3 W Inserate für den Deutschen Reichs und Königl.
Preuß. Staats. Anzeiger und das Central · Sandels register nimmt an: die Königliche Expedition des Jeutschen Reichs Anztigers und Kõniglich Kreußischen Staatz Anzeigers:
R n. 8.
2. Subhastationen, ; R . Terkanfe Berlin sw., Wilhelm⸗Straße r. 82. 4. Verloos ung. Amortisation.
Oeffentlicher Anzeiger.
1. Steckbriefe und Untersuchungs · Saéchen. Aufgebote, Vorladungen
w. von öffentlichen Papieren.
Verpachtungen, Submissionen ete. 7. Literarische Anzeigen. Zinszahlung S. Iheater · Anzeigen.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. S. Verschiedene Bekanntraa chungen.
In der Börsen- Is. Familien- Nachrichten. J beilage.
Inserate nehmen an: die Annoncen · Expeditionen des Invalide ndant / Rudolf Mosse, Saasenstein & Bogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
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G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Annoncen · Sureaux
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Steckbriefe und unter suchungs⸗ Sachen.
Oeffentliche Ladung. Der Tuch walker Eduard Albertin, geboren zu Zrytomir in Rußland am 13. Norember 1854, zuleßft in Grünberg wohnhaft. wird beschuldigt, als Ersatzrefervist erster Klasse gusgewandert zu sein, ohne von der berxorstehenden Auswanderung der Militärbebörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung gegen 5. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derfelbe wird auf den 30. März 1883, Vormittags 11 Uhr, vor das Föniglich⸗ Schöffengericht zu Grünberg, Zimmer Nr. 26, zur arp ie rr band ung geladen. Bei unentschuldigtem
usbleiben wird der selbe auf Grund der nach S. 472 der Strafrrozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗ Kommando zu Freistadt ausgestellten Erklärung ver⸗ urtheilt werden. Grünberg, den 9. Januar 1883. Scharf, Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts, i. V.
Sub hastation en, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Oeffentliche Zustellung.
früher hier, jetzt
trennen,
erklären, sie
des Königlichen den 26. Mai
3721] 36 ol]! Weiße, zu Werdau, vertreten durch den Rechts anwalt Dr. Staub hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Gustas FChristian Friedrich Krumtum, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung: die Ehe der Parteien zu trennen und den Be— klagten für den allein schuldigen Theil zu er—⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand— 2) lung des Rechtsstreits vor die 135. Civilfammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf den 26. Mai 1883, Nachmittags 12 Uhr, 3) mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 4 Berlin, den 13. Januar 1883. Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J. Civilkammer 135.
anwalt Klett hier,
bält, wegen bösl
à 100 4.
habe,
35680 Oeffentliche Zustellung. Die Frau Rhode, Frieder ke Louise Auguste, geb. Klotsch, hier, vertreten durch den Rechts anwalt Prerauer hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Carl Friedrich Christian Rhode, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen bös—⸗ licher Verlassung, mit dem Ar trage auf Ehescheidung: das zwischen den Parteien bestehende Vand der he zu trennen, Beklagten für den cllein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Prozesses zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor die 13. Civil kammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf den 26. Mai 1883, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei em gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemächt. Berlin, den 6. Januar 18583. ; Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J. Civilkammer 13.
3723 Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Dallmann, Anna Caroline, geb. Kombke hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Breslauer hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Maler Friedrich Julius Ämandus Dallmann, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen schmählicher Bestrafung, Ehebruchs und böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung:
die Ehe der Parteien zu trennen und den Be— klagten für den allein schuldigen Theil zu er— klären, und in die Ehescheidungsstrafe zu ver⸗ urtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 15. Civilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf
den 26. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemächt.
Berlin, den 5. Januar 1883.
Buch wald,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J. Civilkammer 13.
3720 Oeffentliche Zustellung.
Die Frau von Grumbfow, Louise Dorethea Amalie, geb. Borchardt, zu Coeslin, vertreten durch den Rechts anwalt Gerschel kler, klagt gegen ihren Ehemann, den Schriftsetzer Mar Friedrich Hermann von Grumbkow, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen Trunkenheit, grober Mißhand⸗ lung, Mangels an Unterhalt, fowie wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung:
Lie Ehe der Parteien zu trennen und den Be⸗
klagten für den allein schuldigen Theil zu er— klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand— lung. des Rechtestreits vor die 13. Cirilkammer des
Zwecke
Zum
gesetzt.
3594 Der Vormund schen Kuranden
Der
beantragt.
kunde vorzulegen,
3565
Zinsen bis zum
Freita
kunde vorzulegen,
3557
Ohblsen,
Schiffe kapitãn
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 6. Januar 1883.
Buchwald, Gerichtsschreiber des Könislichen Landgerichts J. Civilkammer 13.
13722 Oeffentliche Zustellung.
Der Bäckergeselle Ferdinand Gar Koch bier, ver⸗ treten durch den Rechteanwalt Guhrauer hier, klagt gegen seine Ehefrau Johanne Florentine, gev. Hager,
Altona, den 1
3613)
Gentz für Recht:
wegen Ehebruchs und böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung: I) die zwischen den
2) die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu
vierten Theil scheidungsstrafe an den Klãger berauszugeben, und ladet die Beklagte lung des Rechtestreits
mit der Aufforderung,
Gericht. zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Luszug e Klage bekannt gemächt. Berlin, den 17. Januar 18835.
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J.
. ust 1 Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Krumtum, Chriftiane Caroline, geb. Die Karolin? Nonnenmacher, Deserta des Jobann Georg Nonnenmacher von Jur, O. .A. zu Böckingen sich aufbaltend, vertreten durch Rechts
sich mit unbekanntem Aufenthalt in Amerika auf⸗
I) auf Ersatz für Alimentation seines Sohnes Ebristian, während der Zeit vom 24. Juli 1870/82, auf 12 Jahre
zur Bestreitung der Kosten für Unter⸗ bringung des zu! genannten Sohnes in eine tüchtige kö als Beitrag zur Alimentation der Klägerin vom 16. Oktober v. Jahrs a
und zwar zunächst auf 6 Jahre, daß der Beklagte alle Prozehkosten zu leiden
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtestreits vor die Cigilkammer des Königlichen Landgerichts zu Heilbronn auf Dienstag, den 24. April 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Die Einlassungsfrist
Heilbronn, den 1 1883. ey * Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Zühlsdorff zu Grassee seine Kuranden Friedrich, Karl und Bertha Jahn in Welschenburg lautenden Guth abenbuchs der Dram⸗ burger Kreissparkasse Nr. Sij7 über
fordert, spätestens in dem auf den 17. September 1883, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗
der Urkunde erfolgen wird. Dramburg, den 15. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.
Die Ehefrau des in Breddorf, Rebecka, geborene Garms, hat das Auf⸗ gebot des am 10. buches Nr. 974 mit einer Einlage einschließlich der
bon 418 6 74 3 beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
Vormittags 11 Uhr, ⸗. vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermine feine Rechte anzumelden und die Ur⸗
der Urkunde erfolgen wird. Zeven, den 17. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.
Todeserklärungsaufgebot.
Auf Antrag seiner Ehefrau Ea vine Fischer, geb s und seines Sohnes Gustas August Fischer in Al ona wird der am 24. Oftober 1835 zu Treptow an der Rega geborene, in Altona domilizirt gewesene
Fischer, Führer der beheimatheten Brigg ‚Osten', welcher laut Beschei⸗ nigung des Königlichen Amts zu Offen vom 12. Juni 1882 seit dem Jahre 1860 verschollen und vermuüth⸗ lich in der Zeit vom 22. Juli Tis 18. August 1860 auf der Reise von dem Schiffe verunglückt ist, hierdurch aufgefordert, sich bis zu dem auf den 30. April 1883, Mittags 12 Uhr,
anberaumten veremtorifchen Aufgebotstermine im t unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls er Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf auf Antrag seiner Ebefrau und feines Sohnes nach
den 26. Mai 1883, Vormittags 114 Uhr, Maßgabe der Bestimmungen der Verordnung vom J. November 1798 für todt erkfärt werden wird.
Königliches Amtsgericht.
erster Gerichtsschreiber.
Bekanntmachung.
Auf den Antrag der Gaͤrtnerfrau Maria Hansel, geb. Milde, zu Nieder ⸗Hermedorf, vertreten durch den Justiz ath Grauer zu Neisse, erkennt das König⸗ liche Amtegericht ju Neisse durch den Amtsrichter
dem Aufenthalte nach unbekannt, Parteien bestehende Ehe zu kostenpflichtig zu verurtheilen, den ihres Vermögens als Ehe⸗ zur mündlichen Verhand- vor die 13. Cirilkammer Landgerichts J. zu Berlin auf
1883, Nachmittags 12 Uhr, einen bei dem gedachten
Buchwald, Civilkammer 13. Backnang, klagt gegen diesen ihren Ehemann, der
icher Verlassung,
— ö 1200 A6,
Lebre. 400 M,
180 4,
der öffentlichen Zustellung wird ist auf sechs Wochen fest—
Aufgebot.
der Arbeitsmann Ludwig Jahn— zu Welschenburg Arbeitsmann hat das Aufgebot der auf
36 6½ 16 4 Inhaber der Urkunde wird aufge⸗
Vormittags 9 Uhr,
widrigenfalls die Kraftloserklärung
Aufgebot. Baumanns Diedrich Schröder
Mai 1860 ausgestellten Quittungs⸗
31. Dezember 1882 zum Betrage
g, den 16. März 1883,
widrigenfalls die Kraftloserklãrung
üning.
August Friedrich Heinrich Peter
in Osten, Provin; Hannover,
St. Tkomas nach Laguna mit
3 Januar 1883. Abtheilung v. Veröffentlicht:
Over,
Die Hvpotbekenurkunde über den auf dem Grund— stück Nr. 21 Nieder ⸗Hermsdorf Abtheilung II. Litt. G. für den Jakob Hillebrand und seine Ehe—= frau Gatharina, geb. Pache, auf Grund der Punk⸗ tation vom 30. April 1839 und des unterm 7. Fe- bruar 1849 ausgefertigten gerichtlichen Kaufvertrages vom 25. Juni 1839 eingetragenen Auszug, sowie über die ebendaselbijt Abtheilung II Rr. 11 fũr Jakob Hillebrand auf Grund des gerichtlichen Kauf⸗ vertrages de exped. 7. Februar 18465 haftenden e der von 200 Thalern wird für kraftlos er⸗
ãrt.
Neisse, den 12. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.
3568) Bekanntmachung. In Sachen, betr. die Zwangs versteigerung des dem Muͤhlenbesitzer Carl Sfeinhoff zu Hullersen gehöri⸗ gen Immobilar Vermögens sind die bislang nicht angemeldeten dingfesten Rechte im Verhältniß zum neuen Erwerber der Immobilien dem durch das Aufgebot vom 15. November 1887 angedrohten Rechtsnachtheile gemã5 durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage für erloschen erklärt.
Einbeck, 15. Januar 1883. Königliches Amtsgericht. J.
ehliß.
3611 Bekanntmachung. . In der Wilhelm Teichler, chen Aufgebotssache hat das Königliche Amtsgericht zu Parchwitz durch den Amtsrichter Kundt für Recht erkannt: der durch Verfügung vom 165. Juni 1850 aus dem Kaufkontrakt vom 21. Mär; Und 12. April 1850 gebildete Hyxothekenbrief über 50 Tir. Restkauf⸗ geld, wovon noch 10 Thlr. für den Maurer Johann Ernsft August Jungfer eingetragen stehen, in Abthei⸗ lung III. Nr. 3 des dem Schuhmacher Friedrich Wilhelm Teichler gehörigen Grundftücks Ober⸗ Heidau Nr. 30 wird fär kraftlos erklärt. Parchwitz, den 3. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.
3562
Der Besitzer Christoph Saunus, wohnhaft ge⸗ wesen in Puskepxeln, ist seir dem Jahre 1877 in einem Alter von 72 Jahren verschollen. Auf Antrag der. Besitzer August und Bertha, geb. Saunus Philippschen Eheleute in Puskeppeln wird der Be— sitzer Christoyh Saunus aufgefordert, sich spätestens in dem am 14. November 1883, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. J, des hiesigen Amtsgerichts anberaumten Termine schriftlich oder versönlich zu melden, widrigenfalls er auf Antrag für todt erklärt werden wird.
Heinrichswalde, den 16. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht.
Die Ehefrau des Wirthes Wilhelm Blase Maria, geborene Lotzchen, ohne Geschäft, zu Grafenberg, Sammtgemeinde Düsseldorf, wohnend, hat gegen ibren rorgenannten Ehemann, daselbst wohnend, bei der J. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Düsseldorf die Gütertrennungs klage erhoben, und ist bierzu Verhandlung termin auf den 26. Marz 1883, Morgens 9g Uhr, bestimmt.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Stein häͤuser. 3570 Bekanntmachung.
Durch Urtheil der Strafkammer II. des K. Landgerichts hier vom I5. November wor. Is. ist die wider den Militärxflichtigen Jokann Friedrich Schneider von Baach D. A. Wanblingen, geboren am 2 Mär; 1859, wegen Verdachts der Verletzung der Wehrpflicht verfügte Vermögens beschlag⸗ nahme nach 5. 326 der St. P. O. wieder auf⸗ gehoben worden.
Stuttgart den 17. Januar 1883.
K. Staats anwaltschaft. Sieber, H. St. A.
3552
In Sachen des Kaufmanns Robert Bockemüller zu Hasselfelde, Klägers, wider die Gheftau dez Ar⸗ beiters Chrn. Pil; Johanne, geb. Reulecke, zu Hutten rode, Beklagte, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers dis Beschlagnahme des der Be⸗ klagten gehörigen Wohnhauses No. ass 91 zu Hütten⸗ rode nebst Garten und Zubebör, zum Zwecke der Zwangs versteigerung durch Beschluß vom 3. Ja⸗ nuar er. verfügt, auch die Eintragung dieses Be⸗ schluses im Grundbuche am'3. Januar c. erfolgt ist, Termin zur Zwangsverst igerung auf Freitag. den 8 Juni er.,
Nachmittags ? Uhr, vor Herjoglichem Amtsgerichte Blankenburg in dem Fischer'schen Gasthaufe ju Hüttenrode angesetzt, in welchem die Hypothekglaͤubiger die ö zu überreichen haben. Blankenburg den 17. Januar 1883.
Herzogliches Amtsgericht. Ribbentrop.
(3595 Die Grundstücke:
1) L. 9. „is Acker 3 Ruthen, neue Charte von Gottsbüren Blatt 11 Nr. i26 Acker am Katt⸗ hagen, fatastrirt unter dem Ramen des Johann
Ghristepxh Morgenstern von Gottsbüren,
2) R. 202 usis Acker, neue Charte von Gotts⸗ büren Blatt 8 Nr. 8 Garten auf den Linden⸗ stücken 16, 93 Are, katastrirt unter dein Namen der Gemeinde Gottesbüren,
3) A. 199. 1 Acker 5 Ruthen, neue Charte von Carle hafen Blatt 10 Nr. 44 Garten in den unteren Baracken 2471 Are, katastrirt unter dem Namen des Bürgermeisters Johannes Schmell von Carlsbafen,
slehen seit langer als 16 Jahren in ununterbrochenem
Eigenthumsbesitz, und zwar die zu 1 und 2 bezeich
Carl Kublmann von Gotts huren, das unter 3 be⸗ zeichnete in dem der Leibeserben des Bürgermeisterg Johannes Schmoll. finden sich jedoch im Grund oder Genera lwãhrschafte buche bisher nicht eingetragen
Auf den Antrag der bezeichneten Besitzer und aur Anordnung des Königlichen Amtsgericht hier wer. den hiermit alle Diejenigen, welche ein Recht an diesen Grundstücken ju haben vermeinen, geladen solches in dem Aufgebots termine r
; am 21. März d. J., 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht. anzumelden unter dem Rechtsngchtbeile, daß nach Ablauf Frist bezw. nach stattgehabtem Termin tis Besitzer alz Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unter. läßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchz das Grundstück erworben bat, nicht mehr geltend machen kann, und daß er sein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte innechalb' der Ausschluß⸗ frist angemeldet und demnächst auch eingetragen sind verliert. 3
Carlshafen, den 13. Januar 1833.
ö Rohn, Gerichtsschreiber des Käniglichen Amtsgericht:.
3693
Das Königliche zandgericht zu Aachen hat durch Urtheil der zweiten Civilkammer vom 23. Dezember 1382 die jzwischen der AÄnna Gertrud Wirtz zu Doverhahn, Kreis Erkelenz, und ihrem dasestst woh⸗ nenden Ehemanne, Wirth und Klein kändler Heinrich Wienen, bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, Gütertrennung ausgesprochen, Parteien zur Auzeinandersetzung vor Notar Claes in Erkelen; verwiesen und dem c. Wicnen die Kosten zur Last gelegt.
Der Gerichtsschreiber: Bewer. 3604
Das Königliche Landgericht zu Aachen hat durch Urtheil, der JI. Civilkammer vom 21. Dezember 1882 die zwischen der Elifabeth Moesch zu Düren und ihrem daselbst wohnenden Ehemanne, Buch⸗ binder Wilhelm Nießen kestehende eheliche Gäater— gemeinschaft für aufgelöst erklärt, Gütertrennung ausgesprochen, Parteien zur Auseinandersetzung vor Notar Müller in Düren verwiesen und dem ze. Nießen die Kosten zur Last gelegt.
Der Gerichtsschreiber: Bewer.
Verkündet am 17. Januar 1883.
(gez) Bessert, Gerichtsfchreiber. Im Namen des Königs!
Auf den. Antrag des Ackerwirtks Valentin Franck iu Jaskolki, vertreten durch den Juftiz⸗Rath Brach⸗ vogel zu Kosten, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kosten durch den Amtsrichter Studemund für Recht:
Die über die auf dem Grundstück Jaskolki Nr. 1 in Abtheilung III. Nr 1 eigetragene Post 18 Thaler 198 Sgr. 346 Pf. Erbegelder der Katharina Franck nebst 5 Prozent Zinsen und Kosten, zablbar zur Großjährigkeit oder Heirath, gebildete Hypotheken⸗ urkunde, bestehend aus dem Hrvothekenschein für die Katharina Franck nebst Ingrossationsnote und ange⸗ hängtem Erbrezeß vom 33. Juli 1849, Verhandlung vom 11. Januar 1850 und Verhandlung vom 16. März 1850 wird für kraftlos erklärt.
Die Kesten des Aufgebots verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt ge; Studemund.
3525
3522 Im Namen Seiner Majestät ö 9. Nm, n von Bayern. cthei des 7. Amtsgerichts Miltenberg. Josef Anton und Karl Anton Zoeller von Bürgstadt werden für todt erklärt.
Als Todestag gilt der 16. Januar 1883. Simon, Ob. Amtẽrichter. Verkündet am 15. Jaruar 138833. Lanz, Ger. Sekr.
Zur Beglaubigung: Lang, S. Sekretär.
3614 Im Namen des gönigs! Auf den Antrag des Briefträgers Eduard Zim⸗ mermann zu Prenzlau, rertreten durch den Rechts- anwalt Rintelen daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Prenzlau durch den Amteörichter Collmann
für Recht:
Die Hyvpothekenurkunde über die auf dem Grundstück des Briefträgers Eduard Zimmer⸗ mann zu Prenzlau Band TVIII. Blatt Rr. 22 des Grundbuchs von Prenzlau in Abtheilung III. unter Nr. 2 für die minderjährige Friederike Wilhelmine Henriette Basch aus dem Erbver— gleiche vom 22. Sextember 1815 eingetragene Post ron 9 Thlr. 7 Sgr. 59 Pf. Erbgelder nebst 4 *, Zinsen und ein vollständiges Bett wird für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last. Prenzlau, den 15. Januar 15353.
Königliches Amtsgericht.
367 lhre Bekanntmachung. In die Liste der bei dem hiesigen Amtsgericht zu⸗ gelañsenen MRechtsanwalte ist eingetragen: Seri bteassessor Exuard Melchers in Dorsten. Dorsten, am 18. Januar 1885 Königliches Amtsgericht.
Redacteur: Riedel.
Verlag der En edition (Ress el.) Druck: W. Els ner.
Fünf Beilagen
Berlin:
neten in demjenigen der Leibeserben des Orgelbauer
(einschließlich Boͤrsen⸗ Beilage).
Erste Beilage
zul Dentschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 23. Januar
ESS.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 23. Januar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (85. Sitzung des Reichs tags wurde die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Feststelung des Reich haushalis⸗Etats für das Eꝛats jahr 1883 84 mit der Diskussion des Etats der Verwaltung des NReichsheeres fortgesetzt. ö
Bei Tit. 1 Kriegs-Minister (38 000 M6) ergriff nach dem Abg. Schott der Bevollmächtigte zum Bundestath, Staate— Minister von Kameke das Wort:
Meine Herren! Sie werden nicht erwarten, daß ich dem Vor⸗ redner auf alle Wege folgen werde, die er beschritten bat. Es sind aber einzelne Punkte, die mich veranlassen, einige Worte dazu zu sagen.
Zuerst hat der Herr Vorredner eine Aeuferung von mir, die ich bei Gelegenheit einer Besprechung über die Strafprozeßordnung ge⸗ than habe, nicht ganz richtig wiedergegeben. Meine Aeurerung ist damals gewesen:
Meine Herren, — hab Aenderung auf dem Gebiete de
982 8
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von mir erörte beror wir selbst
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worden sind und ich auch kein Recht
ohe Behandlang, die die Mann⸗ — 2 2 9 2 3 ** Im Ganzen widerspreche ich
absolut dem Vorhandensein einer rohen Behandlung. ö. Meine Herren! Bei der allerbeften Aufsicht und kei der allerbesten , 2 337, . mene gn Pflege der Gere r ialeit ist s nickt mali, naß nie tin elne älle vorkommen. Diese Fälle werden aber mit einem ganz * * * — 2 34 1 . z lichen Rigorismus bestraft. Damit Sie das geschieht, kann ich Ihnen mittheilen unseren Armee ⸗Corxs sammtliche Straf der Leute allhalbjäh .
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auf alle Befehlsbaber, daz. was menschenmßglich sist in
dieser Beziehung zu leisten, geleistet wird; da dabei Menschlich ke ten, deb. ein Üeberlaufen der Galle bier und da einmal vorkommt, ka ich nicht leugnen. Dafür folgt dann die Strafe. ; z 9. * X 8 * Die dritte Sache, die der Herr Vorred . g uf Kosten D 22 nn — —
strafen. , — ich glaube im
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Abgeordneten rum einma schon c telba . Die Herren rerbinden die Militär verwaltung mehr it, daß sie mir einzel sie verfolgt werd
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zei ffiz Kriege und jpäter gead t ist. Sehen sie die Rangli so können sie unter den Ger vielleicht ein Drittel seben, die aus dem Bůrgerstande gegangen sind. Es amalgamirt. Sie finden Tarallerie⸗Regimentern, Sie sie in Regimentern. Die Bildung hat f erallgemeinert und die Schicht. aus denen die Regimenter sich rekrutiren, sind weiter und grõʒger geworden, wie es auch fein muß bei der größten Armee. Da sind die Punkte, die ich bier erwähnen zu müssen glaubte. Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, es habe ihm Anfangs geschienen, als wolle der Abg. Schott auch auf die äußere Politik eingehen; derselbe habe dies ꝗgliclicherweise nicht gethan, und er bitte das Haus, auch künftig von dem alten Brauch nicht abzuweichen, und Fragen der auswãarligen Politik nur ausnahmsweife hier zu erörtern. Der Abg. Schott habe ausdrücklich als Privatmann im Gegensatz zum Soldaten gesprochen; er (Redner), wenn auch zur Zeit nicht der Armee angehörig, sei mit derselben in Krieg und Frieden verwachsen, und nehme daher für sich ein etwas positiveres Urtheil in Anspruch. Von dem Drängen der bffentlichen Meinung im Sinne des Abg. Schott spüre er nichts; wo er verkehre, sei die Armee nach wie vor der Stolz des Landes und des Reiches, man sei überall bereit, derselben als dem Ausdruck der Wehrhaftigkeit des Vaterlandes die weitgehendsten Opfer zu bringen. Wenn der Abg. Schott über zu luxuriöfe Unsformirung geklagt hahe, so träten die Armeen aller größeren Stagten nach außen hin glänzend auf; und gerade im Vergleich zu den Uniformen der Armee des durchaus demokratischen Frankreich seien die deutschen Uniformen sehr einfach zu nennen. Der Abg. Schott wünsche die Beseitigung der Kürassier⸗Regimenter wegen ihrer theuren Ausrüstung. Nicht der Küraß mache diese Truppe theuer, sondern die Pferde; und er als Sach⸗ verständiger betone, man müsse in Deuischland Truppen mit solchen schweren Pferden bei der Kavallerie haben; der Reiter auf schwerem Pferde — sowohl durch die Wucht des letzteren, als auch weil derselhe höher sitz, dem leichten Reiter bei gleichen Waffen im Gefecht überlegen. Die Frage der Kürajsters sei die der Kavallerie überhaupt,
Seinige
—
und wenn man die gürassiere abschaffe, so könne sich das ein— mal bitter rächen. Der Abg. Schott habe sodann dre Existenz der Garde bedauert. ber der Kö . 5e schon seine Garde gehabt habe, so dürfe sie der Deutsche Kaiser schon der äußeren Repräsentation wegen gewiß haben, und auch hier sei das republikanische Frankreich Deutschland an äußerem Glanz überlegen. Auch die berühmte Majorsecke habe dem Abg. Schott herhalten müssen; derselbe wünsche dem deutschen Offizier geringere Empfindlichkeit in Ehrensachen. Alle Parteien sollten aber wünschen, daß gerade der Ehren—⸗ punkt bei den deutschen Offizieren dauernd recht hoch gehalten werde; derselbe sei der eigentliche Nerv des Dffiziercorps in Krieg und Frieden; und das Dffiziercorps wieder sei der Nerv der Armee. Wenn der Abg. Schott sodann die Einführung des öffentlichen Militärstrafprozesses verlangt habe, so erinnere er, daß in Bayern, wo das öffentliche Verfahren bestehe, es sich nicht durchweg bewahre, und daß man gerade dort eine Reform durch die Reichsgesetznebung wiederholt gewünscht habe. Wolle man an der Armee wesentliche Ersparnisse machen, so könne das nur auf Kosten der Wehrhaftigkeit geschehen; und. es sei gewiß nicht Muthwillen, nicht einseitige Leidenschaft, die Se. Majestät den Kaiser und das Deutsche Reich veranlasse, die große Armee zu erhalten, sondern es sei die Nothwendigkeit, für die Sicherheit Deutschlands zu sorgen gegenüber den Rüstungen anderer Länder. Im Vergleich zum französischen Militäretat sei der deutsche gering. Wes halb aus Württemberg hier gegen den Mili
sei ihm Angtsichts der letzten dorti, verständlich. Diese Wahlen hä
zeugt. Weshalb
— 97418
Ciheral — ide rale
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n . eilitärs natur⸗
Di⸗ andtagswahlen
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* 2 6 er e 6 ihrer Kostspielig z „ daß die Garde, die doch gewiß, zu genügen, kein volles Armeccorps te, den anderen Truppen die besten Mann⸗ f
um der R stark zu sein schasten und ntero anders als die L über die Frage de ab, ob man die Kav
ter. d ⸗ , , sißiere entziehe, ohne dabei im Gefech Die Entscheidung
inie verwendet zu werden.
lerie wesentlich als Gefechtstruppe, oder
Wenn aber der König von Preußen
schweren Kavallerie hänge wesentlich daon all
trag die nöthigen Untersuchungen anstellen lassen. Er verweise nur auf den Nünch ner Fall, wo der Unteroffizier den Rekruten babe in seine Stube vommen, ihn auf einen Stuhl steigen, in jede Hand ein Gewehr nehmen lassen und unter jeden Arm ein Gewehr mit aufgepfla nztem Bajonett gestellt habe. Aehn licher Mißhandlungen hätten sich auch Su haltern offüniere schuldig gemacht. Es werde so viel von militär ijcher Ehre gesprochen. Man habe darüber se hr eigenthämliche Anschauungen. Ein gelegentlich hingeworfene s Wort eines Reserve⸗Ofñziers über das Duell genüge, um UAWßtrauen zu fassen, ob der Letztere sich geschlagen haben würde, wenn das Ehrengericht es für nothwendig gehalten haben würde. Dis Erklarung dieses Offiziers, er (der Offizier) vürde sech nicht geschlagen haben, weil er den Eid auf die Versmassung geleistet habe, die wie dis Gesetze das Duell verbiete, se⸗ hinreickend gewesen, um den⸗ en aus dem Offiziercorps zu entfernen. Wenn das Offi⸗ corps so empfindlich im Etxenpunkte sei, o sollte es doch ine Handlung, welche er als die infaaste betrachte, die es zebe, die Mißhandlung eines Menschen, der sich nicht wehren könne, nicht als eine ehrenhafte betzachten. Er babe aber nicht gehört, daß ein Offiziercorxs einen Offizier ausgestoßen hätte, weil derselbe in diesem Punkte der mil i rij nicht genügt hätte. In den dem Reichs oberhaupt erstattenden Berie die er⸗ daß die Miß⸗
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gegensehen, wo sein Sohn in die Armee zu treten hade, weil erselbe fürchten müsse, daß es seinem Sohne ergehe, wie es ielen anderen ergangen sei. Der Selbstmord greife in der Armee sehr um sich. Man sollte Alles thun, daß de jungen ute gern in die Armee einträten mit dem Bewußtfein, ihren Dienst dem Vaterlande zu weihen. . Der Abg. Frhr. von Maltzahn-Gültz hob hervor, daß die Vermehrung der Selk stm ehr den sozialdem orratischen Ideen als der militärischen Mißhandlung Zzuzuschreiben sei. Die Verzweiflung, welch n Menschen um Selbstmord treibe, werde vermehrt, wenn n ihm den Glauben an den leben—
digen Gott raube. Es
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zur Aufklärung des Terrains und der Verschleierung der
eigenen Bewegungen verwenden wolle. Er persönlich finde,
Deutschland habe viel zu viel Kavallerie, und dieselbe sei auch
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zum Theil zu schwerfällig und kostspielig ausgerüstet. In letzterem Punkte stütze Fer sich auf. viele tärische Sachverständige. Daß der Krieg⸗-Minister ; thue, um Mißhandlungen von durch ihre Vorgesetzten zu —
solche Mißhandlungen kämen doch nicht
das
selten schüchert, zum Theil auch zu ungeschickt Lien, um sich zu helfen. Es müßte daher die Pflicht, solche Fälle anzuzeigen, den Leuten viel schärfer eingepragt werden. Dem namentlich bei der Kavallerie häufig geradezu traditionellen Mißbrauch, daß die Unteroffiziere sich von den Einjährigen Zuwendungen machen ließen, müsse um so energischer entgegengetreten. wer⸗ den, als in letzter Zeit für die Unteroffiziere in jeder Richtung materiell sehr gut gesorgt worden sei. Auch er habe serner den Eindruck, als ob der Adel in den Offiziercorps bevorzugt werde. Einzelne Regimenter hätten sogar nur adlige, und Wi. der ganzen Garde seien nur etwas uber 20 bürge liche Offiziere. Da könnte man ebensogut Offiziercorps bilden,
deren Mitglieder sämmtlich den Namen Müller oder Schulze
führten. In weiten Kreisen empfinde man es peinlich, daß der bürgerliche Offizier zurückgesetzt werde, auch wenn derselbe ebenso hrauchhar sei, wie der adlige; die Tugend mache eben keinen Unterschied zwischen adliger und bürgerlicher Her kunst.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, auch er habe oft beobachtet, wie die Mannschaften beim Exerziren ven den Unteroffizieren sehr unfreundlich behandelt und mit Aus— drücken traktirt würden, die man in solcher Gesellschaft nicht erwarten sollte. Derartigen Vorkommnissen müsse auf das Entschiedenste entgegengetreten werden, und ie höheren Offiziere, die sich ja stets in größter Humanitãt bewegten, würden gewiß nicht unrecht thun, wenn sie öfters unerwartet bei den Truppen erschienen, um jene Mißbräuche sclbst zu konstatiren und zu verhindern. Er müsse übrigens dem Satz des Abg, von Minnigerobe, daß der Reichstag sich nicht mit auswärtiger Politik beschäftigen solle, entschieden widersprechen. Der Neichstag habe das Recht und eventuell die Pflicht, auch über solche Angelegenheiten zu diskutiren und zu beschließen; der Reichstag sei darin bisher viel enthalt amer gewesen, als es richtig sei. Allerings sei das deutsche Parlament noch jung, aber welchen Einfluß hätten in England, Frankreich und anderen Ländern die Parlamente auf die auswärtige Politik! Der Reichstag müsse äußere Fragen stets mit der nömhigen Reserve behandeln, aber bisher sei man zu sehr reservirt gewesen, und das Parlament werde nur dann den ihm gebühren den 6 w es auch auf diesem
iete ein Wort zu sprechen verstehe. . . 3 erklärte, die Stellung seiner Partei dem Heerwesen gegenüber sei hinreichend bekannt: Ve⸗ seitigung der stehenden Heere; jeder Bürger Soldat und jeder Soldat Bürger. Ob die Mehrzahl der Yffüiere bürgerlich oder adelig, sei ihm gleich. Der „Gemeine“ werde im Mili⸗ tärbudget genau so betrachtet, wie alle übrigen Proletarien des Staates. Die Verpflegungsziffer der Soldaten ließe sich bei Weitem erhöhen mit den nöthigen Abschnitten nach ohen hin. Die ißhandlung der Solpaten zunächst von Seiten. der Unteroffiziere komme massenhasft vor. Den. Nilit r behörden sei ja die Presse zugänglich, in der fast täglich so che Ille berichtet würden, und dieselbe sollte auch ohne besonderen An—
Soldaten verhindern, bezweifle er nicht; aber vor und würden nur nicht angezeigt, weil die Leute zu sehr einge-
vork Voi
mili⸗
Dem l, daß im nicht ein iberstehe, sonde ie bestimmte Person Sr. Majestät des Kaisers, des Allerhö in der Armee respektirt werde.
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arde? sei viel⸗
igen : Sporn, unter verhältnißmäßigen Schwierigkeiten demselben Ziele nahe zu⸗ kommen. Was die Frage der adeligen und bürgerlichen Offiziere betreffe, so bestreite er nicht, daß in einer Neihe von Negimentern das adelige Element überwiege. Aber es liege eine gewisse Berechtigung darin, daß von den Angehörigen eines Standes unter mehreren Sewerbern, caseteris parihus, denjenigen der Vorzug gegeben werde, deren Vorfahren, wie es beim deutschen Adel der Fall, vor Generatignen sich bereits in diesem Stande bewährt hätten. Damit wolle er nicht be— streiten, daß es unter Bürgerlichen ebensoviel Leute gebe, die ebenso tüchtig seien. Daß aber die Zahl der ade igen würt⸗ tembergischen Offiziere so groß sei, erkläre sich sehr einfach aus dem Umstande, weil mit bestimmten milissrischen. Dr zenzeichen der persönliche Adel verknüpft sei. Den Abg. Windihorst, der sich auf den parlamentarischen Einflus von England und. Frankreich berufen habe, möchte er fragen, ob dieses Verfahren so wünschenswerth erscheine, daß es Tie Nachahmung Deutsch⸗ ds verdiene. . ö . Abg. Richter (Hagen) bemerzte, den Grundsaz, daß Offiziere mit adlig'm Namen bei der Zutheilung an ein Corps anders zu behandeln seien, als solche mit bürgerlichem Namen, habe der Kriegs-Minister nicht ausge spro ken, das sei dem Vorredner vorbehalten geblieben. Das milttärische Verdienst an den adligen Namen der Vorfahren zu knüpfen, sei eine mißliche Sache. In diesem Augenblick: werde einer der schlimmsten Gauner, das Mitglied einer Erpresserbande, ver folgt, der Freiherr von Schleinitz, ein ehemaliger Garde gr szier. Wolle die Rechte ihren Grundsat gelten lassen, so müsse sie auch annehmen, daß diese Persönlichkeit in frühren Jahren wegen ihres „Freiherrn von“ einen höheren Auspruch gehabt hätte in dieses Garde-Corps als Offizier aufgenommen zu werden als irgend Jemand mit bürgerlichem Namen. Es gebe auch unter den Bürgerlichen Namen, die eine Reibe von Vorfahren aufzuweisen hätten, die im Dienste des. Staates sich ebenso große Dienste erworben hätten wie die Adligen unter viel schwierigeren Verhältnifsen und nicht ge= tragen durch die Gunst des Hojes. Er exinnere an die Ge⸗ nerale der Befreiungskriege, an Scharnhorst. Vor dem Gesetz seien in Preußen Alle gleich, er wünsche, daß man das auch in der Kavallerie und in der Garde zur Anwendung bringe. Dem Abg. von Maltzahn möchte er die Frage entgegenhalten habe sich gezeigt, daß die Garde mehr geleistet habe als die übrigen Corps? Wenn diese dassel we leisteten, so sei keine Veranlassung, Lie besten Truppen zu einem solchen Corps zusammenzustellen. Die Nachtseiten der sarde zeigten sich bei jeder Mobilisixrung, die bei den anderen Truppe viel schneller zu bewerkstelligen