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eber in der Ausführung des §. 120 weitere Schritte thun zu können glaubt, als bis sie über das Schicksal dieser Vorlage vergewissert ist.
Der Abg. Stolle erklärte, nach den Ausführungen des Regierungskommissars dürfe man wohl auf eine Initiative der Regierung nicht rechnen. Die Regierung sage, die In⸗ dustrie könne solche Vorschristen nicht ertragen, sie würde da⸗ durch zu sehr geschwächt werden. Dasselbe Argument sei auch gegen die Einschrankung der Kinderarbeit geltend gemacht und schließlich sei es durchgegangen. Die Fabrikinspektoren könnten hier wenig helfen. Man wisse ja, wie es gemacht werde. Lange vor dem Erscheinen des Inspektors sei der Fabrikant davon unterrichtet, und treffe danach seine Einrichtungen, so daß nichts zu wünschen übrig bleibe. Der Fabrikant besuche mit dem Fabrikinspektor das Kasino, es bilde sich zwischen ihnen ein intimes Verhältniß, der Inspektor werde nicht ein Beschützer, sondern ein Unterdrücker der Arbeiter. Daß die Industriellen für die Sicherheit der Gesundheit ihrer Arbeiter nicht gern etwas thun würden, sei begreiflich, sie würden auch künftig nichts thun, wenn der Reichstag sie nicht gesetzlich dazu zwinge. ; .
Der Abg. Ebert bemerkte, seine politischen Freunde und er ständen dem Antrage sympathisch gegenüber, glaubten aber, daß allgemeine Bestinimungen außerordentlich schwer zu treffen seien, und daß durch die Verwaltung sehr vieles geschehen könne. Die Thätigkeit der Fabrikinspektoren, insbesondere der faͤchsischen, welche er gegen die beleidigenden Angriffe des Vor⸗ redners energisch in Schutz nehmen müsse, sei eine sehr segens— reiche gewesen. Sie werde es noch mehr sein, wenn der Reichstag die Vollmachten derselben dahin erweitere, daß ihren Anordnungen unbedingt Folge geleistet werden müsse, wenn nicht der Unternehmer einen Rekurs bei der Verwaltungs⸗ behörde anmelde. .
Der Abg. Dr. Blum erklärte, er hoffe, der vorliegende Antrag werde auch auf Seiten der Fabrikanten Unterstützung finden, denn die Erhaltung der Gesundheit der Arbeiter liege in ihrem eigenen Interesse. Solche Vorschristen würden für sie besonders werthboll sein, da sie dann genau wüßten, was sie zu thun hätten. Die Fabrikinspektoren aber hätten eine bestimmte Direktive, deren sie jetzt entbehrten.
Die Diskussion wurde geschlossen. Das Schlußwort erhielt der Abg. Dr. Baumbach. Die Vorkehrungen gegen Unfälle seien viel leichter zu treffen, als diejenigen gegen Krankheits⸗ gefahr, und doch sei gerade diese, wie die Berichte der Fabrik⸗ inspekioren ergäben, eine erschreckend große. Auch nach dieser Richtung hin hätten sich die Vorschriften zu erstrecken, Es müßte namentlich dafür gesorgt werden, doß die Arbeitsräume besser ventilirt würden, als es jetzt häufig geschehe. Die Arbeiter bezeigten mitunter eine geradezu sträfliche Gleichgültigkeit in der Wahl der nöthigen Vorkehrungen. Diese müsse bekämpft werden. Der Fabrlkinspektor werde auch mit größerem Nach⸗ druck wirken, wenn derselbe sich auf die Anordnungen des Vundesraths berufen könne. Durch die Annahme des vor⸗ liegenden Antrages werde man den Arbeitern besser helfen als durch Einführung obligatorischer Arbeitsbücher. Er rechne auf allseitige Annahme des Antrages.
Der Antrag wurde angenommen.
Es solgte die erste und event. zweite Berathung des von den Abgg. Graf von Behr⸗Negendank und Genossen einge⸗ brachten Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Zolitarifs vom 15. Juli 1879. Derselbe lautet:
Der Reichstag wolle beschließen;
dem nachstehenden Gesetzentwurfe die verfassungsmäßige Zu⸗ siimmung zu ertheilen;
Gesetz, betreffend die Abänderung des Zolltarifs vom 15. Juli 1879. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen zc. verordnen im Ramen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
Bei Rr. 5 h. (. Wasserglas .. . . 1060 Eg Zollsatz 1 M) des Zolltarifs zu dem Gesetze vom 15. Juli 1879 (Reichs. Gesetzblatt Seite 207) ist hinter Wasserglas einzustellen: Schlemmkreide, seewärts eingeführt.. . ö.
Der Antragfteller befürwortete seinen Vorschlag im In⸗ teresse der heimischen, besonders der rügenschen Kreide⸗Industrie, er habe denselben im vorigen Jahre bereits einmal eingebracht, ihn damals aber zurückgezogen, um die gleichzeitig beantragte Zollerhöhung für Mühlenfabrikate nicht zu gefährden. Die Tement- und die Tapetenfabrikation würde von dem Zoll nicht betroffen, da diese nur Thonkreide verarbeite. Durch den Zufatz „seewärts eingeführt“ sei man auch dem Bedenken der Regierung, bezüglich des Handelsvertrages mit der Schweiz, begegnet. Schließlich beantragte Redner, seinen sowie alle anderen Abänderungsanträge zum Zolltarif der Budget— kommission zu überweisen. .
Der Abg. Dr. Hermes (Westpriegnitz) erklärte, die ungünstige Lage dieser Kleinindustrie sei keine Folge des Fortfalls des Zolls — dieselbe habe sich im Gegentheil nach Aufhebung des Zolls im Jahre 1865 10 Jahre lang in einem blühenden Zu⸗ flande befunden — sondern eine Folge der Ueberproduktion. Die Zahl der Fabriken habe sich in den letzten Jahren von T auf 27 vermehrt. Die Gesammtproduktion stelle sich auf 782 000 Centner, während der Gesammtverbrauch in den na⸗ tuͤrlichen Absatzgebieten sich nur auf 442 000 Centner stelle. Ein Zoll auf Schlemmkreide hätte doch nur dann eine bes⸗ sernde Wirkung, wenn durch eine verminderte Konkurrenz- fähigkeit der ausländischen Kreide der inländischen Industrie ein erweitertes Absatzgebiet erschlossen werden könnte. Das fei aber nicht der Fal, denn die Gesammteinfuhr der skandi⸗ navischen Kreide betrage nur 7 Prozent des Gesammtver⸗ brauchs. Außerdem sei die skandinavische Kreide doppelt so theuer als die auf Rügen. Es könne also von einer Konkur⸗ renz mit Rügen keine Kede sein. Wolle man der rügenschen Industrie helfen, so erweitere man ihr Absatzgebiet durch Ver⸗ desserung der Kommunikationsmittel, namentlich durch den Ausbau der Sekundärbahn und durch Anlage eines Hafens in Saßnitz.
Demnächst nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichsschatz: mts Burchard das Wort;
Meine Herren! Es kann wohl nicht bejweifelt werden, daß die Lage der Rügener Kreideproduktion und Induftrie eine außerordent, lich bedrängte ist, und es erscheint dringend va fen ert darauf Bedacht zu nehmen, dieser bedrängten Lage Abhülfe zu gewähren. Ich glaube auch, daß an sich die Einführung eines Zolls auf Schlemmkreide ein geeignetes Mittel sein würde, den Beschwerden abzuhelfen, wenigftens in weitgehender Weise, und daß auch Bedenken vom Standpunkte anderer Industrien gegen die Einführung eines Zolls von erheblichem Gewicht kaum zu erheben sein würden. Ich möchte nur mit Rüäcksicht auf die Rede des Herrn Abgeordneten, der vorhin gefprochen hat, bemerken, daß nach meinen Notizen aller= dings der Zoll bis 1870 bestanden hat; 1865 ist noch ein Zoll für gemahlene Kreide gewesen, der die Schlemmkreide gleichgestellt ist, erst im Jahre 1876 ist die Zollfreiheit eingetreten. Ich will es aber
unterlassen, auf die Details der Angelegenbeit einzugehen, und zwar deshalb, weil ich zu meinem Bedauern nicht in der Lage zu sein glaube, diesen Antrag befürworten zu können. Es sind nicht sowohl wirthschaftliche Bedenken, die mich dabei leiten, als vielmehr handelspolitische. Der Herr Antragsteller hat schon ausgeführt, daß es mit Rücksicht auf den Schweizer Handelsvertrag nothwendig gewesen sei, von der allgemeinen Einfübrung eines Zolles auf Schlemmkreide abzuseben und einen Zoll nur in beschränttem Um- fange vorzuschlagen. Er hat gemeint, in der vorgeschlagenen Weise diesem Bedenken Rechnung zu tragen, indem er nur seewärts einge⸗
führte Schlemmkreide mit dem Zolle belegen, dagegen landwärts ein⸗
geführte freilassen will. Zweifellos hat der Herr Antragsteller dabei gedacht an die Bestimmung unseres Zolltarifs, wo⸗ nach Sal; bei der Sereinfuhr mit einem anderen Zoll belegt ist als bei der Landeinfubr. Das ist vollkommen zutreffend, es ist aber, das die einzige Bestimmung dieser Art in unserem Zolltarif; sie ist ja mit der Meistbegünstigungsklausel, die anderen Staaten zugesichert ist, dem Wortlaut nach zu vereinbaren, und es waren damals gewichtige Rücksichten, namentlich die Rücksicht auf die Ostprovinzen, denen man das Salz nicht vertheuern wollte, maßgebend, von dieser Befugniß Ge⸗ brauch zu machen, und einen differentiellen Zoll festzusetzen. Aber zu einer weiteren Ausbildung in dem System unseres Zolltarifs scheint sich diese Art der differentiellen Zollbehandlung nicht zu eignen. Sie ist mit dem Wortlaut der Meistbegünstigungsklausel vereinbar, denn es steht ja jedem Staate frei, den Weg der See oder der Land⸗ einfuhr zu wählen, je nachdem es vortheil haft für ihn ist. Thatsächlich find doch aber die Staaten ihrer Lage nach vorzugsweise der eine auf den Secweg, der andere auf den Landweg angewiesen und es kommt denn doch schließlich, wenn man in weitergehender Weise solche differentielle Behandlung eintreten lassen wollte, darauf hinaus, die Meistbegünstigungsklausel wesentlich zu verkümmern. Deutschland seinerseits maß den dringenden Wunsch hegen, daß von anderen Ver⸗ tragsstaaten die Meistbegünstigungsklausel in möglichst layaler Weise und ihrem Sinne entsprechend gehandhabt werde. Deshalb wird es auch seinerseits bemüht sein müssen, Alles zu vermeiden, was anderen Staaten zu Bedenken und Berufungen in dieser Beziehung Anlaß geben lönnte.
Also schon von diesem Standpunkte aus scheint es recht bedenk= lich, eine differentielle Behandlung der Schlemmkreide sür die See⸗ und Landeinfuhr einzuführen.
Es kommt aber noch ein anderes Moment hinzu. Bei der differentiellen Behandlung der Salzeinfuhr war für die Seceinfuhr ein ermäßigter Zollsatz festgesetzt, hier soll aber für die Seeeinfuhr ein Zoll eingesetzt werden, während die Landeinfuhr frei bleibt. Das würde also darauf hinauslaufen, daß die Einfuhr über die nicht., zum Zollgebiet gehörigen Häfen begünstigt würde, alfo die Einfuhr über die Häfen der Hansestädte und uber die der Niederlande und Belgiens, und das wird doch keineswegs dem Interesse unseres Seehandels günstig sein. Also auch nach dieser Richtung hin stehen dem Antrage erhebliche Bedenken entgegen. Ich bedauere sehr, daß nach meiner Auffassung dem Antrage sich zur Zeit nicht entsprechen lassen wird; die Finanzverwaltung wird aber den Gegenstand im Auge behalten und bei geeigneter Gelegenheit, nament- lich bei etwaiger Aenderung unserer handelspolitischen Beziehungen darauf Bedacht nehmen, daß den Wünschen der Interessenten ent⸗ sprochen werde.
Der Abg. Dr. Dohrn beglückwünschte den Staatssekretär zu seiner durchaus korrekten Stellung den Differentialzöllen gegenüber; in der That würde der vorgeschlagene Schlemm⸗ kreidezoll ein Provinzialzoll für Pommern sein. Die Sache sei gar nicht so erheblich, denn die Einfuhr aus Dänemark und Schweden sei von 1880 bis jetzt von 19 000 auf ca. 6000 Doppelcentner gesunken; dieser Einfuhr stehe noch eine Ausfuhr von ca. 3000 Doppelcentnern gegenüber,.
Die Abgg. Dr. Windthorst und Frhr. von Minnigerode sprachen sich für die Ueberweisung der Vorlage an die Budget⸗ kommission aus. . .
Der Antrag, die Vorlage an die Budgetkommission zu verweisen, wurde zunächst und dann der Antrag selbst in zweiter Berathung abgelehnt.
Es folgte sodann die erste und event. zweite Berathung des von den Abgg. Koch und Genossen eingebrachten Gesetz⸗ entwurss, betreffend die Abänderung des Zolltarifs vom 15. Juli 1879. Derselbe lautet:
Der Reichstag wolle beschließen: dem nachstehenden Gesetz⸗ entwurfe die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen:
Gesetz, betreffend die Abaͤnderung des Zolltarifs vom 15. Juli 1878.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags was folgt:
An die Stelle der Nr. 26 t. des Zolltarifs zu dem Gesetze vom 15. Juli 1879 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 207) tritt folgende Be⸗
stimmung: t. I) Salz (Koch⸗, Siede⸗, Stein⸗ und Seesalz) . 12, 80 10 Anmerkung: Salz, seewaͤrts eingehendʒꝛdd.. . . 12 46 27) Stoffe, aus welchen Salz ausgeschieden zu werden pflegt 12 . Anmerkung: Solche Stoffe, seewärts eingehend 11,20 4.
Urkundlich ꝛe.
Der Abg. Koch, als Antragsteller, motivirte seinen Ab— änderungsvorschlag mit der Erwägung, daß bei den unreinen Stoffen, aus welchen erst in Deutschland Salz ausgeschieden werde, 6 bis 7 Prozent gänzlich verloren gingen, die nichts⸗ destoweniger doch ebenso wie reines Salz mit verzollt werden müßten. Das unreine Steinsalz sei ein beliebter Ballast für Schiffe und mit der Ausscheidung des reinen Salzes würden viele Arbeiter beschäftigt; diese ganze Industrie würde bei dem bestehenden Zollsatze lahm gelegt. Er empfehle die An⸗ nahme seines Vorschlages namentlich mit Rücksicht auf die Nordseedistrikte, in denen rohes englisches Steinsalz, welches bis zu 25 Prozent fremde Stoffe enthalte, vielfach zum Pökeln gebraucht werde.
Der Bundeskommissar Geheime Ober⸗Reg. Rath Boccius hob hervor, daß der Wortlaut des Antrages nicht ganz der Tendenz entspreche; eine Zollbegünstigung für das rohe Steinsalz werde die inländische Salzyroduktion benachtheiligen.
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, es handle sich hier nicht um Freihandel oder Schutzzoll, sondern darum, daß ein Roh⸗ produkt nicht denselben Zoll bezahlen könne, wie ein ganz reines Fabrikat. Wenn der Antrag Undeutlichkeiten enthalte, könne man die zweite Lesung heute aussetzen.
Der Abg. Dr. Hammacher erklärte, der Antrag beziehe sich hauptsächlich auf die Steinsalze, welche aus England ein⸗ geführt würden, und aus denen in Schleswig-Holsten reines Salz gesiedet werde. Die richtige Art der Besteuerung wäre also die, daß man das Steinsalz ganz zollfrei ließe, oder wie bei den heimischen Salinen, das reine Salz besteuerte, Das
aus sei aber über die Details des Antrages derartig im
nklaren gelassen, daß er nur in der Kommission eine Klar⸗ stellung erwarten könne.
Der Antrag wurde mit großer Majorität an die Budget⸗ kommission verwiesen.
94 . vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Sonnabend r.
Berichtigung. In der vorgestrigen Sitzung des Reichs tags haben die Abgg. von Magdzinski und Grad nicht, wie in dem Sitzungsbericht gesagt ist, erklärt, gegen den An⸗ trag Liebknecht stimmen zu wolleu, sondern sich für den Antrag erklärt, wenngleich sie über die Form desselben Ausstellungen zu machen halten.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (4.) Sitzung des Herrenhauses nahm nach den Ausführungen des Herrn Grafen von der Schulenburg⸗VBeetzendorf der Minister für Landmwirthschaft 2c. Dr. Sucius das Wort zu folgender Rede:
Meine Herren! Es ist schwierig Wiederholungen zu vermeiden. wenn ich nochmals über diesen Gegenstand spreche und kurz das Gesagte zu resumiren versuche. Ich konstatire also wiederholt, daß der Provinzial ⸗Landtag der Mark Brandenburg 1880 einen andern Standpunkt eingenommen hat wie 1851, daß er 1880 die Ein⸗ fübrung einer Höferolle nicht unbedingt abgelehnt hat, daß ich also mit Recht behaupten kann, daß die Regierungs⸗ vorlage sich nicht entschieden entfernt von den Strömungen im märkischen Provinzial⸗Landtag, wie sie noch vor 3 Jahren vor geberrscht haben. Wenn im Jahre 1881 derselbe Provinzial · Landtag eine andere Stellung einnahm, so nabm er wesentlich diese ein unter den Verhältnissen, wie ich mir bereits gestern erlaubt habe, sie zu cbarakterisiren, nämlich unter dem Eindrug, daß die Staatsregierung selbst zu der ganzen Frage noch keine Stellung genommen hatte, wie sie es nach Lage der Sache auch nicht nehmen konnte,. Nun ist der Unterschied zwischen der Einführung einer Intestat⸗ erbordnung und, der einer Höferolle wiederholt eingehend und richtig charakterisirt worden, aber, der Unterschied bleibt doch in jedem Fall bestehen, daß bei Einführung der Höferolle ein bestimm⸗ ter Willensakt, eine Willentäußerung des Erblassers erforderlich ist nicht im andern Fall und das ist auf alle Fälle ein sehr we⸗ sentlicher PaWnkt. Zu Gunsten der Einführung einer Intestaterbord⸗ nung oder auch gegen sie würde man ferner eben mit demselben Recht sich auf die jetzt üblichen bäuerlichen Gewohnheiten in dieser Beziehung berufen dürfen. Es ist doch eine Thatsache, die sowohl bei der Berathung der westfälischen Landgüterordnung, wie auch bei dieser in den betreffenden Provinzial ⸗Landtagen und hier wiederholt betont worden ist, daß es eine große Ausnahme ist, daß ein bäuerlicher Grundbesitzer stirbt, ohne vorher über seinen Besitz von Todeswegen durch Testament oder bereits unter Lebenden durch Ueberlassungs- verträge verfügt zu haben. Man kann also sagen: beide Systeme sind in dieser Beziehung gleich wirksam oder gleich unwirksam, sie sind gleich schädlich oder gleich unschädlich, weil man in beiden Fällen annehmen kann, daß der Regel nach, gleichgültig, ob wir das eine System einführen oder das andere, doch die bis⸗ herige Gewohnheit., des bäuerlichen Standes auf lange Zeit voraussichtlich die Hleiben wird, daß er bei Lebzeiten ver⸗ fügt. In eiden Fällen bleibt die Testirfreiheit unberührt; unter diesen Umständen, meine ich doch, verdient die Regierungs⸗ vorlage entschieden den Vorzug, da sie ja diese Verfügung im ge⸗ wollten Sinne auf die allerleichteste und billigste Weise ermöglicht und befördert und nach der Richtung hin, glaube ich, ist der einzige Einwurf, den man gegen die praftische Zweckmäßigkeit der Höferolle angeführt hat, daß damit Wege, Mühewaltung und Kosten verbunden seien, damit ist dieser Einwand doch vollkommen hinfällig, wenn jetzt thatsächlich jeder bäuerliche Besitzer durch einen gerichtlichen oder notariellen Akt jedenfalls ein erheblich viel kostspieliger, zeitraubender und mit mehr Mühewaltung verbundenes Geschäft auszuführen hat. als durch den Antrag guf Eintragung in die Höferolle. Meine Herren, es ist wiederholt, gesagt worden, es sei Zar nicht erforderlich, eine Uniformifät auf diesem Gebiete über pie ganze Monarchie herbeizuführen, das kann doch blos in be- dingter Weise zugeben. Man kann doch die Thatsache nicht dabei ignoriren, daß in den letzten Jahren für verschiedene Provinzen bereits dieser Weg gesetzgeberisch betreten und mit Erfolg betreten worden ist. Ich muß auch darauf hinweisen, daß iwei Provinzialvertretungen, die der Provinz Schlesien und der für Schleswig Holstein, sich gleichfalls zu Gunsten einer Landgüterordnung mit Einführung einer Höferolle ausgesprochen haben, so daß doch in einem sehr großen Theile der Monarchie diese Institutign eingeführt und auch voraus⸗ sichtlich wirksam gemacht würde. Der Herr Referent hat sich be⸗ rufen auf die Vieldeutigkeit der Statistik, er hat auch darauf hinge⸗ wiesen, daß die den Gerichten zu Gebote stehende Statistik jedenfalls nach einer Richtung unvollkommen sei, weil aus den Nachweisen über Grundbesitzveränderungen sowohl was Zwangsverkäufe als freiwillige Verkäufe beträfe, in diesen Uebersichten nicht die Mo⸗ tive für die Veräußerung angegeben sei. Das ist vollkommen zu⸗ zugeben, aber wenn irgend eine Behörde in der Lage ist, über diese Sachen zu urtheilen, so sind es doch lediglich die Gerichts behörden und die Grundbuchämter. Ich weiß in der That, nicht, wo die Regierung oder wo. die Häuser. des Lanztags die thatsächlichen Unterlagen für ihre Beschlüsse und Maß— nahmen hernehmen sollten, wenn, sie sich nicht. darin in erster Linie auf die Statistik, die ibnen von den zuständigen Be⸗ hörden geliefert wird, stützen sollen. Und wenn nun, wie in den Mo—⸗ tiven dieser Vorlage angefübrt ist, ein großer Theil der Verwaltungs⸗ behörden, die Regierung in Potsdam, die Regierung in Frankfurt, eine große Anzahl von Landräthen, eine große Zahl von Amtsgerichten und Amksrichtern, die besonders sachkundig sind, versichern, daß in Folge der jetzigen Erbordnung ein häufiger Besitzwechsel oder gar Zwangtverkauf bäuerlicher Güter nicht stattgefunden haben, so meine ich doch, ist das ein sehr gewichtiges von der Staatsregierung nicht zu ignorirendes Moment. Wenn ich mich recht erinnere, hat der Herr Referent selbst gesagt, und im Proyinzial-Landtag ausge— führt. daß während seiner zwanzigjaährigen Thätigkeit und Erfahrung als Richter ihm nicht ein einziger Fall vorgekommen sei, wo erb⸗ theilungshalber ein Zwangsverkauf stattgesfunden hätte. Wenn das nicht Momente sind, die zu Gunsten der Stellung sprechen, die die Statsregierung in dieser Vorlage eingenommen hat, dann finde ich in der That überhaupt eine Begründung außerordentlich schwierig — kaum möglich.
Ich muß, nun ferner in Bezug auf die Einführung der Intestat⸗ erbordnung wiederholt auf die Anführungen hinweisen, die gestern der 6 Minister hier schon gemacht hat. Es liegen doch praktische Er⸗ abrungen auf diesem Gebiet vor. Der praktische Versuch, eine In- testaterbordnung einzuführen, ist ja vor 40 Jahren in Westfalen ge⸗ macht worden. Ich erinnere Sie an die Motive der die westfälische Landgüterordnung betreffende Regierungs vorlage, die kaum vor einem Jahre dieses hohe Haus beschäftigt hat, und aus welchen der Herr JustizMinister gestern den betreffenden Theil vor getragen hat. Es ist durch das Gesetz vom 18. Juni 1836 dieser selbe Verfuch für Westfalen gemacht worden; und ich muß sagen, es hat damals bei der Ausarbeitung des Entwurfs für die Provinz Westfalen nichts auf mich einen größeren Eindruck gemacht wie die Lektüre der Akten des Staats-⸗Ministeriums, in denen sich die Berichte des damaligen Ober⸗Präsidenten v. Vincke über diese Gesetzvorlage befanden. Wenn also eine solche Intestat⸗ erbordnung, die i. J. 1836 in Westfalen eingeführt wurde, wie in den späteren Berichten wörtlich gesagt ist, bereits nach 4 Jahren in folchen Mißkredit gekommen war, daß die sämmtlichen bäuerlichen Besitzer sich dagegen verwahrten, daß der Ober Präsident der Provinz. welcher sich für den Erlaß des Gesetzes interessirt hatte, auf ihre Aufhebung wieder einwirkte, daß die damaligen Justiz · Minister gleich falls sich im selben Sinne, äußerten, daß giso nach einer kaum 5. bis 6jährigen Wirksamkeit sich die Einführung einer Intestat⸗ Erbordnung in Westfalen für unausführbar erwiesen hatten, so meine ich, ist das eine praktische Erfahrung von solchem Gewicht und solcher Bedeutung, daß es in der That schwierig sein werde, heute denselben Weg gesetzgeberisch zu betreten. ⸗ .
Meine Herren! Ich schließe daher damit, daß ich, wie es auch gestern schon geschehen ist, im Gegen aß zu der Aufforderung, die Hr, von Kleist⸗Retzow in seiner feurigen Weisg gestern an das hohe Haus richtete, meinerfeits davon abrathe, die Kommissionsbeschlüsse anzu⸗
nehmen. Ich würde darin eine schwere Gefährdung und wabrscheinlich das Scheitern dieser Gesetzes vorlage, mindeflens für diese Session, voraus⸗ schen; weil ich glaube, daß mit dieser Gesetzes vorlage der Mark Branden urg ein praktisches, gutes Gesetz gegeben wird. von, dem nie ben Gäärauch zu machen fie sofort in der Lage Jein würde,
Ihnen wiederholt dringend die Wiederherstellung der Regierungs⸗
orl age. ; ö Herr Freiherr von Patow
derung der Intestat⸗ Erbfolge. für
merkte aber, er halte die Vorschläge der Regierung für aus—
reichend
erklärte
eine Aen⸗ ; = wünschenswerth, be⸗ Die Staatsregierung zu ersuchen:
Nachdem noch Herr Graf von Brühl für die Kommissions⸗
empfehle ich
vorschlãge plaidirt hatte, wurden darauf §§. 1— 2 nach dem Vorschlage der Kommission mit 63 gegen 53 Stimmen an⸗ genommen. Die übrigen Paragraphen wurden ohne Debatte genehmigt.
Schließlich stimmte das Haus der von dem Herrn Grafen Schulenburg⸗Beetzendorf beantragten Resolution zu: . : nachdem Seitens des sächsischen Provinzial ⸗Landtages das Bedürfniß einer Höferolle zwar anerkannt, ein desfallsiger Gesetzentwurf aber zurückgestellt worden
Brandenburg, für die rier altmärkischen Kreise Stendal, Salz= wedel, Gardelegen und Ofterburg dem Landtage vorzulegen.“
Letzter Gegenstand der Tagesordnung war der Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Kirchenverfassung der evangelisch⸗refor⸗ mirten Kirche der Provinz Hannover, über welchen Namens der Justizkommission Herr Meyer (Celle) berichtete. Der Gesetzentwurf wurde unverändert angenommen und über die Petition der Prediger Cappenberg und Genossen um Wahrung der Rechte der Reformirten gegenüber den Bestimmmigen des
ist — nach Anhörung anderer geeigneter — ein Gesetz, entsprechend der Landgüterordnung der Provinz
Organe in der Altmark
Entwurfs zur Tagesordnung übergegangen. Schluß 3 Uhr
—
Prrußischen taats · Anzrigera: Berlin 8W., Wilhelm ⸗ Straße Ne. 32.
63 erate für den Deutschen Reichs⸗ und Conn
Preuß. Staats ·˖ Anzeiger und das Central · Oandels
register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs Anzeigers und Königlich
2
1. Steckbriefe und Untersuchangs-Sachen. 2. Subbastationsn, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.
3. Verkäufe. Verpachtungen, Sabmissionen ete.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. 8. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken uud Grosshandel. S. Verschiedene Bekanntmachungen. J. Literarische Anzeigen. 8. Theater- Anzeigen. In der Börs en-
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank !, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen ˖ Bureaux.
9. Familien- Nachrichten. beilage.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Szachen.
Steckbriek. Gegen den unten beschriebenen Gerbergesellen Mar Schmidt aus Mansfeld, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Landgerichtsgefängniß zu Potsdam abzuliefern. Potsdam, den 8. Januar 1883. Der Unterfuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte. Beschreibung; Alter 26 Jahre, Größe 1516 m, Statur schlank, Haare blond, Stirn frei, Bart Fond (Schnurrbart), Augenbrauen dunkelblond, Augen braun, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn oval, Gesicht oval, Gesichtsfarbe Jefund, Sprache deutsch, Kleidung; grauer Rock 'gestichelt), dunkelgraue Beinkleider, schwarze Weste⸗ blaues Halstuch, Gummizugstiefel, schwarzer Hut, ein Flaueß und zwei wollene Hemden, braune Strümpfe, braune Unterhose, ein Cbemisettes. Befondere Kennzeichen: auf der linken Backe eine
Narbe.
Ladung. Der Johann Otto Ernst Fleischner, geboren am 15. Juni 1859 in Zirke, evangelisch, zuletzt in Wronke wohnhaft, wird beschuldigt, als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das. Reichsgebiet ver⸗ lassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Reichsgebietes aufgehalten zu haben, — Vergehen gegen. 5§. 140 Abs. 1 Nr, 1 St. G. B. — Derselbe wird auf den 31. März ISs3, Vormittags 9 Uhr, vor die J. Strafkammer dez Königlichen Landgerichts zu Posen zur Haupt- verhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Aus. bleiben wird derselbe auf Grund der nach 8. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Land- rath als Civil-Vorsitzenden der Ersatz⸗Kommission zu Birnbaum über die der Anklage zu Grunde lie, genden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Posen, den 11. Dezember 1882. König⸗ liche Staatsanwaltschaft.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
1960 Oeffentliche Ladung.
Nachdem der Ackermann Heinrich Wilhelm Malkus in Schwabendorf als Vormund der Kinder und Erben der zu Wolfskaute verstorbenen Ebeleute gen,, . geborne Herbener:
a. Heinri ilhelm
b. Johann Heinrich Maltut, — die Eintragung des auf den Namen Johann Heinrich Herbener ü, Ruppert Sohn — und Frau Elisabeth, geborne Neurath, von Wolfskaute katastrirten, in der Gemarkung von Wolfskaute belegenen Grund eigenthums, als:
Bl. . Parz. 74 4 a 304m: a. Wohnhaus mit Hofraum, b. Scheune, C. Ställchen, . 2 16, 79 . Acker auf der Lehmenkaute, ? ö ö. ö . ' , 1 22 2 1 s. VJ; do. daselbst, . 20 5.41 ., Wiese in der Schäferswiese, , ⸗ 27 15. 71, do. unterm Wäldchen, k 36 22 . 03. do. überm Wäldchen, 40 1 ha 36 a 99 4am Acker das., 50 10 a 744m Garten überm Dach, . do. im Dorfe, 83 36 . 91, Acker hinterm Dorfe, „88 18, 85, do. vorm Waldchen, 8 o . JJ 99 8 „50, do. am Schiefersrain, 103 48 . 24 do. das., . e. 4, 93. Weide vorm Wäldchen, 168 5. d 170 1608 7 6 r daf, 113 1 ba 14 a 4 4m Acker am Schiefers⸗ . rain, d. ö 15 a 75 4m Wiese das., 115 22 . 99, Acker das.,
130 26 , 41, Garten im Loche, 131 13 „68 Wiese das. ,
132 13 . 68. Acker im Loche, 2. 48, Garten das.,
17 3 . 586. do. das. ,
143 49. 00 Acker hinterm Dorf,
14 2. 80. Do. das.,
145 6 . 28, Garten das,
15 Gemeindẽnutzen ˖ Antheil, . unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Wolfskaute beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund⸗ vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche bis zum 4. April 1883, Vormittags 19 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigen⸗ falls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Besitzer
9 a 9 d a ö CX 22
als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird, und der die ihm obliegende Anmeldung unter⸗ lassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grund⸗ vermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben ge⸗ setzten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert. Rauschenberg, am 6. Januar 1883.
48527
Königliches Amtsgericht. Amelung.
Es sind folgende Urkunden und Werthpapiere:
1) 2
3
4
5)
9
8)
9
10
1)
ein auf den Namen Hedwig Vahlteich in Alten— burg lautendes Sparkassenbuch Nr. 12.3501 über 120 6, von der hiesigen Kreissparkasse aus gefertigt;
ein auf den Namen Therese Heine, geb. Schmidt, auf der Domäne Bründel lautendes Sparkassen⸗ buch Nr. 8871 über 221 „6, von der hiesigen Kreissparkasse ausgefertigt;
ein Hypothekenschein d. d. Bernburg, vom IJ. Mai 1872 für die ledige Johanne Dorothee Ernestine Kramer in Bernburg, früher in Plötzkau über 1000 Thlr. Gold auf dem in der hiesigen Neustadt unter Nr. 27 belegenen Wohn⸗ hause und Gehöfte des Bäckermeisters Louis Seidig hierselbst eingetragen;
. ⸗ . . 29. Oktober 1869 ein Hypothekenschein vom f. Fan usr dp
über 150 S6. Restkaufgelder für den Brauer
Carl Domine in Bernburg auf dem dem
Schiffer Christian Domine in Altenhurg ge—
hörigen Wohnhause P. 48 B. 51 K. 65 nebst
Hauskabel Plan 1164 eingetragen;
ein Hypothekenschein aus dem Kaufvertrage 9. September
14. Januar
Bernburg, den I. Februar 1861 mit Cessio⸗
nen vom 8./ 19. August 1861, 9. 22. Juli 1863, Stückquittung vom 24/27. Februar 1865 und Cession vom gleichen Datum, resp. den Hypo— thekenscheinen vom 2. /5. Juli 1869 und 18. April 1867 über eine Forderung des Fräulein Friederike Lutze hierselbst, jetzt deren Erben, im Betrage von 1200 „ an die verehelichte Han⸗ delsmann Selig, Karoline, geb. Herrmann; eine Schuld ⸗ und Pfandverschreibung vom 27.27. März 1847 in Verbindung mit der Abschlagsquittung vom 24. August 1849 über ein Restkapital von 500 6 an den Oekonomen Heinrich Koenig in Waldau, jetzt dessen Erben, auf dem dem Schlosser August Koch in Bern⸗ burg gehörigen Wohnhause P. 4 B. 184 des Stadttheils Waldau haftend;
ein Hypothekenschein des AÄrbeiters Andreas Chrifloph Otte zu Hohen⸗Erxleben über 7590 A nebst Auszugsberechtigungen aus dem Ueber ; 13. Mai 1852 eignungskontrakte vom 7 Ma sos eingetra⸗
gen auf den dem Zimmermann Johann Christian Stte zu Hohenerxleben, jetzt dessen Erben gehö— rigen, in diesem Vertrage näher bezeichneten Grundstücken; ; ö . das Forderungsdokument für den schwachsinni⸗ gen Christian Schmidt zu Oherpeißen aus den In
. 12. Februar 1828 t grossationsurkunden v. . Januar IS35, nebse
14. Oktober 1861 Kaufvertrag vom 3 Mal 1861 und Hy⸗ 25. Juli ö ; pothekbestellung vom gg Amngust 1875 über ein Wohnungs⸗ und Auszugsrecht, sowie eine jähr fiche Rente von 0 6, haftend auf den im Grundbuche von Oberpeißen Band JI. Fol. 34 geführten Grundstücken; das Forderungsdokument des Plantagenaufsehers Christoph Knauf zu Pobzig über eine Hypothek⸗ en, von 2700 MS an die ledige Friederike orte hierselbst aus der Schuld⸗ und Pfand⸗ 4 verschreibung vom 5 Auguft in Ver
bindung mit den Kaufverträgen vom 13. / 16. Januar
285. Juli ; 1865, 7. Yrtober 1867 und Cession vom
1. Oktober 1869, haftend auf dem in der Roschwitz er⸗ Straße hierselbst sub P. 32. B. 5101. . . elegenen Wohnhause nebst Hauskabel Nr. 450; .
ine Schuld', Hypothek. und Bürgschaftz Ver, schreibung vom 23. 23. März 1829, über 300 4. für den Anspänner Emanuel Warnicke in Neun⸗ borf, jetzt dessen Erben, haftend quf dem den Hermann Scholz schen Eheleuten in Neundorf gehörigen, daselbst belegenen in den Grund⸗
akten XXX. 310 geführten Wohnhause nebst Zubehör P. 14) B. 209 K. 83; abhanden gekommen und haben die Forderungs⸗ berechtigten und letzten Inhaber dieser Urkunden und zwar: ad 1) der Cantor Friedrich Vahlteich zu Altenburg, ad 2) der Dienstknecht Carl Heine zu Bründel, ad 3) der Bäckermeister Louis Seidig hierselbst, ad 4) der Brauer Carl Domine hierselbst, ad 5j der Gürtler Ernst Mohrhauer von hier ad 6) der Kreis-⸗Direktor a. D. Emil Bung hierselbst, J ad ?) die Wittwe Christiane Koenig hier, jetzt deren Erben, ad 8) der Arbeiter Andreas Christoph Otte zu Hohenexleben, . ad Y) die Erben des Christian Schmidt zu Oberpeißen, 3. . ad 10) der Plantagenaufseher Christoph Knauf zu Pobzig, ad 115 der Gutsbesitzer August Trolldenier zu Rieder a. S, deren Kraftloserklärung beantragt.
Den gestellten Anträgen ist stattgegeben und werden daher die etwaigen Inhaber dieser Urkunden und Werthpapiere, sowie alle Diejenigen, welche aus irgend welchem Rechtsgrunde Ansprüche hieran zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich aufgerufen, spätestens in dem auf
Donnerstag, den 31. Mai 1883,
Vormittags 11 Uhr,
vor dem Herzoglichen Amtsgerichte zu Bernburg an— beraumten Termine zu erscheinen und ihre etwaigen Rechte und Ansprüche anzumelden, auch die Urkunden und Werthpapiere vorzulegen, widrigenfalls sie durch das nach Schluß des Aufgebotstermins auf Antrag zu erlassende Urtheil mit ibren Anträgen ausge— schlossen und die betreffenden Urkunden und Werth⸗ papiere für kraftlos werden erachtet werden.
Bernburg, den 3. November 1882.
Herzoglich Anhalt. Amtsgericht. Haenisch.
166 Aufgebot.
Auf Antrag des Hofbesitzers Esmarch in Rinkenis in Vollmacht. des Kaufmauns Hans Ahlmann, in Firma Hans Ahlmann in Gra⸗ venstein, werden mit Ausnahme der protokollirten Gläubiger alle Diejenigen, welche an den genannten Kaufmann Hans Ahlmann und an die bezeichnete Firma Forderungen und Ansprüche, sowie alle Diejenigen, welche an' die von genanntem Kaufmann Hans Ahl— mann besessenen, im Gerichtsbezirke des hiesigen Amtẽgerichtes in den Gemeinden Rinkenis und Gra—⸗ venstein, und im Gutsbezirk Gravenstein belegenen Grundstücke dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, dieselben bis spätestens zu dem hierdurch auf
Mittwoch, den 28. Februar 1883 Vormittags 19. Uhr, angesetzten Aufgebotstermine hierselbst anzumelden, widrigenfalls sie auf ferneren Antrag mit denselben werden ausgeschlossen werden.
Fleusburg, den 21. Dezember 1852.
Königliches Amts gericht. 2. Abth. Brinkmann.
—
530071 Aufgebot.
Die Erben des zu Deutz am 25. Oktober 188! verlebten Kaufmannes, fpäter Rentners, Daniel Gustav Möller, haben das Aufgebet:
I) eines von der Spar und Darlehnskasse des Landkreises Cöln auf den p. Möller ausge stellten Sparkassenbuches Nr. 87155199 mit einer Einlage sub 1. Januar 1882 von Mark 578, 07, . .
2) eines von der städtischen Sparkasse in Cöln auf den p. Möller ausgestellten Sparkassenbuches, eingetragen sub Flol. 467 9. i, mit einer Ein⸗ lage sub 1. April 1882 von Mark 285,47 beantragt.
Der Inhaber der angeblich abhanden gekommenen Sparkassenbücher und Jeder, der an denselben irgend wie Anrecht zu haben Vermeint, wird aufgefordert, späteftens in' dem auf Freitag, den 18. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich
neten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine
Rechte anzumelden und, die Urkunden vorjulegen. widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird und den Antragstellern neue Spay⸗ kassenbücher ausgestellt werden. Eöln, den 1. Dezember 188424. Königliches Amtsgericht, Abtheilung III. gez. Mauß. Für gleichlautende Ausfertigung: Der Gerichtsschreiber. (Unterschrift) Kanzleirath.
1977 : . Urtel der Strafkammer Königlichen Land⸗
gerichts Göttingen vom 22. November 1882 ist das im Den schen Reiche befindliche Vermögen des Milstẽ rpflichtigen Carl Robert Tandrock. geboren
zu Wernsdorf, Amt Glauchau, zuletzt in Göttingen, bis zur Höbe von 390) M mit Beschlag belegt. Göttingen, den 6. Januar 1883. Königliche Sagt anwaltschaft. 5, *
v. Prittwitz⸗Gaffron.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissiosnen ꝛc.
Eisenbahn ⸗Direktionsbezirk Magdeburg. Königliches Eisenbahn Betriebsamt Berlin⸗ Magdeburg. Die zur Herstellung von massiren Einfriedigungen des Außenbahnhofs Berlin erforder⸗— lichen Arbeiten und Materialien⸗Lieferungen sollen im Wege öffentlicher Ausschreibung vergeben werden, und zwar: a. die Erd⸗, Pflaster⸗, Maurer⸗ und Zim⸗ merarbeiten 2c. zur Herstellung einer rot. 137 m langen Finfriedigungsmauer im Zuge der Dennewitz⸗ straße, sowie desgl. die Erd⸗ und Maurerarbeiten ꝛc. zu einer Einfriedigung längs der Schöneberger Uferstraße, b. die Herstellung eines eisernen Ein—⸗ fahrtstbores in der Dennewitzstraße, sowie Anferti⸗ gung eines ca. 23 mm langen schmiedeeisernen Ge⸗ länders nebst 4 Einfahrtsthoren und 1 Eingangs⸗ thür an der Schöneberger⸗Uferstraße. Die der Aug—⸗ führung zu Grunde gelegten Massenberechnungen, die zugehörigen Zeichnungen, sowie die speziellen und allgemeinen Bedingungen liegen im Bureau des unterzeichneten Betriebsamtes in den Vormittags⸗ stunden von 10—12 Uhr, zur Einsicht aus und können dieselben erel. Zeichnungen gegen Erstattung der Kopialien, und zwar für die Erd- ꝛc. Arbeiten ad a.,, sowie für die Herstellung der eisernen Ein— fahrtsthore 2c. ad b. zum Betrage von je 50 3 von dem Bureauvorsteher, Eisenbabn⸗-Sekretär Genz in Berlin bezogen werden. Reflektanten werden ersucht, ihre bezüglichen Offerten für die Ausführungen ad a. refp. b. versiegelt und mit der Aufschrift versehen: „Offerte auf die Ausführung von Einfriedigungen in der Dennewitz ˖ und Schöneberger ⸗Uferstraße“ bis zum 50. Januar er. Vormittags 11 Uhr, kostenfrei an uns einzu— reichen. Die Einheitspreise sind in Zahlen und in Buchstaben ausjudrücken und die Offerten mit Datum und Unterschrift zu versehen, sowie die an⸗ zuerkennenden speziellen und allgemeinen Bedingungen den Preisofferten beizufügen. Berlin, den 8. Ja- nuar 1885.
(1721 Die Lieferung der Verpflegungsbedürfnisse für das 2. Garnison ⸗Lazareth Berlin bei Tempelhof für die Zeit vom 1. April 1883 bis ult. März 1884, be⸗ stehend in: Brod, Semmel, Zwieback, weißen Bohnen, trockenen Erbsen. Weizengries, feinen Graupen, Buchweijengrütze, Hafergrütze, Hirse, Linsen, getrocknete Pflaumen, Reis., Weizenmehl, Fa⸗ dennudeln, Bier, Kaffee, Zucker, Eiern, Kar⸗ toffeln, Sauerkohl. Kohlrüben, Kohlrabi, Savoverkohl, Mohrrüben, grünen Bohnen, Weinessig, Milch, Citronen, Wein, Butter, Selterswasser, Sodawasser, Fleisch, Kochsalz. englischen Bisquits, präservirten grünen Boh⸗ nen und grünen Erbsen, Fleischextrakt, präser⸗ virtem Fleisch, Cacao, Cognac, kondensirter Milch und Thee, soll im Wege der Submission ausgegeben werden. Hierzu ist ein Termin auf Montag, den 22. Januar 1883, Vormittags 19 Uhr, im Büreau des Lazareths bei Tempelhof anberaumt, bis zu welchem versiegelte Offerten auf einen oder mehrere Gegenstände mit der Aufschrift: „Submission auf Verpflegungsbedürfnisse für das 2. Garnison⸗Lazareth Berlin“ entgegen genommen werden. Die Lieferungsbedingungen liegen im vorerwähnten. Terminslokal zur Einsicht aus. Tempelhof, den 10. Januar 1883. Königliches 2. Garnisan⸗Lazareth Berlin.
(1931 Bekanntmachung.
Der Bedarf der unterzeichneten Anstalt an trockenen Lebensmitteln für die Zeit vom 1. Aoril d. J. bis Ende März 1884, bestehend in ungefähr:
130 Ctrn. Buchweizengrütze, 120 Etrn. Hafer⸗ grütze, 74 Ctrn. Hirse, 2 Ctrn. Perlgrenpen, 11 Ctrn. gebackenen Birnen, 6 Gtrn. gebackenen Pflaumen, 40 Ctrn. weißen Bohnen, 70 Ctrn. Erbsen, 35 GEtrn. Linsen, 70 Ctrn. Reis= g0 Ctrn. Weizenmehl, 3 Ctrn. Reisgries und 92 Ctrn. Salz. . . soll im Wege der Submission beschafft werden. Versiegelte Offerten werden bis zum 26. Januar d. J., Bormittags 10 Uhr, im Geschäflszimmer der Anstalt, woselbst die Be⸗ dingungen und Proben ausgelegt siad. entgegen= genommen und in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten geöff net. Die Bedingungen sind von den Submittenten zu unterschreiben, oder in den Offerten ausdrünlich als maßgebend anzuerkennen.
Auswärtige, hinsichtlich ihrer Lieferungsfäbigkeit und ihrer Bermögensverhältnisse bier unbekannte Unternehmer baben durch eine beizufügende amtliche Bescheir igung ihre Qualifikation zur Lieferung nach · zuweisen.
i , den 9. Jaruar 1883.
önigliches großes Militair⸗Waisenhaus.