ring, in den als Stein zum Siegeln eine Münze aus der Zeit der Constantine gefaßt sst. Bei Blankenburg ferner hat dermaleinst ein großer Ur das Unglück gehabt, im Moor zu versinken oder mit dem Eise einzubrechen; seine ansebnlichen und stattlichen Hörner sind im vorigen Jahre wieder zu Tage gefördert worden. In derselben Gegend haben sich auch verschiedene Hirschstangen gefunden. In der Jüdenstraße haben fich abermals Hörner von einer kleinen, noch nicht näher be— kannten Rinderrasse gefunden, am Spittelmarkt eine Mürze von Marc Aurel, sowie ein riesiger Bärenzahn. Auf dem Terrain der Hygiene ⸗Ausstellung sind ganze Reihen von Skeletten und Schädeln ausgegraben worden, obne Särge, ohne Kleider reste, ohne Knöpfe ꝛc. Sämmtliche Schädel rühren jeden falls aus der Zeit von 1813— 15 her, und namentlich in der Gegend der Ulanenkaserne große Lazarethe waren, die hier ihre Todten, Russen und Franzosen, begruben. Bei der Lessingbrücke, in Bellevue 2c. finden sich vielfach Wendenscherben. In der Schillstraße hat sich im Alluvium Bernstein gefunden, der also zum dritten Male umgelagert war. Bei Schöneberg im Akazienwäldchen haben sich Grubenwohnungen gesunden aus germanischer Zeit mit Bron zeresten, untermischt mit Eisen. In Wilmersdorf ist eine 23 elegant ge⸗ formte Urne, ein sogenanntes , r,, wohl erhalten gefunden. worden; dasselbe ist ohne Drehscheibe hergestellt. In Charlottenburg hat Werner Simens auf seinem Grundstücke ein großes Gräberfeld aufge⸗ deckt mit über 100 Urnen, die jedoch, obwohl sie auch Menschen⸗ knochen enthalten, nur dürftige Beigaben und eine ziemlich rohe Ge— stalt haben. In Spandau endlich ist man hei Fundamentirung eines Pulvermagazins auf einen großen Pfahlhau gestoßen, der wunderbare Sachen, Bronzegegenstände ꝛc. enthielt. Der Burgwall bei Span⸗ dau endlich enthält viele ornamentirte wendische Scherben, die alle auf der Drehscheibe gemacht sind. Merkwürdigerweise hat sich da⸗ selbst auch eine Kachel aus einem sogenannten Lutherofen gefunden. An der Havel, auf Pichelswerder ꝛc. finden sich vielfach bronzene Gegenstände.
Ausstellung von Zimmereinrichtungen zum Preise von 350 96. ö
Mit nicht geringer Spannung ist in den Kreisen, die sich für die Entwickelung unseres Kunstgewerbes interessiren, die Ausstellung er⸗ wartet worden, deren sich seit einigen Tagen die Stadt Halle erfreut. Als der dortige Kunstgewerbeverein, unterstützt durch einige angesehene Einwohner, welche für eine Anzahl von Prämien Beträge von je 1065 S6 zur Verfügung stellten, im Oktober v. J. durch ein Preis⸗ ausschreiben zur Einsendung von Zimmereinrichtungen für die be⸗ scheidensten bürgerlichen Verhältnisse aufforderte, den Maximal ⸗ Ver⸗ faufspreis für die gesammte Ausstattung auf 350 M festsetzte und die Konkurrenten ausdrücklich verpflichtete, auch weitere Bestellungen auf die von ihnen eingesandten Arbeiten zu diesem Preise auszuführen, wurde das Beginnen des Vereins vielfach als völlig aussichtslos be— trachtet. Um so überraschender ist es, daß zu der Konkurrenz nicht weniger als vierzehn Arbeiten aus Halle selber, sowie aus Berlin, Frank furt a. M., Leipzig. Magdeburg, Ostrgu, Chemnitz und Altenburg eingingen. In der Aula und den anstoßenden Räumen der Bürger⸗ schule zu Halle wurden für dieselben ebenso viele Kojen mit tapezierten Wänden, mit Fenstern und Decken hergerichtet, so daß die Ausstellung vierzehn vollständig möblirte Zimmer umfaßt, deren jedes mit Sovha und Ausziehtisch, mit sechs Stühlen, mit einem Näh⸗ tisch vebst Fußbank, mit einem Kleiderschrank und einer Kommode mit Auffatz und Schreibplatte, mit Bücherbrett, Spiegel, Uhr, Tep⸗ pich und Fenstervorhängen ausgestattet und meist auch in anspruchs⸗ sofer Weise mit dem sonst noch erforderlichen Hausrath versehen ist. Mag simmerkin das eine oder andere Mobiliar die Mög⸗ lichkeit der Ausführung zum Preise von 350. 460 bezweifeln lassen, so ist doch durchweg eine Grenze eingehalten, wie sie dem Bedürfniß der weitauß breitesten Schichten unserer Bevölkerung entspricht. Mit dem glänzenden Erfolg seines Unternehmens hat sich somit ein rühriger Provinzialverein das nicht zu unterschätzende Verdienst er⸗ worben, den denkbar anschaulichsten Beweis dafür zu liefern, daß sich, ganz im Gegensatz zu der voch immer vielfach herrschenden Auf⸗ fassung des Kunstgewerbes als einer nur für den Begüterten exiftirenden Luxusindustrie, auch für den auf. Vermeidung jedes kostspieligen Aufwandes angewiesenen Mittelstand, für den Gewerb⸗ treibenden, den kleinern Kaufmann, den Beamten, den Volks— schullehrer u. s. w., ein künstlerisch veredeltes Heim schaffen läßt, wie es übrigens in der hier auftretenden einfachen Erscheinung selbst manchem Angehörigen der besser situirten. Klassen genügen dürfte. So gewinnt die Ausstellung schon im. Hinblick auf den fittlichen Einfluß, der dem Gefallen an der behaglich anmuthen⸗ den Häuslichkeit beizumessen ist, eine sehr gewichtige Bedeutung. Aber auch abgesehen hiervon, ist sie an sich in hohem Grade erfreulich und
lehrreich. Wie sie als Ganzes die Fäbigkeit unseres neu erstarkten Kunstgewerbes darthut, sich im besten Sinne des Wortes populär zu machen und damit den sicheren Boden dauernd gesunder Entwickelung zu gewinnen, so bietet sie im Einzelnen fast ausnahmslgs gnerkennens. werthe, zum Theil sogar außerordentlich glückliche Leistungen dar. Während böchstens zwei oder drei Zimmer sich als im Wesentlichen verfehlt bezeichnen lassen, begegnet der Beschauer im Uebrigen durchweg anregenden Arbeiten und in jedem Zimmer wenigstens dem einen oder dem anderen Stück, das mit der durchgehenden Solidität der Aus⸗ führung zugleich eine ost vorzüglich gelungene originelle Komposition verbindet Interessant ist es dabei, daß gerade der . schwierigere Aufbau der Kommode mit Aufsatz und Schreibplatte (zu durchschnittlich 80 ÆM eine Reibe der gefälligsten n gefunden hat. Sehr tüchtige Stücke finden sich ferner unter den usziehtischen (36 M und, was als besonders schätzbarer Gewinn zu betrachten ist, unter den Stühlen (96 A), von denen einige als mustergültige Vorbilder dienen können. Auch der Kleiderschrank (40 6), erscheint meist als an · sprechende Leistung, und ebenso glücklich wirken die Spiegel in einfach profilirten Holzeinfassungen, die den wohlthuendsten Gegensatz gegen die Aufdringlichkeit des noch heut nicht ganz verschwundenen grob⸗ naturalistischen Goldrahmens bilden. Schwieriger. ist es meist ge⸗ fallen, das Sopha in eine der Bequemlichkeit leidlich genügende stil⸗ volle Gestalt zu bringen, und auch die Versuche, den Nähtisch in origineller Weise auszubilden, lassen nicht selten zu wünschen übrig, während die Uhr (20 ) mehrmals sehr geschickt in die Gesammt⸗ komposition hineingezogen und mit den einfachsten Mitteln zu einem reijvollen Schmuckftück des Zimmers gemacht worden ist.
New⸗Pork, 25. Februar. (W. T. T) Der Dampfer ‚RepubliLd n hat den auf der Fehrt von Liverpool nach Boston be⸗ griffenen Dampfer Glamorgan“ am 16. 8. M. als Wrack an⸗ getroffen und die Ueberlebenden von den Passagieren und von der Mannschaft des ‚Glamorgan“ hierher gebracht. Der Kapitän, der weite Offizier, zwei Matrosen und zwei Passagiere des. Glamorgan“ sind bei dem von demselben erlittenen Unfalle ums Leben gekommen. — Die hier eintreffenden Dampfer berichten von Eisbergen, welche sie auf der Fahrt angetroffen haben.
Im Wallner-Theater trat am Sonnabend nach jahrelan⸗ ger Fause Hr. Carl Helmerding, dessen Name mit der Neueröffnung dieser Bühne unauflöslich verknüpft ist, als Gast cuf,. Er wählte eine seiner durchschlagendsten Rollen, den „Cäsar Wichtig“ im Regiftrator auf Reisen! für,. seine, erste Gast⸗ vorstellung. Das Haus war natürlich vollständig ausver— kauft und begrüßte den beliebten Komiler mit lauten Beifalls— bezeugungen; ein großer Lorbeerkranz gab überdies der allgemeinen Verehrung Ausdruck, welcher sich der Künstler beim Berliner Publikum erfreut. Hr Helmerding hat während der langen Pause im Dienste der komischen Muse nichts von seiner. Spielgewandtheit, in geistiger wie in körperlicher Hinsicht; eingebüßt; er gab Ten alten Registrator zeitweise mit solch rührendem Ausdruck der Be⸗ scheidenheit und dann wieder mit solchem, drastischen Uebermuth, wenn es sich darum handelt, das Gefühl; der Freiheit und Ungebundenheit drastisch zum Ausdruck zu bringen, daß, sich das Ganze zu einer glänzenden Leistung gestaltete. Die übrigen Mitglieder, allen voran Hr. Engels in seiner alten Rolle als ‚Zander“ schufen mit dem beliebten Gaste ein so vortreffliches Ensemble, wie man es selbst am Wallner ⸗-Theater nur selten findet. Die Rolle des Gerichts-Raths Heidenreich, welche bei der ersten Auf⸗ führung Hr. Meißner mit so reichem Humor ausgestattet hatte, gab diesmal Hr. Blencke mit nicht geringerem Erfolge. — Unausgesetzte Heiterkeit und lauter Beifall begleiteten alle Scenen der amüsanten Posse bis zum Schluß.
Am Montag, den 5. März. Abends 73 Uhr, findet im Saale der Sing akademie das 2. Abonnemente -Concert des Philhar⸗ monischen Orchesters unter Direktion des Hrn. Professors Rudorff statt. Auf dem Programm stehen: 1) Quverture zur Oper ‚Faust“, L. Spohr. 2) Adagio aus der C moll. Sinfonie, L Spohr. 3 Ouverture zu „Oberon“, Weber. 4 Sinfonie C-dur, Schubert, Billets zu 3 und 2 M sind in der Singakademie bei Hrn. Schaeff zu haben.
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Beiheft zum Militär Wochenblatt. 18353. 1. Heft. — Inhalt: Das russische Kavallerie ⸗Exerzierreglement. Im Auszuge be⸗ arbeitet von K.
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W ; * Inserate für den Deutschen Reichs« und Königl. Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
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1. Steckbriefe und Unt ersuchungs-Sachen.
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i ͤ sas tatie . Forladunger , and Grgesb an el. des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich 2. ,, Aufgebots, Vorladungen 3. ,, kJ reußischen Ktaats. Anzeiger: 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. J. Laterarische Anzeigen. Berlin 8W., Wilhelm ⸗Straße Rr. 32. 4. Verloo sung, Amortisatiop,. Zinszahlung 5. Thester- Anzeigen. 3. 8. w. Von öfsentlichen Papieren. 19.
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Inäuztrielle Etablissement,
L Ia der Börsen- Familien -Nachrichten. beilage. R= g
Beiheft zum Marine verordnungsbla tt. Nr. 41. — In- halt: Die Aufgaben des Sanitätsdienstes bei kriegerischen Expedi⸗ tionen in tropischen und subtropischen Gegenden von Dr. Braune, Marine⸗Stabsarjt. — Nachrichten von S. M. Schiffen und Fahr⸗ zeugen im Auslande. — Nachrichten vermischten J halts: Schiff bau. Maschinenbau. Von der italienischen Marine. Vermischtes. — Lite⸗ rarische Benachrichtigungen.
Monatsschrift für deutsche Beamte. 2. Heft. — Inhalt: Allerhöchste Anerkennung unserer Monatschrift. — An- gelegenheiten des Vereins: Bekanntmachungen der Direktion des Preußischen Beamten Vereins. — Rechtsverhältnisse der Beamten: A Gesetzgebung; Verordnungen; Eckenntnisse. B. Ab⸗ handlungen und Nachrichten über Fragen des Beamtenthums: Schnipsel aus Parlamentspapieren; Die Vorbildung für das höhere Schulamt; Rückblicke auf die Entwidelung der preußischen Staats⸗Bauverwaltung. — Abhandlungen und Aufsätze allgemeinen Inhalts: Zur Geschichte des preußischen Schulwesens im 18. Jahr⸗ hundert, von L. Jacobi. (Fortsetzung und Schluß von Heft I). Der Charakter der germanischen Mythologie, ursprünglich, idyllisch und episch, wie der der hellenischen, ist allmälig ein tragischer ge⸗ worden. Von Professor Dr. Felir Dahn. Der Preußische Finanz⸗ minister Maaßen. Physiologie. des französischen Beamten. (Fort- setzung von Heft I). — Vermischtes: Vermächtniß des Schuhmachers Degen. Wie man vor 60 Jahren über Eisenbahn und Zollverein dachte. Als der Staatskanzler von Hardenberg 2c. Die Kunst zu fragen. Labor voluptasque. — Sprechsaal: Anfrage wegen der sozialpolitischen Gesetze. — Bücherschau. — Inhalt der Beilage: Vakanzenliste: A. für Justiz⸗, Verwaltungs⸗, Kommunal- und Privat⸗ beamte; B. für Geistliche, Lehrer, Aerzte z. — Inserate.
Preußische Jahrbücher. Einundfünfzigster Band, zweites Heft. Februar 1883. — Inhalt: Die agraren Verhältaisse in den rufsischen Ostseeprovinzen von der Brüggen). — Einige Bemerkungen über unser Gymnasialwesen. (Heinrich von Treitschke) — Zum 6. April 1883. Raphael und das neue Testament. (Herman Grimm). — Der Verfall der Republik in Frankreich. (Politische Correspon⸗ denz) — Notizen. Max Duncker. Julian Schmidt) — Zum Jubiläum eines Dantegegners. .
Deutsche Landwirthschaftliche Pfs e sse Nr. 15 — Inhalt: Das Wirthschaftesystem in Lupitz. Von Prosessor Dr. Drechsler⸗ Göttingen. — III. Session der 11. Sitzungsperiode des Königlichen Landes ⸗Oekonomie⸗Kollegiums, 1883 — Hauswirthschaft. Wirth⸗ schaftszplaudereien für Landwirths frauen. — Jagd. — Sprechsaal. Antworten: Sommerroggen. Düngerstreumaschine von Jaeschke. Be⸗ nehmen eines Jägers auf fremdem Terrain. Weizen nach Samen⸗ und Futterklee. Feldeisenbahnen. Leinsamenfütterung. Saatquantum bei früher oder später Aussaat. Maul⸗ und Klauenseuche. Be⸗ rieselung mit Fruchtwasser aus einer Stärkefabrik. Große Feuchtig⸗ keit im Eiskeller. Fragen. — Deutscher Reichstag und preußischer
Landtag. — Generalversammlung des Vereins der Spiritusfabri⸗ kanten in Deutschland. — Peluschke (Sanderbse) Von Döhn⸗ Roppuch. — Zur Vertilgung der Tecken. Von Flittner-Neidfeld. — — — Landwirthschaftliche Lehranstalten. — Handel und erkehr.
Friedreichs Blätter für gerichtliche Medizin und Sanitätspolizei. Heft II. — Inhalt: Nachruf für Prof. Dr. C. von Hecker, Ober-⸗Medizinal-⸗Rath und, Prof in München. — Chemische Untersuchung eines angeblich colchicinhaltigen Bieres. Be⸗ fangenes Urtheil und falsche Schlüsse aus vorgefaßter Meinung. Von Ober ⸗Medizinal Rath Prof. Dr. LS. A. Buchner in München. — Mord oder Todischlag. Zweifelhafter Geisteszustand. (Psychischer Entartungszustand. Chorea. Krankhafte Affekte) Gutachten der Grazer medizinischen Fakultät. Mitgetheilt von Prof Dr. von Krafft= Ebling. — Schändung. Zweifelhafter Geisteszustand. Keine Geistes⸗ krankheit. Mitgetheilt von Prof. Dr. von Krafft -Ebing in Graz. — Simulation von Blödsinn Seitens eines zur Todesstrafe verurtheilten Mörders. Mitgetheilt von Prof. Dr. von Krafft-Ebing in Graz. — Mittheilungen aus der gerichtsärztlichen Praxis. Von Dr. Kuby, Königlicher Landgerichts. und Ober -Stabsarzt in Augsburg. — Ge— richtlich⸗psychiatrische Mittheilungen von Dr Friedrich Zierl, Assistenz⸗ arzt der Kreis⸗Irrenanstalt Kaufbeuren. (Forts) — Referate.
Politische Gesellschaftsblätter. 18. Heft. — Inhalt: Was haben wir von Frankreich zu erwarten? — Die deutsche Forst— wirthschaft. — Vermischtes. — Correspondenz.
— 19. Heft. — Inhalt: Die agrarischen Versammlungen. — Die deutsche Forstwirthschaft. VI. — Der landwirthschaftliche Credit. J. — Dem Andenken Richard Wagners. — Eine Petition an das Herrenhaus. — Vermischtes. — Correspondenz.
Diphteritis. Erfahrungen aus der Praxis über Wesen, Ent— stehung und Behandlung von Dr. G. F. Wachsmuth. 2. Auflage. Leipzig, Woldemar Urban. Preis 89 .
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Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Bütt ier C Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗ Bureaux.
Fabriken
Gtectbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. (9114) K. Amtsgericht Ludwigsburg.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Alle, welche daran ECigenthums⸗, Näher lehenrecht⸗ Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Fidel liche, fideikommissarische, Pfand- und sonstige dingliche
Schmid früheren Stationsgehülfen in Zuffenhausen, Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungzen
welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im
Unterschlagung im Amt (8. z51 St. G. B.) ver-Jobigen Termine anzumelden und die darüber lauten;
hängt. Es wird ersucht, denselben festzunehmen und den Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß
Jansen.
Julius Spies zu Barmen und der Caroline, geb. la Turguie d' Europe: Les porteurs de eer- Bongardt, daselbst, bisher bestandene eheliche Güter- titicats délivrés en échange des Lots Tures amor- gemeinschaft mit Wirkung seit dem 27. November tis depuis le 1 janvier 1882 sur lesquels un äà- 1882, für aufgelöst erklärt worden. Der Landgerichts⸗-Sekretär:
compte de 25 0 a déjà été pays, sont pré venus que le solde de 33 os0 qui leur revient pour com- pléter leur qnote-part sur les re venus de l'exer-
in das Amtsgerichts gefängniß zu Ludwigeburg ab im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß (2102)
zuliefern. Ludwigsburg, den 24. Februar 1883. zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe. Goslar, den 3. Februar 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. Avis! . Par décision du Conseil d' Administration de la Dette Publique Ottomane, les intéréts schus an durant ia périgde du 1 octobre 1875 au 31 dè, 113 mars prochain sur les Emprunts Ottomans cembre 1881, inc'nsivement, sont pré venus qu'il et la Dette Gén6srale ainsi que les sommes leur sera pays à Constantinople par la Banque revenant aux Obligations des Chemins de Fer de Impériale Ottomane, selon avis spécial de sa part la Furquie d'Europe (Lots Tures) d'après l'ar- et à partir du 1/13 mars prochain, un à compte tiele XIII. du Decret Imp rial du S/ 20 Decembre de 3 90K sur la valeur établie aux tirazes de leurs 1881, seront payès au taux de 1' oo par an sur titres à valoir zur le 20 oο presorit par le Dècret le capital indiquè dars le tavleau annezs au Impérial du 8/20 décembre 1881. article XIII.
Königliches Amtsgericht. Amtsrichter: Walser. Beschreibung: Alter 2ũz Jahre, Größe 1 m 68 em, Statur kräfsig, Haare blond, beleibt und stramme Haltung, Bart, blonder Schnurrbart, Gesicht ge— sundes Aussehen. 19119
oem! Verkaufs⸗Anzeige nebst Ediltalladung.
In Sachen
geb. Dröge, zu Oker,
2) des Schlossers Louis Dröge zu Osnabrück, 3) der unverehelichten Johanne Dröge zu Oker,
Gläubiger,
gegen
1) den Schlachtermeister Wilhelm Kramer zu Goslar, [9120 2 dessen Ehefrau Minna, geb. Grebe, daselbst,
Schuldner,
uche vom Marktstadtriertel suh Nr. 82 registrirte
Wohnwesen, bestehend aus einem zweistöckigen, der Klagezustellung, den 27. Novemb er 1882, für
3 Stuben, 4 Kammern, 2 Küchen, Keller und aufgelöst erklärt worden. ; . . 2 Der Landgerichts-Sekretär:
Bodenraum enthaltenden, im Erdgeschoß mit Wasser⸗ leitung versehenen Wohnhau se mit Stallgebäude ꝛc.
und Hofraum zwangsweise in dem dazu auf Donnerstag, den 12. April d. J., 9117 Mittags 12 Uhr,
Bekanntmachung. ö
Durch Urtheil der II. Civilkammer des König lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 3. Februar 1883 ist die zwischen den Ehele uten Bauunternehmer . e i . ue , r g ; : macherin Bertha, geb. Flehinghaus, daselbst, bis—⸗ 1) der Chefrau des Portiers Hasenbalg, Dorothee, her bestandene Gütrgemeinschaft mit Wirkung vom 28. November 1882 für aufgelöst erklärt worden. Der Landgerichts ˖Sekretẽr.
. Bekanntmachung. Durch Urtheil der 11. Civilkammer des König lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 3. Februar ! i soll das den letzteren gehörige, in hiesiger Stadt an 1885 ist die zwischen den Ehelcuten Kaufmann s'stacsetzt worden und kann vom, 15. März er. der oberen Mühlenstraße, unter Rr. 3 jwischen Wilhelm Borbet in Barmen und der geschäftslosen
rehe und stein belegene, im hiesigen Hypotheken Marie, geb. Schluck, daselbst bisher bestandene gesetz⸗ adenschein werden. Der nden kö Ken hrt siche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage netes Nummernverzeichn ß mit Namentunterschrift des Besitzers beizufügen. 2 Die neuen Couponbogen können gegen Auslieferung der alten Talons, denen, wie bei den
Dividendenfchinen ein Rummernverzeichniß beizufügen ist, in unserm Centralbüreau hier, erhoben werden. Magdeburg, den 22. Februr 1883.
Bekanntmachung. .
— Durch Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert Landgerichts zu Elberfeld vom 3. Februar 1883 werden. ist die zwischen den Eheleuten Spezereihändler
Buchholz.
Déeret Impèérial susvisé.
Jansen.
Jansen.
Opligations des Chemins de Fer de
cice 1882 — 83, conformeément à l'article XIII. du Décret Impériale du 8/20 décembre 1881, sera
Conseil d Administration de la Dette pays par la Banque Impériale Ottomane à Con- Publique Ottomane.
stantinople et à Etranger à partir du 113 mars 1883. Les portéurs de Lots Tures sortis anx tirages
3 Constantinople, le 18 février 18383.
fal eh! Allgemeine Gas⸗Actien⸗Gesellschaft zu Magdeburg. Die Dividende für das Geschäftsjahr 1882 ist auf acht Prozent gleich Verundzwanzig Mark pro Actie
ab, ber den Herren Zuckschwerdt & Beuchel hier, Herrn
S. Bleichröder in Berlin und, soweit deren Mittel reichen, auch bei unseren Anstaltskassen gegen Aus⸗ sieferung des Dividendenfcheines Nr. 25 erhoben werden. Den Dividendenscheinen ist ein arithmetisch geord⸗
N.
Bet he.
Redacteur: Riedel. Berlin: Verlag der Expedition (Kessel.) Druck: W. Els ner.
Vier Beilagen
(einschließlich Börsen⸗Beilage). (2423)
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
M 49.
Berlin, Montag, den 26. Februar
1883.
— —
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 26. Februar. Im weiteren Ver⸗ lau fe der vorgestrigen (364 Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Fesistellung des Staats haus⸗ halts-Etats pro 1883,84, und zwar mit dem Etat des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Me⸗ k (dauernde Ausgaben Kap. 117) ortgesetzt.
Beim Titel 38 (Bisthum Gnesen und Posen) dankte der Abg. Dr. von Jazdzewski dem Abg. Windthorst, daß derselbe für die berechtigten Wünsche der katholischen Polen eingetreten sei, die mit dem Abg. Windthorst in allen kirchenpolitischen Fragen zusammengehen würden. Seit dem letzten Gesetz, betr. die diskretionären Vollmachten, sei jetzt fast ein Jahr vergangen, und noch immer sei der erzbischöfliche Stuhl von Gnesen und Posen unbesetzt, und der Erzbischof vertrieben. Anstatt des rechtmäßigen Bischofs habe die Diözese Gnesen⸗Posen eine kulturkämpferisch angelegte Behörde erhalten, die denn auch die Wirkung erzielt habe, daß seit Entstehung der Maigesetze in dieser Diözese 164 Pfarrer vertrieben seien, und über 276 000 Seelen keine Seelsorger gehabt hätten. Am schwersten laste jedoch diese Verwaltung auf der Diözese bezüglich des Vermö- gens derselben. Es sei nicht zu verkennen, daß in letzter Zeit eine Milderung im Vorgehen der Behörden für die Vermögensverwaltung eingetreten sei, eine Milderung, die sich schon in den letzten Monaten unter dem Regiment des Ministers Falk bemerkbar gemacht, die unter dem Minister von Puttkamer stets gewaltet habe, unter dem jetzigen Minister aber ein Ende gefunden habe. Er mache den Minister von Goßler dafür verantwortlich, daß die Ver⸗ mögensverwaltung in der Diözese Gnesen⸗Posen in einer Weise vorgenommen werde, die weder dem Staate noch der Kirche nützen könne. Namentlich der kulturkämpferische Staats— anwalt Perkuhn habe sich die Mißgunst der von seiner Ver⸗ waltung betroffenen Kreise zugezogen, dieser Mann sei sogar so weit gegangen, die Alluren einer bischöslichen Behörde anzu— nehmen. Die Diözese Gnesen⸗Posen sei während des Kultur⸗ kampfes durch die Sperre und durch Geldstrafen, welche man den Geistlichen für die Ausübung ihrer Funktionen auferlegt habe, um 1 750 000 M6 gekürzt worden, weil sich der dortige Klerus nicht unbedingt den Maigesetzen unterworfen habe. Redner beklagte sich über die vom jetzigen Minister beliebte rigorose Ausführung der Maigesetzgebung, und hob besonders hervor, daß selbst die Niederlassung von Schwestern zweier Krankenpflegeorden, die doch vom Ge— setze erlaubt sei, vom Minister wiederholt verboten sei. Auf ein Gesuch, welches er in einer solchen Angelegenheit an die Regierung gerichtet habe, sei ihm Seitens der— selben geantwortet, der Kultus-Minister könne die Nieder— lassung der Ordensschwestern nicht gestatten, da ein Be⸗ dürfniß nicht vorliege. Was verstehe denn der Minister unter Bedürfniß? Das Bedürfniß bestehe in jeder Stadt, in jedem Dorfe, denn Kranke und Arme gebe es überall, und diese Schwestern entwickelten, wie allbekannt, eine segensreiche Thätigkeit weit über ihr Ordenshaus hinaus. Redner kam schließlich noch einmal darauf zurück, daß die noch immer über die Erzdiözese Gnesen⸗Posen verhängte Temporaliensperre den staatsrechtlichen durch feierliche Verträge verbrieften An⸗ sprüchen der Bevölkerung hohnspreche.
Hierauf ergriff der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten von Goßler das Wort:
Meine Herren! Es ist keine leichte Aufgabe, auf diese große
Anzahl von Einzelfragen sofort zu antworten, ich will aber, um mir nicht wieder Vorwürfe zuzuziehen, wie der geehrte Herr Redner sie soeben gemacht hat, versuchen, möglichst im Anschluß an die von ihm beobachtete Ordnung auf seine Anträge einzugehen. Ich scheide davon nur aus die Bemerkungen aus dem vorletzten Theile seiner Ausführungen, be ⸗ treffend die Thätigkeit der Ordensgenossenschaften für die Kranken⸗ pflege. Ich werde darauf bei anderer Gelegenheit, bei der Berat hung des betreffenden Spezialetats zurückzukommen Gelegenheit haben und muß die Beantwortung auch deshalb bis dahin verschieben, weil — das hat der Herr Vorredner im Eifer der Rede verschwiegen, — weil nicht ich allein, sondern der Kultus-Minister und der Minister des Innern gemeinsam verfassungsmäßig zur Rwehandlung dieser Angelegenheiten berufen sind. Ich werde demgemäß in Bezug auf diese Vorwürfe Veranlassung nehmen, seiner Zeit den Herrn Minister des Innern zu iter uns seine Gegenwart selbst oder durch einen seiner Räthe U enten. ⸗ Im Eingang seiner Rede erhob der Herr Abgeordnete eine Reihe von Vorwürfen gegen die Beamten, welchen früher die Vermögens⸗ verwaltung in vakanten Bisthümern übertragen war. Namentlich richtete er diese Vorwürfe gegen den Hrn. Geheimen Regierungs⸗Rath von Schuckmann, vormals Kommissarius für das Fürstbisthum Breslau. Ich muß es mir versagen, bei diesem Punkt, den ja auch der Herr Vorredner nur gestreift hat, auf Einzelnheiten einzugehen. Der Herr Abgeordnete wird aber mit mir übereinstimmen, daß, wenn so ehrende Änerkenntnisse über treue Pflichterfüllung preußischer Beam⸗ ter, welche in ungewöhnlich schwere Aemter gestellt waren, Seitens der Kapitularvikare und Bischöfe ausgesprochen werden, wie schon im vorigen Jahre hier mitgeiheilt sind, ich mich bei diesen Zeug—⸗ 6. auch seiner abweichenden Meinung gegenüber beruhigen kann Und muß.
nh egehengd auf den von dem Herrn Abgeordneten wiederholt angegriffenen Hrn. Regierungs⸗Rath Perkuhn, den Kommissarius für die bischöfliche Vermögensperwaltunß in der Erzdiözese Gnesen⸗ Posen, kann ich das ehrende Zeugniß, welches ich im vorigen Jahre ausgesprochen habe, in vollen Maße aufrecht erhalten und muß vor allen Dingen erklären, daß er nicht, wie der Herr Ab— geordnete es vorgeführt hat, ein „kulturkämpferisch angelegter Staatsanwalt“ ist, sondern ein Königlich preußischer Beamter, wel⸗ cher ein großes Maß von Pflichten auferlegt bekommen und mit Ge— wissenhaftigkeit ausgeführt hat. Der Herr Abgeordnete hat selbst anerkannt, daß der Hr. Regierungs⸗Rath Perkuhn in bureaukratischer Beziehung gut verwaltet. Das ist aber gerade bei seinem Pflichten⸗ kreis die Hauptfache, und wenn er seine Pflichten treu erfüllt, so ver ⸗ dient er in vollem Maße Anerkennung und nicht die Angriffe, welche gegen ihn gerichtet sind. ; .
Der Herr Abgeordnete glaubt, die Angriffe darauf stützen zu kön⸗ nen, daß er dem Hrn. Regierungs⸗Rath Perkuhn vorwirft, derselbe nehme die Allüren der bischöflichen Behörde an und gerire sich als geisftlicher Oberer. Ich kenne die betreffende Verfügung nicht, die der Herr Vorredner im Auge gehabt hat, aber möglicherweise liegt doch auch seinerseitz ein Mißrerständniß vor. Die Grundlage, auf der die
Thätigkeit der Kemmissarien für die Vermögensverwaltung in den erledigten Bisthümern beruhte, sind im 5. 9 des Gesetzes vom 24. Mai 1864 gegeben, da ist ausdrücklich gesagt: ; Der Kommissar vertritt den bischöflichen Stuhl als solchen in allen vermögensrechtlichen Beziehungen nach außen. Andererseits sagt aber das Landrecht, welches ja in dieser Be—⸗ ziehung die maßgebende Grundlage bildet, im 8 182 Th. II. Tit. II: ö. Das Kirchenvermögen steht unter der Aufsicht der geistlichen ereꝛ:.
Es ist also von vornherein nicht nur durchaus möglich, sondern kaum zweifelhaft, daß der Kommissarius die im Gesetz vorgesehene Bestätigung und Aufsicht, welche den geistlichen Oberen über die kirchliche Vermögensverwaltung zusteht, für sich beansprucht hat. In die Lage, diese Funktion auszuüben, wird er vielfach gekommen sein, da er das kompetente Organ war, die Rechtsakte zu bestätigen, deren Bestätigung durch die geistlichen Oberen in den Gesetzen vor⸗ geschrieben ist.
Der Herr Abgeordnete hat ferner Veranlassung genommen an⸗ zudeuten, als ob im Laufe der letzten Monate in Bezug auf das Institut der Wandervikare verschärfte Bestimmungen, Seitens des Ministeriums und zwar, wie ich wobl annehmen darf, Seitens meiner Person ergangen seien. Das ist durchaus nicht richtig. Es findet sich zwar eine dahin gehende Behauptung im „Kuryer Poznanskin, aber diese Behauptung beruht auf einem thatsächlichen Irrthum. Es ist keinerlei derartige Bestimmung ergangen. Die Angelegenheiten, bei deren Erwähnung der Herr Abgeordnete diese Behauptung ausge⸗ sprochen hat, sind, da sie vor das Ober ⸗Verwaltungsgericht gehören, mir erst bekannt geworden durch die Mittheilung des Termins, welcher beim Ober⸗Verwaltungsgericht zu ihrer Verhandlung anbe— raumt war.
Der Herr Abgeordnete hat sodann einen Vorwurf dahin erhoben, daß er den Art. 5 der Novelle von 1880 und allerlei Anschuldigungen durch einander gewürfelt hat. Ich kann jedoch nur wiederholen: es ist meine erste und höchste Aufgabe, in allen in dieser Richtung be— rührten Fragen genau das Gesetz zu beachten und, wenn es über schritten ist, sofort Remedur zu schaffen.
Die Grundsätze, nach denen die Frage der Seelsorge in vakanten Pfarreien behandelt worden ist, sind niedergelegt in dem genannten Art. 5. Derselbe sagt einmal, daß gesetzmaäßig angeftellte Geistliche auch in fremden erledigten Pfarreien unbehelligt ihre Amtshandlungen vornehmen können, wenn sie nicht bei Ausübung der Amtshandlung die Absicht bekunden, ein geistliches Amt wahrzunehmen. Ich fürchte nicht mißverstanden zu werden, wenn ich sage, daß dies das Institut der Nachbargeistlichen im weitesten Sinne ist. Zum Anderen ver⸗ ordnet dann der Abs. 2 des genannten Artikel — und das ist der Puakt, auf den der Herr Abgeordnete vorzugsweise einging. daß die mit der Stellvertretung oder Hülfe leistung in einem geistlichen Amt gesetzmäßig beauftragten Geistlichen auch nach Erledigung des Amts als gesetzmäßig angestellte Geistli be zu betrachten sind. Dies ist eine Legalpräsumtion, die ganz außer ordentlich wohlthätig gewirkt hat, wie auch der Herr Abgeordnete selbst angedeutet hat.
Diese beiden Bestimmungen geben den Rahmen, in dem sich die Verwaltung zu bewegen hat. Die Frage zu entscheiden, ob ein Geist⸗ licher gesetzmäßig angestellt ist, oder vb er die Absicht bekundet, ein Amt zu übernehmen, kann im Einzelfalle außerordentlich schwierig sein. Die Entscheidung darüber ist in der Verfügung, welche gewisser⸗ maßen als der Vorläufer des Art. 5 der Novelle vom Jahre 1880 zu betrachten ist, durch meinen unmittelbaren Herrn Amtsvorgänger in die Hände der Ober-Präsidenten gelegt. Es wird auch anerkannt werden, daß auf diesem Gebiet in den verschiedenen Provinzen außer⸗ ordentlich vorsichtig und mit größter Sorgsamkeit verfahren ist.
Das führt mich unmittelbar anch zu der Frage der Kirchenbuch führung. Diese ist nach bekannten Grundsätzen und nach wiederholter Entscheidung des Obertribunals eine pfarramtliche Thätigkeit. Der⸗ jenige, der die Kirchenbücher führt, übt eine pfarramtliche Funktion aus, er bekundet damit also die Absicht, ein pfarramtliches Amt wahr zunehmen, und es handelt sich naturlich in dem einzelnen Falle darum, ob der Absatz 2 des Artikel 5 vom Jahre 1889 Anwendung findet oder nicht. Auf diesem Gebiet bin ich nun im Interesse der Erleich⸗ terung der Kirchenbuchführung so weit gegangen, wie ich es mit meinem rechtlichen Gewissen irgend verantworten konnte. Früher hat, wie der Herr Abgeordnete selbst bemerkte, in dieser Beziehung eine etwas strengere Auffassung bhestanden. Früher verlangte man unter allen Umständen, daß die Anstellungs—⸗ urkunde des Vikars, des Kaplans eine Vollmacht enthalte; diese Än— stellungtzurkunden sind ja inhaltlich außerordentlich verschieden. Wir haben eine. Masse Kaplaneien, wo die Kapläne Hülfsgeistliche des Pfarrgeistlichen selbst sind, wir haben wieder andere Kaplaneien, wo der Kaplan ein eigenes beneficium hat, kurzum, es besteht, wie das Ober ⸗Tribunal wiederholt ausgeführt hat, eine große Mannigfaltig keit von Rechtsverhältnissen in dieser Hinsicht. Aber nicht allein in dem Falle, wo bereits in der Anstellungsurkunde für den Kaplan die Vollmacht enthalten ist, daß er über den Tod des Geistlichen hinaus als Geistlicher fungiren dürfe, nicht allein in diesem Falle ist der Artikel 5 Absatz 2 für anwendbar erachtet worden, sondern es ist auch auf Grund der in einem gerichtlichen Erkenntnisse gegen einen gewissen Kaplan Lüdke ausgesprochenen Grundsätzen von mir adoptirt, daß, wenn nun thatsächlich bei Lebzeiten des Pfarrers der Kaplan oder Hülfägeistl iche bereits derartige pfarramtliche Funktionen ausgeübt hat, also auch, wenn die Führung der pfarramtlichen Bücher ihm über- tragen gewesen ist, der Artikel 5, Absatz 2, auf ihn Anwendung finden könne. ;
Ja ich bin noch weiter gegangen, indem ich eine solche Voll⸗ macht, ein solches Recht als präsumtiv bestehend angenommen habe, wenn die Diszesangewohnheit nach dieser Richtung hin die Möglich⸗ keit einer derartigen Präsumtion gewährt. Dies trifft auch in dem Falle des Vikars Jaskulski in Wierzchuein, von welchem der Herr Abgeordnete gesprochen hat, ausdrücklich zu. Es wäre in der That angezeigt gewesen, wenn der Herr Abgeordnete die Güte gehabt hätte, auch den Schluß meiner Verfügung, welche er erwähnte, vorzulesen. Die ganze Verfugung ist kurz, ich glaube, sie legt die ganze Frage vollständig klar. Ich werde sie daher ihrem ganzen Wortlaut nach mittheilen. Es sind nur einige Zeilen. Die Verfügung ist an den Hrn. Abg. von Jazdzewski selbst gerichtet; es heißt da:
Ew. Hochwürden erwidere ich auf die gefällige Zuschrift vom 16. August d. J., daß ich die Seitens der Königlichen Regierung zu Posen erfolgte Ablehnung des Antrages des Vikars von Dan delski zu Kobylin auf Ausantwortung der Kirchenbücher der durch den Tod des Pfarrers vakant gewordenen Parochie ebenda nach dem Ergebniß der angestellten Ermittelungen fuͤr begründet halten muß. Nicht nur ist weder eine Uebertragung des Rechts zur Führung der Kirchenbücher bei Lebzeiten des Pfarrers auf den ꝛc. von Dandelski, noch ein sonstiger Anhalt für das Vorhandensein derartigen Rechts zu ermitteln gewesen, sondern es ist sogar konstatirt, daß in solchen Fällen, in denen der 3. von Dandelski Eheschließungen vorgenom⸗ men (was „obtenta a prageposito licentia? wiederholt geschehen jh die Beurkundung des Akts in den Kirchenbüchern durch den Pfarrer erfolgt ist, der auch die Beurkundung der anderen Ehe⸗ chließungsakte, sowie der Geburts- und Sterbefälle bewirkt hat. Der vorliegende Fall ist danch dem des Vikars Jaskulski in Wierzchucin, welchem schon zu Lebzeiten seines (erblindeten) Pfarrers
das Recht und die Pflicht zur Kirchenbuchführung beigewohnt hat,
keineswegs analog.
Wenn übrigens der Vikar von Dandelski Beläge dafür, das auch ihm zu Lebzeiten des Pfarrers die eie ene fh zuge⸗ standen hat, der vorstehend erwähnten Momente ungeachtet bei⸗ bringen zu können glaubt, so ist es ihm selbstredend überlassen, 6 unter Bezug auf das bezügliche Material vorstellig zu erden“).
Meine Herren! Auf diese Vorstellung warte ich noch heute.
Daran anknüpfend, oder wenigstens in Verbindung damit, be—⸗ rührte der Herr Abgeordnete sodann das Institut der Wandervikare. Meine Herren, diese Wandervikare sind vollständig von ihm charak— terisirt. Es besteht aber rücksichtlich ihrer der sehr wichtige, recht liche Unterschied dem Art. 3 der Novelle von 1880 gegenüber, daß sie nach Einführung der Maigesetze geweiht sind. Auf solche Wander vikare kann nach dem Wortlaut des Gesetzes das Benefizium der No⸗ velle von 1880 nicht angewendet werden und ist dies nach dem Gese nicht zulässig, so kann weder der Kommissar noch der Minister, ö der Qber-Präsident sich je dazu verstehen, einem solchen Wandervikar die. Möglichkeit zu gewähren, eine dem Gesetze nicht enisprechende Thätigkeit auszuüben. Dies mag ja traurig sein, ist aber von den Behörden nicht zu ändern.
Der Herr Abgeordnete hat aber bei? Berührung dieses Punktes zwei Fälle mit einander vermischt. Derjenige Fall, in welchem der Hr. Abg. Dr. von Jazdzewski gegen den Staatsksmmissarius Perkuhn vor dem Ober-Verwaltungsgerichte die Rechte des Kirchenvorstandes wahrgenommen hat, lag so, daß der Staatskommissarius eine Unregel⸗ mäßigkeit in der Verwaltung des Kirchenvorstandes in Erfahrung brachte, indem entgegen der ausdrücklichen Bestimmung eines bestehen⸗ den Pachtvertrages einem solchen Wandervikar gestattet war, seine Wohnung in der Pfarrei aufzuschlagen. Der Staatskommissarius erachtete es für unzulässig, daß in der Weise über das Vermögen der Kirchengemeinde verfügt worden war, und lediglich die Frage, ob der Kommissarius berechtigt war, kraft seines Aufsichtsrechtes zu ver⸗ langen, daß jene Unregelmäßigkeit abgestellt werde, ist Gegenstand der Entscheidung des Qber⸗Verwaltungsgerichts gewesen und ist die Ent— scheidung zu Gunsten des Kommissarius ausgefallen. Der andere Fall wegen Weglassung einer Pachtklausel ist erst in neuerer Zeit durch die Beschwerde eines Kirchenvorstandes zu meiner Kenntniß gekommen. Ich hahe darüber Bericht erfordert, kann aber im Me—⸗ ment noch nichts darüber mittheilen, weil der Bericht nicht vorliegt; beide Fälle decken sich aber durchaus nicht.
ch gehe nun zu der Frage wegen der Dechanten über, welche
D nach den Diözesanvorschriften und Gewohnheiten der Diözesen Gnesen, und Posen — eine bervorragende Stellung bei der Be⸗ aufsichtigung des Vermögens der Kirchengemeinden haben. Als die Einsetzung des Kommissarius für die bischöfliche Vermögens verwaltung erfolgte, stellten die Dechanten ihre bezügliche Thätigkeit alsbald ein. Seitens der. Behörden ist dies auf das Tiefste, beklagt worden, weil nun unter Aufwendung besonderer Mittel erst das Material geschafft werden, mußte, welches den Kom— missarius in den Stand setzte, seine Aufsicht über das Vermögen der Kirchengemeinden zu führen. Nach Mittheilungen, die allerdings amtlich mir noch nicht zugegangen sind, aber wie es scheint wenigstens zum Theil auch, von dem, Hrn. Abg von Jazdzewski zugegeben worden, ist nun in neuerer Zeit von einem Dechanten eine Thätigkeit in Ansehung der Repision der Vermögensverwaltung der Kirchen gemeinden wieder aufgenommen und wie ich meine, kann ez keinem Zweifel unterliegen, daß es nach dem Gesetze vom 20. Mai 1874 die Pflicht des Staatskommissarius war, daß er nunmehr, wie es geschehen sein soll, die betreffenden Herren Dechanten ersuchte, von den Wahrnehmungen, die sie bei der Revisien gemacht haben, ihm Kenntniß zu geben und auch die Revisionsverhandlungen einzureichen.
Wenn der Herr Abgeordnete glaubt, daß ein Kommissarius nicht berechtigt sei, ein solches Ansinnen an die Dechanten zu stellen, so mögen sie ja, was ich ihnen lediglich überlassen muß, das Ober ⸗Ver⸗ waltungsgericht anrufen, ob der Staatskommissarius die gedachte Be⸗ fugniß hat oder nicht. Wenn es den Herren aber wirklich darum zu thun ist, die Angelegenheit zum Frommen der Gemeinden zu ordnen, so. würde sich bei einigem beiderseitigen Entgegenkommen die Sache leicht einrichten lassen.
Meine Herren! Dann ging der Herr Abgeordnete über auf die Handhabung des Kö und ich bedaure, daß ich seine Aus⸗ führungen auch in diesem Punkte durchaus nicht anerkennen kann. Die Sperre ist über die Erzdiözese Posen und Gnesen nicht deshalb verhängt, weil sich der dortige Klerus den Maigesetzen nicht unterwerfen wollte, sondern die Bezüge sind einfach gesperrt auf Grund unmittelbarer gesetzlicher Bestimmung. Die Stellung des Klerus in Beziehung auf den Bischof und zu den Maigesetzen bildet für die Regierung nicht das Motiv, nach dem sie, die Sperre hat verhängen müssen, sondern dieses liegt in der ausdrücklichen Gesetzes⸗ vorschrift. Die Stellung des Klerus giebt nur die Handhabe, Ein— zelnen gegenüber die gesperrten Staatsleistungen wieder aufzunehmen.
Das rechtliche Moment ist also etwas umgedreht worden. Der Herr Abgeordnete glaubt nun, daß nach der historischen Entwicklung der Provinz Posen, namentlich nach den Verträgen von 1772 und 1793, sowie der Okkupationsedikte, ein Recht — ich weiß nicht für wen — ich nehme an für die Provinz, für den Klerus oder für die katholische Kirche der Provinz Posen im Allgemeinen der Staats⸗ regierung nicht zustehe, von dem Sperrgesetz Gebrauch zu machen. Meine
Herren, das ist — ohne in diese staatsrechtliche Frage näher einzudringen — thatsächlich unmöglich. Das Gesetz hat die Sperre verhängt, und so lange das Gesetz besteht, würden selbst, wenn Ansprüche bestehen, diese niemals das Fundament abgeben können, um das Sperrgesetz unausgeführt zu lassen. Ich glaube, auf diesen Punkt werden wir bei anderem Anlasse nochmals zurückzukommen Gelegenheit haben. Was nun die allgemeinen Bemerkungen des Herrn Vorredners betrifft über die Berechtigung und Wirkung der neueren kirchenpoli⸗ tischen Gesetze, so könnten dieselben ja Anlaß geben zu recht weit— gehenden Debatten; ich habe nicht das Bedürfniß, diese hier gegen⸗ wärtig herbeizuführen. Wir befinden uns in einer welthistorischen und bedeutenden Episode der Entwickelung unseres Vaterlandes, wo die Gegensätze zwischen Staat und Kirche aus Gründen, die ich nicht zu erörtern brauche, so scharf und schroff geworden sind gegenüber früheren thatsächlichen Zuständen, daß wir Alle Veranlassung haben, uns Herne Mühe t geben, auf klarer staatsrechtlicher Grundlage die
renzen zwischen Staat und Kirche zu ziehen. — Ich möchte nun zum
Schluß noch eine Bemerkung machen, um ein Mißverständniß zu beseitigen, welches ich allerdings hätte gestern berichtigen können, aber bei den vielfachen Details, mit denen ich meine Antworten füllen muß: wohl übersehen babe. Es ist mir nämlich auch nicht im Traum eingefallen, am ersten Tage der Diskussion davon zu sprechen, daß der Kampf, in dem wir uns befinden, noch 10 Jahre dauern soll, oder kann oder muß, ich habe auch nicht eine entfernte Andeutung in dieser Richtung ge⸗= macht, und wenn es nur an meinem guten Willen läge, so würde der Kampf sehr bald beendigt werden können.
Ueber den weiteren Verlauf der Sitzung vrerweisen wir auf den vorgestrigen Bericht.
Dem Abg. Pr. Windthorst erwiderte der Staats⸗Minister von Goßler, er müsse bitten, die Sachen rein materiell zu behandeln, und nicht die Personen in den Vordergrund zu
schieben. Wenn der Abg. Windthorst den Herrn selbst nicht