1883 / 42 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Feb 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Tandw. Armee · Uüiferm, Meinbard. Pr. Lt. von derkLSandw. Juf. deselben Bats, mit seiner bisberigen Uniform, Steffens, Pr. Lt. den der Landw. Inf. desselben Bats. Maver, Sec. Lt. von der TDandre. Inf. desselben Bats. Frevtag, Pr. Lt. von der Landw. Kad. desselben Bata., mit der Landw. Armee. Uniform, Krause, Keblschütter, Pr. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Batg. Landw. Keats. Nr. 67, Stephann, Sec. Lt. von der Landw. Kap. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 67, Nette, Sec. Lt. von der Reserve des Hufaren⸗ Regiments Nr. 14. Ackermann, Seconde ˖ Lieutenant don der TZandwehr-⸗Infanterie des 2. Bataillons Landwehr Regts. Nr. 31. Moßdorf, Benarv, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 71. Conrad, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts Nr. 71, als Pr. Lt., Ulrich, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselb. Bats., als Pr. Lt., Foerster, Sec. Lt. ven der Landw. Kar. des 2. Bats. Landw. Reats. Nr. 46, als Pr. Lt., Rudolph, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 37, als Hauptm. mit seiner bisher. Ünif, Titze, Sec. Tt. von der Landw. Kav. des 1. Batg. Landw. Regiments Nr. 7, Fünf stück,. Seconde ⸗Lieutenant von der Land- webr-Infanterie des 2. Bataillons Landwehr ⸗Regiments Nr. 6, Schultz. Sec. t. von der Landwehr-Infanterie des 2. Bataillons Landw. Negts. Nr. 58, Studem und, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 66, Büchner, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des JL. Bats. Landw. Regts. Nr. 10, als Pr. Lt. Schröder, Sec. zt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 10, als Pr. Lt., Marr, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. 38, als Pr. Lt., Juretzki II., Sec. Lt. von der Landw. Inf. 3 2 Bats. Landw. Regts. Nr. 22, als Pr. Lt, Achenbach, Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regiments 53, der Abschied bewilligt. Tappen, Premier-Lieutenant von Landw. Inf. des 1. Bataillons Landw. Regiments Nr. 16, Korte 1, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 55, Sternenberg J.,, Pr. Lt. von der Landw. Kap. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 56, Sternenberg II., Sec. Lt. von der Landw. Kav. desseiben Bats,, Volkhart, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 17, Bendemann, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats. Bücken, Besgen, Sec. Lts., von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 265, Finger, See. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats., als Pr. St, Bauer, Pr. Lt von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 68, Claeßen, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des Res. Landw. Regts. Nr. 40, Scheibner, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 69, Müller, Pr. Lt. von der Ref. des Inf. Regts. Nr. 29), Müller, Noack, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 30. Gurlitt, Döhler, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 75, als Pr. Lts. Carstensen, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, Sche de, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Bats., Troschel, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats, Bert heau, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, Havemann, Pr. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Nr. 89, mit der Landw. Armee Uniform, Buchka, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 89, v. Oertzen, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 129, Kuthe, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 90, Kloepper, Becker, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 90, v. Ferber, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats., als Premier-Lieutenant, Fuchs, Sec. Lt. von der Landw. Inf des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 84, Kellinghusen, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats., Lütjohann, Pischel, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 85, Malmros, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 86, der Abschied bewilligt. Haye, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 75, aus allen Militär⸗Verhältnissen entlassen. Heynacher, See. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 78, Hapke, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 74, Ledeb ur, Sec. Lt. von der Landwehr⸗-Kavallerie desselben Bats., Berlit, Pr. Lt. von der Landwehr⸗Infanterie des 2. Bataillons Landw. Regts. Nr. 74, Gottschalk, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 63, Kraul, Hehl, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 73, Schmidt, Ser. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 79, als Pr. Lt., Rafalski, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 77, v. Alten, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 87, Lenz, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 81, Kayser, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 80, Rabenau, Sec. Lt. von der Landw. Inf. dess. Bats, Osterrieth. Müller J., See. Lts, von der Tandwehr-Kavallerie desselben Bataillons, Reinhardt, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bataillons Landwehr⸗Regiments Nr. gö, Walter, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 115, als Pr. Lt., Gallus, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des⸗ selben Bats,, Wiesinger, Sec. Lt von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 110, Schuchart, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 111, Grober, See. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 47. Fleiß, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 1, Wil helm, Seconde Lieutenant von der Landwehr Feld-Artillerie des 1. Ba⸗ taillions Landwehr⸗Regiments, als Premier⸗Lieutenant, der Abschied bewilligt. Puch stein, Sec. Lt. von der Landw. Feld-⸗Artillerie des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 13, v. Pokrzywnicki, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 14, Holler, Sec. Lieut. von der Landw. Feld-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 29, Malbrane, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des Res. Landw. Bats. Nr. 34, Nirrnheim, Pr. Lt. von der Landw. Feld Art. des Res. Landw. Bats. Nr. 36, Olep, Pr. Lt. von der Landw. Feld ⸗Art. des Res. Landw. Regts. Nr. 40, Schmidt, See, Lt. von der Landw. Feld-Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 46, Gloxin, Sec. Lt. ren der Landw. Feld-Art des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 49, Heesch, Sec. Lt. von der Landw. Felde Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 85, als Pr. Et, Havemann J., Pr. Lt. von der Landw. Feld⸗AÄrt. des 1. Bats, Landw. Regts. Nr. 83, Starmands, Pr. Lt. von der Landw. Fuß ⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 82, Angel kkort, Pr. Lt. von der Landw. Fuß⸗Art. des Res. Landw. Bats. Nr. 98, Dela forgue, Sec. Lt. von den Landw. Pion. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 69, Siebert, Pr. Lt. von der Landw. des Eisenb. Regts., Anschütz, Sec. Lt. von der Landw. des Eisenb. Kegts., als Pr. Lt., Schulte, Sec. Lt. von der Res. des Eisenb. Regts. Hevm ann, Scott, Sec. Lis. vom Landw. Train des Res. Landw. Bats. Nr. 33, als Pr. Lts., Brennecke, Pr. Lt. vom 56 Train des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 66, der Abschied bewilligt.

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 17. Februar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (55.) Sitzung des Reichstags wurde die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betr.

de? Reichs haushalts-Etats für das

as Wort: P 5 *3, M2 * 1

Der Herr Abgeordnete hat erwähnt, ich hätte. gegen seine Ausführungen in zweiter Lesung außerordentliche Einwürfe“ vorgebracht. Nun, meine Herren, ich glaube, ich habe nicht außerordentliche, son= dern ich babe recht ordentliche Einwürfe gegen die damaligen Ausfübrungen vorgebracht, und ich muß bei diesen Einwürfen, die lediglich auf Töerfee beruben, stehen bleiben. Damit ist, glaube ich, dieser Theil der heutigen Darlegungen des geehrten Herrn Vor- redners erledigt. ;

Was den zweiten Theil betrifft, so si das solche Anführungen, durch die er seinen Antrag, wie er jedenfalls geglaubt hat, er läu⸗ tert, wie ich aber annehmen muß, umgestaltet hat, so daß dieser Antrag gar nicht wiederzuerkennen ist. Er hat unter anderem, um das nur an einem Beispiele klar zu legen, gesagt, es sei ja gar nicht gemeint gewesen, die Drucksachen, Wagrenproben, Geldbriefe, Packete von der Beförderung auszuschließen. Ja, meine Herren, dann haben wir es mit einem ganz anderen Antrage zu thun. Wie steht denn hier?

den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, darauf Bedacht zu nehmen, daß an den Sonntagen nur Briefe angenommen, befördert, ausgegeben und bestellt werden, es sind also Drucksachen, Waarenproben, Gelder, Packete nicht zu befördern; wenn Sie nun beute sagten, die Beförderung wollten Sie gestatten, so haben wir eben nicht mehr Ihren Antrag vor ö sondern wir haben es mit einem völlig anderen Antrage zu thun. .

Sodann hat der Herr Abgeordnete und das ist ein wich tiger Punkt, den ich auch noch berühren möchte erwähnt, es seien zwar vom Reichs- Postamt die entsprechenden Verfügungen erlassen worden das ist eine Thatsache, der nicht zu widerstreiten ist, nachdem ich diese Verfügungen hier mitgetheilt habe, allein es sei den Ober ⸗Postdirektionen, wie er sich ausgedrückt hat, eine solche dit kretionäre Gewalt in dieser Verfügung eingeräumt, daß sie damit, wie man zu sagen pflegt, machen könnten, was sie wollten. Wenn das der Fall wäre, so würde das niemand mehr bedauern als ich; ich bin ein Feind derartiger Verfügungen, die den unter— geordneten Behörden nicht llar das sagen, was sie zu thun haben, und es würde zur Auflösung aller geordneten Verhältnisse führen, wenn jeder eine Interpretation oder, noch besser gesagt, Interpola⸗ tion vornehmen kann, wie er will, und die Verfügung anwenden ad bene placitum. Das ist keineswegs der Fall; die Verfügung enthält eine genaue Direktive, die nach den Beschlüssen des hohen Hauses gefaßt ist, über die Niemand zweifelhaft sein kann, der die Verfü— gung im Zusammenhange liest. Es steht ausdrücklich darin, daß

die Ober⸗Postdirektionen auf die weitere Beschränkung des Dienstes an Sonn und Feiertagen Bedacht nehmen sollen, soweit es mit dem Interesse des Verkehrs und den hergebrachten Gewohnheiten an dem betreffenden Orte vereinbar ist. Ich dächte doch, daß dies eine sehr bestimmte Direktive wäre, die jede Willkür und jede beliebige Ausführung selbst untergeordneter Be— hörden völlig ausschließt.

Nun hat der Herr Abgeordnete noch gesagt, es sei von allen diesen Einrichtungen nichts wahrzunehmen. Ja, meine Herren, das mag ja eine subjektive Empfindung von ihm sein, objektiv ist es nicht richtig, denn wenn Sie sich in allen Postanstalten umsehen und sich den Zustand vergegenwärtigen, wie er früher bestand, so ist in der That von den getroffenen Einrichtungen Vieles wahrzunehmen. Ich will aber über die Wahrnehmungen, die der Herr Abgeordnete von seinem subjektiven Standpunkte aus gemacht hat bei dieser oder jener einzelnen Postanstalt, wo besondere Verhältnisse obwalten mögen, nicht rechten.

Er hat sodann auf England hingewiesen. Nun ist schon wieder⸗ holt hier gesagt worden und hat sich der Zustimmung, wie ich glaube, von allen Seiten des Hauses, auch von jener Seite, welcher der Herr Abgeordnete angehört, zu erfreuen gehabt, daß es entschieden nicht die Absicht ist, den pharisaͤischen und puritanischen Sonntag der Englän⸗ der bei uns einzuführen, weil man dadurch gerade den deutschen Sitten und Gebräuchen und der deutschen Auffassung der Heiligung des Sonntags nicht förderlich sein würde, sondern gegen sie verstoßen würde. In England liegen die Verhältnisse seit Jahrhunderten so, und keineswegs ist der Dienst in der Weise eingeschränkt, wie es da mitgetheilt worden ist. Es bestehen in England verschiedene Beför— derungen auch Sonntags, und ich erwähne nur, daß erst noch vor einigen Jahren ein doppelter Dienst der Dampfschiffe von Dower nach London eingeführt worden ist, auch am Sonntag, der früher nicht bestan⸗ den hat. Sie sehen also, daß die englische Regierung an diesen alten Traditionen nicht so unbedingt festhalten kann, daß sie auch der Macht des Verkehrs, von der ich noch einmal sage, was ich in der zweiten Lesung schon bemerkt habe, daß sie auch im höchsten Verstande eine sittliche Macht ist, indem sie die Menschen einander nähert, Rech— nung tragen muß.

Ich möchte an den Vorgang erinnern, den ich im Jahre 1876, als die Frage zum ersten Male vorkam, hier erwähnt habe. In der Mitte der fünfziger Jabre ist in dem englischen Unterhause, während ein großer Theil der Mitglieder abwesend war, durch Ueberraschung ein Beschluß zu Stande gekommen, ganz in dem Sinne, wie der An⸗ trag des geehrten Hrn. Abg. Dr. Lingens lautet. Der Beschluß wurde ausgeführt, es entstand aber im ganzen Lande ein so großer Unwillen uber diesen willkürlichen Einbruch in den gesammten Post— verkehr, daß schon nach wenigen Monaten diese Maßregel wieder ab— geschafft werden mußte. Da haben Sie die korrekten Beispiele von England.

Sodann hat der geehrte Herr Abgeordnete aus dem Briese eines Postsekretärs, den er in der Geschwindigkeit zu einem höheren Ver— waltungsbeamten avaneiren ließ, wenn ich recht verstanden habe, hier verschiedene Mittheilungen gemacht. Ja, meine Herren, der Brief eines Postsekretärs mag ja für den Herrn Abgeordneten ganz schätzenswerthes Material enthalten, daß die Ver⸗ waltung aber den Anführungen eines solchen Briefes, gegenüber den amtlichen Berichten von 40 eingesetzten Provinzial Postbebörden, einen entscheidenden Werth nicht beimessen kann, wird man mir wahrscheinlich nicht verdenken können, abgesehen davon, daß alle Behauptungen, die da aufgestellt sind, keinekwegs erwiesen sind, und daß dieser Brief ja auch von einem Beamten herrühren kann, es giebt ja deren, wenn auch Gottlob! nur wenige die ihre Dienst—⸗ stunden überhaupt als eine sehr unangenehme Unterbrechung ihrer dienstfreien Stunden anzusehen gewohnt sind.

Ich glaube, meine Herren, daß damit im Wesentlichen das er— schöpft ist. was nothwendig war, um die Anführungen des geehrten Herrn Abgeordneten, soweit sie hier noch in der dritten, Lesung interessiren können, zu widerlegen, und ich möchte Sie bitten bei der Stimmung stehen zu bleiben eine Abstimmung hat ja noch nicht stattgefunden die in der zweiten Lesung bei der Mehr— beit des Hauses obzuwalten schien, sich diesem Antrag gegenüber ledig⸗ lich ablebnend zu verhalten.

Was die Landbriefbestellung am Sonntag anbetrifft, so wieder⸗ hole ich, daß sie in weiten Kreisen als großer Segen aufgefaßt wird, und ich kann bier anführen gegenüber den einzelnen Briefen von Pestbeamten, die hier immer vorgeführt werden, daß mir zwei Ein—⸗ gaben erst zwischen der zweiten und dritten Lesung zugegangen sind von Geistlichen aus den Rheinlanden, in welchen in einer daran er— innert wird, daß ein Pfarrer schon vor einiger Zeit gebeten hätte, daß bei ihm die Sonntagsbestellung eingeführt werden möchte, daß das aber immer noch nicht geschehen sei, weshalb er das Gesuch wiederhole, und in der zweiten, von einem Geistlichen aus derselben Provinz, sogar eine doppelte Bestellung am Sonntage verlangt wird. Sie sehen alio, meine Herren, daß sich der Nutzen und Segen dieser Land⸗ bestellung, wenn sie so eingerichtet wird, wie wir es bestimmt haben, mit völliger Schonung der Pietät und des Gottesdienstes an Sonn⸗ tagen in den weitesten Kreisen des Landes immer mehr Bahn bricht, und ich bitte Sie daher, auch in dieser Hinsicht bei der Auffassung der zweiten Leung stehen zu bleiben.

Der Abg. Stöcker erklärte, seine Partei wolle dem Ver⸗ kehr alle möglichen Konzessionen machen, nur solle das sittlich⸗ religiöse Volksleben nicht darunter leiden. Was in England

gehe, müsse auch in Deutschland geen. In den Ländern mit dem stärksten Verkehr sei auch die größte Sonntagsruhe; das bedinge einander. Er zähle den dienstfreien Tag, der im regelmäßigen Wechsel eintrete, zu den Grundrechten, die das Menschenleben fordere. Bei der deutschen Postverwaltung aber sei der dritte Sonntag keineswegs, wie es sein sollte, vollkommen dienstsrei. Eine Staatsverwaltung sollte es einem weiten Kreise ihrer Beamten nicht unmöglich machen, das Gebot Gottes, die el hn des Sonntags, zu halten. Der Staat sollte vielmehr, als hervorragender Arbeitgeber, ein gutes soziales Vorbild geben. Der englische radikale Sonn⸗ tag, obwohl er nicht für denselben sei, sei ihm doch noch lieber, als der verwüstete Sonntag in Deutschland. Die mei⸗ sten Verbrechen in Deutschland würden nach statistischen Aus⸗ weisen der Strafanstalten in der Zeit von Sonnabend Mit⸗ tag bis Montag früh begangen. Der radikale Sonntag aber zeige, daß der sittlich⸗-religiöse Gedanke, welcher das Volksleben bedinge, über den Interessen des Ver⸗ kehrs stehe. Der Staatssekretär habe Briefe von zwei Geistlichen erwähnt, die sich für die Besorgung der Landbrief⸗ post am Sonntage ausgesprochen haben. Wüßte man die Namen dieser Herren, sie würden gewiß von der gesammten Kirche desavouirt werden. In England vertheuere man, um den Sonntagsverkehr einzuschränken, das Porto. Warum sollte man in Deutschland nicht bei den Telegrammen dasselbe thun? Es gebe viele jüdische Firmen, welche sich das Zutragen von Briefen am Sonnabend verbitten wolle die Postverwaltung dem christlichen Gewissen nicht gewähren, was dem jüdischen gewährt werde? Die ganze Einrichtung der Pondienstpläne zeige, daß man auf ein regelmäßiges Freihalten des Sonntags nicht rechne. Auch die Besorgung der Landbrief⸗ post am Sonntag sei kein Segen. Häufig genug werde dadurch das Gewissen der Beamten beschwert. Das seien Schwierigkeiten, die nicht mit bloßen Erklärungen gelöst werden könnten. Möge der Staatssekretär einmal eine Statistik über den Kirchenbesuch seiner Beamten herausgeben. Auch die Krankheits- und Sterblichkeitsstatistik würde die Wahrheit seiner Behauptungen erweisen. Das religiöse Be⸗ dürfniß sei gerade unter den Postbeamten, zumal unter den Berliner Beamten, sehr rege. Er werde also unter den heu—⸗ tigen Verhältnissen für den Antrag Lingens stimmen.

Hierauf nahm der Staatssekretär des Reichs-Postamts, Dr. Stephan, wie folgt, das Wort:

Meine Herren! Der geehrte Herr Vorredner hat im Laufe seines Vortrages die Bemerkung gemacht, daß die Verwaltung nicht durchdrungen sei, wie wichtig die Heiligung des Sonntags wäre für unser ganzes religiöses und sittliches Leben. Meine Herren, der Herr Vorredner hat mit diesem Vorwurfe der Verwaltung ein schweres Unrecht gethan. Ich nehme natürlich an, daß das nicht seine Ab⸗ sicht gewesen ist, es ist aber jedenfalls die Folge seiner Urkenntniß der bei der Verwaltung obwaltenden grundlegenden Auffassungen und alle sittlichen Auffassungen sind grundlegend und bei uns sind die grundlegenden auch sittlich und eben so sehr eine Folge seiner mangelnden Kenntniß der obwaltenden Thatsachen.

Meine Herren! Sie werden es mir ja erlassen, auf die se Seite der Frage naͤher einzugehen; das ist nicht mein Beruf; sie geht ja auch über den uns hier vorliegenden Gegenstand, den Etat der Post— verwaltung hinaus. Ich könnte mir sonst die Widerlegung sehr leicht machen, indem der geehrte Herr Abgeordnete ja selber bereits seine Darlegungen wesentlich durch die Anführung vernichtet hat, daß die meisten Vergehen und Gesetzesübertretungen an den Sonntagen vorkommen. Das weiß namentlich Jeder, der sich in England um— gesehen hat. Nirgends ist die Völlerei so groß als dort und in Schottland gerade an den Sonntagen. (Sustimmung links, Wider— spruch rechts, Diese Thatsache werden Sie nicht hinwegleugnen können, denn ich bin zu oft in England gewesen und habe es mit meinen eigenen Augen gesehen. Darin wird mir Jeder beipflichten, der die englischen Ver— hältnisse kennt, das widerlegt am schlagendsten schon die obige An— führung. Aber was ist die Ursache daran? Eben der Mangel an Beschäftigung an den Sonntagen.

Nun, meine Herren, hat der verehrte Herr Abgeordnete gesagt, was in England geht, das müsse doch auch bei uns gehen; aber er hat sich hierbei nicht daran erinnert, daß in England das vor 300 Jahren eingeführt worden ist. Richten Sie doch Ihre Frage der Logik entsprechend ein, und stellen Sie die englische Postverwaltung jetzt vor die Frage, ob sie heute mit einem Male jene Beschränkungen einführen würde, und warten Sie einmal ab, was sie sagen wird; sie wird nicht im Stande sein, das zu unternehmen. ;

Sodann hat der Herr Abgeordnete ich will mich nur auf die sachlichen Punkte beschränken, die Frage der freien Sonntage für die Beamten erwähnt. Ja, das mag in einzelnen Fällen sein, daß der Beamte den dritten Sonntag nicht immer frei hat, dann werden besondere Umstände obwalten.

Der Herr Abgeordnete sagt, es wäre ein Grundrecht des Menschen nach einer gewissen Zeit der Arbeit ab und zu einen freien Tag zu haben, er hat aber, wie es scheint, nicht gewußt, daß dieses Grund⸗ recht für die Postbeamten schon längst besteht. Es ist bei uns die Bestimmung getroffen, daß der Beamte in der Regel zweimal in der Woche einen freien Nachmittag bat, und daß, wenn er vorher vollen Nachtdienst hatte, er, wenn thunlich, einen ganzen Tag frei haben soll. Dabei wird jede Stunde des Nachtdienstes 15 fach gerechnet, so daß, wenn ich ein Dienststundenquantum von acht Stunden annehme (für Fälle, wo der Dienst ununterbrochen stattfindet) eine Ueberlastung nicht angenommen werden kann.

Wenn der Herr Abgeordnete weiter gesprochen hat von einem Landbriefträger in Schleswig, der sich geweigert habe, am Sonntage Dienst zu thun, so würde ich den Ausführungen dann beipflichten, wenn dem Mann zugemuthet worden wäre, während der Gottes— dienststunden an den Sonntagen stets Dienst zu thun, oder wenn er gehindert worden wäre, dem Gottessdienste überhaupt beizuwohnen und seine religiösen Bedürfnisse zu befriedigen. Es würde in der That eine schlechte Verwaltung sein, meine Herren, welche für ihre wahren Interessen wenig Verständniß besäße, die den Beamten hin dern wollte, seinem religiösen Bedürfnisse zu genügen. Also, wenn das der Fall gewesen wäre, so würde ich es tadeln, wenn aber der Mann positiv sich weigert, überhaupt am Sonntag Dienst zu thun, so würde eine solche Weigerung, wenn man sie aufkommen ließe, nur zur Förderung des Ungehorsams und zur Lockerung der D ff en ohne welche ein großes Institut nicht aufrecht zu erhalten ist. .

Wenn bei einjelnen kleinern Postämtern Fälle vorkommen, daß am Sonntage Beamte nicht abkommen können, so bedauere ich das im Interesse der Beamten; aber machen Sie sich doch klar, was es heißt, an Sonntagen einen besonderen Vertreter an Tausende von kleinen Anstalten zu schicken, erwägen Sie, was das für Kosten ver⸗ ursachen würde und wie das für die Verwaltung unmöglich sein würde, ohne einen großen Theil neuer Beamten blos zu diesem Zweck zu unterhalten. Wir haben die Erleichterung auch dieser Beamten an den kleinen Orten darin gesucht, daß an Sonntagen eine sehr erhebliche Einschränkung der Dienststunden bei allen kleinen Post⸗ anstalten besteht, und wir haben dadurch erreicht, daß ein erheblich geringerer Theil des sonstigen Dienstes auf die Beamten fällt. Ich beh. auch von großen Kreisen der Beamten noch nicht gehört, daß sie sich darüber heschwert fühlen, im Gegentheil, unsere Beamten thun auch an den Sonntagen gern ihre Pflicht im Interesse detz Ganzen und zum Wohle des Landes. ö

Endlich hat der verehrte Herr Abgeordnete gesagt, man mõchte eine Mortalitätz und Krankheitestatistit aufnehmen lassen. Glauben

Gambetta und Skobeleff, todt seien.

Sie denn, daß wir die nicht längst haben? Seit langen Jahren schon wird sie aufgestellt, jede einzelne Krank⸗ Feitsgattung bei den Beamten wird rerjeichnet und eine Liste darüber geführt; und aus derselben ergiebt sich, daß die Mortalität und Kraͤnklichkeit des Personals im Postfach keines- wegs größer ist als in anderen Zweigen der Staatsverwaltung und in sonstigen ähnlichen Berufsarten. Wir haben zusammen 70 M5 Be⸗ amte und diese erfreuen sich einer Kinderzahl ron 148 0 Köpfen. Ist das etwa ein Zeichen ven Ungesundheit?

Meine Herren, Sie sehen daraus, daß wabrlich in der Verwal— tung die Uebelstände nicht bestehen, von denen der geehrte Herr Vor— redner gesprochen bat.

Meine Herren! Ich schließe dam it: ich muß mich entschieden gegen diese Ausführungen bier zur Wehre setzen, nicht etwa, weil ich es meiner Person halber, der Verwaltung halber, für asöthig halte, nein, gerade der Beamten selbst halber, denn durch solche Ausführun⸗ gen werden dieselben entschieden aufgeregt, verlieren die Zufriedenheit und bereiten dadurch dem öffentlichen Interesse Nachtheil. Sie sehen, meine Herren, daß Sie dadurch gerade das erschüttern, was Sie fördern wollen, die Grundlage eines sittlichen Verhältnisses, denn die Amtspflicht ist auch ein sittliches Verhältniz.

Die Diskussion wurde geschlossen, die Einnahmen des Postetats bewilligt.

Bei dem Ausgabetitel „Staatssekretär 24 000 0“ brachte der Abg. Dr. Hänel die Konfiskation einer Depesche durch das hiesige Haupttelegraphenamt zur Sprache; das Telegramm sei nach dem Auslande bestimmt gewesen und habe etwa folgen⸗ den Wortlaut gehabt: „Stellung des General-Postmeisters Stephan, bisher eine der populärsten Persönlichkeiten Deutsch— lands, werde im Parlament als erschüttert bezeichnet, weil die bei der Berathung des Postbudgets im Reichstage von der Kommission entdeckten Unregelmäßigkeiten allseitige große Ver— stimmung erregen.“ -

Die Depesche sei am 10. Februar aufgegeben, der Absen— der habe erst am 12. die Nachricht erhalten, daß das Tele⸗ gramm auf Grund des §. T des internationalen Telegraphen— vertrages konfiszirt sei. Dieser Paragraph lasse die Konfis— kation zu, wenn die Depesche die Sicherheit des Staates ge— fährde, gegen die Landesgesetze oder die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoße. Die Depesche falle jedenfalls unter keine der vier Kategorien. Hoffentlich werde der Staats— sekretär sofort selbst bestätigen, daß hier nur eine unrichtige Auffassung untergeordneter Beamter vorliege; er bitte aber um eine direkte Aeußerung über den Fall, selbst wenn der— selbe noch nicht offiziell bekannt sein sollte, da eine Wieder— holung derartiger Porkommnisse mit Rücksicht auf das Aus— land nicht gleichgültig sein könne.

Demnächst nahm wiederum der Staatssekretär des Reichs— Postamts Dr. Stephan das Wort:

Mir ist allerdings von diesem Fall amtlich bisher noch gar nichts und privatim erst heute morgen durch Vorlegung einer hiesigen Zei⸗ tung, welche sich gerade nicht durch besondere Genauigkeit in ihren Nachrichten auszeichnet, Kenntniß geworden. Es werden über solche Fälle überhaupt keine Berichte an die oberste Behörde er⸗ stattet, sondern die Entscheidung erfolgt für gewöhnlich durch die Provinzialbehörden. Die Thatsache wird, wie ich an— erkenne, ohne erst eine amtliche Information einzuholen, wohl richtig sein, weil solche Fälle öfter vorkommen und nichts unwahrscheinliches für sich haben. Die Entscheidung darüber, ob solche Telegramme nach den bestehenden Bestimmungen sowohl der Telegraphenordnung für das Inland, als auch des allgemeinen Telegraphenvertrages für internationalen Verkehr zulässig sind, ist lediglich den annehmenden Beamten überlassen, der sie fällt auf Grund der darin enthaltenen Festsetzungen. Anders kann das auch garnicht sein, denn wer soll darüber entscheiden, wenn nicht der annehmende Beamte; es muß das dem arbiträren Urtheil desselben überlassen werden, anders kann die Re— gierung die Kontrole über ein unter Umständen gefährlich wirkendes Publikationsmittel, wie der Telegraph es ist, nicht aufrecht erhalten.

Nun würde ich für meine Person, wenn mir das Telegramm überwiesen wäre, es vielleicht für einen schlechten Scherz gehalten und dasselbe ruhig haben passiren lassen, denn ob der General⸗Postmeister in seiner Stellung verbleibt oder erschüttert ist oder nicht, das hat auf den internationalen Verkehr oder auf die Börsen nicht den mindesten Einfluß. Es liegt ein gewisser Humor in der Sache, daß der Telegraph, dem ich eine besondere Pflege mit dem Aufwand meiner ganzen Kräfte angedeihen lasse, gerade über mich solche Lügen und Unverschämtheiten in die Welt schickt, und wenn der Humor nicht immer ausreichen sollte, das zu ertragen, dann ist immer noch der philosophische Gleichmuth da. Der Beamte, der jenes Telegramm zurückwies, war aber jedenfalls in seinem Recht. Ich möchte ein für alle Mal das hier betonen, daß allgemein die Bestimmung besteht, dem annehmenden Beamten die Entscheidung darüber zu lassen, Fälle dieser Art sind ja schon früher mitunter in diesem Hause zur Sprache gekommen. Der Be— amte thut das auf seine Gefahr hin, er kann ja nachher von seiner Behörde rektifizirt werden.

Nun kann ich mir in diesem Falle die Motive, die den be⸗ treffenden Beamten geleitet haben, ganz gut denken. Es steht in dem Telegramm: es sind in der Kommission im Budget der Postverwal⸗ tung Unregelmäßigkeiten entdeckt worden, und die haben dazu ge— führt, daß der General ⸗Postmeister seine Stellung niederlegen wird. Nun denken Sie sich, daß dieses Telegramm veröffentlicht wird, es Et sofort als erwünschte Nachricht durch alle Blätter, und die

ausende Beamten der Postverwaltung, von denen ja eine ganze Anzahl nicht das erforderliche Fassungsvermögen haben, die feinen Unterschiede im Budgetrecht zu erkennen, müssen sich fragen, was das für entdeckte Unregelmäßigkeiten sind, wahrscheinlich Malversationen und dergleichen. Bedenken Sie doch einmal die Folgerungen, die diese Beamten daraus ziehen müssen, und wie das auf die Disziplin und den Amtsbegriff schädlich einwirken muß! Mit Recht hat also der betreffende Beamte sich gesagt, daß aus diesem Grunde ein solches Telegramm für die öffentliche Ordnung schädlich ist. In der Beziehung kann ich den betreffenden Beamten, wenn das seine Deduktion gewesen ist, nur vollständig rechtfertigen, ich kann es nur bedauern, daß ein nicht sehr umsichtiger und nicht genau prüsender ich will keinen anderen Ausdruck brauchen Zeitungsberichterstatter solche Telegramme in die Welt schleudert.

Der Abg. Löwe (Berlin bemerkte, außer dem vom Abg. Hänel erwähnten Falle lägen ihm noch zwei andere, ähnliche, vor, nach denen man wünschen sollte, daß, wenn wirklich die Telegraphenbeamten eine solche diskretionäre Befugniß, Censur auszuüben, hätten, daß sie es wenigstens mit etwas mehr Ein⸗ sicht thäten und nicht außer allem Zusammenhang ständen mit dem; was in der Welt vorgehe. Anfangs Januar habe im Lon— doner „Standard“ eine Notiz gestanden, daß Fürst Bismarck bei der Neujahrsgratulation gesagt habe, er (der Reichskanzler) würde aus Gesundheitsrücksichten sein Amt nicht mehr lange behalten. Diese Nummer des „Standard“ sei nach Berlin gekommen, und ein hiesiger Correspondent habe diese Nachricht für interessant in gehalten, um sie telegraphisch weiter zu verbreiten.

erselbe habe dies mit dem ausdrücklichen Zusatz gethan, es sei etwas anderes, ob die Nachricht begründet sei; die Gesammt⸗ lage sei befriedigend, seitdem die Hauptfeinde Deutschlands, Auch dies Telegramm habe der betreffende Beamte für staatsgesährlich gehalten, und es unterdrückt. Der andere Fall sei der; Nach einer offizibsen Correspondenz der „Schlesischen Zeitung“ vom 3. Januar sollten neue Forts bei Kiel im Frühjahr errichtet werden. Als ein hiesiger Correspondent diese bereits

publizirte Nachricht telegrapisch habe weiter verbreiten wollen, sei die Deyesche ebenfalls zurückgewiesen. Es lasse sich bei einiger Mühe jedenfalls noch weiteres, reiches Material in ähnlichem Sinne finden, wonach Telegraphenbeamte ihre dis⸗ kretionären Vollmachten in nicht richtiger Weise gebraucht haben. Uebrigens sei die Unterdrückung solcher Telegramme nicht sehr sinnreich, denn die Correspondenten könnten ihre Nachrichten, wenn das Telegraphenamt sie zurückweise, einfach brieflich verbreiten. Eine Remedur sei jedenfalls erforderlich.

Hierauf ergriff der Staatssekretar des Reiche-Postamts Dr. Stephan, wie folgt, das Wort:

Wenn es dem Hrn. Abg. Löwe nicht recht erfindlich ist. was für ein Unterschied darin liegt, ob eine Nachricht durch ein Telegramm oder 21 Stunden sräter durch einen Brier befördert wird, so, glaube ich, unterschätzen Sie doch die gewaltigen Wirkungen des Telegrarben durch die Beschleunigung der Nachricht. An sich bekommt eine Mit— kheilung durch den Telegraxhen schon einen anderen Charakter, als eine Mittheilung durch einen Brief. Eine Nachricht, ob sie 24 Stun- den früher oder später kommt, kann blos dadurch eine ganz andere, unter Umständen sogar entgegengesetzte Wirkung bervorrufen.

Sodann möchte ich auch erwidern, daß gerade die Beisxiele, welche der Herr Abgeordnete angeführt hat, am schlagendsten die Wich⸗ tigkeit dieses Kontrolrechtes der Königlichen resx. der Reichsregierung und die Nothwendigkeit einer solchen Aufsicht bei dem telegrarhifchen Verkehr beweisen. Wenn j. B. Aeußerungen, die der Herr Reichẽ⸗ kanzler gemacht haben soll in Bezug auf pelitische Angelegenbeiten, durch den Telegraphen von Berlin aus verbreitet werden, wirken sie ganz anders, als wenn sie in englischen Zeitungen stehen. Schon der Umstand, daß sie aus Berlin telegraphirt worden sind und von hier durch alle Welt gehen, giebt ibnen ein ganz anderes Ge— präge, eine ganz andere Bedeutung. Das trifft für beide Fälle zu, die der Herr Abgeordnete angeführt hat, sowobl was die Aeußerungen über französische und russische politische Persönlichkeiten betrifft, Als auch in Bezug auf die Anlegung von Befestigungen am Hafen in Kiel. Es liegt auf der Hand, daß man so etwas nicht aufs Gerathewohl in die Welt telegraphiren lassen kann. Es ist vom Vorredner übersehen worden, daß in der Tele— graphenordnung nickt nur von dem Verstoß gegen die Landesgesetze und die Sittlichkeit, sondern auch von solchen Telegrammen die Rede ist, die aus Rücksichten auf das öffentliche Wohl nicht befördert werden dürfen. Dieser Ausdruck ist mit Absicht und Ueberlegung ge— wählt, um gerade solche Fälle unter denselben subsumiren zu können. Ich möchte noch mit voller Aufrechterbaltung dessen, was bisher be— standen, und aus wohlerwogenen Gründen der Regierung seine Fassung im geschriebenen Recht erhaltenh at, sowie im Hinblick darauf, daß seit 30 Jahren, seitdem es überhaupt Telegraphen giebt, unbestritten das Kontrolrecht so geübt, und niemals in dieser Weise angefochten worden ist, die Thatsache erwähnen, in welcher vielleicht eine Beruhigung für die Herren liegt, daß der Fall, wo sich Jemand beschwert hätte, daß ihm ein Telegramm ungerechtfertigter Weise von der Telegraphen— verwaltung zurückgewiesen sei, nur sehr selten, ja Jahre lang nicht vorgekommen ist.

Der Abg. Dr. Hänel erklärte, nach den Mittheilungen des Staatssekretärs unterliege der gesammte Telegraphenverkehr der willkürlichen und subjektiven Kritik der Beamten. Dies halte er aber für ausgeschlossen durch die gesetzlichen Bestim— mungen. Nach dem internationalen Telegraphenvertrag sei eine solche Willkür durchaus unzulässig. Der Vertrag enthalte positiv die Gründe, aus denen ein Telegramm zurückgehalten werden könne: Staatsgefährlichkeit, Verstoß gegen die Landesgesetze, gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten. Das seien sehr bestimmte Kriterien und Merkmale. In dem Telegramm, von dem er heute gesprochen habe, könne schwerlich eine Verletzung der öffentlichen Ord— nung gefunden werden. Nach der Definition des Staats— sekretärs gebe es schließlich keine Depeschen, die nicht unter⸗ schlagen werden könnten. Das betreffende Telegramm sei vielleicht nicht taktvoll gewesen, aber unter den Artikel? des Vertrages falle es nicht. Es seien ja thatsächlich Unregel— mäßigkeiten beim Post-Etat vorgekommen und in der Kom— mission gefunden worden. Der Unterschied der Wirkung, ob der— gleichen Correspondenzen telegraphisch oder brieflich an die Zei— tungen gehen würden, sei auch nicht groß; große Zeitungen bringen jetzt ihre meisten Correspondenzen telegraphisch; da verschwinde jener Unterschied fast ganz. Er wiederhole, es liege hier der Fall einer Censur vor, welche einem bestehenden internationalen Vertrage entschieden zuwiderlaufe. Gerade weil das Tele— gramm ins Ausland habe gehen sollen und er nicht wolle, daß man dort der deutschen Telegraphenbehörde solche Ver⸗ stöße vorwerfen könne, solle der General⸗-Postmeister seine Beamten anweisen, sich künftig streng an den Wortlaut des Art. zu halten.

Darauf erwiderte der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts, Dr. Stephan, Folgendes:

Meine Herren! Ich möchte diesen Ausführungen nur die ganz bestimmte Berufung auf den unzweideutigen Inhalt des Art. 7 des , entgegensetzen.

8s heißt:

Die hohen vertragschließenden Theile behalten sich die Befug— niß vor, die Beförderung eines jeden Privattelegramms zu verhin— dern, welches für die Sicherheit des Staates gefährlich erscheint, oder gegen die Landesgesetze, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt.

Wie der Herr Vorredner daraus deduziren kann, daß gerade solche Telegramme befördert werden müssen, das ist mir unerfindlich, meine Herren, in diese . des Staatsrechts bin ich mit meinem beschränkten Ministerverstande nicht eingedrungen.

Meine Herren! Das fragliche Telegramm würde mich. garnicht

enirt haben, ich kann ja einem solchen Telegramm sofort ein anderes bin lehr g gen und darin sagen: jenes enthält nichts, als eine völlig aus der Luft gegriffene Nachricht; es ist eine Lüge,

Insofern braucht ja ein Telegramm nicht zurückgehalten zu werden. Ich sehe aber von jenem einzelnen Falle hier völlig ab, obwohl ich die Ansicht nicht theilen kann, daß in der That Unregelmäßigkeiten bei dem Postbudget entdeckt“ seien. (Sehr richtig) Das klingt gerade so, als ob ich Ünregelmäßigkeiten begangen hätte. Das ist der Sinn jenes Telegramms, und insofern verstößt es gegen die öffentlich Ordnung (oho! links; sehr richtig! rechts.) meine Herren, Sie würden dasselbe Gefühl haben, wenn Sie an der Spitze einer solcher Verwaltung ständen und die große Veranwortlich= keit hätten, für so viele Beamte und für die Sicherheit des Dienstes zu sorgen. Denn das können Sie sich denken: wenn diese Ansicht, es seien an oberster Stelle Unregelmäßigkeiten vorgekommen die feinen Unterschiede des Budgetrechts macht ein Beamter nicht; er liest nur die einfache Thatsache oder vielmehr Nichtthatsache, die telegraphirt wird, und sagt sich: wenn das da oben geschieht, brauchst du deinen Dienst auch nicht treu und gewissenhaft zu erfüllen; das sind die bedenklichen Folgen. Und wenn Sie das nicht passiren lassen wollen, daß so etwas gegen die öffentliche Ordnung verstößt, wie steht es dann mit der guten Sitte? Eine Lüge ist gegen die gute Sitte, und das ist eine Lüge, die da telegraphirt worden ist.

Nun möchte ich noch eins erwähnen, was die Entscheidung darüber betrifft, ob das Telegramm im internationalen Verkehr zulässig ist oder nicht. Da ist es eine überwiegende Praris, seit 1850, seisdem überhaupt die Telegraphie besteht, daß in allen solchen Fragen, nicht blos für die Zurückwelsung der Telegramme, sondern auch Fragen der Taxirung ꝛc. lediglich zunächst die Ansicht des absendenden Amts entscheidet.

Nun steht dem Beamten, wenn er zweifelhaft ist in vielen

gesendet werden di

6 22 3 ** —— 36 Beamte jiwerfelbdast nt,

Postdirektion auch noch jweifelt noch nicht vorgekommen ist, Reichs · PRs“isro2imt und n also, daß alle möglichen Garantien und daß die Freibeit des Verk die dringende Rũcksicht f

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meister hätte es ruhig bei seiner er

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Sache keinen Dienst geleistet. Es seien in

mäßigkeiten vorgekommen (Widerspruch rechts) ei richtige Wort; und diese Unregelmäßigkeiten seien

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en. Das Telegramm enthalte also zwar einen übertriebenen und gesärbten, aber im Grunde wahren Sach— verhalt. Wenn der Inhalt der öffentlichen Ordnung wider— sprechend gefunden werde, wie finde man denn die Artikel der „Kreuzzeitung“ und der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“, welche beide die Frage besprechen, ob Hrn. von Kameke's Stellung erschüttert sei; und dürfe das nicht telegraphisch ver⸗ breitet werden? Zu Beschwerden hätten die Interessenten bei unterdrückten Telegrammen deshalb keine Veranlassung, weil die Bese werden doch keinen Zweck mehr haben würden, nachdem die Depesche einmal konfiszirt sei. Wenn man nun gar die Telegramme, betreffend die Nachricht des „Standard“ und betreffend die Kieler Forts für gefährlich halte, dann köänne man bald dahin kommen, daß man wie in früheren Zeiten die Druckerschwärze als staatsgefährlich ansehe, oder daß die Post solche Zeitungen nicht mehr verbreiten wolle, welche etwas Unangenehmes für den Reichskanzler enthalten. Wenn die Zeitungen Lügen brächten, sei es stets ihr eigener Schaden; übrigens, warum lasse man denn die Wolff— schen Telegramme so ungehindert passiren? Habe nicht das Wolffsche Telegraphenbüreau fortwährend die ver— logensten Nachrichten über Wahlen gebracht? Seien nicht die Wolffschen Telegramme über die Reichstags— verhandlungen sehr oft völlig salsch und entstellt? Es sei freilich bekannt, daß das Telegraphenamt vom Preßbureau abhängig sei, daß es erst immer an die Wilhelmsstraße tele— graphire, ob dies oder jenes Telegramm passiren könne. Die Beamten geständen das ja selbst zu, wenn sie immer vor der Annahme von Telegrammen sagten: „sie wollten erst drüben noch einmal anfragen.“ Was habe man ferner mit der Unterdrückung der Depesche erreicht? Gerade dadurch habe man die Sache erst sensationell gemacht, und für die Oeffent— lichkeit aufgebauscht. Die alte Telegraphenordnung von 1851, also der schlimmsten Zeit der Reaktion, sei wenigstens konse⸗ quent; sie habe chiffrirte Depeschen verboten. Jetzt seien letztere erlaubt. Setze man nicht also mit der Depeschencensur geradezu eine Prämie darauf, daß man zu Chiffren greife, und da dann viel schlimmere Dinge depeschire. Außerdem über⸗ nehme die Regierung, wenn sie lügenhafte Telegramme unterdrücke, eine gewisse Verantwortlichkeit für die Richtigkeit des In⸗ halts der passirenden Depeschen. Das Publikum sage: „Die und die Depesche habe das Telegraphenamt nicht konfiszirt, also werde der Inhalt richtig sein.“ Man erreiche also gerade das Gegentheil von dem, was man erreichen wolle; man be— fördere die Verbreitung falscher Meinungen in der Oeffent— lichkeit. Er bitte also, von einem System Abstand zu nehmen, welches er nur als einen Ueberrest aus der Zeit bezeichnen in. wo die modernen Verkehrsmittel als verdächtig gegolten ätten.

Der Abg. von Kardorff legte entschieden Verwahrung da⸗ gegen ein, ob bei der Postverwaltung Unregelmäßigkeiten entdeckt seien. Das Gegentheil sei der Fall, wie ihm alle Mitglieder der Budgetkommission bezeugen könnten. Es sei ausdrücklich anerkannt worden, daß eine konstante Praxis in einem bestimmten Punkte bei der Verwaltung bestanden habe, nur diese Praxis zu ändern bezweckten die eingebrachten Resolutionen. Nach seiner Auffassung habe bei allen drei hier ewähnten Depeschen der betreffende Beamte völlig richtig gehandelt. Das erste Telegramm sei geeignet gewesen, die Disziplin unter den Postbeamten zu untergraben; die zweite Depesche habe doch von politischen Dingen gehandelt und, wie die dritte Depesche, sollte sie doch nur einer faulen Börsen— spekulation wegen befördert werden. Wie wolle man denn die Kontrole des Depeschenverkehrs anders einrichten, als indem man den Beamten eine gewisse diskretionäre Vollmacht gebe? Wolle man etwa einen besonderen Gerichtshof einsetzen, der entscheide, ob dies oder jenes Telegramm passiren dürfe? Es gebe eben keinen anderen Weg, als den von der Ver— waltung befolgten. Auch seien Beschwerden sonst nicht vor— gekommen, so daß er wohl mit Recht annehmen könne, die Linke habe sich bei ihrem heutigen Angriff auf die Postver— waltung nicht mit Ruhm bedeckt.

Der Abg. Dr. Majunke erklärte, in der That sei der Ausdruck „Unregelmäßigkeiten“ auf die Post nicht anwendbar. Denke man sich einmal, was das hier gebrauchte Wort in der Uebersetzung des Parlamentsberichts bedeute. Man müsse im Auslande denken, es seien Defraudationen vorgekommen, während alle Parteien doch überzeugt seien, daß nicht die ge⸗ ringste solche „Unregelmäßigkeit“ vorgekommen sei. Gerade der Ausdruck sei in seiner Zweideutigkeit perfide. Der Zweck des Telegramms wegen der Kieler Forts nach Amsterdam sei derselbe gewesen, wie der der Nachrichten über die Cimbria an der Hamburger Börse: es sei lediglich ein Börsenmanöver gewesen! Lese man nicht täglich Depeschen, die nur darauf berechnet seien, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen? Er halte es ganz für recht, daß die Postverwaltung die Prüfung über die boöna oder mala sides anstelle. Der „Standard“, das größte Spekulationsblatt der Welt, an den jene Nachrichten gerichtet gewesen seien, bringe woöchent— lich eine erlogene Nachricht aus dem Vatikan. Der „Stan⸗ dard“ habe die Antwort des Papstes auf das Anschreiben des Kaisers eher gebracht, als sie überhaupt erlassen gewesen sei. Man könne ihm, der er fünfzehn Monate im Gefängnisse ge— sessen habe, sicher ein unparteiisches Urtheil zutrauen. Mit den Beschwerden, daß die Depesche keine bewußte Unwahr— heit“ gewesen sei, werde die Linke bei keinem Areopag Deutschlands Gehoör finden. Er, der er doch zur Opposition

gehöre, konne konstatiren, daß er noch ganz andere Depeschen.