1883 / 42 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Feb 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung für Seefahrer.

Im Staats. Navigationsschulgebäude zu Leer Ostfriesland soll am 1. Mär 58. mit der näck sten Steuermanng - und Schiffer · verbunden mit einer Prüfung zum Schiffer auf kleiner Fahrt, begonne

Anmeldungen zu diesen Prüfungen sind an den Unterzeichneten zu

Leer, den 15. Februar 18833. ö

Der Vorsitzende der Prüfungs⸗Kommission fuͤr Seeschiffer ꝛc. Auftrage: Wendtlandt,

Königlicher Navigationslehrer.

Aichtamtliches.

Dent sches Reich.

Berlin, 17. Februar. g nahmen heute den Vortrag des

KArenßen. Se. Maje stät

der Kaiser und Köni

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag 1066, Uhr den Kom— z, General Lieutenant von Loos, und 11 bis gegen 3 Uhr einer Sitzung des Landes— omie⸗Kollegiums im Herrenhause bei. pfing Höchstderselbe den Professor von fessor Thiersch aus München. chen und Königlichen Hoheiten

Kronprinzessin empfingen chäftsführenden Aus schusses für

Um 6 Uhr fand ein größeres Diner von etwa 40 Ge— decken bei den Höchsten Herrschaften statt.

mandanten von Main wohnte von

Um 5 Uhr em Miller und den Pro Ihre Kaiserli der Kronprinz sodann die Deputation des ges die Jubelfeier am 25. J

und die

Der Bundesrat 20. Januar d. J. be behörden ermächtigt Befugniß zur Ausfertig solche Mu ster stücke, we Zollgebiets für inländisch aus-, und nach gemachtem wieder zurückgef einzelnen Neben⸗-Zollämtern a Steuerämtern im June

Der Bundesrat

hu hat in seiner Sitzung vom schlossen, daß die obersten Landes- Finanz— die den Hauptämtern zustehende ung von Freipässen über lche aus dem freien Verkehr des Handlungshäuser oder Fabriken Gehrauche im Auslande zollfrei sollen, im Bedürfnißfalle auch n der Grenze und Zoll- und rn beizulegen.

h trat heute zu einer Sitzung zu—

ührt werden

Der Schlußbericht über die des Reichstages befindet fich in der E

eutigen (28) Sitzung des Hauses der welcher der Minister Arbeiten Maybach, der Justiz-Minister Pr. zahlreiche Kon missarien von Köller den Ein Staatsschuldhuch, u 6s der Gesetzes über die Bef waltungsdienst vom 11. März Eister Gegenstand der Tagesordnung pellotion des Abg. von Kesserer, betr. die Hypothekenordnung für d des rheinischen pellation lautet:

Liegt es in der Ab d schon vor Publi Civilrechtsbuchs eine bezuk des Rheinis

Nachdem sich

gestrige Sitzung rsten Beilage.

In der h Abgeordneten, öffentlichen Friedberg sowie beiwohnten, theilte der Präsident gang der Gesetzentwürfe, betreffend das nd betreffend die Verlängerung der im ähigung für den höheren Ver— tzten Frist, mit. war eine Inter⸗ Vorlegung einer en Geltungs⸗ Civilrechts.

sicht der Königlichen Staatsregierung, bald kation des in der Bearbeitung begri neue, Hypothekenordnung für den Gelt chen Civilrechts vorzulegen?

auf Anfrage des

1879 festgese

Prasidenten der Justiz⸗ sofortigen Beantwor⸗ Interpellation zur Begründung ders Der Mangel rheinischen Rechtes zur Folge und damit eine S vorzeitige Kündigungen Nachbarprovmzen.

Einführung von H rücksichtiaung des rheinischen ierauf nahm der Justiz-Minister

elben der Abg. von Kesseler das Hypothekenbüchern im Gebiet Rechtsunsicherheit chwächung des Personalkredits, und einen höheren Zinsfuß als in den Allen diesen Uebelständen

könne durch ypothekenb

üchern unter angemessener Be— 8 abgeholfen werden. Dr. Friedberg das

Meine Herren! Die in der Inter tung gerichtete Anfrage, ob es in ihr schon vor Publikation des in der Bearbeit buchs eine neue Hypothekenordnung für de nischen Civilrechts vor zur Zit nicht in de mit einer solchen Gesetzg Haltung der Interpellation

Mängel des

pellation an die Staatsregie— Absicht liege: bald und ung begriffenen Civilrechts⸗ n Geltungsbezirk des Rhei⸗ ich dahin beantw sicht der Staatsregierung lieg ebung vorzugehen.

zulegen?“ muß orten, daß es t, also bald Wenn ich diese ableh⸗ beobachten muß, etwa meine, Rheinprovinz von dem ren; im Gegentheil, ich fgeführt hat, wirklich vor⸗ wünschenswerth wäre, wenn Mängel schon jetzt und bald n; ich glaube aber, daß dies t geschehen kann. Erlauben Sie mir, t auch meinerseits mit n Gang zurückweise, den die landen genommen hat.

etzgebung an vielen Män⸗ n die Regierung die Frage erachten müsse, durch eine andenen Schäden abzuhelfen. eines Gesetzes heran; man em Kataster in Verbindung en. Ein auf dieser chen Behörden zur Antwort: die Kosten, urfes verursachen würde, chte Ausdruck daß die andekommen des Gesetzes hoffen in gar keinem veranlaßt, von erten sich aber daß die Regierung n, mit der entwurf und zwar

Oeffentlichkeit Rheinländer darüber ein, der mend, aber sämmtliche Be⸗ den Gesetzentwurf ch die ser Geseßzentwurf neue Anregung aus dem

jetzigen Hypothekenrechts in der errn Interpellanten übertrieben worden ß die Mängel, die er einzeln au s nd, daß es im hohen Grade glich gemacht werden könnte, diese setzgehung zu beseitige r Frist nich

erkenne an, da handen sind u

eine neue Ge namentlich in kur e daß ich zur Erläuterung dies

ö er meiner Ansich wenigen Worten

auf den geschichtlicher r Hypothekenreform in den Rh eil dieser Theil der beimischen Ges det, trat schon im Jahre 1836 4 cht für ihre Pflicht gebung den vorh gierung ging auch alsbald an glaußte damals, diesen G bringen zu können und in Verbind Basis aufgestell ter Gesetzentwurf Begutachtung überwiefen. welche die Durchführung dieses Gesetzentw das war der gebrau n von dem Zust

heran, ob sie es ni Reform⸗Gesetz den Entwurf esetzentwurf mit d ung bringen zu müss wurde den rheinis Von diesen kam die

so enorm *,

Vortheile, die ma dürfte, mit jenen enormen Kosten“ s ) So sah sich die ihren Plänen zunächst abzustehen.

und ungefähr 20 Jahre später wu Versuch glaubte machen zu müffe

Die Klagen erneu rden sie so laut von Neuem den gebung vorzugehen. Es wurde ein neuer Gesetz eben von dem Herrn Inter n ausgearbeitet. übergeben, es kamen die Stimmen der Provinzial⸗Landtag erklärse sich zustim auf das Dringend

wurde,. der

Schooße des Landtags und es wurde daraufhin ein dritter Gesetzentwurf ausgearbeitet., welcher mehrere Jahre das preußische Justiz ·Ministerium beschãftigte. Denn der Gesetzentwurf war sehr umfangreich, er entbielt 167 Artikel, und ich kann hinzufügen; jeder einzelne dieser Artikel war nicht gerade klein gerathen. sondern waren ziemlich umfasse d. Der Gesetzentwurf wurde darauf den Gerichten im Rhei land zur Begutachtung mitgetheilt; schon einzesne Per⸗ sonen, die zunächst gefragt worden waren. hatten sich dagegen erklärt, und als nun der Gesetzentwurf den Behörden zur Begutachtung über⸗ geben wurde, war das Ende davon: daß auch dieser Gesetzentwurf 26 von fast sämmtlichen Instanzen als nicht geeignet abgewiesen wurde.

Ich darf wohl anführen, daß aus den erstatteten Gut ; achten ein ganz knapp gedrängter Auszug gemacht worden ist, in dem bloß die Fragen auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Beantwortungen mit kurzen Worten angegeben waren. Die so ausgezogenen Monita bilden allein einen dicken Akten- band von dreieinhalb hundert Seiten, ohne daß etwa eine Deduktion, sondern einfach nur die Wiedergabe des Schlußvotums darin ent⸗ balten war. In jenen Voten verneinten in Summa die Gerichte das en, , sie standen allerdings damit in Widerspruch mit den Verwaltungsbehörden und auch in Widerspruch mit dem früheren Votum des Provinzial Landtages.

Nachdem so in vielen Jahren an dem Gesetzentwurf gearbeitet worden war, wurden die Mo ita im Justiz-⸗Minifterium erörtert und geprüft, und nun schließt das Ganze mit einer Ver füagung des Justiz⸗ Ministers Leonhardt vom 5. März 1868, in der es heißt:

ö 38. leiste auf die weitere Verfolgung dieses Gesetzentwurfs erzicht.

Nun, meine Herren, wird Jeder von Ihnen wohl anerkennen, daß dem JustijMinister Leonhardt gewiß nicht der Vorwurf der Ver⸗ zagtheit in der Gesetzgebung gemacht werden darf, daß er vielmehr ein sehr entschloßsener, ja kühner Gefetzgeber war. Wenn nun ein solcher Justiz Chef Bedenken trug, die Frage einer Hypotheken⸗ gesetzgebung am Rhein weiter zu verfolgen, dann, meine Herren, würde es von mir vermessen sein, wenn ich irgend eine Zusage Ihnen dahin geben wollte; ich werde trotzdem die so oft gescheiterte Reformgesetz⸗ gebung von Neuem in Angriff nehmen und ich hoffe, sie bald! zu Ende zu führen. Solche Zufage kann ich nicht geben. Barum aber bin ich nun nicht gemeint, mit dieser ablehnenden Haltung gegen⸗ über der in der Interpellation allgemein geftellten Frage zugleich aus⸗ zusprechen, daß ich überhaupt die Sache nicht in Erwägung nehmen wolle. So weit gehe ich nicht; denn ich muß mit dem Herrn Inter⸗ pellanten anerkennen, daß die Mißstãnde auf diesem Gebiete geradezu schrei · end sind, und daß es in der That ein Glück für die Provinz sein würde, wenn es möglich wäre, wenigstens den schreiendsten Mißstaͤnden durch eine, ich möchte sagen, intermediäre Gesetzgebung abzuhelfen. Als ein solcher Weg, möchte ich glauben, wäre die Frage ins Auge zu fassen, ob man nicht die gerichtliche Hyvothek durch ein Zwischengesetz ihres universellen Charakters dahin 'entkleiden könnte, daß auf Grund einetz Urtheils nur eine Spezialhypothek an den augenblicklich im Besitz eines Schuldners befindlichen Gꝛundstücken gestattet wurde. Das müßte auch schon bezüglich der bereits bestehenden bei der gesetz⸗ lich nothwendigen zehnjährigen Erneuerung der Inskription vor—⸗ geschrieben werden. Mit einer solchen intermediären Novelle könnte, glaube ich, ein vorbereiten der Schritt gethan werden, der dann später zur Einführung des Grundbuchs, wie es in den alten Provin— zen besteht, führen könnte.

Meine Herren, noch im Augenblick, als ich in dies Haus trat, bin ich von rheinischer Seite, und zwar von Cöln aus, dringlich davor gewarnt worden und zwar ist dies von sehr autoritativer Seile geschehen, irgend welche Zusage dahin zu geben, daß man an eine Reform des Hypothekenwesenz am Rhein denken köunte, bevor das allgemeine deutsche Civilgesetzbuch erlassen wäre. Nun, meine Herren, bin ich nicht gemeint, mich hinter diesen Finwand. zurückziehen. Die Hinweisung auf das in Zukunft zu erhoͤffende allgemeine deutsche Gesctzbuch, namentlich wenn ein solcker Hinweis zu. oft geschieht, erinnert mich ein bischen an jenes Verlegenheitsdekret, das manche unschlüssige Dezernenten gern gnwenden, und das lautet: reprodneatur nach? so und so vielen Monaten! Ein Reproduktionsvermerk dieser Art, hier angewandt, würde nichts Anderes sein als eine Vertagung auf Jahre! und das wäre eigentlich so gut, wie eine völlige Zurück— weisung, nur unter der milderen Form einer dilatorischen Einrede. Eine solche will ich nicht machen, und darum erkläre ich auf die Interpellation, daß ich zu dem Versuch bereit bin, durch eine intermediäre Novelle den Weg fuͤr eine künftige Gesetzgebung zu ebnen soweit dies eben durch ein Zwischengesetz ermöglicht werden kann. Dazu bin ich bereit und werde die Hand an das Werk legen. Aber schon heute bitte ich Sie: erwarten Sie nicht zu rasch Resultate von diesem Wege! wenn es auch an mir nicht fehlen soll, soriel es geht, den Gang zu beschleunigen.

Da eine Besprechung der Interpellation nicht verlangt wurde, war dieser Gegenstand der Tagesordnung erledigt.

Das Haus setzte hierauf die zweite Berathung des Staatshaushalts für das Etatsjahr 1883/84, und zwar bei der Eisenbahnver waltung fort.

Der Referent der Budgetkommission Abg. von Tiedemann (Bomst) führte aus, daß die Eisenbahnverwaltung in den letzten Jahren durch Eröffnung der Stadtbahn und durch e(bernahme mehrerer großer Bahnen große Ver⸗ änderungen erfahren habe. Es seien 3461,69 km im letzten Jahre vom Staat übernommen und 260, 53 Km neu eröff net worden. Die Außerbetriebsetzung gewisser Strecken sei nicht als eine Verwaltungssache angesehen worden, sondern die Kommission habe angenommen, daß die Regierung zu diesem Akt der gesetzlichen Genehmigung bedürfe. Von der Regierung sei erklärt worden, daß sie bei Aufstellung des Etats diese Ge⸗ nehmigung erbitten werde; für die im Laufe des Jahres nöthig wer⸗ dende Au ßerbetriebsetzung trage sie die Verantwortung. Da⸗ mit habe sich die Kommission beruhigt. Der Ueber—⸗ schuß der Einnahmen über die Ausgaben sei um 3,4 Millionen höher als im Vorjahre. Man habe in der Kommission behauptet, die Einnahmen aus den vom Staate verwalteten Eisenbahnen seien zu niedrig angesetzt; eine Aenderung habe die Regierung aus technischen Gründen bermeigert. Für, das laufende Jihr habe sich die Schätzung der Einnahmen als zu hoch erwiesen, z. B. bei der Stadtbahn um 1 Million. Da spezielle Angaben über die Rentabilität der Sekundärhahnen nicht hätten gegeben werden können, sei es der Kommiffion wünschenswerth erschienen, über einzelne Strecken Beobachtungen anstellen zu lassen. Der Abg. Büchtemann erklärte, die Budgetkommission schlage vor, die 508 Millionen betragenden Gesammteinnahmen unverändert zu genehmigen; die Einnahmen hätten um 10—!1 5 Millionen höher angesetzt werden können, wenn man nur die normale Steigerung der Einnahmen an⸗ nehme. Doch sei ein hierauf zlelender Antrag unthunlich, weil eine Veränderung der Einnahmen nicht ohne Mitwir⸗ kung der Regierung und nicht ohne gleichzeitige Aenderung der Ausgaben bewirkt werden könne. Bezüglich des Sekundär⸗ bahnbetriebes bitte er die Regierung, diesem Punkte eine größere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die von der Budgetkommission gewünschte Untersuchung einzelner Bahnen. genüge nicht, um die Erträge der Sekundärbahnen im Allgemeinen beurtheilen zu können. Die in der Budgetkommission ferner zur Sprache gekommene Frage, ob die Regierung den Betrieb einer unrentabel gewordenen Strecke einfach einstellen dürfe, musse er entschieden verneinen. Der Regierung sei

Berathung zusammentrat. Die Sitzung des Senats wurde sodann suspendirk. Nach Wiederaufnahme der Sitzung erstattete Allou namens der Kommission alsbald Bericht. In dem Bericht wird konstatirt, daß der neue, von der Kammer genehmigte Gesetzentwurf eine Art von Zugestãndniß an die Gefühle des Senats und eine Abschwächung der heftigen Aeußerungen sei, welche der Senat vergessen wolle. Das Zu—⸗ geständniß sei indeß ein mehr scheinbares als wirkliches, denn der neue Gesetzentwurf reproduzire c Kammer und heiße das willkürliche Ermessen der Regierung ssion beantrage daher die einfache Ablehnung derselben. Die Berathung wurde auf morgen vertagt. . In parlamentarischen Kreisen nimmt man an, daß der Senat den Barbey'schen Gesetzentwurf morgen an⸗ nehmen werde. Der „Temps“ und mehrere andere Zei⸗ tungen weisen wiederholt auf die Gereiztheit und Unzu— friedenheit hin, die in Folge der häufigen, durch den Mangel an einer ernsten Majorilät in Ministerkrisen im Lande herr In der heutigen Sitzung des Munizipalraths bean⸗ tragte der Intransigent Grosgrin den Ausdruck des Wunsches, daß in Erwägung, daß das Parlament ohnmächtig oder ein Mitschuldiger der Prätendenten sei, Nothwendigkeit, die Republik der monarchistische Versuche nicht zu berauben, die in Riom und Lyon verxurtheilten Anarchisten amnestirt werden möchten. Der Antrag Grosarins wurde nach Streichung der demselben vorangeschickten Erwägungen mit 36 gegen 1' Stimme ange— nommen. Die Rechte enthielt sich der Abstimmung.

Griechenland.

der Berathung des Budgets in der Depu tirt en—⸗ kamm er sprach sich die Opposition gegen die Bewilligung der Steuern aus, wenn nicht die Ausgaben gemindert würden.

Bu karest, 16 Februar. Die Kammer hat die Errichtung eines Acker bau⸗Mi⸗ nisteriums genehmigt. Von der Regierung wurde ein Gesetzentwurf wegen Aufhebung der Freihäfen in Galatz, Brailag und Kustendsche eingebracht, die Kammer beschloß für diesen Gesetzentwurf die Dringlichkeit.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 17. Fe— bruar. (W. T. B.) Unter Bezugnahme auf die Aeußerun⸗ gen Lord Granville's in Betreff Egyptens im eng⸗ lischen Oberhause bemerkt das „Journal de St. Pé⸗ tersbourg“: Ohne die Worte Granville's nach der über⸗ mittelten telegraphischen Analyse beurtheilen zu wollen, sei doch Grund vorhanden, anzunehmen, daß die Antworten der Mächte einen versöhnlichen Geist konstatiren, den jede von ihnen bei der Diskassion der Details dokumentiren werde. Hinsichtlich der Londoner Donaukonferenz sagzt das Journal: In dieser Beziehung erinnern wir daran, schon früher die Motive dargelegt zu haben, welche, die Konferenz bestimmen könnten, denjenigen Staaten, die die Verträge von unterzeichneten, zuzugestehen Entscheidung

seligkeit des egyptischen Volkes, die Sicherheit des Suezkanals und des europäischen Friedens im Drient sicher iu stellen. Zwecke ist meine Politik in der Vergangenheit gerichtet gewesen und wird sie in der Zukunft gerichtet sein, und ich fahre fort, mit Zuversicht auf deren gerechte Würdigung Seitens anderer Länder zu vertrauen. Eine Konferenz der Großmächte ist in Lo don verfammelt, um Maßregeln zu erwägen für eine bessere Sicherung der Freiheit der Schiff fahrt auf der Donau, welche unter deren Garantie gestellt ist und einen Theil des Völkerrechts Europas bildet. land und die Möglichkeit erneuerter meine ernsteste Aufmerksamkeit ; hus der Erhaltung des Friedens und der Ordnung habe ich den früheren Herrscher dieses Landes wieder in den Besitz des grö Theils der von ihm vor dem Kriege besessenen Gebietstheile r lassen. Ich hoffe ernstlich, daß dieser Schritt zur Herstellung einer stabileren Regierung und zur Aufrechterhaltung guter Beiiehungen zwischen der Zulu⸗Nation und der angrenzenden Kolonie Natal führen möge. Die Schriftstücke über diese Gegenstände werden Ihnen Über reicht werden. ; ; .

Meine Herren vom Hause der Gemeinen! Die Voranschlãge für den Staatshaushalt des kommenden Jabres sind in einem vorgerück · ten Zustande der Vorbereitung und werden Ihnen schleunigst vor⸗ gelegt werden. 1 ; t

Mylords und Gentlemen! Ich bin glücklich, konstatiren zu kön⸗= nen, daß die Besserung in den sozialen Zuständen Irlands, auf welche ich im Dezember hinwies, fortdauert. Die Agrarverbrechen haben sich wesentlich vermindert, und die Gesetze Zu gleicher Zeit Gesellschaften . anderen Theilen des Landes unermüdliche Energie und Wach⸗ samkeit auf Seiten der Exelutive. Maßtegeln werden Ihnen un, verzüglich vorgelegt werden für die Kodffizirung des Strafgesetzes, für die Gründung eines Kriminal⸗Appellhofe und Konsolidirung der Patentwesens.

Die Kommission hat volle Freiheit für die Untersuchung der ihr vorgelegten Ansprüche; sie kann sich für ihre Arbeiten diejenigen Personen beiordnen, deren Mitwirkung ihr nützlich

Artikel 6.

Es wird demnächst wegen der Festsetzung des Zeitpunktes und der Mittel und Wege für die Bezahlung der durch die Kommission zugebilligten Entschädigungen Bestimmung ge—⸗ troffen werden.

durch ein Ge

halb nicht Der Abg.

setz die Pflicht auferlegt worden, eine betreiben, und einseitig diesen Betrieb Dr. Hammacher bemerkte, der Eisenbahnverwaltung wirkten der E Entwickelung Momente

stets unsi

auf die Einnahmen rtrag der Ernten, die

Aufstellung cher sein müßte. vorsichtigere Aufstellung vor.

Regierung Eisenbahnstrecken au untersch iden, ob es kleineren Streck ganzen Zweck einer bewilligten Linie ha e bedürse die Regierung der Landtags. In diesem besondern F die Aufwerfung dieser Frage veran eine Verwaltungsmoßregek vorlie geschädigt werde; er bitte also die Abg. Schreiber (Marbur gierung prinzipiell ver nehmigung der H

Die Zustände in Zulu⸗ Ruhestõrungen daselbst daben Anspruch genommen.

Bezüglich der Frage, ob die alte Vorlage der

t ßer Betrieb setzen dürfe, sich nur um eine Verwaltungema oder um eine

Artikel 7. Unsere Minister sind, jeder insoweit es ihn angeht, mit der Ausführung des gegenwärtigen Dekretes beauftragi.

Es ist in Frage gekommen, ob die im Auslande von Prozeß vollmachten, welchen vor einem preußischen Gericht in einem, die gwangs⸗ vollstreckung in unbewegliches V rmögen betreffenden Ver⸗ fahren, insbesondere in Administrations⸗, Sequestrations und Subhastat onssachen, Gebrauch gemacht wird, dem preußischen Landes stempel zu unterwerfen sind. Der Fir iniste hat sich im Einverständniß mit dem Justiz⸗Minister für die Verneinung der Frage ausgesprochen, so daß die Vollmachten der bezeichneten Art als stempelfrei behandelt werden dürfen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich württembergische Wirkliche Geheime Kriegsrath von Horion ist von Berlin wieder abgereist.

Am 15. d. M ist auf seinem Gute Cunersdorf bei Wriktzen der frühere Handels-Minister Graf von Ftzenplitz im 81. Lebensjahre verschieden.

Sach en Weimar: Eisenach. Weimar, 16. Februar. (Thür. Corr) Der Landtag, der am nächsten Sonntag hier in üblicher Weise eröffnet werden wird, soll zunächst bis zur Osterwoche versammelt bleiben, um, abgesehen von einigen Vorlagen untergeordneter Art, die Novelle zur Einkommen steuergesetzgebung zu erledigen. c wird erst die letzte Hand an die Aufstellung des Eats gelegt werden und die Einbringung desselben daher nicht alsbald erfolgen. Die Berathung des Etats erfolgt nach der Ver— tagung des Landtags im Herbst.

Die Kommi

Disposition über ndele. In letzterem Zustimmung der Häuser dez e, welcher in der Kommission laßt habe, glaube er, daß ge, durch die kein Interesse se Maßregel zu legalisiren. ; daß die Re⸗ pflichtet sei zur Einholung der Ge— as; das Gesetz ermächtige gierung zum Betriebe einer

Ausländern ausgestellten

der Kammer herbeigeführten ) bestritt Der Finanz. Minister

äuser des Landta

nur, aber verpflichte nicht die Re Streck

sowie in Erwägung der

sind allenthalben Vertheidiger gegen eventuelle

er Regierungskommissar eheim J D 53 ssar. HGehrime erheischt das Be⸗

Rath Rapmund vertheidigte die Aufstellun im Eisenbahnetat gegen die Angriffe des Der Min sterial⸗Direktor Brefeld f Regierung vollkommen loyal verfahren Hause bei Vorlegung des Etats über die triebs auf bestimmten Strecken Mittheilu und so weit gehen, unbedeutende hmigung des Hauses abhängig gem könne ohne diese Ermächti Zug eingestellt werden, nahme quelle. Die Abgg. teten eine Ermäßigung d dukte im Intere

Ober⸗NRegierungtz⸗ g der Einnahmen Abg. Büchtemann. ührte aus, daß die wenn sie dem Einstellung des Be⸗ ngen mache.

erhalten worden. gefährlicher

und fär die Ergänzung bezüglich des Bankerott⸗ Es werden auch zu Ihrer zeitigen. Kenntnißnahme Gesetzentwürfe gebracht werden für die Verhütung von Bestechungen bei Wahlen, sowie für die Fortdauer und Ergänzung des Ballotage⸗ gesetzes. Ich habe bei früheren Gelegenheiten auf die Wichtigkeit i Lokalverwaltung Königreichs

Verwaltung erster Reihe unterbreitet werden, und wenn die Zeit es gestatten sollte, werden denselben andere Maßreneln betreffs der Reform der Lokalregierung folgen. Ihre Aufmerksamkeit wird ferner gelenkt werden auf Vorlagen, welche si l mit der Instand⸗ haltung ven Flüssen und der Verhütung von Ueberschwem mungen, mit der Polizei in Schottland, den Universitäten in diesem Theile des vereinigten Königreiches und mit dem Unterrichtswesen in Wales Sie werden auch angegangen werden, einen Vorschlag in England und Schottland Entschädigung für landwirthschaftliche Verbesserungen wirkungsvoller Sie haben in jüngsten Jahren Durch eine liberale Aufopferung Ihrer Zeit für die dringendsten Bedürfnisse Irlands Fürsorge getroffen. Die Ansprüche der allgemeinen Gesetzgebung und anderer Theile des vereinigten Königreichs werden jetzt von Ihnen eine billige Berücksichtigung fordern. daß, Stande sein werden, sich im Laufe dieses Jabres mit einigen der legislativen Bedürfnisse Irlands, für welche Fürsorge noch nicht ge⸗ Ich vertraue darauf, daß Sie Ihr Werk mit Energie und Klugheit verrichten werden, und ich flehe den allmächtigen Gott nach wie vor an, Ihren Arbeiten Seinen Segen zu

16. Februar. (W. T. B.) Die diplomatische Corre⸗ spondenz über die egyptischen Angelegenheiten ist heute dem Parlament zugegangen. Aus derselben sind folgende Depeschen hervorzuheben: Unterm 18. November v. J. schrieb Lord Dufferin an den Staatssekretär Lord Granville: er würde es für inopportun halten, gegenwärtig die N wiederherzustellen, er schlage vielmehr die Einsetzung eines Mitgliedern bestehenden und, . der Regierung in Indien, durch Vertreter der Provinzen und Städte gebildeten Staatsraths vor. e es möglich sein, diesen Rath durch eine auf volksthüm— licherer Grundlage errichtete Körperschaft mit berathender In einer Depesche Lord Gran— ville's vom 28. Dezember v. J. heißt es; die Kosten für die Erhaltung der en lischen Truppen in Eiypten würden vom 30. September v. J. ab der egyptischen Regierung obliegen; ihr Betrag werde sich in maximo auf 720 090 Pfd. Sterl. jährlich belaufen; die Bezahlung des für die ersten 6 Monate bis zum Mäz d. J. fälligen Betrags müsse vor Ende März ohe jeden Rückstand erfolgen. che Oktupat

corps werde reduzirt werden, je nachdem die einheimischen egyptischen Truppen in der Lage seien, die englischen Truppen

die Adreßdebatte

Athen, 16. (W. T. B.)

verlangen Einnahmen Einstellung acht werden Aung auch kein einzelner

denn jeder Zug sei auch eine Ein—

von der Gene

solle, dann hingewiesen, Rumänien. (W. T. B.)

vereinigten

befürwor Nach Annahme der Vorlage ; n,. J t w

für gewisse Pro⸗ sta erden

Damit schloß die

und von er Eisenbahntarife sse der Landwirthschaft. (Schluß des Blattes.)

Die internati Aufgabe zufällt, Anlaß der egy Entscheidung zu tre und hat ihre Arb dieser Kommi hofes in Alex

Das egypti eingesetzt und der Uebersetzung folgend

onale Kommission, welcher die die Ent schäpigungsansprüche aus ptischen Wirren zu prüfen und darüber ffen, ist in Alexandrien zusammengetreten Vertreter Deutschlands in na, Mitglied des Appell⸗

sche Dekret, durch welches die Kommission gabe vorgezeichnet worden ist, en Wortlaut: Artikel 1.

Kommission wird eingesetzt, welche ung der Schadensersatz-Ansprüche der die sich in Egypten seit wie zur endgültigen Ent⸗ onen, sei es durch Ver⸗ ng unter Festsetzung von u ständig ist.

zu erwägen, Gutspãächtern

Oesterreich- ungarn. Wien, 16. Februar. (W. T. B.) Im Unterhause erklärte heute hei der Interpellation wegen der dem „Tageblatte ; und der „Vorstadtzeitung“ en zogenen Verschleißerlaubniß, der Minister Präsident Graf Taaffe, daß er zuerst die zweite Frage der Interpellation bei seiner Ant⸗ wort ins Auge fassen werde. Dis Staatsgrun gesetz garantire in Artikel 13 die Freiheit der Presse unter Hinweis auf die gesetzlichen Schranken, letztere seien durch das Preß⸗ und Nach 8. 3 des Preßgesetzes könne die politische Landesbehörde den Verkauf periodischer Druckschristen bestimmten Personen für einen zu bezeichnenden Bezirk auf Wider⸗ ruf bewilligen, sie könne demnach auch den Widerruf aus— sprechen und es sei diese Befugniß, an keine besondere Be⸗ dingung geknüpft, es bleibe daher die Erwä zung, ob die öffent— lichen Rücksichten eine solche Maßregel rechtfertigen, dem Er— messen der Regierungsbehörde anheimgegeben, das Recht der Regierung zur Verfügung der in der Jnterpellation erwähnten Maßregel stehe also außer Zweifel. Punkte der Interpellation hervorgehobene Frage nach den Motiven der getroffenen Verfügung anbelange, so lägen die— in gebicterischen öffentlichen Blätter mit einer seit geraumer Zeit wahrgenommenen Be— harilichkeit durch tendenziöse Schilderungen, von Vorgängen auf dem Gebiete des öffentlichen und Privatlebens, wenn Preßerzeugnisse durch geradezu Anstoßz erregende. Ankündi⸗ gungen und Darstellungen geeignet seien, auf die sittlichen Gefüble weiterer Bevölkerungskreise schädigend einzuwirken, o sei in solchen Fällen die Regierung nicht nur berechtigt, ondern verpflichtet, die ihr zu Gebote stehenden Mittel zur Dies. lbe würde sich großer Verant⸗ wortung aussetzen, wenn sie den Gefahren, die aus der unbe— hinderten Haltung der Presse dem öffentlichen Wohle erwachsen, nicht nur nicht entgegentreten, sondern d eselbe durch Nicht⸗ ausübung ihrer Befugnisse noch fördern würde. ie t essen von Einzelnen könnten gegenüber der durch öffentliche Rücksichten begründeten Maßregel nicht ins Gewicht fallen. Den Vorwurf einseitiger Handhabung der Preßpolizei müsse er als einen unbegründeten bezeichnen, die genaue Berück⸗ sichtizung der Fälle, in denen die gegenwärtige Regierung von den preßpoliz ilichen Mitteln Gebrauch gemacht habe, werde die Richtigkeit dieser Ben erkung darthun, sie werde nachweisen, daß die preßpolizeilichen Maßregeln nach Maß⸗ gabe der Nothwendigkeit die öffentlichen Blätter ohne Unter— schied der Partei, welcher sie dienten, getroffen hätten.

Durch eine von der Regierung veim Unterhause ein⸗ gebrachte Vorlage über den Tiroler Nothstand wird der ursprüngliche Staatsbeitrag von 4 Midionen Fl. auf 6 800 000 Fl. erhöht.

Großbritannien und Irland. London, 15 Fehruar. (Allg. Cotr) Die vierte Session des zehnten Par— laments zer Königin Vretorig wurde heute Nach— mittag um 2 Uhr durch eine Königliche Kommission eröffnet. Der Lordkanzler verlas im Beisein des Sprechers und der Mitglieder des , , der Gemeinen die welche, wie folgt, lautet:

r fn Gentlemen! Ich habe Sie auf Grund des vorage⸗ tückten Zeitpunktes, bis zu welchem die Arbeiten der letzten Session sich aus dehnten, etwas später als üblich zusammenberufen. die Genugthuung, mit allen fremden Mächten Beziehungen der Freund⸗ schaft und des Wohlwollens auftechtzuerhalten. letzten Session hatte ich das Vergnügen, i und Landstreitkräfte furchtbaren

eiten begonnen.

ssion ist Graf Marog sichern wird.

Ich hoffe indeß, daß Sie im

Eine internationale troffen worden, zu befassen.

zur Annahme und Prüf Opfer der aufständischen dem 10. Juni 1882 gefolgt sind, fo scheidung über jede dieser Reklamati werfung oder dur Schadensersatz,

Indirekte S barkeiten, Silber und Alterth Miethen und Er

Indessen kann bei dem Verlu sachen, Werken und Gegenständ sich in Verkaufsma

verpfändet die Existenz istän durch Handelsbücher weismittel, die ein bestimmtes D Alle anderen Beweismittel w und insoweit als die Kommt erachtet, zugelassen werden.

Die Eigenthümer ein können, wenn letztere vo genommen oder

nach dem We Verluste hatte

Strafgesetz gegeben.

und Berlin nicht mit

ausschließlich Er abhängen, unter welcher dieser Vertrag geschlossen wurde. Indem wir unser volles Bedauern darüber ausdrücken, daß Regierung sich über diese Motive nicht einem peinlichen

Ereignisse, Großmãchte

ch Berücksichtigu

aus schließlich z Artikel 2.

chäden, Verluste an baarem Gelde,

sachen, Werken und Gegenständen

Werthpapieren und Eff kten jeder Art,

nten gewähren keinen Anspruch auf Ent⸗

st von Kostbarkeiten, Silber⸗ en der Kunst und Alter⸗ gazinen befanden oder bei Entschädigung gegangenen

schriftliche atum tragen, nachweislich ist. Ausnahmefällen aus nothwendig

die rumänische Rechenschaft gegeben uns sich ; ; Refus ausgesetzt hat, beabsichtigen wir durchaus nicht, den Werth der Rechte und Interessen dieses Königreichs, als eines unabhängigen Uferstaates zu verkleinern. kennen wir die Rechte und Interessen Serbiens und Bulgariens. Wr sind überzeugt, daß die Londoner Konferenz unter voller Anerkennung der vorhandenen Bedürfnisse ihre Aufgabe er— füllen wird, ohne wirklich anerkennungswerthe Interessen und Die Rechte Rumäniens werden, wie man hoffen muß, soweit es möglich ist, auf der Konferenz eine ge— rechte Berücksichtigung finden.

sich dadurch

Notabeln kammer

der Kunst Was die in dem ersten

nach dem Muster Ebenso wenig ver⸗

Rücksichten. Vielleicht werde

tbümern, die Stimme zu vervollständigen. Rechte zu verletzen.

stattfinden,

Amerika. New⸗Hork, 16. Februar. (W. T. B.) Der Ohisfluß soll wieder zu fallen begonnen haben. Unter— stützzungen für die Ueberschwemmten fließen von allen Seiten reichlich zu, doch wird der Gesundheitszustand in den von der Ueberschwemmung heimgesuchten Gegenden als ein unbefriedigender geschildert und der Ausbruch einer Fieber⸗ weshalb die k Sanitãts⸗ kommissionen in Angriff genommen worden ist. .

n z fh T. B.) Die Ueherschwem⸗ mungen haben nicht weiter zugenommen, das Wasser fällt. In New-Albany (Indiana) sind 1200 Häuser eingestürzt und 5000 Personen obdachlos. U

mungen verursachten Verluste werden auf 1 Million Dollars

werden nur in ssion es für durch Anwendung zu bringen. 8 j englische Okkupations⸗ gebrachter und eingeheimster Ernten ,, ʒ ständischen direkt in Besitz Schadensersatz erhalten. um an Gebäuden werden welchen die Gebäude vor dem

. Artikel 3. ssion wird folgendermaßen zusammenge⸗

Vize⸗Prãäsident

die Regierungen Deutsch— nkreichs. Großbritanniens, Vereinigten Staaten von Nord⸗ ein Mitglied wird von den marks, Spaniens, der Nieder⸗ n⸗Norwegens in gemeinsamem

n den Auf zerstört worden sind gungen für das Eigenth rthe berechnet,

zu ersetzen. Das Unterhaus setzte Balfour beantragte ein Amendement zu dem Lawson⸗ schen Amendement, in welchem die Unterstüͤtzung der zu einer befriedigenden Lösung der egyptischen Frage nothwendigen Maßregeln zugesichert, zugleich aber das Bedauern darüber s früher Schritte um England seine wichtigen Ziele ohne kriegerischer Operationen Das Amendement Balfours wurde von Northcote's Sohn unterstützt, schließlich jedoch ; . den . Abend foridauerte, mit 179 gegen 144 Stimmen abgellhnt und sodann die Adreßdebatte vertagt. der Regierung wurden mehrere Bills eingebracht, darunter eine Novelle zu dem Patent- und Marken schu tz⸗ gesetz. Der Antrag auf Einbringung der neuen Bill über Eidesleistung wurde in mehrstündiger Debatte be⸗ kämpft, welche schließlich mit Zustimmung der Regierung auf Montag vertagt wurde. 17. Februar.

epidemie befürchtet, 16. Februar.

Die Kommi

setzt sein: Die durch die Ueberßschwem⸗

ausgesprochen Nothwendigkeit

Mitglieder, welche als Präsident und tren, ernennt die egyptische Regierung; zu, sichern.

je ein Mitglied lands, Oesterrei Italiens, Rußl Amerika und Griechenland -. Regierungen Belgiens, Dänen Portugals und Schwede ständniß ernannt. Wenn das letztere Mit Kommission, dessen 3 schlag unseres Minist werden wird, noch nicht rathungen gleichwohl ihr in diesem Fall ein Spezial⸗Dele Nation an den Berathungen u mission dann Theil nehmen, we thanen dieser Macht in Frage Wenn dieser Dele Kommission ein zur Theilnahme an den B

ernennen · ch Ungarns, Fra ands, der

einer Diskussion, ; ; Zeitungsstimmen.

Landwirthschaftliche tung“ bringt folgendes Schreiben des Reichskanzlers an den Vorsitzenden des Ersten Braunschweigischen Bauerntags, Hof—

. ef . r 3, Es hat mich gefreut, aus Ihrer Zuschrift vom 4. d. M. zu er sehen, 2 die e nn Braunschweigs ihre Interessen selbstständig in die Hand nehmen und vertreten. Ich wünsche Ihnen guten Erfolg darin und werde zu dessen Erreichung beitragen, was ich kann, damit die bisberige stiefmütterliche Behandlung der Landwirthschaft einer wirthschaftlich gerechten Gesetzgebung Platz macht. Ew. Wohlgeboren und Ihren Auftraggebern danke ich verbindlichst. ; von Bismarck. In der „Deutschen Reichs-Post“ lesen wir: Wenn nir des Raumes wegen uns versagen müssen, eine ger⸗ gleichende Uebersicht über die deutsche Ein⸗ und Ausfuhr der wichtigfsten Waarenartikel in der Zeit vom J. Januar bis 31. Dezember 1882 zu geben, so dürfen wir doch mit Befriedigung konstatiren, daß ein Blick auf die den Export darstellenden Ziffern der Uebersicht eine Zu⸗ nahme desselben auf allen Industriegebieten zeigt. Das „Dresdner Der 1882er Schlußbericht der Handels- und Gewerbekammer ittau ist in der Lage, im Zusammenhange aller aus dem letzten ahre stammenden an die Kammer gelangten Mittheilungen und sonst gemachten Wahrnehmungen behaupten zu können, daß trotz des minder guten Verlaufs der zweiten Jahreshälfte für einzelne Branchen in⸗ folge der den Hoffnungen nicht entsprechenden Ernte und der dadurch eminderten Kauflust und Kauffähigkeit weiter Kreise doch dieses Aus= lles ungeachtet das verflossene Jahr im Allgemeinen ein günstigeres als eine längere Reihe seiner Vorgänger gewesen ist. , . Zeitung“ finden wir folgenden Vereinigten Staaten“ überschriebenen Artikel:

„Deutsche

glied bei den Zusammentritten der besitzer Harstick-Meerdorf:

eitpunkt durch ein weiteres, hes zu erlassendes Dekret ernannt sein sollte,

auf Vor⸗

(W. T. B.) Die „Morning Post“ erfährt: die Do n aukonferenz habe beschlossen, die Tonau⸗ kommission noch 8 Jahre fortbestehen zu lassen. verlange einen gleichen Zeitraum zur Vervollständigung der nothwendigen Arbeiten an der Kiliamündung.

Wind sor, 16. Februar.

nehmen die Be—⸗ ren Fortgang. Indessen soll girter der nicht vertretenen nd Entscheidungen der Kom⸗ nn die Interessen eines Unter⸗

Thronrede,

(W. T. B.) Im Beisein der Königin, des Prinzen und der Prinzessin von Wales und des Herzogs und der Herzogin von Connaught wurde heute Nachmittag an dem jungstgeborenen Sohne des Herzogs von Connaught die Taufe vollzogen. ö Dublin, 16. Februar. (W. T. B.) Heute ist hier ein Beamter aus dem Bureau der öffentlichen Arbeiten unter der Anschuldigung, an dem Komplott zur Ermordung von Polizeiosfizianten und Beamten theil genommen zu haben, ver⸗ Der Sekretär der Nationalliga, Harrington, welcher kürzlich wegen Haltens von aufrührerischen Reden zu zweimonatlichem Gefängniß verurtheilt worden war, wurde heute in einem der Liga gehörenden Lokale festgenommen.

rankreich. Paris, 16. Februar. (W. T. B.) Im Geng brachte der Justiz-⸗Minister Dev ss heute den von der Kammer gestern genehmigten Barbey'schen Ge⸗ setzentwurf ein. Der Senat beschloß die Dringlichkeit und überwies den Gesetzentwurf der Kommission, welche sosort zur

girte selbst Reklamant ist, wird die girten der nicht vertretenen Mächte erathungen zuziehen.

. Artikel 4.

ssion entscheidet in allen bei Stimmengleichheit

Am Schlusse der meinem Danke an schnelle und gründ⸗ in Egvppten Seitdem ist die Ruhe in diesem Lande wieder

en der Dele

meine See⸗ Niederwerfung . zu in ergestellt worden, . eller 3 dessen Herrscher erwiesen worden, und die Zurückiehung britischer Truppen geht so rasch von Stotten, wie eine kluge Eiwägung der Umstande dies zuläßt. Die Rekonstruktion der Regierung von Egyp⸗ ten sowie die Reorganifation ihrer Angelegenbeiten, unter der Auto— rität des Khedive, sind theilweise vollzogen worden und werden fort- dauernd meiner ernfien Aufmerksamkeit theilhaft sein. Es wird mein Bestreben s. in zu sichern, daß vollkommene Fünsorge getroffen werde für die Erfordernisse der Ordnung für eine gerechte Vertretung der Bedürf⸗ nisse und Wuͤnsche der Bevölkerung und nationalen Verbindlichkeiten. Ich bin bere mir dem Sultan und den Großmächten Europas gemachte Versprechen zu Erfüllen, daß ich ihrer freundlichen Erwägung die Arrangements unter⸗ reiten würde, welche mir als die geeignetsten erschienen, um die Stabilität der Regierung des Khedive, das Gedeihen und die Glück

Die Kommi Stimmenmehrheit; den Ausschlag. Sie kann selbst in Abwe treter rechtsgültig Entscheidun Wenn jedoch heit des Vertreters angehört, zur Verh treter benachrichtig wesenheit die Prüf und vierzig Stund

Fällen mit absoluter giebt der Präsident

senheit eines oder mehrerer Ver—

Journal“ meldet:

eine Entschädigun haftet worden.

derjenigen Natio andlung kommt, so t werden, ung der Angelegenheit en verzögern kann. ; Artikel 5.

Der für die Arbeiten der Kommi f ihr Verlangen, dur

gsforderung in Abwesen⸗ n, welcher der Reklamant ll der betreffende Ver⸗ indessen seine Ab⸗ länger als um acht

ohne daß

ür die Beobachtung der inter⸗

i ewesen, das von ĩ ts im Stande gewes Allgemeinen

sion nothwendige Kredit „die Handelsflotte der

ch unseren Ministerrath

derselben, au eröffnet werden.