Die Arbeiten von Bert und Regnard und die kurzen Mit- theilungen (notes), welebe der Gesellschaft für Biologie dureh Regnard im Namen von PSan und Baldi und dureh Brochin der Ger ellschaft für praktisebe Heilkunde gemacht worden gind. haben uns auf den Gedanken gebracht, diese Art der Behandlung, nachdem dieselbe durch PFSéan, Baldi. Bronehin mit Erfolg in der Bebandlung von Wunden versucht worden ist (essay par eu avec succès, dans le pansement des plaies), auf die Flennorhagie anzuwenden. — Wir haben Anwendung gemacht dieau orygenee medicinale à 19 volumes par litre- beinahe neutral reagirend, gar nicht oder Kaum das blane Lakmuspapier röthend Wir haben begonnen, Gebrauch zu machen de l'eau orygenee im letzten Julimonat, also ungefähr seit zwei Monaten. Seit dieser Zeit ist eine grosse Anzahl von Kranken. welche ven Blennorbagie in ihren verschiedenen Stagien, zumeist im sub- zenten Stadium, ergriffen waren, dieser Bebandlung im Verein mit Bädern, mit Ausschluss jedes anderen Mirtels unterworfen worden. Mehrere dieser Kranken sind völlig geheilt, andere. ob- gleich gebessert. noch in Behandlung. Die Zahl unserer Be- obachtungen gestattet nus vorläufig noch nicht, die Wirkungen
21 vergleichen, welehe par les applications de Lean orygense erbalten wurden mit denen, welche durch andere antiseptische Flüssigkeiten erzielt worden sind. Wir werden dieses später thun, aber wir können schon jetzt sagen nach dem, was wir gesehen haben. dass die Resuh ate, welche durch die Anwenr dus g de l'ean orygenee in der Blennorhagie erhalten wurden, im höehsten Grade
ermutbigend sind (3ont des p us enconrageants). Aus diesem Grunde baben wir uns verpflichtet gefühlt, sie sehon beute zu veröffentlichen in der Hoffaung, dass sie bestätigt werden durch andere Forscher bei blennorbagischen Kranken jeden Alters und Geschlechtes. Ueberdies, c'est un mode de pansement non donloureux, et d'une extrème propetè, ne tachant ni les teguments, ni le linge, ne rèpandant aucune odeur. — Wir werden später zurnekkommen „Sur les propriètès de l'ean oxrygenée, welehes wir in diesem Augenblicke anwenden bei örtlichen und allgemeinen luetischen Nanifestationen.‘ So weit de Sinéty!
Wie in Wien Prof. Dietl mittels seines Massenmaterials 1849 einen Uralten der Vergangenheit, den so viele Jahrhunderte gepriesenen Aderlass in der Lungentzundung, srürzen konnte. so bat in Wien Prof. Zeis sl auf Grund seiner ungewöhnlich reichen
Erfahrung und ad hoe angestellten Versuehe 1882 (in der vierten Auflage seines zu Stuttgart erschienenen Lehrburhes) m entschie- densten Widerspruch mit den herrschenden Anschauungen, jedoch im war ven Tone ernstester Veberzeugung gegen den Gewattigsten der Gegenwart, den Nereur, die Anklage erboben, dass er — in den ersten vier Nonaten luetischer Manifestationen angewandt — den 2? bis 8 Monate dauernden natürlichen Ausstossungsprozess des Virus störe, vor Rückfällen nicht schütze, sogar dem An- scheine nach Rückfälle geradezu produzire: möchte daher de Ssinet) in dieser Zeit eines anch von Rieord in seiner Bir- minghamer Rede anerkannten Nothstandes, welcher die. Pflicht auferlege. an Stelle des Mercur nach einem Desinfektionsmittel zu suchen. das viele Nonate in grossen Gaben ohne Nachtheile ge- braucht werden könne. die angekündigte Mittheilung seiner Re- sultate, welche er mit dem Desinfektionsmittel der grossen Natur erhalten haben will, nieht zu lange bhinausschieben!
Sanitäts-Rath Dr. Len der.
(Berlin W., Potsdamerstr asse 132. Eissingen, Kurhausstrasse 104)
K E Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats Anzeiger und das Central ⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Aeutschen Rrichs⸗Anzeigers und Königlich
Deff
1. Steckbriefe und Untersuehnngs Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen a. dergl.
und Grosshandel.
entlicher Anzeiger.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
„Invalidendanl“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte, Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren
Preußischen Staats- Anzeigers: Berlin 8w., Wilhelm⸗Straße Nr. 382.
4. Verloosung, Amortisation Ziuszablung n. 8. w. von öffentlichen Papieren.
3. Verkäufe, Verpaehtungen, Submissionen ete.
T. Literarische Anzeigen. S. Theater · Anzeigen. In der Börsen-
Annoncen ⸗ Bureaur. = 5
9. Familien · Nachrichten. be ilage. KE
Subhastat ionen, Aufgebote, Bor⸗ ladungen u. dergl.
6638 Oeffentliche Zustellung.
Der Handarbeiter Adam Arnold zu Ilversgehofen, verfreten durch den Justi⸗Rath Hadelich zu Erfurt, klagt gegen feine Ehefrau Florentine Arnold, ge borene Müller, in unbekannter Abwesenheit, wegen Ehetrennung, mit dem Antrage, die Ehe zu trennen, die Beklagte für den schuldigen Theil zu erklären und derselben die Kosten des Verfahrens jur Last zu legen und ladet die Beklagte zur můnd lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Ciöilkammer des Königlichen Landgerichts ju Erfurt auf
den 2. Mai 1883, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht. von Huener copp, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
6637 Oeffentliche Zustellung. ᷣ
Die Herren Gebrüder Ochsner, Weinhändler in Metz, klagen gegen den Wilhelm Harler, früher Eisenbahnbeamter in Metz, jetzt ohne bekannten Wohn. und Aufenthaltsort, wegen Forderung aus gelieferten Weinen und Spirituosen, mit dem An— frage auf Verurtheilung des Harler iur Zahlung von' 96 M½ nebst 5o/sg Zinsen und zu den Kosten des Rechtsstreites, und laden den Beklagten jur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiferliche Amtsgericht zu Metz auf
den 19. März 18853, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
A. Rinckenbach, — Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
6636 Oeffentliche Zustellung.
Der Vorschuß⸗, und Creditoerein zu Langsdorf, vertreten durch den Rechner Köhler daselbst, klagt gegen den Philipp Heinrich Schmidt, früher in Biklar, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, aus Sbligation vom 22. Auaust 1874 wegen Zinsen von cinem 2571,42 4 bet agenden Kapital vom 20. Fe- bruar 1881 bis J. Januar 1883 und Kosten mit dem Antrag auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 272 * 32 3 und ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Lich GHessen) auf .
Dienstag, den 20. März 1883, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der ö. bekannt gemacht.
D c, in Vertretung des Gerichtsschreibers des Großherzoglichen Amtsgerichts.
(66331 Oeffentliche Zustellung.
Die Lina Widmann, geb. Leuze, Ehefrau des Bau⸗ führers Karl Widmann in Ulm, vertreten durch Rechtsanwalt Palm in Calw, klagt gegen den ledigen und volljährigen Kaufmann Theodor Widmann von Calw, z. Z. mit unbekanntem Aufenthalt in Ame⸗ rika, aus Sarlehen, mit dem Antrage, zu erkennen, daß der Beklagte schuldig sei, an die Klaͤgerin
IH die Summe von 492 ,
*/ 0ꝗã Zins pro 11. November 1879,82 auf drei Jahre à 22 M 14 3, weitere 66 M 42 3 und von da an bis zum Zahlungstage ju be jablen, sämmtliche Kosten des Rechtsstreits ein schließlich der Kosten des Arrestverfahrens allein auf sich zu leiden,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtestreits vor die Civilkammer des Königl. Württemb. Landgerichts zu Tübingen auf den 6. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Tübingen, den 8. Februar 1883.
Sekretär Gerner,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
I6b606 Aufgebot. . .
Die Partial⸗Obligation Nr. 201 über jweihundert Thaler Preußisch Courant an der hvpothekarischen Schuld des westfalischen Draht. Industrie⸗ Vereins zu Famm von „00 006 Thalern Preußisch Courant — letztere eingetragen in Abth. II, Sub Nr. 1 Band 97 Blatt 30 Artikel 469 des Grundbuchs von Hamm für die Berliner Handel gesellschaft — ver, nslich mit 5 Jo pro anno vom 2. Januar 1873 und ruchklablbar nach angehängtem Amortisations plan ift abhanden gekommen. ö
Der Fabrikant Hermann Hohrecker ju Westich.
zu Hamm eingetragen ist, hat das Aufgebot derselben beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 28. September 1883, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 9, an—⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkurde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Hamm, den 31. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht.
Ausfertigung. Regensburg, den 3. Februar 1883. Aufgebot. Betreff. ; Todeserklärung des Franz Speer dahier. Franz Speer, ehelicher Sehn der Bürgers, und Schneidermeisters⸗-Eheleute Jakob und Katharina Speer zu Regensburg, geboren dahier am 7. No- vember 186506, hat sich im Jabre 1830 über Wien nach Griechenland begeben, dort, wie glaubhaft ge⸗ macht wurde, an den griechischen Freiheits kãmpfen betheiligt, und ist seit jener Zeit keine Kunde mehr über das Leben des ꝛc. Franz Speer vorhanden. Es ergeht daher die Aufforderung an den ver— schollenen Franz Speer, spälestens im Aufgebots— termine, am Dienstag, den 27. November 1888, Vormittags 9 Uhr, , persöͤnlich oder schriftlich bei diesseitigem Gerichte fich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklart würde; ferner an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrjunehmen, endlich an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Ge⸗ richt zu machen. = Königliches Amtsgericht Regensburg J. Der Königliche Amtsrichter. gez. Betz. Zur Beglaubigung: Regensburg, am 8 Februar 1883. Der K. Sekretär: Henckv.
6607 Anfgebot.
Die Frau Erneste Hugenberg, geb. Adickes, für sich und als Vormünderin ihrer minderjährigen Kinder 1) Alfred Ernst Christian Alexander, 2) Margarethe Hermine Julie Dora Mathilde Martha, 3) Irmgard Agathe Martha Alette Mathilde, in Gemeinschaft mit dem Gegenvormund Rechtsanwalt Julius Benfey, sämmtlich zu Hannover, haben das Äufgebot der Police Nr. 1201, F. Nr. 5023 der Frankfurter Lebensversicherungs - Gesellschaft vom §. November 1860 lautend auf das Leben des Herrn Heinrich Wilhelm Carl Hugenberg, vormals Audi ror beim Königlichen Amtsgericht zu Dorum bean—⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor dert, spätestens in dem auf
den 16. Oktober 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte. Gr. Kornmarkt 12, Zimmer 16, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er— folgen wird. .
Frankfurt a. / M., den 5. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung TV.
sobos]
6614 Aufgebot.
Auf den Grundstücken des Webers Anton Gehling Flur 2 Nr. 4921262. 494 262 nebst Wohnhaus, Fatastergemeinde Metelen, steht Band 2 Blatt 64 des Grundbuchs eingetragen; .
Einbundertfünfzig Thaler Restkaufpreis zufolge notariellen Kontrakts vom 22. Januar 1841 für Lisette Schründer, Wittwe Kaufmanns Franz Kerstiens, zu Metelen. J
Es ist das Aufgebot dieser Post unter der Be—⸗ hauptung, daß sie getilgt sei, beantragt.
Demnach werden alle Diejenigen, welche an die⸗ selbe Ansprüche zu machen haben, hierdurch aufge⸗ fordert, diese in dem am Amtggerichte auf den
16. Mai 1883, Bormittags 11 Uhr, anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie damit ausgeschlossen werden und die Post selbst im Grundbuch gelöoͤscht wird.
Burgsteinfurt, den 23. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht.
(õ632 Bekanntmachung.
Die Katharina Reuter, Ehefrau des Kaufmannes
Bernard Schmitz, zu Trier, klagt gegen ihren Ehe
mann, den genannten Bernard Schmitz, Kaufmann zu Trier,
wegen Gütertrennung, mit dem Antrage;:
önigliches Landgericht wolle die zwischen Par-
teien bestebende gesetzliche eheliche Gütergemein⸗
schaft für aufgelöst und die Parteien von nun
an in Gütern getrennt erklären, dieselben zur
vor Notar Wahl in Trier verweisen, dem Beklagten die Kosten zur Last legen, Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier ist Termin bestimmt auf den 16. April 1883, Vormittags 9 Uhr, Trier, den 3. Februar 1883.
Groß, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(b6 43 Bekanntmachung. Auf den Antrag des Bahnhofsrestaurateurs Carl Schulje in Pirna bez. des Localrichters Friedrich August Kotte ebenda, als Verwalters in dem über das Vermögen Schulze's unterm 29. November 1882 eröffneten Konkurse, hat das Königliche Amtsgericht ju Pirna am 28. December 1882 in öffentlicher Sitzung erkannt: . Der vom Königlich Sächsischen Untersteuer⸗ amte zu Pirna unterm 26. Februar 1881 als Niederlageschein ertheilte Auszug aus dem Be— gleitschein des Kaiserlichen Hauptzollamts zu Hamburg Nr. 1079 vom 23 Februar 1881 über 2 damit an die Königlich Sächsische Güterexpedition zu Pirna eingegangene, mit K. & S. 957, 958 bezeichnete Faͤsser Cognac im Bruttogewichte von 237,5 Kilo, wird für kraft⸗ los erklärt.“ Pirna, den 8. Februar 1883. (gez.) Weise. Veröffentlicht: Acä. Müller, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts zu Pirna.
(6631 Sekanntmachung.
Durch Urtheil der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 27. Dezember 1882 ist die zwischen den Eheleuten Schreiner Fried— rich Wilhelm Schumann zu Elberfeld und der ge— schäftslosen Sophie Groß daselbst bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagezustellung, dem 4. Oktober 1882, für aufgelöst erklärt worden.
Sch uster,
6630 Bekanntmachung.
Die durch Rechtsanwalt Krüsemann II. vertretene, zum Armenrechte zugelassene Ehefrau des Otto Bodenbender, ohne Geschäft zu Elberfeld, hat gegen ihren genannten Ehemann Otto Bodenbender da— selbst beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klage für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 23. April er., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der J. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld
anberaumt. Schuster, Gerichtsschreiber der J. C. K. des Königl. Landgerichts.
(6646 GSekanntmachung.
Auf den Antrag des Gutsbesitzers Ernst Jung— mann in Olschoewen ist durch das am 209. Januar 1883 verkündete Ausschlußurtheil der Spezialpfand—⸗ brief Nr. 1 über 29 Thaler aus dem Grundstücke Olschoewen Nr. 17 (Petersberg) für die. Qstyreu. kö eingetragene Darlehn für kraftlos erklãrt.
Angerburg, den 22. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht.
(6644 Sekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 3. Februar 1883 sind die unbekannten Betheiligten mit ihren An sprüchen auf die bei der Ranft'schen Subhastations⸗ fache von Cölleda angelegten Spezialmassen der Gebrüder Heinrich und Michael Kirchner im Be⸗ trage von 626,22 AÆ und 513K 5 . Darlehn. forderungen aus den Urkunden vom 27. Juni 1869 und resp. 31. Januar 1870, ausgeschlossen worden.
Cölleda, den 4. Februar 1883. Königliches Amtsgericht.
lbs 20] n , , Die Ehefrau Wilbelm Gölitz, Ida, geb. Frenzel, zu Bonn, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrath , in Bonn, klagt gegen den Wilhelm Gölitz, aufmann in Bonn, wegen Vermögens verfalls, mit dem Antrage auf Trennung der jwischen den Par teien bestebenden ehelichen Gütergemeinschaft. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 27. März 1883,
Bormittags 10 um, bestimmt.
auf dessen Namen jene Partial⸗Obligation nach den Büchern des Westfälischen Draht⸗Induftrie ⸗Vereins
vollstãndigen Auseinandersetzung und Liquid a tien
lein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Ilb629] Gütertrennung.
Die Ehefrau Paul Sahler, Maria, geb. Pütz, zu Koenigswinter, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz⸗ Rath Bennerscheidt in Bonn, klagt gegen den Schuster Paul Sahler daselbst wegen Vermögengz verfalles mit dem Antrage auf Auflösung der zwi⸗ 7 den Parteien bestehenden ehelichen Gütergemein ⸗
aft.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 27. März 1888, Vormittags 10 ,
lein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(6611 Auf Antrag des Kaufmanng Heinrich Becher zu Harburg für sich und als Generalbevollmãachtigter seiner in den Akten genannten Geschwister, Erben des dahier verstorbenen Hospital verwalters Johann Heinrich Becher und dessen Ehefrau, Christine, geb. Kurzrock, werden die an dem Grundstück Homberger Gemarkung: X. 128 Acker an der Hebelschen Straße — 11 a37 4m etwa Berechtigten aufgefordert, ihre Rechte im Termine den 12. April 1883, Bormittags 9 Uhr, anzumelden, widrigenfalls Antragsteller als Eigen⸗ thuͤmer im Grundbuche eingetragen werden, und Rechte gegenüber dem dritten gutgläubigen Erwerber des Grundstücks, Vorzugsrechte gegenüber dem in Folge rechtzeitiger Anmeldung Eingetragenen ver soren geben. Homberg, Rgb. Cassel, den 3. Februar 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. (gez. Burchardi.
(6639 Nr. 928. Der Hutfabrikant Karl Theodor Kräͤ⸗ mer in Achern, vertreten durch Rechtsanwalt Muser in Offenburg, klagt gegen seine Ehefrau Fanny, geb. Klein, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, auf Grund der L. R. S. 229 und 231 auf Ehescheidung und ladet dieselbe zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer La. des Gr. Landgerichts zu Offenburg auf 26 den 24. April d. Is., ormittags 5 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der offentlichen Zufstellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Offenburg, den 7. Februar 1883. Die Gerichtsschreiberei des Gr. Bad. Landgerichts. Thoma.
6618
In der Zwangsvollstreckungssache der Herzoglichen Leibbaus⸗Administration hieselbst, Klägerin, wider den Maurermeister Wilbelm Tappe hier, Beklagten,
wegen Forderung
werden die Glaͤubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden.
Zur Erklärung über den Vertheilungesplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf
den 8. März 1883. Vormittags 11 Uhr,
vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vor⸗ geladen werden.
Holzminden, den 2. Februar 1883.
Herzogliches Amtsgericht. Schönemann.
(662 Im Namen des Königs!
In der Les v. Guttry'schen Aufgebotssache F. 38/82 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wongrowitz durch den Amtsrichter Baumm
für Recht:
I) die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von ho) Thlr. gleich 15 20 M Illatenforderung, eingetragen ursprünglich für die Frau Julie z. Guttry, geborene v. Kalkstein und später subingros⸗ sirt für den Rittergutsbesitzer Vincent v. Kalkstein mit dem Bemerken, daf dem Rittergutsbesitzer Alexander v. Guttry das Lebtagsrecht daran zusteht, in Abtheilung III. Nr. 5 des dem Rittergutsbesitzer Leo v. Guttry gehörigen Rittergutes Parvz aus der notariellen Verpfändungsurkunde vom 30. Oktober 1845, werden mit ihren Ansprüchen auf die Post aus⸗ geschlossen,
2) die Kosten des Aufgebots verfahrens werden dem Rittergutsbesitzer Leo v. Guttry auferlegt.
Wrongrowitz, den 7. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht.
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
öniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Aas Abonnement betrgt 4 AÆK 60 8 für das Vierteljahr.
Insertionspreis fur den Raum einer Qruzeile 80 8.
.
. 9 R Ale pos . Anstalten nehmen gestelluns au . F für Berlin anßer den Post-⸗Anstalten auch die Expe⸗
dition: 8Ww. Wilhelmstraße Nr. 32.
M 38.
Berlin, Dienstag,
den 13. Februar, Abends.
—
—
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem bisherigen Kreisphysikus des Kreises Wittgenstein, Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. med. Groos zu Laasphe den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreisdirektor Feichter zu Colmar im Elsaß den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Bürgermeister Schlum— berger ebendaselbst den Königlichen Kronen Orden dritter Klasfe; dem Bürgermeister Christmann zu Münster im Elsaß den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Dienstknecht Gottfried Wauch auf der Domäne Wehrse, im Kreise Guhrau, das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Lieutenant zur See von Pustau von der 1. Matrosen— Division und dem Unter-Lieutenant zur See von Burski von der 2. Matrosen-Division die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung
wegen Ausreichung neuer Zinsscheine — Reihell. Nr. 1 bis 8, nebst Anweisungen zur Abhebung der
Reihe III. — zur Deutschen Reichsanleihe von 1879.
Die Zinsscheine — Reihe II. Nr. J bis 8 — zur Deut—⸗ schen Rechsanleihe von 1879 für die vier Jahre vom 1. April 18683 bis 31. März 1887 nebst Anweisungen zur Abhebung der Reihe III. werden von der Königlich preußischen Kontrole der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92, unten rechts, vom 5 März d. J. ab, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtag? und der Kassenrevisions— tage, ausgereicht werden.
Die Hinsscheine können bei der Kontrole selbst in Empfang genommen oder durch die Reichs bank⸗Hauptstellen und Reichs⸗ bankstellen, sowie durch diejenigen Kaiserlichen Ober Postkassen, an deren Sitz sich eine solche Bankanstalt nicht befindet, be— zogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrole selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Anhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons mit einem Verzeichniß zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda unent— geltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine nume— rirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Ver— echt einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung,
o ist es doppelt vorzulegen. In letzterem Falle erhält der Einreicher das eine Exemplar mit einer Enpfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
InSchriftwechsel kann die Kontrole der Staats⸗ papiere sich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Bankanstalten oder Ober-Postkassen beziehen will, hat der— selben die Talons mit einem doppelten Verzeichniß einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern, Formulare zu diesen Ver— zeichnissen sind bei den gedachten Ausreichungsstellen unent—⸗ geltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinescheine nur dann, wenn die Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuloverschreibungen an die Kontrole der Staatspapiere oder an eine der genannten Bankanstalten und Ober -Post— kassen mistelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 12. Februar 1883.
Reichs⸗ Schulden verwaltung. Sydow. Hering. Merleker. Michelly.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Kurator der Universität Halle, Geheimen DOber⸗Regierungs⸗-Rath Dr. Roedenbeck zum Direktor des Konsistoriums der Provinz Sachsen unter Verleihung des Charakter als Konsistorial⸗Präsident mit Belassung des Ranges der Rathe zweiter Klasse zu ernennen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Kassen⸗-Controleur und expedirenden Sekretär der Königlichen Tochnischen Hochschule Gustav Otto Ullrich zu Berlin den Charakter als Rechnungs-Nath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Der praktische Arzt Dr. med. Happel zu Minden ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Minden ernannt worden.
An der Blinden⸗Anstalt
in Steglitz ist der Lehrer Gaedeke angestellt worden. h
Königliche Akademie der Künste.
Bekanntmachung.
Preisbewerbung bei der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin.
Die diesjährige Preisbewerbung um den großen Staats⸗ preis ist für das Fach der
Architektur bestimmt.
Die Anmeldungen zur Theilnahme müssen schriftlich bis zum 17. März d. J. dem Senat der Königlichen Akademie der Künste eingereicht sein und mit denselben vorgelegt werden:
1) Ein Zeugniß, daß der Bewerber ein Preuße ist und das 30. Lebensjahr nicht überschritten hat,
2) eine Lebensbeschreibung, aus welcher der Gang und die Zeit der gemachten Studien im Fach der Archi— tektur ersichtlich ist,
3) Entwürfe von Hochbauten, welche mit der eides⸗ stattlichen Versicherung zu versehen sind, daß dieselben von dem Bewerber selbständig und ohne fremde Bei⸗ hülfe angefertigt sind. z
Nach Prüfung dieser Vorlagen entscheidet der unterzei ch⸗ nete Senat über die Zulassung der Bewerber zur Konkurrenz und macht ihnen davon Anzeige.
Am Montag, den 9. April d. Iz, wird den zugelassenen Bewerbern eine Aufgabe gestellt, welche unter Klausur im Akademiegebäude bearbeitet werden muß und am Sonnabend, den 14. April, Abends, an den Inspektor der Akademie ab⸗ zugeben ist. Nach Beurtheilung der Arbeiten durch den Senat wird alsdann Denjenigen, welche zur Fortsetzung der Kon— kurrenz zugelassen werden, am 265. April die Hauptaufgabe mitgetheilt.
Zur Ausführung dieser Aufgabe, ohne Klausur, ist der Zeitraum bis zum 15 September d. Is. bestimmt, bis zu welchem Tage spätestens um 6 Uhr Abends die ausg führten Arbeiten an den Inspektor der Akademie abgeliefert sein müssen, begleitet von der schriftlichen Versichrung an Eides⸗ statt, daß dieselben ohne fremde Beihülfe von den Bewerbern selbst entworfen und ausgeführt sind.
Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der zweiten Hälfte des Monats Oktober d. Is.
. Der Preis besteht in einem Stivendium zu einer Studien⸗ reise in das Ausland, besonders nach Italien auf zwei hinter⸗ einanderfolgende Jahre, für jedes derselben im Betrage von Dreitausend Mark, und außerdem in einer Entschä digung von Sechshundert Mark für die Kosten der Hin- und Rückreise.
Berlin, den 28. Imuar 1883.
Der Senat der Königlichen Akademie der Kün te,
Sektion für die bildenden Künste. C. Becker.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Dem Kreis-Thierarzt Waßmann zu Waldenburg ist unter Entbindung von seinem gegen wärtigen Amte die vier te Kreis⸗Thierarztstelle für den Verwaltungsbezirk des Polizei- Präsidiums zu Berlin verliehen worden. ;
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund der z. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird das ohne Angabe des Verfassers und Druckers in polnischer und deutscher Sprache erschienene, mit der Ueberschrift:
„Do Robotnik6w Poznania- beziehungsweise
„An die Arbeiter in Posen“ versehene Flugblatt, welches mit den Worten:
„Bracia, Rohotnicy! Od wiek6w. znajdowalismy sie w
nedzy i ucisku beziehungsweise
„Arbeiter, Genossen!
„Seit Zeiten sind wir unterdrückt und leben im Elend!“ beginnt, von dem unterzeichneten Regierungs⸗Präsidenten hier⸗ durch verboten.
Breslau, den 12. Februar 1883.
Königlicher Regierungs⸗Präsident. reiherr von Juncker.
Aichtamtliches. Deu tsches Reich.
Preußen. Berlin, 13. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen im Laufe des heutigen Vormittags zunächst den Polizei⸗Präsidenten von Madai und nahmen nach den Vorträgen der Hofmarschälle militärische Meldungen entgegen. Später empfingen Se Majestat noch den Major und Flügel⸗Adjutanten Sr. Durchlaucht des Fürsten zu Schaumburg-Lippe, von Strauß, und ließen Sich von dem Chef des Militär-Kabinets, General-Lieutenant und General— Adjutanten von Albedyll Vortrag halten.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing gestern Mittag den Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Carl.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Lronprinz empfing gestern Mittag um 12166 Uhr den Direktor Dr. Conze und darauf den Hofmarschall Sr. König⸗ lichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl, Kammerherrn Grafen von Kanitz, und stattet: mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin Sr. 6 Hoheit dem Prinzen Georg einen Gratulations⸗ esuch ab.
Zum Diner hatten die Höchsten Herrschaften den Herzog und die Herzogin von Sagan mit einer Einladung beehrt.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Justizwesen, die vereinigten Äusschüsse dess lben für Zoll- und Steuerwesen und für zandel und Verkehr, sowie der Ausschuß für Zoll- und
teuerwesen hielten heute Sitzungen.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (51.) Sitzung des Reichstags wurde die am Sonnabend unter— brochene zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffen die Abänderung des Militärpensions— gesetzes vom 27. Juni 1871, auf Grund des Berichts der IX. Kommission fortgesetzt. Zunächst nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister von Kameke das Wort:
Meine Herren! Bevor ich zu dem beso ders hervorgetretenen Gedanken der Diekussion vom Sonnabend übergehe und die Stellung, welche die Regierung denselben gegenüber einnimmt, präzisire, erlau⸗ ben Sie mir, daß ich noch zwei Aeußerungen einzelner der Herren Redner vom Sonnabend erörtere.
Der Hr. Abg. Richter hat am Sonnabend gesagt, daß bei der Untersuchung, ob Offiziere noch kriegsbrauchbar wären und zum Dienstavancement geeignet, man bei denen, die bürgerliche Namen tragen, viel kritischer zu sein scheine, als mit anderen. ö. Richter hat diese Aeußerung durch eine Statistik nachweisen wollen, die er nach den Nachrichten der Rangliste zusammengestellt hat. Ich weiß nun nicht, ob unsere bürgerlichen Kameraden sich gerade besonders freuen werden, wenn Hr. Richter sich als ihr KAnwalt gerirt; ich bezweifle es, da Hr. Richter bis jetzt wenigstens — weder Lust gezeigt hat für die bürgerlichen noch für die adligen etwas zu bewilligen. Was die Sache selbst betrifft, so weiß jeder Offizier der Armee, daß an der Stelle, wo das Auge über Pensiontrung und Avancement wacht, der Unterschied zwischen Bürgerlich und Adlig verschwindet, und, daß lediglich die Tüchtigkeit für das Avancement und die Felddienstunbrauchbarkeit für die Penfionirung maßgebend sind. Was die statistischen Zahlen anbetrifft, die Herr Richter angegeben hat, so will ich nicht bestreiten, daß sie nach der Rangliste gemacht worden sind. Sie sind aber dennoch falsch, denn in der Rangliste findet sich namentlich in den höheren Stellen eine große Zahl von Titularen, die überhaupt nicht mitgezählt werden können. Wenn man mit Kenntniß der Sache diese Statistik nochmals aufstellte, würden ganz andere Zahlen daraus hervorgehen. . .
Cine zweite Aeußerung, die ich berühren muß, hat der Hr. Abg. Windthorst gethan. Er hat gesagt, er könne die Befürchtung nicht unterdrücken, daß bei der Kriegsverwaltung bisweilen andere Dinge als der Mangel an Felddienstunbrauchbarkeit die Veranlassung zu Pensionirungen gegeben hätten. Hr. Windthorst hat dem hinzugefügt, . in früherer Zeit, wenn er sich später genauer darnach erkundigt habe, er gewöhnlich doch recht triftige Gründe für die Pensionirung gefunden habe, — das sei aber in Hannover gewesen. Ich weiß nun nicht, warum der Hr. Abg. Windthorst. bei der preußi schen Kriegsverwaltung minder triftige Gründe voraus setzt; und kann den Grund dafür nur darin finden, daß er der hiesigen Regierung leider nicht nahe genug steht, um in jedem einzelnen Fall, der ihm auffällt, Aufklärung zu bekommen. .
Ich kann mich jetzt zu dem wenden, was über die rückwirkende Kraft des Ihnen vorgelegten Pensionsgesetzes auf die schon pensionirten Dffiftere gesagt worden ist. Es ist ja richtig, was schon der Hr. Abg. Schröter angeführt hat, daß die Lage dieser Offiziere die Ver= anlassung gewesen ist, die die Regierung zu dem ganzen Gesetz gefuͤhrt hat. Die Militärverwaltung, hat schen in der Kommission, wie Sie aus deren Bericht ersehen, die Erklärung abgegeben, daß sie die wärmste Sympathieen dafür hätte, wenn für diese verdienten Offiftere gesorgt werden könnte. Die Ausführungen des Herrn Be— vollmächtigten vom Reichsschatzamt werden Sie überzeugt haben, daß eine Berücksichtigung sämmtlicher Altpensionirten eine finanzielle Un= möglichkeit ist und daß daher das warme Herz vor dem kalten Kopf zurücktreten muß. Es ist auch nicht gelungen, gewisse Kategorien autzufscheiden und ihnen die Wohlthaten des Gesetzes zuzubllligen, wenn man nicht große Ungerechtigkeiten gegen die anderen, die dann
zurückbleiben müssen, eintreten lassen wollte.