1883 / 14 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jan 1883 18:00:01 GMT) scan diff

erste Entwurf natürlich auch die Beschließung über die Dpportunität der Vorlage an sich und über den einen leitenden Gesichtspunkt. Aber zur Vorberathung und Fest⸗ stelung solcher Gesetzentwürfe erscheine ein Ministerrath ungeeignet, schon weil derselbe nicht so viel Stunden darauf verwenden könne, wie eine Sachverständigen⸗Kommission Monate

und Jahre darauf zu verwenden hahe, um gtwas Zusammen⸗

hängendes und Fertiges zu schaffen. Sollte dabel ein Se= denken obwalten, ob das auch streng konftitutionell sei, so ließe sich das durch den Augenschein widerlegen, wenn die preußische Bibliothek ein Paar Verzeichnisse der Königlichen Kommis⸗ sionen vorlege, welche Jahr aus Jahr ein neben dem Par—⸗ lament arbeiteten, und ein Dutzend organische Gesetze, welche so gearbeitet seien, z. B, die englische Städteordnung mit 6 oder 7 Foliobaänden Reports, die allein dazu gehörten. Es lasse sich vorhersehen, daß die Kommissionen, sobald sie in gewobnter Weise gründlich arbeiteten, auf Bedenken und Amendements nach Hunderten stoßen müßten. Es sei dann wohl möglich, ein Endresultat zu forciren oder durch Partei⸗ komprom sse zusammen zu schieben. Aber das Ganze, was aus diesem Hin und Her der Beschließungen hervorgehe, würde wahrscheinlich keiner Seite genügen können und noch weniger in den großen Rahmen der Verwaltungegesetzgebung hinein⸗ passen, aus dem man in Preußen immer weiter herausfalle. Vor Allem aber; was solle aus der unendlich schweren Auf⸗ gabe der Durchführung der Verwaltungsreform in den sechs noch rückständigen Provinzen werden? Statt vorwärts zu kommen, komme man mit jedem Jahre weiter zurück von der Aus icht, jemals zu einer Provinzial- und Kreisverfassung zu kommen, die zur preußischen Centralverwaltun 2 gleichmäßig passe und die für Rheinprovinz und Litthauen, für Schleswig⸗Holstein und für Posen, für Nassau und für Pommern gelten solle. Der preußische Staatsverband leide sicherlich Schaden, wenn ein un⸗ ruhiger Reformgeist in die Steuer⸗ Wirthschafts⸗-, Sozialgesetz⸗ gebung hineingreife: aber mit den organischen Reformen der Ver⸗ waltung sei es dann überhaupt zu Ende. Diese Gesetze dürf— ten nie zu Parteigesetzen werden, denn sie gingen uns alle völlig gleich an und lägen über diese heutigen Streitpunkte weit hinaus. Der Verwaltungsbau eines Großstaates lasse sich nur sub. sbecis asterni behandeln. So lange der Staat Preußen seiner Bestimmung treu bleibe, solle Niemand in diesem Lande an den Verwaltungsbehörden erster und zweiter Instanz, ebense wie an den Gerichten merken, ob ein über⸗ wiegend liberales oder ein überwiegend konservatives Ministe⸗ rium am Ruder sei, und man werde das erreichen, wenn die Preußische Dynastie ihrer großen Vergangenheit treu bleibe. Der sogenannte Parlamentarismus sei wohl noch niemals aus Parlamentsreden entstanden, sondern stets aus Fehl— griffen von oben, d. h. aus dem unstäten Hinwegsetzen Über die Rechtsschranken der Verwaltung und aus der Zerstörung der Finanzordnung des Staates. Darum hätte die heutige Staatsregierung auch den Schein zu vermeiden gehabt und wäre es auch nur der Schein, als ob man in Preußen be— reits im Konstitutionalismus lebe, als ob jeder Minister⸗ wechsel eine neue Verwaltungsordnung brächte, als ob mit jedem Personenwechsel im Ministerium des Innern neue Ge⸗ sichtspunkte für den ganzen Bau zur Geltung kämen, die man in frührren Stadien der Gesetzgebung schon erledigt zu haben geglaubt habe. Gegen den prinzipiellen Widerspruch auch nur einer Seite dieses Hauses werde das Reorganisations werk nie zu Stande kommen, am wenigsten eine Ausdehnung auf die westlichen Provinzen. Dieselbe werde stets scheitern, so lange nicht jeder Theil zie Gewißheit erhalte, daß seine be— rechtigten Ansprüche voll erwogen und im Rahmen des Ge⸗ setz's zur Geltung gekommen seien. Sollte die Kommissions— berathung und das Haus nach den ersten hundert Amende ments zu dem Resultat gelangen, daß ein Gefetzentwurf dieser Art erst einer Vorarbeit nach der Weise der Justizgesetze be— dürfe, so wäre das nach seiner Ueberzeugung der beste Erfolg, zu dem er der Staatsregierung und dem Lande Glück wün— schen würde. . .

Demnächst nahm der Vize Präsident des Staats-Mini— steriums von Puttkamer wiederum das Wort:

Meine Herren! Die Rede, die Sie Alle mit so großer Auf⸗— merksamkeit gebört haben und der ich gewiß nicht mit geringerer Spannung gefolgt bin, legt mir doch die Verpflichtung auf, noch auf wenige Minuten Ihre Zeit in Anspruch zu nehmen, und das werden mir diejenigen Herren danken, die nach mir sprechen wollen, d. h. morgen, und ja dann für ihre Ausführungen einen längeren Zeitraum haben werden. Ich bin augenblicklich nicht in der Lage, aus den mannigfachen interessanten Gesichtspunkten der Rede des Hrn. Abg. Gneist alles das herauszuschälen, was ich nech zu erwidern habe; ich muß mir das auf ein sxäteres Stadium der Debatte vorbehalten, aber einige wenige besonders springende Punkte will ich mir doch zu erörtern erlauben und bitte um Ihre geneigte Nachsicht. Mich hat zunächst besonders derjenige Theil seiner Ausführungen berührt, in welchem der Herr Abgeordnete sich mit meiner Person beschäftigte. Er sprach ziemlich unumwunden aus, der eigentliche materielle Grund dieser Vorlage sei wohl mehr in dem persönlichen Belieben des jetzigen Ministers, als in sachlichen Erwägungen zu suchen. Nun, meine Herren, ein ungerechterer Vorwurf konnte mir in der That nicht gemacht werden. Abg. Gneist: Bitte ums Wort zu einer perssnlichen Bemerkung.) Ick will dann, wenn der Herr Abgeordnete einen Zweifel darüber hat, daß seine Bemerkungen diese Tragweite haben und im Hause so aufgefaßt sind, doch noch näher auf seine Worte eingehen. Er sagte, der Herr Minister des Innern hält unsere Berathungen in den 14jährigen schweren vparlamentarischen Kämpfen über die Selbst verwaltungsgesetze für Irrthümer, er hält den Standpunkt seiner sämmtlichen Vorgänger für ircthümlich und setzt dem gegenuber seine permõnliche Ansicht.

Nun kann ich Sie in der That versichern, daß ich nicht den Muth haben würde, eine Vorlage nicht nur von diesem Umfange, sondern irgend eine Vorlage ju machen, wenn ich mich nicht dabei auf die bei mir unerschütterlich feststehende Ueberzeugung stützen könnte daß ich die groge Majorität der Nation bei den in den Vorlagen ent⸗ baltenen Reformvorschlägen hinter mir habe, die den jetzigen Zustand für so durchaus unoll kommen bält, daß er einer Rexision und Reform dringend bedarf. Ich bitte Hrn. Pr. Gneist von der Ueberzeugung sich leiten zu lassen und ich glaube, er sollte mich doch, da ich längere Zeit die Ehre habe, mit ihm bekannt zu sein, soweit billig beurtheilen, daß ich sicherlich nicht aus dem Standpunkte des car tel est notre plaisir eine Vorlage von diesem Umfange, von dieser Wichtigkeit vor das Haus bringen würde mit der Prätension, sie auf meine persön—« liche Autorität hin anzunehmen.

Doch das nur beiläufig.

Der Herr Abgeordnete hat dann ferner einen Gesichtsrunkt in die Debatte geworfen, der vom höchsten Interesse war, den Gedanken nämlich, auch in dieser Materie der Gesetzgebung zu verfahren, wie man mit dem Reichsjustizgesetze verfahren hat, sie durch Sachverstän⸗ digen⸗Kommissionen womöglich jahrelang zorprüfen zu lassen und sie dann als sachoerstãndiges Produkt einer reiflichen Ueberlegung zunächst der Regierung und dann dem Hause vorzulegen. Er meinte, in der⸗ artigen Fällen hätten die Vorlagen, die auf solcher Basis von der Regierung gemacht werden, viel größere Chancen bei der Landesvertretung durchzugehen. Meine Herren, ich halte die⸗

sen Standpunkt für einen für die des vertretung äußerst bedenklichen. daju entschließen will, virtuell dad

Autoꝛitãt und Stellung der Lan⸗

. Bildung und Sachkenntniß Wenn eine Landesvertretung sich

in keiner Weise unterschiedenen Leut den Sattel zu heben und 3

Fer dekorativen Erscheinungen in

urch abzudanken, daß sie sich das ffion gewisserma gen oktroviren an im Interesse der konsti⸗ igen legielativen Berathung Die Staatsregierung Kommission sich zu iegend, daß das Kaus, bei der Zusammensetßung diese letztere wesentlich aus Sachverstandi⸗

diesem Kollegium berabzu mehr ganz entschieden der Meinung,

häufig einen recht schweren Stand hab welche ibm mit der aus der vorgehenden Sachkenntniß wohl die Meinung rich in der That sich nicht Prãäsident gewissermaßen ei gegenüber unter allen Umständen sein wird.

drücken unternebmen wollte. daß der Regierungs. Prasident en wird gegenüber den mit dem Leben ber⸗ alb möchte doch ichtspunkten man der Regierung. diesem Kollegium

M Je scrat⸗ für den Deutschen Reichs und Königl. s Preuß. Staats Anzeiger und das Central Handels. register nimmt an: die stönigliche Expedition des Nentschen Reichs · Anzeigers und Königlich RPrenhischen Staals Anzeigers: Berlin 8V., Wilhelm ˖ Straße Nr. 82.

Produkt einer Sachverstãndigen · Ko läßt, so ist das ein Standpunkt, den m tutionellen Freiheit und einer unabhäng doch kaum wird acceptiren können. ihr Mittel, mit einer so verständigen und es ist d mag es eine Mitwirkung nehmen, welche es wolle, einer solchen Kommission,

Deffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe nnd Untersuchungs- Sachen. Subhastationen. Autgebote, Vorladungen

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Erveditionen des Invalidendank , Rudolf Mosse, Saasenstein & Vogler, G. LZ. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

S. Jerschiedene Be 7. Literarische LIheater-· Anzeigen.

g. Familien · Jachrichten

heren Berũhrung egenübertreten, und desh n, daß aus diesen G rauf berufen kann, da n überwucherndes Element

1

kanntmachungen. nung nahe TVeckaute, Verpaehtungen, Submissionen ete. a Verlsosung, Amortisation, Ziuszahlung

A2. 8. v. von öffentlichen Papieren.

In der Bors en-

Annoncen · Bureau.

gen bestehen würde, welche als Praktiker auf dem Standpunkt der

darauf gar nicht weiter ein, daß der seiner Bemerkungen gewissermaßen d einmal mit ihm so bezeichnen ju seben wünscht; und er will auch Meine Herren, ) fallen; ich ge⸗ immer Recht zu ha— man durch die meisterin der G

Regierung stehen und die bei (iner Prüfung diefer ganzen Materie r Selbstverwaltungsgesetze ein Produkt zu Tage foͤrdern würden, welches den Sympathien des Hrn. Abg. Gneist fehr wenig ent- sprechen würde. .

Weiter hat dann der Herr Abgeordnete es gerügt, wie ich annehme, denn aus dem Beifall, der auf der linken Seite des Haufes ihm zu Theil wurde, muß ich das annehmen daß das Dber⸗Ber⸗= se Vorlage nicht vorher gebört worden sei. Meine Herren, die Thatsache ist richtig, aber sie beruht auf einer wohlerwogenen Ueberlegung. Ich glaube nicht, meine e dem Ansehen des höchsten Verwaltungsgerichts fẽrderlich fein kann, Fragen der J Es ist dazu berufen, der oberste Wächter des estehenden Rechts zu sein; aber sich in die Diskussion über Aenderun und damit in das Parteigetriebe hineinzubegeben ! . Ober ⸗Verwaltungsgericht in seinem eigenen Interesse nicht für rathsam.

Es hat mich diese Auffassung des Hrn. Abg. Dr. Gneist in bohem Maße frappirt, die Regierung ist aber nicht in der Sage, ibm auf diesen Weg zu folgen.

Nun, meine Herren Herrn Abgeordneten in

geordnete am Einga an dem jetzigen Zustand ch allen Seiten hin gleichmäßig Parteien gleichmaͤßig vertbeilen eil davon der Regierung zuweis rung ihrerseits sich ganz ruhig ge t zu den Leuten, die glauben, ch bin der Meinuung, d die Erfahrung ist die Le n Standpunkt, der, wie i : auf das eminenteste dok sind nicht hervorgegangen aus ein retisch gegenüberstehendes anderes S stehenden Communis opinio der daß der gegenwãrti fällig, zu komplizir gemacht ist, daß sie

Subhastatio nen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Amtsgericht Hamburg. Oeffentliche Zustell ang. n . ssinstraße 2, bier, vertreten durch Rechtsanwalt 22 2 klagt gegen den Oscar, richtiger Robert dolph Oscar x Aufenthalts wegen Bezahlung von 56 ei am J. No— nember 188 fällig gewesener Mietze, mit dem An. trage, den Beklagten kostenpflichtig, einschlieỹlich der Fosten des Arrestrerfahbrens, zur Bejahlung von 55 Æ am 1. November v. J. fällig gewesener Miethe ju verurtheilen, auch den Kläger zu befugen, sich für diese 50 nebst den Kosten aus den hinterlegten 62 A bejablt zu machen und diese Summe, soweit jureichend, zu erheben, sowie das abzugebende Ur⸗ theil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor das Civilabtbeilung J., auf Montag, den 26. Februar 1883, Vormittags 10 Uhr. ; Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 12. Januar 1883. Rentzow, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Hamburg.

Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Sophie Fricke, geb. Breitkopf, zu Clausthal, vertreten durch den Rechts anwalt Marcard zu Osterode a4. H., klagt gegen den Kaufmann Wil— helm Heinrich August Fricke aus Harlingerode, zu— letzt in Clausthal, jetziger Aufenthaltsort unbekannt, wegen Ehescheidung aus dem Grunde böslicher Ver⸗ lassung mit dem Antrge, die zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Ehe scheiden, und ladet den Beklagten jur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer J. des Königlichen Landgerichts zu Göttingen auf

Montag, den 7. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr,

einen bei dem gedachten Ge—

gerichts Berlin J. aftlos erklärt worden ist. Berlin, den 6. Januar 1883. Hoffmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts J. Abtheilung 54.

vom 21. Dezember 1882, Aus fertigung.

Im Namen Sr. Majestät des Königs

erläßt das Kgl. Amtes den K. Amtsrichter T in Sachen Amortisirung von Urkunden er Sitzung am 8. Januar 1883 nach-

e ich will es

das gebührende Th das läßt die höre wahrlich nich ben, sondern i belehrt wird: Und das ist ei Vorlagen sich

Der Kaufmann ericht Regensburg J. durch

waltungsgericht über die Bekanntmachung.

Von dem unterzeichneten Amtsgerichte sind durch die verkündeten Ausschlußurtheile im Aufzebots der- fahren nachstehende Urkunden für kraftlos erklärt:

I) das auf die Namen der Geschwister Kubles zu

Erfurt ausgefertigte Sparkassenbuch der städti⸗ schen Sparkasse zu Erfurt Nr. 57 624 über

Mechaniker, unbekannten

esetzgebung, in öffentlich gerade in diesen n Diese Vorlagen em dem bisherigen Systeme tbeo⸗ sondern aus der fest⸗

ganzen Landes,

abgegeben und nur ei Anzeigen bekannt gemacht werden. 1883, Januar 5.

erren, daß es ö Auf Antrag des Verwalters Josef Bauer in Allung werden nachstebende zwei Scheine der Sxar— Nr. 16 095 de dato 19 Mai 15361, Ta Bauer zu 50 Gulden vormali⸗ Währung, und Nr. 10 507 de dato 18. Juni 13873, lautend auf Jo ö 25 Gulden vormaliger süddeut kraftlos erklärt. Kosten des Verfahrens hat Antragsteller auer zu tragen. Thatbestand und Entscheidungsgründe.

. K. Amtsgericht Regensburg J. Der K. Amtsrichter. ö gez. Tischler. Vorstehendes Urtheil wurde verkündet am achten Januar eintausend achthundert drei und Zur Beglaubigung: Regensburg, 19. Januar 1883. Der K. Gerichtsschreiber. 0 gez. Emmer. Zur Beglaubigung: Regensburg, am 13. Januar 1883. Gerichtsschreiberei am K. Amtsgerichte Regensburg J. Der K. Sekretär

gen der Gesetzgebung

halte ich für das Mehrheit des

ge Bebördenapparat und das Verfa zu wenig für die Einsicht des einfache daber der Revision und der Reform b attet, meine Herren, eiter noch auf das

kasse Regensburg lautend auf Ther

das aus der notariellen Schuld⸗ und Pfandver⸗ ger sũddeutscher

schreibung des Fleischermeisters Johann Julius Schmöger zu Erfurt vom 16. Juli 1853 und dem Hyvothekenbriefe vom 16. August 1853 bestehende Hyvothekeninstrument über 120 Thlr. 5609 , eingetragen für den Stellmacher Jo⸗ hann Christian Nikolaus Taute zu Srfart, Ab theilung IIl. Nr. J des Grundbuchs, über das zu Erfurt Anger Nr. 49 belegene Wohnhaus, Band 42 Seite 241. Erfurt, den 10. Januar 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIII.

n Mannes f j ef Bauer jun. . und die Zeit ift zu weit J Alles einzugehen, was der Herr Ich erkenne an, daß er mit at, und die große Aufmerk— geworden ist, auch auf gewiß keinen Zweifel twickelt, kann ich nur der Zeit die Anschauungen r guten Hoffnung in das ordneten Gneist, ich will nicht meiner Ansicht, aber nicht einen würde. Und dann muß doch noch hervorragender Staats rechte lehrer und weit verbreiteten Buche, Informationen ner genommen hat, wie das hier in ft im Jahre 1879 gefchehen ist, dann kann ten Standpunktes, wie wir sie Werth beimessen, um mich in Nothwendigkeit einer Aenderung unserer ichtungen auf dem Gebi r Selbstverwaltung ir Ein Vertagungsantrag Persönlich bemerkte der Abg. entfernt den Minister einer Willk nur gesagt, es dürfe ni des Ministers das Ver den zweiten Punkt betreff Wissenchsaft wenigstens f eitire, dies nicht bruchftückme habe dem Minister persönlich zugeschickt, gie ausführlich deklarirt seine früheren Ansichten habe berich ihn aber der Mini und so gethan,

vorgeschritten, um w bgeordnete in seiner Rede berührt. größter Meisterschaft heute gesprochen b samkeit, die ihm bis jum Schfuß ; Seiten der Regierungsbank, wird ihm dar J Aber von dem Standpunkte, den er en sagen: es ist wunderbar, wie der Menschen wandeln! Haus eingetreten, daß ich an dem Abgeord sagen, einen entschiedenen Vertreter so entschiedenen Antagonisten haben einmal betont werden: wenn ein gewordenen ĩ Fundgrube entschiedene Stellung zu einer Frage der von mir zitirten Schri ich der Entwickelung des e heute gehört haben, nicht den vollen meiner Ueberzeugung von der Gesetzgebung und unserer Ein nisation der

wenn ich an die Sxitze dessen. was ich dem der Sache selbst zu erwidern hätte, gewisser· maßen einen Text setzen wollte, so würde ich die Worte eines be⸗ rühmten Rechtslehrers benutzen können, die erlaubt sein wird, hier mitzutheilen, weil sie in nnee der beste Vertreter der Regierungs⸗ sind, welchen man hei? hier in dem Buch des Hrn. Abg. Dr. Gneist „Ueber den Rechtsstaat“, das ich seiner Güte verdanke und aus dem ich ungemein viel Beleh— rung und Information geschöpft habe: .

Noch nachtheiliger wirkt jedenfalls die persönliche Trennung zwischen Bezirksrath und Bezirksgericht, Provinzialtath und Pro zinzialausschuß, die aus den divergirenden Ideen der Parteien und Individuen über Selbstverwaltung hervorgegangen ist, und welche durch einen festen Plan, der von der Regierung energisch festzuhalten

vermeiden gewesen wäre.

Amtsgericht zu Hamburg,

2c. Josef B

denken kann. sich im Laufe

In Sachen, betreffend das Aufgeb bezw. Abth. III. Nr. 1 auf? bezw. 39 Gleinitz und Abth. III. Nr.“ ladowo und der darüber gebildeten Instrumente,

hat das Amtsgericht zu Schmiegel am 11. Ja—

ot der Post

SIC ö

Es handelt sich einheitliche Verwaltungs rechts,

; 9 ntgegengesetz einheitlichen

auch die wirthschaftliche Verwaltung der Gemeinden unter⸗ und einzuordnen hat. S er schlußsachen und einfache Dekretur sind ja nur verschiedene Formen der Beschließung, die in einer gesetzmäßigen Verwaltung durch die ver schiedene Interessenseitigkeit der Geschäfte bedingt sind. liche Einheit der obrigkeitlichen Thätigkeit wird es deshalb jeder · jeit rathsam machen, im Bezirks verwaltungsgericht dem Regierungs⸗ Präsidenten ein Recht des Vorsitzes zu wahren. J Meine Herren, ich bedauere es, wenn bei einem so ausgezeich neten Manne, wie der Hr. Abg. Gneist es unbestritten ist, in kurzer Zeit ich kann nur annehmen, unter der Pression irgend eines mir unbekannt sich gehen können,

Provinzen, Streitsachen, Be⸗ ete der Orga⸗ gendwie erschüttern zu lassen. e angenommen. Dr. Gneist, er habe nicht Willkür zeigen wollen, sondern cht mit jedem Wechsel in der Person waltungs system geändert werden. Was so könne er nur sagen, es gelte in der val, wenn man einen Schriftsteller sondern ganz zu thun. Jahre 18785 eine Schrift habe, wie und warum er xichtigen müssen. ster ganz außer dem Zusamme als ob ihm unbekan die große Mehrheit des Hauses mit worden sei; der Minister benutze dem Lande zu sagen, eine plötzliche einem Zeitungsreporter passire, einen Streit zwischen ein Minister sei es nicht die richtige Weise.

Der Staats⸗Minister von Puttkamer erwiderte, ihm sei es nicht in den Sinn gekommen, dem Abg. Gneist au Meinungsänderung einen Vorwur Aenderung nur als Thatsache konstatirt. Abg. Gneist dazu bedurjt habe, Meinung zu gelangen, das intere in keiner Weise.

dem Bande

die über die Post Abth. III. Nr. 2 bezw. bezw. 39 des Grundbuchs von Gleiniß und über die Post Abth. 1II. Nr. 2 auf Bl. 5 des Grundbuchs gebildeten Hypotheken ⸗Instru⸗ zu erklären, die Kosten des rfahrens aber von dem Antragsteller und Gläubiger, Tischlermeister Adolf Nerlich zu Schmiegel, einzuziehen. Von Rechts

Amtsgericht Barel I. Es werden folgende Abwefende:

I) die Wittwe des am 30. Oktober 1848 zu Neuen— burgerielde, Gemeinde Neuenburg, Großherzog— tbum Oldenburg, verstorbenen Brinksitzers Dierk Oltmanns, Wübke Margarethe, geb. Dierks,

Sevptember 3,

von Poladowo

z 55 . 8. mit der Aufforderung, mente für kraftlos

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ; Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht. Göttingen, den 11. Januar 1883.

A Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Der Kaufmann Seelig Zander zu Konitz klagt egen den Schmiedegesellen rause, früber zu Ploetzig, Kreis Flatow, wohnhaft, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen 87 n 60 3, nebst 6 Prozent Zinsen seit dem Tage der Klage— zustellung für gekaufte und empfangene Waaren im Jahre 1889, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung dieser Summe, und ladet den Beklag— ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Konitz auf den 5. März 1883, Vormittags 9 Uhr,

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemäackt. Konitz, den 11. Januar 1883. (gez. Kriesel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Umstandes, den Anschauungen vor ber was ich eben verlesen habe und dem, was wir von der Tribüne aus des Herrn. Abgeordneten soeben entnommen haben. Wenn ich ein Motto an die Spitze der jetzigen Regierungsentwürfe hätte stellen wollen, so hätte ich Wort für Wort nichts anderes schreiben können, als was hier geschrieben steht. Was thun denn Sie beweisen in einer wabrhaft klassischen Kürze und so schlagend, wie irgend möglich, daß die Verwaltung selbst von der Mitwirkung bei der Ausübung der Verwaltungs gerichts barkeit nicht auggeschlofsen werden darf. Warum? weil es sich hier um ein einbeitliches Gebiet handelt, nicht, wie im Civilprozeß, blos um Klage und Gegenklage und bestrittene Ansprüche, sondern zugleich stets um die vollständige Abwägung des offentlichen Interesse, Di Verwaltung soll sich ihrer Verantwortlichkeit natürlich stets bewußt sein und soll überall Rede stehen für ihre Handlungen, aber sie soll auch da, wo sie im Wege der kontentiösen Anfechtung in Anspruch genom⸗ men wird, ein Recht haben, innerhalb desselben Forum, vor dem sie er= scheint, um Rechenschaft zu geben, der angemessenen Mitwirkung und der Vertretung ihrer Interessen sicher zu sein.

Das ist ja auch der Standpunkt, den andere liberale Redner schon vor dem Hrn. Abg. Gneist mit der größten Schärfe ausge⸗ Der Hr. Abg. Dr. Lasker doch gewiß eine Auto= ritat für die liberale Partei wie hat er sich über den Vorsitz des Regierungs Präsidenten im Verwaltungsgericht geäußert? In der da maligen Diskussion über die Kreisordnung heißt es in einer Rede des Abg. Pr. Lasker aus dem Jahre 1872 folgendermaßen:

Vielmehr soll die Deputation für das Heimathwesen, welche gegenwärtig besteht, in das Verwaltungsgericht umgewandelt wer⸗ Das macht einige Abänderungen nothwendig; die wichtigste derselben ist, daß der Präsident der Regierung jederzeit den Vorsitz auf diese Weise den innigen Verband zwischen der Vermaltung und der Praxis des Verwaltungsgerichts herzustellen. .

Sehen Sie, meine Herren, dieses ist in der That der Kern der ganzen Sache, so auch in der eben citirten Aeußerung wird er wieder vollkommen klar und schlagend getroffen. n l barkeit entbehrt eines wesentlichen Moments ihrer Solidität, Grund— lichkeit und Wirksamkeit, wenn sie sich nicht innerhalb ihres Schooßes selbst eines mit der Verwaltung und ihrem Wesen genau vertrauten Organs erfreut, wenn nicht durch die Mitwirkung eines solchen bei allen zu treffenden Entscheidungen der innere Zusammenhang der Ver— waltung und Verwaltungsgerichts barkeit festgehalten wird. .

Nun sagt der Hr. Abg. Gneist am Eingange seiner Ausfäh— rungen: ja, ich bin an sich außerordentlich sympathisch gesinnt gegen die Vereinfachung, wenn sie nur möglich wäre. schon die ganzen Jahre hindurch gehört, daß immer gemeint wird, ich bin durchaus sympathisch berührt von den vorgeschlagenen Vereinfachungen im Organismus der Mittel Instanzbehörden, zei Ich bin in Gegentheil der Ansicht, der Erfolg wird zeigen, wenn man sich nur über gewisse Grenzen einigt und die Ansichten ab= geklärt sind, daß dann in der That durch eine gemeinsame aus dauernde Arbeit doch das erwünschte Ziel wird erreicht werden können.

Herr Abgeordnete meint: Ich bin für jede Vereinfachung, die mit der Rechtssicherheit vereinbar ist, aber das, was hier geboten Ich muß das nach jeder Richtung bin als unzutreffend bezeichnen, wenigstens, soweit der Herr Abgeord— Anspruch genom⸗ in dem projektirten

Wandlungen

geboren 1815, zwischen dem,

des Grundheuermanns Jürgen Diedrich Dierks seiner Ehefrau Gesche, Detken (DOetjen), welche etwa im Jahre 1 mit einem außerehelichen Sohne, in Begleitung eines Webergesellen Wilhelm Willms aus Etzel nach Amerika ausgewandert und seit schollen sein soll;

Wilhelm Wilke Willms aus Neuenburgerfelde, Gemeinde Neuenburg. Großherzogthum Slden⸗ kurg, geboren 1850, Februar 23, außerehelicher Sohn der unter 1 genannten Wittwe des Dierk Oltmanns zu Neuenburgerfelde, Wäübke Nar⸗ garethe Oltmanns, geb. Dierks, und des Weber— gesellen Wilbelm Willms aus Etzel, der von seinen Eltern etwa im Jahre 1850 mit nach Amérika. genommen wurde und seitdem ver— schollen ist; Thalke Margaretbe Dierkt aus Driesel, Ge⸗— meinde Zetel, Großherzogthum Oldenburg, ge⸗ boren 1818, Mai 13, Tochter des Grundheuer— manns Jürgen Diedrich Dierks ju Driesel und seiner Ehefrau Gesche, geb. Detken (Oetjen), ge⸗ schiedenen Ehefrau des Schusters Johann Ger— hard Janssen, zu Winkelsheide, Landgemeinde nach Amerika

zu Driesel und

, . Bekanntmachung.

Durch Urtheil vom 29. Dezember 1882 sind:

I) die Gläubiger der auf Borek Hauland Nr. 13 Abtheilung III. Nr. 1 für Marianna, geb. Beszterda, verehel icht gewesenen Wojciechowska, eingetragenen 125 Thlr. 10 Sgr. 623 Pf. und

Heute habe nhang citirt nt wäre, warum er und ihm anderer Ansicht ge— ; utze hier seine Stellung, um in seinen (des Redners) Afichten Wandlung vorgegangen.

ustellung.

resp. Besitzer diese Worte dar?

2) die Gläubiger der auf Hohensee Nr. 16 Ab— theilung III. Nr. 3 für die Erben des Valen— tin Urbanski eingetragenen 15 Thlr. 20 Sgr. nebst Zinsen übertragen auf dem Grundstücke Hohensee Nr. 5, 40, 41, 45 und 26, 3) die Gläubiger der auf Schoenthal Nr. 1 Ab— tbeilung III. Nr. I zur Sicherung der von dem Besißer übernommenen Verpflichtung, die Nach⸗ laßschulden nach Johann Gottfried Bensch zu bejahlen, eingetragenen Kaution von 9560 Thlr., 4) die Gläubiger der auf a. Abtheilung III. Nr. 2 für den Kaufmann Michael Schoenlank in Posen eingetragenen 7 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. nebst Zinsen und 19 Sgr. Kosten,

b. Abtheilung III. Nr. 8 für den Töpfermei— ster Friedtich Wilhelm Ebensberger in Dir— schau eingetragenen Kostenforderung von 7 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf,

5) die Gläubiger der auf Binkowo Nr. 23 Ab⸗ theilung III. Nr.“ Matheus und Roch Skorupski eingetragenen 16 Thlr. 20 Sgr. oder 100 Fl. poln. nebst

n Wenn das „habe er nichts dagegen; für em wissenschaftlichen Mann und einem

achen; er habe diese Wie lange Zeit der um zu der Aenderung seiner ssire ihn (den Minister) hier Er könne auch in der Thatsache, daß der Abg. Gneist so liebens würdig gewesen sei, Gneist) späteren Geistesprodukte einen Grund sehen, zunehmen.

Der Abg. Dr. Gneist bemerkte, wie sei der Minister dazu gekommen, von einer ihm (dem Minister) unerwarteten Wand⸗ lung in seinen (des Redners) Ansichten zu reden, doch die Motiwe gekannt habe, Meinung berichtigt habe? Im verpflichtet gewesen zu erklären, ausgeführt habe,

Hohensee Nr. 45:

sprochen haben.

ihm seine (des Abg. r zugänglich zu machen, nicht einen anderen Standpunkt hier ein—

Verkaufsanzeige nebst Ediktalladung.

Zimmermeisters Lühmann Wilhelmsburg, Gläubigers, gegen den Köthner Jür⸗ gen Brockmann daselbst, Schuldner, soll die Letztẽrem börige Koihstelle Rr. 121 nebst Zubehör, am eiherstiege auf Wilhelmeburg belegen, in der Grundsteuer⸗Mutterrolle für Wilhelmsburg unter irt. 335 Karte 3 Parz. 683, 65, 6845655 und 685 / 247 eingetragen, bestehend aus einem Wohnhaufe und Ewa 50,31 a Land und wegen ihrer Lage an der

der Hamburger und Wilhelmsburger sich besonders zur Anlage einer Wirthschaft s gewerblichen Unternehmens zwangsweise in dem dazu auf

Dienstag, den 17. April 1883,

. Vormittags 11 Uhr, ierselbst anberaumten Termine ö Die Kaufbedingungen I schreiberei zur Einsicht a r werden damit geladen. e, welche daran Eigenthum rechtliche, fideikommissarifche, P dingliche Rechte, insbef berechtigungen zu haben vermeinen, w im obigen Termine darüber lautenden Urkunden vorzulegen, daß im Nichtanmeldungs⸗ ltniß zum neuen Erwerber erloren gehe.

etwa 1854 gewandert und seitdem verschollen ist;

der Matrose Johann Eilers aus Steinhaufen, Gemeinde Bockborn. Großherzogthum Oldenburg, Sohn des Brinksitzers und Webers Johann Ogermann Eilers ju Steinhausen und seiner Ehefrau Gesche Margarethe, geb. Brunken, ver⸗ schollen seit etwa 1370, geboren 1847, April 18 Anton Friedrich Minen aut Jaderaltendeich, Gemeinde Jade, Großherzogthum Oldenburg, Sohn des Köters Johann Friedrich Meinen zu Jaderaltendeich und seiner Ehefrau Ablke Mar⸗ garethe, geb. Bartels, verschollen seit etwa 1869, geboren 1834, Oktober 1;

hiermit aufgefordert, sich in dem auf

den 21. Dezember 1883

vor dem hiesigen Amtsgerichte angesetzten Termine durch einen im Großherzogthum einschließlich der Erbherrschaft Jever wohnenden Bevollmächtigten zu melden, unter der Ver⸗ warnung, daß sie im Falle der Unterlassung der Meldung für todt erklärt werden sollen und ihr Vermögen den in Folge ihres Todes dazu am nächsten Berech— tigten verabfolgt werden wird.

Zugleich werden die Erben der Genannten und alle zur Nachfolge in deren Vermögen etwa sonst Berufenen, sowie auch alle Diejenigen, welche For⸗ derungen an die Verschollenen zu haben glauben, hiermit aufgefordert, in dem angesetzten Termine persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte ihre Ansprüche und Forderungen anzumelden, zur Ver— meidung der in dem Gesetze vom 22. Mai 1858 ge— dachten Nachtheile, nach welchem Gesetze:

„I) wenn sich Niemand meldet und als erbberechtigt legitimirt, das Vermögen der Verschollenen für erbloses Gut erklärt, im entgegensetzten Falle aber den sich als berechtigt Legitimirenden ein gehändigt werden soll, und

der nach dem Aueschlusse sich meldende und legi⸗ timirende Berechtigte alle nach dem Ausschluffe bis zur Anmeldung in Betreff des Vecmögens der Verschollenen getroffenen Verfügungen an— erkennen muß und keine Rechnungsablage for. dern kann, sondern sein Anspruch sich auf die Bereicherung Derjenigen, welchen daß Vermögen eingehändigt ist, unter Ausschluß der erhobenen Nutzungen beschränken soll. . Forderung des nach dem Ausschlusse sich meldenden Gläubigers sich denjenigen, welchen das Vermögen eingehändigt ist, gegenüber auf deren Bereicherung unter Ausschluß der er hobenen Nutzungen beschränken soll.

In Sachen des

da derselbe aus denen er seine frühere Gegentheil sei der Minister daß er schon vor vier Jahren Ideen habe berichtigen

Der Staats Minister von Puttkamer erklärte, er halte dies Verlangen für unberechtigt, um so mehr, Gneist dem Hause soeben in anderthalbstündig Wandlun wickelt ha gewußt habe? mentarischen Waffe Gebrauch gemacht.

Der Abg. Dr. Gneist bemerkte, er kö5aune nur das von statiren; schon vor Jahr und Tag, der Tribüne, habe er auseinander— g habe ändern müssen. Es in extremer Parteiweise Jemanden auf n, wie es wohl unter den Theologen

die beiden Brüder übernehmen kann,

sei beziehungsweise die Rechtsnachfolger der genannten

J Gläubiger mit ihren Ansprüchen auf die vorbejeich neten Hypothekenposten ausgeschlossen. Schrim m, den 29. Dezember 1882. Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

Durch Urtheil der J. Cirilkammer des König lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 29. November 1882 ist die jwischen den Eheleuten Handelsmann Friedrich Prosch in geb. Kesper, l Bütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagebehändigung für aufgelöst erklärt worden. Schuster,

Ge richtsschreiber der J. C. K. des Königl. Landgerichts.

Die Verwaltungsgerichts als der Abg. er Rede jene g seiner (des Abg. Gneist) Ueberzeugung selbst ent— be. Sollte er demselben nun noch attestiren, daß er das

hier nur von emer erlaubten parla—

persönlich oder ff entlich versteigert iegen auf hiesiger Solingen und der Meine Herren! Das

ihm Gesagte nochmals kon als Schriststeller und von gesetzt, weshalb er seine Meinun sei kein Kunststück, ein Wort festzunagel vorkomme.

k vertagte sich das Haus um 5m Uhr auf Dienstag r.

hab wir nun Kaufliebhabe zaben

is, Näher⸗, lehn⸗ fand und sonstige ondere Servituten und Real— erden aufgefor⸗ anzumelden

Nr. 387. Josef Bausch von Kirchen und Hau— sen wird für verschollen erklärt und sein Vermögen den muthmaßlichen Erben Maria, Theresia, Maria und Maria Bausch von dort in fürsorglichen Besitz gegeben. Engen, 9. Januar 1883. Gr. Amtcegericht. Volkert.

Im Namen des Ftöönigs!

In der Seiffert'schen Aufgebotssache hat das Königliche Amtsgericht in Oppeln am 9. Januar 1883 durch den Amtsrichter Bogatsch

für Recht erkannt:

1) der Nachlaß des am 17. Vktober 1881 zu Wilhelmsthal verstorbenen Spediteur Berthold Seiffert wird dem landesherrlichen Fiskus zu= gesprochen, ö.

2) die unbekannten Erben werden mit ihren An— sprüchen und Rechten an den Nachlaß ausge-

Oppeln, den 9. Januar 1883. Königliches Amtsgericht, Abtheilung III.

Inter dem Verwarnen,

falle das Recht im Verhä des Grundstuͤcks Harburg, den 12. Januar 1883. Königliches Amtsgericht, Abth. III. Heinichen. Ausgefertigt:

wird, zerstört die Rechtssicherheit.

Regierungs⸗Präsidenten Verwaltungsgerichts kollegium. Der Herr Abgeordnete hat weniger Gewicht auf die Abhängigkeit des Regierungs⸗Präsidenten gelegt. Er vointirte mehr die Uebermacht des Präsidenten, ausgerüstet mit seinem Generalstabe, gegenüber den Laien. . daß so häufig, wenn es sich um die Mitwirkung des Laienele mentes handelt, der Selbständigkeit, Ein⸗ sicht und der Widerstandsfähigkeit dieses Elementes gegen etwa ver⸗ suwte unberechtigte Einwirkungen so ungemein gering-s Vertrauen entgegengebracht wird. Wenn das die stehende Uebung werden sollte, so machen Sie in der That das Element der Laienmitwirkung in hobem Maße unpopulär, Sie diskreditiren es. legium die Laienmitglieder die durch das Gesetz gegebene Garantie haben, wie es unsere Vorschläge enthalten, daß, wenn sie wollen, ihre Stimmenzahl entscheiden; dann möchte ich doch den Regierungs-Präsidenten sehen, der mit feinem sogenannten Generalstabe

menen Vorsitz des

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Bekanntmachung. wird hiermit zur öffentlichen Ken daß das Hypothekenzw

4 Mai 1844, 1. Februar, 14. und 20. Mãrz, Juni 1854 über die für das Auguste Weiß zu Berlin lauf aße 17 belegenen, der Hand⸗ Warburg & Co. gehörigen, im Grund glichen Amtsgerichts J. Berlin Fried⸗ 14 Nr. 1030 verzeichneten Grund⸗ Nr. I3 eingetragenen Königlichen Amts⸗

Es ist, doch wohl bedauerlich,

in der obrigkeitlichen Verwaltun eigdokument vom

K April, 12. Mai und 6. Fräulein Henriette Luise

Wenn in einem Kol⸗ dem daselbst Mohrenstr

buche des Rönĩ ichstadt Band stücke in Abtheilung III. unter 00 Thaler durch Uriel dez

die Majorität bilden, also durch

selbstãndigen,

Sckließlich werden Alle, welche von dem Leben der Tode der sub 1 bis 5 oben aufgeführten Ver— schollenen Nachrichten besitzen, aufgefordert, solche gegen den oben gedachten Termin dem Gerichte mit⸗ zutheilen.

Der Ausschlußbescheid und das Erkenntnis auf Todeserklärung wird J

am 2z8. Dezember 1883. umal in den Oldenburgischen

Lehrhoff.

2442 Vermögens Beschlagnahme.

Durch Beschluß der Straikammer f. des K. Land⸗ gerichts hier dom 15. Dezember vor. J. ist das im Deutschen Reiche besindliche

wegen Verletzung der Wehrrflicht r

Vermögen des verurtheilten Jo⸗

hann Friedrich Holder ron Unterlemmin zen O. A. Kirchheim, geboren ; S. 149 Abs Z des St. G. B. und 8. 326 Aer der St. P. D. bis zum Betrage von 6665 6 mit Beschlag belegt worden. Dieser Beschluß wird hiermit veröffentlicht. Stuttgart, den 19. Januar 1335.

59 1 2 28 286 2. Februar 1359, gemäß

FK. Staats anwaltschaft. Sieber, H. St. A.

2433) Gütertrennungsklage. Die Ehefrau des Kohlenhändlers Facob Bongardt,

eborene Waasem, zu Godesberg, vertreten

ode berg wegen Gütertrennung, mit dem Antrase auf Auflöiung der

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der Il. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 22. Februar 1883, Vormittags 10 Uhr, bestimmt.

Donner,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

2465 SHerzogliches Amtsgericht Schöningen hat in seiner öffentlichen Sizunz am 6. Januar é. nachstehendes

Ausschlußurtheil: In Sachen, den Aufgebotsantrag des Maurers riedrich Meyer und dessen Ehefrau Friederike, geb. Heinemann, zu Schöningen betreffend, wer⸗ den damit die unbekannten Inhaber, sowie alle Diejenigen. welche auf die in der Obligation vom 21. Oktober bezw. 8. Nocember 18335 ver— briefte, auf das Wohnhaus Nr. ass 3 hierselbst eingetragene Hypothek Anspruch machen, mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und die Hypo— thefen-Urkunde den Eigenthümern gegenüber für kraftlos erklärt. gez A. Heise.

0

abgegeben und verkündet.

Beglaubiat: L. Weddig, Reaistrator,

Gerichtsschreiber.

2468 Bekanntmachung. '

Hypotheken⸗Dokument über noch 91 Thlr. 9 ) 3 gr. 11 Pf., Rest von 137 Thlr. 20 Sgr.

0 Pf. Großvatererbtheil der Geschwister Julian na und Adalbert Nehring, eingetragen auf Slup Nr. 24 Abtheilung III. Nr. L ist durch Erkenntniß des unterzeichneten Amtsgerichts vom 22. Dezember 1882 für kraftlos erklärt.

Graudenz, den 7. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht.

2470 Bekanntmachung.

Das auf den Namen des Zimmermanns Joseph Adler zu Scheibe lautende Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Glatz über 958 Mark 8 Pf. Nr. 1326 ist durch Urtel des hiesigen Amtsgerichts vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden. Glatz, den 5. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht.

2467 Bekanntmachung.

Der Hypothekenbrief über die auf dem Grund— buchblatte Nr. 12 Ober-Schmollen in Abth. III. loco 3 für die verwittw. Schuhmachermeister Eckert, Juliane, geb. Kube, in Bernstadt aus der notariellen Schuldurkunde vom 2. Januar 1877 am 19. Ja⸗

1877 eingetragene Darlehnsforderung von

1500. 416 und 55 Prozent Zinsen, ist durch Ausschluß⸗ urtheil vom 2. Januar 1883 für kraftlos erklärt worden.

Oels, den 3. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht.

24650 Im Namen des Känigs!

Auf den Antrag des früheren Gemeindevorstehers Anton Galisch zu Ruptau, vertreten durch den Rechtsanwalt Hoffmann in Ratibor, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Loslau am 2. Januar 1883 durch den Gerichts-Assessor Schaefer für Recht: Die über die Post Abtheilung III. Nr. 7 des Grundstückes Blatt 89. Nieder-Marklowitz, in Höhe von 150) 16 gebildete Hypothekenurkunde, bestehend aus der Schuldurkunde vom 14. August 1876 und dem Hypothekenbriefe vom 3. Dezember 1878, wird für kraftlos erklärt.

Im Namen des Königs!

In der Aufgebotssache, betreffend die Todeserklä— rung des am 5. November 1825 im Amte Buer (Eckeresse) geborenen Johann Theodor Brauckmann, Sohn der Eheleute Herm. Brauckmann und Angela, geb. Küpper, hat das Königliche Amtsgericht zu Buer durch den Amtsrichter Bohnstedt am 6. Ja nuar 1883 für Recht erkannt:

Der am 5. Nevember 1825 in Eckeresse bei Buer geborene Johann Theodor Brauckmann wird für todt erklärt.

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