nehmigt, sodann der Rest der Vorlage ohne Debatte. Eine Reihe von Petitionen wurde durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt erachtet.
Es folgte die zweite Berathung der Verordnung vom
24. August 1882, betreffend die Vertretung des lauenbur⸗ gischen Landes⸗-Kommunalverbandes.
Die Kommission beantragte durch ihren Referenten, Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa, der Verordnung die ver⸗
fassungsmäßige Genehmigung zu ertheilen.
Von den Abgg. Berling und Dr. Hänel lagen eine Reihe
von Amendements zu den Artikeln J. und 1IV. der Verordnung vor; dieselben lauten:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
1. Dem ersten Satz des Artikels J. hinzuzufügen:
jedoch mit folgenden Maßgaben:
Die nach 8§. 84 der Kreisordnung dem Kreise nach Maßgabe seiner Bevölkerungsziffer zustebende Zahl von Kreistagsabgeordneten wird auf die drei Wahlrerbände der größeren Grundbesitzer, der Landgemeinden und der Städte wie folgt vertheilt:
a. die Zahl der städtischen Abgeordneten beträgt 9, von denen
eine jede Stadt 3 zu wählen hat,
b. von der nach Abzug der städtischen Abgeordneten übrig blei⸗
benden Zahl erbält der Wahlverband der größeren ländlichen
Grundbesitzer 8, der Wahlverband der Landgemeinden 12. ö 2) An Stelle des Artikels IV. die folgenden Paragraphen zu
etzen:
§. a4. Zum Zwecke der Verwaltung der Angelegenheiten des Kreises wird ein Kreisausschuß bestellt.
§z b. Der Kreisausschuß besteht aus einem Vorsitzenden und fünf Mitgliedern. Außerdem ist der Kreisdirektor von Amtswegen Mitglied des Kreisausschusses.
S. «. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Kreisausschusses werden von dem Kreistage auf 6 Jahre gewählt.
S. d. Der Vorsitzende des Kreistages kann den Sitzungen des Kreisausschusses mit berathender Stimme beiwohnen. Das Gleiche gilt in Angelegenheiten des Patronatsrechtes von dem Superinten—⸗ denten des Kreises.
§. e. Zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der kom⸗ munalen Verwaltung des Kreises wird ein Kreiedirektor bestellt, welcher von dem Kreistage auf mindestens 6 bis höchstens 12 Jahre zu wäblen ist.
Der Kreisdirektor bedarf der Bestätigung des Königs.
S. f. Der Kreisdirektor führt unter Aufsicht des Kreisaus—⸗ schusses die laufenden Geschäfte der kommunalen Kreisverwaltung.
Er bereitet die Beschlüsse des Kreigausschusses vor und trägt für die Ausführung derselben Sorge.
Er ist der Dienstvorgesetzte sämmtlicher Kreisbeamten.
Er vertritt den Kommunalverband nach außen.
Der Abg. Dr. Hänel erklärte, er sei nachträglich zu der Erwägung gekommen, daß es verfassungsmäßig richtiger sei, statt seines Antrages einen Gesetzentwurf anzunehmen, dessen Ss. L laute: „Der Verordnung vom 24. August 1882 wird die verfassungsmäßige Indemnität ertheilt“ und dessen fol— gende Paragraphen dann die ursprünglich von ihm und dem Abg. Berling beantragten Amendements als Zusätze zu den Artikeln J. bezw. IV. der Verordnung in Vorschlag brächten.
Es knüpfte sich hieran eine länge Geschäftsordnungsdebatte darüber, ob es zulässig sei, den sunmehr vom Abg. Hänel vorgeschlagene Gesetzentwurf gleichzeitig mit der Verordnung zu berathen.
Der Abg. Köhler (Göttingen) führte aus, das Haus habe nur die Alternative, einer Königlichen Verordnung die verfassungsmäßige Genehmigung zu ertheilen, oder sie zu ver⸗ sagen. Jede Abänderung der Verordnung bedeute zugleich eine Nichtgenehmigung derselben.
Der Abg. Dr. Hänel berief sich für die verfassungs- und geschäftsordnungsmäßige Zulässigkeit seines Antrages auf mehrere Präzedenzfälle, wo das Haus seine Genehmigung Kö⸗ niglicher Verordnungen an Bedingungen geknüpft habe. Dies sei namentlich bei der Verordnung über die Beschlagnahme des Vermögens des Königs Georg geschehen. Das Haus könne auf ein solches Recht nicht verzichten.
Die Abgg. von Rauchhaupt, Hahn und Frhr. von Schor— lemer⸗Alst tralen dem Abg. Dr. Hänel wesentlichsim Sinne des Abg. Dr. Köhler entgegen, während die Abgg. Br. Windthorst, Francke und Dr. Meyer (Breslau) sich für die Zulässigkeit des Antrags Hänel aussprachen und betonten, daß nach der Ge— schäftsordnung Königliche Verordnungen nicht anders zu dis— kutiren seien, als Gesetzentwürfe; das schlechthin kein Hinder⸗ niß bestehe, über Amendements zu einer Verordnung zu be— rathen, und daß sich dann aus den Resultaten der Diskussion ergeben werde, ob man der Verordnung verfassungsmäßig zustimmen könne oder nicht.
Das Haus beschloß darauf, die einzelnen Artikel der Verordnung und mit ihnen gleichzeitig die dazu gestellten Amendements Berling-Hänel zu berathen. Art. 4 der Ver⸗ ordnung führt in Lauenburg statt der bisherigen ständischen Vertretung durch Ritter⸗ und Landschaft eine Kreisversamm⸗ lung ein, die nach den 55. 84 bis 114 der Kreisordnung zu—⸗
Amendement Hänel sollte nun die Zahl der Kreistagsabgeorb⸗ neten in der Art auf die Wahlverbände der größeren Grund⸗ besitzer, Landgemeinden und Stadte vertheilt werden, daß die Zahl der städtischen Abgeordneten 9 betrage, von denen jede Stadt 3 zu wählen habe, und daß von der nach Abzug der städtischen Abgeordneten übrigen Zahl der Wahlverband des größeren ländlichen Grundbesitzes 8 und die Landgemeinden 12 Vertreter stellten.
Nach einer kurzen Befürwortung des Amendements durch die Antragsteller, denen der Abg. von Meyer (Arnswalde) entgegentrat, wurde das Amendement abgelehnt, Artikel 1 unverändert angenommen. Ebenso stimmte das Haus ohne wesentliche Debatte den übrigen Artikeln der Verordnung im Einzelnen nach Ablehnung der dazu vorliegenden Amen⸗ dements zu, und ertheilte schließlich dem Kommissionsantrag zufolge der Verordnung die verfassungsmäßige Genehmigung. Auf. der Tagesordnung stand ferner die Berathung von vier Berichten aus dem Ressort der Eisenbahnverwaltung und einer Uebersicht über die Verwaltung der fiskalischen Berg⸗ werke u. s. w. Das Haus verwies diese sämmtlichen Gegen⸗ stände auf Antrag des Abg. Dr. Hammacher an die Budget⸗ kommission. Die Tagesordnung war damit erledigt.
Der Präsident schlug vor, ihn zu ermächtigen, den Tag und die Tagesordnung der nächsten Sitzung aus eigener Machtvollkommenheit festzusetzen.
Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa meinte, daß man es im Lande nicht verstehen werde, wenn nach drei⸗ wöchentlichen Ferien das Abgeordnetenhaus sich jetzt wiederum auf drei Wochen vertage. Wer wolle denn die Gewißheit geben, daß nicht Anfang Februar die Situation ebenso un⸗ günstig sei, und wer wolle weiter garantiren, daß nach einer dreiwöchentlichen Vertagung der Etat bis zum 1. April recht—⸗ zeitig fertig gestellt werden könne? Als einzigen Grund führe man immer an, daß viele Mitglieder gleichzeitig hier und im Reichstag säßen. Wenn man aber diese Mitglieder, im Gan⸗ zen 74, abziehe, bleibe immer noch ein beschlußfähiges Haus
übrig. Im Lande werde es auch befremden, wenn man sich die Diäten bezahlen lasse, ohne etwas dafür zu thun. Deswegen bitte er, wenigstens in einigen Abend⸗
sitzungen die wichtigsten ersten Lesungen zu erledigen. Im Namen aller Konservativen erklärte Redner schließlich, daß sie bereit seien, nicht nur in Kommissionen, sondern auch im Plenum neben dem Reichstage zu tagen.
Der Abg. Stengel beantragte für morgen eine Abend⸗ sitzung zur Berathung der Subhastationsordnung und der brandenburgischen Landgüterordnung.
.Der Abg. von Benda protestirte gegen die Abendsitzung. Die parlamentarischen Geschäfte seien an der augenblicklichen Lage nicht schuld. Zu einer geordneten Geschäftsbehandlung werde man nur kommen, wenn man dem Landtage und Reichstage vollständig freie Zeit lasse.
Der Abg. Berger schloß sich den Ausführungen des Abg. von Heydehrand zum größten Theile an, wenn er auch an⸗ erkennen müsse, daß die Regierung dadurch, daß sie den Land⸗ tag zum 14. November einberufen habe, wo sie gewußt habe, daß am 30. November der Reichstag wieder zusammentrete, den größten Theil der Schuld an der gegenwärtigen Situation trage. Aber an das Nebeneinandertagen werde man sich nun schon gewöhnen muüssen. Wenn auch wirklich die 74 Herren, die in dem Reichstage säßen, fehlten, so könnten die Geschäfte doch absolvirt werden. Die Fortschritts partei mache es ja schon praktisch vor, indem ein Theil der Führer im Reichstage, ein anderer immer hier er—⸗ scheine. Man werde nicht umhin können, sich an das englische System der Abpaarung zu gewöhnen und mit einer viel niedrigeren Präsenzziffer zu arbeiten. Jeder Tag, den das Abgeordnetenhaus tage, kostet dem Lande 10 000 S6. Redner . schließlich, die nächste Sitzung am 4. Februar ab⸗ uhalten.
Der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst bemerkte, der Abg. Berger hahe gut sprechen, da derselbe nicht mehr im Reichs— tage sei. Wenn derselbe wieder hereinkommen würde, werde derselbe sich auch wieder anders dazu stellen. Durch das Nebeneinandertagen drücke man im Lande nur die Würde des Parlaments herunter. Für das, was zu Stande kommen werde, habe das Haus gar keine Garantie zu übernehmen. Wenn die Regierung das Haus so einberufe, daß die Arbeiten nicht ordentlich erledigt werden könnten, so trage sie allein die Schuld. Das Haus wäre ja wohl auch ohne die Herren im Reichs tage beschlußfähig, aber es sei eine andere Frage, ob das Haus wünsche, ohne diese Mitglieder zu arbeiten. Auf der rechten Seite möge ja freilich der Abg. von Heydebrand alles decken, aber seine (des Redners) Partei wünsche doch, daß der Abg. Windthorst z. B. bier auch sein müffe. Der Vorschlag des Abg. Stengel werde auch nichts nützen. Jeden⸗
ordnung, welche dem Hause jetzt erst zugegangen sei, schaen morgen auf die Tagesordnung gesetzt werde, er bitte einsaʒ den Vorschlag des Präsidenten anzunehmen.
Der Abg. von Bennigsen erklärte, man scheine davon auszugehen, daß man Rücksicht auf diejenigen Mitglieder nehme, welche beiden parlamentarischen Körperschaften ange⸗ hörten. Das sei ganz falsch. Auch das Interesse des Landes sei dabei betheiligt, daß ein Zusammentagen nicht statifinde Anstatt daß jetzt der Reichatag die ersten 3 Wintermonate sür seine Sitzungen benutze, und der Landtag darauf folge, würden bei einem Nebeneinandertagen beider Körperschaften 6 Monate erforderlich sein; die preußischen Abgeordneten würden also für 6 Monate Diäten zu fordern haben. Das Haus hahe das größte Interesse, dahin zu wirken, daß die Staatsregierung sich daran gewöhne, eine Eintheilung zu machen, welche ein derartiges Nebeneinandertagen beider Parlamente verhindere. Er bitte, sich dem Vorschlage des Präsidenten anzuschließen . erst im Februar wieder die Plenarberathungen zu er öffnen.
Der Abg. Dr. Loewe⸗Bochum sprach sich gegen die Abend⸗ sitzung aus, glaubte aber das Nebeneinandertagen von Reichz⸗ tag und Landtag dadurch möglich zu machen, daß ersterem 7 letzterem zwei Tage der Woche zur Disposition gestellt würden.
Der Abg. Freiherr von Minnigerode fand in der Her— absetzung der Präsenzziffer nach englischem Muster ein vor- zügliches Mittel gegen die herrschenden parlamentarischen Mißstände. ;
Der Abg. Rickert erklärte, er finde es sehr eigenthümlich daß gerade die Konservativen dem Abkommen der beiden kon— servativen Präsidenten entgegen seien.
Der Abg. von Rauchhaupt protestirte dagegen, daß die Staatsregierung die Schuld an der gegenwärtigen Situation trage. Wenn sie denn den Landtag erst nach dem Reichstag berufen hätte, dann wäre es aber unmöglich gewesen, den Ctat rechtzeitig zu erledigen.
Der Abg. Stengel bemerkte, wenn die parlamentarische Thätigkeit so weiter gehe, dann werde es bald dahin kommen, daß ein Wort seines Freundes, des Grafen Bethusy, in Er— füllung gehen werde, daß im Parlament nur noch drei Kate—⸗ gorien von Leuten sitzen könnten, die alle drei mit einem B anfangen: Beamte, Berliner und Bummler. Da gegen die Berathung der Subhastationsordnung morgen Protest erhoben worden sei, so ändere er seinen Vorschlag dahin ab, dieselbe am Sonnabend Abends 7 Uhr zu berathen.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, es sei bedenklich für ihn zu sprechen, da er zu den für überflüßssig erklärten 74 ge— höre; aber das treffe nicht ihn, sondern seine Wähler, welche gewünscht hätten, daß er hier sei. Wenn die verehrten Herren so bereit seien, die 74 hinaus zu thun, dann sollten sie doch ein Wenig nachsehen, wer die Geschäfte führe; er glaube, daß es gerade die 74 seien. Diese Art der Erörterung sollte besser vermieden werden, denn das Ansehen des Hauses würde dadurch nicht erhöht. Mit der Bemerkung über die Diäten werde der Abg. von Heydebrand keinen Eindruck im Lande machen, denn sein Vorschlag würde dazu führen, daß die Abgeordneten anstatt drei, sechs Monate sitzen und also die doppelte Summe an Diäten gezahlt erhalten würden. Aber einen Vorschlag wolle er machen, wie man die Diätenzahlung vermeiden könne: man führe für den Landtag das allgemeine, direkte Wahlrecht ohne Diäten ein. Wenn der Abg. von Heydebrand auf die Weihnachtsferien hingewiesen habe, so meine er (Redner), daß das Haus nicht so gottlos sei, um während der Weih— nachtsferien hier zu sitzen, oder sollte das Haus das auch noch etwa thun? Eigentlich habe ihn die Opposition der Konservativen aber gefreut, denn er habe darin das Regen eines partikularistischen Geistes erkannt, wie er ihn sich immer gewünscht habe. Hätte eine solche Diskussion vor sechs Jahren stattgefunden, welcher Lärm wäre wohl über die Un⸗ botmäßigkeit dieses preußischen Provinzial-Landtages entstan— den. Die Regierung sollte sich gewöhnen, im Sktober den Reichstag und im Januar den Landtag zu berufen. Sei das festgestellt, dann richte sich auch jeder darauf ein. Wollten die lonservativen Herren mit ihren Einfluß dahin geltend machen, dann würden bald alle Kalamitäten zu Ende sein.
Der Antrag Stengel wurde hierauf abgelehnt, ebenso ein weiterer Antrag des Abg. Berger, die naächste Sitzung am 4. Februar zu halten, da — wie unter großer Heiterkeit des Hauses konstatirt wurde — der 4. Februar auf einen Sonn⸗ tag falle. Es blieb also bei dem Vorschlage des Präsidenten. Der Präsident von Köller bat und erhielt vom Hause die Ermächtigung, daß das Präsidium Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten den Kronprinzlichen Herrschaften zur Feier der silbernen Hochzeit die Glückwünsche des Hauses dar⸗
falls erhebe er dagegen Einspruch, daß die Subhhastations⸗
sammengesetzt werden foll. Nach dem hierzu vorliegenden
bringe. Nächste Sitzung unbestimmt.
—
Schluß 43 Uhr.
— — . —
XR Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Roma Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central ⸗Handelt⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Arutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich Breußischen Staats Anzeigers: Berlin 8Ww., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Deffentli
1. Steckbriefe und Untêrsuchwungs- Sachen. 2. n , nen, Aunfgebote, Vorladungen u. dergl. 3. TJerkäure, Verpachtungen, Submissionen ete. 1 4. Verloosung, Amortisation, u. 8. w.
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cher Anzeiger. ö nehmen an: die Annoncen ⸗Expeditionen des
5. Industrielle Etablissements, Fabriken 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
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— *
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
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2863 Steckbriefserneuerung. Der unter dem 11. Juli 1881 gegen den Knecht Carl Peter aus Gr. Wolla
abzuliefern. 1883. Königliches
Wochen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste ri fer n, Landsberg a. / W., den iz.
gewesen. anuar
Amtsgericht. Eigenthümer, Cesstonare, Pfand
erlassene, in Nr. 30 des Regierungs- Anzeigers abge⸗ druckte Steckbrief wird hiermit erneuert. Barten⸗ stein, den 9. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.
(2862
Der gegen den Arbeitsmann Carl Vonthin von hier unterm 19. Juni v. J. erlassene Ste brief wird als unerledigt hierdurch in Erinnerung gebracht.
ö.
zscnira gen err g i Januar 1883. . Ludwig Lonsing aus dem Rejeffe vom Breden, 2 ,,, 3 es Amñdacticht⸗ w i ⸗ r,, n gt z Mär, 1845 eine Abfindung von 141 Thlr. ö — 16 Sgr. 3 Pf. — 425 6 63 , und eine Kaution [2746 Oeffentliche Zustell 2864 in Höhe von is Thlr. 25 Sar — 50 6, zufam ⸗ Die Mari tiene . ,, ,,, Ss⸗-Requisition. Gegen den men 158 Thlr. 1. Sgr. 3 Pf. — 45 6 j vertreten *, . rbeiter ,, acob Pasuch, geboren am Die beiden Gläubiger sind von ihren Eltern Jo⸗ klagt gegen die Viktorine Poirier, Wittwe von Fran
21, Juli 1854 zu Neu ⸗Bartelsdorf, Kreis Allenstein, welcher flüchtig ist, soll eine durch Urtheil des Kö— niglichen Schöffengerichts zu Landsberg a. / W. vom 31. August 1880 erkannte Gefängnißstrafe von drei
hann Lonsing und
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
den im Grundbuch von Stadtlohn ⸗Wessendorf Band 8 Blatt 4 verzeichneten, dem Ärbeiter Ger hard Hesseling zu Stadtlohn gehörigen Immobilien haftet für die minderjährig verstorbene Margaretha Lonsing und den angeblich geisteskrank verstorbenen
testato beerbt worden. Letztere sind ebenfalls ver- storben und von ihrem Adoptivsohne Gerhard Hesse⸗ ling beerbt worden, ohne daß jedoch dieser sein Ver⸗
bezeichnete mit diesen Ansprüchen bei dem Aufgebot. Amtsgerichte, spätestens aber in dem an hiesiger
Ansprüchen au im Grundbuche
Catharina, geb. Busen, ab in-
fügungsrecht über die Post nachzuweisen im Stande Es werden hierdurch alle Diejenigen, welche als
Briefinhaber irgend welche Ansprüche Post zu erheben haben, aufgefordert, sich
den 80. März 1883, Mittags 12 Uhr, Gerichtestelle anberaumten Termine zu melden, y,, die Ausbleibenden mit ihren
die Post ausgeschlossen und die Post wird gelöscht werden.
Grandjean, früher Dienstmagd zu Sent (Yonne), jetzt obne bekannten Wohn ⸗ noch Aufenthaltsort, in heren Namen und als Vormünderin ihres minder jährigen Sohnes Emil Grandjean und drei Ge⸗)
nossen wegen Forderung an die Mitbeklagten Joseph Grandjean und Wtb. Grandjean, geb. Poirier, bezw. deren minderjährigen Sohn — mit dem Antrage: Kais. Landgericht wolle die öffentliche Versteigerung der den Beklagten in ungetheilter Gemeinschaft zu⸗ —t gehörigen, auf dem Banne von Chẽrisey gelegenen unterzeichneten und in der Klageschrift näher bezeichneten Liegen⸗ auf schaften zu den daselbst angegebenen Schätzungs⸗ preisen und Bedingungen verordnen, mit dem Ver⸗ kauf und der Vertheilung des Erlöses den Notar Lange zu Metz beauftragen und Klägerin ermächtigen, 1 aus den ihren Schuldnern zufallenden Antheilen ür ihre Forderung an Hauptsumme, Kosten und Zinsen Befriedigung zu verschaffen — und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz auf
den 12. April 1883, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lichtenthaeler,
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
oder sonstige auf die vor⸗
Oeffentliche Zustellung.
6 Firma D. Kölner zu Leirzig, vertreten durch Rechtsanwalt Neumann bierselbst, klagt gegen Ch. Bronstein, früher zu Berlin, jetzt angeblich in Irkutsk in Rußland wohnhaft, aus den von dem Beklagten ausgestellten Wechseln pom 14. Märi 1882 über 450 C, zablbar am 106. Oktober 1882 und vom 5. März 1882 über 350 M, zahlbar am 12. Oktober 1882, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagtenm
j) Zur Zablung von 461 M nebst 60/0 Zinsen seit 11. Oktober 1882 und 3 75 Wechsel⸗
. Tragung der Kosten des Arrestes in Sachen Kölner ea. Bronstein — Q. 32. 82. H. K. VI. —
rein zu willigen, daß die von dem Kläger in ingen ern g, am 18. Oktober 1882 hinterlegten 5I7 M an Kläger zurückgezahlt werden, . 3) das Urtbeil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ lãufig vollstreckbar zu erklären, . 4) zur Zahlung von 550 M nebst 6 9½ Zinsen seil 12. Ottober 1882 und 17 „ 35 Wechsel⸗
unkosten, 5) das
— den Beklagten zur mündlichen Verhandlung
tsstreits vor die 6. Kammer für Handels— k Königlichen Landgerichts J. zu Berlin, Fuͤdenstraße 59, Zimmer 67, auf den S. März 885, Bormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen beĩ dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt tellen. . . Zwelee der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 13. Fanuar 1883. . ö 6 ö ichtsschreiber des Königlichen Landgeri . 2 . 6 für Handelssachen.
748 Oeffentliche Zustellung. 1 Franz Fournier, Zollverifitator zu Longwy, vertreten durch Rechtsanwalt von Kaldenberg, klagt
den den Herrn
Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗
egen ; 33 die Margaretha Schneider, Ehefrau von Johann Stroupp. Schuster. 2) Marie Schneider, Ehefrau von Peter Stroupp, Schuster, ; 3) Susanna Schneider, Ritzinger, 4) Eva Stroupp, 5 3 . 6 usanna Stroupp, . 4— 5 ohne bekanntes Gewerbe, ad 146 alle früher in Kirsch und später angeblich in Paris, jedoch ohne naher bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ baltßort, und 3 Gen,, wegen Theilung und Aus— einandersetzung des Nachlasses Peter Schneider und Eva Mellinger, mit dem Antrage auf Theilung und Auseinandersetzung des Nachlasses der zu Kirsch ver ⸗ storbenen Peter Schneider und Era Mellinger. Ver⸗ steigerung des dazu gehörigen Grundstücks zu der in der Klage angegebenen Taxe unter den in der Klage⸗ schrift ebenfalls beigesetzten Bedingungen, Beauf⸗ tragung des Notars Frombolt in Sierck mit den Vertheilungsoperationen und Versteigerung, Verur⸗ theilung der Masse zu den Kosten, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des, Rechts- streits vor die II. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz au den 12. April 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Lichtenthaeler, . Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Kaiserliches Landgericht Straßburg. Auszug.
Leonie Charlotte Matustöre, zu Straßburg wohn⸗ haft, vertreten durch Rechtsanwalt Riff, klagt gegen ihren Ehemann Emil Albert Dallanger, Rentner, früher in Straßburg, zur Zeit ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort, mit dem Antrage:
J. gegenwärtige Klage mit der Ehescheidungsklage, welche Klägerin gegen den Beklagten mittels Klageschrift vom 26. September 1882 einge⸗ leitet hat, zu verbinden; ; .
II. die Ehe, welche Klägerin im Monat März 1882 vor dem Cirilstandesbeamten der Stadt Straßburg mit dem Bektagten, nämlich derjenigen Person, welche angab Emil Albert Dallanger zu heißen und geboren zu sein am 11. Marz 1848 zu Valleroy⸗le⸗ Sec, Departe⸗ ment der Vogesen, geschlossen hat, als nichtig oder als ungültig zu erklären. .
Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt in die Sitzung der II. Civilkammer, des Kaiserlichen Landgerichts hierselbst vom 17. März 1883, Vor⸗ mittags 9 Uhr, zu welchem der Beklagte unter der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen, hiermit vorgeladen wird.
Straßburg, 10. Januar 1883.
Sekretariat der II. Civilkammer. Weber.
Verkaufsanzeige nebst Ediktalladung.
In Sachen des Brennereibesitzers Gerrit Scholten in Veldhausen, Gläubigers,
; gegen ; die Vormünder der minorennen Kinder des Franz Laurenz ju Veldhausen, Schuldner, (
soll das den Schuldnernggehörige, in Veldbausen belegene Wohnhaus Nr. 36, nebst Stall, Haus— r und Hofraum, sowie ein Anger in der Veld äuser Mark, zwangsweise in dem dazu auf
den 8. März 1883, Vormittags 11 Uhr, . anberaumten Termine öffentlich versteigert erden.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Alle, welche daran Cigenthums-⸗, Näher, lehn⸗ rechtliche, , ,., i, oder sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten oder Real ⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor⸗ dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstucks verloren gehe.
Neuenhaus, den 15. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht, Abth. II.
Ehefrau von Johann
12917
lꝛoiz
I276ll Oeffentliche Ladung.
Die nachbenannten Personen: 15 Carl Jobann Gusftav Woock, Seefahrer, geboren am 29. Juni 1858 zu Stralsund. daselbst zuletzt aufbältlich, 2) Heinrich August Christian Mellahn, Seefahrer, geboren am 27. Januar 1859 zu Stralsund,. daselbst juletzt aufhältlich, 3) Friedrich Christian Christopb Gielow. Seefahrer, geboren am 4. Februar 1859 zu Stralsund, daselbst zuletzt aufhältlich, 4) Hein ⸗ rich Carl Christian Beeck, Seefahrer, geboren am I6. April 1859 zu Stralsund., daselbst zuletzt auf⸗ hältlich, ) Albert Friedrich Ludwig Menkow, See⸗ fahrer, geboren am 10. Juli 1859 zu Stralsund, daselbst zuletzt aufhältlich, s) Carl Johann Theodor Brenz, geboren am 24. Juni 1859 zu Stralsund, daselbst zuletzt aufhältlich, 7) Hermann Wilhelm Georg Grunom, geboren am 4. Oktober 1859 zu Stralsund, daselbst zuletzt aufhältlich, Sy Carl Her⸗ mann Ludwig Kappen, geboren am 26. April 1859 zu Stralsund, daselbst zuletzt aufhältlich, 9) Franz Carl Johann Hopp, Seefabrer, geboren am 10. Juni 1859 zu Stralsund, daselbst zuletzt auf⸗ bältlich, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außer⸗ balb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen 5§. 140 Abs, 1 Nr. 1 Str. G. B. Dieselben werden auf den 16. April 1883, Vor- mittags 113 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Stralsund zur Haupt- verhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausblei⸗ ben werden dieselben auf Grund der nach 5. 472 der Str. Pr. O. von dem giril⸗Vorsitzenden der Ersatz⸗Commission des Stadtkreises Stralsund über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Land- gerichts bierselbst vom 12. Dezember 1882 ist das Bermögen der , , zur Deckung der sie möͤglichetweise treffenden Geldstrafe und der Kosten des Verfabrens in Höhe von je 300 n mit Be⸗ schlag belegt. Greifswald, den 7. Januar 1883. Königliche Staatsanwaltschaft.
(27391 (Wiederholung.) Aus zug aus der Ladung vom 19. April 13831 jum Termine wegen förmlicher Eröffnung des Plan⸗Rezesses in der Sache, betreffend die Spezialtheilung der ge⸗ meinschaftlichen Schweineweide bei der Sinkkuhle vor Köhmen, Amts Dannenberg.
1) Prozeßgericht: Theilungs⸗Kommission von Köhmen. J .
2) Parteien: Die sämmtlichen Spezialthei⸗ lungs ⸗Interessenten im Dorfe Köhmen. ;
3) Gegenstand des Prozesses: Die gemein schaftliche Schweineweide bei der Sinktuhle in der Feldmark Köhmen, Amts Dannenberg.
4 Antrag: Auf Spezialtheilung der gemein schaftlichen Schweineweide bei der Sinkkuhle vor Köhmen vom 15. Mär; 1875.
5) Zweck der Ladung und Zeit, zu welcher der Geladene erscheinen soll: ;
Terminansetzung auf Freitag, den 16. März d: J., zur förmlichen Eröffnung des von Königlicher General⸗Kommission für Hannover genehmigten Plan⸗Rezesses, Morgens 10 Uhr, auf Königlicher Amtsstube zu Dannenberg, und zwar:
a. für die sämmtlichen bis dahin bekannt gewor— denen Theilnehmer, namentlich auch für die Grundherren zum Erscheinen, bei Strafe des Ausschlusses mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die planmäßige Ausführung;
b. ferner zum Erscheinen bei Strafe des Aus— schlusses für die unbekannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen, welchen als Guts⸗, Dienst⸗, Erbenzins⸗ und Lehnsherrn, als Lehns« und Fideikommißfolger, oder aus sonstigem Grunde eine Einwirkung in Be— ziehung auf die Ausführung dieser Theilungs— fache zusteht; -
C. für dritte Personen zur Angabe ihrer Rechte mit der Verwarnung,
daß ein Jeder, welcher seine Rechte nicht an⸗ meldet, es sich selbst beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleibt“;
d. für die Theilnehmer erfolgt für den Fall der Vollziehung des Rezesses die Ladung unter der Androhung, )
„daß für die Ausbleibenden die Urkunde als vollzogen wird angenommen werden;.
6) Vorgaͤngige Einsicht der Abschrift des Plan⸗ Rezesses ist freigestellt und ist die Abschrift durch den mitunterzeichneten Oekonomie ⸗Kommissär gegen Vergütung der Kopialien zu erbalten.
Dannenberg, den 15. Januar 18383.
Die Theilungs ⸗Kommission.
Albers. Grütter.
(2776 Sekanntmachnug. Im Namen des Königs!
In Sachen, betreffend das Aufgebot der auf den Grundstücken Nr. 29 beiiehungsweise 109 Kraskau Abtheilung III. Nr. 3 und 5 beziehungsweise 1 und 2 für Johann Zok eingetragenen mütterlichen und väterlichen Erbe, beziehungsweise Abfindungsgelder von 24 Thlrn. 1358 Sgr. 11 Pf. und beziehungsweise S8 Thlrn. 11 Sar. 1 Pf. erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kreuzburg O. /S.
für Recht: daß ꝛc
1) dem Einlieger Joseph Jendrossek, der Ein⸗ liegerwittwe Josepha Rosing Siniawa und der Einliegerfrau Barbara Siniawa, verehe⸗ lichte Tagearbeiter Philipezyk, sämmtlich zu Kraskau wohnhaft, ihre Ansprüche an die auf den oben genannten Grundstücken in Abthei⸗ lung III. Nr. 3 und 5 und bez. 1 und 2 für Johann Zok eingetragenen mütterlichen und väterlichen Erb⸗, und bez. Abfindungsgelder vorzubehalten; ;
2) die übrigen Erben des Johann Zok mit ibren Ansprüchen an diese Posten auszuschließen;
3) die Kosten des Aufgebots verfahrens den Bauerauszügler Michael und Maria Zok'schen Eheleuten zu Kraskau aufzuerlegen.
ö Von ; 1 , n Kreuzburg, den 11. Januar ö er fich; Amtsgericht, Abtheilung J. (Unterschrift.)
2773
Ansprüchen und Rechten ausgeschlossen:
Nach erfolgtem Aufgebot sind nachstehende verloren gegangene Hypotheken; Instrumente für kraftlos erklärt und sämmtliche Berechtigte der nachstehend bezeichneten Hypotheke
osten mit ihren
bielau,
4 das Freibaus Nr.
45 zu Stolbergs⸗ Bienert zu Stol⸗ dorf, bergsdorf.
die verehelichte Tisch⸗ lermeister Oswald, Ernestine, geb. Gros⸗ ser zu Langenbielau,
5 die Dreschgãrtner⸗ stelle Langenbie lau alten An⸗ theils Nr. 151,
6 die Freistelle Ober Peilau Oberhof
über
Stellenbesitzer Hofert in
IU II
Hppothekenschein vom 8. Mai 1844 über 190 Thlr. Kaufgel derrückstand, eingetragen Abthlg. III. Rr. 3,
der Hausbesitzer Karl die Ausfertigung des gerichtlichen Maᷣndats vom 2. Juli 1852, nebst Hypothekenschein vom 5. April 1353 über 22 Thlr. 13 Sgr. 6 Pfg. rechtskräftig erstrittene Forderung, eingetragen Abthlg. III. Nr. 5,
die Ausfertigung der gerichtlichen Schuld— verschreibung vom 14. März 1849 nebst Hyppothekenschein vom 23.
Abthlg. III. Nr. 4, die Ausfertigung des am 6. April 1861 der Ausgedinger gerichtlich verlautbarten Kaufvertrags vom
Bezeichnung Name Bezeichnung Name Nr. des des Cigenthümers des des Instruments bezüglich des Pfandgrundstũcks. Pfandgrundstũck. der Post. Glãubigers.
1 ni Stelle Ober der Stellenbesitzet die Ausfertigung der gerichtlichen Schuld ⸗ die Armenkasse Peilau, Oberhof Wilhelm Riedel und verschreibung vom 30. September 1859, zu Ober Pei⸗ Nr. 85, dessen Ehefrau Ka⸗ nebst Hypothekenbuchsauszug vom 4. Ok lau L.
roline, geb. Riedel, tober 1859 über 160 Thlr. Darlehn, ; . in Ober-Peilau J. eingetragen Abthlg. III. Nr. 6, ö ⸗
2 die Erbscholtisei der Müblenbesitzer A. die Ausfertigung der gerichtlichen Schuld die Steinkunzen⸗ Nr. 1 zu Stein. Barthel zu Stein, verschreibung vom 13. März 1841, dorfer Schul⸗ kunzendorf, kunzendorf, nebst Hypothekenschein vom 13. April bücherkasse.
1841 über 30 Thlr. Darlehn, eingetragen Abtblg. III. Nr. 9, . ;
3 das Haus Neu der Hausbesitzer Ro die Ausfertigung der gerichtlichen Schuld⸗ die drei Ge⸗
bielau Nr. 61, bert Bittner zu Neu ⸗ verschreibung vom 18. Oktober 1842, nebst schwister Junge.
die verwittwete Kaufmann Do⸗ rothee Most in Reichenbach.
der Freigutsbe⸗ sitzer , . April 1849 Wilhelm Edu⸗ 10600 Thlr. Darlehn, eingetragen ard Günther in Langenbielau.
Johann Chri⸗
Nr. 48, Ober⸗Peilau JL. 5. März 1861 nebst Hppothekenbuchs« stian Benjsmin auszug vom 9. April 1861 über 300 Thlr. Hofert in Ober⸗ Kaufgelderrückstand, eingetragen Ab⸗ Peilau. theilung III. Nr. 9, 7 das Freihaus Mit · der Zimmermann die notariell beglaubigte Schuldverschrei⸗ der Weber ⸗ tel⸗Peterswaldau Wilhelm Höh in bung vom 29. Juli 1879, nebst Hypo“ meister August
Nr. 122, Peterswaldau,
über
9 das Grundstück Nr. der Kräutereibesitzer
thekenbrief vom 8. August 1879 über
Abthlg. III. Nr. 9 , die Forderung von 20 Thlrn., eingetragen
Höh in Peters—⸗
686 ä Darlehn, eingetragen Abthlg. 11J. waldau.
ir. 14, ö
8 die Häuslerstelle Richard Dittmann zu die notariell beglaubigte Schuldverschrei⸗ der Brodkutscher Nr. 76 ju Stein- Steinkunzendorf, bung vom 26. September 1876, nebst Julius Meiß⸗ kunzendorf, vpothekenbrief vom 28. September 1876 ner zu Stein⸗
seifersdorf.
die Kinder erster
690 6 Darlehn, eingetragen
311 zu Reichen⸗ Julius Kensche zu Abthlg. III. Nr. 1, Ehe der Jo⸗
bach, Reichenbach, hanne Susanne Kundt, geborne Rollnig.
10 das Bauergut der Bauergutshesitzer die Abtheilung III. Nr. 5 zufolge Ver⸗ Anna Marie, Mittel Peters.! Eduard Winkler zu fügung vom 18. Januar 1811, einge⸗ verw. Kuhnt, waldau Nr. 128, Peterswaldau, tragene Post von 60 Thlrn., Rest von geb. Arlitt, zu
950 Thlrn., Heinrichau.
die verehelichte Tisch⸗ lermeister Oswald, Ernestine, geb. Gros⸗ ser, in Langenbielau,
11 die Dreschgärtner⸗ stelle Langenbie⸗ lau alten An⸗ theils Nr. 151,
die verwittwete Kret⸗ schambesitzer Koehler, Luise, geb. Pohl, zu Pfaffendorf,
12 das Auenhaus Nr. 21 zu Pfaffen⸗ dorf, Volkmer⸗ schen Antheils,!
1853
bekannt gemacht.
der Antheil der Ernestine Pauline Peschke zu Langenbielau an dem Abthlg. III. Nr. 3 fuͤr sie und ibre Schwester Christiane Karoline Luise Peschke auf Grund der Schuldverschreibung vom 3. März 1849 eingetragenen Darlehn von 100 Thlrn., die Abthlg. III. Nr. 7 auf Grund der Schuldverschreibung vom
der Weber Au⸗ gust Wagner in Peterswaldau.
21.
Februar eingetragene Darlehnspost
von
100 Thlrn., Dies wird auf Grund der am 21. v. Mts. und 8. d. Mts. ergangenen Ausschluß⸗Urtheile
Neichenbach i. Schl., am 11. Januar 1883. Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV.
(2916 Oeffentliche Zustellung.
Der Peter Paul, Ackerer, zu Oberssebach wohn⸗ haft, klagt gegen die Eheleute Johann Ulsemer, Barbier, und Anna Maria Weber, früher zu Ober séebach, z. 3. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort abwesend, wegen Forderung in seiner Eigen schaft als Bürge für an den Handelsmann Isaak Meyer in Oberséebach bezahlte Pachtzinsen mit dem Antrage, auf Verurtheilung der Be!lagten zur Zahlung von 157,51 „ mit Zinsen vom Tage dieser Klage und ladet die Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Weißenburg i. E. auf
Mittwoch, den 14. März 1883, Vormittags 9 Uhr. -
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Der Kaiserl. Amtsgerichtsschreiber: Vogt.
2920 Oeffentliche Znstellung.
Der zu Eschweiler wohnende Kaufmann August Merckens, handelnd als Gläubiger der früher zu Warden bei Höngen wohnhaft gewesenen Eheleute Peter Dressen und Sibilla, geborene Kempen, jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort, Kläger, Intervent und Einspruchsbeklagter, vertreten durch Rechts anwalt Rumpen II., ladet den Peter Dressen, früher Kleinhändler zu Warden, jetzt ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort, zur Sitzung der J. Civil kammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen vom Mittwoch, den 28. März 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, in dieser Sitzung zu erscheinen, um der Ausschwörung des den Ehe— leuten Heinrich Joseph Zöller aufgegebenen Eides beizuwohnen. -
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.
Aachen, den 13. Januar 1883.
Flasdick, Asistent,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Gütertrennung. In Sachen der Regina Jovy, Büglerin, Ehefrau des Dachdeckers Carl Kneip zu Wittlich, Klägerin, gegen den genannten Ehemann Carl Kneip aus Bitburg, sowie gegen den im Kon kurse über dessen Vermögen bestellten Güterverwalter, Geschäftsmann Fr. Jos. Bickenhaeuser aus Bitburg, hat das Königliche Landgericht zu Trier, II. Civil kammer, durch Urtheil vom 26. Okteber 1882 die zwischen den Eheleuten Carl Kneip und Regina, ge— borene Jovy, bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt. Vorstehender Auszug wird in Gemäßheit 5. 11 des Preußischen Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung bekannt . Trier, den 13. Januar 1883. Der Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts: Oppermann.
2914 Aufgebot.
Die Erben Justiz⸗Rath Ferdinand Ellerbeck haben zur Erwerbung eines Ausschluß-Urtheils Zwecks ihrer Eintragung als Eigenthümer in das Grund⸗ buch das Aufgebot der in der Gemeinde Vreden Flur 5 Nr. 26.0 und in der Gemeinde Ammeloe Flur 31 Nr. 463/18 gelegenen Grundstücke beantragt.
Es werden deshalb alle Diejenigen, welche Eigen= thum oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende Real—⸗ rechte an diesen Grundstücken geltend zu machen haben, aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens in dem an hiesiger Gerichts—⸗ stelle auf
den 27. April 1883, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine anzumelden, ö
Der Auszug aus der Steuerrolle kann in unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden.
Breden, den 10. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht.
2915
l . Schäfer Christian Lockwitz, im Dienste zu Watz kendorf, ist am 20. November v. Is. im Caro- linenstift zu Neustrelitz ledigen Standes verstorben.
Beim Richtvorhandensein von Ascendenten und vollbürtigen Geschwistern hat sich als nächste In⸗ testaterbin zum Nachlaß des Verstorbenen gemeldet seine Halbschwester, die verehelichte Arbeitsmann Carl Bentzin in Loitz, Johanna, geb. Timm, deren Mutter, geb. Timm, in zweiter Ehe mit dem Vater des Erblassers, Arbeiter Carl Lockwitz aus Dahlen, früher in Cantnitz, verheirathet gewesen.
Auf Antrag der verehelichten Bentzin, nach deren Angabe auch aus erster Ehe des alten Carl Lockwitz mit einer geborenen Reinke Kinder vorhanden ge= wesen, von deren jetzigen Existenz sie Nichts wisse, werden alle Diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche in dem auf
Freitag, den 13. April d. Is.,
Morgens 19 Uhr, . vor hiesigem Amtsgerichte anberaumten Termine an= zumelden und zu rechtfertigen, unter dem Nachtheil, daß die Extrahentin, resp. der sich Meldende und Legitimirende, für den rechten Erben angenommen, ihm als solchen der Nachlaß des Christian Lockwitz überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, daß ferner die sich nach der Prällusion melden⸗ den näheren oder gleich nahen Erben alle Hand⸗ lungen und Dispositionen Desjenigen, welcher in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen.
Feldberg, 11. Januar 1883.
Großherzoglich Mecklenb. Strel. Amtsgericht.
Runge.