1914 / 63 p. 29 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

1. Unter uchungssachen.

„Aufgebote, Verlust- und Fundsachen, Verkäufe, Verpachtungen, Verlosung 2c. bon Wertpapteren.

C 0 ,

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

chen, Zustellungen u. dergl. Verdingungen 2c.

Siebente Beilage zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 14. März

M. G. . d / ii Wirtschaftsgenossenschaften. .

Sffentlicher Anzeiger.

6. . 8. Unfall- und 2. Bankausweise.

Niederlassung ꝛc.

1914.

bon 3. tsanwälten.

Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 J.

Y) Aufgehote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[Il 3365] Deffentliche Zustellung, Der Schreinermeister Georg Weber in Recklinghausen⸗Süd, Ludwigstraße 16, Pro⸗ zeßbepollmächtigter: Rechtsanwalt Neuhaus in Recklinghausen, klagt gegen den Berg⸗ mann Dominikus Glas, früher in Rölling- hausen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Be⸗ klagte für käuflich gelieferte Waren den Restbetrag von 54 25 ς und an veraus« lagten Gerichtskosten 1,30 „6 schulde, mit dem Antrage, den Beklagten durch vor⸗ läufig vollstreckbares Urteil kostenpflichtig zu herurteilen, an ihn 55,45 (6 nebst 4 0s Iinsen von öcd2ß e seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtestrelts wird der Beklagte vor das Königliche Amts⸗ gericht in Recklinghausen auf den 22. Mai 19A, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 65, laden. gegrertlinghausen. den 10. März 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: Riepe, Aktuar.

15348 ( ) Oeffentliche Bekanntmgchung. Folgende bei uns anhängige Autzeinander⸗ en: ĩ Regierungsbezirk Aachen. K ö Dekonomiekommissar „Grebe zu Jülich. = 2) ,, der Grundstücke des Gemelndebeztrks Linnich. Bürgermeisterei Linnich, Kreis Jülich, Aktenzeichen; . 56. Spezialkommissar: Regierungsrat Hesselt zu Düren. ö Y Zusammenlegung der Grundstücke des Gemen debezirks Slevernich. Bürger⸗ melsterei Stevernich, Kreis Düren, Akten⸗ zeicken: 8 101. Spezialkommissar: Regierungsrat Gro⸗ narz zu Aachen. ; 3) Zusammenlegung der Grundstücke desjenigen Teiles des Gemeindebezirks Laurensberg, der südlich der Straße Aachen Vaals liegt. Bürgermeisterei

Taurensberg, Kreis Aachen Zand / Aktenzeichen: L. 54. . Spezialkommissar; Regierungsassessor

Tangerding zu Euskirchen.

4) Zusammenlegung der Grundstücke der Dorffeldmark Paulushof. Bürgermeisterei , Kreis Schleiden, Aktenzeichen:

28.

B. im Regterungebezirk Koblenz.

Spezialkommmissar: Regierungsrat Dr. Lochner zu Berncastel⸗Cues.

) Zusammenlegung der Grundstücke der

luren 12 his 15 und 17 des Gemeinde bezirks Trarbach. Bürgermeisterei Traben. Trarbach, Kreis Zell, Aktenzeichen? T. I6.

Spezialkommiffar: Regierungsrat bon Morenhoffen zu Wetzlar.

6). Zusammen legung der Gemarkung Breitenbach irgermeisterei Ehring hausen. Kreis Wet lar, Aktenzeichen: B. 165.

7) Zusammenle gung der Grundstücke der Gemarkung Dillheim ürgermeisterei

ah ge ha isen Kreis Wetzlar, Akten. ichen: .

ze 3 w ialkommissar: Dekonomiekommssar Or Heiser zu immern.

usammenlegung der Grundstücke des ee ,,. Tie bẽhausen. ärger. ihc be en, Kreis Simmern, Aktenzeichen: L.. 8. See, r nimm sar im Auftrage: Re— gierungsassesfor Dr. Sieglin zu Adenau. M) Zufammenlegung der Grundflücke des Gemelndebezirks Bauler und, der an“ stoßenden Feldlage in der Kringelsbach. der Feldinark Wie semscheid. germeifterei

Aremberg, Kreis Adenau, Aktenzeichen: E B. 120. 10) Zusammenlegung der Grundstücke N

des Gemeindebezirk, Nürhurg und der in dem Gemeindebezirk Herschhroich belegenen Gewannen Im Franzisen Berg“, In der Acht“ und „Auf der Acht üirger⸗ meistereien Kelberg und Adenau, Kreis Adenau, Aktenzeichen: N. 55.

11) Zusammenlegung der Grundstücke des Gemeindebezirks Meuspath und der in dem Gemeindebezirk Herschbrolch belegenen Gewannen „Im Kaulenseifen“. Bürger. meisterelen Kelberg und Adenau, Kreis Adenau, Aktenzeichen: M. 63.

Speztalkommissar: Regierungsrat Napp Ak

Remagen. 17) Zusamme markung Gimmigen, der eingeschlofsen wird von der Kreisstraße Heppingen⸗Nierendorf= Ringen, den Grenzen der Gemeinden Gimmigen und Kirchdaun und den Kultur. grenzen der Holzbezirke „auf dem Juden⸗ lirchhof', auf dem Stinkel' und am Stinkel.. Burgermelsterei Neuenahr, Kreis Ahrweiler, Aktenzeichen: G. 66. : Spezialkommissar Reglerungsassessor oldmann zu Altenkirchen.

13) Zusammenlegung pon Grundstücken

zu

ammenlegung des Teiles der Ge, d

des Gemeindebezirks Krautscheid, welche begrenzt werden: . ;

im Westen durch die Regierungsbezirks⸗ grenze bis zum Kreuzpunkte des Weges Eulenherg⸗Priesterberg, ;

im Norden durch den Weg von Priester⸗ berg nach Büllesbach,

im Osten von der Gemarkung Jungeroth,

im Süden von dem öffentlichen. Wege von der Grube Louise nach Dammig.

Bürgermeisterei Asbach, Kreis Neuwied, Aktenzeichen: K. 44. .

G. im Regierungsbezirk Cöln.

Spezialkommissar: Regierungsrat Dr. Helliger zu Siegburg. ö

14) Zusammenlegung der Grundstücke desjenigen Teileß des Gemeindebezirks Herchen (Feldlage Gerressen), welcher be⸗ grenzt wird:

im Norden und Osten von geschlossenen

olzlagen,

im Südosten und Süden von einem ge schlossenen Holzrand, welcher das ehemalige Zusammenlegungsgebiet bon Stromberg S8. 58 gegen den übrigen Teil der Gemartung Herchen abschließt,

im Westen und Nordwesten von der Gemeindebezirksgrenze von Eitorf und ge= schlossenen Holzlagen. ;

Bürgermeisterei Herchen, Kreis Sieg, Aktenzeichen: G. 63. ;

16) Zusammenlegung der Grundstücke desjenigen Teiles der Gemeindebezirke Neunkirchen, Breidt und Inger Ge—= markungen Herkenrath, Breidt und Inger welcher begrenzt wird:

im Norden von der Jabachstraße und dem Zusammenlegungsgeblet der ehemaligen Zusammenlegungtsache von Herkenrath, im Osten von geschlossenen Holzlagen, im Süden von dem Zusammenlegungg— gebiet der ausgeführten Zusammenlegungs, sache von Herkenrath, vom Vohl hausener Kirchweg und dem Hover Stefen, im Westen von dem Wingerter Siefen, dem Bicher Siefen und der Zeitstraße.

Bürgermeistereien Neunkirchen und Lohmar, Kreis Sieg, Aktenzeichen; P. 26.

Spezialkommissar: Regierung assessor

Niermann zu Waldbröl. ö

16) Zusammenlegung der Grundstücke der Feldmark Hufen. . der Fluren 6, 8 und 9 der Gemarkung Schnörringen.) Bürger meisterei Waldbröl, Kreis Wald bröl, Aktenzeichen: H. 94. . (

14 Zusammenlegung der Grundstücke der Felsmark Sprenklingen. Teile der Fluren 15, 16, 19, 31, 32 und 33 der Gemarkung Sinspert. ) Bürgermeistere Eckenhagen, Kreis Waldbröt, Akten- zeichen: 8. 103. ;

D. Regierungsbezirk Düsseldorf. Spezialkommlssar: Dekonomiekommissar Dr. Hagen zu Wesel.

18) Teilung des Grundstücks Flur A Nr. 27 des. Gemeindebezirk, Präst. Bürgermeisterei Vrasselt, Kreis Rees,

Aktenzeichen: P. 27.

19) Zusammenlegung der Grundstücke der Fluren 4 bis 8 und von Teilen der Fluren 1 bis 3 des Gemeindebeztrks Klein Netterden sowie eines Teiles, der Flur 3 des Gemeindebezirks Borghees. Bürger⸗ meistereien Emmerich (Land) und Elten, Kreis Rees, Aktenzeichen: K. 48.

20) Ablösung des auf der Parzelle Flur P Nr. 843/41 der Gemarkung Bönninghardt lastenden Weiderechts der Gemeinden Alpen und Huck. Bürgermeislerei Alpen, Krets Mörs, Atten zeichen: B. 119.

21) Ablöfung des auf den Grundstücken Flur 3 Nr. 184 0 46, 325/56 2c, 32656 2c. und zu 330 0. 63 der Gemarkung Lotkum lastenden Erbpachlkanons bon 1 Taler 30 Stüber clepisch Bürgermeisterei

Haldern, Kreis Rees, Aktenzeichen: L. 59 hof

22) Zusammenlegung von Grundstücken der Fluren 1, 3, 6n und n des Ge— meindebezirks Emmerich. Bürgermeisterei mmerich, Kreis Rees, Aktenzeichen. B. 54.

Teilung des Grundstücks Flur A e 24, der Feldmark Präst. Bürger⸗ meisterei Vraffelt, Kreis Rees, Akten- zeichen: P. 29.

Spenaltommissar: Regierungsrat Fuchs

2 zu Düsseldorf.

. Zusammenlegung elnes Teiles der

en der Gemarkang Heerdt, Gemelnde⸗ 163 ö Düsseldor . Bürgermeisterel Düssel⸗ Ir Heerdt Kreis Neuß, ÄUktenzeichen:

e , , der Grundstücke

indorf. Bürger— ö Kreis Grevenbroich,

äisammenlsgung der Grundstäcke , m, Elfgen. Bürgermeisterel reis Grevenbroich Aktenzeichen:

27) Zusammenleguna ,, ,, erei ichrath, i ĩ e g lle edis, eis Sol sgen R. Regierungsbezirk Trier. Spezialkommiffar: Regierungzrat Dr. Meimberg zu Prüm. 28) Zusammenlegung' der Grundstücke eines Teiles des Gemeindebezirt Rockes⸗

er Elsen, E. 53.

kyll, der begrenzt wird von der Provinzial straße Gerolstein —ockweller, von dem Verbindungswege Hillesheim Rock⸗skyll— Proyinzialstraße Gerolstein - Dockweiler und von den Gemeindebezirksgrenzen Essingen und Walsdorf. Bürgermeisterei . Kreis Daun, Aktenzeichen: R. 47.

Spezialkommissar: Regierungsrat Dr. Bolten zu Trier.

29] Insammenlegung der Grundssücke des, Gemeindebezirks Ptostergth. Bürger⸗ meisterei Beuren, Kreis Trier (Land), Aktenzelchen: P. 30.

30) Zusammenlegung der Grundstücke des Gemeindebezirks Pölert. Bürger meisterei Hermegkeil, Kreis Trier (Land), Aktenzeichen: E. 31.

werden mit Bezug auf

die S5 12 und 14 des Gesetzeß vom 24. Mat 18865, betreffend die Zusammen⸗ legung der Grundstücke im Geltungs⸗ gebiete des Rheinischen Rechts,

den 258 des Gesetzes vom 18 Februar 1880123. September 1899, betreffend das . in Auseinandersetzungsangelegen⸗

eiten,

den ) des Gesetzes vom 5. April 1869, betreffend die wirtschaftliche Zusammen⸗ legung der Grundstücke in dem Bezirke des vormaligen Justizsenats Ehrenbreitstein,

den S1 des Gesetzes vom 12. Mai 192, betreffend die Ausdehnung der für die Zu sammenlegung der Grundstücke im Geltungs⸗ ebiete des Rheinischen Rechts geltenden ö und Kostenpor⸗ schriften auf die nach der Gemeinheits⸗ teilungtordnung vom 19. Mai 1851 zu behandelnden Teilungen und Ablöfungen in den Landesteilen des linken Rbeinufers,

den 5 109 des Gesetzes vom 2. Mär; 1850, betreffend die Ablösung der Real⸗ lasten und die Regulierung der gutsherr= lichen und bäuerlichen Verhältniffe,

die 85 10 —– 15 des Ausführungsgesetzes vom 7. Juni 1821 und die s§5 25 bis 27 der Verordnung vom 30. Juni 1834, .

den 5 204 der Deutschen Ziwilprozeß⸗ ordnung,

öffentlich bekannt gemacht, und es werden

alle noch nicht zugezogenen, mittelbar oder unmittelbar Beteiligten hierdurch auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche bei uns spätestent in dem am Montag, den 25. Ma! 1914, Vormittags EL Uhr, vor dem Geheimen Regkterungsrat Waldhecker an unserer Geschäftsstelle hierselbst Ost. straße Nr. 184 anstebenden Termine anzumelden und zu begründen. Düsse dorf, den 7. März 1914. Königliche Generalkommisston für die Rheinpropinz und die Hohen— zollernschen Lande. Offenberg, i. V.

1 1 H Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

115661 Bekanntmachung.

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausfüh— rung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. Nobember 1899 der Stadt Bromberg die Genehmigung zur Ausgabe von Schulde verschrelbungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 3 500 000 J, in Buch.

zum Neubau der Kriegsschule und einer Offizlerspeiseanstalt, zu Schlacht. und Vieh⸗ ofserweiterungsbauten, zum Umbau des Gaswerks, zum Erweiterungebau der Ober— realschule, der Knabenmittelschule und der Kunstgewerbeschule sowie zur Verlegung ß Bromberg Karl.

dorf. .

Die Schuldverschrelbungen sind nach dem anliegenden Muster auf zufertigen, mit 3 bis 409 jährlich zu verzinsen und nach

kauf oder Verlosung spätestens vom J. April des auf die Aufnahme der Anleihe oder eines Anleiheteils folgenden Jahres ab jährlich mit 26 okz des Anleihefapttals, unter Zuwachs der Zinsen von den geillgten Schuldverschreibungen, zu tilgen.

haltlich der Rechte Dritter ertellt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld— perschreibungen wird eine Gewährleiftung seitens des Staats nicht übernommen. Vlese Genehmigung ist mit. den Anlagen im Deutschen Reichs, und Königlich Preußi= schen Staatzanzeiger bekannt zu machen. Berlin, den 22. Januar 1914.

Der Minister des Der Innern. Finanzminister. Im Auftrage: Im Auftrage: Unterschrist.) (Unterschrift.) Genehmigungsurkunde. IVa 56b6lI. F. M. II. 774. II. 8.

Provinz Posen. Regierungebezirk Bromberg. Schuldverschreibung der Stadt Bromberg. .... te Ausgabe, Buchstabe ,,

d ö

K 6 Reichswährung.

Ausgefertigt auf. Grund der mit Allerhöchster Ermächtigung erteilten Ge⸗ nehmigung der Minister des Innern und der Finanzen vom 22. Januar 1914 Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom j

k 77

Gemäß der von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Bromberg genehmigten Beschlüsse der städtischen Behörden hom JJ wegen Aufnahme einer Anleihe von 3600 0h0 6 bekennt sich der Magistrat der Stadt Bromberg namens der Stadt durch diese, für jeden Inbaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehn schuld ü,, de, welche mit = Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die ganze Schuld wird nach dem ge⸗ nehmigten Tilgungeplane durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreihungen spätesteng in 25 Jahren getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens 26 0½ο des An⸗ leihekapiigls sowie die Zinsen von den ge⸗ tilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. Sie ist auch befugt, die jährlichen Tilgungsquoten zu einem Fonds anzu— sammeln, dessen Bestand nach längstens 25 Jahren zur Rücksahlung der gesamten Anleihe verwendet wird.

Die Auelosung geschleht in dem Monate Dezember jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, nach Ablauf von 10 Jahren eine stärkere Til⸗ gung eintreten zu lassen oder auch sämt⸗ liche noch im Umlaufe befindlichen Schuld. derschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstock zuzuführen.

staben; „Dreimillionen sechshunderttaufend h Mark,, behufs Beschaffung der Mittel d

schreibung

dem festgestellten Tilgungsplan durch An⸗ b

Die ausgelosten sowie die gekündigten r , werden unter Be eich⸗ nung ihrer Buchstaben Nummern und Be—

Frist der Betrag der angemeldeten Zins⸗ schelne gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat zur Einlblung vorgelegt oder der e n, aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vor⸗ legung oder die gerichtlich Geltend⸗ machung nach dem Ablaufe der Frlst er⸗ 1 ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

ausgegeben Reihe Stadt⸗ Bromberg gegen Ab⸗ lieferung. des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungzscheing, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung beim Maglstrat der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle foöwie beim Verlust eines Erneuerungscheines werden die Zing⸗ scheine dem Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung ausgehändigt, wenn er die Schuld⸗ verschreihung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch gangenen Verpflichtungen haftet die

Stadt mit ihrem Vermögen und mit Steuerkraft. ö t ihrer

Dessen zur Urkunde haben wir dlese . unter unserer Unterschrift

einge⸗

ö (GFaksimileunterschriften des Magistratg⸗ dirtgenten und

ö. Ausgefertigt: ;

Eigenhändige Unterschrist des damit vom

Magistrat beauftragten Kontrollbeamten.] Regierungsbezirk

Provinz Posen. Bromberg.

Zinsschein

te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stabt Hromberg .. te Aus gabe, Buchstabe.. . , . zu... Prozent

.

Der Inhaber dieses

träge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich be⸗ kannt gemacht. Diese Bekanntmachung

erfolgt drei Monafe vor dem Zahlungs⸗ H

termin in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, dem Amtsblatte der Königlschen Regierung zu Bromberg und dem Stadtanzeiger des Magistrats zu Bromberg Wird die TWlgung der Schuld durch Ankauf von Schuldherschreibungen bewirkt, dies unter Angabe des Betrages der an— gekauften Schuldverschrelbungen al bald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle hon dem, Magistrat mit Genehmigung det Königlichen Regierungsprästdenten ein an= deres Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 1. April und 1. Oktober, don heute an gerechnet, mit.. Jo jährlich verzinst.

so wird d

Zinsen über 9 . nsscheins empfängt gegen dessen Rückgahe in der 53 .

. „, ab die Zinsen der vor, benannten Schuldverschreißung für das gGlbighr üen. bis

, mit.. ,.. 3 bei der Stadthauptkasse zu Bromberg. romherg, den. ken... J Der Magistrat der Stadt Bromberg. Trocken tempel des Stadtstegels) (Faksimileunterschriften deg, Magistrats⸗ trigenten und eines zweiten Magistratg⸗ mitgliedes.)

Der Anspruch aus diesem Zinsscheine er- lischt mit dem Ablauf 9 16 Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zhnzan pruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zintschein vor dem Ablauf dieser Frist dem Magistrate zur Einlösung vor⸗ gelegt wird. Grfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre, nach Ablauf der Vorlegungafrisf. Ver Vorlegung sieht die gerichtliche Gelten? machung des Anspruchß aug der Urkunde

Die Auszahlung der Zinsen und des gleich

Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine beziehung weise dieser Schuldverschreibung bei der Stadt. auptkasse zu Bromberg, und zwar auch in er nach dem Eintritt det Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfang⸗ nahme des Kapitals eingereichten Schuld berschreibung sind auch di dazu gehörigeu Zins schesne der späteren Fälligkeitstermine zurückzulie fern. Für die fehlenden Jing scheine wird der Betrag vom Kapltal ab⸗ gezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldver— r erlischt mit dem Ablauf von dieißig Jahren nach dem Rückzahlung termine, ung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat zur Cinlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, fo ver jährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrsst an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltende machung des Anspruchs aus der Urkunde

Vorstehende Genehmigung wird vorbe— glei

Bei den Zinsschelnen beträgt die Vor⸗ legungsfrist bier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftlozerklarung abhanden gekomm schrift der 85 1064 ff. der Zibllprozeß. irn , / ;

nescheine können weder aufgebote noch für kraftlos erklärt ö 8a

wenn nicht die Schuldverschrei⸗ A

ner oder vernichteter d Schuldberschreibungen erfolgt nach Vor— K

Probinz Posen. Regierung beztrk᷑ . Bromberg. Erneuerun gz schein

Schuldverschreibung die'. te Neihe bon

Zinsscheinen für die Zeit vom bis

J nebst Erneuerungsschein bei der

Stadthaupskasse zu Bromberg, sofern nicht

der Inhaber der Schul dherschreibung der

usgabe hei dem Magistrat widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Ver⸗= luste dieses Scheines werden die neuen

Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem

Inhaber der Schuldverschreibung ausge⸗

händigt, wenn er die Schuldverschreibung

vorlegt.

KJ n Nagistrat der Stadt Bromberg' eg wenne es Stan, s

e , un rf üer des Magistratz. rigenten und eines zweiten? .

mitgliedes. Yin istrats.

K K Genehmigungs n An ͤ 565 n, P zur öffentlichen Bromberg, den 11. März 1914. Der Magistrat. J. V.: Woiff.

urkunde nebst

wird dem hishertgen Inhaber von Zins⸗

scheinen, welcher den Verlust vor dem Ab⸗

laufe

der vierjährigen Vorlegungs frjst bei Ablauf der

dem Maglstrat anzeigt, nach