1914 / 68 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

nur darauf ankommt, dieselben rechtzeitig auch für die Zwecke der inneren Kolonisation zu sichern.

Man wird bei näherer Betrachtung auch nicht einwenden können, daß das Vorkaufsrecht eine besondere Härte für die Beteiligten dar⸗ stelle. Für den Verkäufer und bisherigen Besitzer gewiß deshalb nicht, weil ihm gegenüber das Vorkaufsrecht überhaupt nicht, weil es erst dann zur Anwendung kommt, wenn der bisherige Besitzer sich seines Besitzes bereits entäußert hat. Auch der Käufex, der in vielen Fällen ein Händler oder eine Parzellierungsbank sein wird, darf sich nicht beklagen, weil er ja, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, mit der Ausübung des Vorkaufsrechts zu rechnen hat, und weil er zweifellos auch in der Lage ist, sich an den zuständigen Stellen vor dem Abschluß eines Kaufvertrages darüber zu vergewissern, ob gegen ihn das Vorkaufsrecht zur Anwendung gebracht wird. Cachen bei den Sozialdemokraten und Polen)

Im übrigen möchte ich auch hier hervorheben, daß das Vor— kaufsrecht nicht allein den erforderlichen dandbedarf decken soll. Es soll auch ebenso wie die zur Zerschlagung erforderliche Genehmigung den Grundstückshandel zurückdämmen, auf die Ermäßigung der Grunde stückspreise einwirken und die Tätigkeit derjenigen Grundstücks handler und Parzellierungsbanken lahm legen deren Zerschlagungen sich als unwirtschaftlich erwiesen haben! .

Meine Herren, das Vorkaufsrecht ist keine Erfindung von mir und auch keine Erfindung der preußischen Staatsregierung. (Sehr wahr! bein den Soz.) Es ist schon 1910 in Bayern eingeführt worden durch das Güterzertrümmerungsgesetz, und es ist schon Jahre vorher von hervorragenden Nationalökonomen, insbesondere auch von Herren, die ihrer politischen Ueberzeugung nach der konservativen Seite dieses Hauses angehören, warm empfohlen worden. Ich nenne nur den Freiherrn von Wangenheim und den Vorsitzenden der Landwirtschafts⸗ kammer von Ostpreußen, Herrn Batocki⸗Bledau. (Hört, hört! bei den Soz.)

Meine Herren, die Erfahrungen, die in Bayern mit dem Vor— kaufsrecht gemacht worden sind, gehen noch nicht so weit, daß daraus bestimmte und sichere Rückschlüsse auch für Preußen gezogen werden könnten. Immerhin ist aber festgestellt, daß das Vorkaufsrecht in Bayern in den Jahren 1911 und 1910 schen in 59 Fällen zur Anwen⸗ dung gekommen ist, und es würde vielleicht noch häufiger dabon Ge⸗ brauch gemacht worden sein, wenn nicht durch die Bestimmungen des bayerischen Gesetzes das Vorkaufsrecht in die Dãände der Kommunen und der ländlichen Darlehnskassenvereine gelegt wäre, die aus nahe⸗ liegenden Gründen schon finanziell nicht in der Lage sind, das Vor⸗ kaufsrecht in vollem Umfange auszuüben. In Bayern fehlt der Faktor, der hier in Preußen durch die Gründungen der letzten Jahre vorhanden ist, die gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften, die in der Lage und mit den Mitteln ausgestattet sind, auch von dem Vorkaufsrechte in den dazu geeigneten Fällen Gebrauch zu machen.

Meine Herren, ich möchte damit meine Ausführungen über das Vorkaufsrecht vorläufig beenden. Ich will nur darauf noch hinweisen, daß, abgesehen von den Provinzen Westpreußen und Posen, es nicht in der Absicht der Staatsregierung liegt, das Vorkaufsrecht selbst aus- zuüben, sondern daß in Aussicht genommen ist, die Ausübung des Vorkaufsrecht den staatlich gegründeten bzw. staatlich unterstützten und als gemeinnützig anerkannten Besiedlungsgesellschaften zu überweisen. Darüber werden wir uns zweifellos in der Kommission, die Sie mit der Vorberatung des Gesetzentwurfs betrauen werden, noch weiter zu unterhalten haben.

Nun, meine Herren, möchte ich auch davon Abstand nehmen, in diesem Augenblick noch die weiteren Bestimmungen des Gesetzentwurfs zu besprechen, die sich mit der Erleichterung der Rentengutsbildung be⸗ fassen. Ich glaube damit warten zu können, bis die Antragsteller die bei diesem Gesetzentwurf in bezug auf die Förderung der inneren Kolonisation gestellten Sonderanträge begründet haben.

Meine Herren, ich kann und darf nicht erwarten, daß ein Gesetz⸗ entwurf mit so weitgehenden und schwerwiegenden Vorschriften, wie sie der Entwurf des Grundteilungsgesetzes enthält, von vornherein Ihre volle und vorbehaltlose Zustimmung findet. Aber der Erwar⸗ tung glaube ich namens der Staatsregierung Ausdruck geben zu dürfen, daß Sie bereit sein werden, die Vorschläge der Staatsregierung in einer Kommission vorberaten zu lassen, und daß es dieser Kommission gelingen wird, im Einvernehmen mit der Staatsregierung den Gesetz⸗

entwurf so zu gestalten, daß seine Bestimmungen sich für die innere Kolonisation und für die gleichzeitig mit ihr verfolgten wirtschaft— lichen und nationalen Ziele als brauchbar erweisen. (Bravo

Dr. van Kries skonf.): Die Ziele dieses Gesetzes finden

. diesem Hause kaum ö. ö u lende , die

durch die Grschnerung unwirtschafrlicher Aufteilung und durch Er

gemeinnütziger Parzellierung gefördert werden oll, ist wichtigsten, viellelcht das S allerwichtigst. innerpolltische Problem. Ib die . der Vorlage zweckmäßig und die Mittel in dem vorgeschla genen . notwendig und anderseits ausreichend sind, hedarf . e,. Prüfung. Wir bean tragen des= haltz, die Vorlagt m. ommissiöan von 28 Mitgliedern zu über— weisen. Die Entvö 6. d platten Landes, befonderg in den Ift= yrobinzen, hat unf r li, Grad erreicht, Die Zahl der felb, ffandigen landwirtscha 97 en . hat sich in preu en von 1895 älght peitzse Zahlen liegen mir nicht vor = n Ottpreußen

eines der

In Jöbo, in. Pommern, Un 48060, n Schteß en uh3 bh, in sogar um 25 6099 verringe t . Brandenburg intro der gk 9 selbst in der Pro

; osen Ansiedlungskommisston 36. , um rund 1100 zu verzeichnen, und nur in Ost⸗ dreußen ist Ain gerkhger Zuwachs ben 1160 zchesen. Besonders it bavon betroffen der Besiß der ländlichen Arbheiterbepolkerung unter 2 ia. Während der kleine und mittelbäuerliche Betrieb in diesen Provinzen mit Ausnahme, von hommern und, Schlessen zugenommen hät, baten sich diese kleinsten Vetrlebe in Ostprenßen um 1d gh, breußen um 9600, in Pommern um S660, in Posen um 13 006, in Brandenburg um . 300 und in Schlesien um 360 verringert, In den westlichen Provinzen hat sich das Verhältnis allerdings wesentfsch günstiger gestaltet und in der. ? Monarchie haben auch diese fleinften Betrlehe eine unwesentliche Zunahme erfahren. Die Renten= gutabildung nach dem Gesetz von 1893 hat allerdings von JSh5s = „1907 16 S60 Rentengüter geschaffen, eine ansehnliche Zahl, die aber jenen be= dauerlichen Rückgang nicht wettmacht. Nach der Volke zahlung hat von 1900 bis 1916 die Bewohnerschaft der Städte sich von 43 co der ganzen Be—= völkerung auf 47,2 oso vermehrt, die Bevölkerung der Landgemeinden und Gutebezürke hat sich allerdings absolut auch vermehrt, ist aber prozentual von 5J CM auf H2,8s Jo der ganzen Bevölkerung zurück. gegangen. Beim Abzug der großen städtischen Landgemeinden ist biesezs Verhältnis noch ungünstiger. Da ist eine durchgreifende Ab= hilfe dringend nötig, um der unehmenden Entvolkerung des platten Tandeg im Osten wirksam zu begegnen. Die Grörterung der Gründe dafür würde allerdings nur geeignet sein, den Parteihader zu entfachen in einer Frage, die bei ihrer großen nationalen Be—= deutung aus dem Gs Wc, daß das Bestreben, das platte Land durch weitere An⸗

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in West⸗

Streit der Parteien herauggehoben werden muß.“

edlung von Menschen zu einem Junghrunnen für unser Volk werden ö erfolglos geblieben ist. Die Negierungsvorlage hat sich dieses Ziel als vornehmste Aufgabe gesetzt. Die reichsrechtliche Zu⸗ lässtgkelt der vorgeschlagenen Bestimmungen scheint uns nicht zweifel haft. Die S5 1 bis 9 wollen die Parzellierungs tätigkeit gewerbs⸗ mäßiger Parzellanten an eine staatliche Genehmigung knüpfen. Tatfache ist, daß in vielen Fällen unwirtschaftliche und un zweckmäßige Parzellierungen vorgenommen worden sind. Man muß aber einräumen, daß es auch gewerbsmäßige Parzellanten gibt, deren Tätigkeit nach keiner Richtung hin Vetanlassung zu Klagen gibt. Dlese Personen werden in ihrer geschäftlichen Tätigkeit durch das neue Gesetz nicht berührt, Wir sind grundsäͤtzlich geneigt, die Kontrolle über die gewerbsmäßige Parzellierung zu genehmigen. Die Vorschristen über die Augühung der Genehmigungpflicht scheinen uns zweckmäßig zu sein. Auch das vorgeschriebene Verjahren gibt zu Beanstandungen keinen Anlaß, ebensowenig die Augnahmevorschriften des 8 3. Die Gründe, aus denen die Genehmigung einer Par⸗ zelllerung versagt werden kann, sind in 5 4 enthalten, Wir ver⸗ stehen den Inhalt des Paragraphen dahin, daß nicht nur kein wirtschaftliche, sondern auch nationale Gesichtepunkte veifelgt werden mäüssen. Wir haben zu prüfen, ob sich die praktische Durch= führung des 5 4 als einwandsfrei herausstellt. Die Straf—

bestimmungen der 58 7 und 8 erscheinen auf den ersten Blick etwas hart. Die gewerbsmäßigen Parzellanten würden sich aber durch geringere Strafen nicht abschrecken lassen.

Man kann aber nicht so weit gehen, die zipilrechtliche Gültigkeit der ehne Genehmigung getätigten Parzellierungen anzuzweifeln. Die Regierungsvorlage sucht nun weitere unwirtschaftliche Zerschlagungen

durch ein dem Käufer, ju gewährendes Rücktrittsrecht binnen acht Tagen zu gewähren. Diese Gewährung glbt uns zu erheblichen Bedenken Anlaß. Es wird, dadurch gem isser—= maßen der Bruch von Treu und Glauben im Gesetze selbst statuiert. Es ist allerdings richtig, daß durch die Tätigkeit, von gewerbsmäßigen Parzellauten kleine Leute

schwer geschädigt wurden; diese hätten sich aber belm Abschluß des notariellen Vertrages über die Felgen und die Bedeutung des Vertragts aufklären lassen können. Die Gewährung des Vorkaufs— rechtes an den Staat hat in der von der Regierung be⸗ anipruchten Form die allerschwersten . Bedenken, weil es einen starken Eingriff in die Freieit des Gigen⸗ tums bedeutet. Wir können aus grundsätzlichen Erwägungen einen so weit gehenden Eingriff in die Freiheit des Grundeigentum nicht gewähren. Das kann nur geschehen, sowest b fondere Gründe den Eingriff rechtfertigen. Besonders schwere Bedenken haben meine Freunde auch gegenüber der von der Regierung beab⸗ sichtigten Uebertragung des Vorkaufgrechtes an die Parzellierungz—= gesellschaften. Die IFtegierung muß sich vorbehalten, wann von dem Vorkaufsrechte im Interesse des Staatswohles Gehrauch zu machen ist. Es ist ausgeschlossen, daß man jede einzelne Par- zellierungsgesellschaft nach ihrem eigenen System wirischaften länt. Die Bestimmungen über die Erleichterung der Erteilung von Unschäd. lichkeitzattesten begrüßen wir. Die Erhöhung der Mittel fär den nor— wendigen Zwischenkredit werden wir gern bewilligen. Unsere Stellung zur Frage der Förderung der inneren Koölontsation hat 1912 mein Partei= freund von der Osten ausführlich dargelegt. Die Normativhestimmungen, nach denen die Ansiedlung erfolgt, geben uns zu gewissen Bedenken Anlaß; die Ansiedler müssen zu günstigeren Bedingungen angesetzt werden. Diesen Zweck verfolgen die Anträge der Nationalliberalen und der Freisinnigen, indem sie den Ansiedlern bares Geld geben wollen anstatt der Rentenhriefe. Diese Anträge bringen an sich nichtz Neues. Den Zweck der Besserstellung der Anstedler hat der Abg. bon der Osten damalz ebenfalls aut gesprochen. Wir hallen es aber im Interesse der nicht allzu starken Anspannung des Staatskredits für zweckmäßig, den jetzt beschrittenen Weg einzuhalten und nur die sich ergebenden Kurs, veiluste auf den Staat zu übernehmen. Das muß in den Gesetzent⸗ wurf hineingegrbeitet werden. Die Schaffung besonderer Beamtenköiper in jeder Provinz für die innere Kolonisation halten mir für unzweck— mäßig. Wir halten eine weitere Vermehrung des Beamten körpers nicht für tunlich. Für die gänstigere Ansetzung von Koloniflen werden wir in den nächsten Jahren erhebliche Staatsmjttes fordern. Wir müßsen aher die Gewißheit haben, daß wirklich agule Zustände geschaffen werden. Wir würden, es begrüßen, wenn auf diesem Gebiete wirklich gute Zustände geschaffen werden. Wenn auch in einzelnen Punkten schwerwiegende Be— denken gegen die Vorlage erhoben werden können, so werden die Ziele, welche die Regierung verfolgt, doch vielleicht dahin führen, daß eine Einigung der großen Mehrheit des Hauses über ein Gesetz erfolgt, das zum Besten unseres Vater⸗ landes das Werk der inneren Kolonisation auf einen neuen gesunden und fruchtbaren Boden stellt.

Darauf vertagt sich das Haus. .

Der Präsident schlägt vor, am Freitag um 10 Uhr zu beginnen, um diese Beratung zu Ende zu führen. Doch entscheidet sich das Haus für 11 Uhr.

Schluß 4e Uhr. Nächste Sitzung: Freitag 11 Uhr. (Grundteilungsgesetz

Statistik und Volkswirtschaft.

Bevölterungsbewegung, Grund besitzwechsel, Schlacht tu ngen, stäßtifche Spar kasse. Kran tenver iche rung und Armenpflege in Berlin im Januar 1911.

Nach dem Januarheft der Monatsberichte des Statistischen Amts der Stadt Berlin' belief sich die fortgeschriebene . zunggzif fer der Reichshauptstadt Anfang! Februar 5. J. auf 2081 253 Gur gleichen Zeit des Vorjahres auf 2057 7715. Sie ist im Janzgar d. J. um 2897(in demselben Monat von 1913 um 2771) gestiegen. Lebend gehoren wurden im Januar d. J. 3321 (im gleichen Monat des . 3664) Kinder, darunter 7935 (855) oder 23 33 (21 39) o uneheliche. Auf das Jahr und Tausend der mittleren Bepölterung berechnet, stellte sich dig Geburtenziffer auf 1880 (2086). G hen wurden im Januar d. J. S8] (in demselben NMongt des Voriahrez gge) geschloffen, darunter 155 (155 Mischehen. Die Zahl der Sterbefälle (ohne die gu dm belief sich im Jamiar d. J. auf 26510 (im Januar 1913 auf 2562). Im Alter his zu 1 Jahre starben 420 (488 Kinder, dag sind 16,6 a n. ö . . . das Jahr und

ausend der mittleren Bevölkerung berechnet, betrug die allgemeine Sterblichkeitsziffer 14 3 (14 365). ö ö

Als zugezogen waren im Janugr d. J. 11384 (in demselben Monat deg Vorjahreg 122657 männliche und 9308 (10192) weibliche, iusammen 20 692 (22 447) Personen zu verzeichnen. Für die im gleichen Monat Fortgezogenen ergaben sich ein schließlich des, Zuschlags für die unterbliebenen Abmeldungen die Zahlen: 10 66, (1 351) männliche, 639. (5568) weibliche, zusammen 19 306 (29 869) Personen. Somit verblieb bei der Wanderung ein Mehrzuzug von 717 (404 männlichen und 669

(1234) weiblichen, zusammen ein Mehrzuzug von 1385 (16558) Perfonen.

Ein Besitzwechsel fand im Januan d. J. bei II (m gleichen Monat des Vorjahres bei 1467 Grundstücken statt. Kauf lag vor bei 31 (64) bebauten Grundstücken mil 10 097 975 (22 2355 O82) M06 Kaufpreis und bei 7 () unbebauten mit 349 183 (382 320) ς Kauf. preis, Zwangs versteigerung bet 20 (38) bebauten Grundstücken mit 100906371 Glo l1i6 351) 6 und bei 1 () unbebauten mit 170 099 (01 150) 6 Kaufpreis. Durch Vererbung gingen 34 (3c Gzundstück mit 624 Soo (8 Os 450) 66 Wert und 18 (1) ohne Wertangabe in anderen Besitz üher.

Der Auftrieb auf den städtischen Viehhof betru für den Monat Januar d. J. 18372 (für denfelben Monat des ö , ,

116 65e (lę8 564) Schweine. = In den öffe nt tt en Schlacht.

bäusern wurden im Januar 10254 (im gleichen Monat des Vorjahres 8581) Rinder, 9928 (9972) Kälber, 35 779 (38 726) Schafe, 102 440 (51 946) Schweine geschlachtet. In der Zentral- roßschlächterei wurden im Januar 1103 (1250) Pferde ge⸗ schlachtet, von denen 19 (11) zurückgewiesen wurden. Zum Konsum und zur Tierfütterung gelangten somit 184 (1239) Pferde, ferner von der Neuköllner Noßschlächterei 68 (134). ; .

Bei der städtischen Sparkaffe beliefen sich die Einzahlungen im Januar d. J. auf 10 086 55g e. (im Januar deg Vorjahres auf 6h4 Oö6ß M), die Rügzahlungen auf 8 z31 301 (6 gz gg) 6; dem nach ergah sich ein Mehr an Einzahlungen von 4755 363 ss . 3 Monat des Vorjahr ein Mehr an Einzahlungen von

Der Mitgliederbestand der der Aufsicht des Magistrats kommissars unterstellten Krankenkassen betrug am 1. Februar 1914 9ls 66g, unter denen sich 59 ih freiwillige Mitglieder befanden. Er⸗ werbzunfähig waren an diesem Tage bei den bezeichneten Kassen 41 133 verpflichtete Mitglieder.

Die städtische Armenpflege umfaßte im Monat Januar d. J. 36 386 (in demselben Monat des Vorjahres 35 738) Almosen⸗ empfänger mit einem Gesamthetrage an laufenden Unterstützungen von 6658 234 (640 od) M, darunter 1668 (1599) Almosenempfänger mit außerdem gewährten 11 600 (11 353) 4 Extraunterstützungen. Solche wurden ferner für 12241 (9052) nicht laufend unterstitzte

ersonen im Gesamtbetrage von 167 911 (125 204) S6 gemährt. flegellnder waren 12988 (12 9688) vorhanden, far die T6 766 (124 8658) S aufgewendet wurden. .

Zur Arbeiterbewegung.

Sämtliche Schneidergehilfen der Stadt Oherhaufen haben, wie die, Rh.⸗Westf. Itg. berichtet, den Arbeitgebern den seit dem Jahre 1811 laufenden Lohntarif mit der Begründung der verteuerten Lebenshaltung gekündigt und der Innung neue Lohnforderungen unter⸗ breitet. Die Verhandlungen zwsschen der Gehilsenorganifation und

der Innung führten bisher zu keinem Ergebnis, und fo erklärte man

in elner am 18 d. M. abgehaltenen Versammlung die jetzt vor liegenden Angebote der Meister als zu niebrig. Ein Lohnausschuß 1. . und zu erneuten Verhandlungen mit der Innung eauftragt.

Die Pereinigung der Waffenfabriken in Solingen, di am Mittwoch die Au ssper rung im vollen Üümfange durch- gefllhrt hat, erklärt, wie die Rh. West.. Ztg. melbet, daß ein Ver⸗ tragsbruch der Firma Karl Eickhorn nicht vorllege und daß daher der bon der Arbeiterschat über diese Firma verhängte Au tand unbe— rechtigt sei. Es sei nicht richtig, daß die Firma Esckhorn Waren aug⸗ wärts habe billiger herstellen lassen; das Recht, Aufträge auch auß= wärts unterzubringen, würden sich die Fabrikanten nicht nehmen lassen. Aus diesem Grunde babe die Vereinlgung die Firma Eickhorn in Schutz genommen. (VglJ. Nr. 67 d. Bi.

Auf der Gruhe Hostenbach bei Völklingen ist, wie der Fikf. Ztg“ aus Saarbrücken telegraphtert wird, nunmehr der Ausstand erklärt worden, nachdem die Zechenperwaltung weltere

Arbeiterentlassungen wegen der Verweigerung von Neber⸗ schichten vorgenommen hat. (Vgl. Nr. 67 d. Bl). Für Mitt⸗ woch hatte die Bezirksleitung deg Gewerkvereins christlicher

Bergarbeiter eine Belegschafte versammlung einberufen, die sich mit der neuen Lage beschäftigte, Nach lebhafter Aussprache wurde fast einstimmlg beschlossen, sofort in den Ausstand zu freten. Gestern sind nur 118 Arbeiter angefahren. Die Grubenverwaltung verharrt den Forderungen der Bergleute gegenüber auf ihrem ablehnenden Standpunkt.

Saudel und Gewerhe.

W agen geste llung für Kohle, Koks und Brikettz am 19. März 1914.

Ruhrrevier Oberschlesisches Rey Anzahl der . J ö. Gestelltt . 26 576

11 048

Nicht gestelltt

Auf die Tagetzordnung der am 21. d. M. statt findenden Zechen besitzerversammlung des Rheinisch⸗West fällschen Kohlen= syndikatz sind laut Meldung des W. T. B. autz Effen nach⸗

träͤglich folgende An träge gesetzt worden: Antrag der ar⸗ pener Bergbau A.-G. und Genossen, die . 2 Entwurfg des Syndikatshertrages fortzusetzen, und ein weiterer Antrag derselben Gruppe, zu 5 13 Ziffer 6 des

nenen Syndikatsvertragzgentwurfe den Zusgtz aufzunehmen: „Die Koksherstellung durch die ättenzechen bestßzenden Mitglieder ur Deckung des eigenen Bedarfs darf nur auf den Hüttenkokereten er folgen, nicht in den für die Herstellung der vollen Verkaufeantefle in . . . . . Zechen⸗, welche a üttenkokereien zu gelten haben, bestimmt der Aue schißz r 3 gi fen nn, ; ;

= In der gestrigen außerordentlichen Generalversammlung der Aktienge sellschaft Fabrikation von Gifenbahn material zu Sörlitz war ein Kapital von 1 22 400 6 vertreten. Die beantragte Kapitals erh oh ung um So? 405 . auf 3 000 000 0 r Die neuen Aktien, welche vom 1. Jult 1914 ab dividenden berechtigt sind, werden von einem Banken konsorflum zu 160 0j mit der Verpflichtung übernommen, einen Teilbetrag von 714 000 M den alten Aktionären zum Kurse von 165 0,90 zum Bezug daß auf je nom. 3600 S alte Aktlen eine junge Die beantragten Statuten,

,, 11 153 9000 (unverändert) Pfd. Ster. ber

B.) Ban kausweis. Bar⸗ 11165 000) Fr., do. in Silber 6. Portefeuille der Haupthank und der Filialen 1 393 445 960 (Jun. I6 268 900 Fr, Jlotenumlanf 5 So3 194 9000 (Abn. 10 028 900) Fr., 3 690 3360 090 (3un. 36 012 060) .

Tate gh s Läipn, il hh; Fr, Gescintps, , . 781 153 000 (Abn. 6 137 0090) Fr., ins, und Diskontertragnig zs 6e ooh dm, is ooch , = Weisältnig des Barrorteithe! Notenumlauf 5,52 gegen sz, HJ in der Vorwoche. J

(W. T. vorrat in Gold 3 621 476 000 Gun. 633 984 000 (Abn. 3 159 000)

laufende Rechnung der Guthaben des Staats.

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