1883 / 32 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Feb 1883 18:00:01 GMT) scan diff

diejenige Form elektriseber Entladung, welehe Strom heisst, durch eine Ausstrenung Verbreiterung des Funkens charakteri- sirt und von einer unmerkbaren Erböbung der Temperatur und schwachen oder feblenden Emission von Licht begleitet und in ganz besonderem Grade zur Bildung kondensirter Körper. in specie des kondensirten Sauerstoffs (O3) geeignet ist Das Narimum des mittels des Stroms produzirten Ozons erreicht die Grenze von T. 30 / des angewandten Sauerstoffs. KEautfenille und Chappius suchten den Effekt der Temperatur und des Druekes bei Bildung des Ozons mittels des elektrischen Stroms in präzisen Zahlen zu bestimmen (Compt. rend. t. XCL. p. 228); sie experimentirten wit einem Druck zwischen 769 und 180 mm und bei Temperatu- ren von 250, (O0, 200 und 1090 C. und fanden. dans die Grösse der Umwandlung, der Verdichtung des Sauerstoffs (02) in Ozon (Oz) nicht allein von der Temperatur, dondern auch von der Drucke abhängt, welcher auf der Gasmischung lastet. Die Grörse der Transformation nimmt rapid zu, wenn die Temperatur sich erniedrigt, sie verdoppelt sich beinahe beim Uebergange von 200 auf 250 C., sie bleibt fast unabbängig von dem Drucke inner- halb sebr ausgedebnter Grenzen und wächst bei irgend einer be- stimuten Temperatur sebr wenig durch Erböhung des Druekes Die Autoren boffen, den Punkt der Temperatur zu finden, bei welchen die 7Tervandlung des Sauerstoffs in Ozon eine totale sein

wird. Troost und Hautefenille beobachteten, dass, wenn Sauerstoff in einem Porzellanrobr zu 1300 bis 14000 C. erhitzt wurde, dureh diesen so hoch erhitzten Sauerstaff Silber oxydirt wurde und in oxydirtem Zustande verblieb. während man weiss, dass Silberorzyd sebr unbeständig ist und bei weit tieferer Tem- veratur, als der angegebenen. sich desoxydirt (Compt. rend. t. IXXXIV. p. 946). Wahrscheinlich geschiebt diese Oxydation durch atomistischen Sauerstoff, weleher aus der Zerspaltung des molekularen Sauerstoffs in Folge der hohen Temperatur bervor- ging (Giuseppe Belucei); dieser Annahme stehen die Unter- suchungen Victor und Carl Ney ers. Zurich 1879, vorläufig entgegen, welche den Zerfall des bei 15670 C. bis znr höchsten Gelbgluth erhitzten molekularen Sauerstoffs (0) in seine Atome (Oi Oi) nicht zu konstatiren vermochten. Berthe lot sand. dass Ozon (Os) ein Körper ist, welcher sich mit Absorption von Wärme bildet, und dass zur Konstitnirung eines Moleküls dieses Körpers eine durch 14 Kalorien (Wärme - Einheiten) dargestellte GQuan- tität Wärme nöthig ist. Die Produktion des Ozon ist daher endotermisch und verlangt zu seiner Entstehung der Beihülfe einer äusseren cbemischen oder elektrischen Kraft. Die vom Ozon beim Akte der Formation absorbirte Wärme entwickelt sich in derselben Quantität, sobald das Ozon sich zersetzt oder Oxyda- tionen hervortringt; aus diesem Grunde besitzt das Ozon eine

höhere orydirende Thätigkeit als der gewöhnliche Sauerstoff. Der Excess der Wärme oder der Energie, welche vom Ozon nittels Elektrizitt absorbirt ist, ist bemerkenswerth. weil es sich um die Bildung eines Körpers handelt, der kondensirter ist., als der molekulare Sauerstoff, aus welchem das Ozon entsteht, und an- dererseits die Kondensationen bei gewöhnlichen Reaktionen Wärme entwickeln, anstatt sie zu absorbiren (Compt rend. t LXXXII. p. 1281). Nan hätte daher meinen sollen, dass die Zufuhr des Dzons die Eigentemperatur des thieriseben Organismus erhöhte resp. Fieber machte; die Beobachtung lehrt jedoch., dass die ge- waltige latente Energie des Ozꝛons sich in Nerven-. Muskel- Drüsenkraft umsetzt, die Eigenwärme nicht erhöht die Fieber- temperatur herabsetat, aobald es in nicht örtlich reizender Verdünnung zugeführt wird. Der einfache Zertall von zwei Molecülen Oz in- nerhalb des Blutes in drei Molecüle Oꝛ würde nach Berthelots Rechnung bereits nicht weniger als 425 R 23 12100 Rilo - grammnweter Kraft frei machen; hieraus folgt, dass die Empirie, welche lehrt, dass Oz im Verbältniss zu Oz nur in kleinsten Ga- ben zugeführt werden darf, durch die Theorie ihre Bestätigung gefunden hat. Sanitäts- Rath Dr. Len der. (Berlin W., Potsdamerstr asse 132. Kissingen, Kurbausstrasse 104)

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*r Inserate für den Deutschen Reichs und Königl. Preuß. Staats Anzeiger und das Central ⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des QVeutschen Reichs ⸗Anzrigers und Königlich Rreuhischen Staatz-⸗Anzeigers: . Berlin 8w., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 1

1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. 2. Subbastationen, Aafgebote, Vorladungen u. dergl.

4. Verloosung. Amortisation, Zinszahlung n. 8. w. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

Fabriken

und Grosshandel.

Theater- Anzeigen. Familien- Nachrichten.

Industrielle Etablissements,

5. . Versehiedens Bekanntmachungen. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen. / 8. ln der Börsen- S. beilage. R XR

„Invalidendank !, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Bogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen Bureaux.

.

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Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

lots Aufgebot.

Der emeritirte Lehrer Regling von hier hat das Aufgebot folgender angeblich verlorener Guthaben—⸗ bücher der städtischen Sparkasse zu Anclam

a. Nr. 17881, lautend auf Luise Regling, ver⸗ ehelichte Jeß, über noch 600 6. b. Nr. 17882, lautend auf Rudolf Jeß über noch 600 4, c. Nr. 17883, lautend auf Elise Jeß über noch 600 ., beantragt. Ein Jeder, der an einem dieser Spar kassenbücher ein Anrecht zu haben glaubt, wird auf gefordert, spätestens in dem auf

den 12. Juni d. J., Vormittags 9 Uhr. vor dem unterzeichneten Gerichte (Terminszimmer Nr. II.) anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden und sein Recht näher nachzuweisen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Guthabenbücher erfolgen und 3 Lehrer Regling neue Bücher ausgefertigt werden ollen. 2

Anclam, den 27. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht. J.

ann, Aufgebot.

Der Rechts anwalt Mundt von hier, als Zwangg⸗ verwalter des im Wege der Zwangsversteigerung verkauften. früher dem Werftarbeiter Cai Peter Claus Weaner ju Kiel gehörigen Grundstücks Nr. 123 n. Nr. 187 an der Lorptienerstr. in Preetz hat das Aufgebot derjenigen Obligation über 166 R. 64 S. R. M. zu d4oso p. 2. Zinsen, welche C. P. C. Wegner am 5. Juni 1862 an seine Mutter, die Wittwe Catharina Dorothea Wegner, geb. Gunde⸗ lach, in Preetz autgestellt bat und welche unterm 14. Juni 1862 im Schuld und Pfandproto⸗ kolle der Stadt Preetz B. A. auf dem Folié des vorbezeichneten Grundstücks protokollirt ist, be—⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor—⸗ dert, spätestens in dem auf

Sonnabend, den 1. September 1883,

Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotétermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftleserklärung der Urkunde und die Delirung des bezüglichen Pro⸗ tokollats im Schuld. und Pfandprotokolle auf An— trag erfolgen wird.

Preetz, den 22. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht. (agei.) Gaetcke. Veröffentlicht: Kähler, Gerichtsschreiber.

5167 Oeffentliches Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der Sparkasse zu Winterberg Nr. 2781 über 150 4 ist angeblich verbrannt und soll auf den Antrag der Eigentbümerin Ehefrau Taglöhner Franz Schröder, Elisabeth, geb. Vogt, von hier, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amor⸗ tisirt werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebottztermine am 20. August er., 10 Uhr, beim unterzeichneten Gericht seine Rechte anzumelden und das Buch vor— zulegen, widrigenfalls die Kraftlosigkeits⸗Erklärung erfolgen wird.

Medebach, den 24. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht.

lsoss! Oeffentliche Aufforderung.

Jobann Fleischmann 1. Wittwe, Margaretha, ge⸗ borene Rinahof, von Viernheim hat durch Testa⸗ ment vom 3. Januar 1882 ihre anwesenden Ge⸗ schwister und Geschwisterkinder zu Erben eig get, ihre in Amerika abwesenden Geschwister Johann Georg Ringhof und Lorenz Ringhof von Viernheim enterbt. Diese beiden Letzteren werden biermit auf gefordert, binnen einer Frist von jwei Monaten, vom ersten Erscheinen in diesem Blatte an gerechnet, das Testament vom 3. Januar 1882 auf dem Klage⸗ wege anzufechten, widrigenfalls Anerkennung des Testaments ihrerseits unterstellt und solches in Vollzug gesetzt werde.

ch, den 28. Januar 1883.

Großherzoglich Hessisches Amtsgericht Lorsch.

Dr. Zimmermann.

15585] Kaiserliches Amtsgericht Dienze.

Auf Grund der §§. 280, 142 C. P. O. verfügt das Kaiserliche Amtsgericht die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, welche geschlossen erklärt war, zur Verkündung des Urtbeils in Sachen des Emil Lallement, Ackerer, früher in Küttingen, jetzt ohne bekannten Wohn und Aufenthaltzort, und Louis Gaillot, Ackerer in Zemmingen, bestimmt zur

Fortsetzung der mündlichen Verhandlung in der Sache die öffentliche Sitzung des Amtsgerichts Di euze vom 21. März 1883, 10 Uhr Vormittags, in welche die Parteien hierdurch geladen werden. Dienze, den 30. Januar 1883. Kaiserliches Amtsgericht. gez. Kolping. Für die Richtigkeit des Auszugs: Rominger, Amtsgerichtsschreiber.

5141

Auf den zu Meerdorf sub No. ass. 37 belegenen Kothhof ist ein Kapital von dreißig Thalern nebst Zinsen zu 5 Yo aus der Oeligation vom 1. Juli 1757 für die Prediger Wittwenkasse der Barumschen Inspektion unterm 16. Januar 1810 eingetragen, dessen vor dem 1. Oktober 1878 geschehene Tilgung glaubhaft gemacht ist. Da sowohl die Gläubigerin, als auch etwaige andere Inhaber der bezeichneten Obligation unbekannt sind, so werden dieselben, so ˖ wie Alle, welche auf die Hypothek Anspruch machen, auf Antrag des Eigenthümers des verpfändeten Grundstücks damit aufgefordert, ihre Rechte in dem auf Dienstag, den 3. Juli d. Irs., Morgens 10 Utz, vor Herjoglichem Amtsgerichte hierselbst angesetzten Termine oder bis dahin schriftlich gel⸗ tend ju machen, widrigenfalls die Urkunde dem Eigenthümer gegenüber für kraftlos erklärt, die Hypothek aber gelöscht werden soll.

Bechelde, den 25. Januar 1883.

Herzogliches Amtsgericht. W. Weigel. .

55721

Durch Urtheil vom heutigen Tage ist die Hypo— tbekenurkunde vom 28. Juli 1866, aus welcher Band V. Blatt 25 Grundbuchs von Winterberg Band VI. Blatt 33 daselbst, Abtheilung III. Nr. 25 resp. 5 für den Handelsmann Jacob Kappen ju Winterberg 300 Thaler eingetragen steben, fur kraftlos erklärt.

Medebach, den 15. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht.

Berkäufe, Verpachtun gen, Submissionen ꝛe.

Holz⸗Verkauf. Zum öffentlichen und meist⸗ biekenden Verkaufe von ca. 40 Stück Eichen und ca. 230 Stück stärkeren kiefern Bau⸗ und Schneide⸗ hölzern aus den diesjährigen Schlägen der Ober⸗ försterei Linichen und von ca. 1890 Stück Kiefern desgleichen aus der von der Oberförsterei Linichen abgezweigten Oberförsterei Neuhof ist ein Termin auf Freitag, den 16. Februar 1883, Bormittags 10 Uhr, im Gennrich'schen Gasthause hierselbst an⸗ beraumt worden. Die jzum Verkaufe kommenden Hölzer können auf Verlangen von den Belaufs förstern vorgezeigt, und Aufmaaßregister und Ver⸗ kaufsbedingungen vor dem Termine in den Geschäfts bureaus der beiden genannten Oberförstereien ein ˖ gesehen werden. Gr. Linichen bei Falkenburg i. Pr., den 3. Februar 1883. Der Königliche Ober- förster: Freiherr von Tettau.

Es soll den 15. d. Mts., Vormittags 101 Uhr, im Gräbert schen Gasthause bier nachstehendes Holz: 1) Belauf Wilhelmsbrück Jagen 37 de. - 3 Eichen VF. Kl., 900 Kiefern J.— V. Kl., 40 Bohlstämme und diverse Stangen, 22 rm Nußkloben; 2) Belauf Hangelsberg Tot. 19 Kiefern 1— V. Kl. im Wege der Lizitation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden. Hangels berg, den 2. Februar 1883. Der Oberförster.

Die Lieferung der zum Bedarf des Königlichen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten für die Zeit vom 1. April 1383 bis 1. April 1884 erforderlichen Brennmaterialien, bestehend in circa A. 650 ebm Buchen⸗Klobenholz, 140 ebm Kiefern ⸗Klobenholz, B. 200 ebm jerkleinertes Buchenbolz, jweimal ge⸗ schnitten, 190 ebm zerkleinertes Kiefernzolj wie vor, soll in öffentlicher Submission vergeben werden. Vorschriftsmäßig bezeichnete und versiegelte Offerten sind bis Montag, den 19. Februar 1883, Bor⸗ mittags 19 Uhr, in der Wohnung des Unterzeich⸗ neten, Derfflingerstraße Rr. 25, einzureichen, woselbst Lieferungs · Bedingungen werktäglich Morgens von 8 bis 9 Uhr zur Einsicht ausliegen. Berlin, den 3 Februar 1883. Der Königliche Bauinspektor.

aeger.

soõ 81] Submission. Der Bedarf pro 1883,84 an pptr: 940 Meter graue Futterleinewand, 843 Meter blaue Futterleinewand, 3220 Meter rohen Futter · Callicot, 2187 Meter Jacken⸗Drillich, Bs35 Meter Hosen⸗Drillich, 2 Meter Gummi⸗

drell, 8 Meter Steifleinewand, 114 Meter Segelleinewand, 87 Meter weißen Futterboy, 1688 Pr. Unterhosen von Cöper“ Callicot, 2455 Halsbinden, 2867 Hemden von blauge⸗ streiftem Callicot nach dem Schnitt neuester Ministerialprobe mit je 4 überzogenen Knöpfen ö. en, Brust, Aermel je 1), 397 Paar Leder⸗ ö 228 Schirmmützen für Unteroffizier⸗ Chargen, 375 Meter goldene Tressen, 3 Garni⸗ turen Cantillen, 18 Dutzend Sergeanten⸗Knöpfe, 26 Dutzend Gefreiten⸗Knöpfe, 159 Dutzend Taillenknöpfe, 1585 Dutzend Waffenrock⸗ und Mantelknöpfe, 159 Dutzend Nummerknöpfe, 240 Mille verzirkte Sehlennägel, 205 Dutzend versenkte Stiefeleisen nebst Nägel soll im Submissionswege zur Beschaffung kommen und nach Maaßgabe der Proben im Ganzen oder Einzelnen dem Mindestfordernden zur Lieferung übertragen werden.

Probesendungen sind an die unterzeichnete Kom⸗ mission bis zum 13. Febrnar d. Is. einzusenden.

Versiegelte Lieferungsofferten mit der Aufschrift: Bekleidungs Lieferung“ nimmt die unterzeichnete Kommission bis zum 16. Februar d. Is., Vor⸗ mittags 10 Uhr, franco entgegen.

Offerten, denen die von den Submittenten unter schriebenen Submissions⸗ und Lieferungs⸗ Bedingungen nicht beiliegen, bleiben unberücksichtigt.

Letztere sind gegen Einsendung von 50 Pfennigen in Briefmarken von der unterzeichneten Kommission zu beziehen.

Glogan, den 2. Februar 1883.

Die Regiments Bekleidungs KRommisfion 4. Fosenschen Infanterie⸗Regiments Nr. 59.

loss) Lieferungs⸗Aufforderung.

Die Lieferung der in der Bekleidungswirthschaft des untengenannten Regiments für das Etatsjahr 1883/84 erforderlichen Materialien und fertigen Stücke soll im Submissionswege vergeben werden.

Der Bedarf erstreckt sich auf: braune, blaue, grüne, schwarze Futterleinewand, Steif⸗ und Wattirung?⸗ leinewand, Futtercallicot, Wachsdrillich goldene Husarentressen, Reithosenborte, goldene Stabstrom⸗ peter⸗Cantillen, gelbe Kanten und Plattschnur, Attilarosetten und Knebel. Mantel, Nummer, Sergeanten-, Gefreitenkaöpfe, beinerne und schwarz⸗ lackirte Hosenknöpfe, Drillich zu Futtersäcken, diverse Schnallen, Ringe und Beschläge, Halsbinden, Drillichjacken, Stallhosen, Unterhosen, Lederband⸗ schuhe, Hemden, Pelzmützen, Schuppenketten, silberne und tuchene Feldzeichen, Fangschnüre, Namenszüge zu Säbeltaschen, Portepees, Faustriemen, Sporen, Koch⸗ geschirre, Haarbüsche, Sattelböcke, Trensengehisse, Steigbügel, Kandaren, Woylachs, Striegeln, Kar— dätschen.

Angebote mit bezeichneten Probestücken bezw. bei Materialien Probeabschnitten sind bis zum

3. März cr. früh

hierher frei einzusenden. ;

Lieferungsbedingungen können hier eingesehen oder gegen 50 Koxpialiengebühr bezogen werden.

Abgelehnte Offerten werden nicht beantwortet, die eingesandten Probestücke jedoch unfrankirt zurück geschickt.

Ohlan, den 2. Februar 1883.

Belleidungs⸗Kommisston des 1. Schlesischen Husaren⸗Regi⸗ ments Nr. 4.

Eisenbahn ˖ Direktisns ˖ Bezirk Magdeburg. Nenuban Erfurt Grimmenthal-⸗-Nitschenhausen. Ban Abtheilung II. Zur Ausfübrung von Brückengewölben sollen 309 900 Stück klinkerharte

iegelsteine, lieferbar frei Eisenbahnwagen der der

abrik nächstgelegenen Station der preußischen

taatsbahn Verwaltung, im Wege öffentlichen Aus⸗ ebotes vergeben werden. Die Bedingungen der . sind im Geschäftslokal der angegebenen Dienststelle einzuseben oder von dort gegen Erstattung der Schreibgebühren von 0.75 S zu beziehen, Angebote mit Probestein sind verschlossen, portofrei und gehörig bezeichnet bis Sonnabend, den 17. Februar, Vormittags 9 Uhr, an den Unter⸗ zeichneten einzureichen. Suhl, den 1. Februar 1883. 3 stönigliche Eisenbahn · Sau ⸗Inspeetor:

o de.

Eisenbahn⸗ · Direktions Bezirk Magdeburg. Nenban Erfurt ⸗Grimmenthal ˖· Ritschenhansen. Ban · Abtheilung III. Für den Lauterthal⸗ Viaduct und den Sandstraße ˖ Viaduct bei Suhl soll die Lieferung: ) von rot. 123 ebm bearbeiteten Werksteinen aus festem, wetterbestãndigen Sandstein oder aus Kalkstein für die profilirten Stirndeck⸗

platten und die massiven Brüstungen, 2) von rot. 20 ebm bearbeiteten Werksteinen für das Sockel- gesims der Pfeiler aus festem Kalkstein, Granit oder Basaltlava, 3) von rot. 9,9 ebm bearbeiteten Werksteinen für die Auflagersteine aus Basaltlava oder Granit und 4) von rot. 24 ebm 40 em hohen bearbeiteten theilweis profilirteu Abdechylatten der Pfeiler aus Basaltlava oder Granit, im Wege öffent⸗ lichen Ausgebotes vergeben werden. Die Bedin⸗ gungen der Lieferung sowie die Zeichnungen sind im Geschäftslokal der angegebenen Dienststelle einzu⸗ sehen und können die Bedingungen nebst Skizzen der Lieferungsobjekte gegen Erstattung von 1,50 4 Schreibgebühren von dort bezogen werden. Ange⸗ bote sind portofrei, verschlossen und gehörig bezeichnet bis Donnerstag, den 22. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, an den Unterzeichneten einzu eichen. Suhl, den 3. Februar 1883. Der Königliche Eisenbahn⸗ Bau Inspektor. Bode.

Die Lieferung von ca. 50 000 k gußeiserner Muff enröhren verschiedenen Durchmessers für die Königliche Saline Dürrenberg soll im Submissions⸗ wege vergeben werden. Offerten sind schriftlich, ver⸗ siegelt und mit der Aufschrift: „Röhrenlieferung“ versehen bis zu dem auf Sonnabend, den 24. Fe⸗ bruar 1883, Vormittags 115 Uhr, im hiesigen Saljamtsgebäude anberaumten Termine portofrei einzureichen. Die Submissionsbedingungen liegen in biesiger Salzamtsregistratur zur Einsicht aus, können auch abschristlich gegen Einsendung von 40 be— jogen werden. Dürrenberg a. / Saale, den 2. Fe⸗ bruar 1883. Königliches Salzamt.

Bekanntmachung. Die Lieferung der für die Königliche Saline Dürrenberg im Etatsjahre 1883.84 erforderlichen Materialien soll im Sub⸗ missionswege vergeben werden und ist hierzu Termin auf Mittwoch. den 21. Februar 8. J., Bor⸗ mittags 11 Uhr, im Dienstgebäude des unterzeich⸗ neten Salzamts anberaumt. Zu liefern sind unge⸗ fähr 269 kg Röhrbleche, 2060 kg Förderwagen⸗ bleche, 5600 gewalztes und geschmiedetes Eisen, 1509 kg Pfannenniete, 4000 kg Bleiplomben, 1N5 kg Plombenschnur, hanfene, 830 kg ge— schmiedete Nägel verschiedener Größen, 200 Mille Drabhtnägel in den Nummern von 20/48 bis 12112, 5 Mille Rohrnãgel 15 / 12, 71000 kg Eisenoryd, 30000 kg Steinkohle, gewaschene Schmiedekohle, 100) kg raffinirtes Petroleum, 250 kg Talg, russischen. Die Offerten find portofrei, mit der Aufschrift: Materialien⸗-Lieferung“' verseben, bis zur Termins⸗ stunde bei dem Königlichen Salzamte einzureichen. Die Lieferungsbedingungen liegen in der Salzamts⸗ registratur zur Einsicht aus, können aber auch ab— schriftlich gegen Erstattung von 50 Schreib⸗ gebühren vom Salzamt bezogen werden. Dürren⸗ ker. den 29. Januar 1883. Königliches Salz⸗ am

657441

Bekanntmachung. Die Lieferung von 730 Hals—⸗ binden, 164 Paar Lederhandschuhen, 9 Portepees, 725 m weißer Hosenleinewand, 200 m grauer Futter⸗ leinewand, 190 m weißem Futter ˖Callicot, I300 m Unterhosen-Callicot, 2800 m Hemden -⸗Callicot, 140 m silbernen Tressen, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Hierzu ist Termin auf den 19. Februar 1883, Vormittags 11 Uhr, anberaumt. Lieferungs⸗ lustige werden um Einsendung von Offerten ersucht. Die Lieferungsbedingungen können in dem diesseitigen Büreau eingeseben, auch gegen Erstattung der Ko⸗ pialien von 1 abschriftlich bezogen werden.

Metz, den 1. Februar 1883.

Pionier Bataillon Nr. 16.

sõõb 7] Bekanntmachung.

Die Lieferung des Bedarfs an Sprengpulver der beiden fiscalischen Steinkohlenbergwerke Köni—⸗ gin Louise und Königsgrube für die Zeit vom 1. Ayril 1383 bis zum 31. März 1884. wel⸗ cher sich für das erstere auf etwa 52090 Centner, für das letztere auf etwa 3509 Centuer stellen wird, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Offerten mit der Aufschrift: „Pulver⸗Offerte“ sind versiegelt und portofrei bis zum 20. Februar d. J., Vormittags 11 Uhr, bei der Unterzeichneten einzureichen.

Die Lieferungs⸗Bedingungen können im Bureau der diesseitigen Materialienverwaltung während der Amtestunden eingesehen oder gegen Erstattung von O, 50 M Kopialiengebühren in Abschrift von hier be⸗ zogen werden.

önigshütte, den 2. Januar 1883.

Königliche Berg⸗Inspektion.

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Aas Abonnement betrgt 4 Æ 650 für das Vierteljahr.

Insertionapreis fur den Raum einer Aruzeile 80 .

M 32.

Berlin, Dienstag,

den 6. Februar, Abends.

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

- r ͤ— r 2 Alle Rost ⸗Anstalten nehmen Gestellung an;

fur Gerlin anßer den Post Anstalten auch die Expe⸗ * dition: 8Ssw. Wilhelmstraße RNr. 32. 1

Das Sachregister des Deutschen Keichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers für 1882, enthaltend: 1) das Sachregister zu den vom 1. Januar bis 31. Dezember 1882 in demselben publiz rten Gesetzen, Verordnungen, Bekanntmachungen 2c, 2) das Register zu den im Jahrgange 1882 des Central-Handels-Reagisters mit⸗ getheilten Entscheidungen in handels-, wechsel- und genossenschaftsrechtlichen, sowie in Marken-, Musterschutz und Patentsachen, ist erschienen und zu dem Preise von 50 Pfennigen

durch sämmtliche Posiamter und durch die Königliche Expedition des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats Anzeigers, Berlin 8W., Wilhelmstraße 32, zu beziehen.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnãͤdigst geruht:

den nachbenannten Reichsbeamten die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen Ordens⸗Insignien zu eitheilen, und zwar: des Großkreuzes des Großherzoglich badischen

Ordens vom Zähringer Löwen:

dem Staatssekretãr des Reichs⸗Postamtes, Wirklichen Ge⸗

heimen Rath Dr. Stephan;

des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Post⸗Baurath Arnold zu Karlsruhe i. B.; des Großoffizierkreuzes des Königlich serbischen Takowo⸗Ordens: dem Direktor des Kaiserlichen Gesundheitzamtes, Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Struck.

Dentsches Reich.

Sekanntmachung.

Seepostverbindung mit Norwegen auf der Linie Hamburg⸗Drontheim.

Während der Dauer der günstigeren . wird wieder eine regelmäßige wöchentlich einmalige Post⸗Dampf⸗ schiffverbindung zwischen Hamburg und Drontheim durch norwegische Schiffe unterhalten werden. Die Abfahrt der Schiffe von Hamburg erfolgt jeden Freitag, 12 Uhr Nachts, zum ersten Male am 16. Februar.

Berlin W., den 31. Januar 1883.

Der Staatssekretär des Reichs-⸗Postamis. In Vertretung: Budde.

47. Plenarsitzung des Reichstages, Mittwoch, den 7. Februar 1883, Nachmittags 1 Uhr.

Tagesordnung:

Zweite Birathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung der Reichshaushalts-Etats für die Etats jahre 1883/84 und 1884.85: Reichsamt des Innern. Reichs⸗ Justizverwaltung. Zölle und Verbrauchssteuern. Reichs⸗ Schatzamt. Reichsschuld. Allgemeiner Pensionsfonds.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den unbesoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürgermeister) der Stadt Staßfurt, Konsul a. D. Stengel daselbst, in Folge der von der dortigen Stadtverordnetenversammlung getroffenen Wiederwahl, in gleicher Eigen chaft für eine ferner⸗ weite sechs jährige Amtsdauer zu bestä igen.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 6. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge des Chefs der Admiralität, des Chefs des Militär⸗Kabinets und dis Staatssekretärs Grafen Hatzfeldt entgegen.

Um 9i/ Uhr Morgens hatten Se. Majestat den Polizei Präͤsidenten von Berlin zum Vortrage empfangen. . 87 . Palais fand gestern ein kleineres Familien⸗

er statt.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Mittag 12 Uhr milttärische Mel⸗ dungen entgegen und ertheilte darauf dem Rittmeister und Persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Curl, Fihrn. von Maltz ahn, Audienz.

Nichmittags 4 Uhr empfing Höchstderselbe den Staats Minister von Goßler und den Geheimen Regierungs⸗-Rath und Konservator der Kunstdenkmäler, von Dehn-Rothfel ser.

Um 5 Uhr begaben Sich Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzes sin mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prin⸗ zessin Victoria zum Diner zu Ihren Majestäten.

Abends 11 Uhr fuhr Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz zur Verabschiedung bei Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Groß⸗ fürsten Nikolaus von Rußland vor Höchstdessen Abreise nach dem Bahnhof Friedrichstraße.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Justizwesen und für Elsaß Lothringen traten heute zu einer Sitzung zusammen.

Der Schlußbericht aber Re gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (24) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize Präsident des Staats⸗ Ministeriums von Puttkamer, der Justiz-Minister Dr. Friedberg sowie mehrere Kommissarien beiwohnten, machte der Prä—⸗ sident von Köller dem Hause zunächst folgende Mittheilung: Seit der letzten Sitzung habe das Königliche Haus und mit ihm das ganze Land durch das Ableben Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Cirl von Preußen einen schmerzlichen Ver— lust erlitten. Das Präsidium habe, überzeugt, im Sinne des Hauses zu handeln, im Namen desselben Sr. Majestät dem Könige sowie Sr. Könialichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl die wärrf * She snahme ausgedrückt,

und zwar, in Berücksichtigung der Lage der Verhältnisse, in

Form von schriftlichen Adressen. Se. Majestät hätten Aller⸗ höchstihren Dank durch ein Schreiben des Vize-Präsidenten des Staats Ministeriums zu erkennen gegeben. Dasselbe laute:

Berlin, 31. Januar 1883. Ew. Hochwohlgeboren und die beiden Vize-⸗Präsidenten des Hauses der Abgeordneten haben Namens des letzteren an Se. Majestät unter dem 24. d. M. eine Beileidsadresse bezüglich des Ablebens Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl gerichtet. Ich bin beauftragt, dem Hause der Ab⸗— geordneten den Allerhöchsten Dank für die bewiesene Theilnahme auszudrücken. Es gereicht mir zur besonderen Ehre, mich dieses Allerhöchsten Auftrages hiermit zu entledigen und zeichne u. s. w. von Puttkamer.

Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen und Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin habe das Präsidium aus Anlaß Ihrer silnernen Hochzeit, der vom Hause ertheilten Er— mächtigung entsprechend, die Glückwünsche des Hauses dar⸗ gebracht. Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kron⸗ prinz und die Kronprinzessin hätten diese Glückwünsche hul⸗ vollst entgenen genommen und das Präsidium beauftragt, Höchstihren Dank dem Hause auszusprechen.

Hierauf trat das Haus in die Tagesordnung ein. Erster Gegenstand derselben war die dritte Berathung der Veror'—⸗ nung vom 24. August 1882, betreffend die Vertretung des Lauenburgischen Landes-Kommunalverbandes.

Diese Verordnung wurde ohne Debatte unverändert nach der zweiten Lesung genehmigt.

Hierauf ging das Haus zur ersten Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betr. die Zwangsvollstreckung in das un— bewegliche Vermögen, über. Erster Redner gegen den Entwurf war der Abg. Gescher; seine Bedenken richteten sich weniger gegen den Entwurf im allgemeinen, als vielmehr da— gegen, daß nicht für die Rheinprovinz mit ihren besonderen Grundbesitz und Grundbuchverhaltnissen Ausnahmebest im⸗ mungen getroffen seien.

Der Abg. von Bismarck-Flatow begrüßte die Vorlage freudig, da durch dieselbe diese Materie endlich einheitlich ge⸗ regelt werden würde. Daß das gegenwärtige System 36 Abhülfe fordernde Mängel enthalte, glaube er mit dem Herren⸗ hause und der Regierung bejahen zu müssen. Ein großer Theil aller Grundstücke sei anerkanntermaßen mit Hypotheken über⸗ lastet und so dem Verkehr ganz entzogen; hier brauche man ein Mittel, um reinen Tisch zu machen. Redner erörterte sodann noch mehrere bedenkliche Momente des bisherigen Subhasta⸗ tionsoerfahrens, die durch die Vorl age beseitigt würden. Er beantragte, diese behufs gründlicher Prüfung einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. Der Abg. vom Heede erkannte ebenfalls mehrere Mängel in dem augenblicklich besteh nden System der Subhastationen an; daß aber die in dem Geséstzentwurf gewählte Form der Verbesserung Überall das Richtige treffe, müsse er bezweifeln. Vor allem befürchte er von dem Entwurf eine Schwächung des Realkredits durch Verringerung der Belastungsfähigkeit der Grundstücke.

Der Abg. Graf von Bismarck erklärte sich mit dem Gesetz entwurf im Ganzen einverstanden, wenn er auch bezweifle, daß alle Bestimmungen desselben von dem Landmann, für den derselbe doch auch bestimmt sei, verstanden werden würden. Da aber auch nach Annahme dieses Gesetzent⸗ wurfs die bisherige große Härte im Subhastationsverfahren

nicht beseitigt würde, so müsse man noch einen weiteren Schritt thun und die Bestimmungen des amerikanischen Heim— stättegesetzes in Deutschland einführen.

Der Abg. Westerburg hielt es nicht für an⸗ gemessen, daß man den Richtern schon wieder die Anwendung eines neuen Gesetzes zumuthe, nachdem erst vor kurzer Zeit ein diese Materie betreffendes Gesez erlassen worden sei. Auch er müsse von der Annahme des vorgelegten Gesetzentwurfs eine Schädigung des Realkredits befürchten. Das von dem Abg. Grafen von Bismarck er— wahnte amerikanische Heimstattegesetz passe auf die vorliegen⸗ den Verhältnisse durchaus nicht, da es sich nur auf Kolonial— land beziehe.

Bei Schluß des Blattes ergriff der Geheime Ober⸗-Justiz⸗ Rath von Kurlbaum das Wort.

Nach Mittheilungen aus Italien sind von italienischen Behörden folgende Submissionen ausge⸗ schrieben worden:

1) von der Direktion für Marinebauten des ersten Marine-Departements in Spezia für den 21 Februar d. J. bis Mittags 12 Uhr eine Submission auf die Liefe⸗ rung diverser Qualitäten Holz und hölzerner Ge⸗ genstände zum Taxwerthe von 52754 Lire und metalle⸗ ner Röhren zum Taxwerthe von 63 543,32 Lire;

2) von der General-Eisenbahn-Direktion zu Rom, bezw. von der Königlichen Präfektur zu Reggio, Calabria, für den 20. Februar d. JI bis Vormittags 10 Uhr eine Submission auf die zum Bau der Zveig⸗ bahn Villa San Giovanni-Seilla⸗torrente Cendolea erforder⸗ lichen Vorarbeiten und Lieferungen zum Taxwerthe von 4900 000 Lire;

3) von der Direktion der Militärkommission der Division zu Turin für den 15. Februar d J. bis Nach⸗ mittags 2 Uhr eine Submission auf die Lieferung von:

5000 m graues Tuch zum Taxwerthe von 47 500 Lire,

20 000m blaues Tuch zum Taxwerthe von 200 000 ire,

20 000 m geköpertes Halbleinen für Unterfutter zum Taxwerthe von 12000 Lire,

5006.m ungebleichtes Leinen zum Taxwerthe von 3250 Lire,

000 m Drillich zum Taxwerthe von 6250 Lire,

5000 Paar Sporen zum Taxwerthe von 5500 Lire;

4) von der Königlichen Präfektur zu Genug für den 12. Februar d. J bis Vormittags 10 Uhr eine Sub— mission auf die Lieferung von Leder zum Taxwerthe von 20 838 Lire;

5) von der Territorial-Artilleriedirektion zu Genua für den 19 Februar d. J. bis Nichmittags 31“ Uhr eine Submission auf die Lieferung von Tischlerholz zum Taxwerthe von 18110 Lire.

Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle einzusehen.

Nach Mittheilungen aus Italien ist von der General-Eisenbahn-Direktion zu Rom für den 14. d. M. bis Vormittags 10 Uhr eine Submissron auf die zum Bau der Zweigbahn Orta-Casale Corte Cerro (Provinz Novara) nöthigen Arbeiten und Lieferungen zum Tax— werth von 2034 300 Lire ausgeschrieben worden.

Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle einzusehen.

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich schwedisch nor⸗ wegischen Hofe, von Pfuel, ist vom Urlaube wach Stockholm zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Gesandtschaft wieder übernommen.

Baden. Karlsruhe, 2. Februar. (Schwäb. M.) An Gaben für die durch die UeberschwemmungGeschädigten des Landes sind seit dem 30. Januar wieder 35 198 6 bei dem Landesunterstützungscomité eingegangen, so daß sich die Gesammtsumme auf 478 366 6 Me Täglich treffen noch Ergebnisse von Sammlungen und Kirchenkollekten, wie von Konzerten und Aufführungen durch Vereine zum Besten der Unglücklichen ein und auch von Auswärts fließen noch reichliche Spenden. So vom Präsidium des deutschen Reichstags Antheil an Sammlungen aus Nordamerika 14120 6 Durch mehrere Zeitungsexpeditionen des Landes wurden beträchtliche Summen aufgebracht. Neuerdings wurden die in das Central⸗ depot eingelieserten Früchte vermahlen und als Mehl den Orten des dringendsten Bedarfs zum Gebrauch übermittelt. Voraussichtlich werden nicht alle in Baden durch das Wasser zerstörten Häuser auf ihrem ursprünglichen Standort wieder aufgebaut werden dürfen, am wenigsten diejenigen, welche durch ihren Zusam⸗ mensturz der Fluth das Eindringen in die Ortschaften möglich

machten. Um so erfreulicher ist es, wenn die Gemeinden von selbst die Verlegung oder Höherlegung solcher gefährdeten