Göler, obwohl aus dem gesegneten badischen Lande, ein volles Recht, im Namen der dortigen Landwirthschaft zu klagen, denn gerade in Baden sei bekanntlich der bäuerliche Besitz vielfach in erschreckende Verschuldung gerathen.
Der Abg. Kayser erklarte, das Hauz habe alle Ursache, dem Abg. von Göler dankbar zu sein, daß derselbe die Eisen⸗ bahnunfälle der letzten Zeit hier zur Sprache gebracht habe, auch könne er die Vertuschungepolitik des Abg. Gerwig nicht billigen. Auch bei Hugstetten habe man wie immer sich den Sündenbock aus den Unterstangestellten herausgesucht, und einen Weichensteller ins Gefängniß gebracht, während doch gerade auch die obere Eisenbahnleitung eine Mitschuld getroffen habe, wie in dem landgerichtlichen Erkenntnis ausdrücklich gesagt sei. Nach seinen in Baden selbst eingezogenen Erkundigungen seien dort die Eisenbahnunterbeamten entschieden überbürdet; und als Angehöriger der Arbeiterpartei protestire er entschieden da⸗ gegen, daß man für alle Eisenbahnunfälle stets die Aermsten und Niedrigstgestellten, die Schaffner, Weichensteller, Bremser, Bahnwärter verantwortlich mache, während die höheren Be—⸗ amten ruhig in ihren Stellungen verblieben. Er bitte das Reichs⸗Eisenbahnamt, dieser Sache näher zu treten; namentlich brauche man eine allgemeine Statistik über die Arbeitezeit der Bahnbeamten überhaupt, und da appellire er weniger an die Humanität der Behörden, als an das Interesse aller Eisenbahn⸗ reisenden wegen ihrer Sicherheit. Zwölf Stunden fortgesetzter Dienst seien für das Bahnunterpersonal zu viel; allein das Ausharren in jedem Wind und Wetter verringere die mensch— liche Spannkraft. Auch aus Sachsen ertönten ähnliche Klagen der Eisenbahnbeamten wegen Ueberlastung. Die Sache sei nun mit der Sonntagsfeier in Verbindung gebracht worden. Auch seine Partei wünsche, daß Allen, die sich in der Woch mühen und plagen müßten, so auch den Post- und Bahn⸗ beamten, eine möglichst ausgiebige Sonntagsruhe gewährt werde. Andererseits sei aber zu bedenken, daß gerade die Arbeiter sich meist gern Sonntags in der schönen Natur er⸗ holten und daß deshalb billige Sonntags-Extrazüge sehr er⸗ wünscht seien. Wenn der Abg. von Göler jage, die Sonn— tags Vergnügungszügler gingen doch nur ins Wirthshaus, so möge das in dessen Heimath der Fall sein; in Sachsen suchten die Arbeiter vorzugsweise die freie Natur auf, und es sei ihnen das nöthig, nachdem sie die ganze Woche in der dumpfen Stadtluft und den schlecht ventilirten Fabrikräumen sich hätten aufhalten müssen. Auch er wünsche indessen eine Beschränkung des Güterverkehrs an den Sonntagen; und statt der häufigen Extrazüge würde vielleicht eine Verstärkung der fahrplanmäßigen Züge genügen. Dem Abg. Gerwig gegen⸗ über betone er, gerade die Privatbahnverwaltungen hätten zunächst stets an die Rentabilität der Bahnen ge⸗ dacht; nur soweit diese es gestattet habe, hätten sie sich ihrer Beamten angenommen. Nur unter der Staatebahn⸗ verwaltung könne daran gedacht werden, daß das Interesse der Rentabilität demjenigen der Sicherheit und der Beförde— rung des Verkehrs untergeordnet werde. Große Kommuni⸗ kationsanstalten könnten nur centralistisch gut verwaltet wer⸗ den, darin gebe er dem preußischen Arbeits-Minister völlig Recht. Daß die Landwirthschaft begründete Klagen habe, und auch der Großgrundbesitz immer mehr vom Geldverleiher ab⸗ hängig werde, sei richtig, und nichts gefährlicher, als solche Nothstände nicht anerkennen zu wollen. Die Sicherheit des Reisens auf den Eisenbahnen könne, wie er nochmals hervor— hebe, nur dann gehoben werden, wenn das Reichs-Eisenbahn⸗ amt sich energisch der Verbesserung und Entlastung des Unterpersonals annehme.
Der Abg. Witt führte aus, daß das Reichs-Eisenbahnamt mangels eines Reichs-Eisenbahngesetzes noch nicht habe segens— reich wirken können, dafür sei die Reichsregierung, nicht der Reichstag verantwortlich. Daß Groß⸗ und Kleingrundbesitzʒ zusammengehen müßten, gebe er als alter Landwirth dem Abg. von Minnigerode zu; aber man dürfe nicht gemeinschaftlich Front machen gegen die übrigen Berölkerungsklassen. Eine zu weitgehende Beschränkung des Eisenbahnverkehrs an Sonn— tagen würde im Lande wenig Anklang finden; alle Gärtner, Bauern, Tagelöhner pflegten gerade Sonntags ihre Bedürf⸗ nisse sich aus den Städten zu holen. Die englische Sonntags⸗ feier könne für Deutschland kein Muster sein, denn dort gebe es keinen kleinen Bauernstand wie in Deutschland. Er hitte doch die Herren von der Rechten, sich mit ihren Klagen keiner Uebertreibung schuldig zu machen. Im Allgemeinen sei die Lage der Landwirthschaft nicht so schlecht, wie die Abgg. von Minnigerode und von Göler behaupteten.
Der Abg. Dr. Lingens bemerkte, den Vorwürfen des Abg. Kayser gegen die Eisenbahnverwaltungen könne er nicht zu⸗ stimmen, dagegen meine auch er mit dem Abg. Neichensperger, daß die Sonntags vergnügungszüge mit Gefahr rerbunder seien, und sehr oft eine Ueberbürdung des Personals veran⸗ laßten. Bei dem Streben nach einer Sonntagsjeier Seitens der Post⸗ und Eisenbahnbeamten werde zunächst ins Auge gefaßt werden müssen, in wie weit eine Beschränkung des Betriebes an Sonntagen nothwendig und wuünschenswerth sei. Daß in dieser Beziehung viel geschehen könne, sehe man außer in England auch in Nordamerika. Sonntagefeier und Sonntags⸗ ruhe sollten überhaupt noch viel weiter ausgedehnt werden,
bahnbetriebesz, sollte eingestellt werden, und dahin Güterverkehr. Man könnte ja dann das 35 züge mit bei den Personenzügen benutzen. n das Reichs Eisenbahnamt richte er die Bitte, in dieser Beziehung Schritt zu thun.
Die Debatte wurde geschlossen; Tit. 1 und 2 wurde ge⸗ nehmigt.
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In Tit. 3 wird für eine neue Sekretärstelle im Reick⸗⸗
abgelehnt, w us 9. e i — te Ker neue Srganisgtion habe schaffen wollen, 9 Eisendahnamt, die durch die Herstellung der Eisenbahnstatistik heute keinen Grund, diesen Standpunkt zu verlassen. Der W mg der lenda mmh, ene, nen mn, ,, r
nothwendig geworden ist, das Durchschnitts gehalt von 4200 6 gefordert.
Der Abg. Büchtemann beantragte, die Mehrforderung zu streichen, während
der Bundesbevollmächtigte Geheime Ober⸗Regierung?⸗Rath Körte unter Hinweis auf die erhebliche, schon erwähnte Er⸗ weiterung der Geschäfte um die Bewilligung bat.
Auch die Abgg. Freiherr von Minnizerode und Schrader traten für die Bewilligung ein; der Abg. Schrader wünschte die Vermehrung der Sekretärstellen von 13 auf 14 im In⸗ teresse der Herstellung eines Auszuges aus der ausführlichen Statistik, der dem weiteren betheiligten Publikum zugänglich zu machen wäre.
Demgemäß wurde die Mehrbewilligung ausgesprochen.
In Tit. 4 wird auch eine Erhöhung der Zahl der Kanzlei⸗ sekretare von 5 auf 6 gefordert; die Abgg. Richter (Hagen), Büchtemann und Freiherr von Minnigerode bestritten das Bedürsniß zu dieser Vermehrung, worauf der sechste Kanzlei⸗ sekretär fast einstimmig abgelehnt wurde, ebenso wurde die Mehrforderung von 4500 S zur Annahme von Bureau und Kan:leigehülfen nach längerer Debatte abgesetzt.
Die Einnahmen des Reichs- Eisenbahnamts wurden ohne Debatte genehmigt, desgleichen der Etat der Reichs⸗ schulden.
Zm Etat des Rechnungshofes wird ein zweiter Di— rektor mit 12 000 66 gefordert, dagegen fällt die Sun mne von 9600 S für einen vortragenden Rath fort.
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, es werde hier die Stelle eines zweiten Direktors geordert mit 12 000 60, die Geschafte seien bis jetzt von einem vortragenden Rath wahr— genommen worden, der dafür 900 M besondere Vergütung erhalten habe; er beantrage, die Mehrforderung abzulehnen und es bei dem jetzigen Zustande zu lassen. Der Nechnungs⸗ hof entbehre noch der gesetzlichen Grundlage, so oft das Haus auch schon auf die Vorlegung eines Rechnungsgesetzes ge— drungen habe. Das Haus habe daher auch keine Eile, eine neue Stelle zu schaffen, sondern man könne damit warten, bis die Organisation gesetzlich geregelt sei, dann lasse sich das Bedürfniß übersehen und auch zugleich die zichtige Auswahl der Personen treffen. Die Ablehnung möne zugleich der Re gierung als eine Mahnung gelten, ein Nechnungsgesetz eir zubringen.
Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath Direktor im Reichsschaftzamt Aschenborn das Wort:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat Ihnen bereits tragen, daß es sich hier um die Wiederholung einer Fordetun delt, die schon in dem Etat von 1878/79 gestellt worden ist, und schon damals als sachlich nicht unbegründet hi Inzwischen haben sich die Verhältniss Rechnun bin entwickelt, daß heute noch mehr wie damals die Nothwendigkei besteht, die Kreirung einer zweiten Di icht weiter hinau zuschieben.
Es erziebt ñ zu vergleichen mit den welcher der Rechnungshof derart nur einen Personaletat haben. kammer lagen aber die Verhältnisse schen im auf eine etwa gleiche ahl von Beamten, wie di nungsbof beschäftigte, und — wie wir annehm der Abschlußziffern des Reichs⸗ und des vreusischen St Etats — fũr ein geringeres Arbeits] i angestellt waren. Es kommt noch kin: Prãf Rechnung ammer zu zwei Dritteln aus dem Etat d e
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12 Utzr.
Abg. von Minnigerode nenne es eine Machtfrage, wohl nur um einzelne Mitzlieder abzuschrecken.
Demnächst nahm der Direktor im Reichsschatzamt Aschen⸗ born das Wort:
Ich kann Hrn. Abg. Lasker nicht jugeben, daß es sich bei der vorliegenden Frage um cine neue Organisation handelt. Die Orga⸗ nisation des Rechnungsbofes bestebt auf Grund des Etats schon jetzt in derselben Weise, wie sie forwauernd besteben soll. Es sind zwei Abtbeilungen gebildet, jede mit ihrem besonderen Geschäftekreise Der einen Abtheilung steht kereits ein ctatsmäafiger Direktor vor? der anderen zwar nicht ein Direktor, aber ein Rath, dem nach Maß- gabe des Reichsbaushalts⸗-Etats eine Remuneration für die Wahr⸗ nehmung der Direkterialgeschäfte bewilligt ist.
Dies ist die Organisation, wie sie vorhanden ist, und wie sie beibebalten werden soll, lediglich mit der aus den Verkbältnissen sich ergebenden Aenderung, daß dem Ratbhe, der ja andernfalls vielleicht noch viele Jabre in der Lage sein würde, auf seine Rathästelle hin die ihm übertragene Geschäftsleitung fortzuführen, die feiner Thätigkeit urd seinen nicht unberechtigten Erwartungen entsprechende Stellung eines Direktors eingerãumt werden soll.
Gerade die letzten Ausführungen des Herrn Abgeordneten, daß diese Angelegenheit nicht zu einer Machtfrage machen wollen, n daron abhalten, bier, wo es sich nur um die Erböbung der Be⸗
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1.
ung für einen Beamten handelt, an zukgüfen, um das Komptebilitäts⸗ ezw. datjenige über den Nechnungshof in Fluß zu bringen.
Ich muß doch auch darauf aufmerksam machen, daß ein gewisser Widerjpruch darin liegt, einerseits, wenn von der Verwaltung Gesetze rorgelegt werden, die nicht auf die Mebrheit im Hause zu rechnen haben, ibr den Verwurf zu machen, daß sie ohne Fühlung mit dem Hause mit der Einbringung solcher Gesetze vorgeht; andererseits aber, wenn es sich um ein Gesetz handelt, wie hier, die Verwaltuna selbst der Ansicht ist, daß über wichtige prinzipielle Fragen eine Verständi⸗ gung mit der Mehrheit des Hauses nicht zu erzielen sein wird, und wo sie deshalb auf die Wiedereinbringung des Gesetzes verzichtet, sie nun um des willen ju tadeln.
Der Abg. von Kardorff bemerkte, wenn die Linke glaube, durch die Ablehnung einen Druck auf die Regierung auszu⸗ üten, so irre sie sich. Durch eine Resolution, für die er be⸗ reit wäre, auch zu stimmen, würde man gewiß mehr erreichen. Denke die Linke auch daran, daß es gelte, einen Beamten, der sich redlich abquäle, die seiner Thätigkeit entsprechende Besoldung zu gewähren.
Dr Abg. Richter (Hagen) erklärte, auf die Persönlichkeit des Beamten habe das Haus keine Rückscht zu nehmen. Der Fall komme oft vor, dat statt eines Direktors ein Rath mit besonderer Zulage funktionire. Die Macht des Hauses zu zeigen, dazu hätte man Gele enheit, wenn man den ganzen Etat des Nechnun gshofes ablehnte. Daß nun gar der Doppel⸗ etat für diese neue Forderung ins Treffen geführt werde, das werde der Sache bei denen, die die zweijährigen Etats nicht wollten, nicht viel helfen. Der Rechnungshof sei auch dadurch entlastet worden, daß jetzt die Prüfungen der Kriegskosten⸗ entschädigungen erledigt seien.
Darauf ergriff wiederum der Direktor im Neichsschatzamt Aschenborn das Wort:
Ich muß den Herrn Vorredner in einer Beziehung thatsächlich beꝛichtigen. Es ist allerdings zuzugeben, daỹ Revisionẽ material in gewißser Beziehung bei dem Rechnungskofe sich vermindert hat da⸗ durch, daß die Rechnungen über die Kriegs kostenenischädigung nun⸗ mehr abgewickelt sind. Indessen ist durch diese Arbeit das etats-⸗ mãßige Personal niemals belastet worden, ü es sind bis zum laufenden Jahre, also bis 1831 / 82 einschließlich, die Mittel zur Rexision der Kriegskostenrechnungen ven 1870 71 stets er dinãr im Eiat be⸗ willigt und eine entsprechende Zahl ron Hül itern zur Bewäl⸗ tigung dieser Arbeit angenommen worden.
Was das übrige Material betrifft, das der Prüfung nungshofes unterliegt, so bat sich dasselbe von I zu größert. Mir liegen allerdings in diesem nur Ziffern vor bis 1881/82 einschließlich. Darnach haben zum Be wenn ich mit dem Jahte 1572 rergleiche, sich vermehrt und die daucrnden Ausgaben von 393 Millionen Mark rund auf 6393 Mill. die einmaligen Ausgaben von Millionen k auf
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aller An in dem Bedürfniß des Rechnun gerecht
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nung mehr Wirkung als von einer Resolution.
Hierduf wurde, dem Antrage Richter entsprechend, die Mehr orderung abgelehnt, der Rest pes Etats genehmigt.
Die Etats des Allgemeinen Pensionsfonds und
des Reichs-Invalidenfonds wurden auf Antrag des
Abg. Rickert an die Budgetkommission verwiesen.
Es folgte die Berathung des Etats der Neichs⸗ Stempelabgaben. Bei Tit. 4 statistische Gebühr, wänschte der Abg. Dr. Perrot einen Nachweis, wie hoch der Ertrag der einzelnen Positionen sich belaufe und in welchen Quanti⸗ täten die Waaren eingegangen seien. Tit. 4, sowie der Rest des Etats wurde genehmigt, ebenso ohne Debatte der Etat der Reichsdruckerei (Einnahme 3 575 320 A6, Ausgaben 2494250 ).
Hierauf vertagte sich das Haus um 4*½ Uhr auf Freitag
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2enzeigen.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ (4135 ladungen nu. dergl.
[135 Oeffentliche Sekanntmachung.
Die Lina, geb. Kallmann, Ghefrau des Handels- manres Jalck Kaufmann, sie chae Geichäft, zu Anternach wohnhaft, vertreten durch Rechts anwalt Dr. Ben⸗Jerael, bat gegen ibren gerarnten Ghe- arn die Gatertrennunge lage rere, und fill zur . mũnrdlichen Verhandlaag des Rechteftreits er der theilen H. Gixilkammer des Röniglichen Landgerichts zu G
neter
Goblen Termin auf den 16. März 1883, Bor“ 32 anberaumt. ; zuftehenden Mutter ⸗ Erb gelder 3u 19 ? i mit der PVost Abthl. III. 284 Thaler 12 Sgr. 6 Pf. auf
n am 2. Oktober 1819 konfitmirten zesses rem 193. Juli 1519 und der Ver⸗ zandlung rom 2. Mat 1828 im Grundbuche Braunswalde Nr. 3 Abtkl. III. Nr. 2 zu- folge Verfügung rem 1. Oktober 187 ein⸗ am 7. Mei 1975 im Grund⸗
buche von Braungwalde Nr. 48 übertragen; b. 284 Thaler 12 Sgr. 6 Pf. 5ß Thaler 26 Sgr. 6 PI.
mittags 9 Uhr . Coblenz, den 290. Zanzar 1533.
Gerit? ĩchrciber ni Im Namen de
Anf den Antrag des Dirt aus Sraungwalde erkennt de gericht iu Allenftein darch den? Nenmann für Recht:
1) die unbekannten Berechtigten na rvotheken often a. 19 Thaler 28 Sag
dem Gir ohner aus
Rechten
getragen und am 17.
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8 * des Balthasar,
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taunswalde und dem Knecht Joseph
und zwar mit je
Mutter Erbgelder der Anna, ; der Getrude ; Marianna, (Geschwister Kraska, zu gleichen
Rechten mit der Post Abthl. III. Nr. 2 ron Thaler 27 Sgr. 6 Pf. auf Grund des JInrentars vom 7. Februar 18290 und des am ID. Norember 1820 konsirmirten Erbrezesses vom 7. Norember 182 und der Verhand⸗ lung vom 2. Mai 1323 im Grundbuche Braunswalde Nr. 3 Abthl. III. zufolge Ver⸗ fügung vom 1. Oktober 1830 eingetragen und I7. Mai 1578 im Grundbuche von Braunswalde Nr. 48 übertragen, werden mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen; 2) die Kosten des Verfahrens werden dem Anttag⸗ steller auferlegt. Allenstein, den 22. Januar 1553. Königliches Amtegericht. II. gez. Neu m ann. ü
5 o/o verzinsliche des Johann, und der
14195 Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Schneideis e, Bent. Sor ie, geb. Dedow, in Stralsund, vertreten durch den Justizrarb Fabricius daselbft, klagt gegen ibren Ebe⸗ mann, den Schneider Auguft Hanf, unbekannten Aufenthalts, wegen Ebescheidung, mit dem Antrage, die zwijchen den Parteien bestebende Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären und ihm die Kosten aufzulegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtẽ⸗ streits vor die erste Cirilkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald auf ö Dennerstag den 21. Juni 1883, Vormittags 95 Uhr,
Aufforderung, einen bei dem gedachten e zugelassenen Anwalt zu beftellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die ser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Greifswald, den 15. Januar 1833.
Laasch, Gerichts schreiber des Königlichen Landgerichts.
41M Deffentliche Zustellung.
Die Ebefrau des Kaufmanns August Spannkbof, Wilbelmine, geborne Lincke, zu Halberstadt, vertreten durch den Re-ts anwalt Roeder zu Halberstadt. klagt gegen ihren genannten Eheman, früher in Heders—⸗ leben, jetzt in n, ,. 9 . wegen bös⸗ ic fung mit dem Antrage auf Trennun urd lädet Ten Veflazten zur nim m
ung des Rechtsstreits vor die III. Civil- . mer des Königlichen Landgerichts zu Halber de mit der Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
1 2 war 1883.
Riem ch Assistent, Gerichte schreiber des niglichen Landgerichts.
Verkaufs⸗Anzeige nebst
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laubigers, den Sckiffer und Obsthãn zann Graexrer ; Neuenkirchen, Schuldner, soll die dem Schuldner gehö nter Hausnum⸗ dem Lũhedeiche belegene
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Sonnabend, den 7. April 1883,
ᷣ 10 Uhr Morgens, UTbier anberaumten Termine öffentlich versteigert
iber werden damit geladen. aran Eizenthum?“, Näher⸗, lehnrecht⸗
einen, werden aufgefordert, selbige im anzumelden und die darüber lauten⸗ czulegen, unter dem Verwarnen, daß
im Nichtann ngsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen E des Grundstücks verloren gehe.
3 Ubth. II.
J. igt und veröffentlicht: Gerichtsschreiber: Huck, Secretair. Beschreibung der zu verkaufenden Eigen⸗ wohnerstelle. Die unter Hausnummer 24 zu Neuenkirchen be— legene Eigenwohnerstelle wird begrenzt: im Norden n dem Pasterenlande, im Süden von der Wittwe lhöft Grundkesitze, im Westen von dem ind im Osten von dem Lühedeiche und
iche und dem Außendeiche
r 8,5 m breiten Wohnhause, ben, 2 Kammern, 1 Küche, 1 Unter⸗ den sich über das ganze Haus rsic zu 3800 M in
ichen Brandkasse zu Han⸗
Südseite des Wohn⸗ reit, in Fachwerk er⸗ ckt, versichert zu 150 4
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in derselben B 3) dem in
en und Hofraum, groß 35a 18am, einschließlich Raumes, auf welchem die vorgenannten Ge⸗ stehen, 4 eine Manns⸗ und Frauenbankstelle irche zu Neuenkirchen, 5) dem Begräbnisplatze auf dem Kirchhofe zu Neuenkirchen.
in der
1750 Aufgebot.
Der Rechtsanwalt Lohmann in Brilon als Ge⸗ neral⸗Bevollmächtigter des Freiherrn v. Papen zu Hauz Lohe bei Werl hat das Aufgehot der über die im Grundbuche von Antfeld Bd. J. Bl. 54 in Abth. III. auh 6 für ihn gegen Peter, jetzt Lorenz Frie⸗ urg eingetragene und von da nach Bd. II. Bl. 36 Abth. III. Inb 2 gegen August Hücker und Wittwe Anton Hücker zu Antfeld, nach Bd. II. Bl. 37 Abth. III. sub 1 gegen Maurer Max Häückelheim das, nach Bd. J. Bl. 31 Abth. JIII. sub 3 gegen Lorenz Normann das.. Bd. II. Bl. 15 Abth. III. a3ub 1 gegen Franz Schmidt daß,, Bd. IV. BI. 25 Abth. III. sub 1 gegen Lorenz Schmidt das., Bd. J. El. 52 Abth. II. aub 2 gegen Friedrich Wilhelm Dürwald das., Bd. J. Bl. 62 Abth. III. auh 2 gegen Ehefrau Max Hückelheim das., und Bd. JV. Bl. 24 Abth. III. cnb' 6 gegen Franz Susewind das. übertragene Post lautenden Hypothekenurkunde vom 3.22. Dezember 1815 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 7. März 1883. Vormittags 19 Uhr. vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine feine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, wid rigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Bigge, den 23. Dezember 1552.
Königliches Amtsgericht.
3749] Aufgebet behufs Todeserklärung. uf den Antrag dez Fischers Jobann Friedrich Ferdinan? SBobn ren kier, als Acweienheits zormund des Sciffeimmermannez JIchann Bohn; ferner des Schiffskapitãns Wilken Stehr von hier., als Ab- wejenbeit? dormund dez Matresen Yeter Stehr, end⸗ lich der Bittwe Anna Catbarina EGlisaberb Vollmer, geb. Ellerbrock, aus Dockenbuden, als der Schwester des Sciffezimmermannes Jobann Jochim Ellerbroc, und noch nachträglich des Schiferbeders Hans Stebr als General berollmãchti gten Ehefrau Catharina Behrmann, geb. Mẽller, in Blankenese, verehelicht mit dem Schiffe karitãn Dittmer Bebrmann, werden: I) der obengedachte, am 15. Arril 1812 ju Slankenese geborene und seit dem Jabre 1847 rerschollene Schiffs zimmermann Jobkann Bohn,
2) der obengedachte, am 25. Februar 1838 zu Blankenese geborene und im Jahre 1862 auf der Reise ven Singarore nach Hongkong ver⸗ schollene Matrose Peter Stehr, der obengedachte, am 1. Okteber 1812 zu Süll⸗ dorf geberene und im Jahre 1838 auf der Reise ron Sidney nach Ostindien rerschollene Schiffs
kmmermann Johann Jochim Ellerbrock,
4 der am 13. Sertember 1827 zu Blankenese ge⸗ borene und im Jahre 1864 auf der Reise von Aux⸗Caxes auf Haiti nach Falmouth verschollene Schiff skaxitãön Dittmer Behrmann,
sowie die unbekannten Erben der vorbenannten vier
Personen hierdurch aufgefordert, sich bei dem unter⸗
zeichneten Gerichte, spätestens in dem auf
Sonnabend, den 26. Mai 1883, Mittags 12 Uhr, anberaumten Termin zu melden, widrigenfalls die
Verschollenen werden für todt erklärt und es mit
ibrem Vermögen der Verordnung rom 9. Norember
198 gemäß wird verhalten werden.
Blankenese den 30. Dezember 18582. Königliches Amtsgericht. um mer. erõffentlict: Pahren, ber des Königlichen Amtsgerichts.
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kanntmachung. sanwalt Heuser vertretene, zum ene gescäftslose Emilie, geb.
Ehefrau des früheren R ge slosen Carl Hüttemann da⸗ selbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die ihr und ibrem genannten Ebemanne be⸗ stehende gesetzliche Gutergemeinschaft mit Wirkung vom Tage der Klagebehändigung für aufgelöst zu er⸗ klãren. ünd lichen Verbandlung ist Termin auf den 9. April er,. Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der J. Cixilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.
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Kgl. Landgerichts.
; fgel des Kaufmanns und Hof⸗ beñ gers 5. gler zu Tripfau, Amts Neu⸗ , erkennt das Großherzogl.
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Amtsgericht ö Dr. jur. Hahn für Recht: Der Hrpothekenschein Fol. V. über 200 Thaler Preuß. Cour., ausgestellt Schönberg, den 15. De⸗ jember 1849, eingetragen auf das Gehöft des frühe⸗ ren Krügers Johann Heinrich Murrjahn zu Ziethen, jeßt dem Hauswirth Johann Krützmann daselbst ge⸗ hörend und lautend auf den Namen des Kaufmanns J. H. Hutzler in Triplau, Amts Neuhaus im Han⸗ növerschen, des am 93. Januar 1882 zu Tripkau ver—⸗ storbenen Vaters des Antragstellers, wird für kraft⸗ los erklärt. Verkündet den 16. Januar 1883. Schönberg, den 29. Januar 18383. H. Diederich, Amtsgerichts · Aktuar.
4102
In der Strafsache gegen 1) den Kellner Gustav Adolf Schuhmacher aus Havelberg. 2) den Knecht Wilhelm Friedrich Heinrich Bethke aus Retzin, 3) Wilhelm Friedrich Lukwig Bran aus Wilsnack, 4 Ludwig Carl Hermann Bnchhol; aus Wilsnack, 3) Carl Joachim Ferdinand Wilhelm Albrecht aus Wittenberge, 6) Henrich Gustav Carl Westermann aus Wittenberge, 7) Reinhold Adolf Bressen aus Wittenberge, 8) Friedrich Wilhelm Christian Schulz aus Wittenberge, 8) den Tischler Heinrich Wilhelm Stier aus Wittenberge, 19) Heinrich Carl Mau, alias Schwarz, aus Wolfshagen, 11) Ferdinand Wilhelm Georg Christian Voß aus Klein-Wootz, 12) Ludwig August Haacker aus Bendelin, 13) Wilhelm Friedrich Bartels aus Bexnheide, 14) Heinrich Mucho w aus Gr. Lüben, 15) Johann Friedrich Alwin Kolberg auz Perleberg, 16) Hein rich Wilhelm Johann Brau aus Putlitz, 17 Chri⸗ stian Heinrich Friedrich Genenz aus Putlitz, 18) Friedrich Hingst aus Steinberg, 19) Wilhelm Adolf August Ferdinand Mertens aus Unbesandten, 20) Friedrich Wilhelm Helbig aus Wittenberge, 21) Franz Auaust Ernst Wendeborn aus Wittenberge, 22 Georg Wilhelm August Voß aus Klein ⸗Wootz, 23) Friedrich Johann Thiede aus Tacken, 24) Gae⸗ nicke aus Wittenberge, 25) Kort aus Quitzöbel, 26) Dierke aus Gramzow, wegen Entziehung der Militärpflicht wird, da dieselben beschuldigt sind, ad 1. vom 1. Januar 18975, ad 2 - 11. vom 1. Ja- nuar 1880, ad 12 —- 265. vom 1. Januar 18891, bis jetzt als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Ein⸗ irstt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militär pflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben — Vergehen gegen 5. 140 Nr. J1 Str. G. B. —, welches nur mit Geldstrafe bedroht ist; da die Angeichuldigten im Sinne des §. 318 der Straf⸗Prozeß-Ordnung als abwesend anzusehen sind, da mithin eine Hauptverhandlung gegen dieselben stattfinden kann, auf Grund der 85. 225, 326 der Straf⸗Prozeß Ordnung zur Deckung der die Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafen und der Kosten detz Verfahrens das im Deutschen Meiche befindliche Vermögen der Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Neu⸗ Ruppin, den 12. Jannar 1885. Königliches Land⸗
Bekanntmachung.
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Abtheilung überwiesenes Kaufgeid; s Hrryotheken⸗Instrument vm = 1863 bezüglich des Bertin auf Blatt Nr. 53 a. tragenen 150 Thlr.;
5) das Hypotheken⸗Instrument vom 23. Dezem? 1864 bezüglich der für die Anton von Kwiatkowski'sche Nachlaßmasse auf Blait Nr 55 a. Stad zufolge Verfügung vom 24. November 1864 einge tragenen 157 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf.;
6) das Zweig ⸗ Hypotheken ⸗Inst
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B. ihren An 1) auf Moschütz Abtheilung 1II. N ; cptember 1851 Vatererbe der Wilh
auf l Dembewke Abtheilung III. schwister Tuchals ki, Marianna, Johan Martin zufolge Verfügung voin A
unverbrieft ein n 80 Thlr.;
getragenen S / o Zinsen von 85 Thlr. Vate
4) auf die auf demselben Grundstucke denselben Gläubiger (wie ad 3) unverbrief getragenen 15 Thlr. Muttererbtheil;
5) auf die auf Blatt Nr. 42 Friedbeim bei⸗ lung III. Nr. 2 und auf Blatt Nr. I Sophiadamm Abtheilung III. Nr. 1 für Gustav Adolf Klöhn noch eingetragenen Erbegelder von 80 Thlr., Rest der ursprünglich für ihn eingetragenen 124 Thlr. 26 Sgr. 10 Pf. ;
6) auf die auf Blatt Nr. 18 Grabau eingetragenen und später auf Blatt Nr. 16 Grabau übertragenen 228 Thlr. 8 Sgr. theil der Wilhelmine Dombke aus dem Rezesse vom 10. Januar, 2. Juli und 7. Dejem .
7) auf die auf Blatt Nr. Grabau Ab⸗ theilung III. Nr. 1 für die 3 Geschwister Karow Michael, Anna Louise und Wilhelmine zufolge Ver— fügung vom 24. September 1832 verbrieft ein getragenen 65 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. Erbegelder;
s) auf die auf dem Grundstücke Blatt Nr. 5 Schönheim (früher Klein Poburke genannt), zufolge Verfügung rom 5. August 1865 im Wege des Ärrestes eingetragenen und später auf Blatt Nr. 3 und 12 Schönheim übertragenen 50) Thlr. der Wittwe und Erben des Rentiers Johann Fenske; 9) auf die auf Blatt Nr. 13 a. Aniela Ab⸗ theilung III. Nr. , zufolge Verfügung vom 23. April 1844 verbrieft eingetragenen zus. 60 Thlr. Vater⸗ erbe der Maria und Wilhelmine Höft;
10) auf die auf demselben Grundbuchblatte Ab⸗ theilung III. Nr. 2 für Justine Caroline Kalin, 5. Februar 1854 einge⸗
verbrieft und 23 161 * — *
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(4119 Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Offizialvertreters des Kreis— gerichts-Botenmeisters z. D. August Fechner zu Pawlowitzke, Referendars Steeg zu Frankfurt a. M., erkennt das Königliche Amtsgericht zu Frankfurt a. M. durch den Gerichts⸗Assessor de Niem für Rꝛcht: Der Legeschein, welcher dem Kreisgerichts⸗Boten⸗ meister z. D. August Fechner zu Pawlowitzke für die als Faustpfand hingegebene Lebens versicherungs ⸗ Police Nr. 11 1897 von der Provi⸗ dentia, Frankfurter Versicherungsgesellschaft zu Frankfurt a. M., unter dem 14. Oktober 1871 ausgestellt war, wird für kraftlos erklärt. Frankfurt a. M., den 17. Januar 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1V.
4199 . Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken, II. Civilkammer, vom 20. . 1852, wurde die zwischen der Elisa⸗ beiha Zimmer, ohne Stand, Ehefrau von Stephan Müller, Ackerer, Beide zu Berschweiler wohnend, und diesem ihrem genannten Ehemanne bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt und die Parteien zur Liquidation vor Notar Schneider zu St. Wendel verwiesen. Saarbrücken, 22. Janugr 18853.
Kum p, Assistent, Gerichteschreiber des Königlichen Landgerichts.
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Hannover, Abtheilung 15, d rath Pagenstecher für Recht:
Der auf den Namen des Antragstellers H Heese in Hannover unterm 23. April 1873 gestellte Leihkassenschein der Stadtleihkasse zu Hannover Nr. 68 0O9g5 über 20 Thlr. wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt der Antragsteller. gez. Pagenstecher. Ausgefertigt: Alves, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
4049 Sekanntmachnng. Der Rechtsanwalt Geilen ist in der Liste der beim hiesigen Amttgerichte zugelassenen Rechts anwalte gelõöscht. Haspe, den 23. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht.
Terkäufe, Verpachtungen, Suomssionen ꝛræ. Int Jag. 387 der Kgl.
*
Die Taxe be⸗ trägt pro Centner 2,50 A6 Gebote sind pro Centner Rinde in Procenten über oder unter der Taxe abzugeben. Gefällige Offerten sind mit der Aufschrift: ‚Submission auf Spiegelrinde“ an die Königl. Pantener Forstkasse zu Liegnitz (Schloß) bis zum Beginn des auf den 9. Februar, Vorm. von 10 bis 11 Uhr, im Forstkassenlokal anbe⸗ raumten Termins einzureichen, woselbst die einge⸗ gangenen Offerten in Gegenwart der etwa er⸗ schienenen Submittenten eröffnet werden. Die Ver⸗ kaufsbedingungen liegen im Forstkassenlokal und in unterzeichneter Obersörsterei zur Einsicht aus, können auch von letzterer gegen Erstattung der Kopialien be⸗ zogen werden. Forsthaus Panten hei Liegnitz, den 15. Januar 1885. Königl. Oberförsterei Panten.
Dienstag, den 6. Februar d. IJ, von Jormit⸗ tags 190 Uhr ab, sollen in dem Gasthofe zu Gühlen⸗ Glienicke bei Rheinsberg die nachstehenden Bau⸗ und Nutzhölzer aus den Schlägen Jagen 81 4, 125 und 156 c. des Königlichen Forstreviers Neu⸗ Glienicke gegen sofortige Anzahlung von 156 des Meistgebotẽ. im Uebrigen unter den gewöhnlichen forstfiskalischen Verkaufsbedingungen öffentlich meistbietend verstei⸗ gert werden: 5 Sl. Eichen. Nutzenden mit 20,40 fim, rm Gichen Nußholz 11. Kl, 144 St; Birken ⸗Nutz enden mit 76,17 im, 2847 St. Kiefern⸗Vau⸗ und Schneideholz mit 5746,95 rim. Nen Glienicke bei Rheinsberg, den 24. Januar 1883. Der Königliche Oberförster: v. Gustedt.
Bau⸗ und Nuhholz ⸗ Lizitation. Die Königl. Oberförsterei Clabomwm.,. 1 Meile von Landsberg a. W., stellt in der Montag, den ỹ5. Febrnar er.. zu Cladower Theerofen von Vormittags 10 Uhr ab stattfindenden Lizitation außer größeren Mengen
gericht, Strafkammer.
Eichen / Buchen ˖ und Erlen ⸗Nutzenden und