teichs anzeiger
und
her Staatsanzeiger.
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Per Gezugsprein heträgt vierteljährlich 5 M 40 5. Alle Rostaustalten nehmen KBestellung an; für Kerlin außer den Postanstalten und Zeitungs speditenren für Kelbstabholer Wilhelmstrate Nr. 82.
auch die Expedition SW. 48, Einzelne Kümmern kosten 25 3.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits zeile 30 3, einer 3 gespaltenen Einheit⸗zeile 50 9.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs= und Ataatzanzeiger⸗
Berlin 8W. 45, Wilhelmstraße Nr. ZX.
M 184.
Inhalt des auitlichen Teiles: Bekanntmachungen, betreffend Aus fuhrverbote. ; ö betreffend verstärkte Beschränkung für den
Post⸗, Telegraphen⸗ und Fernsprechverkehr mit dem Auslande. Ordentzverleihungen usw.
Deutsches Reich. Exequaturerteilung.
Bekanntmachung, . ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche
d pharmazeutische Notprüfungen. kö betreffend die Fristen des Wechsel⸗ und Scheck⸗
ts. . betreffend Aenderung der Postordnung vom
Bekanntmachung,
20. März 1960. . Bekanntmachung, betreffend Darlehnskassen. Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe
Eßlingen. (
Erste Beilage:
Uebersicht des Handels Deutschlands mit Getreide, Mehl und Neis in der Jeik vom 1. August 19135 bis 31. Juli 1914 und in derselben Zeit der beiden Vorjahre.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung, betreffend die nächsten Prüfungen für technische Lehrerinnen, Kindergärtnerinnen und Jugendleiterinnen,
Bekanntmachung, betreffend den Ausfall des Fortbildungskursus für Turnlehrerinnen.
der Stadtgemeinde
Bekanntmachung.
Auf Grund des 5 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 31. 21 1914, betreffend das Verbot der Aus fuhr von Gegenständen, die, zur Herstellung von Kriegs⸗ bedarfsartikeln dienen, bringe ich zur öffentlichen Kenntnis, daß auch Leder aller Art sowie Felle zur Pelz⸗ werkbereitung und Pelzwaren unter das Verbot fallen.
Berlin, den 7. August 1914.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.
Bekanntmachung.
und des 5.2 der Kaiserlichen Verordnung vom
ᷣ ö . be reffend das Verbot der Ausfuhr von Verpflegungs⸗ Streu⸗ und Futtermitteln, bringe ich zur öffentlichen Kenntnis, da auch Mineralwasser sowie äfte von Früchten und' Pflanzen, auch mit Zu Fer
oder , . auch weingeisthaltig, unter das Verbot fallen. Berlin, den J. August 1914. Der Reichskanfler. In Vertretung: Delbrück.
1
Bekanntmachung. 3 Verstã chränkungen für den Post⸗ Tele = ö . mit deim J e verkehr zwischen Deutschl an
. rr fbr in rh, und findet ö, .
ege über andere Länder nicht mehr statt. Es werden . keinerlei Postsendungen nach dem angegebenen vie .
ande mehr angenommen, hereits vorliegende oder 19 . Briefkasten zur Einlieferung gelangende Sendungen werden Absendern zurückgegeben.
Der private Telegraphen- und Fernsprechverkehr
zu und von diesem Lande ist ebenfalls eingestellt.
Berlin, den 6. August 1914.
Der Slaatssekretär des Reichspostamts. Kraet ke.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Rentner Dr. von Martius in Berlin den Roten
Adlerorden zweiter Klasse, . ,, nen [i ützhzrat Professor Dr. Thiem in Cotthus die Königliche Krone zum Roten Adlerorden dritter
Klasse mit der Schleife,
Landesökonomierat Herold in Haus
dem Gutsbesitzer, 1 . W. den Roten Adlerorden dritter
Lövelinkloe bei Münster i.
Klasse mit der Schleife, . Landrat Dr. Peters in Heydekrug, dem Baurat Fabian in Kukerneese, Kreis Niederung dem Bürgermeister Dr. Varnhagen in Cottbus, dem Kreisschulinspeltor Ziegler in Heydekrug, dem Kommerzienrat Simon in Kirn, Kreis Kreuznach, dem Regierungsbaumeister Fleinert in Kiel, dem Amtsgerichtssekretär a. D., Rechnungsrat Tubbe in Springe und dem Kaufmann Sichel in Charlottenburg den Roten Adlerorden vierter Klasse, ö
dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Univerfität in Berlin, Geheimen Negierningsrat Dr. Schwarz den Königlichen Kronenorden zweiter Klast;.
dem Fabrikbesitzer Sabin in Sollngen den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
dem Stadtrat Maeder in Cottbus und dem Kreisarzt , in Heydekrug den Königlichen Kronenorden vierter
asse,
dem Gemeindevorsteher Treichler in Heydekrug Moorvogt Groth in Bismarck, 66 Heydekrug, . ö . ;
em Musikdireklor a. D. Kohlmann, bisher im Colberg— schen Grenadierregiment Graf nn e n (2. Pommerschen) Nr. 9, dem Gemeindeförster Frohn in Naurgth, Untertaunus⸗ kreis, und dem Tischlermeister Krüger in Cottbus das Ver⸗ dienstkreuz in Silber,
dem Besitzer Schaak in Atmath, dem Brennerewerwalter Moritz in Gollmitz, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
dem Hauptzollamts diener a. D. Kuho ff in Neuwied, dem Maurerpolier Meier in Cottbus, bem Eisenbahnhilfsschaffner Richter in Guben, den Eisenbahnporschlossern Brandt und Modrow, dem Eifenbahnvorschmied in sporn, dem Eisen⸗ bahnyortischler Kortenbeutel, sämtlich in rankfurt a. O., dem Eisenbahnvorarbeiter Schulz in Posen, dem Kuhmeister Sprin ger und dem Gutsporarbeiter Perner, beide in Rosen, Kreis Heiligenbeil, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie
den Esfenbahnschlossern Morgenroth und Saath, dem Eisenbahnbohrer Gräber, dem Eisenbahndreher Hanke, sämtlich in Frankfurt a. O., und dem Vahnunterhaltunge⸗ arbeiter Jahn in Drenzig, Kreis Weststernberg, das Allge⸗ meine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.
und dem das Ver⸗
Kreis Heydekrug, und Kreis Prenzlau,
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren 2c die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:
des Kommenturkreuzes des Ordens der Königlich Württembergischen Krone:
dem Generalmajor z. D. Jung in Charlottenburg; des Kom menturkreuzes zweiter Klasse des Königlich Württembergischen Friedrichsordens: dem Obersten z. D. Rich ter in Berlin⸗Wilmersdorf; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich Gehl hen Aibrechtzardens? dem Leutnant Claassen im Reitenden Feldjägerkorps; des Ritterkreuzes erster Klasse mit Eichenlaub
des Großherzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Oberstleutnant Schollmeyer beim Stabe des Braun— schweigischen Infankerieregiments Nr. M;
des Ehrengroßkreuzes des Graßherzoglich Olden⸗ burgischen Haus- und Verdienstordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:
dem Generalleutnant Hofmann, Kommandeur der 19. Division;
des Ehrenkomturkreuzes mit Schwertern am Ringe desselben Ordens:
dem Obersten Maercker, Kommandanten von Borkum; des Ehrenkomturkreuzes desselben Ordens:
dem Obersten Freiherrn von der Wenge, Grafen, von
Lambsdorff, Chef des Generalstabes des X. Armeekorps;
des Großkreuzes des Großherzoglich Sächsisch en ;
Hausordens der Wachsam keit oder vom weißen Falken
und des Großkreuzes 3 r stlich Lippischen Haus⸗ ordens:
em Leutnant Ernst Prinzen von Sachsen-Meiningsn
. Herzog zu Sachsen, Durchlaucht, 4 lä. Suite des 6. Thi⸗ ungischen Infanterieregiments Nr. 95, kommandiert zur Kriegsschule in Hannover;
des Offizierkreuzes des Herzoglich Braun⸗ , Ordens Heinrichs des Löwen: berstleutnant Edlen Herrn und Freiherrn von Plotho n , des 2. Leib⸗ hu eee r mene Königin
Vittoria von Preußen Nr. 2
1914.
des Ritterkreuzes zweiter Klasse des selben Ordens: dem Rittmeister Freiherrn von Eickstedt in demselben Regiment; der vierten Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann von Niebelschütz, Adjutanten der 40. In⸗ fanteriebrigade, dem Oberleutnant von Treskow, Adjutanten im 2. Leih⸗ Husarenregiment Königin Viktoria von Preußen Nr. 2, und dem Oberleutnant Winsl de im Husarenregiment von Zieten (Brandenburgischen) Nr. 3 des Fürstlich Schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse: dem J Breymann im Kurhessischen Pionierbataillon . der Fürstlich Schwarzburgischen Ehrenmedaille zweiter Klasse: . dem Vizefeldwebel Lenz in demselben Bataillon; des Fürstlich Reußischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem Major Saxer im Füsilierregiment General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schlesischen) Nr. 38, des Ehrenkreuzes vierter Klasse des Fürstlich Schaumburg-Lippischen Hausordens: dem Leutnant von Schmidt im 1. Leib⸗Husarenregiment Nr. 1; sowie des goldenen Ritterkreuzes des Königlich . Griechischen Erlöserordens: dem Major Muth, Kommandeur des 2. Lothringischen Pionierbataillons Nr. 20.
Deutsches Reich.
Dem niederländischen Konsul in Emden, B. Miechielsen ist namens des Reichs das Exequatur erteilt J .
Bekanntmachung, betreffend ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche und pharmazeutische Notprüfungen.
Der Bundesrat hat beschlossen:
Die ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen und pharma⸗ zeutischen Prüfungskommissionen werden ermächtigt, Kandidaten der Medizin, der Zahn- der Tierarzneikunde und der Pharmazie, die sich zur Hauptprüfung ihres Faches melden, zu einer Notprüfung zuzulassen. Die Notprüfung muß alle Prüfungsfächer umfassen und ist in längstens zwei Tagen zu erledigen. Die Prüfungsgebühren werden auf die Hälfte her⸗ abgesetzt und brauchen erst nachträglich, von ärztlichen, zahnärztlichen und fierärztlichen Kandidaten erst bei Er⸗ leitung der Approbation, gezahlt zu werden. Kandidaten, welche die Prüfung bestehen, erhalten von der Prüfungszkommission sofort ein Interimszeugnis mit dem Vermerk, daß für Kandi⸗ daten der Pharmazie die Aus stellung des Zeugnisses über die pharmazeutische Prüßung, für ärztliche, zahnärztliche und tier— ärztliche Kandidaten die Erteilung der Approbation beantragt ö dag ferner ärztlichen Kandibaten das praklische Jahr er= lassen ist.
Bei Aushändigung des Interimszeugnisses ist den Kandi⸗
daten zu Prgtokoll zu eröffnen, die Erteilung erfolge in der Erwartung, daß die Kandidaten, soweit sie nicht heeresdienst= fili und ⸗fähig sind, den Behörden zur Verwendung an olchen Orten zur Verfügung stehen würden, in denen eine Verstärkung des ärztlichen Cahnärztlichen, tierärztlichen, pharma—⸗ zeutischen) Personals erforderlich erscheine. Ferner sind die zuständigen Landeszentralbehörden - 1 der Prüfungsordnung für Apotheker — ermächtigt, den Kandi⸗ daten der Pharmazie, welche nach vollständig bestandener pharmazeutischer Prüfung mindestens ein Jahr in Apotheken sich praktisch betätigt haben, unter Befreiung von der Ab⸗ leistung des Restes der vorgeschriebenen praktischen Betätigung in Apotheken die Approbatian als Apotheker zu erteilen. Auch in diesem Falle ist hei der Erteilung der Approbation die vor⸗ gedachte protokollarische Eröffnung zu machen.
Berlin, den 7. August 1914. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.
Bekanntmachung,
betreffend Verlängerung der Fristen des ö und Scheckrechts. Vom 9 ,
Auf Grund von 5 3 des Gesetzes über di ächti des Bundesrats zu wirtschaftlichen , , Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts im