Steigerung des Pensionsetats überwiege bei Weitem die beim Invalidensonds. bei den Zahlungen an die Invaliden ein⸗ tretenden Ermäßigungen. Die Fürsorge für die Hinterbliebenen der Militärs, die viel dringlicher sei, steigere den Militäretat ebenfalls um 6 Millionen; dabei sei dieser Etat im Jahre 18809 im Ordinarium erst wieder um 17 Millionen erhöht worden. Er bitte daher, die Schwierigkeiten der finanziellen Situation nicht noch zu erhöhen und gegen 8. 9 zu stimmen.
Der Bundeskommissar Oberst-Lieutenant Spitz entgegnete, der Abg. Langerhans habe gesagt, die Staatsdiener seien nicht dazu da, Pensionen zu haben, sondern ideale Ziele zu verfolgen. Die idealen Ziele würden bei der Armee völlig anerkannt, aber sie ließen sich nicht von den materiellen trennen. Wenn schließlich ein Staatsdiener in den Ruhestand trete, müsse doch das, was derselbe von Materie und Körper einmal mit sich schleppe, und was derselbe von Familie an sich habe, auch weiter existiren. Die Militärverwaltung habe nun bereits schlagend nachgewiesen, daß die bis⸗
herigen Militärpenfionen für den angemessenen Lebens— unterhalt zu kncpp seien, und daß es andererseits die gewöhnlichste Gerechtigkeit fordere, in Berück—
sichtigung der Eigenart des Militärdienstes Offiziere, die aus Berufsinteressen, nicht durch eigene Schuld, in den Ruhestand treten müßten, keinen Entbehrungen auszusetzen. Andernfalls würde die Armee und das ganze Land verfallen. Diese gerechten Rücksichten habe sogar das alte preußische Militär⸗ pensionsgesetz von 1825 genommen, trotz der Schäden, welche das Land kurze Zeit vorher durch furchtbare Kriege, die ju früher gewohnheitsmäßig auf deutschem Boden ausgefochten seien, erlitten habe und trotz der durch diese Schäden gebo⸗ tenen Sparsamkeit. Die Armee werde von anderen Elementen getragen, als die Linke sich theoretisch zurechtlege. Wer lange Zeit mit offenen Augen und Liebe zu feinem Stande durch die Armee gegangen sei, wisse das. Was wolle die Linke denn eigentlich einführen? Komme sie doch mit der Sprache heraus! (Abg. Richter: Deklamationen) Die Linke wolle die Einführung von Troupiers (Widerspruch links); die Linke wolle ein System, welches alle anderen Staaten mit den größten Opfern und Anstrengungen aus ihren Armeen herauszubringen bemüht seien. Das nur könne die Folge der Anträge sein. Zur Felddienstsähigkeit gehöre die Krast und volle Energie des Mannes; die höre mit 56 Jahren auf. Die Militärverwaltung habe in der That geglaubt, daß das Haus über diese Dinge überhaupt nicht mehr debattiren würde. Er könne nur nochmals um Annahme der Regierungs⸗ vorlage ersuchen.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, man könne sich keinem Zweifel daruber hingeben, daß die Vorlage mannigfache Schwierigkeiten enthalte. Deutschland, von Militärstaaten rings umgehen, könne kein Volksheer gebrauchen; soweit es die militärische Rücksicht zulasse, sei das deutsche Heer ein Volksheer, und er freue sich noch heut, daß sein Schöpfer, der General Scharnhorst, ein Hannoveraner gewesen sei. Ein Pensionirungssystem, wie es der Abg. Richter wolle, durste fich nur schwer praktisch einführen lassen; der Abg. Richter habe nur die Schattenseiten des jetzt herrschenden Systems geschildert, das gebe natürlich kein richtiges Bild. Der Offizierkörper müsse jeder Zeit schlagfertig sein, sonst hätten die ganzen Ausgaben für das Heer keinen Zweck; die Geschichte zeige mit vielen Beispielen, wohin ein Corps alter Offiziere führe; nach dem natürlichen Lauf der Dinge lasse nach einer gewissen Zeit die menschliche Kraft nach, und es sei zweckmäßig, dann die Pen⸗ sionirung eintreten zu lassen. Ob es allerdings zweckmäßig sei, Offiziere zu pensioniren, die nicht mehr felddienstfähig, wohl aber noch lebenskräftig seien, habe er sich selbst schon vorgelegt, und er müsse wenigstens von der Kriegsverwal— tung verlangen, daß sie die Pensionirung nur in zwingenden Fällen eintreten lasse; er könne sich bis jetzt der Ver— muthung nicht entziehen, daß auch noch andere Motive dabei mitwirkten. Ob nun die Militärverwaltung irgend welche Garantien dafür geben könne, wage er nicht zu entscheiden. Wo aber die Pensionirung eintrete, müsse sie auch eine an— gemessene Höhe haben. Man könne sich fragen, ob eine Er— höhung der Militärpensionen gerechtfertigt sei; in Preußen und heute auch in Deutschland sei eine Erhöhung der Pensio—⸗ nen der Civilbeamten eingeführt, und man könne die Er— höhung der Offizierpensionen für nöthig erklären, um Mili— tär und Civil gleich zu stellen; aber diese Verhältnisse seien so komplizirt, und er sei über diese Materie so wenig infor⸗ mirt, zumal seine Parteifreunde durch Sitzungen des preu— ßischen Landtages verhindert seien, an den Arbeiten der Kemmission theilzunehnien; bis zur dritten Lesung werde er sich über den Gegenstand genauer informiren, und die Abstim⸗ mungen des Centrums in zweiter Lesung seien nur proviso— rische. Erhöhe man die Pensionen, so erscheine es gerecht⸗ fertigt, dem Gesetz auch rückwirkende Kraft zu geben; dies widerstreite aber dem allgemein geltenden Prinzip, darum
die den Krieg von 1870!71 mitgemacht hätten, in irgend einer Form einen Zuschuß aus dem Invalidenfonds zukommen lassen, den sie doch selbst erworben haben.
Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath Di⸗ rektor im Reichsschatzamte Aschenborn wie folgt das Wort:
Meine Herren! Es ist von mehreren Seiten die Frage gestellt worden, ob es nicht möglich sein würde, dem Gesetzentwurf über⸗ haupt oder wenigstens mit gewissen Beschraͤnkungen rückwirkende Kraft beizulegen. Die Bedenken, welche sich dagegen ergeben, sind im Wesentlichen schon in dem Kommiffionsberichte Seite 5 dargelegt. Aus den Ausführungen an dieser Stelle ersehen Sie, daß, wenn man nichts Halbes thun, sondern die Konseguenzen aus dem Grund satze, der in einer solchen Beilegung rückwirkender Kraft sich dar— stellt für alle gleichartigen Gesetze voll ziehen will, es fich allein für das Reich und für Preußen um eine alsbald eintretende jährliche Belastung von reichlich 2 Millionen handelt. Ich kann hinzufügen, daß diese Berechnung nach meiner perfönlichen Ueberzeugung eher etwas zu niedrig, als zu hoch gegriffen ist. Daß aus einem folchen Vorgeben sich auch noch weitere sehr erhebliche Konfequenzen ent- wickeln müßten, liegt auf der Hand. Die größeren und leistungs« fähigeren Provinzial⸗, Kreis- und Kommunalverbände könnten sich denselben schwerlich entziehen. So hat keispielsweise die Gemeinde Berlin unmittelbar nach Annahme des neuen preußischen Pensionsgesetzes auch für ihre Kommunalbeamten die Steige⸗ rung der Pensionen nach * Sechzigsteln einführen müssen. Soweit man also eine rückwirkende Kraft für das vorliegende und die verwandten Gesetze statuirt, wird nicht blos das Reich betheiligt sein, sondern es werden sich dem die Bnndesstaaten und, wie ich ö auch weitere Kreise bezüglich ihrer Beamten anschließen müssen.
Nun fragt es sich, ob es nicht möglich wäre, eine Abgrenzung ein— treten zu lassen, und vielleicht — das ist ja von mehreren Seiten hervorgehoben worden — ausschließlich nur zu berücksichtigen die Kriegspensionäre aus den Jahren 1570571. Dem gegenüber möchte ich jedoch zunächst darauf hinweisen, daß nicht abzusehen ist, warum gerade nur diese Kriegspensionäre und nicht auch die ebenfalls auf dem Reichsinvalidenfonds lastenden Pensionäre aut den Kriegen vor 127061 einer solchen Wohlthat theilhaftig werden follen. Ferner wäre es eine große Unbilligkeit, die Maßregel zu beschränken auf die⸗ jenigen Pensionäre, welche zu Lasten des Invalidenfonds ihre Pension beziehen. Ihnen Allen ist bekannt, daß eine immerbin nicht unerheb⸗ liche Zahl von Theilnehmern an den Feldzügen demnächst in den Cirildienst zurücktritt. Wenn diese demnächst aus Anlaß der Ver⸗ schlechterung ihres Gesundheitszustandes in Folge des Krieges früher als unter gewöhnlichen Verhältnissen aus dem Civildienst aus— geschieden sind, so haben sie nicht eine Militär-, fondern die Civil— pension bekommen. Daß solche Penstonäre, deren Verhältniss im Wesentlichen gleich sind mit denen der Kriegspensionäre, nicht berück— sichtigt werden sollen, würde nicht verstanden werden. Zu dem liegt nach meiner Auffassung gerade bei denjenigen Militärpensionâren, die infolge des Krieges von 187071 in den Rubeftand getreten sind, das Bedürfniß einer Aufbesserung ihrer Bezüge im Allgemeinen in
weniger dringender Weise. vor, als bei den anderen Pensionären, da sie vielfach noch bedacht sind mit außerordentlichen Zulagen. Bekanntlich enthält der 5. 1
des Militärpensionsgesetzes Bestimmungen, wonach alle diefenigen, welche in Folge der Theilnahme an einem Feldjuge zur Fortsetzung des aktiven Militärdienstes unfähig geworden sind, besondere Zulagen von 160 — 250 Thalern erhalten, — von den sogenannten Verstümme— lungszulagen spreche ich dabei natürlich nicht weiter.
Nun liegt es ja nahe, weil der Invalidenfonds einmal da ist, an eine stärkere Heranziehung desselben zu Gunsten der Kriegsinvaliden zu denken. Es beruht dies aber meines Erachtens doch auf einem Mißverständniß. Die Annahme, die sich von selber zu bieten scheint, daß der Fonds lediglich für die Invaliden bestimmt sei, läßt sich bistorisch widerlegen. Bei der Grrichtung des Fonds bestand kein Zweifel, daß er erheblich ju hoch dotirt war, und
von den verschiedensten Seiten dieses Hauses ist auch darauf aufmerksam gemacht worden. So hat zum Beispiel damals schon der Hr. Abg. Richter gesagt, er müßse be—
kennen, daß die Dotation des Fonds ihm um einige Dutzend Millionen ju hoch erscheine; und es wurde ibm darauf entgegen⸗ gehalten: wenn man festhalte, daß durch die Bildung eines solchen Fonds für den Bedarf der Zukunft Vorforge getroffen werden könne, wie dieser Bedarf sich etwa durch Wiederholung kriege rischer Exeignisse ergäbe, so werde man nicht all, u ãngstlich nachsehen, ob einige Millionen zu viel oder ju wenig darin angelegt
seien.
Hiernach ist anzunehmen, daß dieser Fonds ron anderen Reichs fonds sich nur insofern unterscheidet, als er prinzipafiter zur Deckung der Invalidenpensionen aus dem letzten Kri⸗ne kestimmt ist. Dafür spricht auch die seitherige Behandlung des Fonds; es sind noch eine Menge von anderen Pensionen und Bewilligungen darauf gelegt worden, sogar eine zeitlich überhaupt nicht begrenzte dauernde Last in den Kosten der Invalideninstitute.
Ich möchte also glauben, daß es höchst bedenklich wäre, den gerade jetzt auf den Fonds angewiesenen Invaliden gleichsam eine Art Sozietätsrecht auf die vorhandene Masse zu gewäbren,
Ich mache aber auch noch auf eine technische Schwierigkeit auf— merksam, die mir eine Ausdehnung der jetzt zu emanirenden Vor— sbriften auf die sogenannten Altpensionäre zu widerrathen scheint. Das Gesetz von 1871 enthält die Bestimmung, daß die darin vor— gesehenen Normen der Pensionirung nur insoweit Anwendung auf die nach dem Gesetz zu Pensionirenden finden, als die früheren Bestim⸗ mungen ihnen nicht günstiger waren. Dies hat zur Folge gehabt, daß ein nicht geringer Theil der Pensionäre nach den jenigen Bestimmungen pensionitt wurde, die unter den früheren Kontingents⸗ verhältnissen für sie maßgebend waren, also unter anderen Veraus⸗
müsse, man zwischen diesen beiden Erwägungen einen Mittel— weg einschlagen. Vielleicht könnte man denjenigen Pensionären,
setzungen, namentlich bezüglich der Berechnung der Dienstzeit, des
schaffen, wonach jetzt nachträglich diesen Pensignären die Ver— besserungen der vorliegenden Novelle zu Theil werden müßten, so würde jedenfalls eine Unmasse von Kontroverfen entsteben, wie man im einzelnen Falle diese Erhöhung zu berechnen habe. Will man den Altpensionären zu Hülfe kommen, so ist, glaube ich, der einzige Weg der, der bisher in solchen Fällen eingeschlagen ist, nämlich aus Sis⸗ positionsfonds der Verwallung soviel Zuschuß zu dem gesetzlichen Ruhegehalt zu geben, als die Billigkeit erbeischt.
Ich mochte Sie dringend bitten, meine Herren, festzuhalten an dem Prinzip der nicht ruͤckwirkenden Kraft, das in dem vorliegen- den und in allen Gesetzen unverbrüchlich gewahrt ist. Mit die fem Prinzix ist eine klare und gerechte Grundlage gewonnen, die sich nach allen Seiten vertbeidigen läßt; weicht man davon ab und kommt auf den Weg der Zugeständnisse, fo wird die Zahl der Altpensionãre, welche in ihrer Nichtberücksichtigung mit einigem Grunde eine Zurücksetzung erblicken, stets größer fein, wie der— jenigen, welche dabei einen Gewinn machen. Aach fũr die Zukunft würden Sie ein bedauerliches Präjudiz schaffen, denn ist einmal diests Präjedens da, so wird“ der kũnf⸗ tigen Entwickelung des Beamtenrechts eine lästige Fessel auferlegt. Bei jeder Verbesserung der Besoldungs. und Pensiont verhältnisse würde von Neuem die Frage entstehen, wie weit man die bereitz aus- geschiedenen Beamten noch theilnebmen lassen foll an den Wohlthaten der Neuerung. Das wäre für weitere Fortschritte kemmend, und ich kann nur empfeblen, von der Zulassung rückwirkender Kraft für der⸗ artige Maßnahmen durchweg ahzusehen.
Der Abg. Dr. Buhl erklärte, daß er und einige seiner politischen Freunde gegen das Gesetz stimmen würden, weil man dann als einfache Konsequenz dem Gesetz auch rück— wirkende Kraft geben müsse, was finanziell undurchführbar sei; die Annahme der Vorlage würde in Vielen, die sich schon mit des Lebens Noth abgefunden hätten, neue Hoffnungen erwecken, die sich später als irrig erweisen und Rur neues Leid erzeugen würden.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode kemerkte, seine po— litischen Freunde hielten das Gesetz für eine Nothwendigkeit, weil die bessexs Pensionirung ein Bedürfniß für die Leistungs⸗ fähigkeit der Offiziere, also auch der Armee sei. Der Abg. Schröter habe bei der Annahme, ein im Avancement über— gangener Offizier möge im Herre verbleiben, der Ehre der Offiziere Konzessionen zugemüthet, die sie den Wünschen der Liberalen nie machen würden. Die Befürchtung des Abg. Windthorst, daß in zu großem Maße von der Pensionirung Gebrauch gemacht werden würde, sei unbe⸗ gründet. Der Allerhöchste Kriegsherr selbst sei es, der den Pensionirungen bei höheren Stellen seine Aufmerksamkeit schenke. Der Abg. Richter vindizire der Volksvertretung die Sorgfalt für die Versorgung der In⸗ validen, und berufe sich auf die Zustände nach den Jahren is3, und 15. Bei jener Kriegszeik sei aber schon das letzte Opfer gebracht worden, und eine Fürsorge für die Kriegs⸗ invaliden unmöglich gewesen. Den Ausführungen des Abg. Richter gegenüber das Wort Deklamation zu brauchen, sei seine Partei zu höflich; obwohl der Abg. Richter sich desselben Ausdrucks gegen den Regierungskommissar bedient habe. Rückwirkende Kraft möchte seine Partei dem Gesetz wenigstens für die Pensionäre von 1870,71 geben. Seines Wissens sei bei der Schaffung des Invalidenfonds an die Invaliden spä⸗ terer Kriege nicht gedacht worden.
Der Abg. Schott wiederholte dem Abg. von Minnigerode die schon öfter hier gehörte Bitte, daß man nicht Verhäãltnisse aus einer Zeit erwähnen möge, in der Preußen und Süd— bdeutschland sich feindlich gegenüber gestanden haben; durch das Verfahren des Abg. von Minnigerode werde die alte Wunde, deren Vernarben doch dringend wünschenswerth sei, immer von Neuem aufgerissen.
Die weitere Berathung wurde vertagt.
Der Abg. Mayer (Württemberg) bemerkte persönlich: der Abg. von Wöllwarth habe ihm vorgeworfen, daß er bei den Wah⸗ len anders gesprochen habe. Der Abg. von Wöllwarth habe keine seiner Wahlreden gehört, folge also bei solchen Beschul⸗ digungen einfach der württembergischen konservativen Vresse, die sich durch Mangel an Wahrheitsliebe auszeichne.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, er habe nicht,
wie der Abg. Schott meine, von der Zeit des Krieges gegen Süddeutschland gesprochen, sondern einfach von der Zeit der preußischen Militärreorganisation. Der Abg. von Wöllwarth betonte, da der Abg. Mayer die Richtigkeit seiner Behauptungen bestreite, bemerke er, daß sich dieselben nicht auf die Wiedergabe seiner Reden in der würt— tembergischen konservativen Presse stützten, sondern auf dessen eigenes Organ, den „Beobachter“.
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der Abg. von sinnigerode glaube sich über das geringe Maß von Höf⸗ lichkeit aufhalten zu müssen, das bie Fortschrittéspartei dem Regierungsvertreter gegenüber angewandt habe, als sie die Ausführungen desselben als Deklamation bezeichnet habe; sie habe dabei genau dasselbe Maß von Höflichkeit angewandt, wie vom Minister Scholz, als derselbe den Ausdruck „Deklamation“ dem Abg. Möller gegenüber gebraucht habe.
Hierauf vertagte sich das Haus um 47. Uhr auf Montag
Diensteinkom mens u. s. w. Wollte man nun eine Bestimmung
12 Uhr.
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Gteckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.
[4625 Oeffentliche Ladung.
1). Der Schlächter und Ziegeldecker Carl August Sabbo, am 30. Mai 1847 zu Neu ⸗Temmen geboren, zuletzt wohnhaft in Greiffenberg, 2) der Knecht Fran; Friedrich Wilhelm e, . am 30. März 1849 zu Gerswalde geboren, zuletzt wohnhaft in Polssen, 3) der Arbeiter Wilhelm Friedrich Unverdroß, am 18. Januar 1848 zu Frauenhagen geboren, zu⸗ letzt wohnhaft in Passow, 4) der Knecht Wilbelm Friedrich Westphal, am 25. Dezember 1847 zu
olm geboren, zuletzt wobnhaft in Briest. 5) der Zimmermann Johann Friedrich August Zimmer mann, am 17. August 1318 zu Sachsenburg gebo—⸗ ren, 2 wohnhaft in Güstow, 6) der Fleischer Robert Hermann Traugott Heife, am 27. Februar
a7s5]
1847 zu Angermünde geboren, zuletzt wohnhaft da⸗ selbst, werden beschuldigt als Wehrleute der Landwehr obne Erlaubniß ausgewandert zu sein. Uebertretung gegen 5§. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts
bierselbst auf den 13. April 1883, Vormittags 105 Uhr, vor das Angermünde zur Hauvtverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 8. dem Königlichen Bezirks ⸗Kommando ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. Anger münde, den 18. Januar 1883.
schreiber des Königl. Amtsgerichts.
Der Arbeiter Wilhelm Linke, zuletzt in Ketzin wohnhaft gewesen, am 30. Dezember 1850 zu Polame, Kreis Grünberg, geboren, evangelisch, Wehrmann und bisber nicht be⸗ straft, wird beschuldigt, als Webrmann der Land⸗ wehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, obne von der bevorstehenden Auswanderung der Militär⸗ bebörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung gegen S. 369 Nr. 3 dez Strafgefetz buchs. Dieselben werden
auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hier⸗
Königliche Schöffengericht zu
472 der Strafprozeßordnung von zu Prenzlau
Brix, Gerichts⸗
selbst auf den 3. April 1883, Vormittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht hier, Lindenstr. 4, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafrprozeßordnung von dem Königl. Bezirskommando zu Brandenburg a. H. ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. dam, den 20. Januar 1883. Grassow, Gerichts- schreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abtbh. V.
Hrvothekeninstrument über 145 Thaler Kaution. eingetragen in Abtheilung III. Nr. 2 Band 27 Blatt 370 des Grundbuchs von Haar für die Ge—⸗ schwister Marie Elisabetb, Wilhelmine, Marie Catharina und Caroline Haarmann zu Stiepel — Haar, wird für kraftlos erklärt. .
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens haben die
Pots; . Antragsteller zu tragen.
jetzt unbekannten Aufenthaltsorts [6656]
Qaarmann und Mathilde, Stiepel,
für Recht:
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Im Ramen des stönigs! . Auf den Antrag der Eheleute Bergmann Gustav geb. Haarmann, zu vertreten durch Justizrath Dietrichs zu Hattingen, erkennt das Königliche Amtagericht zu Hattingen durch den Amtsrichter Dr. Jaeger
Das aus dem Rezefse vom 14. April 1842 nebst Hypothekenschein vom 13. September 1845 gebildete
(6657 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Schuhwaarenhändlers Her- mann Heil zu Blankenstein erkennt das König liche Amtegericht zu Hattingen durch den Amtsrichter
Dr. Jaeger für Recht:
Das auf den Namen des Schuhwaarenhändlers Hermann Heil zu Blankenstein ausgestellte Spar— kassenbuch Nr. 7938 der städtischen Sparkasse zu Hattingen über 120 1 wird für kraftlos erklärt.
Die Koften des Aufgebotsverfahrens hat der An—⸗ tragsteller zu tragen.
662 Oeffentliche Zustellnug. ls 2 Oekonomenwittwe Apollonia Konrad zu Kaltenbof, rertreten durch den Kgl. Rechtsanwalt Steigerwaldt in Würzburg, klagt gegen den Tag- löbner Friedrich Schlereth, früher in Goßmannsdorf wohnhaft. jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer restigen Darlebnsforderung von 193 * 71 4 nebst 0½0— Zinsen hieraus vom 7. August 1879 mit dem Antrage auf vorläufige Vollftreckbarkeits erklärung des Urtbeils und ladet den Beklagten zur münd= lichen Verhandlung des Rechtestreits vor das Kgl. Amtsgericht Ochsenfurt auf Dienstag, den 1. Mai I. Irs., Vormittags 19 Uhr. ; Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. Schseufurt, den 5. Februar 1883. ; Die Gerichitãsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. Goller, Sekr.
sob7 1 Oeffentliche Zustellnng. (Auszug.)
Die ledige Näberin Magdalena Schorr dahier klagt gegen den Schuhmacher Anton Meder von Klosterbausen bei Kissingen, frũher dahier, nun unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Verurtheilung desselben zur Anerkennung der Vater⸗ schaft zu dem von der Klägerin am 26. Juni 1882 außerebelich geborenen Kinde Namens Emma, zur Zahlung eines wöchentlichen Alimentationsbeitrags ron 2 4 auf die ersten 14 Lebensjahre des Kindes, der Hälfte des dereinstigen Schulgeldes und der allenfallsigen Kur⸗ und Beerdigungskosten, dann einer Tauf⸗ und KLindbettkostenentschädigung von 20 0 sowie zur . und ladet den Be klagten jur mündlichen Verbandlang det Rechts streits vor das K. Amtsgericht Nürnberg auf Trei⸗ tag, den 39. März ds. Irs., früh 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 11.
Nürnberg, den 8. Fehruar 18383. — Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. Der geschäftsleitende Königliche Sekretär: Hacker.
6634 Oeffentliche Zustellung. ] ; 3 k. Amtzgeribte Landau (Pfali) bat Elisa. beiha Wiederoll, Rentnerin, Wittwe von Zosef Wiederoll, Ziegeleibesitzer in Frankweiler, sie in Landau wohnhaft, . .
gegen 1) Friedrich Grüßert, Ackers mann, in Godram⸗ stein wohnhaft, dermalen obne bekannten Auf- enthaltsort abwesend und 1 Genossen Klage erhoben mit dem Antrage: Et gefalle k. Amtsgerichte, die beiden Beklagten unter solidarer Haftbarkeit zu ver— urtheilen, an Klägerin für baares Darlehen den Betrag von 200 M mit Zinsen hiervon zu o/o vom 19. März 1882 und die Prozeßkosten, inkl. einer Mahnung mit 89 zu bezahlen, auch daz ergehende Urtbeil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites wurde Termin anberaumt auf 17. März 1883, Vormittags Sz Uhr, im Sitzungssaale des k. Amtsgerichts zu Landau. .
Vorstehender Augzug wird obgenanntem ahwesen⸗ den Beklagten Friedrich Grüßert in Ausführung bezüglichen Gerichtsbeschlusses biermit öffentlich unter gleichzeitiger Vorladung zum bezeichneten Verhand— lungstermine zugestellt.
Landau (Pfali), den 8. Februar 1883.
Der k. Amtsgerichtsschreiber: Rettig.
6640 Oeffentliche Zustellung und Ladung. Rechtsanwalt K. Advokat Boehm dahier bat unterm 1. Februar J. I8., Namens des Schlosser⸗ meisters Ulrich Kräher in Augsburg gegen dessen Fhefrau Lina Kräher, zuletzt dabier, nun unbe— kannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung bei der II. Civilkammer des Kgl. Landgerichts Augsburg Klage eingereicht, welcher den Antrag enthält: „I) es sei die zwischen den Streitstheilen ge— schloffene Ehe dem Bande nach zu trennen, 2) die Beklagte sei als der allein schuldige Theil zu erklären, . . 3) dieselbe habe sämmtliche Kosten des Streits zu tragen“ sowie di . der Beklagten zum Verhand— lungstermin mit der Aufforderung, einen beim Prozeß⸗ gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Dieses wird der Beklagten, Schlossermeisterehe⸗ frau Lina Kräher, früher dahier, nun unbekannten Aufenthalts, mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß Termin zur mündlichen Verhandlung der Sache
auf Dienstag, den 15. Mai 1883, Vormittags 85 Uhr, bei der II. Civilkammer des K. Landgerichts Augs⸗ burg ansteht.
Augsburg, den 5. Februar 15883. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts. Müller.
Kgl. Sekretär.
Verkaufsanzeige nebst Aufgebot.
Königliches Amtsgericht. . Ilfeld, den 26. Januar 1883. Die den Eheleuten Jimmermann Friedrich Henning und Auguste, geb. Herlach, in Urbach gehörigen Grundstücke von Artikel 4) der Grundsteuer⸗Mutter⸗ rolle für Urbach, Kartenblatt 26 Parzelle 41 von 196 Ar Wohnhaus mit Hofraum, Hausgarten und Stallgebäude und Hausplan, 9 Ar Äcker, sollen im Wege der Zwangs vollstreckung am 3. April 1883, früh 1 Uhr, an hiesiger Gerichtestelle öffentlich versteigert werden. Alle, welche an den bezeichneten Grundstücken Eigenthums⸗, Naäher⸗ lehnrechtliche, Pfand, fidei⸗ kommissarische und andere dingliche Rechte, insbe⸗ sondere Serrituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden zur Anmeldung spätestens in obigem Termine bei Vermeidung des Verlustes gegenüber dem neuen Erwerber aufgeferdert.
lots Aufgebot.
Auf Antrag des Justiz⸗Raths Lotheißen zu Darm⸗ stadt, als Bevollmächtigten deß Herrn Hauptmann Adolf Simon zu Danzig, wird der Farmer Louis Simon, Sohn des Dherpfarrers Simon zu Michelstadt, dermalen unbekannt wo in Amerika
[666
abwesend, aufgefordert, sich sxãtestens im Aufgebots⸗ termine: Samstag, den 21. April 1883, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 14.
über Anerkennung des von seiner verstorbenen Tante, Marie, geb. Ammann, Wittwe des Königlich baveri⸗ ichen Generals Wilbelm Koblermann, unterm 7. Fe⸗ bruar 1881 errichteten Testaments zu äußern, an⸗ dernfalls dessen Anerkennung unterftellt und dasselbe in Vollijug gesetzt werden würde.
Darmstadbt, den 7. Februar 1883. . Großberzoglich hessisches Amtsgericht Darmstadt. J. C. Küchler.
66411 Bekanntmachung. ;
Das Königliche Landgericht Mänchen J. bat mit Beschluß vom Heutigen die öffentliche Zustellung der Klage der Jaufmannsgattin Babette Appel hier, vertreten vom Rechtsanwalt Max Fries,
gegen
den Kaufmann Joserh Appel, zuletzt hier, nun unbe⸗ kannten Aufenthaltes,
wegen Ehescheidung bewilligt und wurde zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der JI. Cixilkammer
vom
'm Montag, den 80. April lid. Ihrs., Vorm. 9 Uhr,
bestimmt.
Hierzu wird der Beklagte mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig behufs seiner Vertretung einen bei diesseitigem Gerichte zugelassenen Rechttanwalt zu bestellen. Klägerin beantragt Trennung der Ehe mit dem Beklagten aus Verschulden des Letzteren wegen Verletzung der ehelichen Treue dem Bande nach.
München, den 6. Februar 18383.
Der k. Obersekretär: Rodler.
6652
5 Amtsgericht Salzkotten hat folgende Aus—⸗
schlußurtheile erlassen: .
a. in der Giesbolt'schen Aufgebotssache F. S — S0: Die über die Post Band IV. Bl. 43 des Grundbucks von Salj;kotten Abtb. III. Nr. 4 — eine Judicatforderung von 11 Tbaler 2 Sgr. 6 Pf. für den Maurer Carl Lieneke aus dem Mandate vom 17. November 1857 — gebildete Hvpothekenurkunde rom 23. April 1858 wird für kraftlos erklärt; .
b. in der Wieneke'schen Aufgebotssache F. 4 — 80: Die Schuldurkunde vom 28. Mai 1826, aus welcher im Grundbuche von Hörste Band 40 Blatt 1 unter Rubr. III. Nr. 7 folgende Ein⸗ tragung: „Zwanzig Thaler Courant, welche Besitzer laut Anmeldung sub praes. de 27. No- vember 1827 und gerichtlichen Schulddokuments de 29. Mai 1825 dem Pastor Schlüter in Hörste gegen 5Y/0 Zinsen und halbjährige Loose unter Verpfändung des Colonats verschuldet., vermerkt ist, wird hierdurch für kraftlos erklärt;
c. in der Meiwes« und Sieweke'schen Aufgebots⸗
sache F. 3 — 80:
Hö Pest Bd. 44 Bl. 125 und Bd. 5 Bl. 125 Abtb. III. Nr. 1 — Dreiund⸗ zwanzig Thaler 30 Mariengroschen 6 Pf. Kon ventionsmünze Darlehn laut Urkunde vom 29, Noxember 1765 und Cession vom 29. Januar 1795 für das bischöfliche Seminarium in Pader⸗ born, eingetragen zufolge Verfügung vom 17. November 1841 — gebildete Hypotheken⸗ instrument wird für kraftles erklärt;
d. in der Corsmeier'schen Aufgebotssache F. 6— 80: Die Scichtungsurkunde vom 7. September 1815, aus welcher im Grundbuche von Hörste Bd. V. Bl. 4 Abtb. III.. Nr. 1 folgende Ein⸗ tragung: Ein Kindestheil, bestehend in ver⸗ schiedenen Naturalien für jedes der Geschwister Johann Bernard, Johann Stephan, Johann Martin und Anna Maria Gertrud Elisabeth Coersmeier auf Grund der Schichtung vom 7. September 1815, eingetragen am 30. August 18445 vermerkt ist, wird für kraftlos erklärt.
Salzkotten, den 10. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht.
6645 Bekanntmachung.
In der Aufzebotssache, betreffend das Hypotheken⸗ instrument vom 23. Marz 1844 über die auf dem Grundstück Nr. 13 Ober ⸗Langenau, Schnallensteiner Antheils, Abtbeilung III. Nr. 6 für den Kaufmann Max Clemens Hocger zu Ober-Langenau eingetra— genen 190 Thaler Darlehn und betreffend das Rest—⸗ bypothbekeninstrument vom 25. Februar 1868 und 24. November 1870 über die auf Nr. 320 Habel⸗ schwerdt, Haus, Abtheilung III. Spalte Verände- rungen und beziebungsweise Eintragung zu Nr. 1 unter b. für die Descendenz des Muͤllermeisters Eduard Winkler zu Alt⸗Weistritz eingetragenen 1285 Thaler rückständige Kaufgelder hat das König⸗ liche Amtsgericht zu Habelschwerdt in öffentlicher Sitzung vom 18. Januar 1883 durch den Amts— richter Mittmann erkannt und eröffnet: ;
die beiden vorerwähnten Urkunden werden für kraftlos erklärt, die Kosten haben die Antrag steller. Restbauer Joseph Fritsch aus Ober- Langenau und der Hausbesitzer August Klein aus Habelsckwerdt zu tragen. . Habelschwerdt, den 31. Januar 18583. Königliches Amtegericht.
670 Vekanntmachnug.
S*Mkistag, den 24. März 1853, Vormittags 10 Uhr, werden auf richterliche Verfügung die dem Josef Albin Schardt von Frickhofen gehörende Im⸗ mobilien, bestehend in einem daselbst belegenen Wohnhaus, Scheune und zwei Ställe nebst, drei in dasiger Gemarkung gelegenen Aeckern und Wiesen, zusammen an 2108 S6 taxirt, auf dem Gemeinde zimmer zu Frickhofen versteigert.
Hadamar, den 28. Januar 1883. .
Gerichtsschreiber Kzl. Amtsgerichts. JI.
6840 Bekanntmachung.
ö Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 20. Januar 1883 ist die zwischen den Eheleuten Carl Knapp, Wirth zu Barmen, und der Henriette, geb. Kolferts, daselbst bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung feit dem 1. November 1882 für aufgelöst
t worden. . 1 Der Lankgerichts ˖ Sekretär.
Jansen.
lssss! Bekanntmachung.
Das K. Landgericht München J. bat mit Beschluß vom 6. ds. Mts. die öffentliche Zustellung der Klage der Anna Ammer, Pfandleibgeschäftsinhaberswittwe dabier, vertreten rom K. Adrokaten⸗ und Rechts⸗ anwalt Dr. Hettersdorf,
gegen Simon Kopp, Handelsmann, zuletzt hier, run unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Forderung bewilligt und wurde zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der III. Civilkammer
vom
9. April 1. Is. Vormittags 9 Uhr, unter Abkürzung der Einlassungsfrist auf 15 Tage bestimmt. ̃ 4
Hierzu wird der Beklagte mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig behufs seiner Vertretunz bei diesseitigem Gerichte zugelassenen Rechts anwal zu bestellen. ;
Klägerin verlangt vom Beklagten Bezahlung von 1432 M nebst 5 ½ Zinsen aus 1350 4 seit 28. No⸗ vember 18829 und aus 82 Æ seit 5. Jänner 1883 unter der Behauptung, Beklagter sch: vo gelegter Notariatsurkunde vom 28. November 1882, 1356 M und babe sich verpflichtet, diese nun fällige Schuld mit 50/0 zu verzin!en. .
Weiter schulde Beklagter für am 5. Jänner 1833 gelieferte Kleider 82
München, den 7. Februar 1883.
Rodler, Obersekr.
1 2Ti1
(6658 Bekanntmachnng. ö In der Berg schen Aufgebotssache F. 9. 82. bat das Königliche Amtsgericht zu Essen am 27. Ja—
nuar d. J. erkannt: . Die etwaigen Berechtigten der Post von 77 Thlr. 5 Sgr. 3 Pf. Erbtheilsforderung nebst Zinsen seit 23. Juli 1850 aus der Auseinandersetzun zt verband lung vom 5. und 23. Juli. 18390, eingetragen im Grundhuche von Essen Bd. 10 Bl. 239 unz Band Bl. 190 in Abth. III. Nr. ? und resp. 5 für die eschwister: il Friedrich Joset Wilhelm Grimberg. Bernhardine Therese Grimberg, Ehefrau des Maurers Gerhard Verhofen, und Wilbelmine Gertrud Grimberg werden, ausgenommen folgende Personen: a. Eheleute Schneidermeister Wilhelm und Therese, geb. Grimberg, hier, . b. Wittwe des Maurers Gerhard Verhofen, Franziska, geb. Nies, hier, . . C. Eheleute Bergmann Theodor. Hemmerich, gnt. Kammann, und Friederike, geb. Verho⸗ fen, zu Stoppenberg, . d. Wittwe des Bergmanns Gerhard Her
. Schuy
mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen. Essen, den 1. Februar 1883. Königliches Amtsgericht.
6650] Geschehen Königliches Amtsgericht Hameln, Abtheilung J., am 3. Februar 1883. Gegenwärtig: Amtsgerichtsrath Kern, und Amtsgerichtssekretär Ehrichsß.
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der Immobilien des Anbauers Ludwig Hennecke zu Froß⸗Hilligsfeld,
ö — K. 4 u. 782 — erschienen im beutigen Termine ꝛe. ꝛc. 35
Als weitere Anmeldungen nicht erfolgten. wurde
der von den Comparenten 1 und 4 beantragte ö Ausschlußbescheid dahin abgegeben: ,
Alle . gehörig veröffentlichten Aufgebot zom J. Dezember 1882 zuwider an die in demselben näher beeichneten Immohilien nicht angemeldeten Eigen⸗ thums⸗, Näher, lehnrechtlichen, fideikommissarischen, Pfand ⸗ und sonstigen dinglichen Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen, werden damit im Verhältniß zu dem neuen Erwerber der fraglichen Immobilien für verloren erkannt.
ꝛc. ꝛc. 36 Beglaubigt:
gez. Kern. Ehrich s. Beglaubigt: Ehxrichs,
Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts. J.
lot] . Das Amtsgericht Salikotten hat am 22. Dezember 1882 folgende Ausschlußurtheile erlassen: a. In der Kemper'schen Aufgebotssache F. 2de 82: Die etwaigen Berechtigten an der im Grundbuche von Hörste Bd. 37 Bl. 48 Abth. III. Nr. 4 einge- tragenen Post, nämlich der aus der Urkunde vom 27. Januar 1847 für den Johann Franz Gerling gt. Lieser zu Garfeln eingetragenen Abfindung im Betrage von 40 Thlr., 1 Kuh, 1 Haspel, 1 Spinn— rad, 1 Bett. 1 Koffer, welche Post in der Prozeß sache der Therese Ludwig und Maria Elisaheth Ludwig zu Verlar wider den Johann Franz Gerling den gedachten Klägerinnen im Wege der Exekution überwiesen ist, , mit ihren Ansprüchen auf iese Post ausgeschlossen. j . err e. Aufgebotsverfahrens werden dem Anton Kemper gt. Lieser zu Garfeln auferlegt. b. In der Rennemeier'schen Aufgebotssache F. 5 de 82: . ; . Die etwaigen Berechtigten an der im Grundbuche von Hörste Bd. J. Bl. 23 Abth. III. Nr. 15 ein⸗ getragenen Post, nämlich der aus der Urkunde vom 39. Februar 1868 für die Maria. Theresia und Franz Stephan Lohrmeier zu Mettinghausen einge⸗ tragenen Abfindung von je 40 Thlr. und mehreren Naturalien, werden mit ihren Ansprüchen an diese Post ausgeschlossen, und die über diese Post gebil⸗ dete Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklart. Die ere des Aufgebotsverfahrens werden dem Stephan Bernhard Rennemeier zu Mettinghausen auferlegt. . 99 der Begger'schen Aufgebotssache F. 382: I) Die Hypothekenurkunde über 140 Thlr. Dar⸗ lehn, eingetragen Bd, 18 Bl. 246 resp. Bd. VII. Bl. 45 des Grundbuchs von Hörste Abth. All; Nr. 1, eingetragen aus der Urkunde vom 20. Juli 1824, geblldet aus der gedachten Urkunde vom
20. Juli 1824 und dem Rekoanitionsscheine vom 27. November 1824 wird für kraftlos erklärt;
Y) die Kosten des Aufgebots verfahrens werden dem Colonen Ferdinand Begger gt. Jürgensmeier auf⸗ erlegt. ö.
Salzkotten, den 19. Januar 138583.
Königliches Amtsgericht
Verkündet am 30. Dezember 1882. gez. Skowronski, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! Auf den Antrag: I) des Justiz⸗Ratbs Axel, Namens: a. des Besitzers Leopold Zieroth in Kranich?⸗ felde, b. des Besitzers Michael Piotrowski in Gacki, e. des Besitzers Hermann Wegert in Gellen, 2) des Rechtsanwalts Müller, Namens der Wittwe und Erben des zu Taschauerfelde ver⸗= storbenen Besitzers Jacob Neetzelmann, un des Besitzers Friedrich Tübnrbaum zu Czemnik ennt das Königl. Amtsgericht Schwetz durch den
(6649
für Recht:
1) das Dokument über die im Grundbuce von Kranichsfelde (früber Wolfskaemvpe), Abthei⸗ lung III. Nr. 2 auf Grund der Schuldurkunde vom 7. Januar 1864 für Joban Berg in Schwetz eingetragenen ?2 geld wird für kraftlos erklärt;
2) das Dokument über die im Grundbuche von Gacki Blatt 31 Abtheilung III. Nr. 4 auf Grund des Erbrezesses vom 23. Juli 18165
tragenen g5 Thlr.
kraftlos erklärt;
3) das Dokument über die im Grundbuche von Gellen Blatt 5 Abtheilung III. Nr. 3/4 für den Besitzer Friedrich Glaser in Gr. Zappeln auf Grund des Kaufvertrages vom 9. Oktober 1860 und der Cession vom 22. Dezember 1860 eingetragenen 300 Thlr. Restkaufgeld wird für kraftlos erklärt;
4) das Dokument über die im Grundbuche von- Ciemnik Blatt 20 Abtheilung III. Nr. 2 auf Grund der Schuldurkunde vom 11. Januar 1873 für den Besitzer Jacob Noetzelmann ingetragenen 160 Thlr. Darlehn wird für kraftlos erklärt;
5) die Kosten werden den Antragstellern, wegen dem Besitzer Friedrich Noetzelmann zu Taschauerfelde antbeilsweise auferlegt.
Vatererbtheil wird für
Von Rechts Wegen. 6651 Im Namen des Königs!
Das Königliche Amtsgericht zu Steinheim erkennt durch den Amtsrichter Schlüter in Sachen, betreffend das Aufgebot:
J. der Hypothekenurkunden:
1) vom 11.4. 1825 und 20 / 3. 1832, aus welcher für den Konduktor Müller zu Büllinghausen 42 Thaler Vol. 1 f. 17 Sandebeck, .
2) vom 16.5. 1837, aus welcher fur Friedrich Holste zu Billerbeck 40 Thlr. Konv.⸗Münze und 40 Thlr. Kourant Darlehn Bd. 1 Bl. 8 Ottenhausen, . ;
3) vom 26.1. 1805, aus welcher für den Adelf Lüking v Sprenger zu Ottenhausen 50 Thlr. Konv.“ Münze Darlehn Bd. 1 Bl. 9 Otten hausen, .
4) vom 22. /10. 1823, aus welcher für die
Minorennen Kristef Kleine v. Panze zu Bergbeim 100 Thlr. Konv.‘ Münze und 80 Thlr. Kourant Darlehn V. 2 f. 67 Vinse⸗ beck, .
5) vom 29/12. 1839, aus welcher für Wilh. Kemer v. Kulemeier zu Ottenhausen 49 Thlr. 15 Sgr. Darlehn Bd. 1 Bl. 4 Ottenhausen,
6) vom 2/12. 1811, aus welcher für den Kauf⸗ mann Lippmann Lilienthal zu Steinheim 31 Thlr. Konv.“ Münze Darlehn V. 1 f. 36 Rolf zen .
zu —6 mit Hoe Zinsen im Grundbuche einge—⸗ tragen sind; II. der Hypothekenvosten aus den Urkunden:
7) vom 6.4. 1799 — 70 Thlr. Konz. Münze Darlehn und Antichrese für den Joh. Jost Schilling zu Wöbbel Bd. 10 Bl. 495 Steinheim,
8) vom 9. 3. 1842 — 156 Thlr. 7 Sgr. 87 Pf. für den Adolf Flügel zu Ottenhausen V. 1 f. 28 Ottenhausen,
und zwarauf Antrag zu 1) des Tagelöhners Ferdinand Tasche zu Sandebeck, zu 2) des Maurers Johann Eilert zu Ottenhausen, zu 3) des Schneiders Johann Wiechen v. Reineke daselbst, zu 4) des Ackerwirths Jobann Röseler zu Vinsebeck. zu 5) des Alerwirths Wilhelm Krome ju Ottenhausen, zu 8). der Kaufleute B. Lissauer und M. Weil zu Steinheim, zu 7) des Schäfersß Karl Lange v. Sigges zu Wöbbel, zu 8) der Witte Anton Lüking, geb. Flügel, zu Otten⸗
au sen, 5 für Recht, . daß alle unbekannte Interessenten mit ihren An—⸗ sprüchen an den vorbezeichneten Aufgebotsobjekten auszuschließen, die Hypothelenurkunden unter Nr. ]. für kraftslos zu erklären, die Posten unter. Nr. II. zu löschen und den Antrazstellern die Kosten auf⸗ zubürden. ; Steinheim, den 31. Januar 18533.
Königliches Amtsgericht.
6654 m Namen des Königs! 3 den . des Justizraths Dietrichs zu Hat—⸗ tingen, als Pfleger zweier, in der Subhastations⸗ sache Waskönig K. 18 — 82 gebildeten Spezialmassen. erkennt das Königliche Amtsgericht zu Hattingen durch den Amtsrichter Dr. Jaeger für Recht: .
Alle unbekannten Interessenten werden mit ihren Ansprüchen an folgende beiden in der Subhastations-⸗ sache Waskönig K. 19—–= 82 gebildeten Spezial- massen:
a. von . 9. .
b. von 300 A6 29 45, ; entstanden aus den beiden in Abtheilung III. unter Nr. 5 und 13 Band 16 Blatt 257 des Grundbuchs von Niedersprockhövel eingetragenen Hypo: hekenposten. ausgeschlossen. .
Bie Kosten des Verfahrens sind aus den hinte:⸗ legten Spezialmassen zu entnchmen.