1914 / 63 p. 23 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

2 ö *. . sind daher von der Eisenbahnbzerwaltung für bestimmt abgegrenzte

Bezirke Bahnärzte vertragsmäßig bestellt, denen die ärztliche Fürsorge

für die mittseren und unteren Beamten des äußeren Dienstes und ihre Familtenangehörigen obliegt.

Die Beamten und ihre Familienangehörigen machen von der ihnen gebotenen freien ärztlichen Behandlung in gusgedehntem Maße Gebrauch, und das Vertrauen verhältnis zwischen Beamten und Aerzteschaft kann als durchaus befriedigend bezeichnet werden.

Neben der ärztlichen Fürsorge haben die Bahnärzte in bestimmten Zwischenräumen das Hör- und Sehvermögen der im Betriebe be— schäsfligten Vedilensteten zu untersuchen, bel Unfällen Hilfe zu leisten, die Rettungskasten zu begussichtigen, die gesundhetltlichen Verhältnisse zu beobachten und Gutachten abzugeben. ö

Im Hinblick darauf, daß nicht selten Gehirnkrankheiten auftreten, die, namentlich wenn ste, wie die progre sive Paralyse, einen schleichen⸗ den Charakter tragen, von dem pfychiatrisch nicht ö Arzt oft nicht erkannt werden, und daß bei derartigen Erkrankungen, int besondere wenn Betriebsbeamte dapon befallen werden, die rechtzeitige und sichere Erkennung von großer Wichtigkeit ist, wird den Bahn— ätöten durch Gewährung freier Fahrt Geiegenheit gegeben, die an be nachbarten Universiläten oder von Spenglärsten in größeren Städten beranstasteten Piychtatrischen Kurfe zu besuchen. Auch sind in den won der Pensionskasfe für die Arbeiter der prensisch hessischen Eisenbahn⸗ gemeinschaft errichteten beiden Lungenhellstätten ‚Moltkefels⸗ und Stadtwald“ für die Bahn⸗ und Bahnkassenärzte praktische Lehrkurse über Tuberkulinbehandlung ö ; er. . gn

ichts jahre hatten rund Eamte ein Anrecht au freie , Blerfür waren 2657 Bahnärzte bestellt, deren Bezüge sich auf rund 2 779 790 66 beliefen. Die Vergütung der Bahnärzte betrug auf den Kopf eines Beamten rund 15,90 6 gegen 13350 6 im Jahre 1911 und 1360 6 im Jahre 19160.

Neben den Bahnärzten, sind Augen- und Ohxenärzte be⸗ stellt, die die bahnfeitig für notwendig erachtete Untersuchung: der Bediensteten auf das Seh⸗ und Hörbermögen in den Fallen vornehmen in denen die Untersuchung durch den Babnarzt nicht ausreicht. Die Hilfe dieser Aerzte kann auch von den mittleren und unteren Beamten des äußeren Etsenbahndienstes nicht aber für ihre Angehörigen in Anspruch genommen werden, fofern die spezialärztliche Behandlung von dem Bahnarzte für notwendig erachtet wird und in der Sprechstunde des Arztes erfolgen kann. An Ver⸗ gütungen sind im Jahre 1912 diesen Aerzten 101 260 6 gezahlt worden.

Die gegen das Vorjahr eingetretene Steigerung des für einen Beamten aufgewendeten Durchschnittsbetrages fuͤr bahnärztliche Leistungen sowie der an, die Augen- und Dhrenärzte gezahlten Ge— samtvergütung ist hauptsächlich auf die Ausführung der im Berichts jahr in mehreren Eisenhahndirektlongbezirken fällig gewesenen Prüfung der Bediensteten auf das Hör-, Seh⸗ und Farbenunterscheidungt⸗ vermögen zurückzuführen. ;

Uebrigens wenden die der Reichsverkehrsanstalten und die übrigen deutschen Stäatzeisenbahnberwaltungen ebenfalls für die freie Arzthilfe ihrer Angestellten und Beamten erhebliche Mittel auf. Bei den Reichseisenbahnen sind diese Beträge in der für Wohlfahrtseinrichtungen aufgewendeten Summe von 6 060 200 6 für das Etatjahr 1511) mitenihalten; die bayerische Staatsbahn. verwaltung hat für bahnärztlichen Dienst den Betrag von 352 000 M, die sächfische den Betrag von 119 090 6, die württembergische den Betrag von 112 000 ½ und die badische den Betrag von 114 905 ½6 eingestellt.

Bauweßsen.

Der Architekten verein in Berlin beging gestern abend in seinem Vereinshause das diesjährige Schinkel-Fest, dem als Ehren- gäste u 4. der Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach und der Ministerial⸗ und Qberbaudtrektor, Wirklcher Geheimer Rat Dr.-Ing. Hinckeldeyn beiwohnten. Nach einem Quartettbortrag wurde die Festlichkeit durch den Vorsitzenden des Vereins, Stadtbaurat Köhn eröffnet, der die Ernennung folgender Herren zu Chrenmit— gliedern bekannt, gab: Geheimrat Prof. Sr. Baumeister (Karls ruhe), QOberbgurat. Cmperger (Wien), Ministerialdirektor von Reverdy (München), Wirklicher Geheimer Sberbaurat Sarrazin (Berlin), Graf von Suzor (St. Petersburg) und Architekt Julius Brunfaut (Brüffel). Sodann wurde durch den Staalgminister von Breitenbach lb Ergebnis des letzten Sch in kel⸗-Wettbewerbes verkündet: Es haben erhalten: den Staattzpreis für Hochbau“ und die Schinkel⸗ Denkmünze (Entwurf zu einem Zentralfriedhof) der Regierungsbau⸗ führer Dipl. Ing. F. Kaßbaum⸗Saarbrücken. Die Schinkel⸗Denk— münze erhielten die Regierungẽbauführer Dipl-Ing. H. Stange in Spandau und Dipl. Ing. W. Hopp in Marburg, der Reglerungs⸗ baumeister Dipl-Ing. C. Morneweg in Sppenheim und der Regle⸗ rungehguführer Dipl. Ing. Schlemm in Dresden A. Den Staatspreis für Wasserbaum (Entwurf zu einer Hafen⸗ anlage; in Danzig ⸗Neufahrwasser) erhielt der Regterungs⸗ bauführer Dipl-Ing J. Gave in Stettin. Einen zweiten Staatspreis für Wafsserkaun ahleit der öegiernngebauführer Achmed Roß. Han— noper, Die Schinkel⸗Denkmünze wurde zuerkannt den Regklerungs⸗ bauführern Dipl. Ing. W. Gal kus in. Berlin und Dipl.Ing. Achmed Koß in Hennover. Den Staatspreig für Eisenbahnhbau (Entwurf jum Ausbau der Hauptbahn Berlin Halle) erhielt der NRegierungẽ bauführer Dipf. Ing Fr. Brandes in Berlin; die Schinkel ⸗Denkmůnze der Regierungsbauführer Dipl. Ing. Arnold Meier in Spandau,. Den Festvörtrag? hielt der Professer Schumacher⸗

nburg über das Thema; 6 m⸗ 6 Huh ban w een. Groß stadtaufgaben des Ham

Land⸗ und Forstwirtschaft. Weizeneinfuhr nach Marseille.

i e,, bd ne n Marseille erscheinenden Zeitung Le Smaphore. hat die Weizenei e Ser. betragen: neinfuhr nach Marei le auf den

in der Zeit vom 8. bis 13. Februar

, in n ö . . 42 in der Zeit vom 15. 2. Februar K 90h 16 davon aus Rußland . ö 2 9 = 6 ö n, K a. (

in der Zeit vom 24. Februgr big 1. Mr... ö 3 davon aus Rußland. . K i. .

in der Zeit vom 3. bis 8. Närz;. . ö . . dabon aus Rußland! ö . ;

und aus Hamburg. 386163

11 n wen e llnt cher gz en in Marfeitrte ü ö G36 mn Cr ; befanden sich am . err , 2 (Bericht dez Kanerlichen Konsuls in Marseille

——

in- und Ausfuhr von Getreide 6. in Antwerpen im Ser dan , Fe rtoffern ö Einfuhr: Roggen: etwa 47 009 da, davon aus

Deutschland . ö 42

ulgar en ; Weizen: J. n. ö . davon aut . eu and : Bulgen ker ö 43 6 . Rußland . 68759 Rungnien . . . 2 69686 den Vereinigten Staaten von Amerika. 34316 * Argentinien z 168 6 den Niederlanden w Kanada * 24 8 8 2 2 2 1 2 2 1 2. 34250 . Italien.... . 6356.

Gerste: etwa 183 0090 da, dabon aus

m ,, ann, den Vereinigten Staaten von Amerika. . Aut nn,, r,, Hafer: etwa 49 0909 dz, davon aus

eutschland 2 2090 42 Bulgarien. ö 37690 der ürkei JJ . 69 Rn, ö

2 2 D d 8 8 8 22 8

4 e elch d ö na nninn e 5450 Mais: etwa 341 5609 dz, davon aus G, .. e 243 000 . ,,,, .. 230 der Südafrikanischen Union... 23760 nie Kartoffeln: etwa 13 000 dz, davon aus ,,,, 730 42 den Niederl Ausfuhr: Roggen: etwa 7000 dz, davon nach . De nr chr nd,, 3 840 de Weizen: etwa 154 090 dz, davon nach Deutschland. d 33156 ben Me der landen Gerste: etwa 11 000 da, davon nach . Den hl ne,, 83369 4. Mais: etwa 189 000 42, davon nach en nn,, 108 400 42 ben mern deen 712 200 Marokko 7050.

(Bericht des Kaiserlichen Generalkonsuls in

Antwerpen vom 9. März 1914.)

Die Verjüngung der Kartoffel. Angesichts der vielen Krankheiten, die die Kartoffel befallen, hat man,. darguf hin⸗ gewiesen, daß sie eine alt gewordene Pflanze sei, die infolge, der 100 jährigen ungeschlechtlichen Fortpflanzung eine Schwäche ihrer Konstitution erfahren habe. Die Versuche, durch Kultur der wilden amerikanischen Arten (Solanum Commersohi, S. Maglia usw.) jugendkräftige Kartoffelformen zu erhalten, haben zu keinem befrtedigenden Ergebnis geführt. Daher ist von A. Sartorhy, J. Gratiot und F. Thisbaut von neuem der früher oft genug gemachte Versuch wiederholt worden, solche Kartoffelformen aus Samen unserer Kartoffel (8olanum tuberosum) zu ziehen. Sie haben, wig in der „Umschaun (Frankfurt 4. M.; Herausgeber Pro⸗ fessor Dr. Bechhold) mitgeteilt wird, ein Verfahren aus fin dig gemacht, das es ermöglichen soll, auf diese Weise Kartoffeln mit reichlicher Knollenbildung zu erhalten. Es beruht, wie sie angeben, auf der Mitwirkung eines niederen Pilzes; ähnliche Einflüffe Vielen ja nach Not Bernard bel der Entwicklung der Knollen von Orchideen eine Rolle, Genauere Mitteilungen Über das Verfahren liegen nicht vor, doch ist aus den Angaben der Versuchtzansteller zu ersehen, daß sie die Pflanzen in guter Gartenerde züchteten, die nicht mit tierischem Dünger, sondern mit Lauberde gedüngt wurde. Die im Herbst 1912 geernteten 60 Pflanzen trugen sämtlich Knollen, die durchschnittlich den Umfang elner großen Wallnuß hatten, und in einigen Fällen groß genug (bis 1560 g schwer) waren, um zum Ge— nuß verwendet werden zu können. Die größeren Knollen wurden 1913 eingepflanzt, während zugleich aus den gewonnenen Samen neue Samenpflanzen erzogen wurden. Die aus den Knollen hervorgehenden Pflanzen waren bon außerordentlicher Fülle und frei von Krankheiten, im 8 er zu den daneben aufwachsenden gewöhn— lichen Kartoffelpflanzen. Alle trugen verhältnismäßig große nollen, die sämtlich gesund waren. Folgendes Beispiel wörd angeführt: Eine 1912 geerntete Knolle, die 10 Augen hatte, war in 10 Teile ge⸗ teilt worden. Zwei der 1913 daraus erhaltenen Pflanzen gingen an Schneckenfraß zugrunde; die 8 anderen trugen zusammen 144 Knollen, die im ganzen 3,355 kg wogen. Die 1913 aus Samen gezogenen Pflanzen zeigten bessere Ergebnisse als die Aussaaten von 1912. Die Beobachter glauben, daß man mit Hilfe ihres Verfahreng die Kar— toffeln rasch werde regenerieren können und daß es auch möglich fein werde, durch Kreuzung und durch künstliche Auslese sehr ergiebige und als Nahrungsmittel oder für industrielle Zwecke geeignete Rassen zu

erhalten. Sandel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen⸗ gestellten Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“ )

Frankreich.

Geplante Herabsetzung der straffreien Fehlergrenze bei der Anmeldung der . er fr fen Wa ren. Der mit der Prüfung des Gesetzesvorschlags, betreffend Herabsetzung der straffreien Fehlergrenze bel der Anmeldung der Menge zoll⸗ pflichtige Waren, beauftragte Ausschuß der Deputtertenkam mer hat folgende Bestimmung vorgeschlagen; Artikel 18 des Abschnitt II des Gesetzes vom 6.22. August 1791 wird folgendermaßen geändert: ( Wird bei den gur Verzollung) vorgeführten Waren hinsichtli des Gewichts, der Zahl oder des Maßes ein 3 p. H. . Mehr gegenüber der Anmeldung Festgestellt, so sind die Be— stimmungen des Artikel 21 dieseg Abschnitts anzuwenden. Jedoch tritt bei Waren (abgesehen von Metassen), die einem Gewichtszolle von 20 Frank oder weniger sür 1060 ig unterltegen, die Be⸗ strafung nur dann ein, wenn das Mehr 10 v. H. des angemeldeten Gewichts übersteigt usw. (Annales des Douanes)

Rußland.

Angabe des Ursprungs⸗ und Bestimmun Slandes

die Statistik des Waren derkehrs mit dem kae fen . Einvernehmen der Ministerken der Finanzen und des Handels soll für die russische Statistik des auswärtigen Handels gls Ursprungzland ber Einfuhrwaren das Land ihrer Erieugung (oder Verarbeitung) und als Bestimmungsland der Ausfuhrwaren , . Land angegeben werden, in welchem die Ware auf den inneren Markt kommt. Falls es un⸗ möglich ist, das Erjeugungs. oder daz Verbrauchsland ansugeben, soll dasjenige Land angegeben werden, mit dem in der betreffenden Ware ein Handelgaustausch (Kauf und Verkauf) stattfindet, oder dag Tand der katsächlichen Abfertigung oder Bestimmung der Ladung. t

Rumänien. Wirtschaftliche Lage.

Die Deyisenkurse halten sich noch immer ca. 1300 über das Normale, denn die für die Importe notwendigen Dehisen finden jetzt, wo die Donau noch geschlossen ist, im Devisenmaterial aus dem Betreideerport nicht, das notwendige Aequipalent. Die Devisen dürften erst im Frübjahr, wenn sich die großen, noch im Tandeg. innern befindlichen Malßmengen in Bewegung gefetzt haben werden, die Parstät erreschen. Trotzdem ist eine wesentliche Besserung in der wirtschaftlichen Situation nicht zu verkennen.

Die ih e len die

im vergangenen Jahre zum größten Teil an die Erhöhung ihrer Kapitasien geschritten sind, haben durchweg gute Geschãfte gemacht, und die Dividenden derselben werden zum ndest die im Vor⸗ Kahr heiahlten erreichen. Auch die induftriellen Ciablisements des Landes waren größtenteils gut und lohnend beschäftigt. Die Lage in der Stadt und Land hat sich gebessert, denn die letzten Monate haben allen Verdienst gebracht. Dle Zahlungen, felbst bei den kleinsten Kaufleuten, erfolgen schon seit geraumer Zeit prompter, und da für das Frühjahr cine welkere Vermnehrung deg Imports in Aussicht steht, jo ist, angesichts der durch den Export., noch bis zur neuen Ernte ins Land einfließenden Goldmengen, eine weitere wesentliche wirtschaftliche Erstarkung des Landes in sichere Aussicht zu nehmen. . GGBukarester Tagblatt.)

Columbien.

Zolsbehandlung der Waren mu ster. Nach Artikel 20 det neuen Zolltarif sind Wgrenmuster bei der Einfuhr zollfrei, sofern folgende Bedingungen erfüllt werden: .

I) Die Muster von Waren aller Art ohne Handelswert müssen in einer Form vorgelegt werden, die ihre Verwendung zu anderen Zwecken als gusschlteßlich zum Aufsuchen bon Bestellungen verhindert.

2) Die Muster von Geweben, Filzen und Paptertapeten dürfen in der Länge 40 em nicht überschreiten, bei Geweben über die Kette gemessen, guüch wenn sie die ganze Breite der Stücke haben, die hei den Geweben von den Webekanten ab und bel den Filzen und Tapeten von dem unbedrugt, gebliebenen schmalen Rande ab zu bestimmen ist. Muster, die sich nur in größeren Ahschnitten erkennen lafsen, müssen bei dem Zollamt derart vorgelegt werden, daß sie in ,, von 20 zu 20 em durch Einschnitte unbrauchbar ;

mg nd. ö 3) Wachsztuchmuster dürfen in ihren Abmessungen nach beiden Richtungen 30 em nicht überschreiten.

H Muster von Kabeln, Metalldrähten, Leisten und Simswerk aus Holz dürfen nicht länger als 8 em sein. ö

5) Proben von Wein, Likören und anderen Flüssigkeiten ver⸗ schiedener Beschaffenheit dürfen nur in Gefäßen eingeführt werden, deren Gehalt 5 Deziliter nicht überschreitet. ö

6 Schmuckigcken und Geschirr aus Metall aller Art müssen un= brauchbar gemacht sein.

7) Andere Warenmuster, die nicht unbrauchbar gemacht werden können und deswegen Herkaufsfähig sind, unterliegen dem Einfuhrzolle. Indes hat der Ginführer, wenn er fie innerhalb eines Jahres nach der Anmeldung und Hesichtigung wieder ausführt, bei dem . . auf Rückerstattung detz gezahlten Zolls, unter Abzug bon 25 v. H.

Barbados.

Verhotz der Einfuhr von Nachdrucken von Werken, für die ein Urheberrecht bestebht. Durch ein Gesetz vom 20. No⸗ vember 1913 (Nr. 47 1913) hat der 5 des Handelsgesetzes (hrade Act) vom Jahre 1910 einen Zufatz erhalten, wonach außerhalb der Kolonie hergestellte Nachdrucke eines Werkes, für welches gemäß dem britischen Urheberrechtsge etzt vom Jahre 1911 ein Urheberrecht be⸗ steht, nach Barbados nicht eingeführt werden dürfen, wenn der Nach⸗ druck des Werkes in Barbadoß eine Verletzung des Urheberrechts be= deuten würde und ein schriftlicher Antrag auf Verbot der Einfuhr seitens des Inhabers des Urheberrechts oder seines Vertreters bei den Zoll- und. Steuerkommissaren (Gommissioners Gf Gustoms and Excise) in England oder bei dem Jollinspektor (Comptroller of Gustoms) in Barbados gestellt worden ist. Eine Ausfertigung des Antrags muß im Zollamt in Barbados augehängt werden.

(Ehe Board of Trade Journal.)

Eeuador. ;

Neugusgabe des Zolltarifs und des Zollgesetz eg. Von dem Zolltarif ist unter Berücksichtigung der von dem ongreß im Jahre 1913 beschlossenen Aenderungen eine Neuausgabe unker dem Titel „Ley de range de Adiuanas-Nuerg edicion osicial, godificada con las ültimas reformas expedidas sobre la ma- teria por el Congreso 1913 Guito, Imprenta V Eneuader- naäcidGn Nagionales 1914. erschienen. Dem Tarif ist ein übersichtlich abgefaßtes Warenverzeichnis vorangestellt. Auch von dem Zoll⸗ gesetz ist unter Berücksichtigung der von dem Kongreß im Jahre 1913 beschlossenen Aenderungen eine Neuausgabe unter dem Titel Ley orgänica de Aduanas Hdicion oficial, arreglada de eonfor-

midad con 19 dispuestro en el Art, 5 de la ley sancionada el 3 de noviembre de 1913 Quito KBeuador Imprenta , En- cuadernacion Nacionales 1914 erschienen.

Japan.

Abänderung des Arzneibuchs. Durch eine im Japanischen Staatsanzeiger vom 27. Deiember 1913 veröffentlichte Verordnung des japanischen Ministeriums des Innern vom gleichen Tage ist das japanische Arznelbuch, auf dessen englische Uebersetzung in Nr. 3 der Nachrichten vom 5. Januar Ig08 hingewiesen worden ist, in ver= schiedenen Punkten abgeändert worben. Die Verordnung liegt während der nächsten acht Tage im Jollburcau des Reichs amts des Innern zur Einsicht aus. .

Konkurse im Autlande—

ö Rumänien. Anmeldung Schluß der r Handelsgerlcht Name des Falltten zer ue . ; 8

Ilfov Stefan ( Bukarest) E. Dumitreseu,

13.26. März 17.30 März 1914 1914 Str. Vittorului 76 .

Wagengestellung für Kohle, Koks und Brikett z am 13. März 1914. Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anjahl der Wagen Gestelltt .. 27680 11470 Nicht gestellt.. 2

Bei der Erörterung der Frage, wie d ei . Vaumalerialienindustrie gegen die e e, mr n. . Rückhalt geschaffen werden könne, entschloß sich der 1ch ein fester en gn (ichen 3 ehen twargn— und Fan fe stetn pe! tkal den: 86 6 en, Deutch Industrieschutzderband Sltz 6m 6 d a , . rbeitgeberverbanden diese zentrale Sr ede von den onderen Bedürfnissen der Baumaterialien in du r i den be⸗

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