Frhöhung der Beleidigungsstrafen. Aber anderseits . wir verpflich⸗ zt, alles zu tun, was wir tun können, den Zweikampf auf das äußerste, zotwendigste Maß zu beschränken. Einen. 36, . gibt uns der Beschluß der Duell kommission. Es muß in solchen Fällen, vom, Chren⸗ at geprüft werden, ob der Beleidiger überhaupt satisfaktionsfähig ist. Jemand, der in freventlicher Weise — das ist ein sehr glücklicher Aus⸗ kruck der Duell kommission die Familienehre eines anderen so schwer angreift, muß schon vom Ehrenrat oder vom Ehrengericht für satis⸗ faktionsunfähig erklärt werden. Es muß damit ausgesprochen werden, daß er den anderen gar nicht beleidigen kann. Auf diesem Wege wollen wir mit den anderen Herren mitarbeiten, um die Schwierigkeiten dieser bitterernsten Frage aus dem Wege zu räumen. Wir hoffen, daß es auf diese Weise mit der Zeit besser werden wird. Nach den ausgezeichneten Ausführungen des Kriegsministers habe ich die Ueberzeugun und das Vertrauen zu ihm, daß er auch weiter im Offizierkorps den Geist auf⸗ recht erhalten und pflegen wird, der auf der Ueberzeugung beruht, die höchste eigene Ehre ist die Ehre des anderen.
Abg. Dr. Spahn Gentr.: Der Unterschied der heutigen Situation gegen die frühere in der Duellfrage ist der, daß der ö minister, wenn er auf den Boden der heutigen Anregungen des An⸗ trags der Duellkommission tritt, einen Schritt weiter kommen kann, Wenn eine Aenderung des ehrengerichtlichen Verfahrens . wird, dahin, daß es als Pflicht statuiert wird, den Ausspruch des Ehren⸗ gerichts abzuwarten, wenn durch das ehrengerichtliche Dalfahten dafür iert wird, daß der frevel hafte Beleidiger als satisfaktionsunfähig er⸗ lärt wird, so würde tatsächlich ein großer Fortschritt erzielt werden. Wenn der Kriegsminister von nur“ 15 Fallen spricht unter 75 000 Offizieren, so ist die Zahl freilich nicht allzu roß, aber . ist nicht ent⸗ scheidend; entscheidend ist die sittliche . Das Duell im Heere ist der Stützpunkt des Duells in seiner Allgemeinheit. Je eher es im Heere zusammenbricht, desto eher wird es überhaupt verschwinden.
ch wünsche dem Kriegsminister vollen Erfolg bei seinem Bestreben, die
zefsinnung der Offiziere zu ändern; aber ich sage ihm: Wir erreichen keine Aenderung der Anschauungen, sylange das Duell im Heere be⸗ stehen bleibt. Ich sage ihm ferner Jeden ist der Hüter seiner Ehre im Rahmen der Gesetze und der in. Ordnung. Ueber beides hat er sich nicht hinwegzusetzen, um seine Ehre zu hüten. Eine, Sonder stellung der Ehre gibt es nicht. e n. der Kriegsminister doch einmal in die Lage des erschossenen Offiziers. Er muß davon durch- drungen sein, ö. die Beseitigung des Duells mit allen erreichbaren Mitteln zum Ziele zu setzen.
Abg. Wen del (Soz.): Bei unserer unbedingten Gegnerschaft egen das Duell stehen die zuristischen, religiösen und moralischen Ge⸗ 5 vtspunkte, die heute entwickelt worden sind, nicht in erster Reihe. Der Kampf ist der Vater aller Dinge; ich halte es mit dem, der da sagte; Und wer mir schlägt auf die linke Wange, dem schlage ich zwei auf die rechte. Bisinarck hat sich vor dem Duell mit Vincke von dem Geistlichen das Abendmahl reichen lassen; das ist ja nicht weiter ver⸗ wunderlich, denn es gibt ja Geistliche, die auf ihren Visitenkarten ver⸗ zeichnet haben; Stadthikar und Leutnank der Reserve. Graf Keste p hat die Bereitschaft des Offiziers, jederzeit mit seinem Leben für seine Ehre einzutreten, als einen Grundpfeiler des Sffizierkorps gerühmt. Wenn die Bereitschaft, sich vor die Pistole eines anderen zu stellen, eine besondere Ehrenhaftigkeit verbürgt, so möchte ich doch sagen, es ist wirklich selten sobiel ritterliche Bereitschaft zufammen ge⸗ wesen, als bei den Zeugen, die in den Prozessen bes Grafen Met⸗ ternich, der Pussy Uhl usw. aufgetreten sind. Auch Annemarie von Na—⸗ thusius kennt die Kreise sehr genau, die den Pistolenkasten als eine Art moderner Bundeslade betrachten und bewahren. Sie o t von der ganzen albernen Komödie unserer Ehrbegriffen, die fich nur auf Ver⸗ tuschung und Verschleierung aufbauen. Gs ist doch bemerkenswert, daß eine solche Dame so über dlesen vielgerühmten Chrbegriff urteilt. Die ethischen Momente stehen . uns an zweiter Stelle. Die Duell⸗ frage ist für uns zuerst eine . Sie ist das Sinnbild junker⸗ licher Klassenherrschaft und das Mittel, fie aufrecht zu erhalten. In einer Gesellschaft, die so schroff in Klassen gespalten ist wie bei uns, ist der Begriff won Ehre in den verschiedenen Klaffen verschieden. Das ö ist, daß das Junkertum und die von ihm moralisch be⸗ herrschten Kreise ihre Ehre für die allein richtige halten, die Ehre, die zur Pistole greift, wenn sie schief angesehen wird. Diese Kreise miß⸗ achten aber gröblich die Ehre der anderen Klassen und ganz besonders die der Arbeiter. Gibt ein solcher dem Gefühl . Klassenehre Aus⸗ druck, dann ist es ein unerhörtes, zum Himme schreiendes Verbrechen, und es wird, ein Zuchthausgesetz dagegen verlangt. Schießt jemand einen Beleidigten, wie im Meter Fall, nieder, dann handelt es sich nur um einen Akt geregelter Selbfthilfe. Gibt es einen brutaleren Terrorismus, als einem Menschen zu sagen, entweder stellst Du Dich morgen 6. Uhr vor die Pistole, oder. Du hist geächtet und büßest Dein Amt und Deine Würde ein. Wie die Pistole zur Waffe des politischen Meuchelmordes werden kann, zeigt der Fall Hinkeldey. Er hatte sich bei den Junkern ö gemacht und sogar die „Kreuzzeitung“ kon⸗ sisziert. Er mußte eshalb mit allen Mitteln beseitigt werden. Unter seinen Gegnern war auch ein Herr von Heydebrand und der Lasa. Man war übereingekommen, 33 wenn der erste Zweikampf nicht zum Ziele führt, dann ein anderer folgen sollte, bis das Jiel erreicht war, In einem hinterlassenen Brief an den König schreibt er, er habe Kenntüis dabon, daß Offiziere und Rittergutsbesitzer ihn zum Duell zwingen würden und sich auch nicht cheuten, eventuell ein paar Jahre auf der Festung zuzubringen. Das. Offizier lorps ist, am meisten vom junkerlichen Geist durchsäuert. Viele Offiziere empfinden wohl selbst diesen Zwang als Last. Am peinlichsten wirkt es, weil man diefen Terrorismus nicht frei und offen zugeben will. Im Falle des Leutnants von Brandenstein hat man sich hinter dem Mangel bon schneller Entschloffenheit verkrochen. Das läßt aber auch auf einen Mangel von Enischloffenheit schließen. Leut⸗ nant von Forstner hat allerdings einem lahmen Schuster gegenüber eine übersprudelnde Entschlußkraft gezeigt. Auch der obersten Kom⸗ mandogewalt sind durch die gesellschaftlichen Verhältnisse Gren hn ge⸗
ogen. In England hat man das Duell beseitigt, weil die Grund— timmung des Landes bürgerlich ig Unsere Entwicklung hat es mit ich gebracht, daß die bürgerliche Klasse feudalisiert und militarisiert worden ist. Ein junger Kaufmann will jetzm nicht mehr wie ein Kaufmann aussehen. Er klemmt sich sofort ein Monokel ins Auge und gewöhnt sich den junkerlichen Schnarrton an. Die akademische Jugend jüdischen Glaubens hat sich vor einer Reihe von Jahren gesagt, wir werden an den deutschen Universitäten mißgchtet, weil wir nicht den mittelalterlichen Unfug des Raufens mitmachen. Aber man stellte sich nicht auf den Standpunkt: Ueberflügeln wir ö. Gegner. Sie taten sich vielmehr zusammen, um zu zeigen, daß sie noch mittelalter licher sein konnten. Sie säbeln jetzt forscher drauf los gls die andern. In der Antiduelliga wurde ein Antrag, daß auch die Mitglieder sich auf keinen Zweikampf einlassen dürfen, entrüstet abgelehnt. mit der Begründung, das müsse man jedem einzelnen überlassen. Ich weiß nicht, ob damals Nationalliberale dabei waren. So war der Antiduell verein zu einem Verein mit bedingter Satisfaktion geworden. Der Abg. van Calker bekennt sich mit einer ganz fröhlichen Unbefangenheit zun Faustrecht und zur Paukerei, Wenn man bedenkt, daß er bei ge⸗ wissen historischen Schreipatrioten wegen seiner Haltung in der gberner Angelegenheit Anstoß erregt hat, dann kann man zur An— lahme kommen, daß er sich durch . Bekenntnis zum Zweikampf n muten wollte. Der Abg. van Galker ist ein Strafrechtslehrer, ech wicht früuen würde, wenn die strengen Strafbestimmungen be an mürden,. Wir haben in ihm aber auch einen National- eiten de e re e, der sagt: Ich lasse mir nichts gefallen. um dem wen n Kommandogewalt geschieht nicht das Möglichste, ö ö orzubeugen. Die Begnadigungen treten fast 6. Zweikamp. we ö. hrenratsverfligungen wird mittelbar ehh ge len Die oberste Kömmandogewalt hat t. zum Verstoß gegen das Gesetz auf= z m e, ö 7 gem pf: Ich mu ö aß Sie von dem Kaiser . auch von ö . kö , Der Jatser im Jahte 1891 auf einem borpsfest eins aher hat in Bonn psfest eine Rere gehallen. Ken Leu f
Korpsstudenten möge der Korpsgeist erhalten bleiben. Die Korps— studenten mögen zu allen. Zeiten freudig den Schläger führen. Durch eine Reichsgerichtsentscheidung sind aher die Schlägermenfuren direkt als ein Zweikampf mit tödlichen Waffen erklärt worden. Da ist es denn kein Wunder, daß jährlich im ur n, . 12 000 Schläger- und Säbelmensuren vorkommen. Es ist vielleicht nicht so tragisch, wenn junge Leute sich den Kopf verbolzen, edlere Teile werden dadurch nicht perletzt. Das ist aber ein planmäßiger Verstoß gegen das Strafgesetz, nie fn von Leuten, die später als Richker und hohe Beamte dem Volke den Sinn für das Gesetz beibringen wollen. Nationale Politiker jammern darüber, daß den sozialistischen Jugend— organisationen der Sinn für Ungesetzlichkeit eingetrichtert wird, aber Ihre durch bunte Bänder und. Mützen ausgezeichneten Jugendorganisa⸗ tionen sind die Brutstätten eines gesetzbrecherischen und gesetzberächte—⸗ rischen Sinnes. ̃ ; ;
Präsident Dr. Kaempfz Eine derartige Bemerkung üher die studentischen Qrganisationen ist direkt ungehörig, und ich rufe Sie deshalb zur Ordnung.
Abg. Wen del (Soz, fortfahrend): In der deutschen Studen tenschaft zeigt sich neuerdings das Bestreben, die schlagenden Verbin⸗ dungen zu sogenannten Wasfenringen zusammenzufassen. In Berlin haben sich die Korps, die Burschenschaften und die Landsmännschaften zu diesem Zweck zusammengetan. Später traten die Korps aus und erklärten die Vereinigung für aufgelöst. Die beiden anderen nahmen den Austritt zur Kenntnis, blieben jedoch zusammen und verlangten Herausgabe des, Archivs. Die Korps erwiderten, dieses sei verbrannt worden,. Als dies als eine Ungehörigkeit bezeichnet wurde, übersandte jedes Korps jeder anderen Vereinigung 3 Histolenforderungen, so⸗ genannte , Hätte ein Ehrengericht die Sghe nicht beigelegt, dann wären I5ß Pistolenduelle notwendig gewesen. Für solche Massenduelle empfiehlt sich vielleicht die V Miaschinengewehren. Solche. Gesetzesberachtung ist für uns der springende Punkt. Die herrschenden Klassen setzen sich über die Gesetze hinweg, deren Beachtung sie von den arbeitenden Klassen e . fordern. Vom agitatorischen Standpunkt ist es uns nicht unlieb, wenn in diesen Kreisen nicht nur der Gegner, sondern auch die Autorität des Gesetzes durchlöchert wird. Gegenüber all den k in dieser Frage kann man der bürgerlichen Gesellschaft nur das Wort zurufen: . Euch nicht auslachen! ;
Abg. Dr. Bl un k nl): Der Kriegsminifter hat das Vertrauen, das ich in ihn gesetzt habe, nicht k Er hat aber zugeben Wüssen, daß die Aeußerung des Leutnants von Brandenstein im Offizierkasino über seine Stellung zum Duell den Anlaß zu dem ganzen Verfahren gegeben hat, Die Berufung auf den Adjutanten ist voll⸗= ständig anf ig. Ich möchte den Adjutanten sehen, der es wagt, einmal anderer Meinung als der Richter zu fein. . um eine Antwort, die keine Hörner und Zähne hat, wie der Minister sich zu einem, Offizier stellt, der als Christ sich auf den Boden stellt, grundsätzlich kein Anhänger des Duellzwanges zu sein.
Preußischer Kriegsminister, Generalleutnant Falkenhayn:
Meine Herren! Der Herr Abg. Blunck hat eben eine Frage an mich gerichtet, die schon durch frühere Erklärungen beantwortet ist, insbesondere durch die Erklärung meines Herrn Vorgängers in der Budgetkommission im April 1913. Ich glaube, mich auf diese Erklä— rungen lediglich berufen zu können. (Abg. Ledebour: Das ist Drücke⸗ bergerei! — Lebhafte Zurufe rechts. — Glocke des Präsidenten.)
Präsident Dr. Kaempf: Ich rufe Sie wegen dieses Zwischen⸗ rufes zur Ordnung.
Preußischer Falkenhayn: .
Meine Herren! Es wird mir schwer, weiter zu sprechen, wie Sie mir nachfühlen können. Aber nach dem, was der Herr Präsident gesagt hat, bleibt mir nichts weiter als schweigende Nichachtung übrig. (Bravo! rechts.)
Meine Herren, ich entlasse keinen Offizier und stelle keinen Offizier an. Die Offiziere stellt, wie Sie alle wissen, der Aller⸗ höchste Kriegsherr an und entläßt sie auch auf Vorschlag der Vor— gesetzten. Das pflichtmäßige Urteil der Vorgesetzten ist dafür maß⸗ gebend. Was die Vorgesetzten pflichtmäßig über den Fall des Leut= nants von Brandenstein berichtet haben, das habe ich Ihnen mit— geteilt, und daran wird durch Zweifel nichts geändert. (Bravo! rechts.) ?
Damit schließt die Besprechung.
Persönlich bemerkt der .
Abg. Haase- Königsberg (Soz): Der Abg. Mertin hat es moniert, daß ich auf den a hezüglich des Duells von Laffalle nicht eingegangen bin. Es hat vor 506 Jahren stattgefunden, und es ist allen begreiflich, daß sich seitdem die Anschauungen gewandelt haben.
Dadurch werden unsere Anschguungen über das Duell von ente in keiner Weise geändert. Es ist außerdem ein gewaltiger Unterschied,
o jemandem ein Unrecht geschieht und er sich Recht verschaffen will, als umgekehrt. ;
Abg. Held (nl); Ich habe porhin, als der Abg. Blunck einen Brief vorlas, am Schlusse der Verlesung „Amen!“ zwischengerufen. Ich habe nicht gewußt, daß es sich dabel um einen Brief des Leutnants von Brandenstein handelte, und ich würde sehr bedauern, wenn mein . als Hohn aufgefaßt würde, was er durchaus nicht sein ollte.
Schluß 3 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 2 Uhr. (Fortsetzung der Beratung des Etats der Schutzgeblete: Jö Nachtrag zum Etat der Schutzgebiete ür 1913.
erwendung von
bedenklich und
von
Kriegsminister, Generalleutnant von
Preußjischer Landtag.
Haus der Abgeordneten. 18. Sitzung vom 13. März 1914, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestri d. Bl. berichtet worden. ; ,
Das Haus setzt die zweite Beratung des Etats d Berg⸗, Hütten- und Salinen verwaltung fort, und ,
zunächst die Besprechung der Antrags der AMbghr Dann mg Essen (Zentr.) und en, ; d
die Regierung zu ersuchen eine Reform der das Be äden⸗ recht regelnden gesetlichen Bestimmungen (G68 148 flg. an e ,
Berggesetzes herbeiführen und zu diesem Zwecke zunächft die im
Petitlonsbericht vom 15. Januar 1913 vom Berl terst ö schlagene Kommission einsetzen zu wollen. het ttettet dorge
Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow:
Meine Herren, die Frage des Bergschädenrechts wird immer um deswillen besondere Schwierigkreiten haben, well es natürliche Gegen⸗ sätze zwischen den Interessen des Bergbaus und den Interessen des Oberflächeneigentümers, der vom Bergbau betroffen wird, gibt, Gegensäte, deten Uebetbräckung nicht leicht it. Ich gehe gein!n, daß eine gesetzliche Regelung, die vor bald s Jahren erfolgt ist, mit Rücksicht auf die infwischen vielfach veränderten tatsächlichen Ver hältnisse einer Nachprüfung nach der Richtung hin würdig ist, ob die damaligen gesetzlichen Bestimmungen noch den jetzigen bergbaulichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen. (Sehr richtighy
Sst.
Ich möchte aber nicht von vornherein anerkennen, deß schon feststeht, daß das Bergschädenrecht reformbedürftig ist Der Herr Antragsteller hat auch selber gesagt, das solle erst die Kommission feststellen. Nun schelnt mir dag doch enn Widerspruch zu sein, wenn in dem Antrage zuerst gesagt wit es solle eine Reform herbeigeführt werden, und dann, es soll eine Kommission einberufen werden, die feststellen soll, wie weit di Reform zu gehen hat. Das Richtige wäre wohl dat Umgekehrte: man ermittelt erst, nach welcher Richtung hin die ideformbedrftiglet
anzuerkennen ist und erklärt dann, daß man in eine Reform ein treten will. ⸗
rist, zweltes erweiterten Auskunftspflicht des Bergb treibenden gegenüber dem Grundelgentümer zur Erwägung, das üb Ils Material überwiesen, und da hohe Haus hat dementsprech
beschlossen. Das Herrenhaus allerdings ist nachher über diese Petition zur Tagesordnung übergegangen. K
Ich möchte erklären, daß ich an sich bereit bin, die Frage de Reformbedürftigkeit des jetzigen Bergschädenrechtes zu prüfen, mich aber im einzelnen und auch wegen der Einberufung elner Kommission in keiner Weise festlegen möchte. Ich möchte aber doch dem hohen Hause zu erwägen geben, ob es richtig ist, diesen Antrag in der vol.
liegenden Fassung ohne weiteres anzunehmen, oder ob es sich nih vielmehr empfiehlt, ihn nochmals der Kommission des hohen Hause!—
zu überweisen.
Ahg. dn Has sell (ons): Im N iner Freu ⸗ lann ich erklären, daß wir ung denn An , . die ö für Handel und beer el i fl en n bendeifin an 4
Abg hat geg .
Ich
Dr. B . . meinen sinttaj 6. Glen Centtz Der Minister ihm im Sinne
; n zedenken wegen auch in dieser Beriehung . entgegenzukommen, um eben das Ziel,
i ; ligten I ite . sind, zu erf chen n ai relle . her in der J Daß, gn gewisser Widerspri
a daß die Reformbedür ligkẽlt tüft . . Darlegung, daß das it an e gr e . , . Um auch diefem heden ken enigegen zukommen, will . ( . rag in folgender Weise abändern ich beantrage, 6 ö a. ersuchen, zur Prüfung der Reformbedürftigkeit der n af ,, adenrecht geltenden Bestimmungen eine Kominission enn,
Abg. Hasenelever nl): D Ansicht die mein e l nn,. 336 i geäußert hätten, mit meiner heutigen Stellungnahme
stimme. Der Antrag Bell err dll. bor i gt ud mie
ñ ell, der uns jetzt auh in der neuen Fassung eingebracht w,
uns aber deswegen zu weit, weil wir das, was e . . dem Antrage will, letzten Endes noch nicht zu überblick n ünbgen, Der Abg. Bell hat sich ausdrücklich berufen auf die damaligen Ren handlungen in der Kommission. Ich meine aber, wir musfen Parlament äußerst vorsichtig sein, wenn wir der Regierung einen Auftrag erteilen oder eine Bitte an sie richten, eine derartige Kron mission einzusetzen. Um uns noch einmal ganz genau Üübersegen können, wie weit man gehen soll, was wir tun wollen, habe ö. beantragt, den Antrag der Kommission für Handel und Gewerbe . und ich heantrage jetzt auch die Ueberweisung des nein Antrageß, den der Abg, Dr. Bell in abgeänderter Faffung jetzt ein gebracht hat, an diese Kemmission. . et Abg. Ba er wa l d (fortscht. Volksp.); Die Re ermbedirstit des Bergschädenrechts scheint mir außer Frage zu stehen. Ich we aus meiner eigenen Praxis, daß die Prozesse oft jahrelang dauern. 3 so lange, daß die Leute inzwischen dadurch ruiniert werden. Bi stimmen infolgedessen dem Antrage Dr. Bell zu. . Hierauf schließt die Diskussion.
Die Ueberweisung des Antrages Dr in der ab, geänderten Faffung an die Kommi sin ir h und, 85 ö 3. mit . der Rechten und der .
en gegen die Sti , ; . beschloffen. immen des Zentrums und der . Darauf wird die in der vor ; abgebrechene Debatte über die Lohnfra g er en ie,, der Löhne der staatlichen Bergarbe . Abg. Deljuz (fort epier ist
Fteigerüng der Löhne der! ⸗ isugen di Arbeitern unter . . Bergarbeiter um I os, . bie,
den bn. . debe
malen Verhältnissen' ent . mittelpreise dabei rin i inn leo, Jahren erfahren. ir halte Yrgberwallung die Löhne der .
der Reingewinn verringert. bil b bah . . . . vorhanden sein ö . ö lend mg in der Ausstellung d mne
rbeiter wegen inderleist den iese ö zhen dann aher, obweßll tung fntlastin wor ing wegen Mind sleistung entlassen . n hdr ,,
iͤsti ö n einzeln
zumal da e (, 6 lrrelss
allen um Arbeit
et, gehandelt hat, Lie schon 25 kis 30 ir ,. beschaftigt . hehe r cn doch diess jn . urzerhand Jin, sondern . .
in . . 6 bestimmtes en,
⸗ ; ;
licher bien ne Schi.
herausgegeben,
zunehmen sinb
einer gewissen Relßer bon ren sich ein Vermögen von hh wap worben in, es ist . daß die Arbeit , nicht, wissen, merkwürdig! ist! ant! daß, fo wiel. ö. In d Lesuche von Bergarbeltern bei ber Bergverwaltung eingehen.
Frage des Urlaubes der Bergleute gibt ez noch manche an!!
(Fortsetzung in der Fünften Beilage.)