1914 / 184 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Aug 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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. kriegerischer Ereignisse vom 4. August 1914 (Reichs⸗ esetzbl. S. 37) hat der Bundesrat die folgenden Anordnungen getroffen:

51. . Die Fristen für die Vornahme einer Handlung, deren es zur Aucühung oder Erhaltung des Wechselrechts oder des Regreßrechts aug dem Scheck hedarf, werden bis au weiteres, soweit sie nicht am 31. Juli Sid abgelaufen waren, um 30 Tage verlängert.

2 Diese Vorschrift tritt mit ö Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 6. August 1914. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: Delbrück.

Bekanntmachung,

betreffend Aenderung der Postordnung vom 20. März 1900.

Vom 6. August 1914.

Auf Grund des 5 50 des Gesetzes über das Postwesen, vom 28. Oktober 1871 (Reichs⸗Gesetzrl. S. 347), und des 33 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Erleichterung des Wechsel⸗ protestes, vom 390. Mai 1998 (QReichs-Gesezhl. S. Z2l), wird die Postordnung vom 20. März 1900 für die Dauer der Geltung des 1 der Bekanntmachung vom heutigen Tage über die Ver⸗ längerung der Wechselprotestfrist, wie folgt, geandert.

I) Im 8 18 „Postaufträge zur Einziehung von Geld—

ö. usw.“ erhält der letzie Satz des Abs. VI folgende Fassung: ö scht der Auftraggeber, daß die Weitersendung an eine zur Aufnahme des Wechfelprotestes hefugte Person geschieht, so genügt der Vermerk „Sofort zum Protest ohne Rücksicht auf die verlängerte Protestfrist: auf der Rückselte des Postauftrags formulars, ohne daß es der namentlichen Bejeichnung einer solchen Person bedarf.

Im Abs. XVIII wird dementsprechend der Vermerk „Sofort zum Protest“ ersetzt durch den Vermerk „Sofort zum Protest ohne Rücksicht auf die verlängerte Protestfrist“.

2) Im § 184 „Postprotest“ erhält der 2. Satz des zweiten Absatzes unter V folgende Fassung:

Erfolgt die Einlösung auch bis zu diesem Zeltpunkte nicht, so wird der Wechsel mit dem Postauftrag am zweiunddreißigsten Werk- tage nach dem Zahlungstage des Wechsels nochmals zur Zahlung vorgezeigt.

3) Vorstehende Aenderungen treten sofort in Kraft.

Berlin, den 6. August 1914.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Kraetke.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 51 Abs. 1 des Darlehnskassengesetzes vom 4. August 1914 (R.⸗G-⸗Bl. S. 340) sind an den nach⸗ bezeichneten Orten Darlehnskassen errichtet worden:

Aachen . (Main) Ludwigshafen Allenstein rankfurt (Oder) Magdeburg Altona Freiburg (Br) Mainz Augsburg Fulda Mannheim Barmen Gera Memel Berlin Gießen Metz Bielefeld Glatz Minden Bochum Gleiwitz Mülhausen (Elsaß) Brandenburg a. H. Glogau Mülheim (Ruhr) Braunschweig Görlitz München Bremen Göttingen Münster Breslau Graudenz Nordhausen Bromberg Hagen Nürnberg Cassel Halberstadt Dppeln Charlottenburg Halle Osnabrück Chemnitz Hamburg lauen Coblenz Damm osen GCöln Hannover Regensburg Cottbus Hildesheim Nemscheid Crefeld Qusum Schweldnitz Danzi Insterburg Siegen Ha n adt Karlsruhe Stettin Dortmund Kattowitz Stolp Dresden Kiel Stralsund Du lghurg Königsberg (Pr.) Strat burg (Elsaß) Düsseldorf Kötlin Stut gart isenach Kreuznach Thorn lberfe Landsberg Tilsit Elbing Leipzig Ulm Emden Liegni Wiesbaden Erfurt Uppstadt Wilhelmshaven EGssen Lissa Würzburg Flensburg Lübeck Zwickau

Berlin, den 6. August 1914. Der Neichskanzler. Im Auftrage: Herz.

Bekanntmachung.

Durch Entschließung des K. württembergischen Ministeriums des Innern vom 1. August 1914 ist der Stadtgem einde Eßlingen die staatliche Genehmigung erteilt worden, zu 4 Proz. verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Betrage von Einer Million Mark, eingeteilt in 1000 Stück zu 1000 6 Buchstabe I Nr. 1 -10065 in den Verkehr zu bringen. —;

Stuttgart, den 1. August 1914. Fleischhauer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zu genehmigen, daß der Senatspräsident Dr. Wer in' Breslau in gleicher Amtseigenschaft an das Oberlandesgericht in Stettin, . der Landgerichtspräsident, Geheime Oberjustizrat Viereck in strowo in gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht in Berlin, Der Landgerichtspräsident, Geheime Oberjustizrat Jerus alem in München⸗-Gladbach in gleicher Amtseigenschaft an das Land⸗ gericht in Duisburg und . der Oberlandesgerichtsrat, Geheime Justizrat Pfeiffer in Stettin als Kammergerichtsrat an das Kammergericht versetzt

werde, ferner

die Landrichter Dr. Schlegelberger vom Landgericht 1

und Krüger vom Landgericht IJ in Berlin zu Kammer— gerichtsräten,

den Landgerichtsrat Wenckenhach in München-Gladbach zum Landgerichtsdirektor in Gleiwitz,

den Amtsrichter Murray in Arolsen zum Amtsgerichtsrat,

den Gerichtsassessor Dr. Willy Hartung in Nordhausen zum Landrichter in Lyck,

den Gerichtsassessor Hennecke in Werden a. Ruhr zum Landrichter in Saarbrücken, ;

zugleich im Namen Seiner Hoheit des Herzogs von Sachsen-Meiningen und Seiner Hoheit des Herzogs von Sachsen-Coburg und Gotha den Gerichtsassessor Dr. Fedden in Verden (Aller) zum Landrichter bei dem gemeinschaftlichen Landgericht in Meiningen, . ö

66 hene, Amtsrichter Dr. Schreh er in Düsselderf unter Wiederaufnahme in den Justizdienst zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Berlin-Mitte, .

den Gerichtsassessor Wilhelm Sasse in Paderborn zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht Berlin-Wedding, ;

den Gerichtsassessor Kah lmeyer in Berlin⸗-Schöneberg zum Amtsrichter in Berlin⸗Weißenseecccec

den Gerichtsassesso Stoermer in Nikolaiken zum Amts⸗ richter in Mühlhausen i. Astpr, K

den Gerichtsassessor Werner Wecke in Exin zum Amts- richter in Kempen i. P, g .

den Gerichtsassessoer Georg Wiesner in Breslau zum Amtsrichter in Kattowitz, .

den Gerichtsassessor Dr. Werner Müller in Stendal zum Amtsrichter in Zabrze,

den Gerichtsassessor Vilmar in Cassel zum Amtsrichter in Bischofs burg, ö. z

. e eff or Dr. Fraeb in Marburg zum Amts⸗ richter in Zörbig und .

den Gerichtsassessor Dr. Rudolf Meyer in Rees zum Amtsrichter in Cöln zu ernennen sowie

dem Oberlandesgerichtsrat Dr. Lo os in Düsseldorf, dem Amtsgerichtsrat Stadie in Heiligenbeil, den Rechtsanwälten und Notaren, Justizräten Lis co und Dr. Ernst Heinitz in Berlin, Dietrich in Prenzlau, Gieseke in Magdeburg und Scheffer in Cassel den Charakter als Geheimer Justizrat zu verleihen.

Seine Majestät der König, haben Allergaädigst geruht: dem Landesbauinspektor Andreas Gripp in Plön den Charakter als Baurat zu verleihen.

Ju st izministerium.

Der Rechtsanwalt Dr. Zschock in Lindow (Marh) ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung feines Amtssitzes in Lindow (Mark), und

der Rechtsanwalt Hollinde in Hörde zum Notar für den Bezirk des Oberlandes gerichte zu Hamm, mit Anweisung feines Amtssitzes in Hörde, ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die Beaufsichtigung, der gewerblichen Fort⸗ bildungsschulen im Regierungsbezirk Sigmaringen ist dem Regierungs⸗ und Gewerbeschulrat in Wiesbaden vom 1. August d. J. an mitübertragen worden.

Der zu den Fahnen einberufene Gewerbereferendar Bolle aus Berlin hat am 4. d. M. die Gewerbeassessorprüfung be⸗ standen und ist zum Gewerbeassessor ernannt worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten. n ; Die Königlichen Provinzialschulkollegien ermächtige ich, die für August und September d. J. anberaumten Prüfungen für technische Lehrerinnen, Kinder gärtnerinnen und Jugendleiterinnen möglichst bald abhalten zu lassen und sie auf die mündliche und praktische Prüfung zu beschränken. Berlin, den 5. August 1914. Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. In Vertretung: von Chappuis.

Der Fortbildungskursus für im Amte befindliche

Turn lehrerinnen, der vom 10. bis 29. August d. J. an der Königlichen Landesturnanstalt in Spandau stattfinden sollte Nunderlaß vom 26. November v. J. U II B 289 1 fällt wegen der Einberufung des größeren Teils des Lehr⸗ körpers zum Heeresdienst aus. k

Die zur Teilnahme an dem Lehrgang bereits Einberufenen sind umgehend entsprechend zu benachrichtigen.

Berlin, den 6. August 1914.

Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. von Trott zu Solz.

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Bütow, Regierungsbezirk Köslin, ist zu besetzen.

Nichtamtliches.

Dent sches Reich.

Preuß en. Berlin, 7. August 1914.

Vom Königlich preußischen Kriegsministerium wird in Berlin im Gebäude der Kriegsakademie, Dorgtheenstraße 458, für die Dauer des Krieges für die preußische Armee ein Zentralnachweisbureau errichtet. Es erteilt Auskunft Über alle verwundeten, gefallenen, vermißten und in Lazaretten behandelten Personen der eigenen Armee. Die gleiche Auskunft erteilt es über die von unseren Truppen ꝛc. gefangen genommenen Angehörigen der feindlichen Armeen. Auch vermittelt es die Beurkundung der Sterbefälle von Militärpersonen der eigenen Armee, für die ein zuständiger Standes beamter im Inlande nicht zu ermitteln oder nicht vorhanden ist. Die Adresse des Zentral— nachweisbureaus ist: An das Zentralnachweishurcgu, det Königlich preußeischen Kriegsministeriums, Berlin Nöw. 7, Dorotheenstraße 13. Die Auskunftserteilung erfolgt schriftlich oder mündlich. .

Für die Sammlung schriftlicher Anfragen werden in Berlin am Hause des Jentralnachweisbureaus sowie an anderen öffentlichen Gebäuden Brieffasten mit dem Abzeichen des Genfer Kreuzes und mit der Aufschrift „Zentralnachweis⸗ bureau des Kriegsministeriums“ angebracht werden. Die se Kästen, werden mindestens dreimal täglich entleert. Für schriftliche Anfragen werden mit entsprechendem Vordruck ver⸗

Verkauf an das Publikum vorrätig gehalten werden. Diese Postkarten tragen den Dienststempel des Königlich preu⸗ ßischen Kriegsministeriums, den Vermerk „Heeressache“ und werden portofrei befördert. Es ist dringend erforderlich, daß der Verdruck auf der Rückseite der Karke vollständig und in leserlicher Handschrift ausgefüllt und auf der angebogenen Post⸗ karte zur Antwort die Adresse des Absenders genau angegeben wird. Der mündliche Verkehr des Zentralnachweisburegus mit dem Publikum findet in einem hesonderen Raume des Gebäudes Dorotheenstraße 43 nach Art des Postschalter⸗ dienstes statt. J Ferner werden errichtet beim Königlich bayerischen, sächsischen und württembergischen Kriegsministerlum in München, Dresden und Stuttgart ein Nachweis— bureau für die Angehörigen der betreffenden Armeen.

Auch zu den Anfragen an diese Nachweisbureaus können die obenerwähnten Postkartenformulgre benutzt werden, wobei die Ortsangabe entsprechend zu ändern wäre. So würde z. B. bei einer Anfrage über einen Heeresangehörigen der Königlich sächsischen Armeekorps, die an das Nachweisburegu des Königlich sächsischen Kriegsministeriums zu richten wäre, auf dem Postkartenformular der Vordruck Berlin NW. 7, Dorotheenstr. 48, in „Dresden“ zu ändern sein. Die Porko⸗ freiheit wird dadurch nicht beeinträchtigt. r

Das Nachrichtenbureau des Reichsmarineamts teilt mit: Die Geschäftsräume des beim Reichsmarineamt für die Dauer des Krieges eingerichteten Zentralnachweisebureaus für die Marine werden mit Donnerstag, den 6. August 1914, nach dem Hause „Matthäikirchstraße Nr. 9“ verlegt. Für die Sammlung schriftlicher Anfragen über Ver⸗ wundungen, Erkrankun gen, Ausschiffun gen, Heim⸗

Gebäude ein Briefkasten mit dem Abzeichen des Genfer Kreuzes

und mit der Aufschrift „Zentralnachweisebureau des Reichs Marine⸗Amts“ angebracht.

Im Jahre 1870 erging der Mobilmachungsbefehl am 15. Juli. Erst nach drei Wochen kam es zum ersten größeren Gefecht. So wird auch jetzt trotz des aus— gedehnten Bannetzes die Versammlung der Massenheere zum entscheidenden Schlag noch einige Zeit dauern. Die Oeffentlichkeit muß sich darüber klar sein, daß die Rücksicht auf die bevorstehenden Operationen der obersten Heeresleitung noch unbedingte Zurückhaltung mit den zu veröffentlichenden Nachrichten auferlegt. Der heute beginnende sechste Mobilmachungstag läßt aber

machung zu. ö ist an den Großen Generalstab noch keine einzige Rückfrage gestellt. Die Mobilmachung und die Eisenbahnträans— portbewegungen verlaufen danach in größter Srd— nung nach dem im Frieden aufgestellten Plan.

JWuch im verbündeten Oesterreich-Ungarn geht die Mobilmachung glatt vonstatten. Die zwischen den Generalstabschefs der österreichischen und deutschen Armee seit Jahren bestehenden nahen persönlichen Beziehungen haben sich zu einem engen Vertrauensverhältnis verdichtet.

Vom siebenten Mobilmachungstage (853. August) ein— schließlich ab stehen zur Versorgung großer Städte mit Lebensmitteln sich täglich zu gleicher Zeit wiederholende Züge im Militärfahrylan zur. Verfügung. Die Zug— verbindungen werden durch die Linienkommandanturen in der Presse veröffentlicht und an den Bahnhöfen angeschlagen. Interessenten haben sich um Auskunft und wegen Bereitstellung von Wagenmaterial an die Handels- und Landwirtschafts⸗ kammern zu wenden. .

Junge Leute, die vor Eintritt als Kriegsfreiwillige eine Notprüfung ablegen wollen und hierzu eines Ausweises über ihre Militärtauglichkeit bedürfen, melden sich un⸗ mittelbar bei den Militärärzten, Truppenärzten, Garnison⸗

arzt Bambergerstr. 17, Hof rechts. Die Uniersuchten erhalten in verschlossenem Briefumschlag ein Zeugnis, das sie dem Schulleiter aushändigen.

Wie amtlich mitgeteilt wird, ist es fast aus geschlossen, daß fremde Luftschiffe oder Flieger Berlin erreichen werden. Eine Beunruhigung der Bevölkerung, wenn Luft— fahrzeuge gesichtet werden, ist daher ganz unbegründet. Zahl⸗ reiche deutsche Flieger, auch deutsche Luftschiffe, werden dagegen auch in der nächsten Zeit die Provinz Brandenburg und selbst die Vororte von Berlin überfliegen. Es sind Uebungsflüge, die jetzt naturgemäß besonders häufig gemacht werden. Durch unvorsichtiges Benehmen, namentlich wildes Drau flos⸗ schießen, kann das allergrößte Unglück geschehen. Unsere braven Flieger sind, wenn nicht von allen Seiten Ruhe und Besonnenheit bewahrt wird, den schwersten Gefahren ausgesetzt. Es ist daher unter allen Um ständen jedes Schießen auf Luftfahrzeuge zu unterlafsen.

In einer dringenden Mahnung der Heeresleitung an die Bevölkerung wird noch einmal nachdrücklichst darau

halten der Kraftwagen auf ben Landst raf en unbedingt äufhören misse, Unsere Irenzen sind jetzt abgesperrt, und en ist nicht anzunehmen, daß noch fremde Kraftwagen herein oder herauskommen. Die Maßnahmen, die die Ortspolizei und . vielen Stellen auch die Bevölkerung selbst zum Uufhalten un

ünd dazu führen, baß selbst Offiziere und Kuriere aufgehalten

sehene Postkarten mit Antwort bei den Postanstalten zum

sendungen usw. von Marineangehörigen ist an dem

bereits eine Mitteilung über den bisherigen Verlauf der Mohil⸗ Wie „W. T. B.“ von maßgebender Stelle hört,

ärzten c, in Berlin von 8— 10 Uhr Morgens heim Garnison⸗

hingewiesen, daß das ins Unvernünftige ausgeartele Auf,.

Ermittein feindlicher Splone getroffen haben, sind gemiß,. gun gemeint, aber sie , nicht iiber das iel hinaus chie ßen