ohne daß die Gesellschaster sich zu Almosenempfängern des Staats hätten zu machen brauchen. Ohne die größte Kon⸗ fusion der Begriffe hätte überhaupt die Zollpolitik gar nicht auf Grund einer Koalition agrarischer und industrieller Inter⸗ essen zu Stande kommen können, denn diese Interessen standen sich in der Zollpolitik diametral gegenüber und könnten nur durch eine freihandlerische Politik zu einer förderlichen Ver⸗ einigung gebracht werden. Die Vertreter der Schutzzoll politik hätten einen List-Klub gegründet. Gerade Friedrich List, wenn derselbe heute lebte, würde auf das Entschiedenste den Inten⸗ tionen der Schutzzöllner stets entgegentreten. Er erinnere nur an die Höhe des deutschen Exports. Deutschland exportire an Ganzfabrikaten jährlich für 1009 Millionen Marl. Ruinire man den Export, so ruinire man das ganze wirtbschast liche Leben des Deutschen Reichs. Deutschland sollte vielmehr ein freihändlerisches Land sein und die übrigen Nationen von der Vortrefflichkeit des Freihandels überzeugen. Man dürfe sich nicht wundern, wenn, wie geschehen, Frankreich, Oester—⸗ reich und Nußland ihre Tarife unter ausdrücklicher Berufung auf den deutschen Tarif erheblich erhöhten und Deutschland damit schädigten. Man habe wirklich keinen Grund, auf den Zolltarif stolz zu sein. Er glaube, daß auch die Zeit nicht mehr fern sein werde, wo selbst der Bauer nicht mehr an die Wunder der Zollpolitik glauben werde. Die Interessen des Exports seien unüberwindliche Bundes— genossen gegen den Schutzzoll. Als der Gotthardtunnel fertig gewesen sei, habe man großen Werth auf die Abkürzung des elde fn s zwischen Deutschland und Italien gelegt. Beim
olltarif sei man bemüht, den internationalen Handel wo möglich ganz abzuschneiden. Er hoffe, diese Dämmerungslogik werde bald dem freihändlerischen Lichte Platz machen.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode entgegnete, auf die vom Vorredner erwähnten Zahlen könne er gar nichts erwi— dern, weil er die Richtigkeit derselben jetzt nicht prüfen könne. Seine (des Redners) Zahlen seien amtlichen Quellen entnommen, ihre Richtigkeit sei auch vom Vorredner nicht bestritten worden, es stehe also Behauptung gegen Behauptung. Der Abg. Barth habe im Uebrigen sich fortwährend auf Dinge
estützt, die er (Redner) nicht gesagt habe. Er
abe weder von Bielefelder Seidenspinnereien ge—⸗ sprochen, noch habe er gesagt, die Halbseide sei vor Erlaß des Zolltarifs bedeutungslos gewesen. Er habe vielmehr hervor— gehoben, daß deutsche Halbseide auch nach dem Zolltarif den Weltmarkt beherrsche. Was die Frage mit der australischen Wolle betreffe, so wolle er das Wort „australisch“ preisgeben; es könne auch Kapwolle gewesen sein, die nach Deutschland imporiirt worden sei. Der Sinn seiner früheren Ausführungen sei aber nur der gewesen, zu konstatiren, daß mehr fremde Wollen in Deutschland in Folge des Zolltarifes importirt würden. Ehe man also versuche, seine (des Redners) Ausführungen zu be— kämpfen, müsse man sich doch klar machen, was er überhaupt ge⸗ sagt habe. Er wünsche, daß der Abg. Barth nach Hause gehe und die stenographischen Berichte nachlese. Er wisse nicht, wieso gerade der Abg. Barth der Rechten Dämmerungslogik vor— werfen könne. Auch von Friedrich List sei er überzeugt, daß derselbe heut mit seinem praktischen Blick über die agrarischen Bestrebnngen sehr wohlwollend urtheilen würde. Derselbe habe zu einer ö. gelebt, wo man eine Konkurrenz mit der deut— schen Landwirthschaft noch gar nicht gekannt habe. Der Abg. Barth habe sich auf die Crefelder Handelskammer berufen, er berufe sich auf die Elberfelder. Diese sage, ohne die Schutzzölle würde deutsche die ausländische Konkurrenz noch ungleich drückender empfunden haben, und die Besserung der wirthschaftlichen Verhältnisse noch langsamer vor sich ge— gangen sein.
Hierauf vertagte das Haus um 4½ Uhr die weitere Berathung auf Donnersiag 135 Uhr.
— Die in der gestrigen (25.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten bei der Geschäftsordnungsdebatte als Antworten auf die Aeußerungen der Abgg. Dr. Hänel und Dr. Windthorst vom Vize-⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums von Puttkamer gehaltenen Reden haben folgenden Wortlaut:
Meine Perren! Es hat in den Ausführungen des Hrn. Abg. Dr. Hänel an sehr starken Provokationen sowohl auf die rechte Seite des Hauses als auch auf die Regierung, wenn in letzterer Beziebung auch nur indirekt, nicht gefeblt; ich habe die Ueberjeugung, daß in ersterer Beziehung ihm die Antwort aut den Reihen der rechten Seite des Hauses nicht schuldig geblieben werden wird. Was die Stellung der Königlichen Staatsregierung betrifft, so ist sie ja — und ich glaube, das Haus wird das auch allseitig anerkennen —, bisher
bemüht gewesen, sich gegenüber den Diskussionen über die Geschäfts⸗ bebandlung und Tagegordnung des Hauses der äußersten Zurückbaltung zu befleißigen; inzwischen glaube ich, wenn man so stark provozirt wird, wie dies eben von dem Hrn. Abg. Dr. Hänel in einer Weise gescheben ist, die satyrisch s hr hubsch gruppirt war, die aber doch in einen ganz anderen Gedankenrahmen auslief, so muß der Regierung nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zunesprochen werden, sich über die hier in der Digkussion befindliche konkrete Frage zu äußern. Ich gehe in die breite Anlage der Diskussion, wie sie von mehreren der Herren Vorredner geschehen ist, nicht ein, ich halte mich an die augen⸗ blickliche Geschäftslage dieses Hauses, wie sie meines Erachtens von dem Heirn Präsidenten mit ganz unwiderleglichen Argumenten für ein Weitertagen de⸗ hohen Hauses Ihnen dargelegt worden ist. Der Herr Präsident hat, glaube ich, in einer Weise kalkulirt, weiche eher darauf hinauslief, die bis zur Beendigung der Etatsberathung nöthige Zeit etwas kürzer erscheinen zu lassen als in der That der Fall ist. Meine Herren, nach den vorliegenden Erfahrungen glaube ich, würde das hohe Haus mit der Summe von Tagen, welche der Herr Piäsident für die noch übrige Zeit der Etatsberathung in Aus— sicht genommen hat, kaum ausreichen. Der Kultusetat allein — ich will mir keine bestimmte Voraussagung gestatten — hat in einem Jahre, wo ich ihn vertreten habe, mehr wie 10 Plenarsitzungen in Anspruch genommen; ob also 5. Sitzungen dieses Mal genügen wer⸗ den, ist mir doch einigermaßen zweifel haft.
Ich bin also völlig davon durchdrungen, daß diejenige Voraug—⸗ berechnung, welche der Herr Präsident Ihnen vorgelegt hat, das aller⸗ kürzeste Maß dessen in sich schließt. was das . aus an Zeit be⸗ darf zur Erledigung des Etats. Da liegt doch die Frage nahe: wollen Sie die Verantwortung übernehmen, dieser unsicheren Situa— tion gegenüber das Land in die Lage zu bringen, am 1. April einen unfertigen Etat zu haben? Die Regierung kann ihrerseits auf diesem Wege nicht folgen. Ich kann das Haus nur bitten, zu erwägen, daß die Vorschläge des Herrn Präsidenten auch nach der * der Königlichen Staatsregierung die einzigen sind, welche in diesem Augenblick für acceptabel zu erachten sein dürften.
Wenn der Hr. Abg. Pr. Hänel dann die rechte Seite — ich darf wohl sagen, damit einzuschüchtern versucht hat, daß sie sich durch ein Votum für das Weitertagen in einen grundsätzlichen Gegensatz zum Herrn Reichekanzler und auch zum preußischen Staats. Ministerium bringen würde, so glaube ich, wird diese Furcht wohl nicht bei der rechten Seile des Hauses vorhanden sein, und ich bin auch überzeugt, der Herr Abg. Dr. Hänel ist ein viel zu einsichtiger Politiker, um sich nicht nachträglich selbst einzugestehen, daß seine Worte nach dieser Richtung wobl kaum ernsthaft aufgefaßt werden könnten. Auch die Citate, mit, denen der Hr. Abg Dr. Hänel uns beehrt hat. in Beziehung auf die frühere Stellung des Herrn Reichä⸗ kanzlers zu dieser Frage können mich keineswegs irre machen. Meine Herren! Die Konstellationen ändern sich eben. Der Herr Reichskanzler hat seine Ansicht, daß ein Zusammentagen zwischen Reichstag und Landesvertretung nicht opportun sei, unter Verhältnissen zu erkennen gegeben, welche heute nicht mehr zutreffen, d. h. unter Verhältnissen, in welchen der Drang der parlamentari⸗ schen Geschäfte auf beiden Seiten nicht so groß war wie heute.
Wir dürfen heute nur von dem Bild ausgꝛhen, welches sich unse⸗ rem Auge darbietet, und das Bild ist das, daß jede der beiden Körper⸗ schaften, der Reichstag sowohl als der preußische Landtag, für die Bewältigung der ihr obliegenden parlamentarischen Aufgaben eine so große Zeit in Anspruch zu nehmen hat, daß ein Nebeneinandertagen ohne die ernsteste Gefährdung des Reichs- und Staatzwohls nicht mehr zu vermeiden ist.
Wie die Kräfte derjenigen Herren Abgeordneten, welche beiden Körperschaften angehören, sich zu der Lösung einer solchen Aufgabe stellen werden, das ist meine Aufgabe nicht zu untersuchen, daß aber an sich, abgesehen von dieser Personenfrage materiell, ein Nebeneinandertagen beider Körperschaften wohl zulaͤssig und aus—⸗ führbar ist — darüber hat die Staatsregierung wenigstens keinen Zweifel. Der Hr. Abg. Dr. Hänel wird doch gütigst auch das aner—⸗ kennen: die Minister und ihre Käthe sind sozufagen auch Menschen, sie leiden unter dem Nebeneinandertagen ganz ebenso wie die Herren Abgeordneten, und wenn sie ihrerseits ihr Pflichtgefühl so sehr in den Vordergrund stellt, daß sie sich keinen Augenblick bedenkt, dieser ge⸗ wiß unangenehmen und lästigen Maßregel zuzustimmen und die Mehrarbeit auf sich zu nehmen, die für sie dadurch er— wächst, daun glaube ich auch, mich der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß dieses hohe Haug die Hand dazu bieten wird, die Geschäfte unseres Landes zunächst bis jum 1. April diesei Jahres — ich will den weiteren Zeitraum nicht ins Auge fassen — in einer Weise zu fübren, welche unz die objektive und unumstößliche Garantie giebt, daß der Etat auf gesetzliche Weise bis zur Präkulsivfrist vom 1. April ju Stande kommt. Ich wiederhole also — ich bitte um Entschuldigung, wenn ich mich so ausführlich über interne Fragen dieses Hauses ausgesprochen habe, der Lage gegenüber hielt ich eg aber für noͤtbig — ich kann das hohe Haus nur dringend bitten, sich dem Vorschlage des Herrn Präsidenten anzuschließen.
Ich werde mich nur mit demjenigen Theile der Ausführungen des geehrten Herrn Vorredners beschaͤftigen, welcher sich auf die Siel⸗ lung der Regierung zu den hier schwebenden Fragen bezieht. Wenn er am Eingang seiner Rede bemerkte, es sei vielleicht etwas zweifel haft, ob es zweckmäßig gewesen, daß ich in dieser Frage das Wort
ergriff, so wird er jedenfalls das Gefuͤhl mit mir theilen, daß, wenn
es iweifelbaft gewesen, ob ich zweckmäßig vorher gesprochen babe, es jetzt die unbedingte Nothwendigkeit sei, ihm gegenüber einige Worte zu sagen. Der Herr Abgeordnete meinte, die Debatt«, in der wir ung Eift befinden, habe den geschäftlichen Charakter ganz abgestreift und sei zu einer politischen geworden und die Argumentation, deren er sich dabei bediente, deute entschieden darauf hin, daß dieser Wechsel des Charakters der Debatte eigentlich Schuld der Regierung sei, denn sie sei es, welche das frübere Axiom, daß ein Zusammentagen zwischen Reichstag und preußischem Landtag absolut unvereinbar mit dem nationalen Wobl sei, jetzt in das Gegentheil verkehrt und das Nebeneinandertagen als eine Notbwendigkeit bejeichnet. Er äußerte zugleich, man wolle es forciren, daß das Abgeordnetenhaus gewissermaßen in einer Zwangslage jetzt gleichzeitig mit dem Reicht⸗ tag arbeiten solle.
Wer dieser man“ ist, weiß ich nicht, die Regierung ihrerseits gewiß nicht. Die Regierung steht einfach vor der Frage der geschäft⸗ lichen Nothwendiakeit und sie bestreitet Jedermann in diesem Hause das Recht, ihr andere Motive für ihr Verhalten unterzuschieben, wie Diejenigen sind welche sie ihrerseits offenkundig anerkannt hat. Ich habe vorhin schon die Ehre gehabt dem Abg. Hänel gegen über auszuführen daß es lediglich die augenblickliche geschäftliche Lage ist, welche der Regierung den Wunsch aufdrängt, die Arbeiten diefes Hauses jetzt unau gesetzt fortzufübren, bis der Etat zu Stande ge⸗ bracht werden kann, und ich muß nochmals betonen, daß ich es für gänzlich gusgeschlossen halte, namentlich nach den Worten des Hrn Abg. Windthorst, der für die Kultusdebatte doch eine ziemlich breite Basis anzunehmen schien, daß ich es gänzlich ausge⸗ scblossen halte, daß wir, wenn wir nicht dem Vorschlage des Herrn Präsidenten zustimmen, — ich darf auch hier mit wir“ sprechen, denn ich bin selber Mitglied dieses Hauses, — den Staatshaushaltsetat vor dem 1. April fertig stellen, und ich wiederhole nochmals, wer will für eine derartige Eventualität die Verantwortung übernehmen? Bis jetzt ist in keiner Weise von einem der Herren Vorredner ein näheres Eingehen auf diesen Punkt gehört worden, es ist das sehr bedauerlich, denn ich glaube, dies ist gerade das Panetum saliens: wie koͤnnen wir die Geschäfte dieses Hauses einrichten, um in jedem Falle das rechtzeitige Zustandekommen des Staatshaushalts zu gewährleisten?
Der Abg. Windthorst glaubte dann den angeblichen Wandel in der Politik des Herrn Reichskanzlers in Bezug auf diese Frage da— durch noch besondert in belles Licht setzen ju können, daß er sagte, ja früher hat man nach Baxpern und den übrigen süddeutschen Staaten gegen das Zusammentagen ihrer Landtage mit dem Reichstage don⸗ nernde Worte gerichtet, sehr richtig, meine Herren, aber diese don⸗ nernden Worte sind ohne Erfolg geblieben, die betreffenden Bundeg= staaten haben sich auf ihre eigenen 2 in dieser Frage zurück⸗ gejogen; das müssen Sie doch gütigst auch bedenken, und was dem Einen recht ist, ist dem Andern billig. Wenn die Reichspraxis es dahin gebracht bat, daß das Zusammentagen außerpreußischer Landtage mit dem Reichstage als ein Uebel, aber doch als ein notbwendiges Uebel ruhig von den Reichsgewalten hingenommen wird, dann glaube ich hat auch der vreußische Landtag einen begründeten Anspruch darauf, einige Rücksicht auf seine Geschäftslage von den Reichsgewalten erwarten ju dürfen. Diese Ueberjeugung ist es grade ja, die den Herrn Reichs⸗ kaniler daju geführt, in Uebereinstimmung mit seinen preußischen Kollegen pft in der gegenwärtigen Lage der Geschäfte seinerseits fach den Wunsch ju haben, daß wir unsere Arbeiten nicht unter— rechen.
Ja freilich, ein Radikalmittel dagegen giebt es ja, und das hat der Hr. Abg. Windthorst angedeutet: man lege keine Gesene vor. Ja, ist das aber dem Interesse des Landes entsprechend? Er sprach von einer Ueberproduktion. Ich frage aber: ist es woblgethan, hier bei einer Geschäftsordnungsdebatte solchen staatsrechtlichen Fragen durch eine Redewendung vorzugreifen? Nun, meine Herren, es würde für ein wahres Verhängniß zu halten sein, wenn wir uns ohne wei⸗ teres in die Lage drängen lassen wollten, daß die Geschäftslage des Hauses darüber entscheiden soll, ob und welche Vorlagen gemacht werden sollen oder nicht.
Die Worte des Hrn. Abg. Windthorst fanden besonders lebhaften Beifall auf jener linken Seite des Hauses. Nun, ich entsinne mich noch recht wohl der Zeit, wo die Gesetzgebungsfreudigkei bei den Herren sehr viel größer war, wie heute. Es ist noch nicht lange her, und wenn das Jahr 13 Monate gebabt hätte, Sie hätten alle 13 Monate gern und mit Freuden daran gesetzt, um an ver Gesetz⸗ gebung zu arbeiten. Jetzt ist das allerdings einigermaßen anders. Es werden manchmal Gesetze vorgelegt, welche der linken Seite weniger sympathisch sind (Abg. Dr. Windthorst: nur wenige h, aber die Forderung, daß die Regierung sich solcher Vorlagen enthalten solle, weil sie vielleicht Monate in Anspruch nehmen für ihre Er— ledigung, wird doch selbst die linke Seite des Hauses nicht zum Axiom erheben wollen.
Ich kann nur wiederholen, daß ich berechtigt war das Wort jetzt hier ju ergreifen; denn das werden Sie mir sicher zugeben, daß die Regierung an Erledigung des Etats mit allen Konsequenzen politischer, administrativer, wirthschaftlicher Art, die daran hängen, mindestens dasselbe Interesse hat, wie dieses hohe Haus. Wenn die Frage sich aufdrängt, daß das Zustandekom;nen des Etats gefährdet wird durch die Art, wie etwa eine Mehrheit dieses Hauses die Geschäfte behandeln will, dann bat die Regierung das Recht, in lebbafter Weise den Wunsch nach einer korrekten Behandlung des Etats und der ganjen Geschäfte hier vor dem Hause zum Auedruck zu bringen.
wohl
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichz-Anzeigers und Königlich Ureußischen Ktaals-⸗-Anzrigers:
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Steckbriefe und Untersuehangs-Sachen.
2. Subhastationsn, Autgebote, Vorladangen u. dergl. ͤ
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ö — 7 3 ö . Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Fonigl. effentl icher Anzeiger. J nehmen an: die Annoncen ⸗ Expeditionen 6.
and Grosshandel. Literarische Angeigen.
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6.
(. 9 Theater · Anseig en. In der Bors en- 9.
„Invalidendank“, Rndolf Rtosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte,
Büttner Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ˖ Sureaux.
beilage. XR
(6234
Der
Subhastationen, Aufgebote, Bor⸗ ladungen u. dergl.
16227 Deffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Richard Fohn hier, als Alters— vormund Rudolph Arthur Eugen Rosers, und Marie Jenny Rose hier, Beide vertreten durch Rechts« anwalt Dr. Sintenis hier, klagen gegen den In— genieur Rudolph Fiedler, früher hier, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthaltes, wegen Ansprüchen aus außerehe⸗ licher Schwängerung mit dem Antrage auf Verur— theilung Beklagtens durch für vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urtheil zur Zahlung von 500 M Entschädigung, von 21 6 Geburts und Taufkosten,
Oeffentliche Znustellung. Salomon David, Handelsmann in Ins⸗ mingen, vertreten durch Rechtsanwalt Karl, klagt gegen den Nikolaus Stengel, ohne bekanntes Ge— werbe und obne bekannten Wohn und Aufenthalts . 3 ort, und Konsorten, mit dem Antrage: Wolle Kaiserl, Landgericht die Verklagten soli⸗ darisch kostenfällig verurtbeilen, an Kläger zu bezahlen: 1) für rückständigen Immobiliarkauf preis den Betrag von 441 80 4 nebst 5oso Zinsen seit 1. Januar 1880, 2) für baares Darlehn den Betrag von 18 „ 20 nebst 50 Zinsen seit 13. Juni 1881, 3) auf Grund stattgehabter Abrechnung den Betrag von 162 0 Zum
6235
Dessau auf
Zwecke der
. Oeffentliche Zustellung.
Die verebelichte Emma von Borowski zu Locherau, vertreten durch den Rechtsanwalt Medicus in Dessau, klagt gegen ihren Ehemann Casimir von Borowẽkt, 28, zin unbekannter Abwesenheit wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Trennung der zwi⸗ schen ihnen bestebenden Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu
den 19. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. öffentlichen Zustellung wird
— —
erben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode der Erblasserin aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten An— sprüche nicht erschöpft wird. Breslan, den 2. Februar 1883. Königliches Amtsgericht. Beglaubigt: Nemitz, Gerichts schreiber.
(1 2] ; Aufgebot. Auf begründeten Antrag der Wittwe Holste, geb.
von 180 „M jährl. Beitrag zm Unterhalt des am 1I. September 188090 geborenen, obgenannten Kindes vom Tage der Geburt bis zum erfüllten 14. Lebensjahre desselben und event. des nothwendigen Begräbnißaufwandes und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Dresden, Landhausstr. 111. rechts auf den 21. März 1883, Mittags 1 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Dresden, am 7. Februar 1883.
k Thiele, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
40 & nebst 5090 Zinsen seit 17. Oktober 1878, 4 für baares Darlehn und erhaltenes Fleisch, sowie gelieferten Hafer den Restbetrag von 22 „6 nebst Zinsen vom Klagetage. und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd, unter Ab⸗ kürzung der Einlassungsfrist auf 2 Wochen, auf den 2. April 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Saargemünd, den 3. Februar 1883. Der Obersekretär: Erren.
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dessan, den 3. Februar 1883. Max länder, Kanzlei ⸗Rath, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
6226 Anfgebot.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Berkowitz zu Breslau, als Pfleger des Nachlasses der am 28. Juli 1881 daselbst verstorbenen Wittwe Jo- hanna Holtzer, geb. Steinig, werden die Nachlaß—⸗ gläubiger und. Vermächtnißnehmer der letzteren aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß spätestens im Aufgebotstermine am 109. Mai 18838, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 47, If. Stock des Amtsgerichts gebãudes (Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 2/36), an- jumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizial⸗
Schwarze, zu Laatzen bei Hameln wird der unbe⸗ kannte Inhaber des der Antragstellerin abhanden ge⸗ kommenen, auf deren Namen von der Sparkasse der Tapitalversicherungz · Anstalt zu Hannover ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 21828 über den Betrag von 502 M 64 3 damit aufgefordert, sich in dem vor dem unterzeichneten Gerichte am 14. Juli 18889, ‚ Morgeus 19 Uhr, anstehenden Termine ju melden, widrigenfalls hin⸗ sichtlich deg eiwaigen sich nicht meldenden Inhabers der vermißten Urkunde diese für ungültig und wirkungslos erklärt (mortifizirt) werden soll. Hannover, den 2. Januar 1883. Königliches Amtsgericht, Abtheilung 15. Pagenstecher.
16073 Oeffentliche Zustellung. .
Die verwittwete Kleidermacher Schultz, Inhaberin der Firma Albert Schultz zu Berlin, Königsstraße Nr. 27, vertreten durch den Justizrath Heilborn ju Berlin, klagt genen den Kanzlisten, späteren Eisen⸗ babnaffistenten Berthold Schroeter, früber zu Berlin, Brůderstr. 20. jetzt seinem Aufenthalt nach unbekannt, wegea der im Jahre 1881 erfolgten Lieferung von Kleidungestücken, mit dem Antrage, den Verklagten kostenpflichtig zu verurtbeilen, an die Klägerin die⸗ jenigen 77 Æ nebst 5 Olo Zinsen vom 1. November i841 ju jablen, wegen welcher in actis 30. G. 7. s? des Amtegerichts J. der Arrestbeschluß vom 1. März 1882 ergangen ist, sowie in die Zurück⸗ sablung der zur Ausfübrung des Arrestes bestellten Taution von 109 Æ zu willigen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechts streits vor das Königliche Amtsgericht J. zu Berlin, Jüdenstr. 58. 2 Tr. Zimmer 30 auf
ven 17. April 1883, Vormittags 109 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Au zua der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 2. Februar 1883.
Steinke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts J. Abtheilung 30.
(6095 Oeffentliche Zustellung.
Der Handels mann Julins Schurig von bier klagt gegen den Böttchermeister Heinrich Prötzig von hier, feinem jetzigen Aufenthalt nach unbekannt, aus dem am 14. Juni 1882 eschlofsenen Taufzeschäft um eine Kuh mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zablung von 1575 Æ nebst 3 *½ Zinsen seit 14. Juni 1882, und ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtestreits vor das Koͤnig⸗ liche Amtsgericht zu Priebus zum
4. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Wentzky,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
l60 94 Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Kaufmanns Heinrich Stöcker, Elise, geb. Horn, obne Geschäft, zu M.Gladbach, vertreten durch Rechte anwalt Ploem, klagt gegen I) ibren Ehemann Heinrich Stöcker, früher Kauf mann zu M. Gladbach, jegt obne bekannten Aufent⸗ halt, 2) den Kaufmann Ludwig Gauwerkv jzu M.« Gladbach als Verwalter des Konkurses des genannten Heinrich Stöcker, mit dem Antrage, die Trennung der zwischen ihr und ihrem Ehemanne bestehenden Gütergemeinschaft mit Wirkung vom Tage der Klage— zustellung an auszusprechen und der mitbeklagten Konkursmasse die Kosten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor die 2. Civilkammer des K. Land— gerichts zu Düsseldorf auf den 18. Mai 1883, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte jugelassenen Anwalt zu bestellen. . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Düsseldorf, den 6. Februar 1883.
olz. Gerichtsschreiber des K. Landgerichts. (6093 Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Zessel, Auguste, geb. Dreßler, früher zu Hausdorf, Kreis Waldenburg, jetzt iu Stolz bei Frankenstein, vertreten durch den Königl. Justiz-⸗Rath Hundrich zu Reichenbach, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Mühlenkesitzer August Zessel, früher zu Hausdorf, Kreis Waldenburg, jetzt in Amerika — urbekannten Aufenthalts — wegen Ehebruchs und böslicher Verlassung mit dem An— trage, die zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Ehe zu trennen, den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Schweidnitz auf
den 5. Mai 1883, Vormittags 115 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Junger. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(6096 Oeffentliche Zustellung.
Der Eigenthümer August Ritt zu Mühlchen, ver—⸗ treten durch den Rechtsanwalt Weidmann zu Cart—⸗ haus, klagt gegen die Wittwe und Erben des zu , . verftorbenen Besitzers Jacob Papenfuß, nämlich:
1) die Wittwe Caroline Christine Papenfuß, geb. Schwerdt zu Mühlchen, ⸗
2) den Besitzer Carl Papenfuß zu Gr. Pomeiske,
3) den Besitzer August Papenfuß zu Glasberg,
4) den Arbeitsmann Ferdinand Papenfuß, fruher zu Strussow, gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt,
5) den Hermann Papenfuß ju Nauen,
6) den Privatmann Albert Papenfuß zu Mühlchen,
7) die unverehelichte Wilhelmine Payenfuß zu Berlin NO., Gollnowstraße 55 1II. bei Lück,
wegen dreier Darlehnsforderungen im Gesammt— betrage von 690 4 aus dem Schuldschein vom 20. Dezember 1879 mit dem Antrage auf Zahlung von 696 M nebst 3 Prozent Zinsen seit dem 1. Ja⸗ nuar 1880, sowie 60 M ältere Zinsen und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts—⸗ streits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig
auf den 5. Mai 1883, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Danzig, den 25. Januar 1883.
Deng el Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
6097 Oeffentliche Zustellung. Die Spar⸗ und Leihkasse zu Langgöns, eingetra⸗ gene Gengssenschaft, vertreten durch Rechtsanwalt Dürr zu Wetzlar, klagt gegen den Anton Schmidt II. aus Hoöͤrnsheim, jetziger Aufenthaltsort unbe- kannt, wegen Fessionspreises der Kaufgeldforderung des Friedrich Merkel zu Hörnzheim für das Grund- stück Flur 8 Nr. 321 nebst Verzugszinseu, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Verklagten zur Zah⸗
Martini 1889, 1881 und 1882 an Klägerin, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Wer lar auf den 27. April 1883, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Wetzlar, den 30. Januar 1883.
Stephan, Gerichtsschreiber des Königlichen Amt gerichts.
sio] Steigerungs⸗Ankündigung. In Folge rig terlicher Verfügung werden dem Privatmann Dr. Gg. Bücking, früher hier, jetzt an unbekannten Orten abwesend, folgende Liegenschaft in Ziegelbäuser Gemarkung:
ca. 63 Ar 88 Mtr. Ackerland, Hausgarten und Hofraite, mit kierauf stehendem Wohnhaus mit gewölbtem und Balkenkeller, einem Balkon, Dach⸗ zimmer und angebautem Abtritt, im untern Ort in der Neckarbölle in Ziegelbausen, neben Wilbelm Schwab Wtb und Joh. Lotz, unten Straße nach Heidelberg, Tare .. 3 4000 4A
Mittwoch den 21. März 1883, Mittags 3 Uhr,
im Ratbhbause zu Ziegelbausen öffentlick gegen Baar⸗ zahlung versteigert und der Zuschlag ertheilt, wenn die Tare oder mebr geboten wird. Nachricht hiervon erhält der Schuldner mit dem Bemerken, daß, wenn er die Vornahme der Versteigerung auf Zablungs— zicler wünscht, entweder eine schriftliche Einwilligung des Gläubigers oder eine desfallsig richterliche Ver⸗ fügung beizubringen hat. Letztere muß aber vor den letzten acht Tagen vor der Versteigerung nachgesucht werden. Etwaige Einwendungen gegen diese und die weiter entworfenen bei mir einzusebenden Steigerung bedingungen sind vor der Steigerung dem unter⸗ fertigten Vollstreckungsbeamten schriftlich einzu⸗ reichen
Ferner wird derselbe aufgefordert, einen dabier wohnenden Zustellungsgewaltbaber aufzustellen, wi⸗ drigenfalls alle weiteren Behändigungen mit der Wirkung, als ob sie Ersterem zugestellt worden wären, an der Gerichtstafel angeschlagen werden würden.
Heidelberg, am 31. Januar 1883.
Der Vollstreckungsbeamte: Groß. Bad. Notar. Lugo.
6089 Aufgebot. -
1) In der im Blankeneser Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Band 9 Fol. 422 aufgeführten Besitzung des Gastwirtbs Paul Bähnisch in Schenefeld stehen aus der Obligation vom 4/17. Januar 1872 für den Abschieder Johann Hinrich Timm aus Schene⸗ feld 0) Thlr. — 1200 M protokollirt. Der Ver⸗ lust dieser Urkunde ist glaubhaft gemacht.
2) In der im Blankeneser Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Band 10A. Fol, 45 aufgeführten Be- sitzung des Gingesessenen Detlef Ludwig Heinrich Brandt in Teufelsdrück stehen aus dem Tontrakte vom 13. Oktober 1877 bez. Cession vom 27. August 1878 für Martin Christian Wilhelm Heinrich Koop⸗ mann in Hamburg 66 1610 zu 3 Yo. Pp. a. als 4 Geld protokollirt. Diese 1649 „ sind durch Akte vom 16. November 1878 cdirt an den Haus— makler Carl August Emil Römling in Hamburg. Der Verlust des vorerwähnten Kaufkontraktes sowie der Cessionsakte vom 27. August 1878 ist glaubhaft gemacht. . .
3) In der im Blankeneser Schuld und Pfand—⸗ protokoll Band 10. Fol. 86 aufgeführten Besitzung des Eingesessenen Peter Groth in Groß-Flottbek steben aus der Abtheilungsakte vom 15. Dejember 1851 für die vier Kinder des Cord Wientapper noch 300 Mk. protokollirt. Der Verlust dieser Urkunde ist glaubhaft gemacht.. .
4) In der im Blankeneser Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Band 11A. Fol. 383 aufgeführten Be⸗ sitzung der legitimirten Erben des Johann Peter Friedrich Pegel in Blankenese stehen us dem Kaufkontrakte vom 23. Dezember 1799 für den damaligen Verkäufer Johann Bobn 300 Mk. protokollirt. Ferner stehen auf derselben Besitzung aus der Abtbeilungsakte vom 5. Januar 1867 für die drei Kinder des Claus Bohn noch 15 Mk. protokollirt. — Die jum Empfang dieser Summe legitimirten Erben sind nicht zu ermitteln, auch sollen, wie glaubhaft gemacht ist, diese Kapi⸗ talien an die berechtigten Empfänger längst aus—⸗ gelehrt sein. ö
5) In der im Blankeneser Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Band 10. Fel. 1472 aufgeführten Be⸗ sitzung der Johann Jochim Osiermann'schen Ehe⸗ leuüte in Lurup stehen aus der Abtheilungsakte vom 16. Juli 1806 für Jürgen Hinrich Eckhoff in Lurup 100 Mk. protokollirt. — Die zum Empfang dieser Summe legitimirten Erben sind nicht zu ermitteln; auch soll, wie glaubhaft gemacht ist, diese Post an die berechtigten Empfänger längst ausgekehrt sein.
6) In der im Blankeneser Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Band 11A. Fol. 135 aufgeführten Be⸗ sitzung des Restaurateurs Anton Conrad Wilhelm ,, in Hamburg stehen aus der Abtheilungs⸗ akte vom 28. Dezember 1801 für die Ebefrau des Franz Jochim Brüggemann in Mühlenberg, Gegge, geb. Ingwersen, 62 Mk. 9 Sch. protokollirt. — Die zum Empfang dieser Summe legitimirten Erben sind nicht zu ermitteln; auch , wie glaubhaft ge⸗ macht wird, diese Post an die berechtigten Empfänger längst ausgekehrt sein. .
7 In der im Blankeneser Schuld- und Pfand⸗ proiokoll Band 10A. Eol. 120 aufgeführten Be- sitzung des Johann Hinrich Diers in Groß-Flottbek stehen aus der Obligation vom 14. Dezember 1785 für die Kinder des Hinrich Diercks pro resto 41 Mk. 10 Sch. 8 Pf. protokollirt. Desgleichen aus dem Kontrakte vom 25. Februar 1791 noch für eines der drei Geschwister des damaligen Käufers Hans Hin—⸗ rich Siercks 8 Mk. 5 Sch. 4 Pf. Die zum Empfang dieser Summe legitimirten Erben lassen sich nicht ermitteln; auch sollen, wie glaubhaft gemacht ist, diese Pöste an die berechtigten Empfänger längst ausgekehrt sein.
8) In der im Blankeneser Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Band 10 A. Fol. 13! aufgeführten. Be⸗ sitzung der Zubauer Johann Wilhelm und Hinrich Diedrich Groth in r,, stehen aus der Abtheilungsakte vom 7. Oftober 1788 sür die Kin⸗ der des Hans Jürgen Heins 75 Mk. protokollirt.
lung von 60 4 nebst 59,0 Zinsen von je 20 46 seit
Die zum Empfang dieser Summe legitimirten Erben sind nicht zu N auch soll, wie glaubhaft ge⸗
macht ist, diese Post an die berechtigten Empfãnger länaft ausgekehrt sein. 9) In der im Blankeneser Schuld und Pfand⸗ vrotokoll Band 19A. Fol 233 aufgeiübrten Be⸗ sitzung des Harm Carsten Ludwig Langeloh in Nien⸗ stedten steben aus dem Kontrakte vom 4. März 1786 für Marr Kröplien sen. und Margaretha Langeloh je 10 Mf. protokollirt. Die zum Emrfang dieser Summen legitimirten Erben sind nicht zu ermitteln: auch sollen, wie glaubbaft gemacht ist, diese Pöste an die berechtigten Empfänger längst ausgekebrt sein. 10) In der im Blankeneser Schuld und Pfand⸗ protokoll Band 11A. Fol. 227 aufgefübrten Be⸗ sitzung des Schiffers Jochim Stebr, genannt Met jens“, steben aus der Abtbeilungsakte vom 25. Fe— bruar 1841 noch vrotokollirt für a. Catharina Stebr, demnächst verehelichte Schiffer Fritz Pieper,
b. Schiffer Hans Stebr.
e. Schiffer Hinrich Stehr je 150 K Die jum Empfang dieser Summen le— gitimirten Erben sind nicht zu ermitteln; auch sollen, wie glaubbaft gemacht ist, diese Pöste an die be⸗ rechtigten Emrfänger längst ausgekebrt sein.
11) In der im Blankeneser Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Band 11b., Fol. 87, aufgefübrten Be⸗ sitzung des Gastwirths Matthias Pieper steben aus der Bürgschaftsacte vom 1. Februar 1834 für „die Creditorenꝰ des abwesenden Hinrich Schloo aus Blankenese 108 Sι protokollirt. Diese Creditoren sind nicht näher zu ermitteln; auch ist die Bürg— schaft, wie glaubhaft gemacht ist, durch Bezablung der Hauptschuld hinfällig geworden.
Auf den Antrag des Abschieders Johann Hinrich Timm; des Hausmaklers Karl August Emil Röm⸗ ling; des Eingesessenen Peter Groth; der Wittwe Pegel, Margaretha, geb. Bohn, und deren Tochter Helene, verehel. Schiffszimmermann Jochim Eggers; der Jobann Dchim Ostermann'schen Eheleute; des Restaurateurs Anton Wilhelm Cenrad Sagebiel; des Johann Hinrich Diers; des Wilhelm Johann und Diedrich Hinrich Groth; des Harm Carsten Ludwig Langelob; des Jochim Stehr (Metjens) und des Matthias Pieper werden die sich bezüglich der vorerwähnten Pöste legitimirenden Erben, beziebungs— weise die etwaigen Inbaber der in Frage kommen den Urkunden, sowie alle Diejenigen, welche sonst aus denselben noch Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, diese ihre Ansprüche spätestens in dem
auf
den 38. März 1883, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermin ihre Rechte anzumelden und beiw. die in Frage kommenden Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die in Rede stehenden Pöste werden getilgt werden, bezw. die Kraftloserklärung der Urkunden auf desfallsigen Antrag erfolgen wird.
Blaukenese, den 28. November 1882.
Königliches Amtsgericht. (gez) Kummer. Veröffentlicht: Pahren, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. (6 M90] Aufgebot.
Auf den Antrag der Benefizialerben der am 4. August 1882 zu Jerxbeim verstorbenen unverehe⸗ lichten Auguste Marie Elisabeth Oehlmann, als
I) des Inspektors Ernst Johann Simon Redlin
zu Strecknitz, ö Y) des Inspektors Franz Carl Friedrich Wilhelm Stage auf der Weberkoppel b. Lübeck, Vormünder der minderjäbrigen Auguste Marie Elisabetb Oehlmann daselbst, werden alle Diejenigen, welche Anspruch auf Be⸗— friedigung an die Verlassenschaft zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen möglichst bescheinigt, sxätestens in dem zu diesem Zwecke auf den 28. März 1883, Vormittags 9 Uhr, bier anberaumten Aufgebotstermine unter dem Rechtsnachtheile anzumelden, daß nicht angemeldete Ansprüche auf den Theil der Masse sich beschränken, daß nach Berichtigung der angemeldeten Forderungen auf die Erben übergeht.
Schöningen, den 29. Januar 1883
Herzogliches Amisgericht. A. Heise. 6091] Aufgebot.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge— bracht, daß durch am heutigen Tage verkündetes Aus schlußurtheil alle Diejenigen,
welche an die für den ehemaligen außergerichtlichen Auktionator für den Stadtbezirk Witten und den Amtsbezirk Blankenstein, Samson Stein zu Witten hinterlegte Amtskaution von 90 „M Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, diese letzteren für ver⸗ lustig erklärt und an die Person desjenigen, mit welchen sie kontrahirt haben, verwiesen worden sind.
Arnsberg, den 29. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht.
6087 Aufgebot. . Der Wirth Bernard Hoff im Dorfe Wüllen, Kreises Ahaus in Westfalen, hat das Aufgebot der angeblich in Verlust gerathenen beiden, von der Frankfurter Lebensversicherungs⸗Gesellschaft dahier am 2. Dezember 18651 ausgestellten Policen Nr. 296, F. Nr. 5608 und Nr. BVI, F. Nr. 5699, durch welche auf das Leben der Töchter des Antragstellers Anna Margaretha Hoff und Josephine Margaretha Hoff die Summe von je zweihundertundfünfzig Thalern versichert ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 12. Oktober 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Frankfurt a. M., den 30. Januar 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
60670] Aufgebot.
Der Anbauer und Schmied Friedrich Kühne aus Stöckendrebber hat beantragt, daß hinsichtlich fol⸗ gender auf der ihm eigenthümlich gehörigen, guts herrenfreien Köthnerstelle Haus Nr. 26 zu Bothmer lastenden Hypotheken, als:
1) 100 Thaler Gold zu Gunsten der Kinder des weiland Dietrich Fr. Rabe in Bothmer, eingetragen unter dem 11. Februar 1331 auf Grund des Pro⸗ tokolls vom 11. Februar 1831,
2) 0 Thaler Gold zu Gunsten des Einwohnerg
Johann Heinrich Lahrs in Bothmer, eingetragen
unter dem 8. Dejember 1831 auf Grund des Pro⸗ tokolls vom 5. Dezember 1831,
3) 20 Thaler Ceutant zu Gunsten der Sxar⸗ casse zu Falling ostel, eingetragen unter dem 23. Ja⸗ nuar 1843 auf Grund einer Obligation rom 3. 23. Januar 1843,
4) 4M Thaler Courant zu Gunsten des Köthners Heinrich QOuiectmever in Essel, eingetragen unter dem 1. Juli 1854 auf Grund einer Obligation vom 30. Juni 1854,
5) 150 Thaler Courant zu Gunsten des Groß⸗ kötbners Jobann Heinrich Quietmever in Essel, ein⸗ getragen unter dem 2. Oktober 1858 auf Grund einer Obligation vom 1. Oktober 1858,
das Aufgebotsverfahren eröffnet werde und zwar unter der Androbung des Rechtsnachtheils, daß im Nichtanmeldungsfalle die Hypotheken für vollständig erloschen erklärt werden sollen.
Nachdem nun der Antragsteller den im 8. 501 Nr. 6 der Hannoxerschen bürgerlichen Prozeßordnung vorgeschriebenen Eid in der Sitzung vom 18. Ja⸗ nuar d. J. geleistet hat,
so werden biermit die genannten Gläubiger resp. ibre Rechtsnachfolger aufgefordert, spätestens in dem auf
Donnerstag, den 20 März 1883,
Vormittags 10 Uhr, ; vor dem unterzecchneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ibre Ansprüche anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle die ge⸗ nannten Hypotheken für vollständig erloschen erllärt werden sollen.
Ahlden, den 22. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht. Roßner.
(6100 Bekanntmachung. .
Durch rechtskräftiges Urtheil des Amtsgerichts zu Glatz vom 27. Januar 1883 ist das Hypotheken Instrument über die für die geschiedene Particulier, früher verehelicht gewesene Rittergutsbesitzer Anna Bittner, geb. Kleiner, zu Breslau in Abthlg. III. Nr. 29 des dem Freiherrn von Münchhausen zu Niederschwedeldorf gehörigen Ritterguts Poditau eingetragenen 6000 Thlr. Behufs neuer Ausfertigung für kraftlos erklärt worden.
Glatz, den 30. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht. 6088 Bekanntmachung.
Daß von der städtischen Sparkasse zu Franken⸗ stein auf den Namen des Tagearbeiters Julius Klinkert in Stolj ausgzestellte Sparkassenbuch Nr. 14314 über 635 (66 70 A ist dem ꝛc. Klinkert an= geblich verloren gegangen und gelangt auf Antrag desselben zum Aufgebot.
Es wird daher ein Jeder, der an dem verlorenen Sparkassenbuche irgend ein Anrecht zu haben ver— meint, aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Ge⸗ richt, und zwar spätestens in dem am
25. September c., um 119 Uhr, h
im Zimmer Nr. 11, anstehenden Aufgebotstermine
u melden und sein Recht näher nachzuweisen,
widrigenfalls das Sparkassenbuch für erloschen er⸗
klärt und dem Verlierer ein neues ausgefertigt wer den wird. . Frankenstein, den 3. Februar 1883. Königliches Amtsgericht.
Das Sparkassenbuch Nr. 3125 der Sparkasse des Kreises Saarbrücken, ausgestellt am 14. März 1874 auf den Ulanen Heinrich Saarmann hier, über 19,50 M, ;
wird für kraftlos erklärt. Saarbrücken, den 27. Januar 1883. Königliches Amtsgericht. J. 6099 Im Namen des Königs! ‚ ;
In Sachen, betreffend das Aufgebot des über die im Grundbuche von Schöndorf Nr. 23 Abtheilung III. Nr. 1 für die Geschwister Heymann eingetragenen Post gebildeten Hypothekenbriefes über 1509 46
hat das Königliche Amtsgericht zu Bromberg am 31. Januar 1885 durch den Amtsgerichts-Rath Mentz
für Recht erkannt:
1) die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Schöndorf Nr. 28 Abtheilung III. Nr. 1 fur die Geschwister Robert Otto Engelbert, Emil ELrnst Koloman, Gustav Ferdinand, Minna Ottilie Clara und Emma Emilie Heymann eingetragene, noch in Höhe von 286 Thlr. 26 Sgr., gleich 1864 „S, gel= fende Kaugelderforderung, gebildet aus der Ausferti⸗ gung des Kaufvertrages vom 7. September 1864, dem Hypothekenschein und dem Eintragungsvermerke vom 5. bezw. 25. Juli 1865, wird für kraftlos er⸗ klãrt;
2) die Kosten des Aufgeboté verfahrens werden dem Antragsteller, Besitzer Theodor Heymann in Schloß—⸗ kämpe auferlegt.
Von Rechts Wegen.
(6092 Beschluß. ö
Auf Antrag des Oekonomen Michael Eisenmann von Kolitzheim wird gegen den Oekonomen Johann Eisenmann von da, geboren am 30. September 1813 und dessen Sohn Nicolaus, geboren am 23. Mai 1838, nachdem Ersterer mit Letzterem im Jahre 1840 nach Nordamerika sich begeben, hat und über deren Leben seit dem Jahre 1865 keine Nachricht mehr in deren . gelangt ist, gemäß Art. 103, 106 ff. des Ausf. Gef. zur R. C. P. O. und K. Ordg. und §§. 824 — 836 der R. C. P. O. das Aufgebotsver⸗ fahren zum Zwecke der Todeserklärung beschlossen, Aufgebotstermin auf
Mittwoch, den 5. Dezember 1883, Vormittags 9 Uhr,
bestimmt und die Aufforderung erlassen:
1 an Johann und Nicolaus Eisenmann, sich spätestens im Aufgebotstermin persönlich oder schriftlich bei unterfertigtem Gericht anzumel · den, widrigenfalls sie für todt erklärt würden, an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotstermine wahrzunehmen.
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben von Johann und Nicolaus Eisenmann Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei unter⸗ sertigtem Gericht ju machen.
Volkach, den 2. Februar 1883. Königliches Amtsgericht. M ich el, k. Amtsr. Zur Beglaubigung: Der kgl. Sekretär: Starck.