1914 / 63 p. 19 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

halb mit um so größerem Nachdruck geführt werden. Nur so kann man dazu . 6. es nur eine . giht für alle Volksgenossen. Der Ausgang der Zaberner Affäre hat dem Militarismus den Kamm schwellen lassen. Dem Gesetze haben sich alle zu unterwerfen, auch die Offiziere.

Abg. van Calker 9 Wenn ich den Abg. Gröher richtig ver⸗ standen habe, so kommt es ihm in erster Linie auf die Frage an, was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um das Vorksmmen solcher Fälle für die Zukunft unmöglich zu machen. Mir scheint es richtig, wenn wir aus diesem Gesichtspunkte, heraus die ganze Frage be handeln. Es hat immer etwas Schwieriges und Bedenkliches, wenn man eine Interpellation immer nur an einen konkreten Fall anknüpft. Dieser Fall muß von dem traurigen Gesichtspunkte dus behandelt werden, daß er, uns in eine bessere Zukunft führen kann. Die Frage . kann der. Gesetzgeben hier, Abhilfe schaffen, bestehen auf diesem Gebiete Mißstände? Wir müssen uns auch fragen, ob der Reichs⸗ tag Als Faktor der Gesetzgebung hier ebenfalls etwas tun kann. Wenn in „fitter mit der Frau eines Kameraden Chebruch treiben will, sie betrunken macht, wenn der Beleidigte erschoffen wird und der Be= leidiger custodia honesta bekommt, so ist das ein Unrecht. Daß es nur eines Wortes bedarf, um das Duell zu beseitigen, glaube ich nicht; wäre es so, oh bestände das Duell schon kängst nicht mehr. Durch bie schwersten Strafen sind die Duelle nicht aus der Welt geschafft wor⸗ dne Das beweist die Erfahrung. Im Gegenteil, auch unter milden Bedingungen haben die Duelle abgenommen. Im vorigen Jahre sind nur 13 Duellfälle vorgekommen. Der Geseßgeher kann das Duell wohl verbieten, aber durch sein Verbot nicht beseitigen. Aber was kann der Gesetzgeber mit einem so schweren Problem tun? Kann er es erledigen? e, nicht. Die, Kommission hat das Problem nicht gelöst. Aber sie könnte Vorschläge machen, die auf eine Besserung hinzielten. Wir sollen und wollen gewiß nicht um eine Frage herum⸗ teden, auch ich will es nicht tun, Ich meine mit dem Kriegsminister, wir niissen alles tun, was wir können, um die Duelle einzuschränken, beseitigen können wir sie nicht, und wenn ich sie heute beseitigen könnte, ich wollte es nicht, (Hört, hörth Das ist meine ehrliche Ueber— zeugung, feien Sie doch kolerant, meine Herren. Der Mann, der hinter dem Pfluge geht oder den Hammer schwingt, hat dieselbe Ehre wie der, der des Königs Rock trägt. Es ist deutsche Auffassung, daß man einsteht für das, was man wut, daß man sich nichts gefallen läßt. Jeder soll sich hinstellen und sagen: Ich bin bereit, dafür einzustehen, was ich tue ich lasse mir nichts gefallen. In diesem Grundsatz liegt die Entwicklungs möglichkeit jedes einzelnen und des ganzen Volkes. Ich wiederhole, es gibt keine verschiedene Ehre, ja gewiß nicht. Ich Jätte ja mit meinen Anschauungen zurückhalten konnen, aber ich fage Ihnen offen meine Meinung. Wir, können den Zweikammp nicht ganz entbehren. Was nun die Ehrengerichte betrifft, fo bin überzeugt, daß sie ö Konsequenzen aus Erfahrungen und Gesetzen ziehen werden. as kann nun geschehen? Der Gesetzgeber kann ja die Strafbestimmungen in Einklang bringen mit den ethischen Welt⸗ anschauungen des Volkes, und das scheint mir hier die Aufgabe zu sein. Der Zweikampf als, Tathestand, als Delikt wird einheil ich mit Festung beskraft, ganz gleichgültig, aus welchen Gesinnungen er ent⸗ standen ist, und das ist das Bedenkliche. Hier können wir etwas er— reichen durch unseren in der Duell kommission . Antrag. Es muß an die Stelle der Festungshaft Gefängnisstiafe treten für jeden, der den Zweikampf freventlich verschuldet hat. Die Aberkennung der bürgerlichen Chrenrechte darf zugelassen werden. Ich bin Überzeugt, daß das eine Hilfe bringen wird. Unser Antrag steht im Einklang mit den Anschauungen des ig Volkes und auch ö die an dem Zweikampf prinzipiell festhalten. Gerade weil der Gesetzgeber in diesem Falle sich in Darmonie mit dem ganzen Volke wer wird, glaube ich, etwas qusgerichtet werden. Ich glaube auch, daß diefer

J uf Entscheidung der Ehrengerichte Cinwirken könnte, Mam ö Fällen erkennen, der betreffende Offizier ist 3 Die

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tionsunfähig, und mit einem Lumpen schießt man . nicht. ĩ . dieses Zieles wäre ein Gewinn. Jeder Offizier wird mir recht geben, daß die möglichst baldige , der Satisfak⸗ fionsunfähigkeit solche Fälle dermeiden wird. Ich begrüße die Er⸗ klärung des Kriegsministers freudig. Mein Wunsch geht nun dahin, daß die Reichsjustizberwaltung den Grundgedanken unseres Antrages er⸗ wägen und ihn gesetzgeberisch zur Durchführung a , möchte, Ge lingt das, ö., werden wir nicht das Duell beseitigen, aber den Triumph des Unrechts und der Unsittlichkeit werden wir damit eindämmen.

Abg. 6 We st a rp (dkons.): Wir erkennen an, daß die Mili⸗

Kabinettsorder von 1897 . war, um den Zweikampf und seinen traurigen Ausgang zu vermei

auszusprechen. Dagegen veranlaßt uns die allgemeine . der ĩ n mhalts. Unseren wiederholt abgegebenen grundsätzlichen Erklärungen über den Zwei⸗

ganzen Strafgesetzgebung ,., möchte mit einer anderweitigen

er rp n det ncht gerüttelt St ö ern, n, heraus, nicht aus dem Wunsche nach Rache oder Stra, entstehen ünter Umständen die schweren

schließt ünd n len m, . a g . muß, und dieser

Verhrechers wirh. Die frevelhafte Verletzun- * ein so schwerer Verstoß gegen das 8 . ö jeder anständigen Gesellschaft unmöglich mach

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gefeter, soll alle olgen solchen Verhaltens uch en tragen, wenn e 2 1

mpfe 6 3 e n,, dee 2 . auch in et g . können

. gefährden. Wir mülssen es al einen Fortschtitt un e m telling

leidigten und für die . Standesgeno gebendem Einfluß sein könnte.

Abg. Dr. Blunck fortschr. Volksp): Der Fall in Metz scheidet für ö das kann uns aber nicht . J e m en zur Duellfrage zu machen. Von einer Duell wut, der Offiziere 4 mir nichts bekannt. Nein, wir müssen den Spieß umkehren, es handelt sich um den Duell zwang, von dem wollen und müssen wir heute reden. Zu meinem großen Bedauern können die Ausführungen des Abg. van Jalker den Cindruck erwecken, als ob er den Dilellwang fordert und für notwendig hält. Denn wenn er das Duell als Einrichtung der Arniee festhalten will, so bedeutet das für die Armee notwendig den Duellzwang. Denn die Einrichtungen der Armee müssen auch von ihren . gen respektiert werden. Und so kommen wir niemals zu dem Ziele, das er mit uns erreichen will, nämlich mit der Duellsitte gründlich aufzu⸗ räumen. Der Kriegsminister sagt, ein formeller Duellzwang bestehe in der Armee nicht. Ver Kriegsminister sollte hier doch wirklich auch ein⸗ mal den Mut finden, rund heraus zu sagen, daß wir den Duellzwang hahen, und daß er auch nichts zu kun gedenkt, um ihn zu ö anstatt mit solchen J darum herum zu reden. Der Reichstag wird sich mit dieser Stellungnahme der verantwortlichen Heeresleitung, also auch des Reichskanzlers, durch den, der Kriegs⸗ minister voll gedeckt ist, nicht, einperstanden erklären können. Graf Westarp sagt, die ehrengerichtlichen Ordnungen sind nicht von uns er⸗ lassen und gehören nicht . unserer Kompetenz. Da hat er recht, da— gegen streitet auch kein . Aber diese Vorschriften dürfen nicht gegen die Gesetze verstoßen. Der Kriegsminister hat die Schrift des Dbersten Spohn mit einer kurzen Handbewegung abgetan. Unter den heutigen Verhältnissen, wo alles, was ein Offizier schreibt, das Impri= matur erhält, kann man sich . herausreden, es sei eine Privatarbeit. Die Verwaltung trägt jedenfalls für einen solchen Kommentar eine moralische Verantwortung. Der Kriegsminister hat auch tat achlich den Obersten Spohn nicht desavouiert. In einem hat der Kriegs⸗ minister zweifellos recht, daß die ehrengerichtliche Ordnung die Ve⸗ teiligten nicht zwingt, ein Duell ausjutragen, solange das ehrengericht= liche Verfahren noch nicht erledigt ist. Der Ehrenrat hat festzustellen, daß die Ehre der Beteiligten nicht berührt ist, er kann einen Ausgleichs⸗ Forschlag gusstellen, und er hat zu erklären, daß er sich nach Lage der Sache außerstande sehe, einen, Ausgleich zustande zu bringen, und er muß in einem solchen Falle ein ehrengerichtliches Verfahren für not⸗ wendig erklären. Das ehrengerichtliche Verfahren muß unverzüglich stattfinden. Dem Allerhöchsten Kriegsherrn ist in einem solchen Falle . Meldung zu machen. Ein Zwang der Parteien, sich zu duellieren, esteht also nicht, bebor der ehrengerichtliche Spruch stattgefunden hat. Daß Offiziere nicht auf den Spruch des EChrengerichts warten, ist der wunde Punkt in dieser Sache. Heute liegt es leider so, daß das ehren⸗ Erichtlich Verfahren ganz außerordentlich langfam arbeitet, daß im Gi n nent Monate bergehen, bis der Spruch des Ehrengerichts vorliegt. Je schneller der Ehrenrat entscheidet, um so langsamer arbei⸗ tet das Ehrengericht. Das muß nicht . sein. Der Kriegsminister hat erklärt, in dem vorliegenden ö. habe der Ehrenrat den Beteiligten die. Aufforderung zugehen lassen, bis zur Entscheidung des Ehren⸗ gerichtshofes zu warten. Das ist etwas Neues. Warum erhebt nun der Ehrenrat diese Aufforderung nicht zu einem dienstlichen Befehl? So wie heute das Ehrengericht arbeitet, bedeutet es für die Beteiligten ein viel zu . und unerträgliches Opfer an seelischer Anspannung. Kann es der Beteiligte überhaupt aushalten, monatelang unter einem . Druck zu lehen? Es ist unbedingt notwendig, dafür zu sorgen, das Ehrengericht ehenso rasch und prompt arbeilet wie der Fhren⸗ rat. Wenn das geschieht, dann wird in fast allen Fällen das Duell in der Armee verschwinden. Wir verkennen nicht, da schon die Tätigkeit der Ehrenräte außerordentlich segensreich gewirkt hat, namentlich wenn kluge und besonnene Männer in ihn hineinkommen? Es ist mir ein Fall bekannt, der Nachahmung verdient. Ein Schwiegersohn hatte sich gegen seinen alten Schwiegerbater sehr schlimme Handlungen zuschul⸗ den kommen lassen. Darauf hat der Schwiegervater allerdings einen formell beleidigenden Brief geschrieben. Der Ehrenrat hat einstimmig sich auf den Standpunkt gestellt, es fei richtig, daß der alte Herr zu weit gegangen sei, aber das Verhalten des sei unfair gewesen, und der Schwiegersohn müsse erst die Angelegenheit aus der elt bringen, bevor der Schwiegervater die formelle Beleidigung zu⸗ rücknähme. Die schweren Fälle, um die es . hier eigentlich handelt, 36 diejenigen, wo der betreffende Offizier atisfaktionsunfähig ist, da arf es überhaupt nicht zu einem Die kommen. In ö müssen die Ehrengerichte schnell arbeiten. Um die freiwilligen Rechts händel an sich haben wir uns nicht zu bekümmern, aber gegen den Duellzwang fil. wir uns wenden. Der Duellzwang besteht enau so wie bei den studentischen Korps. . haben wir einen Fall vor uns, der, losgelöst von jeder konkreten Tatsache in die Tiefe des röblems hineinführt. Es ist der ö. des Leutnants von Branden tein. er Leutnant von Brandenstein, der Sohn eines Vaters, der elbst der Armee ̃ hat, war, Leutnant im 3, Garderegiment zu uß, ein tüchtiger Offizier, aber gleichzeitig ein überzeugter frommer Christ ehangelischen Glaubens. Seine Kameraden haben mehrfach mit ihm darüber disputiert, oder fagen wir, ihn . und so ist es eines Tages dazu gekommen, ganz ohne seine g. assung, daß Kame⸗ aden mil ihm üher seine Stellung zum Duell gesprochen haben. Da hat er offen erklärt, daß er kein . des Duells sei. Die Sache wurde dem Obersten gemeldet, und was er erklärt hat, liegt in seiner öffentlichen Erklckrung wor. Der Redner verliest die Erklärung) Er sagr darin, daß er das Gebot: Du sollst nicht töten, auf sein militärisches Dienstverhaltnis nicht beziehe, daß er sich gegen tätliche Angriffe sogar derteidigen wolle. Sich zum Duell zu äußern, sei er nur durch Pro⸗ vokation veranlgßt worden. Ser Leutnant bon Brandenstein hatte ein ehrengerichtliches Verfahren nachgesucht. Man hat ihm mangelnde Entschlußfähigkeit vorgeworfen. Er hat nicht einer befonderen resi= giösen Gemeinschaft angehört. Man mag nun üher seine Stellung zur Bibel verschiedener Meinung sein, aber man sollte doch vor seiner ehrlichen Ueberzeugung Ächtung haben. Wie stellt sich die Heeresber⸗ waltung zu dem Falle? Von sehr hoher Stelle ist das Work gefallen: Nur ein guter Christ kann ein guter Soldat 6 Ich bitte, ung qus= inanderzusetzen, wie diefes Wort seine praktische Anwendung findet. Hier ist ein Offizier n ,, worden der aus seiner christlichen . heraus, grun sätzlich den Jweikampf derwirft. Mich interessiert die Frage, wie es eigentlich mit diesem im Kriegsfalle das Vaterland. einmal alle waffenfähigen Männer ge⸗ braucht, Diesem Leutnant, der daz Wasfenhandwerk liebt, ist e dann unmöglich, für die Verteidigung seines Vaterlandes mit ins Feld zu ziehen, Ich weiß nicht, ob man ihn dann als gemeinen Mann wieder einstellt. Es ö doch ein unerträglicher Gedanke, so einen waffen⸗ fähigen jungen Mann zur Ruhe zu zwingen, wenn das Vaterland seiner bedarf. Der Die if in der Armee . auf rzieherischem Wege be⸗ seitigt werden. an . grundlegenden Wandel in dieser Be⸗ enn schaffen. Die Duellunfitte ist weit über das Heer hinaus der— reitet. Aber das Heer und sein Anhängsel, das Neserveofflzierkorps, ist der Kernpunkt. Alle anderen Kreise ahmen einfach nach. In der Kommission haben wir gehört, wie zwei Barbiergehilfen nach allen Regeln der Kunst einen Iweilimpf ausgeführt, haben. Das ist vtel⸗ leicht ein gutes Mittel, einen. Wandel herheizuführen. Wird das einmal. Gemeingut, dann verfällt die Sitte dem töten den Fluch der Lächerlichkeit. Die Rechtsordnung muß dafür in Anspruch genommen werden, die FChre wieder herzustellen. Das hat auch ür das Militär u gelten. Wir hoffen, daß der Veschluß der Kommission Cine ab? r ge Wirkung haben wird. Er wird dazu führen, gerade in den jenigen Fällen, die wir im Auge haben, das Duest aus der Welt zu schaffen. ; Preußischer Falkenhayn: ; Meine Herren! Der Herr Abgeordnete Dr. Blunck ist soeben auf den Fall des Leutnants a. D. von Brandenstein eingegangen. Ich möchte ein paar Worte dazu sagen. Die Erklärung, die am 10. De= zember in der Kommission abgegeben worden ist, wurde auf Grund des vorhandenen Aktenmaterials berfaßt und muß in vollem Umfange aufrechterhalten werden. Wenn der Herr Leutnant a. D. von Branden⸗ stein der Ansicht ist, daß seine Verabschiedung in erster Linie wegen

seiner Stellungnahme zu der Duellfrage veranlaßt wurde, so muß ich

Kriegsminister, Generalleutnant von

Manne ist, wenn

das bestreiten. (Hört, hört! rechts. Ohol links) Allerdings ist dil Diskussion über eine ganze Anzahl von Fragen, die der Regiment kommandeur mit ihm gehabt hat, durch ein Gespräch über das Duell im Kasino veranlaßt worden. Na also! links) Der Regimentskom⸗ mandeur ist durch das, was ihm darüber gemeldet wurde, stübig ge= worden, hat sich den jungen Offizier kommen lassen und hat ihm ein ganze Anzahl von Fragen der verschiedensten Art vorgelegt, die der Offizier nach pflichtmäßigem Ermessen des Regimentskommandeurs nicht so beantwortete, und bei deren Beantwortung er nicht so die Entschlußkraft und klares Urteil zeigte, wie es nach Auffassung des Regimentskommandeurs für einen Offizier nötig war. (Lebhafte Zurufe von den Sozialdemokraten. Bewegung) Ich kann Ihnen, um die Sache abzukürzen, weiter mitteilen, daß, nachdem das Gesuch um Verabschiedung des Offiziers abgegangen war, der Leutnant a4. D. von Brandenstein einen Brief an den Regimentsadjutanten richtete wenn ich nicht sehr irre, hat er ihn auch veröffentlicht in dem er die Fragen, die am Tage vorher an ihn gerichtet worden waren, zu beantworten suchte. Darauf hat der Regimentsadjutant mit Zu⸗ stimmung des Regimentskommandeurs folgendes geantwortet: „Diese Aeußerungen, ; d. h. die Aeußerungen des Leutnants von Brandenstein ö die Sie in meiner Gegenwart dem Herrn Obersten gegenüber getan haben, waren ganz klar und den jetzt von Ihnen abgegebenen Er⸗ klärungen durchaus entgegengesetzt. Die jetzt nach 4 Stunden bon Ihnen gemachten sehr wesentlich anders lautenden Ausführungen können den Herrn Regimentskommandeur nur in dem bereits won ihm gewonnenen Eindruck bestärken, daß Ihre Anschauungen in dieser Frage, bei deren tatsächlichem Eintritt oft nur Sekunden zur Klarlegung zur Verfügung stehen, völlig unklar sind, daß es Ihnen somit an der für den Offizier unbedingt nötigen, in den Allerhöchsten Vorschriften an erster Stelle geforderten Entschlossenheit fehlt. Lediglich dies aber ist der Grund, weswegen Sie der Herr Oberst für ungeeignet für ein weiteres Verbleiben in der Armer hält.“ Dem Leutnant von Brandenstein ist niemals ein Vorwurf gemacht worden, der seine persönliche Ehrenhaftigkeit in Zweifel stellt. Dies ist ihm wiederholt von seinen Vorgesetzten eröffnet worden. Auch hat ein solcher Zweifel keineswegs bei den Vorgesetzten bestanden. GZu— rufe von den Sozialdemokraten)

Abg. Do m beck Pole): Man sollte solche Lumpen, die die Familienehre ihres Kameraden antasten, überhaupt aus der Gesell⸗ Ccaft ausschließen und sich nicht mit einem folchen noch duellieren. Das Vorgehen der Duellkommission ist zu begrüßen, die die jetzige Ausnahmebestimmung in Bestrafung des Buellz abschaffen will, und dafür Gefängnis und noch chwerere Strafen vorsteht. Damit ist schon biel gemonnen. Die Erklärung des Kriegsministers war ebenso unbefriedigend, wie die Entschließung des Bundesrats zu dem Beschluß des Reichstages für die Dukllfrage. Es ist be chämend, daß zut Beseitigung dee Duellunfugs so gut wie nichts geschehen ist. Dies Duellunsitte müßte als barbmrisch, . und dem göttlichen Gebot widersprechend so bald wie möglich aus der Welt geschafft werden.

Abg. Mertin (Rp): Auch wir beklagen aufs tiefste den Fall Metz, der zut Interpellation Veranlassung gegeben hat, und wir be⸗ klagen auch, daß der in seiner Ghrs fo . Gekran kte das Spfer des Duells geworden ist. Wir wollen es durchaus vermelden, anf persönlichen Verhäl tnisse , die zu diesem Iwe kampf geführt haben, aus Rücksicht aüf. die Beteiligten und auf das schwebende Ver⸗ fahren. Der Kriegsminister hat die . in reiner durchaus ausreichenden und befriedigenden Wesse eantwortet, er hat nach gewiesen, daß der Ehrenrat wider Gesctz und Recht nicht verstoßen Ut, Wir haben gehürt, daß det in feiner Ehre aufs tiefste gekränkte Offizier mit dem Revolber herumqelaufen ist, um den ngreifer einer Ehre niederzuschießen, daß er jede Vermittlung abgelehnt haz.

ir haben gehört, daß der Ehrenraf ihm hat die Au orderung zu⸗ gehen lassen, zu warten, bis das ehrengerichtliche fahren ein⸗ geleitet wäre. Der Beleidigte hat sich unter keinen Umstanden darauf einge lassen. Mehr konnte der Ehrenrat unmöglich tun, und wenn der Abg. Blunck dapon gesprochen . daß der Ehrenrat seine Auf⸗ forderung in die Form eines Befehls hätte kleiden sollen, so weiß ich . ob der Ehrenrat überhaupt in der Lage ist, einen militärischen Befehl zu erteilen. Gins aber weiß ich .. daß der Beleidigte ich auch um einen Befehl nicht geklntmerk hatten Ci hätte sich gesagt. in einem derartig schwerwiegenden Fall handele ich i sigenen ehersengting, Was nun pie Frage ber Verhütung der Vurelle für die Zukunft betrifft, so möchte ich zunächst mit allem Nachdruck die Behauptung des Kriegsminssters unterstreichen kämpfe außerhalb der Armee . sehr viel zahlreicher sind als in der Armee. len Duelle wegen bloßer Lapbalien außerhalb der Armer sehr groß. Bligen Sie doch einmal nach. Frankreich, Italien, Ungarn, in unserer Armes k

k 6! rats. er agse hat zum Ausgangspunkt der ganzen Frage ge⸗ : . Willen des r e r ö * Sie, ist es denn etwa ber ab dlutistische Wille des Militarismus ge⸗ zum Ziveikampf veranlaßt hat? Als aase vorhin der Zuruf: Laffalle gemacht wurde, erwiderte Zu meinem Erftgunen hat. Häase: Sie bekemmen noch Ihre Ant. Waz sind das denn überhgupt . Gefühle, die jemand dazu veranlassen, mit der Waffe in der Hand seinem Beleidiger gegenüber⸗ zutteten. recht, wenn t, ö! Gefühl der Rach Absicht der Tötung wird in ben kommen.

r ; . Leben ein, er sagt. r de hat die Erde keinen Platz. Nur na Kämpfen wird der also Beleidigte zur weiß, daß er gegen göttliche und menschliche Gesetze .

n. Vorwurf der moralischen Unreife kann man nicht erheben. wird, wie es Bismarck getan hat, keinen anderen Richter anerkennen, als den . im . Der Abg. . sagte, man möge gegen die Duellanten na ren, das kommt . ie Empfehlung bon

vor Gexicht schleppen lassen? Dort hat er jedenfalls auf eine Schonung ine ö ö ö . Fällen würde der Be= elbsthil j

te ja auch im borliegenden Fall der Beleidi

2 . er seiner Ehre mit dem Rebolver totschießen. Selbst in ö. reisen

Leuten fagen, warum schießt er den

besser, wenn der . si wenigstens der Beleidi

haben, ist Auch in England greift ᷣ. .

Fällen zum JZwei⸗

ö ; E destlande ausgetragen. G nützt kein 1 261