1883 / 19 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Jan 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Vorredner Vertrauen dazu habe, könne ihm ganz gleichgültig sein, er sei nur Verantwortung seiner vorgesetzten Behörde schuldig. Das Gesundheitsamt sei eine rathgebende Behörde für die Reichsregierung, für den Reichskanzler. Der Reichs— kanzler würde zunächst zu entscheiden haben, ob das Gesund⸗ heitsamt seine Schuldigkeit thue oder nicht. Wenn der Vor⸗ redner glaube, daß er (der Vorredner) persönlich anderer Ansicht sein könne, dann bitte er (Redner), daß derselbe sich an eine andere Stelle wende.

Der Abg. Goldschmidt erkannte an, daß das Gesundheits⸗ amt eine durchaus nützliche Einrichtung sei; er hoffe, daß es recht bald die Erwartungen erfüllen werde, dig man seit etwa vier Jahren in Bezug auf die Ausführungsbestimmungen zum Nahrungs- und Genußmittelgesetz hege. Besonders schwer empfänden die Richter den Mangel dieser Ausführungs— bestimmungen. Das Gesundheitsamt habe Kräfte genug, um endlich diese Bestimmungen fertig zu stellen.

Der Bundeskommissar Geheime Regierungs-Rath Köhler

wies darauf hin, daß die Kaiserlichen Verordnungen über die Verwendung von Farben und über den Verkauf von Petroleum, bereits erlassen seien; ebenso eine Kaiserliche Ver⸗ ordnung über die Verwendung von Blei und Zinn zu Ver—⸗ packungen. In der nächsten Zeit werde auch eine Ver⸗ ordnung über den Verkehr mit Wein erlassen werden. Der Vorwurf, daß das Gesundheitsamt zu langsam arbeite, sei demnach wohl nicht gerechtfertigt. Der Abg. hr. Möller erklärte, er glaube nicht, daß irgend jemand im Hause in den ruhigen, sachlichen Worten, die er vorhin gesagt habe, ein Mißtrauensvotum gegen das Gesund— heitsamt oder eine abfällige Kritik gegen dasselbe gefunden habe. Hätte er eine solche beabsichtigt, so würde es ihm wahr— scheinlich an Stoff nicht gefehlt haben. Er wolle aber damit den Reichstag nicht behelligen. Am allerwenigsten glaube er dem Direktor des Gesundheitsamtes Veranlassung gegeben zu haben zu dem Tone, den derselbe geglaubt habe, hier im Reichstage anschlagen zu dürfen. Neu sei es ihm, daß der Direktor den Etat außsstelle! Er habe bis— her geglaubt, das geschehe im Reichsamt des Innern! Aber wie dem auch sei: er wahre und vertrete hier das Recht des Reichstags, daß jedes seiner Mitglieder jede Etatsposition sachlich besprechen und je nach seiner Ueberzé-ugung deren Ab— lehnung beantragen dürfe. Dies habe er gethan, nichts weiter! Und in dieses Recht werde er sich keinen Eingriff gefallen lassen.

Der Bundeskommissar erwiderte, er würde durchaus falsch verstanden sein, wenn man seine Worte so aufgefaßt hätte, als begriffe er nicht die heiligen Rechte des Reichstages und als wüßte er nicht, sich dem unterzuordnen, was hier be— sprochen und beschlossen werde. Er habe den Vorredner so verstan den, man würde jedem Amt, nur diesem nicht, eine solche Position bewilligen. In diesem Falle wäre er berechtigt gewesen zu sagen, was er gesagt habe. Er sei von diesem Glauben ausgegangen, wenn er falsch gehört habe, bedauere er das im höchsten Grade. Wenn man ihn mit lauter Stimme habe reden hören, so sei dies geschehen, weil er früher stets dem Ruf „lauter“ begegnet sei, während seine Stimme nicht hinreiche, um dem Hause verständlich zu werden. Was die, wenn er so sagen dürfe, staatsrechtliche Frage betreffe, über die er gesprochen habe, erinnere er das Haus daran, daß in der Denkschrist zum ersten Etat des Kaiserlichen Gesundheitsamts 1876 stehe, daß dies Amt eine rathgebende Behörde sei für den Reichskanzler, daß demselben eine Reihe von Arbeiten aufgetragen werde, von statistischen Vorbereitungen für die GHesetzgebung der Medizinalpolizei im Reiche. Man sehe die Arbeiten des Gesundheitsamts nicht direkt; eine einzelne Person sei gar nicht im Stande, darüber zu urtheilen. Seine vor— gesetzte Behörde würde ja darüber Auskunft geben, ob das

Gesundheitsamt so arbeite, daß man von demselben einen Rath bekomme, wie es von demselben gefordert werde. Das sei der Sinn dessen, was er dem Vorredner vorhin habe sagen wollen. Er sei weit entfernt gewesen, dem Vorredner in brüsker Weise entgegenzutreten. Er habe vielfach Rufe aus der Korona gehört, die ihn aufgefordert hatten, direkt zu ant⸗ worten; er habe geantwortet, wie ihm seine augenblick— liche Stimmung eingegeben habe. Es falle ihm nicht im ent—⸗ ferntesten ein, anders zu denken, als daß das Gesundheitsamt dem hohen Reichstage seine Entstehung verdanke, und auch ferner von demselben abhänge. Was er gesprochen habe, habe der Person und nicht dem hohen Reichstage gegolten.

Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, der Bundeskommissar habe den schlimmen Eindruck, den die erste Rede desselben hervor⸗ gebracht, zu mildern gesucht, derselbe scheine aber doch noch keinen rechten Begriff von der Stellung eines Kommissars dem Hause gegenüber zu haben. Der Kommissar scheine zu denken, daß das Gesundheitsamt eine rathgebende Behörde des Reichs⸗ kanzlers, so eine Art Privatposten sei und daß der Reichs⸗ kanzler allein berechtigt sei, eine Kritik zu üben. Das sei ein Irrthum die Herren, welche hier den Bundesrath ver⸗ träten, müßten sich auch eine Kritik gefallen lassen. Wenn der Direktor des Kaiserlichen Gesundheitsamts Dr. Struck dem Reichskanzler einen schlechten Rath gäbe, er wenn das Ge— sundheitsamt schlecht verwaltet werde er supponire das nur, ebenso wie der Kommissar den Worten des Abg. Möller etwas supponirt habe, dann sei das Haus berech⸗ tigt, darüber Kritik zu üben, und was geschehen sei, müsse hier vor dem Hause gerechtfertigt werden, wenigstens müsse der Versuch gemacht werden. Das sei die Stellung, welche diese Behörde und die Kommissare jeder Behörde dem Hause gegenüber einzunehmen hätten. Eine Unterscheidung des Reichstages in seiner Gesammtheit und in seinen einzel⸗ nen Mitgliedern sollte der Kommissar ebenfalls bleiben lassen. Die Mitglieder des Hauses sprächen hier nur als solche und es sei eben die Eigenthümlichkeit solcher Verhandlungen, daß sie nur durch einzelne Mitglieder besprochen werden könnten. Die Depression der Meinung des einzelnen Abgeordneten, als ob es sich nur um eine Privatmeinung handle, entspreche nicht der Stellung und der Achtung, welche der Reichstag zu fordern berechtigt sei. Der Kommissar sollte künftighin Rück— sicht nehmen auf den Reichstag und auf die einzel nen Reichs— tagsmitglieder und hier den Ton nicht so hoch anschlagen, wie derselbe es vorhin gethan habe.

Der Bundeskommissar entgegnete: Keineswegs um einen schmählichen Rückzug anzutreten, sondern einfach um sich ver⸗ nünftig zurückzuziehen, wo er erkenne, daß er etwas gethan habe, was nicht richtig sei, möchte er noch ein paar Worte dem Vorredner erwidern. Der Vorredner belehre ihn (den Redner) ja darüber, daß jedes Mitglied, das hier spreche, fürs Ganze spreche. Es sei ihm (dem Redner) bisher nicht gelungen, an einer Stelle sich darüber aufzuklären und er bedauere, daß er erst jetzt zu dieser Ver⸗ vollkommnung des Wissens gelangt sei. Er habe aber nicht anders verstehen können, da er häufig hier persönliche Bemerkungen höre und persönliche Bemerkungen korrigiren höre. Wenn hier Zweifel geäußert würden an der Thätigkeit des Gesundheits⸗ amts, so müsse das betreffende Mitglied doch Thatsachen vor⸗ bringen; dann würde er demselben antworten können. Er bedauere nochmals, daß sein Gehör und die Unruhe im Hause zu einem Mißverständniß geführt hätten. Wenn er im Laufe der Zeit etwas gereizt geworden sei, sei dies nicht zu verwun— dern; stets zu arbeiten gegenüber stets hervortretenden Zweifeln, es Niemanden recht machen können, das sei nicht angenehm.

Der Abg. Freiherr von Minnigerode wies darauf hin, daß die geforderten 690 schon in den Etats von 1879186 und 1880/81 bewilligt worden seien. 1881/82 seien sie nicht verlangt worden. Es liege aber wohl kein Grund

vor, sie jetzt, bewilligen.

Der Abg. Schrader führte aus, anknüpfend an die Aeußerung des Kommissars, daß demnächst eine Ausführungs verordnung den Wein betreffend, erlassen werde, aus, daß? es allerding? hohe Zeit sei, an die Regelung dieser Fragen, welche den Reichstag schon öfter beschäftigt habe, heranzutreten. Weder sei nach Lage der Gesetzgebung klar, was eigentlich mit dem Ausdruck Wein bezeichnet werden könne; hier im Reichstag sei vielfach die Ansicht vertreten, daß Weine, welche in irgend einer Weise verbessert seien, nicht als Weine bezeichnet werden dürften. Die Gerichte hätten diese Bezeichnung für gallifirte Weine zugelassen. Der Antrag dez Abg. Buhl, die Weinfabrikation zu verbieten, sei ebenfalls unerledigt. Nicht blos der deutsche Weinbau auch der Weinhandel, namentlich auch der mit franzöfischen Rothweinen, sei in großer Verlegenheit; in Frankreich sei sowohl das Verschneiden als auch ein gewisser geringer Zusatz von Gyps zulässig; ob dies in Deutschland der Fall, sei zweifelhaft und der deutsche Weinhändler sei in Folge da— von der Gefahr ausgesetzt, daß ihm, wie das schon jetzt in hohem Maße der Fall, der Absatz dadurch entzogen werde, daß die Rothweine direkt aus Frankreich bezogen würden. Um so schwerer würde der Weinhandel betroffen, als nach haäufi⸗ gen Erfahrungen die chemischen Untersuchungen keineswegs sicher seien, und oft ganz unbegründete, stels aber den ge— schäftlichen Ruf schwer schäbigende Anklagen erhoben würden. Er stelle daher anheim, diese Punkte bei der bevorstehenden Regelung der Sache zu berücksichtigen.

Der Abg. Dr. Braun erklärte, der Fehler liege in dem Gesetz, in der unglücklichen Fassung des 8. 10; denn Niemand wisse, was „verfälscht“ sei, deswegen wisse auch Niemand, was verboten und was erlaubt sei. Ob die Vollziehungsverord⸗ nung daran etwas ändern könne, bezweifle er, man werde zur Aenderung des Gesetzes schreiten müssen. Die Gerichte mögen den besten Willen haben, aber der Schwerpunkt liege in der technischen Frage und da biete die Gerechtigkeit der Richter gar keine Garantie. Schon oft werde Jemand von böswilligen Kunden oder auch aus Konkurrenzneid der Weinfälschung be⸗ schuldigt. Im Auslande würden manche Manipulationen vor— genommen, die in Deutschland strafbar seien; das wäre eine Begünstigung des Auslandes zu Ungunsten des Inlandes.

Nachdem sich der Abg. Rickert in demselben Sinne aus⸗ gesprochen, erklärte der Bundes kommissar Geheime Reg. Rath Köhler, daß eine Aenderung des Gesetzes nicht beabsichtigt sei, daß aber eine Kaiserliche Verordnung, betreffend den Verkehr mit Wein, dem Bundesrathe demnächst zugehen werde.

Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeldꝰ glaubte, daß man schließlich den Weg einschlagen werde wie in Frankreich, wo man sage: „Man solle mit dem Wein machen was man wolle, man solle denselben verkaufen, wie man wolle, nur solle man die Leute nicht vergiften, denn dann verfalle man dem Kriminalrecht“.

Tit. 1 wurde darauf mit der Mehrforderung bewilligt, desgleichen der Rest des Kapitels und Kap. 13, Patentamt. Ebenso die Einnahmen, 1 151 993 M

Nach Annahme eines Vertagungsantrages theilte der Prä⸗ sident mit, daß ihm aus Galveston (Texas) durch den deut⸗ schen Konsul Runge 5000 Sz und daß dem Abg. Kapp von Julius Rosenthal in Chicago 40 000 S und zwar 10 000 S6 Für die Ueberschwemmten am Rhein, 30 009 S für die an der Donau . seien. Diese Summe sei ihm ebenfalls zur Ver⸗ ügung überwiesen. Auch aus deutschen Städten und Dörfern seien für die Ueberschwemmten am Rhein und Donau reiche Geldspenden an ihn gelangt.

ö 4 veriagte sich das Haus um 5 Uhr auf Montag r.

wo die Behörde sie wieder verlange, nicht zu

mmer

Preuß. Staats-⸗Anzeiger und das Central⸗Handels. register nimmt an: die Königliche Expedition des Jeutschen Reichs ⸗-Anzeigers und Königlich Preuhischen Staats-Anzeigerzs:

[ Berlin 8w., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 89

XR 98 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Deffentl

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3343] Oeffentliche Bekanntmachun In Strafsachen gegen:

a. nnn, Johann

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

wegen Wohnungsräumung, mit dem Antrage: auf Verurtheilung desselben zur sofortigen Räumung des

loog .

Nachbenannte Personen; I) Richard Albert Thies, 25 Jahre alt, zuletzt in Lüdenscheid. 2) Maschinen⸗ bauer Carl Heinrich Leonhard, 27 Jahre alt, zu Enghien bei Paris, 3) Heinrich Josef Schröder, 28 Jahre alt, zuletzt in Lüdenscheid, 4) Former Her⸗ mann Dünnebach, 37 Jahre alt, zuletzt in Lüden scheid, 5) Schlosser Gustav Lango, 37 Jahre alt, zuletzt in Lüdenscheid, 6) Erdarbeiter Johann Kacz⸗ mareck, 366 Jahre alt, zuletzt in Grünewald, Stadt Lüdenscheid, 7 Christian Heinrich Wille, 33 Jahre alt, zuletzt in Lüdenscheid. 8) Schieferdecker Carl Wilhelm Gerwin. 33 Jahre alt, in New-⸗Jork, 9) Fabrikarbeiter Johann Ludwig Hedfeld, 33 Jahre alt, zuletzt in Lüdenscheid, 10) Fabrikarbeiter Wil⸗ belm Niggemann, 32 Jahre alt, zuletzt in Lüden⸗ scheid, 115 Fabrikarbeiter August Fuchs, 38 Jahre alt, zuletzt in Lüdenscheid, 12) Fabrikarbeiter Jost Sell, 28 Jahre alt, zuletzt in Lüdenscheid, 13) Erd⸗ arbeiter Simon Schwalla, 38 Jahre alt, zuletzt in Winkhausen, Amt Lüdenscheid, 14) Erdarbeiter Ka— simir Jankowiack, 35 Jahre alt, zuletzt in Klingen⸗ berg. Amt Lüdenscheid, 13) Erdarbeiter Diedrich Serh gh 29 Jahre alt, zuletzt in Herscheiderbaum,

mt Lüdenscheid, werden beschuldigt, zu Nr. 1 bis 3 als beurlaubte Reservisten, zu Nr. 4 bis 15 als Wehrmänner der Landwehr ohne Erlaubniß ausge⸗ wandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Aus⸗ wanderung der Militärbehörde Anzeige erftattet zu haben, Uebertretung gegen §8. 350 Nr. 3 des Straf⸗ Hie n. Dieselben werden auf Anordnung des

öͤniglichen Amtegerichts hierselbst auf den 18. März 1883. Bormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Lüdenscheid zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 5§. 472 der Strafprozeß⸗ ordnung von dem Königlichen Landwehrhezirks⸗Kom⸗ mando zu Attendorn auggestellten Erklärungen ver⸗ urtheilt werden. Lüdenscheid, den 29. Deiember 188. Clgppenburg, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

Karl. Oskar, geboren am 26. Februar 1858 in Großrudestedt, zuletzt daselbst aufhältlich, b. Seele⸗ mann, Franz Karl Louis Max, Fleischer, geboren am 25. November 1851 in Oberweimar, zuletzt da⸗ selbst aufhältlich, c. Bergk, Karl Albert, Zimmer⸗ mann, geboren am 8. Februar 1360 in Heilsberg, zuletzt daselbst aufhältlich, d. Grobe, Johannes Karl Moritz Paul, Commis, geboren am 9. Juni 1859 in. Weimar, zuletzt in Coburg aufhältlich, e. Bäringer, Wilhelm Robert, geboren am 11. Mai 1881 in Ollendorf, et daselbst auf⸗ hältlich, f. er Karl Heinrich Albert Wilhelm, geboren am 21. April 1859 in Blankenhain, zuletzt daselbst aufhältlich, g. Bechler, Hermann, Kauf⸗ mann, geboren am 21. Oktober 1860 in Ulla, zu⸗ letzt in Weimar aufhältlich, h. Münch, Richard Albert Berthold, Schlossergeselle, geboren am 25. März 1859 in Rottdorf, zuletzt daselbst aufhältlich, i. a m, Johann Friedrich Wilhelm Gotthard, Kellner, geboren am 12. Oktober 1858 in Groß⸗ rudestedt, zuletzt daselbst aufhältlich, k. Lotze, Her mann Karl Julius, Bäcker, geboren am 5. Januar 1859 in Ollendorf, zuletzt in Erfurt aufhältlich, l. Heyne, Karl Leopold Richard, Müller, geboren am 9. April 1859 in Kapellendorf, zuletzt in Neu⸗ mark aufhältlich, m. Dünger, Karl August Theo dor, Dienstknecht, geboren am 23. Februar 1859 in Bechstedtstraß. eie in Töttleben aufhältlich, n. Großkopf. Justin Georg, geboren am 13. August 1857 in Tiefenort, lh in Remda aufbältlich, wegen Verletzung der Wehrpflicht, sind die Ge⸗ nannten durch rechtskräftiges Urtheil der II. Straf⸗ kammer des Großherzogl. S. Landgerichts zu Weimar vom 20. Dejember 1882 auf Grund des 5. 140 Ziffer 1“ des Strafgesetzbuchs Jeder zu einer Geldstrafe von 150 „, welche im Falle der Un⸗ beibringlichkeit in eine einmonatige Gefängnißstrafe umgewandelt wird, und zu den Kosten verurtheilt, auch ist ihr im Dentschen Reiche befindliches Vermögen in Gemäßheit des 5. 326 der Straf⸗ rozeßordnung bis zur Höhe von je 20 A mit Be⸗ chlag belegt worden. Weimar, den 18. Januar 1883. Der Erste Staatsanwalt beim Großherz. Landgericht. Dr. Hildebrandt.

lb z Oeffentliche Zustellung.

Nr. 959. Der Wilhelm Straub, Gerbers von Vöhrenbach, klagt gegen den Emil Vogel, Schuh⸗ macher von dort, z. Zt. an unbekannten Drten, aus Lederkauf mit dem ÄUntrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 135 6 60 3 und 50 Zins vom 21. Januar 1881, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Vil⸗ lingen auf

Montag, den 5. März 1883, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Villingen, den 139. Januar 1883. . 8. Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. 3539] Offentliche Zustellung.

Der Pächter Franz Baur Sohn zu Chaudebourg, Gemeinde Diedenhsfen, klagt gegen die Maria Fhellet, in Gütern getrennte Ehefrau des gewerb⸗ losen Louis Debazieux, früher in , und Queulen bei Metz, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Forderung mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von S6 M nebft 5 Yo Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Diedenhofen auf

Mittwoch, den 21. März 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

. e er.

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

3553 Oeffentliche Zustellung.

Hermann F. Giesecke in Leipzig, vertreten durch Rechtsanwalt. Dr. Otto daselbst, klagt gegen den Flaschenbierhãndler Heinrich Hermann Möbius, früher in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts,

vom Kläger ermietheten, in dessen Hausgrundftücke, Johannisgasse Nr. 29 hier gelegenen Verkaufslokals, r dem weiteren Antrage auf vorläufige Voll- treckbarkeitserklärung des zu erlassenden Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Leipzig auf den 6. März 1883, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, am 13. Januar 1883. Stockmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3530 Oeffentliche Zustellung. Das K. Amtsgericht Dachau hat die öffentliche ustellung der Klage der großj. Dienstmagd Maria egmaier in Offenhausen und des Häuslers Augustin tackl in Pasenbach als Vormund über das außer⸗

eheliche Kind der Erstgenannten gegen den Hãusl ers⸗

sohn und in,, . Andreas Trinkl von

i wegen Vaterschaft und Alimentation be⸗

ossen.

Die Klage gründet sich auf die Behauptung, daß Beklagter mit der Klägerin innerhalb der kritischen Zeit fleischlichen Umgang gepflogen hat und wird in dieser Klage von Trinkl Anerkennung der Vaterschaft zu dem am 14. Februar 1882 außerehelich geborenen Kinde der Klägerin, „Andreas, Zahlung eines jähr- lichen Alimentationg⸗ und Kleidungskostenbeitrages von Hundert Mark bis zum zurückgelegten 14. Lebens- . 9g Kindes und Zahlung der Prozeßkosten verlangt.

Zur Verhandlung dieser Klage hat das K. Amts gericht Dachau Termin anberaumt auf

Mittwoch, den 14. März d. Is. ,

. ĩ BVormittags 9 Uhr,

im Sitzungs saale.

Dies wird dem Andreas Trinkl, z. Zt. unbekannten Aufenhalts, bekannt gegeben.

Dachau, am 19. Januar 1883.

Gerichte schreiberei des K. Amtsgerichts Dachau.

Neuberger, K. Sekretär.

I33531 Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Schauspielerin K. W. M. Streiter, geb. Wolff, gebürtig aus Göttingen, Klägerin, wider ihren Ehemann, den Schauspieler Friedrich Wilhelm Albrecht Streiter, ohne Wobnsitz, und unbekannten Aufenthalts, Beklagten. wegen Ehe⸗= scheidung, ist nach Beendigung der Beweisaufnahme Termin zur weiteren Verhandlung auf Dienstag,

den 6. März 1883, Morgens 19 Uhr, vor der IL. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Osnabrück angesetzt.

Das Gericht hat die öffentliche Ladung des Be⸗ klagten angeordnet. Derselbe wird hierdurch von Amtswegen geladen, in diesem Termine, vertreten durch einen beim gedachten Gerichte zugelassenen An= walt, zu erscheinen.

Osnabrück, den 18. Januar 1883.

Riemann, .

Gerichtsschreibergeh. Königlichen Landgerichts.

3354 Oeffentliche Zustellung.

: . Gutsbesitzer Johann Gottlob Bert old zu Pleisa, vertreten durch den Rechtsanwalt Putzger in Limbach, klagt hegen den Strumpfwirker Heinrich Adolph Winkler, zuletzt in Pleisa wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung von 2400 M s. A, rückständiger Kaufgelder, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Bezahlung von 2400 „M6 nebst Zinsen des Verzugs zu 5 Prozent vom Tage der Klageerhebung ab, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammtr des Königlichen Landgerichts zu Chemnitz auf

Sonnabend, den 14. April 1883, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen hei dem gedachten Ge—⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Chemuitz, den 19. Januar 1883.

Steinmetz,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

Civilkammer II.

Armensache. 3364 Oeffentliche Zu stellung.

R. 3 / S3. Anna Maria, geb, Orth zur Zeit Dienstmagd zu Worms, vertreten durch die Rechtsanwälte Petri und Görz zu Mainz, klagt gegen ihren Ehemann Johann Wild II., Bürstenmacher, in Worms wohn⸗ haft gewesen, jetzt ohne bekannten Aufenthalt, wegen böslichen Verlaffens, mit dem Antrage, das Gericht wolle die Ehe der Parteien geschieden erklären und den Beklagten in die Kosten des Prozesses ver⸗ urtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil- kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Main ;

n en 7. April 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der ö. ö gemacht.

Movat, . Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

leoioꝛ Aufgebot.

Die Frau Bertha Rieck, geb. Carl, zu Berlin hat das Aufgebot der 5 vom Berliner Pfandbriefamt ausgestellken, 4) prozentigen Pfandbriefe Litt. A. Nr. 4712, 5724, 5938, 12 522 und 12 867 über je 160 Thaler, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf

den 9. Juli i883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unkerzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58, Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 14. September 1882.

Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 55.

492351 Aufgebot. Es ist das Aufgebot folgender Urkunden:

1) des von der Direktion der Berlinischen Lebens⸗ Versicherung s ⸗Gesellschaft zu Berlin unterm 253. Dezember 1865 dem Obristen Herrn Ernst Friedrich Bruno Alexander Grafen Neidhardt von Gneisenau ertheilten Depotscheines über die Lebens⸗Versicherungs⸗-Police Nr. 9591 nebst Prämienquittung vom 1. Januar 18656,

vom General der Infanterie z. D. Grafen Neidhardt von Gneisenau zu Naum⸗ burg a4. / S., . ö des vom Komtoir der Reichs⸗Haupt⸗Bank für Werthpapiere zu Berlin unterm 4. Juni 1877 dem Hrn. August Runge in Pernauern als Vormund der Geschwister Klein ertheilten Depotscheines Nr. 58235 über 3800 M in Ostpreußischen Pfandbriefen, vom Besitzer August Runge zu Pernauern, des von W. Otto zu Berlin am 20. Januar 1879 auf Paul Jacoby zu Berlin gezogenen, an die Ordre des Ausstellers am 20. Februar 1879 zahlbaren, mit Aceept des Paul Jacoby und Blanko⸗Indossamenten von W. Otto und Theo⸗ dor Dechel versehenen Prima⸗Wechsels über 16, von Itzigsohn zu Berlin, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 26. Juni 1883, Vormittags 109 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstr. 58, hier⸗ selbst im Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. Berlin, den 6. November 188. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 54.

13345 Aufgebot.

Mittelst Rezesses Nr. 21 768 vom 14/23. No⸗ vember v. J, bestätigt am 22. Dezember v. J., ist zwischen Herzoglicher Kammer, Direktion der ir, zu Braunschweig, und dem Waldarbeiter Ludwi Franz zu Mänchehof die Ablösung der dessen daselbst sub Nr. 496. belegenen Halb⸗Kleinkothhofe aus den

erzoglichen Forsten deg vormaligen Kommunion

arzes zu präͤstirenden Brennholzgeldrente gegen ein blösungskapital von 150 M nebst 4 pro Cent Zinsen seit dem 2. d. Mts. vereinbart.

Auf Antrag der Herzoglichen Kammer werden

Alle, welche Anst cht an die Rente resp. das Ab⸗

lösungs kapital zu haben vermeinen, aufgefordert, solche Ansprüche spätestens in dem auf den 27. März 1883,

1 Morgens 11 Uhr, ; anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls die Ausschließung derselben der Herzoglichen Kammer gegenüber erkannt werden wird.

Seesen, den 17. Januar 1883.

Herzogliches Amtsgericht.

Naars.

3346 Oeffentliches Aufgebot.

Der Ober⸗Bürgermeister der Residenzstadt Cassel bat das Aufgebot der folgenden in hiesiger Stadt ge⸗ legenen Grunflãchen:

J. IL. zu . 7a 45 4m, die Jordanstraße,

83 2. 55 . Weg, der Ständeylatz mit der kleinen Fried⸗ richsstraße,

Weg, der Karthäuserweg, Garten am Kart⸗ häuserweg beantragt unter Nachweisung eines stattgehabten 16ährigen Besitzes. Alle Diejenigen, welche ein Recht an diesen Grundflächen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. April 1883, Vormittags 10 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht. Zimmer Nr. 19, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls die Stadt Cassel ermächtigt werden wird, sich als Eigenthümerin in das Grundbuch ein⸗ tragen zu lassen und die etwaigen Berechtigten ihr Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs die Grundstücke erworben hat, nicht mehr geltend machen können, und ihr Vorzugsrecht gegen Diejenigen, deren Rechte bis zum Aufgebotstermine angemeldet und demnächst auch eingetragen sind, verlieren. Cassel, den 13. Januar 1883. Königliches Amtsgericht, Abth. J. (gez) Schoedde.

33431 Aufgebot. ⸗.

Von dem unterzeichneten Königl. Sächs. Amts⸗ gerichte ist auf Antrag des Herrn Johann Emil Müller in Rochlitz behufs Todeserklärung

des Bäckermeisters Johann Karl Müller aus Wurzen, welcher im Jahre 1852 nach Batavia ausgewandert ist und zuletzt von dort aus unter dem 9. April 1854 an seine Angehörigen geschrieben hat, seitdem aber verschollen ist, das Aufgebotsverfahren zu er⸗ öffnen beschlossen worden.

Es wird deshalb der vorgenannte Johann Karl Müller hiermit aufgefordert, in dem auf den 12. Oktober 1883, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine an hiesiger Amts⸗ stelle zu erscheinen und seine Ansprüche und Rechte spätestens in diesem Termine anzumelden, widrigen⸗ falls er für todt erklärt werden wird.

Wurzen, am 17. Januar 1883.

Das Königliche Amtsgericht. (Unterschrift.)

49469 Aufgebot.

Der Superior des Augustinerklosters Pater Ignatius Denner dahier hat unter Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften am 13. . Mts. den Antrag gestellt, in einem Ausschlußurtheile den Schuldschein der K. Filialbank Würzburg vom 13. Mai 1879 Nr. 3059 über den bei derselben gegen 20 ige Ver⸗ zinsung für die Armenseelen⸗Bruderschaft dahier an⸗ gelegten Betrag zu 51 M 50 3 für kraftlos zu er⸗ klären, und wird demzufolge Aufgebotstermin be⸗ stimmt auf z

Donnerstag, den 31. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr, ; im Sitzungssaale für Civilsachen, Nr. 15.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Ausgebotstermine seine Rechte hei dem unterfertigten Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, unter Androhung des Rechtsnachtheils, daß die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen werde.

Würzburg, den 14. November 1882.

Königliches Amtsgericht. J. Der Kgl. Ober⸗Amtsrichter. gez. Sch um. .

Zur Beglaubigung der Ausfertigung:

Würzburg, den 17. November 1882. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. I.

Baumüller, Sekr.

49475 Aufgebot.

Der Kaufmann Adolf Conrad dahier hat unter Erfüllung der gesetzlichen Voschriften am 13.1. Mts. den Antrag gestellt, in einem Ausschlußurtheile den Depositenschein der Kgl. Filialbank Würzburg vom 22. März 1881 über 750 S gegen Hinterlegung einer 3599 igen Nassauer Obligation Nr. 488 über 500 Fl. für kraftlos zu erklären und wird demzu⸗ folge Aufgebotstermin bestimmt auf

Donnerstag, den 31. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale für Civilsachen Nr. 15.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens im Aufgebotstermine seine Rechte bei, dem unterfertigten Gerichte anzumelden, und die Urkunde vorzulegen unter Androhung des Rechtsnachtheils, daß die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen werde.

Würzburg, den 14. November 1882.

Königliches Amtsgericht J. Der Kgl. Ober Amtsrichter. gez. Schu m,. . Zur Beglaubigung der Ausfertigung:

Würzburg, den 16. November 1882.

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. J. Baumüller, Sekr.

44907 Aufgebot.

Die Wittwe des Hofmeisters Wilhelm Adenstedt, Conradine, geb. Achtermann, zu Denstorf, hat das i ei, behufs Löschung der zufolge des abhanden gekommenen Ablösungtzrecesses d. d. cent. den 1. Mal 1844 Nr. 12 995 für die Herzogliche Leihhausanstalt zu Braunschweig an dem sub Nr. ass. 10 zu Denstorf belegenen Brinksi e, . sammt Zubehör über ein Ablösungekapital zu 4 Thlr. 3 gGr. 6 Pf. sammt Zinsen und Kosten konstituir⸗

ten Hypothek beantragt.

Es werden demnach nach Maßgabe des 5§. 7 Nr. VII. b. des Gesetzes, die Ausführungen der deutschen Prozeßordnungen betreffend, vom 1. April 1879 Nr. 12 sowohl der unbekannte Inhaber der Urkunde als auch alle Diejenigen, welche auf die Hypothek Anspruch machen, aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Mai 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Urkunde der Eigen⸗ thümerin gegenüber für kraftlos erklärt, die Hypo⸗ thek aber gelöscht werden wird. Vechelde, den 14. Okteber 1882. Herzogliches Amts gericht. gej. W. Weigel. Beglaubigt: A Ackenhausen, Gerichtsschreiber.

44772 Aufgebot. ö

Nachdem die Nachbenannten den Besitz und

Verlust von Schuldverschreibungen der Nassauischen

Landesbank zu Wiesbaden, und zwar:

1) Julius Bodewig zu Betzdorf als Vertreter seiner Ehefrau Catharine Louise, geborne Hennemann, von Fleisbach den Besitz und Verlust der Schuldverschreibungen

Litt. A. a. Nr. C554 über 150 ,

Litt. A. a. Nr. M907 . 150 46

Titt. G. a. Nr. 36965 15 4,

Titt. G. b. Rr. 45i8 . 366 ,, Philipp Wilhelm Weilnau zu Burg— schwalbach den Besitz und Verlust der Schuldoerschreibung

Litt. A. 2. Nr. 2195 über 150 ,

3) die Wittwe des Philipp Heinrich Kunz zu Frohnhausen den Besitz und Verlust der Schuldverschreibung ö

Litt. A. a. Nr. 648 über 150 M,

4) die Anna Pötz von Mühlen, jetzt in Wiesbaden wohnhaft, den Besitz und Ver— lust der Schuldverschreibung

Litt. C. a. Nr. 3329 über 130

glaubhaft gemacht und Kraftloserklärung Lieser

Schuldverschreibungen beantragt haben, so wird der

Birektion der Nassauischen Landesbank die Zablungs⸗

leistung an den etwaigen Ueberbringer dieser Schuld:

verschreibungen bis zum Austrag der Sache bei

Vermeidung doppelter Zahlung untersagt, und

werden zugleich die etwaigen Inhaber dieser Schuld⸗

verschreibungen aufgefordert, binnen 5 Jahren, vom Tage dieser Aufforderung an glerechnet, ätestens aber in dem auf

. den 27. und 28. Sktober 1887,

Vormittags 10 Uhr, dahier .

vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf— gebotstermin ihre Rechte bei dem unterzeichneten

Gericht anzumelden und die Urkunden vorzulegen,

widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden

erfolgen wird. ; Wiesbaden, den 7. Oktober 1882. Königliches Amtsgericht. VI. 49345 Aufgebot. ö Die Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Königsberg: 4 3. er 3 475 über 30 M6 24 , ausgefertigt für Johann Lemke, .

b. Ir. 52 930 über 145 M 36 , ausgefertigt für

Rudolf Quoß, ö c. Nr. 83 699 über 17 M 62 , ausgefertigt für Carl Godau,

d. Nr. 102 365 über 154 u½ς 43 3, für Amalie Bauer,

sind ö. . gegangen und sollen auf den

Antrag der Eigenthümer: ö

2 deß Kaufmanns Johann Lemke-Dübecke in Hamburg, .

zu b. des Schneidermeisters Rudolf Quoß von hier,

zu c. des Gutsbesitzers Carl Godau aus War— ienen,

zu d. 6 Frau Amalie Bauer, geb. Godau, aus Succase,

. Zwecke der

werden.

Es werden daher die Inhaber der Bücher auf— gefordert, spätestens im Aufgebotstermine

den 15. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr,

bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 19) ihre

Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widri⸗

genfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

stönigsberg i. Pr., den 13. November 1882. Königliches Amtsgericht. VII.

ausgefertigt

neuen Ausfertigung amortisirt

39891 Ausfertigung. Anfgebot.

Auf dem Anwesen des Üntergrainergütlers Johann Müller, Hs. Nr. 9l zu Kleinkarolinenfeld. Amte⸗ gerichts Albling, ist für Lorenz Gerold und Katha— rina Seybold, unehel. Kinder der vormaligen An— wesensbesitzerin M. Anna Killer, geb. Mangold von Kleinkarolinenfeld, der Anspruch auf ein angerichtetes Bett mit Betistait u. zweimaligem Ueberzuge ohne Anschlag hypothekarisch versichert. ;

Johann Müller hat unterm 3. August l. J. An⸗ trag auf Amortisirung dieser Forderungen gestellt.

Das K. Amtsgericht Aibling erläßt daher nach n Vorprüfung das Aufgebot, setzt als Auf⸗

ebotstermin

; Dienstag, den 3. April 1883,

Vormittags 10 Uhr,

fest und fordert Denjenigen, welcher auf die bezeich⸗ neten Forderungen ein Recht zu haben glaubt, zur Anmeldung innerhalb 6 Monaten unter dem Rechts⸗ nachtheile auf, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würden.

Aibling, den 12. September 1882.

Königliches Amtsgericht. Geiger. ! Für die Richtigkeit der Ausfertigung: K. Gerichtsschreiberei: Fluke, K. Sekretär. (49289 n fg ;

Der Partikulier August Westphal aus Schillgallen per Splitter, früher in Lessen, hat das Aufgebot eines angeblich verloren . Privatschuld⸗ scheins gus dem Herbst 1879 beantragt, nach welchem der Besitzer Friedrich Döhring in Schönrohr bekannt hat, von dem Antragsteller ein 26 von 100 am Tage der Austzstellung erhalten zu haben und sich

verpflichtet, an Zinsen zwei Scheffel Gerste zu liefern

und das Darlehn noch innerhalb 4 Wochen zurũa⸗ zuzahlen. . Es werden daber alle Diejenigen, welche als Eigen⸗ thümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Brief⸗ inhaber auf den vorstehend bezeichneten Schuldschein Ansprüche erheben, aufgefordert, solche spätestens in dem am 15. Juni 1883, Bormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 1, des hiesigen Amtsgerichts anstehenden Termin anzumelden und den Schuldschein vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt wird. Heinrichswalde, den 13. November 1882.

Königliches Amtsgericht.

(gez) Baumbach.

49359 Aufgebot.

Die Wittwe des Ackermannes Joachim Heinrich

Schnobbel zu Chüttlitz hat das Aufgebot der beiden

Ahrechnungsbücher der städtischen Sparkasse zu

Salzwedel:

Nr. 12,969, ausgestellt für den Ackermann Hein⸗ rich Schnobbel in Chüttlitz über 894 4 72 Guthaben nebst Zinsen,

Nr. 14,598, ausgestellt für Heinrich Schnobbel in Chüttlitz über 1169 M 73 3 Guthaben nebst Zinsen,

beantragt. Der Inhaber der Bücher wird auf⸗

gefordert, spätestens in dem auf

den 5. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte beim Amtsgerichts

Rath Meinhard anberaumten Aufgebotstermine seine

Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widri⸗

genfalls die Kraftloserklärung der Bücher erfol⸗

gen wird. Salzwedel, den 11. November 1882. Königliches Amtsgericht.

66 Aufgebot.

Auf Antrag des Hofbesitzers Friedrich Paulsen in Niehuns, als Testamentvollstreckers seines am 27. November v. J. in Flensburg verstorbenen Vaters, des Rentiers, und früher in Gravenstein als Schlachtermeister wohnhaft gewesenen Wilhelm Paulsen, werden alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an dessen Nachlaß zu haben ver⸗ meinen, bierdurch aufgefordert, dieselben bis späte⸗ stens zu dem hierdurch auf

Donnerstag, den 29. März d. J., Vormittaßs 11 Uhr, angesetzten Aufgebotstermin bei Vermeidung des Ausschlusses hierselbst anzumelden,.

Flensburg, den 9. Januar 1883.

Königl. Amtsgericht, 2. Abth. Brinkmann.

(3545 Zur Publikation des von dem kürzlich verstorbenen Großherzoglichen Kammerherrn und Hoftheater-In⸗ tendanten Freiherrn von Wolzogen am 3. November 1881 bei dem unterzeichneten Gericht deponirten Testamentes wird ein Termin auf Sonnabend, den 27. d. Mts. , Vormittags 115 Uhr, anberaumt, zu welchem die Betheiligten hiedurch ge⸗ laden werden. Schwerin, den 19. Januar 1853. . Großherzogliches Marstall⸗Amtsgericht. 2960 Urtheilsanszug. . . In e Aufgebotssache Clairmonrt hat das Königliche Amtsgericht zu Recklinghausen durch Urtheil vom 4. Dejember d. J. die Kraftloserklärung der Hypo⸗ thekenurkunde über die zu Gunsten des Waisenhauses zu Steele aus dem Rentenumwandlungsvertrage vom 4. August 1841 Rubr. II. Nr. 1 Band Ill. Blatt 46 des Grundbuchs von Henrichenburg ein— getragenen Rente von 24 Thlr. ausgesprochen. Recklinghausen, 1882. Götte, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 3356 Auszug. . , . Urtheil des hiesigen Königl. Landgerichts vom 13. Dezember 1882 ist auf die Klage der zum Armen⸗ rechte zugelassenen Anna Christine Braun, Chefrau von Julsus Maximilian Leopold Stiller, ohne Ge⸗ werbe, zu Köln, vertreten durch den Rechtsanwalt Roland Eilender dahier, die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne hestandene gesetzliche Güterge⸗ meinschaft für aufgelöst erklärt und an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen und sind die Parteien zum Zwecke der Liquidation vor den Königl. Notar Goecke dahier verwiesen worden. Veröffentlicht gemäß §. 11 des Ausführungsge⸗

setzes.

Köln, den 13. Dezember 1882.

Eilender,

Rechtsanwalt. ; Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Köln, den 17. Januar 1883.

Verbeeck, . Gerichtsschrelber des Königlichen Landgerichts.

Izꝰ98 Bekanntmachung. -

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 29. November 1882 sind die unbekannten Berech⸗ tigten mit ihren Ansprüchen an die bei der Subhasta⸗ tion des früher dem Grundbesitzer Andreas Blum gehörigen Grundstücks Radzienen Nr. 6. über den für Marie Anna Laßka aus den Posten Abtheilung III. Rr. 1, beziehungsweise d, beziehungsweise 6 von 16, beziehungsweise o73 M 87 , beziehungsweise 19. zur Hebung gelangten Betrag von 318 MC 98 * wegen n erf r , legitimirter Inhaber gebildete Spezialmasse ausgeschlossen.

Willenberg, den 4. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht. I.

3347 GSetanntmachung . Die von der Volksbank dahier auf die ledige ripatizre Barbara Schmitt von Eisingen lautende nnn vom 30. Januar 1880 Nr. 119 über

350 SH —, zu 400 verzinslich, dann jene derselben Bank auf Rosine Mal, Bäckersehefrau von dort, lautend, vom 7. Mai 1880 Nr. .

ebenfalls mit 40 verfinchar, wurden durch dies · gerichtliches Aubschlußurtheil vom Heutigen für kraftlos erklärt.

Würzburg, 19. Januar 1883. Die nr ge ih icse n, des K. Amtsgerichts. II.

Der geschäftsleitende K. Sekretär: Andreae.