1883 / 5 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Jan 1883 18:00:01 GMT) scan diff

K—

Berücksichtigung mir für die fernerweite Behandlung der Angelegen⸗ beit geboten bejw. wünschenswerth erscheint.

Da die Rheinufer an vielen Orten bäufizen, bier und da fast alljährlich auftretenden Uebersckwemmungen ausgesetzt sind. baben sich die Sewobner derselben an die sich daraus ergebenden Mißstände in gewissem Grade gewöbnt und jcheinen im Allgemeinen geneigt, den ˖ selben in gesundbeitlicher Beziebung eine geringere Bedeutung beizu⸗ legen, als ihnen zukommt. ; ;

Selbst ungewöhnlich starke Ueberschwemmungen sind allerdings am Rbein mebrfach vorgekommen, obne daß im Gefolge derselben größere Evidemien aufgetreten wären, es läßt sich aber nicht bewweifeln, daß die in denselben liegenden schädlichen Momente bier eben so wenig wie anderswo ohne die entsprechende nachtbeilige Wirkung auf den Ge⸗ sundbeitszustand sein werden. Wenn dieselbe auch vielleicht durch anderweite günstige Umstãnde (wie das Klima, die durchschnittlich günstigere soziale Lage der Berölkerung ꝛc) abgeschwächt werden mag, so kann dies doch nur bis zu einem gewissen Grade und nach Ort und Zeit in sehr verschiedenem Maße der Fall sein.

Die jetzige Ueberschwemmung aber ist sehr gerignet, besondere Besorgnisse in dieser Beziebung wach zu rufen, weil sie nicht nur eine ganz ungewöhnliche Aus debnung angenemmen bat, sondern auch weil fit im Winter eingetreten ist und sich deskalh die Verhält- nisse aus nahe liegenden Gründen erbeblich ungünstiger gestalten als sonst.

Die nächste den Behörden zufallende Aufgabe, nämlich die, zu verbindern, daß die Bewohner der überschwemmt gewesenen Häͤuser dieselben wieder beiieben, ebe die obne Gefahr für ibre Gesundbeit geschehen kann, ist zugleich die schwierigste und namentlich deshalb, weil, wie erwäbnt, von den Betheiligten selbst die ibnen daraus er⸗ wachsende Gefabr rielfach unterschätzt wird und andrerseits ihre an derweite Unterbringung, wenn sie den Zweck vollkommen erfüllen soll, für eine geraume Zeit erfolgen müßte. . ;

An manchen Orten wird es zwar unmöglich sein, dieser Aufgabe in rollem Maße gerecht zu werden, doch ist es unumgänglich noth⸗ wendig, daß sie in ihrer ganzen Bedeutung überall erkannt und ge— würdigt und von ihrer Erfüllung nicht anders als unter wirklich zwingenden Verhältnissen Abstand genommen wird.

Inwiefern dies biser thatsächlich der Fall gewesen ist, läßt sich däesseits nicht mit völliger Sicherheit beurtheilen, doch babe ich aus dem mir gemachten Berichte ersehen, daß an manchen Orten die Bewohner größtentheils die bei Eintritt des Sechwassers verlassenen Wohnungen fast sofort nach Rückgang desselben wieder in Benutzung genommen baben, während die Bebörden an anderen Orien mit Erfolg ganz besondere An⸗ strengungen gemacht haben, um dies ju vermeiden bezw. zu rerbin⸗ dern, auch erhellt die Verschiedenheit des von denselben eingenom⸗ menen Standrunktes zum Theil aus den von ibnen in Bezug auf die Ueberschwemmung erlassenen Bekanntmachungen, von denen ich Kenntniß erhalten habe. .

Wo es nicht möglich ist, die Wohnungen bis zur tbunlichsten Wiederherstellung einer gesundheitgemäßen Beschaffenbeit völlig un—⸗ benuzt zu erhalten, wird es sich wenigstens vielfach verbindern lassen, daß sie zum Schlafen benutzt werden, und es würde dies, wo es die Verkhaltnisse irgend gestatten, direkt zu verbieten und die Befolgung der Anordnung zu kontroliren sein.

Wenn anch das in Beziebung auf die sanitären Verbältnisse der Wohnungen Nothwendige in der unmittelbar nach der Ueber schwemmung eingetretenen Nothlage, nicht überall bat ausgeführt wer den können, so kommt in Betracht, daß die Sckädigung der Gesund⸗ beit bei der zu frühen Benutzung der Häuser zum großen Theil, all- mäblich, im Laufe von Wochen und Monaten erfolgt und sich zu⸗ nächst mit der Dauer der Zeit steigern kann. Es ist daher noth⸗ wendig, nach einiger Zeit, wenn die erste Noth abgewandt ist und die Verbaltnisse sich im Ganzen wieder einigermaßen geordnet haben, unter Verwendung der Sanitätskommissionen sanitätspolizeiliche Revisionen der Wohnungen, welche überschwemmt gewesen sind und namentlich derjenigen, welche darauf vorzeitig in Gebrauch genommen werden mußten, vornehmen zu lassen. damit dann noch nac träglich, die sich als nothwendig ergebenden Maßnahmen zur Verbesserung des Zu⸗ standes der Wohnungen getroffen werden. Die etwa erforderliche Räumung derselben wird alsdann roraussichtlich leichter zu bewerk⸗ stelligen sein.

Die Sanitätskommission zu Duisburg hat ein solches Vorgehen von vornherein für die erste Hälfte dieses Monates in Aussicht genommen.

Was das zur Wiederherstellung eines gesundheitsgemäßen Zu— standes der Wohnungen einzuschlagende Verfabten betrifft. fo bat sich kei den Medizinalbeamten der Rbeinprorinz betreffs der Nothwendig⸗ keit der Desinfektion überbaupt, sowie betreffs der bei derselben anzuwendenden Mittel eine Verschiedenheit der Ansichten bemerkbar gemacht.

Vor Allem ist allerdings nach Rückgang des Wassers eine gründliche Reinigung der Wobngebäude in allen ihren Ab— theilungen nothwendig, aber dieselbe genügt in der Regel nicht. Es kommt in dieser Beziehung in Betracht, daß meistens nicht nur Wasser, event. mit Lehm oder anderen ähnlichen in sanitärer Hinsicht wenig bedeutsamen Stoffen verunreinigt, in die Wohnungen eingedrungen ist, sondern daß das Wasser je nach den lokalen Ver— hältnissen mehr oder weniger den Schmutz der Straßen und Soöfe und sogar nicht selten den Unrath der Überflutheten Aötritt⸗ und Dunggruben oder den Inhalt der Schmutzwasserkanäle mit sich fübrt und daß mit solchen Stoffen Wände und Fußböden der Zimmer und der Nebenräume der Wohnungen verunreinigt werden. In solchen Fällen ist häufig die vollständige Beseitigung der ver— unreinigenden Massen oder der verunreinigten Tbeile der Wände ꝛc. nicht möglich, oder kann wenigftens nicht sofort erfolgen und es wird alsdann die Desinfektion nothwendig. Die von dem Niederrheinischen Verein für öffentliche Gesundheitspflege be⸗ treffs der Anwendung der Desinfektionsmittel gegebenen Rathschlãge können im Allgemeinen als sachgemäß anerkannt werden und, wenn dagegen die Bekanntmachung der Königlichen Regierung zu Düssel⸗ dorf vom 5. Dezember v. J. (48. Stuck des Amtsblattes derselben Nr. 4) voraussetzt, daß nach den neuesten Forschungen die Wirksam⸗ keit der Karbolsäure und des Eisenvitriols als Desinfektions- mittel zweifelhaft geworden sei, so kann dies für die bier in Rede stebenden Verbaͤltnisfe, bei denen es zur Zeit nicht auf Ertẽdtung spezifischer Krankbeitskeime, sondern um Verhütung von Faulniß organischer Substanzen ankommt, als berechtigt nicht anerkannt werden. Bei der Desinfektion der Zimmer, Kammern, Hausflure ꝛc. werden die Desinfektionsmittel allerdings nur auf die an der äußeren Fläche der Wände, Fußböden, Decken haftenden, der Reinigung ent⸗ gangenen Stoffe wirken kannen, und es ift beispielsweise cine Des⸗ infektion der unter den Dielen des Fußbodens befindlichen Füllmasse, wo dieselbe überhaupt erforderlich ift, nicht durch Waschen der Dielen mit Karbollösung zu erzielen. Ob man zur Dezinfektion der Räume Karbolsäure oder schwefliche Säure oder Chlor verwenden will, kann anheimgegeben werden, wenn die Anwendung nur in sachgemãßer Weise erfolgt. Lezteres kann nur erwartet werden, wenn mit der Ausführung von Desinfektionen vertraute Perfonen diefelben rer— richten oder doch leiten und kontroliren.

Was das Wasser in den Kellern betrifft, so ist an einigen Orten die Ansicht hervorgetreten, als ob das Auspumpen deffelben unter⸗ bleiben dürfe, so lange der bobe Stand des Grundwassers ein Trodenlegen der Keller unmöglich macht.

Dies kann richtig sein, wenn die Keller lediglich durch Grund—⸗ wasser überschwemmt sind, nicht aber, wenn ihnen zugleich von oben ber Wasser zugeflossen ist. Im letzteren Falle ist anjunehmen, daß unreine Stoffe mit hinein gefuͤbrt sind, welche, Fäulniß im Rellerwasser erzeugen. Es wird daher letzteres so weit abjupumpen sein, als es das nachdringende Grundwasser gestattet und der zurůck⸗ bleibende Rest ist alsdann zu desinfüsiren. Hierzu ist in Kellern, welche zur Aufbewahrung ron Nahrungsmitteln dienen, Eisenvitriol statt der Karbolsaure zu verwenden, weil die meisten Nahrungsmittel den noch sehr lange in den Kellern verbleibenden Geruch der Karbol⸗

säure annebmen und ungenießbar oder doch für den Verkehr unver- werthbar werden wũrden. . 1. ;

Das Grundwasser kann man in den Kellern steben lassen, bis das allgemeine Sinken desselben das vollstãndige Auspumpen ausfübr bar macht, und sich sodann mit Beseitigung des etwa abgesetzten Schlammes begnügen. .

Besondere Berũcksichtigung erfordert die Füllung unter den Dielen des Fußbodens in den Erdgeschossen, welche entweder nur durchnäßt oder zugleich verunreinigt sein kann. Auch im ersteren Falle wird dieselbe, wenn sie von vorneherein 3us unreinem Material kestanden bat, der Sitz sich lang binziebender Fäulnißprozesse werden können und muß alsdann beseitigt und durch trocknes, passendes Ma- terial ersetzt werden, da eine gründliche Desinfektion kaum aus fũhrbar ist. In allen Fällen, wo die Dielen bereits schadhaft waren, ist die Beseitigung der Füllung sehr ratbiam, auch wenn eine be sondere Verunreinigung sie nicht geradeju nothwendig machen sollte, weil die Dielen, wenn sie auf der durchnäßten Unterlage liegen bleiben, bald völlig verfaulen oder durch Schwamm zerstört werden würden. !.

Die Entfernung des Abputzes xen den Wänden ist sowohl desbalb dienlich, weil dadurch die Austrocknung derselben er beblich beschleunigt wird was oft von wesentlichem Belang ist als auch weil dadurch unreine Stoffe, die sich etwa mit dem Wasser in die Wände geiogen baben, sicherer unschädlich gemacht werden, als es durch Abwaschen der Wände mit Desinfektionsmitteln ge⸗ scheben könnte. ; 1 .

Von den beiden eben erwähnten Maßregeln ist nur in verhãltniß⸗˖ mäßig seltenen Fällen Gebrauch gemacht worden, zum Tbeil aller⸗ dings wahrscheinlich deshalb, weil sie die Benutzung der Räume für längere Zeit unmöglich machen. . K

Was die Austrocknung der Wände betrifft, so ist dieselbe bis zu einem gewissen Grade am schnellsten durch Anwendung großer eiserner Körbe zu bewirken, in welchen Kokes verbrannt werden. Dieselben sind namentlich in Neuendorf bei Coblenz in größerem Umfange und mit augenscheinlich gutem Erfolg angewandt worden und zwar derart, daß der Fußboden des auszutrocknenden Raumes mit einer mehrere Centimeter starken Schicht reinen Sandes über deckt, der Kokeskorb aber die Wände entlang allmählich von einer Stelle zur anderen gerückt wurde. Der sich stark erhitzende Sand begünstigt zugleich die Austrocknung des Fußbodens. . .

Die Erfabrung hat übrigens bereits an mehreren Orten gezeigt, daß die Warnung vor der Gefahr der Koblendunstvergiftung bei An⸗ wendung der Kokskörbe, welche in der vorerwähnten Bekanntmachung der Königlichen Regierung zu Düsseldorf ausgesprochen ist, eine wobl⸗

egründete gewesen ist. Auch bei Personen, welche sich in dem über den so gebeizten Räumen liegenden Stockwerk aufhielten, haben sich bie und da, wenn auch bisber nur leichtere Anzeichen beginnender Kohlenerpvdvergiftung bemerkkar gemacht.

In niedrigen Räumen kann es notbwendig werden, die Decke durch ein über dem Kokskorbe angebrachtes Eisenblech vor zu starker Erbitzung zu schützen. .

Die Anwendung der Kokeskörbe wird in der Regel unter volizei⸗ licher Leitung und Aufsicht gehalten und während der Nachtzeit ganz ausgesetzt werden müssen. .

Mehrfach ist die Frage aufgeworfen worden, ob die Kokeskörbe besser bei verschlossenen oder bei geöffneten Fenstern und Thüren be⸗ nutzt werden. V

Srsteres ist an sich wünschenswerther, weil dadurch die Hitze in dem betreffenden Raume gesteigert und die Einleitung der naturlichen Ventilation. durch die Poren des Mauerwerks am krãftigsten gefördert wird, ist aber nur da zweckmäßig, wo es möglich ist (etwa durch eine Oeffnung, welche aus dem Raume in einen geheizten Schornstein führt) der erhitzten Luft, die zugleich mit Wasserdunst ge— schwängert ist, einen kräftigen Abzug zu gewähren. Andernfalls ist der Tdurckaus nothwendige Luftwechsel durch Offenhalten der Fenster und Thüren zu bewirken. Auch die gewöhnlichen, ortsüblichen eisernen Oefen fördern bei fortdauernder genügender Heizung die Austrocknung wesentlich, wenn damit die erforderliche Ventilation verbunden wird. Eine Kontrole über die ordnungsmäßige Verwendung der so reich · lich an Unbemittelte vertheilten eisernen Oefen und Kohlenvorräthe dürfte sehr wünschenswerth sein.

Die Räumung der Abtritt z gruben, welche an mehreren Orten sofort nach Rückgang des Wassers angeordnet und bewirkt worden ist, muß an sich als zweckmäßig erkannt werden, hat aber nur dann vollen Nutzen, wenn sie mit einer Besichtigung der entleer⸗ ten Gruben verbunden wird, da letztere in ibrem baulichen Zustande durch die Ueberschwemmung leicht Schaden gelitten haben können, welcher ausgebessert werden muß, um sich daraus für die Folge er⸗ gebende sanitãre Mißstãnde zu verhüten. . .

Fast überall ist den Brunnen die erforderliche Berũcksichtigung zu Theil geworden und für die Zeit ihrer Unbrauchbarkeit wegen anderweiter Versorgung der Bevolkerung mit Wasser das Erforder⸗ liche veranlaßt worden. Die Wiederbenußzung überichwemmt ge— wesener öffentlicher Brunnen wird, von besonderen Notbfällen ab— gesehen, soweit es sich um Entnahme von Wasser zum Trinken und Kochen handelt, nicht früher erfolgen dürfen, bis durch eine technische Untersuchung festgestellt ist, daß dies ohne Gesundbeitsgefabr ge— schehen kann. Bemerkenswerth ist, daß an einzelnen Orten vorban· dene Abessinische Brunnen ein gutes Wasser gegeben haben, während die übrigen Brunnen verunreinigt und unbrauchbar geworden waren.

Dem Zustande öffentlicher Anstalten, wie Schulen, Waisenhäuser, Gefängnisse z, wird überall eine besondere Sorgfalt zugewendet werden müssen. Schulen wurden mehrfach bereits wieder in vollem Betrieb gefunden, obgleich der Zustand der Lokalitäten noch zu erbeblichen Bedenken Veranlassung gab. Eine nachträgliche sanitätsvpolizeiliche Untersuchung derselben Art, wie sie im Vor⸗ stehenden betreffs der Wohnungen als zweckmäßig bezeichnet worden ist, ist für die überschwemmt gewesenen öffentlichen Anstalten unum⸗ gänglich nöthig.

Damit die Behörden für die bevorstebende Seit über den Gesundbeitszustand der Berölkerung der überschwemmten Distrikte in ausreichender Weise unterrichtet erhalten werden, um namentlich beim Auftreten ansteckender Krankheiten oder sonstiger Exidemien rechtzeitig eingreifen zu können, werden die wegen Anmeldung derartiger Krank⸗ beitsfälle bestehenden Vorschriften besonders streng zu handhaben und wo erforderlich zu verschärfen sein. Von besonderer Wichtigkeit sind in dieser Beziehung alle Arten des Typhus, Ruhr und Dipbtheritis.

Indem ich Ew. Excellenz ganz ergebenst ersuche, vorstebende Ver⸗ fügung zur Kenntniß der betheiligten Behörden und Personen zu bringen, auch das sonst Erforderliche in der Sache gefälligst zu ver⸗ anlasen, bemerke ich zugleich, daß es zur Durchführung der noth⸗ wendigen Maßregeln zweckmäßig sein wird, in den größeren Städten, soweit dies noch nicht gescheben, Lokal⸗ oder Bezirkskommissionen zu bilden, welche die Sanitäts kommissionen zu unterstüßzen, insbesondere über die thatsächlichen Verhältnisse der Beiirke, für welche sie gebildet sind, Bericht zu erstatten, die Aus— führung der Anordnungen der Sanitätskommission zu veranlaffen und zu überwachen und sofort Anzeige über alle Vorkommnisse, die für die Thätigkeit der Sanitätskommjissionen von Jateresse sind, zu erstatten und namentlich unverzüglich Mittheilung zu machen haben, wenn der Ausführung der getroffenen Anordnungen Widerstand ent⸗ gegen agesetzt werden sollte.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗

Angelegenheiten. Goßler. An den Königlichen Ober⸗Präsidenten, Wirklichen Gebeimen Rath Herrn Dr. von Bardeleben Excellenz zu Coblenz.

Bericht über die Wirksamkeit des Kaiserin Augusta— Vereins für deutsche Töchter im Jahre 1851.

Indem der Verwaltungsrath des Kaiserin Augusta⸗Vereins

sich der statutarischen Verpflichtung über seine Wirksamkeit im

verflossenen

zunächst hervorzuheben, daß die Ansprüche, welche an den

Verein erhoben wurden und seit einer Neihe von Jahren auf gleicher Höhe sich erhielten, zum ersten Male eine merkliche

Abnahme aufweisen. Da nach einem aus der Natur der Verhältnisse sich ergebenden und, von dem Verwaltunge. rath seit Beginn seiner Thätigkeit befolgten Gru satze regelmäßige Erziehungsbeiträge den hülfs bedürftigen Toͤchtern der im Kriege gefallenen oder in Folge des Kriege verstorbenen Offiziere und Militärbeamten bzw. der ihnen gleichgestellten Träger des Rothen Kreuzes nur bis zum vol— endeten 17. Lebensjahre gewährt werden, seit Beendigung dez Krieges mit Frankreich aber 11 Jahre verflossen sind, so wir eine allmähliche weitere Abnahme der Zahl der Pflegebefohle— nen auch in der Folgezeit zu erwarten sein. Neue Anmel. dungen treten nur noch vereinzelt hervor.

Es betrug

Die Zahl der durch regelmäßige Die Summe der ihnen ge— Beihulfen unterstützten Töchter währten Unterstützungen

1875 61 10 875 6

1876 61 11850

1577 63 12075 5

1878 61 11325

1879 58 11779

1880 59 11275

1881 52 10425

Von den letztgedachten 52 Töchtern erhielten 26 in Rüc— sicht auf ihre bedürftige Lage eine jährliche Beihülfe von ie 300 , die übrigen 32 Töchter eine solche von je 150 6, die in halbjährigen Raten ausgezahlt wurden. Außerdem wurden Töchtern, welche das 17. Lebensjahr überschritten hatten, be⸗ hufs ihrer weiteren Ausbildung zum Lehrerinnenfache außer— ordentliche Unterstützungen im Gesammthetrage von 12090 bewilligt, 135 S6 mehr als in 1880. Die Gesammtzahl der unterstuͤtzten Töchter betrug demnach 59 gegen 65 im Jahre 1880.

Die vom Schatzmeister des Vereins für das verflossene Verwaltunge jahr gelegte Rechnung ist mit den Belegen ver— glichen und richtig besunden worden. Nach derselben be— trugen:

J. die Einnahmen: an Bestand aus dem Jahre 1889 .. 2172 6 26 3

„einmaligen Beiträgen.... . „fortlaufenden Beiträgen... 165 „eingezogenen Kapitalien.. ... 7600 „Zinsen von belegten Kapitalien .. 3737 50

Summe der Einnahmen.... 13 694 6 76 3 Il. die Ausgaben:

an regelmäßigen Erziehungsbeiträgen . 10 425 66 3

„außerordentlichen Unterstützungen . 1

„Verwaltungsausgaben. .... 665 60

3

Summe der Ausgaben.... 11690 6 60

Es bleibt mithin ein Bestand baar von 2004 66 163 IIl. der Ver mögensbestand:

Dem Baarbestande tritt hinzu der Rest

eines Hypothekenkapitals à 5 Proz. d 73 200 S6 3 Demnach betrug am Schlusse des Jahres 1881 das Vermögen.... 75 204 M6 16 3 Am Schlusse 1880 betrug das Vermögen ö, Dasselbe hat sich demnach vermindert um 7763 M6 1093 Bei dem vorstehend nachgewiesenen Vermögensbestande läßt sich mit Sicherheit voraussehen, daß für die Zeit, welche der Wirksamkeit des Vereins noch beschieden ist, allen an den— selben ergehenden, nach den Statuten berechtigten Anforde⸗ derungen mit den vorhandenen Mitteln genügt werden kann.

Der Verwaltunasrath.

Krüger, Vorsitzender.

Im oberen Vestibül des Kunstgewerbe⸗Museums sind fär die Zeit bis zum 31. Januar die zu der kunstgewerblichen Konkurrenz um Staatspreise für das Jahr 1882 eingegangenen Arbeiten zwei Pianinogebhäuse, fünf Tafelaufsätze in glasirter Thonwaare, ein Paar Altarleuchter in vergoldeter Bronze und rier Stutzuhrgebäuse in Marmor mit Metallmontirung zur Ausstellung gelangt. An Stelle der Ausstellung japanischer Malereien, die am 31. Dezember geschlossen wurde, wird eine Ausstellung von Leder⸗ tapeten und verwandten Arbeiten vorbereitet.

Bromberg, 6. Januar. (W. T. B.) Wie die Ostdeutscht Presse' meldet, baben auf der Weichsel unterhalb Fordons Eis⸗ stopfungen stattgefunden, weshalb die Brahe fortdauernd steigt, so daß Ueberschwemmungen befürchtet werden. Das Wetter sst trocken und kalt.

Bromberg, 6. Januar. (W. T. B.) Nach weiterer Meldung der „Ostdeutschen Presse ist die Weich sel stellenweise übergetreten; die Trajekte bei Gulm, Marienwerder und Fordon sind unterbrochen, die Bewohner der Weichselniederung sind telegraphisch gewarnt. Arf der Brabe und Weichsel treibt Srundeis. Der Wasserstand der Brahe war Vormittags 10 Uhr 2, 19. Auch die Netze ist Über ibte Ufer getreten.

Cöln, 5. Januar, Abends 7 Uhr 30 Minuten. (W. T. B) Der Rheinpegel zeigt bier 862, in Coblenz 7,86, in Binger— brüd 600. Wetter hell bei leichtem Frost. .

Cöln, 6. Januar. (W. T. B.) Der Rhein ist hier, in Coblenz, Bingerbrück, Mainz und Mannbeim in langsamem Fallen begriffen. Auch der Neckar in Heidelberg und Mannheim fällt. Hier in Cöln berrschtz Nebel bei 2 Grad Wärme. Da das Barometer fällt, so befürchtet man schlechtes Wetter und Wind. Das Elend in den kleineren überschwemmten Ortschaften in der Nähe wird täglich größer, sodaß die ausgiebigste Hülfe geboten ist.

London, 4. Januar. (Allg. Corr.) In Folge des anbaltenden Regens ist die Them se seit voriger Woche um 2 Fuß gestiegen und hat bei ihrem Austritt fast die ganze Umgegend von Windsor und Eton unter Wasser gesetzt. Verheerende Ueberschwem⸗ mungen sind auch in Leicestershire, Northamptonshire und Notting hamshire eingetreten. Dörfer sind überschwemmt und Chausseen stehen meilenweit unter Wasser. ;

Paris, 5. Januar. (B. T. B.) Die Seine ist noch immer * Wachsen und hat den Wasserstand des vorigen Monats über⸗

ritten.

Das Srieljeug des Teufels, die Ausstattungsfeerie des Wil⸗ helm - Theaters, wird allabendlich vor gut besetztem Haufe aufge⸗ führt und beifällig aufgenommen.

Nedacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (K,'essel). Druck: W. El s ner. Vier Beilagen

Berlin:

leinschließlich Bõrsen · Bellage)

ahre Berickt zu erstatten und über die gesührn⸗ Verwaltung Rechenschaft abzulegen, hierdurch entledigt, hat e

Erste Beilage zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigen

Berlin, Sonnabend, den 6. Januar

Deffentlicher Anzeige

zum Deutschen Reichs⸗An

—ᷓ—

1I*

Inserate für den Deutschen Reichs- und Tanin * Preuß. Staats · Anzeiger und das Central -⸗Handels⸗ register nimmt an: die stönigliche Expedition des Neutschen Reichs · Anzeigers und Königlich Ureußischen Sta ala- Anzeigers: Berlin 8w., Wilhelm ⸗Straße Rr. 32.

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Inserate nebmen an: die Annoncen⸗Exrxeditionen des

„Invalidendank , Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Danube & Co.,

Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen · Sureaur.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

S. Jerschiedene Bekanntmachnngen.

J. Literarische Anzeigen.

S. Theater- Anzeigen. Ig. Familien- Nachrichten.

E. Schlotte,

3. Ter kante, Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verlsosung, Amortisation, Zinszablung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

In der Bors en-

1883.

*

Steckbriefe und Unterfuchnmngs Sachen.

Gegen den unten beschriebenen Die⸗ ner Otto Hermann stessel, am 14. Februar 1851 zu Senftenbütte geboren, welcher sich verborgen Fält, ist die Untersuchungshaft wegen Kuppelei in actis J. He. 173 81 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin. Alt-Moabit 11,12, abzuliefern. den 23. Dejember 1882. schaft am Landgericht J.

im Termine berichtiaten sowie mit dessen Ausführung einverstanden sei und die Rechnung d Zugleich wird dem Georg Wicklein bekannt ge— geben, daß die erfolgten Anmeldungen sowie der Ent- wurf des Vertheilungs planes während der letzten Woche ror dem Vertheilungstermine auf unterfertig⸗ ter Gerichtsschreiberei zur Einsicht aufliegen. Kronach, 2. Januar 18853. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. Zink, K. Sekr.

Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender Uckunden: a. des dem Kaufmann Ernst Gut zu Leipzig von der Hauxtkasse der Berlin-Anhaltischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft unterm 21. Januar 1882 aus- gestellten Devositionsscheines 10 Stück Berlin ⸗Anhaltische Stamm ⸗Aktien, der beiden Stamm⸗Aktien der Eisenbabnen⸗Aktien⸗Gesellschaft Serie E. Nr. S208 und 8222 über je 100 Thaler, von dem Kaufmann Ernst Gut, resp. von dem Auf— der hiesigen Charits O. Hübner hier beantragt. Die Inkaker der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem

den 31. März 1883, Vormittags 119 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Judenstraße 58, Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen

Berlin, den 25. August 1882. . Königliches Amtsgericht J, Abtheilung 54.

Aufgebot.

Hofbesitzers Es march Rinkenis in Vollmacht des Kaufmanns Hans Ahlmann, in Firma Haus Ahlmann in Gra— venstein, werden mit Ausnahme der protokollirten Gläubiger Alle Diejenigen, welche an den genannten Kaufmann Hans Ahlmann und an die bezeichnete Firma Forderungen und Ansprüche, sowie Alle Diejenigen, welche an die von genanntem Kaufmann Hans Ahl⸗ mann besessenen, im Gerichtsbezirke des hiesigen Amtegerichtes in den Gemeinden Rinkenis und Gra—⸗ venstein, und im Gutsbezirk Gravenstein belegenen Grundstücke dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, dieselben bis spätestens zu dem hierdurch auf Mittwoch, den 28. Februar 1883, Vormittags 19 Uhr, angesetzten Aufgebotstermine hierselbst anzumelden, widrigenfalls sie auf ferneren Antrag mit denselben werden ausgeschlossen werden. Flensburg, den 21. Dezember 1882. Fönigliches Amts gericht. 2. Abth. Brinkmann.

Aufgebot. Auf den Antraz der Frau Kreistarator Auguste Urban, verwittweten Lemke, geb. Beer, in Sauden, ird deren Sohn erster Ehe, der Bäckermeister Tranz Ferdinand Lemke, welcher sich zuletzt in Sauden aufgehalten und von dessen Leben und Auf— enthalt seit dem Herbst 1871 keine Nachrichten mehr eingegangen sind, aufgefordert, sich srätestens im Aufgebotstermin

den 13. Sktober 1883, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigen⸗ falls seine Todeserklärung erfolgen wird. Hohenstein, den 30. Dezember 1882. Königliches Amtsgericht. II.

Vertheilungsplane, tũblan auf eigene Ordre

über 203 M (zweibundertdrei wird für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen dem Antragsteller zu Pr. Stargard, den 5. Dejember 1832. Königliches Amtsgericht. Na. Tomaschke.

Im Namen des stönigs! Valentin Peolega'schen erkennt das Königliche Amtsgericht en Amtsrichter Baumm

für Recht: die Hyrothekenurkunde arlehn, eingetragen aus der Obligation vom 5. Februar 1863 am 9. Februar 1863 für den Einwohner Matia ü in Abtheilung III. Nr. Valentin Polega gehörigen Grundstücks Dorf Zelice ldet aus dem Hrrotbeken⸗ der notariellen

t Die Inbaber dieser Urkunden werden aufge— fordert, spätestens in dem auf

den 12. Mai 1883,

Morgens 11 Uhr, vor dem Herzoglichen Amtsgerichte, Zimmer 27, an⸗ gesetzten Termine ihre Rechte an diese Urkunden an= zumelden und letztere vorzulegen, raftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Braunschweig, den 28. Oktober 1882. Herzogliches Amtsgericht. IX.

L. Rabert.

Steckbrief. rwalters anerkenne.

widrigenfalls die

Königliche Staatsanwalt ; Beschreibung: Alter 31 Jahre, Größe 174 em, Statur mittel, Haare hell⸗ braun, kraus, Stirn hoch, schrãg, Bart, Schnurr— und Backenbart, dunkelblond, sonst rasirt, Augen« brauen dunkelblond, Augen blaugrau, Nase lang, Mund gewöhnlich, Zähne vollstaͤndig. Kinn oval, zurückstebend, Gesicht lang, oval, Gesichts Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: Bruft zwei braune Leberflecke.

ongrowitz durch Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiefigen Gerichts vom 19. November 1882 ist der Zweighrvothekenbrief über die dem Altsitzer Christoxb Schakat cedirten on der Hrrothekenurkunde vom 18. De— zember 1877 über die Pest Abth. III. Nr. 15 des m n r Perdollen Nr. 24 für kraftlos

farbe blaß, auf rechter

Band J. Blatt 3. ein vom 10. Februar 1863 und der Obligation vom 5. Februar 1863, wird für kraftlos

ĩ inische 3 Rumnis Labiau, den 22. Dezember 1882.

Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung. Durch Urtheil des Kais. Landgerichts zu Saarge— münd rom 13. November 1882 wurde die der zwischen der Sophie Biermacher, Ehefrau von Peter Mühlhausen, Lehrer, Beide in Thedingen, und ihrem genannten Ehemanne bestandenen Güter—⸗ gemeinschaft ausaesprochen.

Saargemünd, den 30. D Der Obers

Der gegen den Strafgefangenen, Fabrikarbeiter Eduard Mitteldorf aus Witten unterm 19. Jul 1881 erlassene Steckbrief ist erledigt. Iserlohn, den 2. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.

L 9

Der Metalldreher Otto Knaack, 38 Jahre alt, zuletzt in Charlottenburg wohnhaft, dessen Aufent⸗ halt unbekannt ist und welchem zur Last gelegt wird, am 19., 24, 25. Oktober und 3. und 5. November cr. den Artillerie ⸗Schießxlatz bei Tegel innerhalb der Sicherheitsgräben unbefugt betreten zu haben, Uebertretung gegen die Polizei Verord. vom 77.11. 1867, wird auf Anordnung des Königlichen Amts⸗ gerichts II. hierselbst auf den 6. Vormittags 19 Uhr, vor das Königliche Schöõffen⸗ gericht in Alt-Moabit, Portal III., Zimmer 33, zur Hauptverhandlung geladen. tem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung ge— e Berlin, den 16. Dejember 1882. Drabner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amts— gerichts II.

Im Namen des Königs!

ittergutsbesitzers Theodor . Jackowski zu Gr. Jablau erkennt das Königliche Amtsgericht zu Pr. Stargard durch den Amtsrichter

Auf den Antrag der

mber 1882.

Nr. 64 über 25 Thlr. verftorbenen

kowski lautend,

Von dem unterzeichneten Amtsgerichte wurde in der heutigen öffentlichen Sitzung folgendes Aus—

auf die Post Abth. III. Nr. 54d. des Grundbuchs von Ovenbausen Band VII. Blatt 324, eingetragen für den Matbias Gurhmann in Ovenhausen als Cessionar der Therese Kirchhoff in Godelbeim in Höhe von 100 Thaler aus der Ur— kunde vom 27. Februar 1819 werden für ausge⸗ schlossen, die darauf bezüglichen Urkunden für kraft los erklärt und der Eigentümer des belasteten Grundstücks ermächtigt, die Löschung der aufgebotenen Post zu beantragen. Von Rechts Höxter, den 22. Dejember 1882. Königliches Amtsgericht. v. Varendorff.

Auch bel unentschuldig⸗ SHracint v. J wird für kraftlos erklärt. Die Kosten werden dem Antragsteller auferlegt. Pr. Stargard den 5. Dezember 1882. Königliches Amtsgericht. NHIa. Tomaschke.

schlußurtheil publizirt:

Auf Antrag Die Rechte Dritter

schritten werden.

Der Handlun 34 Jahre und welchem September

g6gebülfe Herrmann Cduard Haase,

Im Ramen des Königs! dessen Aufenthalt unbekannt ist,

der Simon Kabaeinskischen Aufgebotssache

S2 erkennt das Königliche Amtsgericht zu

ongrowitz durch den Amtsrichter Baumm

für Recht:

I) die Hrpothekenurkunde über 71 Thlr. 20 Sgr. gleich 215.11 rückstãndiges Kaufgeld, eingetragen suf Grund der Adjudikatoria vom 21. Dejember 1849 und der Kaufgelderbelegungsverbandlung vom 10. Arril 1850 die Streitmasse Julius Rothmann in Wongro⸗ witz wider den Wirth Wopeiech Bauach zu Sarbia in Abtheilung III. Nr. 2 des dem Eigen⸗ thümer Simon Kabacinéki gehörigen Grund ftückes Ochodza Blatt 14 gebildet aus dem Sy⸗ vothekenschein vom 14. April 1853, dem Zu⸗ schlagsurtheil vom 21. Deiember 1849 und der

erhandlung vom 10. Axril

Friedrichs berg feilgeboten zu haben, ohne im Besitze des zu Gewerbebetriebe scheins gewesen zu sein Uebertretun es Gesetzes vom 3.7. 1876 wird auf es Königlichen Amtsgerichts II. hier den 6. März 1883, Vormittags Königliche Schöffengericht in Alt⸗ Moabit, Portal III., Zimmer 33, zur Hauyt⸗ Auch bei unentschuldigtem Aus⸗ bleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Berlin, den 22. Dezember 1882. richtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Oeffentliche Zustellung. Cöln wohnende Schlosser Jean Derks vertreten durch. Rechtsanwalt Schüller in klagt gegen seine Ehefrau Anna Sophia, geborene Brehmer, fruher in Cöln wohnend, kannten Wohn⸗ und Aufenthalt Das Kön

erforderlichen

Anordnung selbst auf

In Sachen

der Administration der Sxar— Emkendorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Wille in Rendsburg,

verhandlung geladen.

Drabner, Ge⸗

den Käthner C. D. Th. Döring in Langwedel, Beklagten, beklagtischen Kathen⸗

Ausschlußurtheils an⸗

Mittwoch, den 17. Jannar 1883,

Morgens 10 Uhr, Nortorf, den 72. Dezember 18383. Königliches Amtsgericht.

gez. Boeger.

Ausgefertiat:

Unterschrift)

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Mübhlenmeisters Gregor Hoff—⸗ meister zu Schwolow erkennt das Königliche Amts- gericht zu Stolp unterm 23. Dezember 1882 durch den Amtsrichter Dunst für Recht: der Hrypothekenbrief über die auf dem Wohn— hansgrundstück Nr. 149 des Grundbuchs von Stolp aus der Schuldverschreibung vom 17. Fe⸗ bruar 1869 für den Müblenmeister Gregor Hoffmeister zu Schwolow Abth. III. Nr. 4 ein⸗ getragene, zu fünf Prozent verzinsliche Darlehns⸗ forderung von 1690 Thaler

wird für kraftlos erklärt.

Kaufgelderbelegun 1850 wird für kraftlos erklärt; 2) die Kosten des Aufgebotsverfabrens werden dem Eigentbümer Simon Kabacinski auferlegt. Wongrowitz den 30. Dezember 1882. Königliches Amtsgericht.

wegen Zwangsverkauf der

ist Termin zu Publikation der beraumt auf

jetzt ohne be= und sort, mit dem Antrage: nigliche Landgericht wolle die zwischen den Parteien bestehende Ehe für aufgelsst er⸗ flären und der Beklagten die Kosten des Rechts= streits zur Last legen,“ und ladet die Beklagte zur mündlichen V des Rechtsstreits vor die J. Civilkam Landgerichts zu Cösln auf den 28. Vormittags 9 Uhr, bei dem gedachten G

Im Namen des stönigs! den Antrag des

erhandlung mer des Kgl. ZJebruar 1883, mit der Aufforderung, einen erichte zugelassenen Anwalt zu Ehefrau des einrich Zingraf, Bertha, geborene Nettenbeck, zu Duͤsseldorf wohnend, hat gegen ihren genannten daselbst wohnenden Ehe mann bei der J. Civilkammer des Königlichen Land— gerichts zu Düsseldorf die Gütertrennungsklage er—⸗ hoben und ist bierzu Verhandlungstermin auf den 1883, Morgens 9 Uhr, bestimmt.

Der Gerichtsschreiber des Kal. Landgerichts:

Steinhäãuser.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung w Auszug der Klage bekannt gemacht. , Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

2 Ladung.

Zwangs vollstreckung in das unbewegliche Vermögen der OekonomenWittwe Kunigunde Wicklein

rothee Sophie

J

Der Möühlenbesitzer Wilhelm Lüttzau zu Ost—⸗ kbaringen und die Wittwe des Tagelshners Heinr. Spegt, Friederike, geb. Jager, zu Golmbach haben das Aufgebot der Herzogl. Braunschw. Landesschuld- verschreibungen vom I. Litt. e. Nr. 5219 und Nr. 2847 je über 190 Thlr. beantragt. Die Inhaber dieser Obligationen werden aufgefordert, spãtestens in dem auf

den 12. Mai 18838,

Morgens 117 Uhr,

vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 27, an= gesetzten Termine ibre Rechte an diese Obligationen anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen falls die Kraftloserklärung der Ürkunden erfolgen

Braunschweig, den 28. Oktober 1882. Herzogliches Amtsgericht. IX.

Dem Oekonomensohne Georg Wicklein von Neu⸗ fang, z. Zt. unbekannten Aufenthaltes, wird hiemit 5 in bezeichneter Sache Termin zur ge—⸗ Vertheilung des Strichserlöses auf

Donnerstag, den 1. Jebruar 1883,

, Vormittags 9 Uhr,

Geschãfts immer Nr. 39 des K. Amtsgerichts Kronach

anberaumt ist.

Derselbe wird hiemit aufgefordert:

I binnen zwei Wochen bei Meidung der Nicht berücksichtigung bei Aufstellung des Verthei⸗ lungẽ planes unter Vorlage der Beweis · Urkunden oder unter Bezugnahme auf die bei den Akten befindlichen Beweismittel seine Ansprüche mit Angabe des Betrages in Haupt und R

des Grundes der Forderung, sowie des

egnspruchten Ranges bei dem K. Amtsgerichte dahier anzumelden;

2 im Verhandlungstermine zur Erklärung über den Vertheilungsplan, Ansprüche und die vo Rechnung sowie zur Ausführung der Ver⸗ theilung zu erscheinen, widrigenfalls angenom⸗ men würde, daß er mit dem aufgestellten oder

786 Im Namen des Königs!

In Sachen, betreffend die Provokation auf Todes erklärung des Büdnersohnes Johann Gottlieb Gre⸗ gurke aus Padligar, erkennt das Königliche Amts—⸗ 24 in Züllichau,

a der am 19. Oktober 1833 in Padligar geborene Johann Gottlieb Gregurke, wie für todt zu erklären und die Kosten des Verfahrens der Extrahentin aufzuerlegen. Von Rechts

Züllichau, den 23. Dezember 1882.

Königliches Amtsgericht. II.

Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Schmiedemeisters Johann Sikorski zu Hoch ⸗Stüblau erkennt das Königliche 1 ju Pr. Stargard durch den Amtsrichter

für Recht: der am 24. Juni 1881 fällig Jose Dargaszewgki zu Hoch · Stn von Schmiedemeister Johann Sikorski zu Hoch⸗

eröffnet, da

wie biermit geschieht,

die darin eingestellten

Der Postsekretãr Ernst Rothe zu Berlin und der m Verwalter gestellte Pen ł ] an.

Schrannenmeister Julius Reinhardt ju Kaufbeuren haben das Aufgebot der Antheilscheine der Herzoglich 1 rämienanleiht vom 1. Serie 3947 Nr. 24 und Serie 586 Nr. 27 bean⸗

e rom Besitzer tüblau acceptirte,

Braunschw. März 1869

Aufgebotssache,

blr. aleich tariellen

Radlicki zu Zelice des dem Eigentkümer

2) Die Kosten des Aufgebotsverfabrens werden dem Eigenthümer Valentin Polega auferlegt. Wongrowitz, den 30. Dejember 1882. Königliches Amtsgericht.

das Sxarkassenbuch der hiesigen Kreisfsrarkasse 23 Sgr; 10 Pf. auf den Landschaftsrathes,

14. April 1853 für

Amtsgerichts ⸗Sekretãrs Rübenbagen zu Ellrich, des den nachstehenden Spe⸗ Walmassen bestellten Pflegers, erkennt das Königliche Amtsgericht, II. Abtheilung, zu Ellrich, durch den Amtsrichter Althaus

für Recht: Alle unbekannten Berechtigten we Ansprüchen auf folgende, in der Jünemannschen Subhastationssache zur Hebung gelangten und als Spezialmassen zur Hinterlegung gebrachten Forde⸗ rungen, als: I) die im Grundbuche von Liebenrode Band IV. Blatt 401 Abtheilung III. Nr. 4 einaetra- gene Hypothek des Advokats Carl Schule zu Liebenrode aus dem Zweigdokumente rom 27. August 1816 von 1818 . die daselbst Abtheilung II. Nr. 4 für Do- später verehelichte Siegfried, zu Liebenrode aus dem Zweigdoku⸗ mente vom 27. August 1816 eingetragenen

die daselbst Abtheilung III. Nr. 4 für Hen—

riette Friederike Charlotte Molle, nachmalige

Ebefrau des Oekonomen Brechel zu Kehm⸗

aus dem Zweigdokumente

August 1816 eingetragenen 3000 M,

die daselbst Abtheilung II. Nr. 8 für den

Banguier Meper Cohn zu Nordhausen aus

der Schuldurkunde vom 28. März 1851 ein-

getragenen 180 4.

5) die daselbst Abtheilung III. Nr. 9 für den Banquier H. CG. Oppenheimer zu Nordhau⸗ sen aus der Obligation vom 28. Juli 1851 eingetragenen 3006 4A

ausgeschlossen, dagegen werden dem Dekonomen

Emil Brechel aus Kehmstedt und, der Ehefrau des

Oekonomen Friedrich Stier, Holdine, geb. Brechel.

aus Buhla als Miterben des verstorbenen Oekono—

men Wilhelm Brechel zu Kehmstedt ibre Rechte an der oben unter Nr. 3 erwähnten

Die Kosten des Verfahrens werden aus

den betr. Spezialmassen entnommen.

Ellrich, den 19. Dezember 1882.

Königliches Amtsgericht. II. Abtheilung.

mit ihren

vom 27.

Spezialmasse vor⸗