnants La Valette Saint George mit dem Leutnant Haage, durch den Abg. Gröber (Zentr.), worüber in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, ergreift das Wort der

Preußischer Kriegsminister, Generalleutnant Falkenhayn:

Meine Herren! Die von den Herren Interpellanten gestellte Frage, ob es bekannt sei, daß es in Metz zwischen zwei Offizieren des Infanterierregiments 98 wegen schwerer Verletzung der Familienehre des einen durch den anderen zu einem Zweikampf gekommen ist, muß leider bejaht werden. Ein näheres Eingehen auf die Vorgänge, die die Ursache zu dem Duell abgaben, bitte ich mir mit Rücksicht auf die Familien der Beteiligten hier in der Oeffentlichkeit ersparen zu wollen (Sehr richtig! rechts, um so mehr, als das Gericht noch nicht ge⸗ sprochen hat.

Das aber darf ich wohl heute schon aussprechen, daß dieser eben gekennzeichnete Tatbestand durch die Aussage der Beteiligten voll⸗ ständig aufgeklärt ist. Die Annahme der Interpellation, daß das Duell unter Bedingungen stattgefunden habe, die auf eine Tötung des Gegners geradezu abzielten, hat der Herr Vorredner schon dadurch, daß er die wesentlich gemilderten Bedingungen anführte, unter denen das Duell wirklich ausgeführt worden ist, widerlegt. Aber ich muß zugeben, daß auch unter diesen gemilderten Bedingungen ein unglücklicher Aus⸗ gang des Duells, wie es ja die Ereignisse in traurigster Weise bestä— tigt haben, immerhin möglich war.

Auf die verspätete Anzeige voön dem Ehrenhandel hat der Ehren- rat des Regiments erklärt, wie das auch mein Herr Vorredner schon richtig angeführt hat, daß er sich nach Lage der Sache gqußerstande sehe, einen Ausgleich vorzuschlagen, daß vielmehr ein ehrengerichtliches Verfahren erforderlich sei. Darauf hat der Beleidigte nicht geglaubt eingehen zu können. Der Zweikampf hat am 26. Februar in der Nähe von Metz stattgefunden. In ihm wurde tatsächlich der Beleidigte durch den Beleidiger erschossen. Ich muß aber bestreiten, meine Herren, daß durch die eben erwähnte Erklärung des Ehrenrats der Zweikampf veranlaßt worden ist; denn der in seinen heiligsten Ge—⸗ fühlen tiefgekränkte Beleidigte hatte, nachdem es nur mit Mühe ge⸗ lungen war, ihn von seiner Absicht, sofort zu ungeregelter Selbsthilfe zu schreiten, abzubringen (Zuruf von den Sozialdemokraten), den Beleidiger unter Nichachtung der strengen bestehenden Vorschriften schon gefordert, ehe er dem Ehrenrat Anzeige erstattete. Auch hat er den Vorschlag des Ehrenrats, den Ausgang des ehrengerichtlichen Verfahrens abzuwarten, ebenso schroff abgelehnt, wie den Versuch der Kartellträger, ihn zu einem nur ganz kurzen Aufschub des Duells zu veranlassen.

Hierbei möchte ich betonen daß der in Rede stehenden Erklärung des Ehrenrats vielfach eine ganz andere Bedeutung beigelegt wird, als sie besitzt. Man glaubt, sie sei ein unbedingter Duellzwang. Das ist aber keineswegs der Fall, meine Herren. Kein Ehrengericht darf heute einem Offizier einen Vorwurf machen, der den ehrengerichtlichen Spruch über einen frevelhaften Beleidiger, wie er nach der Erklä— rung des Ehrenrats erforderlich ist, abwartet.

Und daß es, nachdem der ehrengerichtliche Spruch abgewartet war, noch zu einem Duell gekommen wäre, ist mir wenigstens seit langen Jahren nicht in einem Einzigen Falle bekannt geworden.

Für ehrengerichtliche Angelegenheiten sind für die Armee einzig und allein die allerhöchsten Vorschriften maßgebend. Das möchte ich den Ausführungen des Herrn Abg. Gröber, die sich auf das Buch des Herrn Obersten Spohn gründeten, entgegenhalten. Die Fassung der ehrengerichtlichen Vorschriften ist derart, und sie sind so sehr Gemein⸗

gut der Armee geworden, daß es für das Offizierkorps eines Kommen⸗

tars dazu nicht bedarf. Weder ich noch irgendeiner der Herren hier, die früher Regimentskommandeure waren, bedurften Kommenkare, um ihre Offizierkorpbs im Sinne der Allerhöchsten Vorschriften zu belehren.

Nach diesen Vorschriften, meine Herren, hat der Ehrenrat eben— sowenig die Macht und Befugnis, ein Duell zu veranlassen, wie er die Macht und Befugnis hat, ein Duell zu verhindern, das die Beteiligten unbedingt wollen. Er muß bei Ehrenhändeln mit allen Mitteln auf einen Ausgleich hinwirken, soweit es irgend denkbar ist. Gelingt das nicht, so wird er die Beteiligten auf die schweren Folgen hinweisen, die es für sie mit sich bringt, wenn sie von den Bestimmungen der Allerhöchsten Vorschriften abweichen. Weiter aber geht seine Befug⸗ nis, abgesehen von formalen Dingen, nicht.

Denn, meine Herren, der berufene Hüter der eigenen Ehre ist schließlich jeder Mann und jeder Offizier allein. (Z;uruf bei den Sozialdemokraten: Also auch der Soldath Ja, meine Herren, auch der Soldat. In diesem Falle handelt es sich aber um Offiziere. Hiernach kann ich behaupten, daß die Behandlung des vorliegenden Falles durch den Ehrenrat nicht wider Gesetz und Recht verstößt, und in dieser Ueberzeugung machen mich auch die Darlegungen des Herrn Abg. Gröber nicht irre. ;

Zunächst spricht für mich die Tatsache, die er auch schon betont hat, daß die Rechtsprechung jedenfalls auf meiner Seite steht. Dann aber, meine Herren, will es mir nicht denkbar erscheinen, daß der Ehrenrat haftbar gemacht werden könnte für seine Mitwirkung bei Duellen, wenn ein Kartellträger, sobald er ehrlich sich um einen Ausgleich

bemüht hat, nach dem Gesetz straflos bleibt. .

Wenn ich mich nun der dritten Interpellationsfrage zuwende, welche Maßnahmen der Herr Reichskanzler zu ergreifen gedenkt,

Um Uebergriffen im Heere wirksam entgegenzutreten, so ist zu be⸗

Duel sich durchaus nicht allein auf Heer und Marine e Gem Duell kann man nur auf gesetzgeberischem Wege bien. Juruf dez Herrn Abg. Erzberge r: Eine Kabinettẽ=

ich nicht auf 1 Ich habe eben angedeutet, daß das Duell anderen Rreisen 1 Me ärmme allein beschränkt, sondern auch in darin wird mir der Ser M reitet ift, und dem entgegenzutreten ,, Were , , whberger recht geben , st nur auf wiefern solche 3e K

sein sollten, le ge me nützlich und möglich der Vorbereitungen des neuen Bürger ede 36 bei Gelegenheit gewissenhaft geprüft. Auch hat sich die e n , ernst und

von

Duell kommisston

des Reichstags sehr eingehend mit dieser Frage beschäftigt. Die solchen Bemühungen etwa zu verdankenden Gesetze werden, wie der Herr Reichskanzler verttaut, auch Heer und Marine zugute kommen. Unabhängig davon, meine Herren, sind alle maßgebenden Stellen des Heeres unablässig bemüht, auf erzieherischem Wege Besserungen in der beregten Hinsicht zu erreichen. Die Gesichtspunkte, nach denen dabei verfahren wird, darf ich Ihnen kurz darlegen. ; Die segensreichen Wirkungen der Allerhöchsten Ergänzungsorder vom 1. Januar 1897, die auch schon der Herr Abg. Gröber erwähnte, sind allgemein bekannt. Nachdem Seine Majestät der, Kaiser und König am Neujahrstage 1913, wie mein Herr Amtsvorgänger der Budgetkommission amtlich mitgeteilt hat, das Offizierkorps erneut zu strenger Selbstzucht in dieser Beziehung ermahnte, ist ein weiterer Fortschritt zu verzeichnen gewesen. Im Jahre 1913 sind im ganzen deutschen Heere einschließlich sämtlicher Offiziere des Beurlaubten⸗

standes 16 Duellfälle vorgekommen. (Zurufe von den Sozialdemo—⸗

kraten: Noch zu viel) Da sich diese Zahl auf mehr als 75 060 Offi⸗ ziere verteilt (Hört, hört! rechts), ist sie an sich gewiß gering (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen), und sie zeigt die Haltlosigkeit aller Behauptungen von einer im Heere herrschenden Duellwut in grellem Licht. (Sehr richtig! rechts) Aber, meine Herren, sie ist insofern immer noch hoch und zu hoch, als sie, soweit dabei Offiziersfälle zur Sprache kommen, gleichzeitig ebenso viel Fälle vorhergegangener grober Verstöße wider die guten Sitten bedeutet. (Sehr richtig! im Zentrum und bei der Reichspartei Es liegt also alle Ursache vor, in dem Kampf gegen die an den Duellen Schuldigen nicht nachzulassen. Das wird auch ganz gewiß nicht geschehen.

Aber, meine Herren, es wäre nach meiner Ueberzeugung verfehlt, das Heil in besonderen militärischen Duellverboten zu suchen. Schon heute weiß der Fordernde ganz genau, daß er wider göttliches und menschliches Recht verstößt. (Lebhafte Zurufe von den Sozialdemo⸗ kraten) Wenn er sich dennoch zum Duell entschließt, so tut er es, weil er im Rahmen der nun einmal bestehenden Ehranschauungen seines Lebenskreises keinen besseren Ausweg mehr findet. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten) Daß wir, meine Herren, auf dem Wege der Vergrößerung seiner Gewissens- und Seelenqualen durch ein militärisches Verbot zu besseren Zuständen kommen würden, will mir wenigstens nicht einleuchten. (Sehr richtig! rechts. Zurufe von den Sozialdemokraten) Die nächste sichere Folge eines solchen Verbots wäre die Zunahme der Fälle ungeregelter Selbsthilfe oder des Prügel⸗ komments (Sehr richtig! rechts); und im Heere wäre es das Wieder⸗ auftreten solcher Fälle, denn sie kommen ja jetzt überhaupt kaum vor. Es ist der Standessitte zum Verdienste anzurechnen, daß sie auch in dem traurigen Falle in Metz das nach meiner Ueberzeugung Schlimmere die ungeregelte Selbsthilfe verhütet hat. (Na nu?! im Zentrum und bei den Sozialdemokraten) Diese Ansicht, meine Herren, wird freilich, wie ich ja eben auch durch den Widerspruch erfahre, nicht überall geteilt. (Sehr richtig! links und im Zentrum) Immer wieder findet der Gedanke Vertreter, daß die ungeregelte Selbsthilfe zwar an sich verwerflich, aber dem Duell vorzuziehen sei. Diese Anschauung entspricht jedenfalls nicht der des Offizierkorps (Sehr richtig! rechts und Zurufe von den Sozialdemokraten), die unter allen Umständen

der ungeregelten Selbsthilfe vorbeugen will und die sich damit ich

glaube es unbedingt als höherstehend charakterisiert als die andere Auffassung. (Sehr richtig! rechts und bei den Nationalliberalen) Die Anschauung des Offizierkorps hat sicherlich unendlich mehr Unheil ver⸗ hütet als angerichtet. Sehr wahr! rechts) Daß es in der Oeffentlich⸗ keit leider anders scheint, liegt einfach daran, daß jeder Duellfall öffentlich bekannt und ausgebeutet wird, während die guten Wirkungen im stillen eintreten. (Sehr richtig! rechts In diesen Dingen, meine Herren, handelt es sich nicht um die einfache Frage leider nicht —— was ist gut oder schlecht? sondern: wo ist das geringere Uebel? (Sehr gut! rechts) Nur unter diesem Gesichtspunkt sind die für den Offi⸗ ziersstand geltenden Anschauungen und Vorschriften zu verstehen.

Die zweite sichere Folge eines rein militärischen Duellverbots wäre bei den, wie ich vorhin schon sagte, in weiten Kreisen, auch in bürgerlichen Kreisen, für die ein militärisches Verbot unwirksam wäre, nun einmal noch bestehenden Ehranschauungen die Uebertretung des Verbots. Schon heute ist es jedem Offizier klar, daß derjenige, der ihn frevelhaft beleidigt, nicht im Heere geduldet wird. Niemand kann sich einer Täuschung darilber hingeben, daß das Duell dem Gegner gleiche Chancen gleich gute oder gleich schlechte, wie Sie wollen gibt. Dem unglücklichen jungen Offizier in Metz ist geraten worden, den Ausgang des ehrengerichtlichen Verfahrens abzuwarten. Warum hat er trotzdem den nach seiner Ansicht frebelhaften Beleidiger gefordert?

Man wird mir vielleicht antworten: weil ein Duellzwang besteht. Das heißt also wohl und das ist ja auch von meinem Herren Vorredner angedeutet worden, wenn er auch, sobiel ich weiß, das

Wort nicht gebraucht hat weil der Beleidigte fürchten mußte,

durch den Ehrenrat zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn er nicht sofort zur Vollziehung des Duells schritte. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten) Meine Herren, vor einer halbe Stunde, hätten Sie Sehr richtig!“ sagen können; nach dem, was ich vorhin gesagt habe, konnten Sie unmöglich „Sehr richtig!“ sagen. Cebhafte Zustimmung rechts) Denn, meine Herren, ein derartiger förmlicher und formaler Duellzwang besteht im Heere nicht. Gurufe bei den Sozialdemokraten) Wenn Sie die Güte haben wollen, mich aus⸗ sprechen zu lassen! Wenn man von einer solchen Pflicht reden will, so kann man damit nur den Trieb oder Zwang der Empörung meinen, der sich im gegebenen Falle grober Ehrverletzung nicht nur in der Brust des Offiziers, nicht nur damit in jeder Gemeinschaft von Offizieren, sondern im Herzen bieler Männer des Volkes auflebt. Es ist der Trieb, dem es unerträglich scheint, daß bei dem Verhalten gegenüber Ehrverletzungen der begründete Verdacht auf Mangel an

Mut, an Entschlußkraft entstehen könnte, der es nicht dulden zu

können glaubt, daß dersenige, der die Ehre eines andern verletzt hat,

sich nun auch noch der Herausforderung desselben, möge sie zu Recht

oder zu Unrecht erfolgen, entziehen darf.

Das Duell, meine Herten, das hat Ihnen der Herr Abg. Gröber sehr viel besser gesagt, als ich es kann, ist ein gänzlich untaugliches Mittel, den Schuldigen zu bestrafen (Sehr wahr! im Zentrum und bei den Sozialdemokraten), und ebenso untauglich zur Ausübung der Rache. (Zuruf links: Na alsoh Derartige Gedanken spielen bei ihm auch, wenn überhaupt, so eine nebensächliche Rolle. Eine ganz andere Empfindung ist es, die den Beleidigten treibt und zwingt, sich über Recht und Gesetz fortzusetzen. Es ist die Empfin⸗ dung, daß die Beleidigung eine doppelte Schmach ist, weil sie gleich⸗

deitig die Anzweiflung der Mannhaftigkeit des Beleidigten ist. In⸗ dem sich dieser im Duell offen und unter ganz gleichen Bedingungen der Waffe des Gegners gegenüberstellt, glaubt er, die ihm wider⸗ sahrene Schmach auslöschen zu können, sich das Ansehen bei den Standesgenossen, das er erschüttert fürchtet, wieder erringen zu können. Zuruf von den Sozialdemokraten; Dieser falsche Ehrbegriff wird genährt Er hofft es, denn er glaubt, durch das Duell vor der Welt zeigen zu können, daß ihm die Ehre höher steht als das Leben. Huruf von den Sozialdemokraten: Ein ganz falscher Ehrbegriffh Gewiß, meine Herren, gehört der Mut, der so gezeigt wird, mehr in das physische als in das moralische Gebiet (Sehr wahr! im Zentrum), aber es ist doch Mut, also eine Eigenschaft, die der Soldat als die Voraussetzung seiner Existenzberechtigung, als die Vorbedingung seiner Gristenöberechtigung aufs höchste zu schätzen gewohnt ist. C Sehr wahr! rechts) Solche Anschaungen, mag man sie für richtig oder für unrichtig halten, niedrig zu erachten, hat niemand ein Recht (Bravo rechts), sie ändern sich nicht durch Gewalt, aber sie ändern sich durch die Zeit, durch die Einwirkung der Zeit. Was kein Verbot und leine drakonische Strafandrohung früherer Tage vermocht hat, hat die Zeit mit ihrem Wechsel der Lebensanschauungen bei uns getan; sie hat das Duell auf eine ganz kleine Zahl zurückgeschoben. Sicher haben vor 60 Jahren selbst nur wenige Landtags abgeordnete das berühmte Duell Bismarck-Vincke für vermeidbar gehalten. Sehr richtig! rechts) Unter den heutigen Verhältnissen wäre unter gleichen Voraus setzung ein Ausgleich in der Armee überhaupt ganz selbst⸗ derstindlich. Ein solches Beispiel zeigt am klarsten, welch gewaltige Veranderungen auf diesem Gebiete vor sich gegangen sind.

Jum Schluß, meine Herren, darf ich nicht verschweigen, daß ich personlich eine Ausrottung der Anschauung von Ehre, die noch hin und wieder, leider sogar zum Duell führt, für kein Glück halten würde. (Hört, hört! links) Wenn man die Dinge recht betrachtet hat die Frage der Einschränkung der Duelle mit dem Zutuckdrangen dieser Anschauung auch sehr wenig zu tun. (Sehr richtig! im . Zentrum) Sie ist ja nicht die Quelle der Zweikämpfe. Das ist ö vielmehr die Gesinnung, welche schwere Ehrverletzungen des einen Kameraden durch den anderen leider immer noch möglich macht Diese Gesinnung tritt in der Armee selten zutage, aber sie ist leihe, wie wir an dem Falle Metz wieder sehen, noch vorhanden und ihr muß unser Kampf gelten. (Hravol im ZJZentum.] Nicht meine Herren, glaube ich, daß man mit Verboten viel gegen sie ausrichten wird. Um so sicherer wird man aber gegen sie ankämpfen auf dem Wege, den wir in der Armee seit langem beschritten haben und auf dem wir nicht erlahmen werden, auf dem Wege der weiteren Ver=

vollkommnung des Offizierkorps im Geiste wahrer Ritterlichtei

J. ( h Ritt wahrer christlicher Gesittung. (Cebhaftes Bravo 6. n, ö. den Sozialdemokraten. Erneutes lebhaftes B ;

; ravo! rechts.) ue , n , De ds n, Hentt) wird Mit

ganzen Hauses bes 3 h sprechung der erf in e fe e shlofsn, n ,,

Abg. Haase⸗Königsbe ö. 5 . * ren , . ö . ö. ue frage beschäftigt J Aller dagegen gefaßten Anträge noch immer das M r . des Offiziers zum Duell a echt und die Pflicht Abgrund zwi ö de free arbeiten. 6 der großen

n e den des Gesetzet ar ef hi

nicht vereinzelt, j .

Die rohe, sinnlofe Einrichtung iüm Duells wird mit dem reinsten und vornehmsten Hi nr . z

Fau e . K ĩ : klären, eligion müsse erhalten werden, setzen sich sofort Üüber fie . wenn es on einer 3 . 1 für rafen schon ho genug sind. Das Schreien nach schweren Strafen hat nur ben . um die Kritik an den bestehenden Zuständen er r Ein icht ten, ichter erklärt ie Ehre des Heleidigten intakt ist., Gegen die Einrichtung eines 8 ö gerichtes ist an und für sich nichts einzuwenden. Aber ie muß sich im Rahmen des Höesctes halten. Die Kabinettsorder bes Kaisers widerspricht der Rechtsordnung und dem geltenden Straf ef etzbuch Da man durch die 2 Zweikämpfe wegen Tap 4 ; ver⸗ H meiden will, so bedeutet dies nur eine Aner ennung des . Das ö ̃ Ghrengericht übt einen indirekten Zwan zum Duell , Der * Minister hat ja selbst erklärt, daß die tin mn en d e . , order . Selhsthilfe berbleten. Die Mi en m ,,, rates sind sicher der Beihilfe zum Buesf schuldig. Aber bisher ist deswegen noch nie Klage eingeleitet worden J 1 bis ö en in die Lat umsetzt und der G n n,, unft aum gibtz dann ist er unwürdig, länger im Offizierskorps zu hl en.

Napolehn 1, nannte den Mut ker Duellanten die e

nibalen . Der Kriegsminister will vi ssen, die in 6 führt. Ein guter 3 n n,, ein urch und durch , Fharakter sein. ereus hen ist

der Mut, der tro ; er nach den . e e g n, hält. Mit dem

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. cht zu erwart Is mu des Militaris . interessant waren die Ausführun . gebrochen werden.

r m ü w des Kri inisters ü J , , n, , , , Soldaten, das in , . ; 6. daß das Rotwehrrechl des n ,. ( Militarrecht illusorj h ge aten anerkannt wird, nicht durch

gemacht wird. Gi j r gezwungen, wird, den ö. auszutrink . Gin. Mensch, de i .

Vor 12 Jahren stand der . en, befindet si doch in der Natwe ;

ö. lege Gröb Sand punkt. Jetz J ö ler er eben haben, so taten wir es nur, eine Mehrheit hatte. ö r um konnte aber ,, 9. .

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, aus dem Offizierkor . . . ö. . ist ein einziger sch der Minister 1

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. ö 6. Befehl einmal kommt, ihm dann nicht . .

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G Aeußerungen müßten uns sehr st ; ö , ne n, ge ehe line g, fürchtet er die, Wieder, ö 9 . ng, des Prügestommentz. Da muß dan noch die Bildung der ; elbe ff seh gering sein. Hegt man folche Befürchtungen nicht, wen h es eben man nicht solche Pestimmungen? (Gs sei denn, man . ö with . der Ungesetzlichkeit bewenden lassen. Ein solcher Erlg 5

j sich, übrigens auch m ts nützen, wenn nicht, Tie Be r n re is gb nber w ö Abschaffung des Duell leidet, zeigt

iunkerlichen Hilstarlsmus ift Cerdan f icht leicht. Er muß det