Mitgliedes seiner Fraktion, und zwar eines tömisch⸗katbolischen Geist⸗ sichen. Meine Herren, solche Fälle sind gar nicht so selten. Auch in einem Orte nahe Marienburg babe ich eine Simultanschuleinrichtung auf Antrag der katholischen Konfessionsverwandten getroffen; ich laube es war erst im vorigen Jabre. Jetz liegt ein Antrag auf Frrichtung einer Simultanschule bei Lobau in Ostpreußen vor; dort hat sich sogar der Bischef, von Culm für eine Simultanschulein= richtung ausgesprochen. Meine Herren, die Frage ist in der Praxis
etwas schwieriger zu behandeln als vom rein theoretischen Standpunkte aus. Das leitende Prinzip mußte, für mich die Frage sein: wie schüßze ich die Minorität? Kann
ich dies thun, indem ich der Minorität einen ausreichenden Religions- unterricht verschaffe durch Heranziehung benachbarter Lebrer oder durch Hülse eines Geistlichen oder auf andere Weise, oder auch, was viel- fach nöthig ist, durch Hinzutritt des Staats mit seinen Mitteln, so werde ich gewiß versuchen, es in dieser Weise zu machen. Aher zu⸗ weilen geht das nicht, und wenn der Abg. Dr. von Stablewsfi dem Hrn. Nbg. ron Jaidzewski, welcher, wie ich höre, heute nicht gegen wärtig fein soll, den Namen Romanzow nennen will, wird er sich über die spezielle Lage des Falles, den ich andeutete, unterrichten können.
Meine Herren! Der Schutz der Minorität, ist so schwer, daß, wenn die Schulverwaltung nicht alle Aufmerksamkeit darauf ver. wendet, ihn wirksam zu gestalten, es in der That jeden Augenblick möglich ist, daß in einem katholischen Landesteile die erangelischen, und in einem evangelischen Landestheile die katholischen Kinder ver schwinden. Dies zu verhindern liegt wesentlich in der Hand der Schulverwaltung, in der Art und Weise, wie sie die Sache organisirt, wie sie die Aufbringung der Mittel ordnet und wie sie den Muth hat, die Sache anzufassen. Da wird man ja wohl uns nicht das Zeugniß versagen, daß wir in diesem Punkte mit einer die ganze Freußische Kraft und Gerechtigkeit zeigenden Energie vorgegangen find. Wenn die Herren sich einmal genau erklären lassen wollten, mit welcher Festigkeit wir das Ziel seit einigen Jahren verfolgen, daß wir den Kindern einer konfessionellen Minoritat einen ordent⸗ lichen religiöfen Unterricht verschaffen, so würden Sie, glaube ich, Sie mögen ö. , , einnehmen, welchen Sie wollen, uns auch die Anerkennung nicht versagen. .
Der Hr. Abg. Dr. von Stablewski berührte auf diesem Gebiete besonders die Pofenschen Simultanschulen. Vielleicht komme ich noch bei späterer Gelegenheit auf diesen Punkt; aber es soll mir nicht nachgesagt werden, daß ich nicht wenigstens bei der ersten Gelegenbeik die Sache beantwortet habe. Die posenschen Simultan schulen find überhaupt nicht von dem allgemeinen Gesichtspunkt zu betrachten, von welchem die Simultanschulfrage im Allgemeinen ge⸗ wöhnlich behandelt wird. Es bandelt sich da nicht blos um römisch⸗ katholifche und um evangelische, sondern es handelt sich nebenbei innerhalb dieser Konfessionen noch um die Nationg⸗ lität. Ideale Zustände würden dort nur geschaffen, wenn wir befondere Schulen hatten für Palnisch⸗Katholische, für Deutsch-Katho. lische, für Deutsch⸗Exrangelische, für Polnisch-Evangelische. Dieses Ideal, wenn es ein Ideal genannt werden kann, läßt sich überhaupt nicht erreichen. Wenn wir demnächst uns eingehender über diese Frage aussprechen werden, werde ich Ihnen ja nachweisen, welch große, Ge⸗ fahr darin liegt, daß die deutschen Katholiken in Posen verschwinden in Folge des systematischen Vorgehens Seitens der polnischen Ele⸗ mente, welche die ganze Angelegenheit im Sinne des Polonismus von langer Hand eingefaͤdelt haben. Auf diesem Gebiete, meine Herren, werde ich Ihnen gewiß nicht ausweichen, ich nehme jeden Kampf auf; es ift der Kampf ju Gunsten der deutschen Katholiken gegen die Polonisirung.
Es ist schwer, die Bemerkungen des Abg. Dr. Perger in Zu— sammenhang zu bringen mit dem oben behandelten Gegenstande, aber vielleicht ist es doch gut, es hierbei anzuknüpfen. Es hat gewiß sein Mißliches, einen Spezialfall — um einen solchen handelt es sich — an der Hand der allgemeinen Bestimmungen zu beleuchten. Soweit
ich im Stande war, zu folgen, entspricht der Plan der vierklassigen Schule, welche er angeführt hat, nicht genau den Vorschriften, die gegeben sind. Es ist richtig, daß die
Bestimmungen von 1872 nicht absolut bindende Lehrpläne ent- halten, sondern daß, wie aus den begleitenden Verfügungen her⸗ vorgeht, es Sache der Schulbehörde ist, auf Grund der leitenden Normen die speziellen Lehrpläne auszuarbeiten. Aber das kann ich dem Herrn Vorredner doch erwidern — wie ich es im vorigen Jahre auf die Anregung eines Herrn aus der Mitte seiner Fraktion auch gethan habe — daß die Schwankungen, die naturgemäß mit Ein führung so eingreifender organisatorischer Vorschriften im Schulleben verbunden sind, meines Erachtens im wesentlichen überwunden sind. Wo sie noch nicht überwunden sind, ist es unser eifriges Bemühen, sie zu überwinden. Es ist begreiflich, daß bei dieser ganzen Entwicklung zunächst die elastische Ruthe etwas zu sehr auf das Gebiet der Realien übersprang. Aber, meine Herren, sie ist schon vielfach korrigirt, man kann sagen, mit Hülfe der Lehrerschaft selbst, und bei allen Revisionen, die ich in großem Umfange eintreten lasse, ift es zur ganz besonderen Aufgabe gemacht, sich genau darüber klar zu werden: ob ein fester Grund und Boden gelegt ist, und ob auf diesem Grund und Boden, der mit den Elementarschulkenntnissen natürlich verbunden ist, weiter gebaut werden kann? Das Hinübergreifen der einklassigen Volksschulen bis weit in die Realien hinein, ist, wie ich glaube, heute als völlig überwunden anzuseben. Ich bin über- zeugt, daß die gedeibliche Entwicklung, in der wir uns befinden, weiteren Fortgang nehmen wird. Das bin ich aber hier zu erklären schuldig, und das hat der Hr. Abg. Perger wohl auch nicht leugnen wollen, daß die Bestimmungen von 1872, sie mögen immerhin ver— besserungsfähig und verbesserungsbedürftig sein, an und für sich be— trachtet, eine großartige Leistung sind, welche für die Entwicklung des Volksschulwesens segensreich sein kann und segensreich geworden ist.
Es ist ein entschiedener Irrthum, wenn man annehmen wollte, daß sich dieselben in prinzipiellem Gegensatze mit der Vergangenheit befunden haben. Das, was wir das Regulativ von 1854 nennen, waren wesentlich anders geartete Vorschriften, sie betrafen nur die einklassige evangelische Volksschule, während wir nunmehr seit dem Jahre 1872 Grundrorschriften haben für alle Schulen überhaupt, nicht nur für rein einklassige, sondern auch für einklassig gegliederte und für mehrklassige Schulen, nicht nur für evangelische, sondern auch für katholische und paritätische.
Ich komme nun auf den Punkt, welcher noch Seitens des Hrn. Abg. Seyffardt (Crefeld) mir vorgehalten worden ist, und in welchem ich Seitens anderer Herren Redner eine freundliche Unterstützung ge⸗ funden habe, das ist die Frage nach der Schulaufsicht. Die Antwort habe ich eigentlich schon gegeben in dem, was ich vorhin ausführte. Das ist einerseits für mich das Festhalten an dem Gesetz und zweitens die Beruhigung der Volksschule, indem ich ihr wieder diejenigen Kräfte zuzuführen suche, die ich nach der ganzen Entwicklung unserer Volkeschule für segensreich und gedeihlich wirkende erachte. Ich bin der Meinung, daß, wenn unsere Volksschule, wie dies bei der ein klassigen Volksschule der Fall, angeschlossen ist an die Person des Lehrers, getragen von der religiösen Ueberzeugung, welche jeden Lehrer erfüllen muß, eine solche Schule in unmittelbarem Kontakt bleiben muß mit der Religion und denjenigen religiösen Einrichtungen, von denen überhaupt unser Land erfüllt ist. Ich halte es nicht für möglich nach der Entwicklung unseres Volkes, daß wir prinzipiell den konfessionellen Religionsunterricht beseitigen, und da dies nicht möglich ist, wir auch angewiesen sind auf die Organe derjenigen Kon⸗ fesston, in welche sich die betreffende Schule eingliedert.
weiß ja sehr wohl, daß man vielfach — es ist heute allerdings dieser Vorwurf nicht durchgedrungen — den geistlichen Lokalschulinspektoren den Vorwurf macht, sie seien in didaktischer und technischer Richtung nicht genügend vorgebildet. Meine Herren, mag es sein oder nicht sein! ich will das nicht untersuchen; eine Statistik ist darüber nicht angestellt; jedenfalls behaupte ich, daß die allgemeinen Prinzipien der Didaktik, die allgemeinen Prinzipien der Erziehung der Jugend jedem Geistlichen aufgegangen sein müssen, wenn er Üüͤber⸗ haupt ein Geistlicher ist, und in dieser freieren Entwickelung, die man bei einem Geistlichen voraussetzen muß, findet jeder Lehrer, wenn überhaupt ein richtiges Verhältniß besteht, eine innerliche Förderung
und bestimmte Anlehnung. Denken wir ferner aber doch daran, meine Herren, daß mindestens ein Fünftel unserer Lebrer auch noch Kirchenbeamte sind. Wie wollen Sie ohne die schwersten Störungen dieses Verbältniß. welches historisch erwachsen ist und auf Jahr- bunderte lange Entwickelung beruht, lösen? Und das geschieht, wenn wir unter allen Umständen die Geistlichen aus der Lokalschulinspektion
entfernen! (Zuruf links.) — Meine Herren, Sie saagen, es solle auch nicht sein; dann sind wir schon einen großen Schritt näher zu- sammen.
Es ist von dem Hrn. Abg. Dr. Windtborst darauf bingewiesen, daß weder in den Motiven, noch in den sie begleitenden Aus führungen, welche bei dem Schulaufsichtsgesetz gemacht werden sind, die Rede davon gewesen sei, die Geistlichen aus dieser Stellung zu entfernen. Die Entwicklung ist für einen Theil des Landes eine an dere gewesen; aber auch beute noch giebt es viele Gebiete in unserm Lande mit evangelischer und katholischer Bevölkerung, in denen seit Erlaß des Schulaufssichtsgesetzes sich kaum eine einzige Persönlichleit geändert bat, wo das Schulaufsichtsgesetz im Gegensatz zu der Ge⸗ staltu g, welche in anderen Landestheilen eingetreten ist, gar keine nach außen zu Tage tretende Wirkung geäußert hat. Das ist doch auch ein nicht zu unterschätzendes Moment. ̃
Nun sagt der Hr. Abg. Syvffardt (Crefeld): Gut, ick nehme die Tüchtigkeit der Geistlichen nicht in Abrede, welche im Düsseldorfer Bezirk in ihre Stellung wieder berufen sind, aber ich halte diese Berufung für verfrüht, ich hätte die ganze Berufung abhängig ge— macht von der Erfüllung einer Bedingung. Ja,. meine Herren, die A twort darauf hat schon der Hr. Abg. Dr. Windthorst gegeben. Wenn man auf diesem zarten Gebiet nicht endlich einmal sich ent. schließt, mit offenen Augen Vertrauen zu erweisen und das Brett hinzuhälten, auf das getreten werden kann, dann, meine Herren, glaube ich, vertieft man die Konflikte und setzt sich Gefahren aus, deren Wirkungen viel weiter gehen als der gegenwärtige Zustand sie kbaben kann. Der Hr. Abg. Windthorst hat ausdrücklich gesagt; die Herren, die den Ruf angenommen baben, haben sich auf den Boden des Gesetzes gestellt. Ich habe die Hoffnung, daß sie es auch ferner thun werden. Scheitert diese meine Hoffnung, so hat das Gesetz mir Mittel in die Hände gegeben, um jeden Schaden abzuwenden und ich werde nicht zögern, davon Gebrauch zu machen. ᷓ
Der Hr. Abg. Steinbusch ist nun auf die ganze Leitung und Er theilung des Religionsunterrichts eingegangen. Meine Herren, mit vielen Ziffern möchte ich Sie nicht weiter hehelligen; der Herr Ab— geordnete hat ja auch anerkannt, daß im Großen und Ganzen auch in dieser Beziehung ein beruhigender Zustand eingetreten ist. Nur folgende kurze Zahlenmittheilungen möchte ich doch machen. Die Ziffern steben mir zur Verfügung bis Dezember v. Is, und danach sind von 2204 Geistlichen, denen die Leitung und Ertheilung des Religionsunterrichtes entzogen war, 1575 wieder zugelassen, 117 sind verftorben oder abgegangen, in andere Stellungen gelangt., und 312 entbehren noch der Zulassung. Auch der Regierungsbezirk Cöln, der mir in dieser Be iehung entgegengehalten ist, stellt sich nach den mir vorliegenden Listen gegenwärtig sehr viel günstiger, als von dem Herrn Abgeordneten mitgetheilt worden; es sind nämlich nicht erklu— dirt 50, sondern 37. Diejenigen Geistlichen, welche gegenwärtig noch ausgescklossen sind. befinden sich in der Heimathẽprovinz des Hrn. Abg. von Stableweki,. Die Gründe, die ihre Wiederzulassung unmöglich machen, sind eben diejenigen, von denen er glaubt, daß ich sie nicht aussprechen würde, indem er sagte, es würde doch ein Be— denken gegen die Leitung nicht bestehen, weil diese Geistlichen poli⸗ tische Propaganda nicht machen könnten. Meine Herren! Das thun fie doch und haben es gethan; wir werden uns darüber ander— weitig sprechen, . w
Was die Ertheilung des Religionsunterrichts betrifft, so möchte ich dem Hrn. Abg. Steinbusch noch erwidern, daß eine Ertheilung des Religionsunterrichts Seitens der Diener der römisch ⸗katholischen Kirche durchaus nicht in umfassendem Umfange bisher vorgekommen ist; es sind nur einige Gegenden, in denen dies der Fall war, und in diesen Gegenden haben die Geistlichen den Religionsunterricht ertheilt in Anfehung des Katechismuß, aber in Ansehung der biblischen Geschichte ist, glaube ich! fast, ausnahmslos die Ertheilung des Religionsunterrichts in den Händen der ordentlichen Volksschul lehrer gewesen. Was die Katholizität der katholischen Volkeschul⸗ lehrer betrifft, so hat sich die Frage seit Jahrzehnten immer mehr dahin festgelegt, daß durch die Mitwirkung eines bischöflichen Kom— missars bei den Abgangsprüfungen von den Seminarien die römisch⸗ katholische Kirchengemeinschaft die Ueberzeugung gewonnen hat, daß die Lehrer, denen ihre Jugend anvertraut wird, auch in der römisch⸗ katholischen Kirchenlehre unterrichtet und gut ausgebildet sind. Meine Herren! Meines Erachtens genügt dieser Schuß, und ich bin nicht Willens, noch irgend eine andere Fürsorge in dieser Richtung zu empfehlen oder zu befördern. . ö.
Meine Herren! Ich habe das Gefühl, daß ich meine Ausfüh— rungen hier schließen muß. Ich wiederhole, mein ganzes amtliches Leben und Streben steht auf den Grundsätzen der Verfassung und des zuvor bezeichneten Ausführungsgesetzes; das Ziel mag ein falsches sein, ich halte es aber für ein hohes, und wenn ich mit diesem Stre— ben scheitere, so scheitere ich in dem Bewußtsein, das Wohl unseres Vaterlandes gewollt zu haben.
Der Abg. Sack wünschte den baldigen Umbau des Schul— lehrer-Seminars in Alt-Döbern.
Der Regierungskommissar Geheime Ober-Regierungs— Rath Dr. Schneider erwiderte, daß die einleitenden Schritte für einen Neubau bereits geschehen seien. .
Der Abg. Dr. Thilenius behielt sich vor, auf die Volks— schulverhältnisse im Regierungsbezirk Wiesbaden bei der dritten Lesung zurückzukommen. .
Der Titel wurde darauf bewilligt.
Zu Tit. 23 ESchulaussichtskosten) bedauerte Abg. Mooren, daß die Kinder jetzt nicht mehr aus der Elementar— schule entlassen würden, wenn sie ein gewisses Maß von Kennt— nissen sich erworben hätten, sondern daß der Entlassungstermin an eine bestimmte Altersgrenze geknüpft sei. Dabei stelle die Volksschule jetzt so hohe Anforderungen, der Lehrstoff sei nutz⸗ loser Weise so ausgedehnt worden, daß den Kindern kaum einige Stunden täglich zur Erholung beim Spiel übrig blieben. Die Kinder würden gezwungen, sich einen Ballast todten Wissens anzueignen, den sie beiihrem späteren Lebensberuf nicht verwerthen könnten. Was solle dabei herauskommen, wenn die Kinder lernen müßten, aber nicht lernen wollten, weil sie Alles, was für ihre Lebenszwecke nöthig, bereits wüßten. Redner rügte es ferner, daß den Gemeinden alle Selhständigkeit in Schul— sachen, auch bei der 1 der Schulvorstände genommen sei, indem selbst solche Personen von der Regierung nicht be⸗ stätigt würden, die einstimmig von der Gemeinde zu Schul⸗ vorständen gewählt seien. Das sei beisp elsweise in Zülpich vorgekommen, und der Herr von Gouionneau habe sogar die Angabe der Gründe, derenthalben die Nichtbestätigung aus⸗ gesprochen sei, verweigert. Redner beantragte schließlich An— nahme einer Resolution dahin gehend:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
die Regierung aufzufordern, die Allerhöchste Kabinetsordre vom 14. Mai 1825, namentlich hinsichtlich des Art. 3, voll und ganz in der Praxis in Anwendung zu bringen und somit die Altersgrenze für die Entlassung aus der Volksschule in Wegfall zu bringen.
Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗-Regierungs:Rath Dr. Schneider entgegnete, die Wiederanwendung der Kabinets⸗ ordre von 1825 würde nicht die von Vorredner vermutheten Konsequenzen haben. Uebrigens komme es der Unterrichts⸗ verwaltung nicht so wesentlich darauf an, daß die Elementar⸗ schüler eine gewisse Summe von Kenntnissen sich aneignen,
als vielmehr darauf, daß die Kinder in der Volksschule eine tüchtige und gedeihliche Erziehung erhalten. ͤ
Der Abg. Schröder (Memels wünschte baldige normale Regelung der Gehaltsverhältnisse für die Kreisschulinspektoren. Die Gehälter müßten nach bestimmten Grundsätzen im Ver⸗ hältniß zur Anci nnetät steigen. Die stattgehabte Erhöhung des Minimalgehalts der Kreisschulinspektoren sei zwar dan⸗ kenswerth, genüge aber nicht. Redner empfahl ferner, indem er anerkannte, daß das Institut der Lokalschulinspeltion sich bewährt habe, die vorzugsweise Anstellung von Geistlichen als Lokalschulinspektoren, da die Geistlichen für dies Amt ganz besonders berufen seien. Auf diese Art werde man auch am besten die Erziehung der Jugend zu wahrer Religiosität er⸗ reichen. Die Kirche müsse jedenfalls an der Leitung der Volkeschule betheiligt sein. .
Der Abg. Mooren zog seine Resolution für jetzt zurück, 2 behielt sich ihre Wiedereinbringung für die dritte Le⸗ ung vor. i
Der Abg. Dirichlet bestritt die Richtigkeit der Ausfüh⸗ rungen des Abg. Schröder. Der Antrag Mooren sei um so ungerechtsertigter, als das 14. Lebensjahr als Ende der Schul⸗ zeit das Minimum der Schulpflicht darstelle, und seit dem Jahre 1825 die allgemeine Wohlhabenheit und der ganze Lehr⸗ stoff so gewachsen seien, daß eher eine Erweiterung der Schul⸗ pflicht verlangt werden könnte.
Vei Titel 23 „Schulinspektion“ brachte der Abg. Knörcke einen Erlaß der Regierung zu Arnsberg zur Sprache, des Inhalts, daß die Lehrer sich an Gesangvereinen nur mit Ge— nehmigung des Kreisschulinspektors sollten betheiligen dürfen. Daraus scheine zu folgen, daß die Regierung sich für die Pflege des Volksgesangs nicht sehr interessire, und es sei noch zweifel⸗ haft, 6 die Regierung zu solchen Erlassen überhaupt berech⸗ tigt sei.
Der Staats-Minister von Goßler beantwortete die letz⸗ tere Frage dahin, daß die Betheiligung der Lehrer an Ge⸗ sangvereinen nach den Vorschriften über die Nebenbeschäfti⸗ gungen der Lehrer behandelt werde. Die Pflege des Volks⸗ gesanges empfehle er als erziehliches Förderungsmittel der Volkssittlichkeit gerade den Lehrern und den Seminaren.
Der Abg. Dr. Mosler wünschte, daß wie in Trier für die protestantischen Gegenden neun Jaterims⸗-Inspektoren vorhan⸗ den seien, ein gleiches Verfahren auch den Katholiken gegen— über Anwendung sinden möchte.
Zu Titel 25: „Für Kreisschulinspektoren im Nebenamt“ beantragte der Abg. Knörcke, die vorgeschlagene Erhöhung um 100 030 6 abzulehnen, da die Vermehrung auf anderen Ge⸗ bieten, besonders bei den Lehrer-Emeriten-Pensionen größeres Bedürfniß sei. .
Der Staats⸗-Minister von Goßler bat, die Etatsauf⸗ besserungen da anzunehmen, wo sie angeboten würden; bei über 1200 Kreisschulinspekloren, die durchaus ungenügend honorirt würden, sei die geforderte Etatsvergrößerung dringen⸗ des Bedürfniß.
Der Abg. Steinbusch beklagte, daß nicht in allen Re⸗ gierungsbezirken der Rheinprovinz die geistlichen Kreis⸗ Schulinspettoren in ausreichender Zahl wieder eingesetzt seien, und daß für dieselben Verfügungen erlassen seien, die kein guter Katholik mit gutem Gewissen befolgen könne. .
Der Abg. Seehusen wies auf die Mißstände hin, die daraus resultirten, daß die einzelnen Mitglieder der Schul⸗ vorstände in Ostpreußen gar so entfernt von einander wohnten.
Der Abg. Dr. Kropatscheck dankte, im Gegensatz zum Abg. Knörcke, der die nebenamtlichen Kreis-Schulinspektoren über⸗ haupt nicht sehr zu lieben scheine, dem Minister für die vor⸗ geschlagene Gehaltsaufbesserung dieser ungenügend bezahlten, dabei aber mit größter Aufopferung ihre Pflicht erfüllenden Beamten, und bat, den Antrag Knörcke abzulehnen.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, man habe früher so hohe Kosten für das Schulaufsichtswesen nicht gekannt, und würde sie ganz entbehren, und das Geld zu anderen Unter— richtszwecken verwenden können, wenn man zu den früheren Verhältnissen zurückkehren wollte. Er stimme daher für den Antrag Knörcke. .
Der Abg. Dr. Hänel erklärte, es sei ein Irrthum, wenn man annehme, daß der Antrag des Abg. Knörcke einer Ani⸗ mosität gegen die geistlichen Schulinspektoren entspringe; diese Tendenz habe der Antrag nicht. Er sage nur, für die Eme— riten sei das Geld nothwendiger und besser angebracht.
Der Abg. von Benda bemerkte, er hätte gewünscht, daß dieser Titel der Budgetkommission überwiesen worden wäre. Er erkenne ja an, daß für die Emeriten mehr geschehen müsse, und werde jedem Antrage in dieser Richtung zustimmen. Er wisse aber auch, daß die geistlichen Kreis-Schulinspektoren im Nebenamt durchaus unzureichend entschädigt seien. Jetzt plötz⸗ lich die beiden Bedürfnisse gegen einander abzuwägen, sei man ., im Stande. Daher stimme er gegen den Antrag Knörcke.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, die bezüg⸗ lichen Klagen seien sehr alt und berechtigt. Wie könne man hier die Hand verschließen wollen, um sie anderswo aufzu⸗ thun? Die Schulinspektoren seien doch noch im Amt, und danach sei die Sorge für sie in erster Linie auch finanziell richtig.
ö Der Abg. Dr. Hänel beantragte, den Antrag Knörcke mit den beiden dadurch betroffenen Titeln an die Budgetkommis⸗ sion zu verweisen.
Der Ahg. Frhr. von Hammerstein bemerkte, es sei nicht bewiesen worden, daß die Position überflüssig sei. Die An⸗ sprüche an die Geistlichen durch Vermehrung der Lehrer seien so gestiegen, daß ihnen diese kleine Einnahme zu gönnen sei. Thue man dies nicht, so würden die Geistlichen überhaupt das Nebenamt nicht übernehmen wollen. k
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, die katholischen Geist⸗ lichen würden dies Nebenamt unentgeltlich übernehmen. Das Schulinspektionswesen, wie es bestehe, sei verwerflich, denn es herrsche hier eine gewisse Disparität in der Behandlung der beiden Konfessionen. Das sei für ihn ein Hauptgrund, die Position abzulehnen. Zweitens hätten die Emeriten viel mehr Ansprüche auf eine Remuneration als diese geistlichen Schul⸗ inspektoren im Nebenamt. .
Der Abg. Hansen schloß sich dem Antrage Hänel auf Rückverweisung des Titels an die Kommission an.
Der Abg. Strosser trat für die Position ein, und erklärte seine Bereitwilligkeit für eine Vermehrung der katholischen Kreis⸗Schulinspektionen zu stimmen. .
Die Position wurde dem Antrage des Abg. Dr. Hänel gemäß an die Kommission verwiesen. .
Hierauf vertagte sich das Haus um 4/ Uhr auf Donnerstag 11 Uhr.
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Steckbriefe und untersuchungs⸗ Sachen.
unten beschriebenen Scharfrichter Friedrich Ernst Noetzelt aus Britz, am 4. April 1852 zu Seiffershau Kreis Hirschberg geboren, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen Mordes, in den Akten III. J. 272. 53, Es wird ersucht, denselben zu verhaften
Steckbrief. Gegen den
verhängt. und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Al
Moabit 11112, abzuliefern. Berlin, den 25. Februar 1883. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte 11. — Beschreibung: Große e. 1,65 m, Statt Haare blond Bart Schnurrbart rötblich blond. Kinnbart von derselben Farbe im Gesichtsfarbe gesund.
— * . * neue dunkle Schirmmütze, seidener Regen=
Statur schlank,
Entstehen, Kleidung: Kniestiefel n, schirm. Besondere Kennzeichen: Sommersprosse im Gesicht, starrer Blick.
Gesicht länglich, grau gestreifter Rock und Hose,
Steckbriefsernenerung. Der unter dem 10. Zuli 1879 hinter den unten näher bezeichneten Arbeiter
brief wird hiermit erneuert.
zu 4 Jahren Zuchthaus verurtheilt. Signalement
Alter 25 Jahre — am 4. Juni 1856 geboren — geschieden, Bellagter auch als der schuldige Theil. Religion evangelisch,
Geburtsort Natz bei Danzig, Größe 160 Centimeter, Haare braun, Augen blau grau, Augenbrauen braun, Bart brauner Schnurr bart, Kinn schmal,
Gesichtsbildung voll, Zähne unvollständig,
oval, Sprache deutsch.
Leberfleck. Berlin, den 22. Februar 1883. liche Staatsanwaltschaft beim Landgericht J.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der von dem hiesigen Königl. Amisgerichte J., Abtheilung 84, in den Akten
846 G. 502 de 1882 gegen den Maurer Fritz Gerichtsschreiber des Landgerichts. fi n nn n . . unter 24 —
5. Februar 1882 erlassene Steckbrief wird in den
Atte? HK. if. erg e Wes igrrketgeng men lkg440]! Landgericht Hampurg.
Berlin, den 26. Februar 1883. gericht J. Der Untersuchungsrichter Johl.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Schlossergesellen Karl Paul Herfurth, früber zu Brandenburg a. / H., welcher sich verborgen bält, ist die Untersuchungshaft wegen vorsätzlicher körperlicher Mißhandlung mittelst eines gefährlichen Werkzeuges verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichts⸗Gefängniß zu Branden burg 4. /H. abzuliefern. Potsdam, den 20. Februar 1883. Königliche Staatsanwaltschaft. Beschreibung: Alter 19 Jahre. Besondere Kennzeichen: Steifheit des linken Armes.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Zeug⸗ schmied Otto Albert Emil Lederer aus Prenzlau, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Königliche Gerichtsgefängniß zu Eberswalde abzuliefern. Eberswalde, den 23. Februar 1883. Königliches Amtsgericht. Be schreibung: Alter 20 Jahre, Größe 1,55 m, Statur untersetzt, Haare dunkelblond, Stirn frei, Bart rasirt, Augenbrauen dunkelblond, Augen grau, Nase ge⸗ wöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn rund, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Kleidung grau und schwarz karrirer Rock, schwarze Hose, grau und weiß gestreiftes Halstuch, Militärstiefeln, graue Mütze, grau wollenes Hemde, grau wollene Strümpfe.
Steckbrief. Gegen den Schumacher Robert Stüwe aus Ludwigsthal, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Betrugs verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Rummelshburg abzuliefern. J. 19483. Stolp, den 22. Februar 1883. König⸗ liche Staatsanwaltschaft.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
19437 Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter Wilhelm Blank zu Berlin, Barnim— straße 4, hat gegen den Eigenthuüͤmer Ferdinand Nattke, znletzt zu Berlin, Mehnerstr. 5, gemeldet, jest unbekannten Aufenthalts, wegen Zurück— behaltung von Sachen mit dem Antrage auf Her— ausgabe von Sachen, ev. Zahlung des in separato geltend zu machenden Werths derselben, sowie vor— läufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils ge—⸗ flagt, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtgericht J. zu Berlin, Jüdenstr. 50, 2 Tr., Zimmer S9, auf.
den 14. April 1883, Bormittags 1035 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 17. Februar 1883.
. rehmer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts J. Abtheilung 24.
oadt) Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Seefahrers Chr. Fr. Wilbelm Stindt aus Geestemünde, Catharine Marie Stindt, geb. Oeltzen, in Bülkau, hat als Klägerin gegen ihren genannten Ehemann, Beklagten, wegen Ehe— scheidung, beim dritten Civilsenate des Königlichen Ober Landesgerichts Celle Berufung erhoben gegen das Urtheil der Civilkammer JJ. des Königlichen Landgerichts Verden vom 14 Februar 1882 mit dem Antrage:
Königliches Ober Landesgericht wolle das ange⸗ fochtene Urtheil aufheben und der Klage ret. exp. stattgeben und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung der Berufung vor den dritten Civilfenat des
—t Der p. Moheit ist durch Urtheil des Königlichen Schwurgerichts hier— selbst vom 7. Juli 1879 in den Akten . III. 834. 79
Nase kurz, dick, Mund klein, Gesichtsfarbe gesund, Besondere Kennzeichen: auf dem Oberbauch rechts ein kleiner König⸗
Königliches Land⸗
auf Montag, 21. Mai 1883,
Termine zu erscheinen.
gemacht.
1. Celle, den 21. Februar 1883. Civilsenat III. Biedermann.
(9448 gandgericht Hamburg.
Oeffentliche Zustellung. Becker,
Theodor Schulz,
auferlegt werde,
unter dem Rechts nachtheile. daß Beklagter widrigen falls für einen böslichen Verlasfer erklärt, und' di : zwischen den Parteien bestebende Ehe vom Band
in die Prozeßkosten verurtheilt werden
Rechtsstreits vor die vierte Civilkäammer des gerichts zu Hamburg auf
Freitag, den 11. Mai 1883,
. Vormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei Gerichte zugelassenen AÄnwalt zu bestellen.
Land
Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 27. Februar 1883. W. Rüter,
Oeffentliche Zustellung.
geb. Thomßen, zu Hamburg, St. Pauli, Trommel straße 21 part., vertreten durch Rechtsanwalt Pr. Donner, klagt gegen ihren Ehemann, den Handels⸗ mann Claus Hinrich Rowedder, früher zu Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung wegen Ehebruchs, und ladet den Beklagten zur münd? lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Tivilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rath⸗ haus) auf den 9. Mai 1883, Vormittags 99 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. Hamburg, den 26. Februar 1883.
; A. W. Wegener, Gerichtsschreiber des Landgerichts zu Hamburg,
Civilkammer III.
19447 Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Caroline ,, Lenz, geb.
Stange, zu Kiel, vertreten durch den Rechtsanwalt Weber hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Musi⸗ kus Franz Albert Lenz, dessen Aufenthalt unbekannt ist. wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung und ladet den Beklagten zur Ableistung des der Klägerin durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts, Civilkammer 17. vom 1. November v. J. auferlegten Eides sowie jur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Kiel auf den 23. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— . , ,, zu bestellen. ; um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt 0 . ; Kiel, den 26. Februar 1883.
; Lange, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
1941] Oeffentliche Zustellung.
Der Tischlermeister Gustav Hübner zu Priebus klagt gegen den Böttcher Heinrich Proetzig aus Priebus, seinem jetzigen Aufenthalt nach unbekannt, wegen des Restbetraͤges aus dem am 1. April 1874 gegebenen Darlehn mit dem Antrage auf Verurthei⸗ lung des Beklagten zur Zahlung von 60 „16 nebst s 9so Zinsen seit 1. Mai 1881 und vorläufige Voll⸗ streckbarkeitserklärung des Urtels, und ladet den Be—⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits vor das Königliche Amtsgericht zu Priebus zum Termine
den 4. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese: Auszug der Klage bekannt gemacht.
. Wentz ky, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtegerichts.
loro Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Fabrikärbeiters Johann Koester, Auguste, geborene Vogel, zu Düsseldorf, vertreten durch Rechtsanwalt Bolleschall, klagt gegen ihren , Ehemann, früher zu Düsseldorf, jetzt ohne ekannten Wohn, und Aufenthaltsort, wegen Miß— handlung und Ehebruchs mit dem Antrage auf The— scheidung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 4. Juni 1883, Vormittags 3 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwege der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Steinhäuser,
Königlichen Ober ⸗Landesgerichts zu Celle
mit der Aufforderung, vertreten durch einen bei dem gedachten Gerichtshofe zugelassenen Anwalt in jenem
ö Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der klägerischen Berufungsantraäͤge bekannt
Der Gerichtẽschreiber des Königl. Ober ˖ Landesgerichtẽ,
Die Ehefrau Mathilde Friederike Schulz, geb. Jer, vertreten durch den Rechtsanwalt Br. S. 1 Gläser, klagt gegen ihren Ehemann, Carl Hermann odor „ unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, daß dem Beklagten ᷣ de, die. Klägerin innerhalb einer be— stimmten, gexichtsseitig zu normirenden Frist behufs ,,, , , . ehelichen Zusammenlebens mit ihren indern wiederum bei sich aufzunehmen und zwar
theil solle, und ladet den Beklagten zur mündlichen Werhandiuig des
dem gedachten Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Die Ehefrau Catharina Margarerha Rowedder,
klagt gegen den Metzger Joserxh Lutzenberzer,
1
22. September 1882 mit dem Antrage
mer für Handels acben des Kaiserlichen Landgericht zu Straßburg auf ö Freitag, den 6. April 1883,
; Nachmittags 3 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Auszug der Klage bekannt gemacht Der Landgerichts⸗Sefretãr. Hertzg.
9443 Oeffentliche Zuste siung . und Ladung.
e
den Bauerssohn Josef Kramer in Kult,
Neunburg v. W. auf
Donnerstag, den 12. April 1883, Vormittags 8 Uhr,
geladen mit dem Antrage, den Beklagten zur Zah⸗
in die sämmtlichen Prozeßkosten zu verurtheilen. Zu diesem Termine wird der Beklagte wegen Unbekanntsein seines Aufenthaltes hiemit öffentlich geladen. . NRennburg v. W., den 23. Februar 1883. Der Kgl. Sekretär: Etzinger.
Oeffentliche Zustellung.
1 In der Prozeßsache der Dienstmagd und Häuslertocher Theresia Werner, zuletzt in Droschkau, jetzt unbekannten Aufenthalts, Klägerin,
9442
wider den Bauergutsbesitzer Franz Langer zu Altbatzdorf, Beklagten, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Perls zu Glatz, wegen 55 ½ 20 3 Lohn und Kostgeld wegen nicht gexechtfertigter Entlassung aus dem Dienst— verhältnisse,
— Aktenzeichen J. Instanz C. 791,81 — hat der Beklagte gegen das am 5. Juli 1882 ver— kündete Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Glatz Berufung mit dem Antrage eingelegt: das vorgenannte Urtheil aufzuheben, Klagerin mit ihrer Klage abzuweisen und ihr die Kosten beider Instanzen aufzuerlegen.
Es ladet die Klägerin und Berufungsbe klagte zur mündlichen Verhandlung über das eingelegte Rechtsmittel der Berufung vor die Zivilkammer des Königlich en Landgerichts zu Glatz auf den 28. Mai 1883, Vormittags 1090 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zu— ann Rechtsanwalt zu ihrer Vertretung zu be— stellen. = Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird der vorstehende Auszug bekannt gemacht. Glatz, den 27. Februar 1883. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
9471 ; ; Aufgebot eines Verschollenen.
Der am 19. Juli 1817 zu Bickenriede, Kreis Mühlhausen i. Th., geborene Franz Valentin Vogt, Sohn des Handarbeiters Heinrich Vogt und seiner Ehefrau Catharine, geb. Droeßler, hat vor länger als 20 Jahren seinen Wohnort Bickenriede verlassen, 7 ö Amerika auszuwandern, und ist seitdem ver⸗ ollen. Auf Antrag seines Bruders, des Ackermanns Jo— seph Vogt zu Bickenriede, als eines erbberechtigten nächsten Verwandten desselben, werden der Franz Valentin Vogt, ingleichen dessen unbekannte Erben und Erbnehmer hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 15. Dezember 1883, Vormit⸗ tags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 20, anberaumten Termine schriftlich oder per—⸗ sönlich zu melden, widrigenfalls der Verschollene für todt erklärt und sein Nachlaß dessen nächsten be—⸗ kannten Erben mit den Folgen der S§§. 834 ff. II. 18 A. L. R,. ausgeantwortet werden wird. Mühlhausen i. Th., den 23. Februar 1883. Königliches Amtsgericht. IV.
[9465 Auf den Antrag des Bankdirektors W. F. Russel zu Wanganui, Neu-⸗Seeland, der Ehefrau des Weiß⸗ gerbers Anna Steltzer zu Atzersdorf bei Hietzing, des Hauptmanns und Compagnie⸗Chefs vom 3. Garde Grenadier Regiment „Königin Elisabeth von Wrochem zu Spandau und des Grundbesitzers Franz Pachl zu Ziegenfuß bei Landskron, sind in 3 , . J. . die Antheil⸗
eine der Herzoglich Braunschweigischen Prämien Anleihe vom 1. März 1869: kö 1) Serie 1191 Nr. 23, Serie 2170 Nr. 29, Serie 7555 Nr. 16, 2) Serie 2244 Nr. 165, 3) Serie 7473 Nr. 28, 4 Serie 14094 Nr. 47, für kraftlos erklärt. Braunschweig, 21. Februar 1883. Herzogliches Amtsgericht. IC.
L. Rabert.
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
zu Straßburg, Sxießgasse Nr. 38 wohnhaft, jetzt bei der 2 ehne bekannten Aufenthalt, aus einem Weg sel dom D cf — auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 1652 4 nebst 60 Zinsen seit 20. Januar 1883 und 760 4 Wechselunkosten und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kam—
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Der Rechtsanwalt Diepold in Neunburg v. W. hat e Namens des Josef Ebnetb, Krämer in Kulj, Jegen n dessen Aufenthalt unbekannt ist wegen Schmeriensgeld der und Entschädigung zu 81 M 45 * am 3. 83. Mis. Klage gestellt und zur mündlichen Verhandlung' des Rechtsstreites den Beklagten vor das K. Amtsgericht
lung ron 81 M 43 5 Hauptsache sammt 5 G Verzugszinsen vom Tage der Klagszustellung an und
E — — Q — — — — (9452 Die Ehefrau des Schreinermeister Jehbann er, Czar Anna, geb. Durst, zu Giesenkircen, ba ber gegen ihren genannten daselbst wobnenden E6emenn
i. Civilkammer des K. : n, 3a. auf Gütertrennung erhoben; hierzu ist Verhandlungstermin am 23. Juni 18 Ytorgens I ihr —
Düsseldorf, den 26. Februar 1883.
Holz.
Gerichtsschreiber des K. 9450
Die Ehefrau des Kaufmanns Carl Heinrich Giesen ermine, geb. Brand, ohne Geschsft zu Düssel orf, hat bei der I. Civilkammer des Könial. Landgerichts zu Düsseldorf Klage auf Gütertren- nung erheken; bierzu ist Verbandlungstermin auf den 21. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr, ar be? raumt.
Düsseldorf, den 20. Februar 18383.
Steinhäuser, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
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9456) Kaiserliches Landgericht Straßburg. Auszug. ͤ In Sachen Johanna Linder, ju Straßburg wohnbaft Klägerin im Armenrecht, vertreten durch Rechts. anwalt. Schneegans, gegen ihren Ehemann Fried— rich Wilhelm Pfleging, ehemals Wirth, beute Ver— sicherungkagent, zu Straßburg, nicht vertreten, Be— klagten, hat die Il. Civilkammer des K. Landzerichts zu Straßburg durch Urtheil resp. Beschluß rom 2 Februar 1883: . die Gütertrennung zwischen den Parteien aus— gesprochen und dieselben zur Auseinandersetzung ibrer Vermögensrechte vor Notar Schmitz hierfelbft verwiesen. . Straßburg, den 22. Februar 1883. Sekretariat der II. Civilkammer. Weber. Kaiserliches Landaericht Straßburg. Anszug. In Sachen der Marie Kubet, ohne Gewerbe, zu Hagenau wohr—
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haft, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Petri, Klägerin,
gegen
ihren Ehemann Ludwig Guillier, Bauunternehmer
in Hagenau, nicht vertreten, Beklagten, bat die II. Civilkammer des K. Landgerichts zu Straßburg durch Urtheil resp. Beschluß vom 22. Fe⸗ bruar 1883 die Gütertrennung zwischen den Parteien ausge— sprochen und dieselben zur Auseinandersetzung ihrer Vermögensrechte vor Notar Kleinclaus in Hagenau verwiesen. Straßburg, den 22. Februar 1883. Sekretariat der II. Civil kammer. Weber. 9469 Im Namen des Königs! Verkündet am 22. Februar 1883. gez. Barkows ky, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Schmiedemeisters Ernst Häger zu Wolkow, vertreten durch den Rechtsanwalt Muller zu Demmin, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Treptow a. / Toll. durch den Amtsrichter Ziehm für Recht: 1) Die etwaigen Berechtigten der Hypotheken Tbeilpost von 00 M, eingetragen in Abtheilung III. Vr. 7 resp. Nr. 1 des Grundbuchs von Wolkow Band J. Blatt 235 und Band II. Blatt 111 (ein- getragener Eigenthümer: Schmiedemeister Ernst Häger zu Wolkow) für den dem Aufenthalt nach unbekannten Schmied Theodor Arndt aus Wolkow werden mit ihren Ansprüchen auf die Theilpost aus geschlossen. 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Schmiedemeister Ernst Häger zu Wolkow auf— erlegt. gez. Ziehm. 9461] Im Namen des Königs! In der Aufgebotssache der bei der Zwangsver— steigerung des Grundstücks Rr. 770 Königshütte ge— bildeten Spezia lmasse erkennt das Königliche Amts- gericht zu Königshütte für Recht: . 1) Den Zimmerhauer Peter und Johanna Ma— liglofkaschen Eheleuten werden ihre Rechte auf die in der Subhastation des Grundstücks von 770 Königshütte angelegte Spezialmasse von 17I0 M 4 — Hebung der in Abtheilung II Nr. 1 und 2Weingetragenen Hypotheken — vor— behalten, 2) die unbekannten Betbeiligten werden mit ibren Ansprüchen auf die Spezialmasse ausgeschlossen, 3) die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus der Spezial masse vorweg zu entnehmen. Von Rechts Wegen. Königshütte, den 14. Iebruar 1883. Königliches Amtsgericht.
9453 Durch Urtheil vom 1, Februar 1883 hat das Königliche Landgericht zu Cöln die zwischen den in QOberembt wohnenden Eheleuten Peter Pelzer, Klein= händler, und Elisabeth, geborene Gürzenich, ohne Geschäft, bestandene gesetzliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Güter⸗ trennung ausgesprochen und die Parteien zum Zwecke der Auseinandersetzung vor den Königlichen Notar Mundt zu Bergheim verwiesen. Cöln, den 265. Februar 1883. Für die Richtigkeit des Auszuges:
Müller, Rechtsanwalt. Veröffentlicht:
Bren er Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
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