1883 / 20 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Jan 1883 18:00:01 GMT) scan diff

sei. Daß die Herren von der schweren Kavallerie auf der rechten Seite für diese Truppen einträten, sei ihnen allerdings nicht zu verargen. Daß der Aba. von Maltzahn die Vermeh⸗ rung der Selbstmorde beim Militär auf den Mangel an Glauben zurütführe, sei doch wunderbar. Was es aber mit der Ordre des Kaisers in Bezug auf die Bestrafung von Mißhandlungen auf sich habe, wolle er an einem Beispiel klar machen. Ein Kollege, der früher selbst Unteroffizier gewesen sei, habe ihm gesagt, der Kaiserliche Befehl werde alljährlich den Offizieren und von den Offizieren den Unteroffizieren ein⸗ gescharst und es müsse durch Unterschrift bezeugt werden, daß ihnen dieser Befehl eingeschärft sei. Als der Hauptmann es sei in Cöln gewesen den Befehl verlesen, habe derselbe folgende Nutzanwendung gemacht: Also wenn die Leute auf dem Neumarkt exerzirt würden, dann hüte man sich davor, daß das Publikum so etwas sehe, dann könne er die Offiziere nicht schützen, wenn aber am Wallgraben exerzirt werde, dann zeige man, was eine Harke sei. In dem Maße, als man das Exerziren in die Kasernenhöfe verlege, und diese mit sehr hohen Mauern umgebe, werde es dem Publikum unmög—⸗ lich, diesen Dingen unter die Augen zu kommen.

Der Abg. Dr. Windthorst betonte nochmals, daß die Ver⸗ fassung dem Reichstage das Recht gebe, auswärtige Ange⸗ legenheiten in den Kreis der Berathung zu ziehen. Er ent— äußere sich seines eigenen Verstandes nicht zu Gunsten irgend einer Person, möge sie so hoch stehen wie sie wolle. Er nehme dies nicht als Ausnahme, sondern als generelles Recht in Anspruch. Es sei nur zu bedauern, daß dem Reichstage nicht wie andern Parlamenten von Zeit zu Zeit über wichtige Abschnitte der auswärtigen Politik Mittheilungen gemacht würden. Der Adel habe in der Armee allerdings eine be— sondere Berücksichtigung gefunden und die Geschichte beweise, daß der preußische Adel in der Armee sich besonders ausge⸗ zeichnet habe. Daraus folge nicht, daß die Bürgerlichen nicht dasselbe leisten könnten. Gesttzliche oder reglementäre Be⸗ stimmungen schlössen die Bürgerlichen von keinem Offizier⸗ corps aus. In neuerer Zeit sei auch keineswegs der Adel überwiegend dem Offiziercorps beigetreten. Das Herandrängen der Bürgerlichen zu den Corps entziehe der Justiz und der Verwaltung leider viele tüchtige Kräfte.

Die Diskussion wurde geschlossen.

Versönlich stellte der Abg. Frhr. von Minnigerode richtig, daß er das Recht des Reichstages, in auswärtigen Angelegen⸗ heiten seine Meinung auszusprechen, keineswegs bestreite.

Der Abg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz erklärte, daß er durchaus nicht ein Privilegium der Adelsfamilien habe ver— theidigen wollen.

Nach weiteren persönlichen Bemerkungen der Abgg. Schott und von Vollmar wurde Titel 1 bewilligt, desgl. der Nest des Kap. 14, ebenso dasselbe Kapitel im sächsischen und württembergischen Spezialetat.

Auch Kap. 15, Militärkassenwesen, Kap. 16, Intendan— . en 1I7, Militärgeistlichkeit, wurden ohne Debatte ge⸗ nehmigt.

Bei Kap. 18 „Militär -Justizverwaltung“ kam der Abg. Richter (Hagen) auf den Fall Schleinitz zurück. Es sei der Polizei gelungen, eine Erpresserbande aufzuspüren und deren Mitglieder zu verhaften. Die gefährlichste Persönlichkeit sei nicht ergriffen worden. Es frage sich, ob die besonderen Ver⸗ hältnisse der deutschen Militärgerichtsbarkeit daran Schuld trü— gen; es könne vielleicht auch nur eine Säumigkeit im einzelnen Falle vorliegen. Der Betreffende sei von hier nach London gereist, wo derselbe sich unter seinem eigenen Namen längere Zeit aufgehalten habe. Egsz sei demselben inzwischen gelungen, nach Paxis zu entkommen, ohne daß ein Verhastungsbefehl ihn erreicht hätte. Bei einem bürgerlichen Verbrecher würde der Polizei⸗Präsident von Berlin direkt an die Londoner Poli— zei telegraphirt haben. Hier müßte sich erst die Polizei an die Staatsanwaltschaft, diese an das General⸗Kommando, dieses wieder an das General-Auditoriat und dieses an das Aus— wärtige Amt wenden, das endlich eine Requisition nach England gemacht haben. Das sei doch eine ungenügende Sicherheit, Per— sonen zu ergreifen, welche der Militärgerichts barkeit unterständen. Vielleicht habe der Kriega⸗Minister Veranlassung genommen, sich über diesen Fall zu instruiren. Redner kam ferner auf die Erschießung eines Arbeiters in der Hasenhaide am 29. August v. J. zurück, uͤber welchen Fall noch keine authentische Aus⸗ kunft gegeben sei. Ebensowenig habe man gehört, daß die Wittwe des Erschossenen von der Militärverwaltung schadlos gehalten sei. Endlich berührte Redner den Fall, der Er— schießung eines Knaben bei der Invalidensäule, über dessen Ausgang ebenfalls in der Oeffentlichkeit nichts verlautet habe.

ö Hierauf nahm der Staats-Minister von Kameke das zort:

Meine Herren! Der erste Fall, den der Hr. Abg. Richter eben erwähnt hat, betrifft einen Hauptmann a. D. Schleinitz, der sich bei einer Erprefferbande betheiligt hat.

Der . ift mir allerdings auch, jedoch lediglich durch die Zei⸗ tungen bekannt geworden, und ich weiß nicht, woran es liegt, daß die Verhaftung dieses Herrn nicht stattgefunden hat. Jedenfalls aber kann es nur an einer Art Versehen irgendwo gelegen haben, dem nachgespürt werden wird. Ich muß mir vorbehalten, später, wenn ich da genauere Kenntniß mir verschafft habe, darüber zu sprechen.

Der zweite Fall ist die Verwundung und Tödtung des Arbeiters, der am 25. Auguft in der Hasenhaide stattgefunden hat. Das Faktum ift folgendes: Ein Posten, der draußen steht, nicht mit geladenem Gewehr sondern mit den Patronen bei sich, geht auf den Scießstanden, in denen er zu wachen hat, auf und nieder. Die Schießstände werden gerade umgebaut und ez findet sich da eine Anzabl Arbeiter, die in der Mittagsstunde ihr Mittag einnehmen. Der Soldat, der Anfangs ganz verstaͤndig mit ihnen spricht und unterhielt, ihnen sogar das Gewehr jeigt und erzählt, was er damit leisten kann, fängt mit einem Male an auf einen zu schießen, und schießt ihn todt. Wie die anderen sich nun zerstreuen und eine Patrouille kommt, schießt der Mann noch acht Mal mit 8 Kugeln, die er hei sich hatte, bis er endlich gefangen und über wältigt wurde. Es ist untersucht worden, ob der Mann getrunken batte. Es wurde nachgewiesen, daß er nicht getrunken hatte, sondern daß er nüchtern war, und der Mann ist auch drei Stunden, nachdem dies vorgefallen war, ganz bei Besinnung gewesen. Der Mann ist sechs Monate ungefähr in Untersuchungshaft gewesen; man hat sich die größte Mühe gegeben, genau zu konstatixen, ob er zurechnungs fähig sei oder nicht, und zuleßt hat sich berausgestellt, daß er in seiner Jugend schon an cxileptischen Zufällen gelitten hat, die wahrscheinlich auch an diesem Tage in der starken Sonnenhitße hervorgetreten sind. Man hat ihn dann guf Grund eines äritlichen Gutachtens, was aber nicht nur von Militãrãrzten, sondern vom Medizinal Kollegium abgegeben ist, zuletzt als unzurechnungs fähig entlassen müssen.

= Bezug auf den zweiten Fall, den der Hr. Abg. Richter er⸗ wäbnt hatte... (Rufe: Entschädigung! Ach ja, wegen der Unter stützung. Natürlich wird die Militärverwaltung die Hinterbliebenen unterstüͤtzen, soweit das nach dem Recht irgend angängig ist, und es ist auch schon geschehen, die Wittwe hat schon bekommen.

Der dritte Fall ist der mit der Schildwache am Invalidenhause. Die Untersuchung ist geführt worden und nachdem sie beendet worden,

ist nachgewiesen, daß der Soldat ganz genau nach seiner Instruktion gebandelt bat, er ist also freigesprochen worden. Ich habe auch, so viel ich mich erinnere, im vergangenen Jahre nicht genau gesagt, daß man eine Aenderung in der Stellung des Postens dort eintreten lassen würde. Es ist allerdings erwogen worden, ob man nicht durch die Heranziehung eines Schutzmannes und polizeiliche Aufsicht für der⸗ gleichen Kinderunarten den Soldaten von seiner Pflicht etwas ent⸗ lasten käõnnte, und das ist denn auch gescheben. Im Uebrigen aber ist keine Aenderung eingetreten und wird auch richt eintreten.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er wisse nicht, wie viel „nach dem Recht“ die Unterstützung der Wittwe betrage, jedenfalls liege hier ein so eklatanter Fall vor, daß den Hinter⸗ bliebenen eine ausreichende Unterstützung zu Theil werden müsse. Vielleicht sorge der Minister für eine Beschleunigung dieser Sache. Er möchte auch dessen Erwägung anheim geben, ob nicht die Instruktionen etwas milder zu jassen seien, und ob die Posten bei den augenblicklich ruhigen Zeiten mit scharfen Patronen zu versehen seien.

Der Staatz-Minister von Kameke erwiderte, in Bezug auf die Unterstützung der Wittwe hätte es keiner Anregung bedurft; dieselbe sei schon eingetreten.

Kap. 18 wurde genehmigt.

Bei Kap. 19 „höhere Truppenbefehle haber“ bat der Abg. Dr. Vieyer (Jena) die Militärverwaltung, darauf Bedacht zu nehmen, daß die Studenten zu den Reserveübungen nicht mehr wie bisher im Juni und Juli, sondern früher oder später einberufen würden, damit sie das betreffende Studiensemester nicht mehr einzubüßen brauchten. Bisher hätten Reklama⸗ tionen in der gedachten Nichung sich als fruchtlos erwiesen.

Der Staats⸗Minister von Kameke versprach die Sache nochmals in Erwägung zu nehmen.

Kap. 19 wurde genehmigt, desgleichen Kap. 20 23.

Bei Kap. 24 „Geldverpflegung der Truppen“, Tit. 7 „Mannschaften“, fragte der Abg. Richter (Hagen) an, in welcher Höhe die Offiziercorpz der Regimenter zu den Kosten der Regimentsmusik herangezogen würden. Die wirkliche Stärke der Musikcorps übersteige die etatsmäßige sehr erheb⸗ lich, wie man täglich wahrnehmen könne. Er glaube, daß auch die Ersparnisse aus dem Bekleidungsfonds dazu verwendet würden.

Der Bundeskommissar Major Haberling bestritt, daß aus dem Bekleidungsfonds Gelder dazu verwendet würden.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, nach dem Reglement über die Bekleidung der Truppen könnten Ersparnisse zu Zu⸗ lagen für die Musiker verwendet werden. Er frage an, ob dies Reglement noch in Kraft sei? und ob die Musikcorps nur die etatsmäßige Stärke oder eine größere hätten.

Der Bundeskommissar entgegnete, das Reglement sei noch in Kraft; die etatsmäßige Zahl der Musiker sei vorhanden; es würden auch Mannschaften nach ihrer Ausbildung dazu herangezogen.

Der Abg. Richter (Hagen) erwiderte, wenn die Mann— schaften so schnell ausgebildet werden könnten, daß sie nachher zur Musik verwendet würden, so sei das ein Argument gegen die dreijährige Dienstzeit. Die Ersparnisse am Bekleidungs— fonds sollten den Mannschaften selbst zu gute kommen, aber nicht zum Luxus bei der Musik verwendet werden. Er bean⸗ trage:

der Reichstag wolle beschlietzen: die Militärverwaltung zu ersuchen, dem Reichstage eine Uebersicht vorzulegen über die Zabl der zu Spielleuten verwendeten Mann⸗ schaften und über die Aufwendungen, welche aus den Ersparnissen des Bekleidungsfonds für die Musikcorxs gemacht worden sind.“

Es entspann sich hierauf eine längere Polemik zwischen den Abgg. Richter (Hagen) und Freiherrn von Minnigerode über die Art und Weise, wie Mannschaften zur Musik heran⸗ gezogen würden, und wie ihr Dienst mit der Waffe geregelt werde, namentlich der Schieß⸗ und Wachtdienst.

Auf den Antrag des Abg. Dr. Windthorst wurde Tit. 7 des Kapitels 24 mit dem Antrage Richter (Hagen) der Budgetkommission überwiesen.

Die übrigen Titel dieses Kapitels wurden debattelos genehmigt.

Das Kap. 26, welches für Bekleidung und Aus— rüstung der Truppen 19 547 260 SM aufweist, gab beim Tit. 4, welcher 12063 835 6 für Bekleidungs—⸗ stücke fordert, dem Abg Dr. Hirsch Gelegenheit, auf die Frage der Arbeit in den Militärwerkstätten einzugehen. Es gebe in der Armee über 10 000 Oekonomiehandwerker, welche nicht nur den Privathandwerkern, namentlich Schneidern und Schuhmachern, erheblich Konkurrenz machten, sondern auch selbst höchst mechanisch und einseitig ausgebildet würden, so daß sie, aus der Armee entlassen, meist außer Stande seien, im bürgerlichen Leben vorwärts zu kommen. Es seien dies thatsächlich schwere Mißstände und Ungerechtigkeiten, denen ein Ende gemacht werden müsse, entweder indem man die Handwerksarbeiten für das Militär durch Civilhandwerker anfertigen lasse, oder sie als Gefangenenarbeiten vergebe.

Der Abg. Rickert glaubte, daß die Sache allerdings wichtig genug sei, um sie besonders zu verhandeln. Er habe angenommen, es würde dies bei Gelegenheit der Berathung der eingegangenen Petitionen gescehen. Man würde dann auch zu bestimmten Anträgen an die Militärverwaltung kom— men können, ohne welche nicht geholfen werden könne. Er sei allerdings mit dem Abg. Hirsch der Meinung, daß hier eine berechtigte Beschwerde der Handwerker vorliege, und er hoffe, daß auch die Konservativen, die bei den Wahlen die Frage mit großem Eifer behandelt hätten, jetzt sich der Sache annehmen würden.

Der Abg. Richter (Hagen) hielt die Frage gleichfalls für höchst beachtenswerth und glaubte, man würde auch von finanziellen Gesichtspunkten aus besser thun, die Institution der Oekonomiehandwerker aufzuheben. Da es fraglich sei, ob das Haus bei Berathung der Petitionen noch Zeit zu einer eingehenden Behandlung dieser Frage habe, so stelle er schon für heute folgenden Antrag:

der Reichstag wolle beschließen:

die Militärverwaltung aufzufordern, dem Hause eine Uebersicht vorzulegen über die Zahl der Mannschaften, die gegenwärtig als DOekonomiehandwerker Dienste thun; dann über die Unterhaltung?⸗ kosten dieser Mannschaften; über die Summen, die ihnen als Macherlohn zufließen, über die Summe der von ihnen gelieferten Arbeiten, und über die Bestimmungen wegen der Anfertigung von Kleidungsstücken für Offiziere durch die Oekonomiehandwerker.“

Der Abg. von Köller erklärte, auch er habe ein großes Interesse an der Frage, glaube aber, man werde sie am besten n mit den Petitionen diskutiren, er bitte, den Antrag

ichter abzulehnen.

Der Abg. Rickert bedauerte, daß der Abg. von Köller dem Antrag Richter entgegentrete; er wolle dem Abg. von Köller aber Gelegenheit geben, sein Interesse zu bekunden und beantrage daher, die Petitionen auch der Budgetkommission vorzulegen.

Nachdem noch die Abgg. Dr. Dohrn und Dr. Hirsch für den Antrag Richter⸗Rickert gesprochen, und namentlich auf die schädliche Konkurrenz hingewiesen hatten, die dem Privathand⸗ werk durch die Oekonomiehandwerker entstehe, wurde der An⸗ trag Richter und der Zusatzantrag Rickert angenommen; das Kapitel wurde bewilligt.

Bei Tit. 6 Beschaffung von Tuch und Kürassen 5 099 335 6 kam der Abg. Dr. Möller nochmals auf die Frage des Fortbestehens der Kürassier⸗Regimenter zurück. Diese Re⸗ gimenter seien nicht nur sehr kostspielig in Folge ihrer Aus⸗ rüstung und ihrer theuren Pferde, sondern auch für die moderne Kriegführung nach dem Urtheile vieler Sachverstän⸗ digen unpraktisch.

Der Bundeskommissar Geheime Kriegsrath Gadow führte ziffermaßige Belege dafür an, daß die Ausrüstung der Kürassier⸗Regimenter finanziell nicht so große Opfer fordere, wie der Vorredner behauptet habe.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst erklärte, die Sach⸗ verständigen, die der Abg. Möller gefragt habe, schienen nicht sehr sachverständig gewesen zu sein. In dieser Frage solle man die Entscheidung dem obersten Kriegsherrn und der Mi—⸗ litärbehörde überlassen. Er halte die Richtung, die ganze Kavallerie zu einer gleichmäßigen Waffe zu organisiren, für verfehlt; es würden namentlich die Traditionen der einzelnen Kavallerie⸗ Regimenter dabei gänzlich unberücksichtigt gelassen. Eine Attacke mehrerer schwerer Reiterregimenter sei und würde nie zu unterschätzen sein.

Der Abg. Dr. Möller erwiderte, die Sachverständigen, auf die er sich stütze, seien ein General und ein Oberst der Kavallerie. Auch in Bayern habe man die Kürassier⸗Regi⸗ menter aufgehoben.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst erklärte, in Bayern sei die Aufhebung bei der Organisation der deutschean Armee erfolgt; es sei das gute Recht Sr. Majestät des Königs, die Gardes du Corps zu behalten. Der Reichstag könne hier gar nicht darüber debattiren.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, das sei ja ein ganz neuer Klang, der heut aus der Cemrumspartei heraustöne. Vor den Wahlern pflege jene Seite immer zu versichern, daß sie auf Ersparnisse namentlich beim Militäretat rückfichte los dringen werde, und sonst habe der Abg. von Schorlemer meist nicht den Satz an die Spitze seiner Ausführungen gestellt: die Militärverwaltung müsse das besser wissen. Werde sich das Centrum, welches noch heute die Abkürzung der Dienstzeit verlange, mit einem solchen Satz abfinden lassen? Wenn man hier fuͤr die Aufbringung der Gelder für das Heer verant⸗ wortlich sei, könne sich der Reichstag nicht hinter den obersten Kriegsherrn und die Militärverwaltung zurückziehen, sondern müsse ein selbständiges Urtheil haben. Sonst wäre es besser, der Reichstag hätte überhaupt kein Geldbewilligungsrecht, und überließe der Verwaltung die Verantwortlichkeit gegen⸗ über den Steuerzahlern. Wenn die Garde du Corps zum Hofstaat gehörten, wenn sie wie manche Theater aus der Civilliste bestritten würden, dann würde er der Stelle, die über die Civilliste im Ganzen ver⸗ füge, die Entscheidung überlassen. Da aber das Regiment im Etat stehe und besonders hohe Aufwendungen dafür verlangt würden, sei der Reichstag nicht nur berechtigt, sondern ver⸗ pflichtet, die Nothwendigkeit der Truppe zu prüfen. Das Re⸗ giment habe seine militärische Bedeutung gänzlich verloren, sei nur Paradetruppe und werde dafür, daß Einzelne vom Regi⸗ ment manchmal im Schlosse paradirten, viel zu theuer bezahlt. Damit wolle er keinem Angehörigen des Regiments zu nahe treten, denn die thäten ja ihre Pflicht, wie jeder andere preußische Soldat; aber man habe es hier mit der Einrichtung als solcher zu thun. Wie der Todesritt von Reichs hofen und andere neuere Kavallerie⸗Attacken bewiesen hätten, könnten die Kürassiere auch bei der größten Tapferkeit gegen die modernen Feuerwaffen der Infanterienichts mehr ausrichten.

Hierauf nahm der Staats-Minister von Kameke, wie folgt, das Wort:

Meine Herren! Ich bin nicht so gewandt in der Rede, wie es der Herr Richter ist, aber eine Sache kann ich nicht so ungerügt bingehen lassen, daß er es auszusprechen wagt, unsere Garde du Corps sei eine Paradettuppe. Meine Herren! Das Garde du Gorps ist ein Regiment, welches von der Zeit Friedrichs des Großen bis jetzt überall seine Fabnen mit Ruhm getrazen hat. Ich kann nicht zugeben, daß im Deutschen Reichstage über ein Regiment unserer Armee und eines der hervorragendsten in dieser Weise zesprochen wird.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst bemerkte, die An⸗ zapfungen des Abg. Richter hätten auf das Centrum keinen Eindruck gemacht. Seine Partei wünsche nach wie vor mög⸗ lichste Ersparnisse in der Armee, aber in Organisations⸗ fragen, ob man Kürassire, Husaren, Ulanen haben müsse, da mische sich das Centrum nicht ein; das sei die Aufgabe nicht von Parlamentariern, sondern von Sachverständigen. Wenn ihm der Abg. Richter billige Scherze vorgeworfen habe, so habe es nahe gelegen, in Scherzen auf Behauptungen zu ant—⸗ worten, die fast wie Scherze klängen.

Der Abg. Richter (Gagen) erklärte, auf die inhaltslose Entgegnung des Abg. von Schorlemer gehe er nicht ein. Wenn aber der Kriegs-Minister gefragt habe, wie ein Abge⸗ ordneter es wagen könne, das Garde du Corps⸗Regiment als Paradetruppe zu bezeichnen, so frage er: was glaube man denn, daß das Regiment besonders im preußischen Staate darstelle? Der Reichstag sei berufen, über alle öffentlichen Einrichtungen zu urtheilen, ob das militärische oder bürger⸗ liche, ob Garde⸗ oder Garde du Corps⸗Regimenter seien. Durch solche Redensart eines Kriegs Ministers ((Große Unruhe. Glocke des Präsidenten.)

Der Präsident erklärte den Ausdruck „Redensart“ für parlamentarisch unzulässig.

Der Abg. Richter (fortfahrend): er konstatire, daß der Aus⸗ druck Redensart bisher parlamentarisch gewesen sei. (Widerspruch rechts) Er wolle aber sagen, daß durch solche Wendung eines Kriegs⸗Ministers er sich durchaus nicht abhalten lasse, die Einrich⸗ tungen als solche der Kritik zu unterziehen, die er für nöthig halte. Personen hätten ihm fern gelegen; er wisse, jeder preußische Soldat werde, ob derselbe an zweckmäßige oder un⸗ zweckmäßige Stelle gesetzt werde, seine Pflicht thun. Sein Urtheil über das Garde du Corpz⸗Regiment sei aber das alte; es sei eine ebenso unnütze wie kostspielige Paradetruppe.

Das Kapitel wurde hierauf genehmigt.

Ebenso die übrigen Kapitel bis Kapitel 37 der fort⸗ dauernden Ausgaben des Etats der Verwaltung des Reichs⸗ heeres, soweit sie nicht der Budgetkommission überwiesen sind.

Nachdem der Präsident mitgetheilt hatte, daß vom Abg. Dr. Schulze⸗Delitzsch eine Interpellation, betreffend den Reb⸗ verkehr, eingegangen sei, vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Dienstag, 12 Uhr.

Prenßischen Staals- Anzeigers: Berlin 8SwW., Withelm⸗Straße Nr. 32.

*

83 nserate für den Deutschen Reichs und Sn, n,

Preuß. Staats · Anzeiger und das Central Handels

register nimmt an: die stönigliche Expedition des Neutschen Reichs Anzeigera und Königlich

1. Steckbriefe und Tntersachangt'-Sachen. 2. r, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

4. Verlsssnag, Amortisation, Zinszahlaag . S. vw. von öffentlichen Papieren.

Ig. Familien -Rachrichten.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etabliasemen: a, Fabriken

aud Grosshandel.

; S6. Verschiedene Bekannt achangen. 3. Terkaufe TVerpachtungen, Submissionen ete. J. Literarische Anzeigen.

S. Theater- Anzeigen. ILL der Bt ra en- beilag?ꝰ

2 .

Jaserate neben an: die Annoncen⸗Exreditionen de?

Qn validendank !, Rudolf Mosse, Saasenstein

& Vogler, G. L. Danbe & Co. E. Schlotte,

Büttner Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗Bureaux.

R

* l

I.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten keschriebenen Buchbalter der Imperial Continental Gas ⸗Associa⸗ non Hugo Apsel, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungsbaft wegen Unterschlagung in actis 583 6. 184. 863 J. I. a. 59. S3 verhängt. Es wird erfucht, denselben ju verhaften und in das Nntersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt Moabit 1112 XV. abiuliefern. Berlin, Alt Moabit 11/12 NW., den 19. Januar 1883. Königliches Amtsgericht J, Abtbeilung 83. Beschreibung: Alter 25 28

e, Größe 5 Fuß 5 Zoll, Statur gewöhnlich

blond, Stirn gewöhnlich, blonder Vollbart,

erbrauen blond. Nase etwas aufgestülpt, Ge⸗ sichtsfarbe gesund, Sprache deutsch.

Steckbriefs Erledigung. Der hinter den Hand⸗ lungsreisenden Ludwig Carl August Herzberg. geboren am 30. Juni 18535 zu Berlin, in den Akten 88 D. 640 S2 unterm 6. Januar 18583 erlassene Stec rief ist erledigt. Berlin, den 18. Januar 1833.

L. *

Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 88.

Steckbriefs Erledigung. Der gegen den Ar- beiter Joseph Klish wegen Diebstabls in ne. Akten U. R. J. 1076/82 unter dem 15. Dezember 1882 erlassene Steckbrief wird jurückgenommen. Berlin, den 13. Januar 1883. Königliches Land⸗ gericht J. Der Untersuchungsrichter. Johl.

Steckbrief. Gegen die unten beschriebene angebliche Minna Metzner aus Staßfurt, welche lüchtig ist, ist die Untersuchungs haft wegen einfachen Diebstahls ver⸗ bangt. Es wird erfsucht, dieselbe zu verhaften und das 1 zu ,

otsdam, den 18. Januar 1383. Der Unter⸗ suchungs richter bei 1. K Beschreibung: ca. Alter 29 Jahre, Größe mittlere F 2 grõỹ g eiu! mittel, Vaare Flond, Augen Frauengroßze, Sia 1. „V7 . klau, Gesicht voll und rund, Gesichtsfarbe roth, ge- fund, Kleidung blaues Kleid, dunkler Paletot, Winterhut mit Feder.

3578 Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Schuhmacher- gesellen Carl Hermann Richter, ohne bestimmten Wohnsiz, welcher der Flucht verdächtig ist, ist die Untersuchungsbaft verhängt, weil er verdächtig ist, in der Nacht vom 16. jum 17. März 1882 in Wirvra durch mehrere selbständige Handlungen vor⸗ saätz lich und rechtwidrig mebrmals fremde Sachen befcädigt und groben Unfug verübt zu haben. Es wird ersucht, denselben ju verhaften und in das Amtsgerichts⸗Gefängniß zu Wirrra abzuliefern. Wippra, den 15. Januat 1833. Königliches Amts⸗ gericht. Stüler. Beschreibung: Alter 22 Jabre, Größe 1556 m, Statur mittlere, Haare dunkelblond, Stirn niedrig, Bart keinen, Augenbrauen dunkel- khlond, Augen braun, Nase gestülpt, Mund klein, Zähne gesund, Kinn oval, Gesicht rund, Gesichte⸗ farbe gesund. Sprache deutsch. Kleidung: graue Jopxre mit Hirschbornknöpfen, dunkle Buckskinweste und Hosen, schwarzseidene Mütze, weißer Kragen mit schwarzen Shlips, Stiefeletten, grauwollene Strümpfe, weißleinenes Hemde. Besondere Kennzeichen: keine.

Steckbrief Gegen den unten beschriebenen staufmann Siegmund Froehlich aus Kattowitz, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungsbaft wegen Betruges verbängt. Es wird ersucht, denjelben zu rerbaffen und in das Gerichts gefängniß zu Kattowitz abzuliefern. Beuthen O. S., den 15. Januar 1883. Königliche Staatsanwaltschaft. Beschreibung: Alter 25 Jahre, Statur mittel, untersetzt, Haare schwaribraun, Bart, kleinen schwarzen Schnurbart, Augen schwarzbraun, Gesicht rund und woll.

Strafvollstreckungs⸗Reguisition. Der Ersatz⸗ reservist Friedrich Wilbelm Brandt aus Klein⸗ Wubiser, zuletzt zu Mohrin, ist durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Schöffengerichts hierselbst vom 12. Dejember 1882 wegen unerlaubten Aus- wanderns zu 10 6 Geldstrafe, im Unvermögensfall 1Monat Haft verurtheilt. Es wird um Beitrei⸗ burg der Geldstrafe von demselben, im Unver⸗ mögensfall Vollstreckung der einmonatlichen Haft strafe gegen ihn und um Benachrichtigung hierber zu den Akten E. 58 82 erjucht. Königs⸗ berg N /M., den 15. Januar 1883. Königliches Amtẽgericht.

35509

Dem Metz gergesellen Wilhelm Werner aus Rannschütz bei Leipzig, dessen gegenwärtiger Aufent- halt unbekannt ist, ist ein gegen ibn wegen groben Unfugs erlasse ner Strafbefehl zu behändigen. d Es nin um Nachricht über den Aufenthaltsort es ꝛc. Werner gebeten.

Schloß Tenneberg, den 19. Januar 1883.

Herzogl. S. Amtsgericht. II. Abtheilung.

3605

Die unterm 20. Februar 1878 Seitens der Königlichen Kreisgerichts⸗Derutation ju Seelow binter den Max Hermann Otto Becher und den Gustav Emil 3 aus Gusow erlassene offene Stre fvollstreckungs Requisition ist erledigt. ra nlfurt a. O., den 8. Januar 1883. Königliche Staatsanwaltschaft.

Offene Strafvollstreckungs / Reguisition. N Von nachbenannten Personen: 1) Carl Bernhard Louis Friedrich Lendewig, geboren am 25. Juli 1859 zu Klein⸗Furra, Kreis Nordhausen, letzter Auf⸗ enthaltsort Friedeberg N. M., 2) Carl Friedrich Wilhelm Goettel, geboren am 1. Oktober 1859 zu ziebenom. Kreis Landsberg a. W., 3) Gustar Fer- dinand Brüger, geboren am 25. Dezember 1861 zu Bergeolonie, Kreis Landsberg a. G, h Jehann Friedrich Kugel, geboren am 7. April 1361 zu Groß Fablenwerder, 5) Knecht Jobann Friedrich Wilhelm Thiele, geboren am 29. Januar 1861 zu

werder, C) Albert Gustar Becker, ge⸗ Sextember 1861 zu Herrendorf, Ge⸗ meindebezirk, 7) Carl Ludwig Heinrich Fischer, ge⸗ boren am 2. April 1851 zu Hobengrare, ) Carl August Koehler, geboren am 21. Rorember 18651 zu Hohengrabe, 3) Ferdinand Friedrich Wandraw, geboren am 19. Oktober 1861 zu Hohengrape, 19) Gustay Vilhelm Robert Kock, geboren am 7. Mär; 18651 zu Mellenthin, letzter Aufenthaltsort Grüneberg, Kreis Soldin, 11) Dilbelm August Hermann Haase, geboren am J. April 1861 zu Pitzerwig, legter Auf enthaltsort Craazen, Kreis Soldin, 12) Otto Friedrich Wilbelm Goettel, geboren am 14. Juli 1861 zu Schoeneberg, 13) Auzust Ferdinand Heinrich Borck, geboren am 18. November 1859 ju Berlinchen, 16 Louis Jacob, geboren am 26 Februar 1869 zu Landsberg a B., 13) August Gustar Weinberg, geboren am 30. Mai 1859 zu Berlinchen, 16 Ma—⸗ trose Johannes Hermann Ludwig Knape, geboren am 8. Juni 1859 zu Carzig, 17) Hugo Robert August K,ühne, geboren am 20. Mai 1859 zu Sol- din, 18) Eisenbahn⸗Maschinist Carl Ferdinand Auguft Sahr, geboren am 2. Juni 1858 zu Ber⸗ linchen, 19) Arbeiter Ernft Friedrich Hermann Fels. geboren am 22. Februar 1860 zu Hohengrape, soll eine Geldstrafe von je 180 4 eingezogen, oder an jedem derselben eine Gefängnißstrafe von 30 Tagen wegen Verletzung der Wehrpflicht vollstreckt werden. Ihr gegenwärtiger Aufenthalt ist unbekannt. Es wird ersucht, die Geldstrafe ron 180 Æ von jedem der oben aufgeführten Personen nöthigenfalls durch Zwangs vollstreckuug jur Staats kasse einzuziehen, im Unvermögensfalle aber die substituirte Gesängniß⸗

vorgedachten wecke an die 3bebörde, welche hier⸗ ber ju den Akten Mi. 54/82 Nachricht geben wolle, abzuliefern. Landsberg a. W., den 15. Januar 1883. Der Erste Staatsanwalt. ;

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 36021 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Böttchergesellen Moge, Johanne Friederike Marie, geb. Halbedel, zu Walbeck, ver⸗ treten durch den Justizrath Schoß bier, klagt gegen ihren Ehemann, den Böttchergesellen Johann Srnst Moge, in unbekannter Abwesenheit auf Ehescheidung mit dem Antrage;

das jwischen den Parteien bestebende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verband⸗ lung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stendal

auf den 7. April 18383, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte jugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stendal, den 18. Januar 1883.

Schreckenberger, Sekr., Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichtz.

3590 Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Th. Sirnbacher zu Memel klagt gegen den Eigenthümersohn, Matrosen Jobann Riedelsberger aus Bommelè⸗Vitte, dessen Aufent⸗ halt zur Zeit unbekannt, wegen der von demselben aus der Handlung des Klägers in den Jahren 1880 und 1381 käuflich entnommenen Waaren und Ge— tränke mit dem Antrage auf Verurtheilung desselben jur Zablung des Reftkaufrreises von 63,05 Mark nebst 5 Prozent Zinsen vom 1. August 1881 unter Auferlegung der Kosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor as Königliche Amtsgericht ju Memel auf

den 5. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Memel, den 13. Januar 18383.

Mangehr,

Gerichtzschreiber des Königlicken Amtsgerichts.

3597 Oeffentliche Zustellung. ͤ 21 kaufmann Jacob Ruef zu Mülhausen i. E. klagt gegen den Kaufmann Gustav Burgard, vor⸗ mals zu Mülhausen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, aus einem Wechsel d. d. 2. August 18382, verfallen am 1. November darauf, mit dem Antrage auf Zahlung von 127 4 nebst 4 60 4 Wechselunkosten, nebst 69 Zinsen aus ersterem Betrage seit dem 1. Norember 1882, und ladet den Beklagten jur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtestreits vor das Kaiserliche Amts⸗ gericht ju Mülhausen i / C. auf Dienstag, den 6. März 1883, Vormittags 9 Uhr. . Zum Zwecke der öffentlichen Zuftellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bündgens, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtegerichtz.

(35751 Aufgebot. Amorstisation von älteren Hrpotheken betr. Auf nachbejeichneten Anwesen sind nachstehende

Hrpothekforderungen eingetragen: .

a. 156 Fl. Kaxital für die sechs nicht bengnn⸗ ten Geschwister eines gewissen Lorenz Stil; unt. 10. August 1824 auf dem Anwesen des Bauers Thomas Stil Hs-Nr. 1 in Unter köllnbach. Hyvpothetenbuch für Oberköllnbach Bd. J. S. 335 2

450 FI. Kaufschillings rest, zu o verzinslich, ohne Angabe eines Gläubigers, unt. 14. De⸗ zember 1347 auf dem Anwesen des Söldners Michael Selbẽãck Hs.⸗Nr. 12 in Hößacker

. für Veitsbuch Bd. J. S. 3

An diesem Kapital wurde am 3. Mai 1849 der Betrag von 380 Fl. wegen Zahlung

gelõscht.

2. 2 . , Inhabern diese dothbefforderungen

617

IlöI. Die Kosten des Verfahrens f

3618

(3612

den seit dem russis rermi5ten Seld und gerssobn Bartolomã von Landshut (Rennweg) unterm

. 6 Cx —— chen Derkũr Januar 18383.

a 6. gez. il b Gerichtsschreiber.

Dimmer Im es stönigs! 28. Mai 9— chen

1827 auf dem Anwesen der Schwaigers. Ebe. betreff. 38 A

9 * 5 2

leute Simon and Kreszenz Maier H2N am Rennweg in Landshut, für Landshut, weißes Viertl, Bd. IV. 241.

Da die Nachft

= 168

blieben und vom er letzten auf diese Ford

f

E rungen sich beziehenden Handlung an gerechnet, Jahre verstrichen sind, wird auf Antrag der Hypo⸗

5 L34E 3 2 22 8 = . tbefenobjek gemäß 5. 82 des Hoyv⸗G. in . 7 * 5 28 1 2 2

1

= 1 2. 1 C *

Recht zu haben ech unter dem Rechtsnachtheile öffe fordert, daß im Falle der Unterlassung Anmeldung die Forderungen für erklärt und im Hypothekenbuche würden. 3) Als Aufgebotstermin wird Mittwoch. 25. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr,

bestimmt.

Landshut, am 29 Deiember 1852. Königliches Amtsgericht Landshut. L. S. gez. Götz, kgl. Amtsri ter.

Zur Beglaubigung:

1 Gerichtsschreiberei des kal. bayer. Amts gerichtz

Landshut: Wild, kgl. Sekretär.

Bekanntmachung.

ist unter dem 11.

Bie; dziadowo, vertreten dur zu

dem Königlichen Amtsgericht Wreschen ein Ausschlus= urtel folgenden Inhalts erlassen worden:

Der von dem Müller Valentin J Zerkow und dessen Bruder Josef J 9

zu Zerkow unterm 3. April 1879

Wechsel über 60 M zahlbar am 3. Axril fol. 7, ni 1

1882 an die Ordre des Ern Biezdziadowo, wird für kraftlos Kosten des Aufgebotscerfahrens fallen tragsteller zur Last.“ Wreschen, den 17. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung. Verkündet am 20. Deiember 1882 In Sachen, betr. das von dem Ackers mann

helm Jaeger, gnt. Ernst, und dem Heint

ne 2 D 8 2TPTI IMF C = 8 Schlingmann, Beide zu Dorfbauerschaft Kir3. S

ö

den beantragte Aufgebot einer Hrvpothekenvest

as Königliche Amtsgericht zu Lüdinghausen

Elisabeth Jaeger,

Weichensteller Heinrich Weber, und Anna

trud Jaeger, gut. Ernst, verehelichte

mann Johann Hofacker, deren

narien oder sonstige ?

mit ibren Ansprüchen ͤ

von Senden Band 13 Bl. 385

Nr. 15 eingetragene? II. Die Post ist im Grundbuche ju lös⸗

allen den

mann Wilhelm Jaeger, gnt. Ernst, in

bauerschaft Ksps. Senden zur Last.

M. 5 Man Von Rechts Wegen.

Aeth.

Bekanntmachung. Verkündet am 13. Dezember 15882. Im Namen des Königs! . In Sachen, betreffend das von dem P

Bern. Nies auf Rebbrüggen in Flamschen, K Coesfeld, beantragte Aufgebot eines verloren zegange⸗ nen Hrpothekenkriefes, erkennt d richt zu Lüädinghausen

2 GS M as Königl. Am

für Recht: . . Der Hypothekenbrief vom 30. Norember über ; Band 5 Blatt 391 Abth. III. Nr. 1

den Erbpachtskotten Nies Nr. 40 zu Aldenhövel, aus der gerichtlichen Ur⸗ für den Uhrmacher Joseph Ofterbaus zu Lädingbausen eingetragene Darlehn von 27 Thalern wird für kraftlos erklärt

Kspe. Luͤdingbausen, a kunde von demselben Tage

A

und trägt Antragsteller die Kosten des A bots verfahrens.

Von Rechts Im Namen des Königs?! Auf den Antrag der Wittwe Eberhard Sr

mann, Maria Catharina, geb. Hollin, zu Patsit, als Vormünderin ibrer minderjährigen Kinder Ber⸗ nardine und Josef Sxiekermann, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht Schmidt für Recht:

zu Werl durch den Amts

Die Hrpothekenurkunde, nach welcher auf

Immobilien des Bernard und des Josef Srieker⸗ mann zu Parsit für die Geschwister Theo dor und Therese Frohnes, sowie den Eberhard Siekermann zu Parsit auf Grund der Urkunden vom 7. März, 6. 6 53 und 25. Mai 1835 . Abmn hung je von r. und für die Gesc wister Frohnes n trage 23 noch ein Beköstigungs · und err flegu ngäreht beb' ung des doll ogenen Arreste berechtigt 2 eingetragen fteht, wird für kraftlo⸗ erklärt und die c h ĩ 3 gin e Kosten des Aufgebots werden der Antragftellerin nge gelgigte, mit Seschlag beleg 1 auferlegt. Königliches Landgericht,

Werl, den 12. Januar 1387 Königliches Am togericht.

——

Srrothekenbuch A

aufge⸗

erloschen

gelõscht

t pn 2 7 6 .

9

das im Grundbuch von Lädinghausen,

r. 8 66 ——

8 =. ö . 3 3 2 1 w = *Y5- Fa S. 8 t 10 uU el Dar Lasse

für Recht:

der

88 6 64 4. aus⸗

ing zu Lünern

6 4 = 92 * * —— . . 2* wr 88 ge⸗ für 3 zu erklären und die Kosten des Ver⸗

dren eckũndet gei. Sum mel, Im Namen des Auf den Antrag der enneberg, Agnes, geb. Alstedde, Tastrop, und deren i

der

K—— ö L 222 2 Uurfgerctstermine

1 1 ——

die Parzellen der Steuergemei nde Cas

j W ie Kosten den Ant ee zen.

Verkündet am 15. Januar 1833. ges. Meyer, Gericht? schreiber. Im Namen des Königs Auf den Antrag des Ackermanns 2 in Wolbrechtshausen erkennt das Königlic gericht zu Moringen durch den Amtsꝛicht

mann, ö ** 4 für Recht:

Die Urkunde über die

im Hyxrothekenbuche eden pag. 2 erfolgte Eintr Ackermann August Poppe

von dem Ackermann ?

3620

J 1.

27 Gr. Gold wird für kraftlos erklärt. gez. Sintermann. Beglaubigt: Meyer, Amts ger. Sekr. Im Namen des Königs!

er 1I1⸗*

Dich

N⸗ . . bat 11. N!

fr

Bleichach bei Inmenstadt in Bavern

W Der Leagschein, welcher dem Wund 1 Kiebl zu Schwäbisch⸗ Gem hingegebene Le

volize Nr. 22 765 Tom 25. Okt der Frankfurter Versicherungsgesellschaft .

Ger⸗

worden ist, wird für kraftlos erklärt. 11 Frankfurt a. M., den 13. Januzr 1333. Königliches Amtsgericht, Abtheilung TV.

buche

Im Namen des Königs! ** und zwar des Wilbelm in Haspe,

1 1

id * 981

echt:

cht: 8 3 292 Hter Das . ö drels . t

1E ge⸗ vom 13. und 22. 75 eingetragen ist, für kraftlos erklärt. . Soest, den 19. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.

n I. Leon Ber

1827

auf

ur re⸗ 19 892

1 .

ieker⸗

des St

4 ichter

den

3030 10 (in Buchstaben

Mack) angeordnet. Hi 3030 * (in Buchstaben: Dreitaujen Mark, wird die Vollziebung die es Ar : und der ÄAngeschuldigte zu dem Antrage auf

ir! Deutschen Reiche beñndlicht Vermõ .

den' i9. Januar 1833. Strafkammer. AL. Schmitt.

——

as Königliche Amtsgericht zu Frankfurt a. durch den Amtzrichter Dr. von Welling für Recht:

1 8 da se

tro

rag⸗

C. . ni Fress e Sw r* 394 dF Immensen bestellten Hypothek von 3340 Thaler

den Antrag der Geschäftsführerin Helene

er⸗ M.

1

31

C 2 90 8 * 27 2 5 Frankfurt a. M. am 29. Juni 12378 ausgestellt

9 P ** n Antraa der Erbea Wittwe Körvelmann

get

ent

ens.

am elbft

ei5 von

lrrestes gehemmt

Auf⸗ das

chen.

gez. Emundts, Breidthardt,