1914 / 119 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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den Wünschen des Herrn Vorredners nur dadurch entgegenkommen, daß ich mit dem Herrn Kriegsminister in Verbindung trete, und dazu bin ich, wie es der Herr Vorredner auch in einer mir schriftlich vorgelegten Eingabe in Anregung gebracht hat, gern bereit.

Wenn ich mich nunmehr zu dem Antrage des Herrn Abgeordneten Ecker⸗Winsen wende, so darf ich darauf hinweisen, daß ich schon bei der zweiten Lesung des Etats hervorgehoben habe, daß es mir vom Standpunkt meines Ressorts an sich nur erwünscht sein kann, wenn der Wunsch geäußert wird, die der landwirtschaftlichen Verwaltung zur Verfügung stehenden Mittel zu erhöhen. Ich muß es auch dank— bar anerkennen, daß schon im vorhergehenden, ebenso wie im diesjährigen Etat im Erkraordinarium die Summe von 250 000 (4

iiur Hebung der Viehzucht ausgeworfen ist. Dieser Summe

8 ja noch der Betrag, von 1300 009 S hinzu, welchen das ; ndingrium des Etats unter Kap. 104 Tit. 4 enthält. 9 . uns 53 und das möchte ich doch genügend zu beachten er na, Hilfe der zur Verfügung stehenden Mittel und, dank , ,. die die landwirtschaftliche Verwaltung bei den 9 . . und auch bei den landwirtschaftlichen Ver⸗ , ö. andwirten selbst gefunden hat, gelungen, den Rück⸗ ö ö iehbroduktion in den letzten beiden Jahren erheblich . . Wir sind augenblicklich auf einem Standpunkt an= . ernstlich er don einem Fleischmangel, noch von einem Vieh— von Kessel hat sprochen werden kann. Der Herr Abgeordnete at schon auf den Rückgang der Viehpreise und ins⸗

besondere auf ü . ö. ,, Schweinepreise hingewiesen, und ich . Schmeinchre se k daß jedenfalls der Rückgang J , Preisen Vieh lohnend zu produzieren. Sehr richtig)? G . ö wir alle Veranlassung, auch Vorkehrungen für weniger . . 6 . ö den , treffen, daß wieder infolge ö r insolge eines Seuchenganges eine j ; Ucheestenbe fehle, Te ie ö hüten, für eine Vermehrung der Viehbestände ohne ö . einzutreten, wo die erzeugten Mengen an Vieh und Flei ich darauf Absatz finden können. . isch genügenden

Ich muß deshalb nach sorgfältiger Erwä— ; achtens werten Gesichtspunkte, die der ö. , ., ö. gründung seines Antrages vorgebracht hat, doch der . . druck geben, daß zurzeit eine größere Summe eg 3 nach den gemachten Vorschlägen um viele Millionen a . jeßzt im Etat ausgeworfenen Beträgen für die Hebung der 6. ö nicht erforderlich ist. Ich kann vom Standpunkt meiner Ve . nur sagen, daß ich in diesem Augenblick nicht wüßte 2. . ö . verwertet werden könnten. ö..

die in Aussicht gestellte Denkschrift ü ĩ Hebung der Viehzucht, die Ihnen ö J ö. i, ,, über , Frage nähere Auskunft geben gewonnen, und find ie Erfahrungen letzten Jahre bestätigt, daß ö. , , , von ihr getroffenen Maßnahmen au besondere die Gelder, die wir

gelegt werden

fügung zu stellen.

Also ich möchte, um mich zu rekapitulieren, nochmals hervor⸗ heben, daß ich die Anregungen des Vorredners dankend akzeptiere, aber der Meinung bin, daß solche Summen, wie er sie im Auge hat, in diesem Augenblick für die Hebung der Viehzucht nicht erforderlich erscheinen.

Ich wende mich nunmehr zu dem Ankrage, den der Herr Abg. Wallenborn mit Zustimmung seiner Parteifreunde eingebracht und den auch der Herr Abg. Veltin unterstützt hat. Nach den Mitteilungen die ö. . ö Frage kommenden Weinbaugebieten des Rheins, der Ahr, Ueb osel und Saar im letzten Jahre eingegangen sind, glaube ich in

ebereinstimmung mit den Herren Abgeordneten Wallenborn und Vellin sagen zu können, daß die Lage des Win zerst an des keine günstige ist. Die Ursachen dieser Notlage sind verschiedene; einmal ge wiß der Umstand, daß, abgesehen vom Jahre 1911, die Weinjahre keine guten gewesen sind, dann die Konkurrenz, die dem inländischen Erzeug= nis durch die Einfuhr ausländischen Weins bereitet wird, und schließ, lich wohl auch die nicht wegzuleugnende Tatsache, daß der saure Wein, der insbesondere in den beiden letzten Jahren gewachsen ist, infolge der bestehenden gesetzlichen Vorschriften nicht überall hat konsumfähig ge. macht werden können. (Hört, hört! im Zentrum) Nebenbei, meine Herren, spielen zweifelloz auch die Rebschädlinge eine große Rolle, und das Auftreten des Heu. und Sauerwurms hat jedenfalls dazu beigetragen, das Quantum des geernteten Weins in den in Frage kommenden Gebieten erheblich zu bermindern!

Zur Fernhaltung der Rebenschädlinge hat die landwirtschaftliche Verwaltung aber alles getan, was unter den obwaltenden Verhält⸗ ien möglich war. Die pflanzlichen Schädlinge wie Oidium und Peronospora werden ja durch Mittel bekämpft, die allgemein erprobt und bekannt sind, und es bedarf nach dieser Richtung hin nur der dauernden Unterweisung und Anregung seitens der Weinbauwander= . die meines Wissens auch nichts zu wünschen übrig läßt. Die

inzer sind inzwischen auch so klug geworden, daß sie, abgesehen bon

weni ) r . von diesen Mitteln überall und auch mit Erfolg

Auf die Reblausber

kämpfung des ß ch h Zur lich 4 und Sauerwurms ist ja leider bis heute ein wirk-

ae um in ihrem ganzen abgeschlossen ; Weingelände unter Aufsicht der n , w, n. unter der Anleitung ihres Bürgermeisters einen einheitlichen Be⸗

kämpfungsversuch mit nikolinhaltigen Mitteln durchzuführen. Wenn diese Versuche, wie ich hoffe, ein günstiges Ergebnis zeigen, wird die landwirtschaftliche Verwaltung nicht zögern, sie im nächsten Jahre in größerem Umfange zu wiederholen, um möglichst bald eine allgemeine Bekämpfung des Heu und Sauerwurms in die Wege zu leiten. (Bravo) Ich bin gern bereit, der Anregung des Herrn Abgeordneten Wallenborn zu folgen und in eine nähere Prüfung der Frage einzu⸗ treten, auf welche Ursachen im einzelnen die gedrückte Lage der Winzer zurückzuführen ist! Bei dieser Prüfung wird natürlich auch zu unter⸗ suchen sein, inwieweit die Bestimmungen des Weingesetzes ungünstig auf die Lage der Winzer an der Mosel und am Rhein eingewirkt haben, und ob Aenderungen der gesetzlichen Vorschriften in Anregung zu bringen sind. Dabei wird man sich aber nicht verhehlen dürfen, daß ein Vor⸗ gehen in dieser Richtung nicht so einfach ist. Berücksichtigung erheischen hier nicht allein die örtlich verschiedenen Verhältnisse, sondern auch die vielfach entgegengesetzten Anschauungen, die in den Kreisen der Inter⸗ essenten sich geltend machen. Das Weingesetz ist ein Reichsgesetz. Vor⸗ schläge zu seiner Abänderung müssen deshalb auch den Interessen der verschiedenen deutschen Weinbaugebiete gerecht werden.

Der Herr Abgeordnele Wallenborn hat noch die Anfrage an mich gerichtet, wie es mit den Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf stände, der sich mit der Vereinfachung und Modernisierung des Verfahrens bei den Generalkommissionen befaßt. Ermittlungen nach dieser Richtung sind im Gange, aber etwas Endgültiges läßt sich erst dann in Vorschlag bringen, wenn der Gesetzentwurf wegen Aufhebung der Generalkommission in Königsberg zur Verabschiedung gelangt ist. Das Schicksal dieses Entwurfs hängt wieder ab von der Erledigung der Reform der Landesberwaltungsgesetze. Ich kann deshalb nicht in Aussicht stellen, daß der Wunsch des Herrn Abgeordneten Wallen⸗

born in nächster Zeit erfüllt werden kann. Aber ich habe schon in der

Kommissionsberhandlung, bei der auch der derr Abgenrdnete Wallen⸗ born zugegen war, anerkannt, daß das Verfahren bei den General⸗

kommissionen abänderungsbedürftig ist, und sobald, wie es möglich ist,

mit entsprechenden Vorschlägen vorzugehen, werde ich meinerseits

nicht versäumen. (Bravo)

Noch ein kurzes Wort zur Maul⸗ und Klauense uche.

Leider ist es nicht gelungen, die Seuche bis zum Frühjahr ganz zu beseitigen. Neuausbrüche, die in West⸗ und Ostpreußen ursprünglich infolge von Einschleppung aus Rußland aufgetreten sind und von dort aus die Seuche wieder in zahlreichen Teilen der Monarchie verbreitet haben, sind bedauerlicherweise schuld daran, daß der Stand der Maul- und Klauenseuche in einzelnen Gegenden als bedrohlich angesehen werden muß, und das um so mehr, weil der Weidegang begonnen hat, und es jetzt um so schwieriger ist, befallene oder seuche⸗ verdächtige Tiere so abzusperren, wie das im Winter bei der Stall⸗ fütterung möglich ist. Ueber die Abschlachtung des erkrankten Viehs und über die Notwendigkeit und Nützlichkeit dieser Maßregel habe ich bereits bei der zweiten Lesung des Etats mich ausgesprochen. Ich glaube auch, im allgemeinen der Ansicht Ausdruck geben zu können, daß die Entschädigungen, die im Falle der Abschlachtung bewilligt worden sind, als ausreichend angesehen werden können. Wenn in einzelnen Fällen die Entschädigung zu gering bemessen erscheint, so bin ich, wie das bisher schon der Fall gewesen ist, auch künftig bereit, in eine nähere Prüfung der mir zugehenden Beschwerden einzutreten. Meines Erachtens sind vielfach die Beschwerden über unzureichende Entschädigung nicht darauf zurückzuführen, daß der Wert des ge— schlachteten Stückes Vieh zu niedrig geschäͤtzt worden ist. Es kommt des

halb hauptsächlich zu Klagen, weil der betreffende Besitzer sich nicht

allein den Wert des einzelnen Stückes Vieh, sondern auch die sonstigen Nachteile berechnet, die bei ihm mit dem Ausbruch der Maul” und Klauenseuche und der Abschlachtung des Viehs verbunden sind, Ob dem⸗ entsprechend eine volle, jeden Schaden ausschließende Entschädigung gewährt werden kann, möchte ich mit Recht bezweifeln. Sehr richtim) Sonst würde aus der Verbreitung der Maul⸗ und Klauen⸗ seuche noch ein Geschäft gemacht werden können. . Ich stehe nach den Erfahrungen der letzten Monate auf dem Standpunkte, daß allerdings in einzelnen Fällen die Abschlachtung zweifellos die Verbreitung der Seuche hindern kann und sich auch in dieser Richtung bewährt hat. Aber ebenso ist es sicher, daß überall da, wo eine Ansteckung und das kommt auf dem Lande leider noch immer vor eine Reihe von Tagen verborgen geblieben war, und es sich nicht mehr hat feststellen lassen, wohin inzwischen der Ansteckungsstoff gelragen worden ist, eine so verspätete Abschlachtung nicht den gewünschten Erfolg mehr haben lann. Infolgedessen muß die landwirtschaftliche Verwaltung mit der Maßnahme dex Abschlach⸗ tung vorsichtig zu Werke gehen und sie nur da noch anordnen, wo ein Erfolg mit einiger Sicherheit von ihr erwartet werden kann. Die Vertreter der Rheinprovinz haben sich auch darüber beklagt, daß in den Molkereien die Erhitzung der Milch all— gemein und mit zu großer Strenge gefordert werde. Meine Herren die Erhitzung der Milch soll die Verbreitung von Seuchen, nichl allein der Maul- und Klauenseuche, sondern auch der Tuberkulose derhindern. Von diesem Gesichtspunkte aus ist allerdings in den— jenigen Gegenden, in welchen die Landwirte bereits dem Tuberkulsse⸗ tilgungsverfahren angeschlossen sind, von der Erhitzung der Milch

in Molkereien Abstand genommen worden, weil das Tuberkulose⸗

tilgungsverfahren bereits dafür sorgt, daß gefährlich tuberkulöse Kühe rechtzeitig ausgemerzt werden und deshalb die Erhitzung der Milch in den Molkereien sich erübrigen kann. ö

Anders, meine Herren, liegt die Sache in den Gegenden, wo augen⸗ blicklich die Maul- und Klauenseuche herrscht. Da können wir von der Erhitzung der Milch nicht Abstand nehmen. Ich habe schon heute morgen bei Gelegenheit einer mündlichen Rücksprache die Bitte aus⸗ gesprochen, mir die Fälle, die nach Ansicht der Herren besonders drückend sind, bekannt zu geben, und ich bin gern bereit, dann die Frage prüfen zu lassen, ob eine Milderung eintreten kann. Aber darüber möchte ich keinen Zweifel lassen: überall, wo augenblicklich die Maul⸗ und Klauenseuche herrscht, kann von der Maßnahme der Erhitzung der Milch in den Molkereien unter keinen Umständen Abstand genommen

werden.

Der Herr Abg. Mẽher-Diepholz hat noch die Frage zur Sprache gebracht, ob es möglich sein würde, die Abschlachtung nicht allein auf die Fälle der Maul- und Klauenseuche zu beschränken, sondern auf die Fälle der Schweinepest und Schweineseuche auszudehnen. Augenblicklich glaube ich diese Frage verneinen zu müssen. Man hat bereits in früheren Jahren, meines Wissens in Oesterteich Ungarn,

Verfuche dieset Art gemacht. Sie sind aber böllig fehlgeschlagen, und

zwar wesenklich deshalb, weil es sich bei der Schweinepest und

richten und von diesen

Schweineseuche um so große Bestände und vielfach um so weit ver⸗ breitete Seuchenausbrüche handelt, daß die Abschlachtung keinen Erfolg mehr verspricht! Auch würde sie, um erfolgreich, durchgeführt werden zu können, derartige Kosten verursachen, daß die dazu erforderlichen Mittel kaum bereitgestellt werden könnten.

Wenn es uns nicht gelingt, gegen die Schweinepest und Schweine⸗ seuche ein unter allen Umständen wirksames Mittel zu finden, dann werden wir uns damit bescheiden müssen, die nötigen Absperrungs⸗ maßregeln aufrecht zu erhalten, um möglichst zu verhindern, daß die Seuche aus Gegenden, in denen sie herrscht, nicht in andere Bezirke weiter verbreitet wird. (Braboh

Abg. Wen ke ortschr. Volksp.: Den beiden Anträgen werden wir zustimmen, In Schlesien hat sich bei den kleinen bäuerlichen Be sitzern die Ansicht herausgebildet, daß die landwirtschaftliche Verwal⸗ tung bei der Abschlachtung der von der Maul- und Klauensenche he—⸗ troffenen Viehbestände bor den Türen der Großgrundbesitzer Halt ge— macht habe. Der Minister hat dies zwar bestritten, aber es scheint doch die Berechtigung, dafür nicht zu fehlen, und es sind mir auch Fälle bekannt, wo die Behörden bei der Abtötung nicht ganz gesetzlich ver⸗ fabren sind. Die Landwirte wehren sich dagegen, daß die Entscheidung darüber, ob abgeschlachtet werden soll oder nicht, in die Hand einn zin⸗ zelnen Person gelegt wird. Auf dem Gute eines Herrn von Möllen⸗ dorff, wo die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen war, unterblieb die Abschlachtung, obwohl dieser Fall ganz besonders zur Abtötung ge⸗ eignet war. Die Entschädigungen, die zurzeit gezahlt werden, sind voll⸗ kommen ungenügend und reichen nicht aus, um den Viehbestand auf die alte Höhe zu bringen. Vor allen Dingen ist es notwendig, daß auch die Nebenschäden, die der Besitzer durch die Abtötung erfährt, voll und ganz vergütet werden. In vielen Fällen soll sogar die Abschätzung der Entschädigung in Abwesenheit der Besitzer vorgenommen worden sein. Die Abschlachtung geschieht im Interesse der Allgemeinheit, und da sollte man doch auch dafür sorgen, daß die einzelnen Besitzer, die durch die Abschlachtüng ihrer Viehbestände betroffen werden, voll und ganz entschädigt werden.

Ministerialdirektor Dr, Schroeter; Es ist nicht richtig, daß bei der Abschlachtung nicht mit der genügenden, Objektivität vor⸗ gegangen worden ist und daß dabei persönliche Rücksichten genommen würden. Die einzelnen Fälle, die der Vorredner hier angeführt hat, sind von uns nicht untersucht worden, weil sie uns vorher nicht bekannt waren. Es ist eine sehr weitgehende Auffassung, nur auf Grund von privaten Herichten so schwere Vorwürfe in bezug guf die Obiektixität der Behörden zu erheben. Ich habe aus den Ausführungen des Vor— nedners nicht den geringsten Anhalt dafür finden können, daß diese Vorwürfe berechtigt sind. Auch die einzelnen Fälle, wo die Entschä—= digung nicht hoch genug gewesen sein soll, sind uns nicht bekannt. Nur ein Fall, der sich im Kreise Schweidnitz zugetragen hat, ist von uns untersucht worden. Der Qberpräsident, der zu einem Bericht über diefen Fall aufgefordert worden ist, hat uns mitgeteilt, daß in. Kreise Schweidnitz in jedem Cginzelfalle die Abschätzung der Entschädigung unter Mitwirkung der Besttzer vorgenommen worden ist, und daß mit wenigen Ausnahmen die Bésitzer mit der Höhe der Entschädigung vall

n. Die Nebenschäden können wir nicht Fsetze gebunden sind und nach diesen eine hen unmöglich ist.

Äbg. Bethge Scha isleben fon): Die Regierung beab— sichtigt, einige landwirtschaft Hissenschaftliche Forschungsinstitute zu er⸗

gnstituten, die errichtet werden sollen, be⸗ steht schon eins, das zur Gäsorschung der Vererbungelehre dient. Dieses Institut ist das einzige dieser Art, das wir bisher haben. Diese neue Art der Forschung besteht darin, daß man Kręuzungspflanzenprodukte, wo man die Gigenschaften der Eltern genau kennt, in die Welt setzt und nun Generationen hindurch verfolgt, um festzustellen, in welcher Weise sich die für die Produkte wertvollen Eigenschaften vererben. Die Regierung hat nun bei der Errichtung dieses Instituts den Fehler be⸗ gangen, daß fie die Wohnung des Institutsporstehers nicht in seine Wirkungsstätte gelegt hat. Dadurch ist es dem Institutsporsteher un⸗ möglich gemacht, seine Aufgaben so zu erfüllen, wie es im Interesse der Pflanzenzucht wie unserer gesamten Landwirtschaft wünschenswert ware. Bie Wohnung des Inftitutsporstehers muß unter allen Um, ständen in der Nähe des Instituts selber liegen, damit es ihm möglich ist, der Natur, ihre Geheimnisse abzulauschen und überhaupt frucht⸗ bringende Tätigkeit für Unsere Land- und Volkswirtschaft zu ent⸗ wickeln. Ich bitte den Minister, daß er nach dieser Richtung wirken möge.

Abg. Andres (nl): Auch wir wollen dem preußischen Winzer⸗ stande helfen. Cinen vollkommenen Umsturz des i ,. . wir aber nicht für angebracht, sondern wir wollen das Gesetz nur in . 5 ie hel! J . haben, ändern.

ir sind dem Minister dafür dankbar, daß er eine mögli . 9! ö . . . zalichtt schnelle Abg. Kriel ge- Bentheim (freikons) bittet ini 34 r nn 3. . n, ler wn

Ministerialdirektor Wesener sagt weitere ü le , , nn, n, , ml he,, hne ltüung des

Abg. Ju st (nl. :; Bei Ausführung des Freihaltungsgesetzes vom 165. August 1965 haben sich in den Gemeinden Altenwärder und Finkenmärder Härten ergehen, Tie darin bestehen, daß den Besi ö. der Außendeichländereien im Interesse des Hochwa serchußed ihn schränkungen, zum Teil, einschneidender Natur, auferlegt werden . Bewohner von Altenwärder und Finkenwärder fühlen sich k schwert, daß in anderen Teilen des Ebbe und Flutgebietes an der E. Weser und, auch an der Elbe ähnliche Beschränkungen nicht platz greifen, weil die betreffenden Stromläufe von der Geltung des 9 ; setzes ausgenommen sind, Diese Ausnahmestellung ist deshalb ö. J ] Leider ist diese Absicht weder im Frei ö Wassergesetz um Ausdruck gelangt. Man 36 . gebiet in der Weise zu bezeichnen versucht, daß man den Geltungs⸗

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bereich gewisser Deich⸗ und Slelordnungen ausgenommen hatte. Dar⸗

unter befindet sich die an der Elbe geltende Lüneb ich⸗

nicht. Man hat sie wohl k J . 3 . . . Ebbe und Flut stehen inder . ragliche Gebiet ein Cbbe⸗ iet im . Sinne des Wortes. Nun ist der . 5 . standen, daß die betreffende Strecke der Elbe auf der einen Seite bem

Die Unzufriedenheit genen hamburgischen

der preußische Staat im Köhlbrandbertrage . e nn, 16

ö ! t. . Die preußische Bewohnerschaft von ö

Zustand kann unmöglich aufrecht erhalt nf id gelegt. Die er im Wege der Abänderung des here. , . .

auf die ünterstützunz ö Ilutgebiet . rte Bis zur definitiven Erledi . . Minister, darauf Bedacht zu nehmen, 4 . i e ü ö

e868 t der Beteiligten ver—=

er endgülti iti ö endgültigen Beseiligung der

3. In. Erlaß des Wassergesckes ki e Anregungen nicht einge⸗ . . V 2 entsprechende e , , n e , zestimmungen jenes

das Wassergefetz übergegangen. Ich k