W
Hinter der deutschen Künsilergruppe schritt der Vorstand des Vereins: der wuchtige Humpen, von einem Stillleben umgeben, wurde mit folgenden, von Julius Wolff gedichteten und vom Maler Dielitz gesprochenen Worten überreicht.
Mit Gruß, Erlauchtes, Hohes Fürstenpaar! Der Künstler freie Zunft stellt sich Euch dar.
Sie kommt in einer längst entschwund nen Tracht, Und ihr Gebild auch, wie s in 1 glüht, Von Golde schimmert und in Marmor blüht, Ist holder Schein nur von des Lebens Pracht. Doch mit den täuschenden Gestalten strebt Die Kunst in ihrer Werke tiefem Sinn, Daß sie als aller Kräfte Meisterin, Die Schönheit zu den Höh'n der Wahrheit bebt.
Ihr, die in Eurer Hohen Väter Art Ihr fördernd wirkt, der Kunst zu Noth und Nutz, Den Künstlern allezeit ein Schirm und Schutz, Nehmt unsern Dank, und — was Ihr bier gewahrt, Es ist zum Hochzeitsgruß ein Becherlein. Ein Willkomm, der mit Silberglanze spielt, Aus Zinn, das unsre Farben einst entbielt, Ein handlich Trinkgefäß, auch nur zum Schein.
Stellt's hin zu all' dem Silber und dem Gold, Und bleibet uns und unserm Schaffen bold. Wer so wie Ihr sie liebt und übt die Kunst, Erlauchtes Paar! dem dankt's sie auch — mit Gunst!
Der Festzug erreichte damit sein Ende; der Weiße Saal umfing noch einmal die sämmtlichen theilnehmenden Damen und Herren, die sich um den Triumphwagen der Königin Minne gruppirten. Sodann stieg Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm vom Wagen hernieder und verneigte sich mit der Gesellschaft drei Mal vor Sr. Majestät dem Kaiser und dem Durchlauchtigsten Jubelpaare.
Hierauf wurde gegen 11 Uhr das Souper an Buffets eingenommen. H Nach Beendigung desselben geruhten Se. Ma⸗ jestät, den Festzug noch ein Mal im Weißen Saale vorüber⸗ ziehen zu lassen.
Das Fest erreichte bald nach 1 Uhr, nachdem noch einige Tänze getanzt waren, sein Ende.
Der Verein gegen Verarmung bielt gestern Abend im Bürgersaal des Rathhauses unter Vorsitz des Dr. med. Straßmann seine diesjährige Generalversammlung ab. Das abgelaufene Jahr war, wie der Geschäftsbericht konstatirte, für den Verein, der 1881 in Folge erhöhter Anstrengungen einen rapiden Aufschwung genommen hatte, ein Jahr ruhiger Weiterentwickelung. Einnahmen wie Aus—⸗ gaben sind wieder auf die frühere normale Höhe zurückgegangen. Die Zahl der Mitglieder, die im Jahre 1881 von 10616 auf 13 029 gestiegen war, bat 1382 12 407 betragen. Die Summe der Beiträge hat sich von 99 606 auf 97 490 A verringert; an Geschenken gingen 9248 1 ein, 13 852 Æ weniger als in dem, wie schon er⸗
jabre betrugen. Was nun die Ausgaben betrifft, so sind auch sie im Vergleich jum Vorjahr zurückgegengen. Insgesammt wurden 607 Personen gegen 6546 im Vorjahre unterstützt, und jwar erbielten 707 Personen 42 339 6 als Darlehne (1881 S522 Personen 49591 4), 5195 Personen 74061 Æ an Geschenken (1381 5555 Personen 85 157 A6), außerdem wurden 561 4 laufende Unterstützungen und 3646 Æ für Nähinasch inen ver⸗ ausgabt, welche 110 Personen gewährt wurden. Die Gesammteinnabhme belief sich. einschließlich 85 084 AÆ Bestand, auf 230 000 4A, die Aus- gaben, einschließlich 16713 Æ Verwaltungskosten, auf 150 900 4. und es rerblieb ein Bestand von 80 386 , das sind 4698 AÆ weniger als zu Beginn des Jahres. Die üblichen Vorstandswahlen schlossen die Versammlung.
Ein großer Theil der Gewinne der Lotterie des Vereins Berliner Presse zu Gunsten der Ueberschwemmten ist bis- her noch nicht abgeholt worden. Wir machen darauf aufmerksam, daß alle bis zum 15. März nicht abgebolten Gewinne zu Gunsten der Ueberschwemmten verkauft werden. Die Gewinnlisten und Gewinne können in der Wohnung des Hrn. Redacteurs G. Schweitzer (Tauben⸗ straße 53) in Empfang genommen werden.
Im Circus Renz wurde gestern Abend die Kronprinzliche Silberhochzeit durch eine Galavorstellung gefeiert. Sxeziell für diesen Abend war ein Festspiel arrangirt, welches altdeutsche Ritterspiele zum Sujet hatte. Die Herren und Damen der Gesellschaft, in stil⸗ gemäße und glänzende Kostüme gekleidet, stachen nach Türkenköpfen, warfen Spieße und tummelten in zierlicher und eleganter Weise die
Den Schluß bildeten Gruppen italienischer und nieder⸗
ländischer Künstler.
wähnt, erceptionellen Jahre 1881. 33 183 t, 2101 M weniger als 1881, zurückgejablt, während die Rück⸗ zahlungen auf beschaffte Nähmaschinen 2555 gegen 3423 im Vor—⸗
Auf gewährte Darlehen wurden J Rosse. Das Publikum, welches wiederum sehr zahlreich sich ein=
Beifall.
gefunden hatte, spendete dem hübsch arrangirten Festspiel lebhaften
E
Deffentlicher Anzeiger.
Inserate für den Deutschen Reichs und Königl. 2 Dran. 8 a, , . . Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗Expeditionen des register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken „Invalidendank., Rudolf Mosse, Haasensteln des Zeutschen Rrichs Anzeiger; und Königlich 2. Subbastationen, Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel. & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, ; Irn , n m, nn,. n. dergl. 5. Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren - *nzeigers: 3. Jerkäafe. Verpachtungen, Submissionen ete. J. Literarische Anzeigen. Annoncen · Sureaur Berlin 8w., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung S. Theater-Anzeigen. In der Börsen- j E 1M u. s. w. von öffentlichen Papieren. Jg. Familien · Nachrichten. beilage. XN Subhastationen, Aufgebote, Bor⸗ Freitag, den 27. April 1883, 5) inn, geb. Salomon, des Levn Hartwig [96304 Aufgebot.
ladungen u. dergl.
[95396]. Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Arbeiters Wilhelm Degener, Auguste, geb. Gerloff, zu Fermersleben, vertreten durch den Rechtsanwalt Giesecke, klagt gegen ihren in unbekannter Abwesenheit lebenden Ehemann, den Arbeiter Wilhelm Degener, wegen böslichen Ver lassens, mit dem Antrage, die Ehe zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Tbeil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗— lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg auf
den 9. Juli 1883, Vormittags 93 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Magdeburg, den 19. Februar 1883.
Die Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. J. Civilkammer. Nuthmann, Landgerichtssekretär.
19600 Oeffentliche Zustellung.
Der Gerichtsvollzieher Johann Peter Perrin zu Diedenhofen klagt gegen den Ackerer und Eierhändler Johann Ernest und dessen Ehefrau Maria Schivre, früber in Guelingen Annere von Ober- und Nieder⸗ giningen, jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufent⸗ haltsort, wegen Forderung aus Darlehn mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung der Be— klagten durch rorläufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von 82 „ 32 3 nebst 55 Zinsen seit dem 8. September 1881, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Diedenbofen auf
Mittwoch, den 25. April 1883, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. Schweitzer, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
19557 Oeffentliche Zustellung.
Die Margaretha Karoline Sorhie Bergmann, ohne Stand, Ehefrau von Johann August Reitz, früher Unternehmer, jetzt Schlosser, Beide zu St. Johann wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt Leibl, klagt gegen ihren genannten Ehemann Johann August Reitz wegen Gütertrennung mit dem An—⸗ trage:
Die zwischen den Parteien bestehende ebeliche Gütergemeinschaft für aufgelöst zu erklären, der Klägerin zu beurkunden, daß sie auf die Güter⸗ gemeinschaft verzichtet, Parteien zur Auseinander⸗ setzung und Liquidation vor Notar zu verweisen und diesen zu ernennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbruͤcken auf den 39. April 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Saarbrücken, den 26. Februar 1883.
Koster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
lern! Zwangsverkaufs⸗Anzeige und Aufgebot.
Auf Antrag eines rrotokollirten Gläubigers, welcher ein vollstreckbares Urtheil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 26. Januar 1883 auf Herausgabe des ibm verrfändeten Grundstücks eum Pert. in Altenmoor belegen, vorgejeigt hat, ist über diese dem Eingesessenen Peter Glasboff in Altenmoor, z. 3t. unbekannt abwesend, gehörigen Grundstücke eum pert. das Zwangsverkaufsverfahren mit Beschlag⸗ nahme verfügt.
Daher werden Alle, welche Anspräche dinglicher Art gegen diese Grundstücke oder Einspruch gegen das Verfahren glauben erheben zu können, allein die protokollirten Gläubiger wegen ihrer eingetragenen Forderungen ausgenommen, hierdurch aufgefordert, solche Ansprüche spätestens in dem auf
Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine hieselbst anzumelden, Auswärtige unter Bestellung eines biesigen Vertre ters bei Strafe des Ausschlusses und des pfandfreien Verkaufs der Grundstücke. Zugleich wird zum Verkauf der bezeichneten Grund stücke Termin auf Sonnabend, den 2. Juni 1883, Nachmittags 17 Uhr, in der Bahnhofshalle zu Siethwende anberaumt und werden Kaufliebhaber hierzu geladen. Die Kaufbedingungen sind 14 Tage vor dem letz- teren Termin bei der hiesigen Gerichtsschreiberei und im Verkaufslokal einzusehen. Krempe, den 22. Februar 1883. Königliches Amtsgericht. A. Schow. Veröffentlicht: Heitchen. Gerichtsschreiber.
9595 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Klempnermelfters Seifert, Minna, geb. Heiß, früher in Burg, jetzt in Hohen seeden, vertreten durch den Rechtsanwalt Giesecke, klagt gegen ihren in unbekannter Abwesenheit leben—⸗ den Ehemann, den Klempnermeister Ernst Seifert, wegen böslichen Verlassens, mit dem Antrage, die Ehe zu trennen und den Beklagten für den schul— digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg auf
den 9. Juli 1883, Vormittags 97 Uhr, mit der Auffordecung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Magdeburg, den 19. Februar 1883.
Die Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts, I. Civilkammer. Nuthmann, Landgerichtssekretär.
(95021 Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag des hiesigen Notars Dr. Ernst Leonhard Wächter. als Testamentsvollstrecker von Professor Dr. Ernst Wilhelm Fischer, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Hartmann, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß des am 23. Januar 1883 hieselbst verstorbenen Pro⸗ fessor Dr. Ernst Wilhelm Fischer Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des ron dem genannten Erblasser am 13. Januar 1876 errichteten, mit einem Additament vom 28. Juni 1882 versehenen, am 1. Februar 1883 bierselbst publizirten Testaments, wie auch der Bestellung des An— tragsstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben als solchem ertheilten Befugnissen, ins besondere der Umschreibungsbefugniß desselben widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche und Forderungen spätestens in dem auf Montag, den 23. April 1883, 109 Uhr Vermittags,
anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 25, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 23. Februar 1833.
Das Amtsgericht Hamburg, Civil Abtheilung I. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichte⸗ Sekretãr.
9603 Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von
I Ferdinand Salomon,
2) Lina Salomon,
3) Nanu zeb. Salomon, des Marco Sa⸗ lomon Ehefrau, im Beistande ihres Ehe⸗ mannes, ;
4) Rosa, geß. Salomon, des Benuy Levin Ehefrau, im Beistande ihres Ehemannes,
evin Wittwe, und 6) Therese, geb. Salomon, des David Bendix Ehefrau, im Beistande ihres Ehe—⸗ mannes, als Intestaterben der Frau Hannchen, geb. Levn, des Ezechel Salomon Wittwe, sämmtlich vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Stammann, Nolte und Schroeder, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß der am 31. Dezember 1882 bierselbst verstorbenen Frau Haunchen, geb. Levn, des Ezechel Sa—⸗ omon Wittwe, Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiemit aufgefordert werden, solche Ansprüche und Forderungen spätestens in dem auf Sonnabend, den 21. April 1883, 10 Uhr Vorm. , anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 1, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten — bei Strafe des Äusschlusses. Hamburg, den 23. Februar 1883. Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗ Abtheilung VI. Zur Beglaubigung: Remberg, Dr, Gerichts ⸗Sekretär. (9609 Aufgebot Der Dachdecker Carl Gottlob Schmidt, zuletzt wohnhaft gewesen zu Lang Guble im Kreise Kroeben, ein Sohn des Freimanns George Friedrich Schmidt und seiner Ebefrau Johanne Beate, geb. Methner, geb. am 29. August 1836 zu Lang Guhble, getraut am 12. Januar 1864 mit Johanne Beate, geb. Roßdeutscher, hat im Jahre 1868 seinen Wohnort Lang Guble verlassen und ist bisher nicht zurück— gekehrt, es ist auch von seinem Leben oder Tode keine Nachricht eingegangen. Auf Antrag des Vor⸗ mundes seiner minderjährigen Kinder, des Schub— machermeisters Gustav Weber zu Bojanowo wird der Dachdecker Carl Gottlob Schmidt aufgefordert, sich spätestens in dem hiermit auf den 20. Dezember 1883, Vormittags 19 Uhr, angesetzten Termin persönlich oder schriftlich bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls er wird für todt erklärt werden. Bojanowo, den 23. Februar 1883. Königliches Amtsgericht.
(9605 In Sachen der Herzoglichen Leihhaus-Anstalt zu Blankenburg, Klägerin, wider den Fuhrmann Wilhelm Steinmetz jun. in Braun— lage, Beklagten, wegen Hyrothekzinsen, sind nachbezeichnete in und bei Braunlage belegenen Grundstücke des Beklagten durch Beschluß vom hbeu⸗ tigen Tage, eingetragen in das Grundbuch eod. die, behuf der Zwangsversteigerung beschlagnahmt: I) das Wohnhaus Jo. ass. 73 sammt Zubehör, insbesondere 2 Gärten zu Sa 13 am, ) die Wiese hinter dem Hause zu 11 2 67 4m, 3) die Wiese an der Kollie, zwischen Meisner und Borrmann, zu 1 ha 53 a 40 4m, die Wiese an der Bode, zwischen Spengler und der Forstwiese zu 1 ba 49 a 48 am.
Termin zur Zwangsversteigerung ist auf Sonnabend, den 2. Juni 1883, Nachmittags 3 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst in der Kirch⸗
nerschen Gastwirthschaft zu Braunlage angesetzt.
Die hypothekarischen Gläubiger haben die Hvpothekenbriefe im Termine zu überreichen.
Die Versteigerungsbedingungen, laut welcher jeder Bieter auf Verlangen eines Betheiligten Sicherheit bis zu 10 Prozent seines Gebotes durch Baarzahlung, Niederlegung coursfähiger Werthpapiere oder ge— eignete Bürgen zu leisten hat, sowie der Grund⸗ buchauszug, können innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Versteigerungs termine auf der Gerichts schreiberei eingesehen, auch das Grundstück selbst be— sichtigt werden.
Hasselfelde, den 19. Februar 1883.
Herzogliches Amtsgericht. Germer.
Auf Antrag des Lehrers Wilhelm Peist zu Sie⸗ dentramm, als Vormundes der minderjährigen Ge⸗ schwister Ketthaus daselbst, werden hiermit alle Nachlaßgläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß des am 21. November 1882 zu Sie⸗ dentramm verstorhenen Mühlenbesitzers Johann Heinrich Kettbaus spätestens in dem auf
den 29. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeich⸗ neten Amtsgerichte, Zimmer Nr. 3, anzumelden.
Diejenigen Nachlaßgläubiger, welche ihre An⸗ sprüche nicht anmelden, können dieselben gegen die Benefizialerben des ꝛc. Ketthaus nur insoweit gel⸗ tend machen, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Beetzendorf, den 19. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht.
9606
In Sachen des Partikuliers Theodor Peters hier⸗ selbst, Klägers, wider den Hofmaurermeister Her⸗ mann Horenburger hieselbst, Beklagten, wegen Zinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, an der Spargelstraße belegenen Grundstücks zu 1 ha. 13 a 86 am sammt Wohnhause Nr. 4763 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom I9. Februar 1883 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlussed im Grundbuche am 20. Februar 1883 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung
auf den 5. Juni 1883, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 37, hieselbst angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hvpothekenbriefe zu überreichen haben. Braunschweig, den 23. Februar 1883. Herzogliches Amtsgericht VIII. v. Preun.
9620 Im Namen des Königs!
In Sachen, betreffend das Aufgebot des im Grundbuche von Steinberg unter Nr. 2 eingetrage⸗ nen Grundstücks hat das Königliche Amtsgericht zu Kreuzburg O. /S. in der Sitzung vom 15. Februar 1883 für Recht erkannt und eröffnet, daß ꝛe.
die unbekannten Eigenthumsprätendenten mit ihren Ansprüchen auf das Grundstück Nr. 2 Steinberg behufs Eintragung der Gärtnerstellen⸗ besitzerin Rosalie Bienek zu Ludwigsdorf als Eigenthümerin desselben zu präkludiren und die Kosten des Aufgebotsverfahrens der Letzteren zur Last zu legen. Von Rechts Wegen. Kreuzburg 8. /S., den 21. Februar 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. . Jaschi k.
(9617 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Amtsgerichts-Sekretär
Gebhardt zu Schmiedeberg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schmiede berg i. Schl. durch den Amtsrichter Dr. Fried⸗ laender
für Recht:
Das über die Post von 21 Thaler (haftend auf Nr. 14 Krummhübel, Abtheilung 1III. Nr. I) für die Gottlieb Exner'sche Pupillarmasse Nr. 13 Krummhübel ausgefertigte Hypotheken. Instrument vom 13 23. Februar 1844 wird für kraftlos erklärt.
Von Rechts Wegen.
Schmiedeberg i. Schl, den 20. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht J.
Redacteur: Riedel.
Berlin: Verlag der Exredition (Kessel.) Druck: W. Elsner. Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage).
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Stagts-Anzeiger.
M 52.
Berlin, Donnerstag, den 1. März
E883.
Aichtamtlich es.
Preußen. Berlin, 1. März. Im weiteren Ver— laufe der gestrigen (37) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Staatshaus⸗ halts⸗Etats pro 1883/84, mit der Diskussion des Etats des Ministeriums der geist lichen, Unterrichts- und Medi⸗ zinal-Angelegenheiten (dauernde Ausgaben Kap. 121) fortgesetzt. Der Abg. Dr. Windthorjt erklärte, er sei mit dem Abg. Seyffarth in Bezug auf die letzten Punkte einverstanden, aber gerade bei der Bedeutung der Volksschule beklage er es, daß sie zum Zankapfel der Parteien geworden sei, daß man das Schulwesen nicht objektiv, sondern im Parteiinteresse be⸗ handele. Jeder wolle in der Schule Leute von seiner Partei erziehen und die Lehrer würden in diese Parteiverhältnisse hineinge⸗ zogen. Auch die Regierung sei von dieser Tendenz nicht freizu⸗ sprechen. Die Lehrer müßten sich auf die Schule konzentriren. Dem Abg. Seyffardt (Crefeld) sei er für seine Angriffe dank⸗ bar, dergleichen wirke für ihn als Reklame, für die er nichts zu bezahlen brauche. Er habe in Düsseldorf gesagt, daß, wenn ein modus vivendi zwischen Staat und Kirche gefunden wäre, der Kampf um die Schule erst recht entbrennen müßte. Die Lin ke wolle ja durch die Schule vollenden, was durch die Kirche allein nicht zu erreichen sei. Nun müsse er anerkennen, daß auf dem Schulgebiet wenigstens eine Wendung zum Besseren vorliege, wenn auch das Tempo, in welchem der jetzige Minister vorgehe, etwas zu langsam sei. Als Ziel des Kampfes um die Schule betrachte er die Wieder— herstellung des Zustandes vor dem Schulaufsichtsgesetz. Ob aber das Streben nach diesem Ziel nicht noth— wendig in andere Bahnen sühren würde, wolle er heute mit Bestimmtheit nicht sagen; er wünsche es nicht, aher er befürchte es. Da der glückliche Zustand vor dem Schulaufsichtsgesetz schwer— lich zurückkehren werde, so fürchte er, daß auf diesem Gebiet eine Trennung von Staat und Kirche herbeigeführt werden müsse, was durch volle Gewährung der Religionsfreiheit allein möglich sei. Wenn dann der Staat in seiner Religionslosig— keit, Religionswidrigkeit oder Indifferenz es nothwendig finde, Schulen zu haben, die in dieser Weise wirkten, so müsse es den Kirchen überlassen werden, ihrerseits Schulen zu errichten. Die Kirche und das christliche Volk würden sich nun und nimmer die Schule verfälschen lassen. Als vorzüglicher und besser halte er allerdings das System, das bis zum Schulauf— sichtsgejetz gegolten habe; daß dies so gefährlich sein solle, könne er nicht einsehen. Es habe ja in Preußen zum Heil des Landes und des Königshauses bestanden; er verlange die Wiederherstellung des Zustandes unter der glorreichen Regie⸗ rung Friedrich Wilhelm IV. Die Freunde des Abg. Seyffardt (Crefeld) und die angeblichen Konservativen am Rhein nähmen am Kulturkampf Theil, nicht aus Staatsinteresse, sondern sie kämpften auf rein konfessioneller Basis. Die Be⸗ zeichnung konservatio passe auf diese Herren absolut nicht. Der Appell derselben an die östlichen Provinzen sei durch die „Neue Preußische Zeitung“ beantwortet worden. Wenn die Stimmung, wie sie bei dem Abg. Seyffardt und seinen Parteigenossen am Rhein geschildert sei, generell wäre, dann wäre jedes Hoffen auf einen Frieden unmöglich. Denn diese Herren würden nicht ruhen, bis sie die Katholiken durch ihre Machi⸗ nationen absolut vernichtet hätten. Daß der Abg. Seyffardt die Simultanschule berührt habe, habe ihn nicht gewundert, derselbe sei ja darauf gewählt worden. Der Abg. Seyffarth (Liegnitz ) habe als Zweck der Simultanschulen hingestellt, den Zwiespalt konfessioneller Art zu überbrücken, das heiße also den Unterschied zwischen den Konsessionen entweder zum Nach— theil der einen oder der anderen aufzuheben, oder doch in ein drittes Verwaschenes zu verwandeln. Das sei die Tendenz gleichsam der Union zwischen Katholiken und Protestanten. Daß der Abg. Seyffarth bei seiner humanen und freundlichen Gesinnung sich ein solches Ziel denke, verstehe er. Aber die Simultanschulen seien ein verkehrtes Mittel zu einem guten Zweck. Den Zwiespalt der Konfessionen in Deutschland beklage Niemand mehr als er. Diesen Zwiespalt zu beseitigen sei aber zur Zeit nicht möglich. Und da werde man am Besten die Schäden dieses Zwiespaltes beseitigen, heilen oder mildern, wenn man jede kirchliche Gemeinschaft voll und ganz in ihrem Bekenntniß lasse. Er vertrage sich mit einem festkonfessionellen Protestanten viel besser als mit Jemand, der halb Pro⸗ testant und halb Philosoph sei. Der Abg. Seyffarth aus Schlesien habe gefragt, ob es eine edvrangelische und katholische Grammatik oder Algebra gebe. Das nicht, aber die Lehrer, welche diese Gegenstände lehren, könnten allerlei kuriose Dinge dazwischen mengen, und er habe hierüber Klagen gehört. Keiner der beiden Abgg. Seyffardt habe geleugnet, daß die Volksschule die Aufgabe habe, die Kinder zu einem religiös moralischen Wesen zu erziehen. In jeder Konfession gebe es allgemeine moralische Lehrsätze, aber die eigentlich positive christliche Religion könne nur in einem bestimmten Bekenntniß gelehrt werden, und das sei für jede Kirche ein anderes und müsse deshalb voll und ganz erhalten werden. Neben der Lehre sei auch die Uebung derselben nothwendig, diese könne aber die Simultanschule nicht geben, und deshalb verurtheile er dieselbe. Wenn die Simultanschulen im Prinzip unrichtig seien, so müßten sie überhaupt aufgehoben werden. Daß in den Lesebüchern gute Stücke stehen, leugne Niemand. Es komme bei einem Lese⸗ buch nicht auf einzelne Kapitel, sondern auf das Ganze, die Tendenz an. In evangelischen Schulen habe man das Linnig—⸗ sche Buch beseitigt, aber nicht in den katholischen. Der Abg. Seyffardt (Krefeld) habe es entsetzlich gefunden, daß so viele
Geistliche die Lokalaufsicht wiederbekommen haben? Diejenigen
Geistlichen, welche die Lokalinspektion übernommen haben, hätten sich den Anordnungen des Staates gefügt, daß sie sich allem fügen sollten, was da kommen werde, werde man doch nicht verlangen. Denke man doch einmal, der Abg. Seyffardt werde Kultus⸗Minister, oder einer vom Centrum, würde man da alles unterschreiben, was da verordnet werde? Dr. Falk sei ja erst auf Antreiben der Freunde des Abg. Seyffardt weiter gegangen, als der⸗ selbe ursprünglich beabsichtigt habe. Leider sei die Düssel⸗
dorfer und Cölner Regierung in der Besetzung der Lokal— Schulinspektionen durch Geistliche ganz verschieden zu Werke gegangen. Er bitte den Minister die Sache zu untersuchen. Im Uebrigen danke er dem Minister für die Wendung, die derselbe, wie sein Vorgänger, dem Schulwesen gegeben habe, und vertraue er zu Gott, daß der Minister sie auch weiter führen werde bis zum richtigen Ende.
Hierauf ergriff der Minister der geistlichen 2c. Angelegen⸗ heiten von Goßler das Wort:
Meine Herren! Mit dem Hrn. Abg. Seyffarth (Liegnitz) bin ich darin einverstanden, daß wir bier an dasjenige Kapitel gelangt sind, welches, wenn nicht das wichtigste, doch jedenfalls eines der wich tigsten ist, welches wir im Laufe unserer Beratbungen zu verhandeln baben. Es kann keinen vreußischen Unterrichts⸗Minister geben, welcher Richtung er auch angebören mag, der es nicht als eine bochwichtige und verantwortliche Aufgabe erkennen sollte, grade auf diesem Gebiet, welches die Grundlage unseres preußischen Staatswesens ist und für alle Zeiten sein wird, offene Augen zu haben und er muß, will er anders seiner Aufgabe genügen, auch den Muth haben, seine Meinung zu vertreten; er wird sich stets der Pflicht bewußt bleiben, mit allen Kräften das ihm anrertraute Pfand zu bereichern und zu fördern. Ueber die Größe der Aufgabe, über welche ich zufälligerweise in den aller⸗ ersten Wochen meines Ministerialthums Gelegenheit gehabt habe mich den Seminarlehrern gegenüber auszusprechen, bin ich in der ganzen Zeit meiner Amtsführung nur immer mehr überzeugt worden, und ich kann ver— sichern, daß, wenn es die Zeitumstände mir gestatten möchten, mit meinen Kräften dazu beizutragen, daß, nicht nur auf ideellem, sosdern auch auf materiellem Gebiete, die Wünsche sich erfüllen, welche ich für unseren Volkeschullehrerstand habe, ich Gott sebr dankbar sein würde. Aber gerade die Größe der Aufgabe, welche mir gestellt ist, wird es rechtfertigen, wenn ich mich über die Fragen, welche beute hier angeregt worden sind, ganz offen und rückhaltlos ausspreche.
Der Kampf um die Schule, von welckem der Herr
bg. Dr. Windtborst heute und anderweit gesprochen, und welcher nicht allein die Aufichrift von Böächertiteln bildet, sondern weite Kreise unseres Volkslebens beherrscht, theilt sich wesentlich, soweit ich verstehe, in zwei Richtungen. Einmal nämlich wird von einer doktrinären, von theoretischem Standpunkte aus ore rirenden Partei dahin gewirkt, die Religion aus der Volksschule zu verdrängen. Von dieser Partei haben wir bier einen Vertreter, wie ich das ausdrücklich und dankend anerkenne, nicht gefunden.
Die andere Richtung ist diejenige, auf welche in der Rede des Abgeordneten Dr. Windthorst bingedeutet wurde, und er wird mir verzeihen, wenn ich seinen Andeutungen etwas nachgehe. Der Aus— druck, den er in seinem Vortrage gebrauchte, war der, daß er als sein Ziel und zwar, was besenders zu betonen, als das ihm „ zunächst“ vorschwebende Ziel bezeichnete: den Zustand der Voltsschule, welcher vor dem Schulaufsichtsgesetz bestand, wiederherzustellen. Er deutete zugleich aber an, daß es immerbin möglich sei, auf andere Bah— nen gedrängt zu werden, daß es dann vielleicht zu einer
fundamentalen Trennung zwischen Staat und Kirche kommen könne
einem Staate gegenüber, welcher in Religionslosigkeit, in Religions widrigkeit verfalle. .
Meine Herren! Die Gedanken, welche darin angedeutet sind (und ich danke nochmals für deren unumwundene Kundgebung) sind dieselben, die mich schon neulich zu meiner vielleicht nicht allermaßen richtig verstandenen Aeußerung veranlaßt haben, einer Aeußerung, welche das Maß der Sorge und der Arbeit andeuten sollte, die einem Unterrichts-Minister Preußens auf diesem Gebiet erwachsen sind. Ich will mich nun ganz offen hierüber weiter aussprechen und hoffe, mich von leidenschaftlichen Worten völlig frei zu halten. ö
Die Bestrebungen. denen der Hr. Abg. Dr. Windthorst an— deutungkweise Ausdruck gegeben hat, finden sich in steigender Tendenz ausgesprochen in verschiedenen Kundgebungen der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. .
Meine Herren! Alles, was auf dem Boden des Staats, der Religion, der Kirchen, der sozialen und wirthschaftlichen Verhältnisse für die Kreise der römischen Katholiken von Bedeutsamkeit ist, gelangt bei ihren Generalversammlungen in irgend einer Form zur Besprechung. Dort wird gleichsam eine Revue über die eminente und großartige Thätigkeit abgehalten. Die Stellung, welche unsere deutschen Katholiken zu den Fragen der Schule in jenen Generalver— sammlungen einnehmen, war lange Zeit eine durchaus wohlwollende, sie ist aber von einem Zeitpunkte an, den ich, um nicht die Diskus—= sion zu verschärfen, nicht bezeichnen will, etwas ernster geworden und hat allmählich immer mehr eine krystallisirte und konkrete Ge— stalt gewonnen. Der Träger dieser ganzen Bestrebungen, deren Cha— rakter namentlich auf der letzten Generalversammlung in Frankfurt a. M. im vorigen Jahre zur Erscheinung gekommen ist, ist ein Ver ⸗ ein, der sogenannte Eanisiusverein, welcher im Jahre 1879 ge— gründet, im Jahre 1880 mit seinem Programm hervorgetreten ist und durch Broschüren, welche er veröffentlicht, den Bestrebungen, welchen er dient und den Gedanken, von denen er beberrscht wird, unumwunden Ausdruck giebt. Die Bedeutung dieses Vereins, meine Herren, ist nicht zu unterschätzen, er batte bereits im März 1882 über 750900 Mitglieder unter den deutschen Katholiken, und um seine Kreise nicht zu stören, ist bei der Diskussion der Schulfrage auf dem Katholiken— kongreß in Frankfurt alles vermieden worden, was irgendwie in das Gebiet des Canisiusvereins hätte übergreifen können. Ich will Sie aber hierbei nicht lange aufhalten und zur Chaxakterisirung nur einen Schlußpassus vorlesen aus der Broschüre des Canisiuspereins Nr. 3
reiburg im Breisgau vom Jahre 1881, betitelt: Die Lösung der chulfrage und der Canisiusverein. Da heißt es: .
Da der konfessionslose Staat überhaupt nicht erziehen und am allerwenigsten eine katholische Erziehung gewähren kann, so muß die Rückeroberung der Schule für die Kirche und die Familie (be= ziehungsweise die konfessionelle Gemeinde) als das letzte Ziel des Canisiusvereins betrachtet werden.
Es geht, meine Herren, in diesem Sinne noch weiter, und es kann nach dem ganzen Inhalt der Broschüre kein Zweifel sein, daß die Abschaffung des sogenannten Volksjchul Monopols, die Zurück eroberung der Schule für die Kirche, Gemeinde und Familie, die Freigebung alles Unterrichts, und in Folge dessen die Befreiung aller ir. vom staatlichen Examen, staatlicher Prüfung und Bestätigung das eigentliche Ziel ist, auf dessen Erreichung der Verein hinstrebt. Ich erwähne dies dem . Zunächst“ gegenüber, welches der Hr. Abg. Windthorst an die Spitze seiner Ausführungen gestellt hat. Meine persönliche Ueberzeugung in der Sache ist kurz die, daß ich ja natür⸗ lich nicht wissen kann, ob die weitgehenden Ziele des Abg. Windt— horst jemals in unserm Vaterlande erreicht werden. Das weiß ich aber genau, daß es niemals mit meiner Hülfe erreicht werden wird. Die Stellung, die ich in diesem Punkte einnehme, und es handelt sich hier um Fragen, mit denen man steht und fällt — ist mir klar vorgezeichnet in unserer Verfassung und in dem Gesetze, welches für dieses Gebiet auf Grund unserer Verfassung erlassen ist in dem Schulaufsichtsgesetze. Unsere Ver⸗ fassung enthält die großen Prinzipien, die meines Erachtens nicht allein das Produkt einer großartigen, einen Zeitraum von Jahrbun— derten umfassenden Entwickelung unserer er e Volkschule bil⸗ den, sondern auch so gesunde Bahnen für die Zukunft anweisça, daß, soweit ich sehen kann, wir gedeihlich auf ibnen vorwärts kommen und es getrost einer späteren Zukunft überlassen können, oh sie besser
leitende Grundsätze zu finden vermag. Ven Ldieser Aufafung fest durchdrungen, babe ich meiner ganzen Amtetkätigkeit ein a
nicht stecken können als das, diese Prinzixpien jestzubalten, und inner⸗ igkeit in der Behandlung der Schul⸗
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balb dieser Prinzixien eine Stetigkeit in der Bebandlung der Schu angelegenbeiten, ich möchte sagen eine Beruhigung auf dem Gebiete des Volksschulwesens berbeimfübren, welche — wir können das ja nicht leuanen — durch irgend welche Umstände verloren
gangen ist. Von diesem Gesichtspunkte will ich auch die
einzelnen Punkte beleuchten, welche der Hr. Vorredner berührt hat. Zunächst, meine ich, das, wenn wir diese Fragen diskutiren, wir den allgemeinen Begriff der Kirche richtig ftellen müssen. Wir xrolitischen Männer Preußens steben auf dem Boden der Verfassung und gerade den Religionsgesellschaften gegenüber, von
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denen sich jede auf Grund ihrer dogmatischen Entwickelung sich al die alleinige Kirche bezeichnen mag, ist das Festbalten diests n pvunkts doppelt geboten. Nach der Entwickelung unseres Staates müfsen wir aber auch daran festhalten, dar eine Mebrzabl gionsgesellschaften in unserem Staate bestebt, welche 3 sind und ron denen wenigstens die eine guantitativ stärke die römisch ⸗katbolische Kirchengenossenschaft in Preupen. meine Herren, wer die Verbältnisse der Schule so übersi mich bemübe, sie zu überseben, d. b. in der Mannigfaltigkeit d mischungen, der Nationalitätsmischungen und der prerinziel
bildungen auf kirchlichem Gebiete, der wird mir Recht geben, das es ein schwerer Fehler sein würde, seine Prin; glich nach den Erfahrungen zu bilden, die in solchen Gegende wo nur eine einzige Religionsgesellschaft, ganz fest tal und bistorisch in die Gegenwart bineingewachsen, eristirt. Es wird bei allen Erwägungen und Beschlüssen festgebalten werden müßen, wie in denjenigen Theilen des Vaterlandes die Dinge sich da lten, wo in Folge der Bewegung auf wirtbschaftlichem Gebiet oder in Folge irgendwelcher anderer Enmwickelungen sich konfessionelle Minoritäten finden, die geschützt werden müssen. Würde man auf 3 n
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diesem Gebiet unrorsichtig sein. so würde es allerdings dahin fi daß der sebr bedenkliche Grundsatz;: Wes die Gegend, dessen ist auch die Religion“, praktische Geltung erlangte, es würde dazu dienen Minoritäten zu vernichten, die beute besteben in Folge des Schutzes der preußischen Schulrerwaltunz.
Wenn ich von diesen allgemeinen Betrachtungen zu Einzelbeiten übergehen darf, so möchte ich zunächst die Frage berübren nach der Einrichtung des preußischen Volksschulwesens, die im Art. 24 der Verfassung angedeutet ist, d. h. die Einrichtung der preufischen Volksschule nach Maßzabe der konfessionellen Verbältnisse Meine Herren, da will ich doch hinzufügen. was wirklich fast in Vergessen⸗ beit gerathen ist, daß dieser Art. 24, wenn allerdings auch in dem Art. 112 noch der Erlaß eines Ausfübrungsgesetzes vorgesehen ist, doch bereits eine bedeutsame, das Prinzip festlegende Anerkennung gefun hat in dem §. 3 des Schulaufsichtsgesetzes. Ich muß mich d meinerseits auf den Standpunkt stellen, daß die rirtuelle Bedeutung des im Art. 24 enthaltenen Prinzips durch Art. 3 des genannten Gesetzes nicht nur anerkannt ist, sondern bereits eine aktuelle Bedeutung erlangt bat. Meine Herren, sowohl bei allen Schulangelegenheiten wie bei allen anderen offentlichen An= gelegenheiten meide ich möglichst den tein doktrinären Standrunkt und pflege grundsätzlich nicht von einem Theorem auszugehen, welches ich mir durch Privatstudien gebildet babe; vielmebr frage ich mich bei allen Sachen: wie sie sich entwickelt haben und ob dasjenige, was sich entwickelt hat, der Erhaltung werth und bedürftig ist? Da kann ich nun auch nicht leugnen, daß nach der historischen Entwickelung unseres Vaterlandes in der That, man mag sagen, was man will, die Konfessionalität das leitende Prinziv für die Gestaltung des Volksschulwesens gewesen ist, und daß sich auf diesem Prinzivpe alles Andere aufgebaut hat. Meine Herren, wie steht die Sache heute ? Nach einer umfänglichen Arbeit über die Verhältnisse des Volksschul⸗ wesens, die ich den Häusern des Landtages habe zugehen lassen. — ich weiß noch nicht, ob sie in die Hände der einzelnen Herren Abgeord— neten gelangt ist — einer Arbeit, deren Fertigung ich veranlaßt habe aus wärmster Liebe zu diesem Zweige meiner Thätigkeit — haben wir jetzt etwas über 33 0005ffentliche Volksschulen. Von diesen öffentlichen Volks⸗ schulen sind 517 paritätisch. Von weit über 4 339 000 Kindern besuchen nur 199 000 paritätische Schulen. Danach werden Sie mir zugeben, daß man bei diesen Zahlenverbältnissen für die Behandlung der Frage doch zu einiger Vorsicht sich veranlaßt finden muß.
Man thut in der That nicht wohl daran, lediglich auf Grund idealer und Patriotischer, wenn auch noch so wohlgemeinter Prinzipien an die Entscheidung dieser Frage beranzutreten. Wir werden ein ander Mal zu näherem Eingehen Gelegenheit finden. Ich will dem Hrn. Abg. Seyffarth (Liegnitz ) gern meine Anerlennung zollen, daß er die ideale Seite, welche auf dem Gebiet des Simultanschul⸗ wesens angeschlagen werden kann, auch heute angeschlagen bat — es giebt aber auch andere Seiten, die mir weniger angenehm in die Ohren klingen. Der Hr. Abg. Seyffarth wird mir aber wohl Recht geben, daß, wenn er, wie ich, sich auf den historischen Standpunkt unserem Volksschulwesen gegenüber stellen wollte, er auch nicht. dazu gelangen könnte, seine Ideale als maßgebende Normen ohne Weiteres in die Praxis einzuführen. Wollte man so vorgehen, obne daß die Verhältnisse dazu vorbereitet sind, so begeht man einen Zwang und eine Tyrannei, die sich bitter rächen würden. — Auch auf dem Ge⸗— biete des Volksschulwesens sind Vergewaltigungen sehr vom Uebel.
Der Hr. Abg. Seyffardt (Crefeld) hatte noch zur Unterstützung seiner Ansicht auf die Verhältnisse in Hessen-Nassan hingewiesen; dort sind ja die Verhältnisse gesetzlich geordnet. Aber auch da möchte ich ihm die Thatsache entgegenhalten, daß von S68. Volks schulen im Regierungsbezirk Wiesbaden thatsächlich nur 76 gemischte evangelisch— katholische Lehrkräfte haben. Es kommt in jenem Landestheile nach. den statistischen Aufzeichnungen eine prozentual stärkere Mischung mit juüdischen Lehrkräften vor, diese sind aber fast ausschließlich auf eine Ihnen Allen bekannte große Stadt, welche zum Regierungsbezirk Wies⸗ baden gehört, deren Verhältnisse sich aber ganz eigenthümlich entwickelt haben, beschränkt. Der Hr. Abg. Seyffardt wird mir auch darin. Recht geben, daß wenn auch gesetzlich, wie ich anerkenne, für Nassau in dieser Beziehung bestimmte Vorschriften bestehen, diese doch that-= fächlich nicht bewirkt haben, eine ausnahmslose oder überhaupt nur eine weitergehende Vermischung der Keonfessionen auf dem Gebiete der Volksschule herbeizuführen.
Der Hr. Abg. Dr. Windthorst beklagt sich darüber, daß nicht generell mit den Simultanschulen aufgeräumt werde, er erkannte aber an, daß unter Umständen absolutz Hindernisse vorliegen können. Meine Herren, prinzipiell stehe ich mit ihm auf demselben Stand— punkte, aber diese absoluten Hindernise — das ist ja gerade der Punkt, wo mit großer Vorsicht verfahren und eingegriffen werden muß. Die Sachen sehen in Wirklichkeit häufig etwas anders aus, als wir wünschen, daß sie aussehen möchten. Dies gilt auch in Betreff der Ausführungen des Hrn. Abg. Dr. von Stablewski, dem ich auch erwidern muß, daß er doch nicht so absolut genau darüber unterrichter ist, wie die Sachen sich in seiner Heimathsprovinz ver⸗ halten. Die Zahl der paritätischen Schulen ist dort im Wesentlichen gleich geblieben, sie betraͤgt 79 und das ist, glaube ich, bei der großen Zahl der dortigen Schusen überhaupt nicht allzuviel. Hierbei muß ich noch ausdrücklich hervorheben, dotz sich unter den genannten 75 Schulen auch manche befinden, welche auf ausdrücklichen Wunsch seiner Glaubentgenossen ein gerichtet sind. Ich selbst habe die Ein- richtung einer simultanen Schult zugelassen auf Veranlassung ein z
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