. . ö. .
Nothwendtgkeit zu begründen, daß, nachdem die Veränderung der Gesetzgebung im Jahre 1875 eingetreten sei, der Staat jedenfalls im Intecesse der Bildung unserer Taubstummen und Blinden, bel der Lehrerbildung und in der Rexision der Anstalten wirksam einzugreifen den Beruf habe.
Bevor ich nun auf die beiden Punkte, welche der geehrte Herr Vorredner angeregt hat, übergehe, möchte ich noch, gewissermaßen in Parenthese, anführen, daß das System, welches der Herr Abgeordnete im Eingang leiner Rede so warm empfahl, das deutsche ist. Wir wollen uns Deutsche den Rubm, dieses System ausgebildet zu haben. nicht nehmen lassen, und können es mit Stolz verzeichnen, daß es auf dem Mailänder Kongreß so warme Anerkennung gefunden hat. Ich habe vor einigen Jahren in dem Centralblatt für Unterrichts verwal tung einen größeren Aufsatz veröffentlichen lassen, in welchem die maßgebenden Gesichtepankte und Erfahrungen, welche auf dem Mai- länder Kongresse zu Tage getreten sind, zusammengefaßt sind. und bitte, diesem Aufsatz die geneigte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Ueber gehend auf die beiden Punkte, welche die speziellen Wünsche des Herrn Vorredners enthielten, so ist entschieden der wichtigste von ihnen der Sculjwang. Der geehrte Herr Abgeordnete wird mich nicht miß⸗ verstehen, wenn ich ihm darauf erwidere, daß er sich durch die günsti⸗
gen. Verhältnisse seiner Hetmathsprovinz vielleicht etwas hat PFräjndiziren laßen. Ich habe hier in meinen Händen die Uebersicht über die Zahl der Taubstummen, welche
auf den aus drückfichen Bunsch der Unterrichtsverwaltung bei Gelegen⸗ heit der letzten Volkszählung aufgestellt worden ist, weil es mir bereits damals Bedürfniß war, die Zahl der nicht vollsinnigen Kinder kennen zu lernen. Wir haben nach dieser Uebersicht unter den Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren, also im schulpflichtigen Alter, unter 5503 9790 Kindern 7294 taubstumin. Sie vertheilen sich aber un · gemein ungleichmäßig auf die einzelnen Provinzen. In der Provinz Hannover, deren Verhältnisse dem Hrn. Abg. Götting wohl am ge⸗ nauesten bekannt sind, ist das Verhältniß allgemein ein recht günstiges; es sind nämlich dort unter 417 273 Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren 355 taubstumm. Nehmen wir aber andere Provinzen und vor allen die Provinzen, die ich aus eigener unmittelbarer Praxis kennen gelernt habe, so gestaltet sich leider das Verhältniß dort erheblich ungünstiger; wir haben in Osspreußen unter 400 517 Kindern 1001 taubstumme und in Westpreußen unter 303 657 Kindern gar 1176 taubstumme. Die Herren, welchen die dortigen Verhältnisse näher bekannt sind, werden sich entsinnen, dez Ende der Sechsziger Jahre die epidemische Ge⸗ nickstarre die furchtbare Ausbreitung hatte, welcher wir im Osten die enorme Zahl taubstummer Kinder zuschreiben müssen. Die Genick⸗ starre trat zuerst auf in den Kreisen links der Weichsel und drang nachher in den Kreis hinein, den ich damals zu verwalten hatte. Ich kann rersichern, schmerzlichere Erfahrungen, als ich auf diesem Ge— biete sammeln mußte, werden kaum je anderswo gemacht sein. Und noch schlkimmer stand es in meinem Nachbarkreise Anger burg, wo weit über 100 Kinder durch diese Epidemie taubstumm wurden. Wir müssen dankbar anerkennen, daß die Gesetzgebung und die Energie unserer Provinzialverbände diesem Uebelstande ein offenes Auge gewidmet hat, aber bei allem Entgegenkommen der Provinzial— stände ist es nicht möglich gewesen, sofort so viel Anstalten ins Leben zu rufen, daß alle Kinder im bildungs fähigen Alter einer solchen hätten überwiesen werden können. Daß darin ein großer Uebelstand lag, wird Nirniand verkennen wollen. Aber diesen Uebelstand so rasch zu heben, als die Kinder noch im bildungsfähigen Alter sich befanden, war auch bei äußerster Anstrengung aller Kräfte nicht möglich. Ich gebe dem Herrn Vorredner die Versicherung, daß es mir unendlich traurig gewesen ist, die zahlreichen Kinder in Ostpreußen zu sehen, die nicht entwickelt werden konnten, nicht etwa weil eä an Bereit— willigkeit Seitens der Eltern und Gemeinden gefehlt hätte, sondern weil es einfach unmöglich war; weil es an Anstalten fehlte, an Fehrern u. dergl. Ich erwähne das einmal, um mein Interesse für den Gegenstand hier noch einmal zu bekunden, zweitens aber auch, um den Herrn Vorredner darauf aufmerksam zu machen, daß ein Schulzwang — angenommen, ich könnte ihn reglementarisch ein- fübren — bei den gegenwärtigen Verhältnissen noch an der ÜUnmög⸗ lichkeit der Einführung scheitern müßte. Die Provinzen, in denen es steht wie in Ostpreußen, sind heute noch genoͤthigt, in umfang reicher Weise die Privatwohlthätigkeit insofern in Anfpruch zu nehmen, als neben den Anstalten der Provinz noch Vereine thäͤtig find, die in privater Fürsorgt die von der Provinz nicht zu verforgenden Kinder in ihre Obhut nehmen. Wie die Provinzen? ibre Taub— stummenversorgungen eingerichtet haben, beruht zum Theil auch auf der geschichtlichen Entwickelung, welche gerade in der Provinz Hannover, wo Sie das Glück haben, mit großen Anstalten zu operiren, sich besonders günstig gestaltet hat. In anderen Pro— vinzen hat sich das anders gemacht, ich erinnere an Schlefien, wo die Taußbstummenfůrsorge im wesentlichen eine Vereinsthätigkeit ist, wo noch gegenwärtig im großen Ganzen die Provinzialverwal⸗ tung sich derauf beschränkt, Unterstützungen an die Vereine zu gewähren. In der Probinz Brandenburg werden auch Zu—⸗ schüfse an. Vereine gewährt, es sind auch vielfach Kinder einem einzelnen Lehrer zur Ausbildung überwiesen, und es wird ja der Natur der Sache nach immer noch Jahrzehnte dauern, bis sich ein mehr einheitlicher Zustand aus diesen verfchiedenen Anstrengungen entwickelt. Saweit es irgend möglich gewesen ist — und ich danke den Provin ialverbänden das dabei bewiesene Entgegenkommen — babe ich burch Revisionen, die ich nicht allein durch meinen Rath, der darꝛit beauftragt worden ist, sondern auch in dessen Begleitung durch besonders qualifiztrte urid ausgezeichnete Direktoren von Provinzial⸗ Taubstum: men anstelten habe vornehmen lassen, doch vielfach schon dahin wirken können, daß mehr nach einheitlichen Prinzipien verfahren wird. Ich könnte eine Reihe von Provinzen nennen, welche in ent— gegenlommenbster Weise den diesseitigen. Rathschlägen und Än- weisungen nachgekommen sind, und die Unterrichts anstalten so einge⸗ richtet haben. wie ich und diejenigen Techniker, deren Rath ich mich dabei erfreute, für das Richtige erachteten.
Der Schluß meiner Bemerkungen mag noch die Frage berühren, ob es nothwendig ist, wie früher, eine Generalinspektion für das Tauhstummenwesen eintreten zu lassen, darauf wies, wie es schien, der Hr. Abg. Götting hin. Ich bemerke dazu, daß diese ganze Frage Für mich cin Gegenstanh des Verfuchs ist Es kemmt nakärkich stels darauf an, für die richtige Sache den richtigen Mann zu finden, und wenn ich nun so Überblicke, wie ich in den jetzten 3 Jahren doch wesentlich vorwärts gekommen bin auf diesemn Gebiete, so glaube ich, Daß der jetzt bestehende Zustand im Allgemeinen sich bewährt. Ich will nicht uneg wähnt lafsen, daß ich mich keineswegs beschränke auf diejenẽ gen Kräfte, die mich unmittelbar umgeben, sondern daß mir in jeden Augenblick auch die besten Kräfte zur Verfügung stehen, welche in den Provinzen auf diesem Gebiete thätig sind.“ Sollte ich durch meine späteren Erfahrungen dahin kommen, daß ein Spezial⸗ beamter angestellt werden myß, so ist allerdings mein Ideal nicht einen speziellen Taubstummeninspektor zu haben sondern einen Generalinspektor für den Unterricht aller ncht vasl⸗ sinnigen Kiader, ich rechne dam die Blinden uud guch die Idioten. Sie werden mich nicht mißverstehen, wenn ich Ihnen sage, daß ich eine Lazu vollkommen gualifizirte Persönlichleit bis dahin noch nicht aufgefunden habe. Sollte der Hr. Abg. Götting mir hervorragend geeignete Persönlichkeiten nennen können, fo wurde ich ihm sehr dankbar sein. Jedenfalls habe ich in der ganzen Angelegenheit nur Den Wunsch, die großen Intereffen, die mir mit unterstellt sind, zu , ne persönliche Beriehungen können dabei nicht den Ausschlag geben.
Dieser sowie Titel 32 „für Waisenhäuser 94 201 ½ wur— den bewilligt.
Den Tit. 33, „gZuschüsse für Fortbildungsschulen 182 900 M beantragte die Bubgetkommisslon unverandert zu genehmigen. Der Referent Abg. Graf zu Liniburg⸗Stirum gab die Gesammtfrequenz dieset Schulen auf 68 756 an, eine Zahl, die den geforderten Zuschuß gewiß rechtfertige, wenn derselbe auch wiederum, nachdem man ihn im vorigen Jahre
bereits um 20 000 M erhöht habe, eine Mehrforderung von 19 849 Ss enthalte. ; =.
Der Abg. Wißmann bat den Minister, die Fortbildungs—⸗ schulen und speziell die seiner Heimath Nassau, die sich vor⸗ trefflich bewährt haben, auch fernerhin in ihrer weiteren Aus⸗ breitung durch Zuschüsse unterstützen zu wollen.
Die Mehrforderung wird bewilligt.
Kapitel 122 enthält für Kunst und Wissenschaft eine Ge⸗ sammtforderung von 2782 434 S6, 43 974 S mehr ale im Vorjahre.
Im Titel 1 sind an Beamtengehältern für die Kunst⸗ museen in Berlin 195 095 S½ ausgeworfen.
Der Abg. Kauffmann bemerkte, daß den Mißständen, die früher beim hiesigen Kupferstichkabinet geherrscht hätten, bereits in erfreulicher Weise abgeholfen sei. Fahre die Verwaltung mit derselben Energie fort in der Einführung besserer Einrichtun⸗ gen, dann werde das Kupferstichkabinet in einigen Jahren allen gerechten Ansprüchen genügen. Man müsse dem Endziel zustreben, das Kupferstichkabinet in ein großes Archio aller graphischen Künste zu verwandeln. Im höchsten Grade anerkennenswerth sei der Erwerb der Hamilton⸗ schen Sammlung, welche geradezu unschätzbare Hanoschriften und Kunstwerke enthalte. Er spreche der Verwaltung für diesen Erwerb und für die Energie, die sie dabei unter Leitung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen entfaltet habe, seinen wärmsten Dank aus, und könne nur noch wünschen, daß die Botticelli'schen Dante⸗Zeichnungen durch Publikation des Werkes auch weiteren Kreisen zugänglich ge⸗ macht würden.
Der Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum regte die Frage an, ob es nicht mit Hülfe des elektrischen Lichts gelingen wurde, die Kunstmuseen auch Abends dem Publikum zugänglich zu machen. Es wäre damit einem weitgehenden öffentlichen Be⸗ dürfniß abgeholfen.
Der Staats Minister von Goßler erwiderte, die ganze Frage der Anwendung elektrischer Beleuchtung spiele für sein Nessort eine entscheidende Nolle. Er habe sieben oder acht Kommissarien aus den verschiedenen Zweigen der Unterrichts⸗ verwaltung auf die letzte Ausstellung für Elektrizität nach München gesandt, habe bei elektrischem Licht malen und zeichnen lassen und hoffe, namentlich für den Kunstunterricht werde diese Beleuchtung ein entscheidender Fortschritt sein. Der Wunsch einer elektrischen Beleuchtung der Museen habe aber in diesem Etat noch nicht verwirklicht werden können. Dem Ahg. Kauffmann danke er für seine freundlichen Worte. Die Publikation des Botticelli'schen Dante aus der Hamilton—⸗ schen Sammlung sei bereits im Werke.
Der Abg. Schmidt (Stettin) erwiderte dem Minister, daß schon lange die Räume des British⸗Museum in London auch ohne elektrisches Licht zur Benutzung Abends geöffnet seien. Es empfehle sich ferner zur Erwägung, ob nicht auch die Archiv- und das Lesezimmer der Königlichen Bibliothek in Berlin des Abends zur Benutzung gestellt werden könnten. In den Staatsarchiven solle sich bis jetzt keine einzige Lampe befinden; gewiß müsse dabei auf die Feuergefährlichkeit bei Abendbenutzung besonders Rücksicht genommen werden.
„„Der Abg. Freiherr von Heereman bemerkte, daß die elek⸗ trische Erleuchtung der Museen sehr kostspielig und auch ge⸗ fährlich sein würde; deshalb möge man diese Sache genau prüfen und erwägen, oh es nicht besser sei, die Sammlungen größeren Kreisen durch längere Besuchszeit an Sonntagen zu⸗ gänglich zu machen. Zu Studienzwecken sei das Betrachten bei elektrischem Licht überhaupt nicht genügend.
Der Titel wurde bewilligt.
Hierauf vertagte das Haus um 31½1 Uhr die weitere Berathung auf 71 Uhr Abends.
— In der gestrigen Abendsitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten von Goßler sowie mehrere Kommissarien beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Staatshaus⸗ halts: Etats pro 1883/84 mit der Diskussion des Etats des Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten (dauernde Ausgaben Kap. 122) sortgesetzt.
Zum Kap. 122 Tit. 4 (zur Vermehrung und Unter— haltung der Sammlungen der Berliner Museen) sprach der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) zunächst seine Bedenken gegen die elektrische Beleuchtung der Museen aus, und äußerte dann den Wunsch, daß aus der Berliner Gemäldegalerie eine An⸗ zahl von minder bedeutungsvollen Gemälden entfernt werden möge, damit für neue Acquisitionen Platz gewonnen werde. Er wünsche, daß in Zukunst nur immer die besten Kunstwerke in jedem Genre erworben würden. Redner machte schließlich eine Reihe von Vorschlägen, wie man am wirksamsten die Kunstbestrebungen fördern könne.
Der Abg. von Uechtritz-Steinkirch wünschte Erwerbungen ,, , Werke neuerer Meister für das Kupferstich⸗
abinet.
Auf. bezügliche Anfragen der Abgg. Kaufmann und Dr. Reichensperger (Cöln) erwiderte der Regierungskommissar Geheime Regierungsz⸗Rath Dr. Jordan, die Regierung suche mit allen Kräften die Monumental- und Architetturmalerei zu sördern und verwende die hierfür zur Verfügung stehenden Fonds in weitestem Umfange.
. Abg. Spahn wünschte Beschleunigung der Vorarbeiten für die Renovirung des Schlosses zu Marienburg. Es handele sich hier um ein wahrhaft nationales Weck.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode betonte die Noth⸗ wendigkeit, daß auch eine lebhafte Privatthätigkeit für den Ausbau der Marienburg geweckt werde. Die Marienburg sei des allgemeinen Interesses ebenso würdig, wie der Cölner und U Dom. der Minist
ierauf nahm der Minister der geistlichen 2c. Angelegen⸗ heiten von Goßler, wie folgt, das . i.
Meine Herren! Die warmen Worte, welche die beiden Herren Vorredner dem Projekt der Wiederherstellung des Hochschlosses von Marienburg gewidmet haben, haben mich auf das Symvathischste berührt. Soweit ich in diesem Falle meine Person von der Staats⸗
inniges Herzensbedürfniß ist, an der Wiederentstehung dieses groß⸗
artigen Bauwerkes unseres Vaterlandes an meinem bescheidenen Theile . Herr Redner wuͤnscht, daß er erste Herr Redner wuͤnscht. daß ich ihm Auskunft gebe, wi augenblicklich die Arbeiten liegen. Ich glaube, wenn der . ö die Güte gehabt hätte, die ausliegenden Plane einzusehen, würde er sich vielleicht noch eingehender informirt haben, als ich das im Augen⸗ i. thun kann, ohne die Geduld des Hauses zu fehr in Anspruch zu nehmen. Die Mittel sind erbeten und bewilligt im Extraordinarum für den theilweisen Ausbau des sogenannten nördlichen Theils des Hoch⸗ schlosses. Das Hochschloß, meine Herren, ist ein gewaltiger, vier⸗
eckiger Ziegelbau, welcher im fortifttatorischen Sinne gewisffermaßen
regierung loslösen kann, kann ich nur fagen, daß es mir persönlich ein
die Citadelle darstellt; es ist der größte Vertheidigungsbau, den wir überhaupt im Osten baben. In diesem Nordtheisle befindet sich aus⸗ gebaut nach unten hin die sogenaante Annakapelle, in weicher sich
eine Reibe von Hochmeister Begräbnißstellen befinden; darüber die große Marienkapelle, und zwar die alte und in ihrer Ausdehnung die neuere, jetzt in einem einheitlichen Bau vereinigt. In diese Marien kapelle tritt man ein vermittelst eines zweistöckigen Kreuzgangsflügels, welcher vermittelst der sogenannten goldenen Pforte unmittelbar in das Kirchenschiff einführt.
Die Annakapelle, die Marienkapelle, dieser Kreuzgangflügel und die goldene Pforte mit der hinaufführenden Treppe find diejenigen Objekte, für welche Sie im vorigen Jahre die erste Rate bewilligt haben, und für deren Ausführung wir jetzt die zweite Rate erbitten.
Selbstverständlich ist bei diesem großartigen Werke, ich möchte sagen schon vom kunsthistorischen Standpunkt und vom historischen Standpunkt überhaupt aus das Bestreben gewesen, Klarheit zu schaffen über die Konstruktion dieses großartigen Baues. Die Zerstörungen, die jum Theil durch Utilitätsbauten, welche hineingefüigt wurden, herbeigeführt siad, sind so großartig gewesen, daß es fehr schwer ist, sich nach allen Richtungen von vornherein ein klares Bild zu machen, wie es früher gewesen ist. Es sind nicht nur die Gewölbe zerstört, es sind nicht nur die Etagen neu durchgelegt worden, fon dern es sind, sogar eine große Reibe Fundamentsteine entfernt worden. Dem hingebenden Fleiß des früberen und des jetzigen Baumeisters ist es gelungen, ein ziemlich klares Bild zu bekommen, und ich kann nur so viel versichern, daß die frühere Besorgniß, als ob wir in dem großartigen Befestigungsbau nichts haben als Etagen, zu dem Zwecke errichtet, um große Truppenmassen aufzustellen, daß diese Besorgniß als beseitigt zu betrachten ist. In den oberen Stolwerken befindet sicih eine so große Anzahl der schönsten angemessen konstruirten Räume, wie wir sie nur in dem Hochmeisterschloß haben. Unmittel⸗ bar anschließend an die Marienkapelle hat man den großen Remter entdeckt, in welchem die Wahlen und Huldigungen der Hochmeister stattgefunden haben, einen Remter, welcher mittelst des Kreuzganges der zweiten Etage in Verbindung steht mit der Marienkapelle. So läßt sich noch eine große Reihe von anderen großartigen Bauten rekon= struiren. Im Anschluß an den Remter findet sich mittelst eines fehr inter⸗ essanten verdeckten Ueberganges der sogenannte . Danziger“, einer der wesentlichsten Vertheidigungsthürme, der besonders charakteristifch für die alte Marienburg ist.
Ich könnte bei dem hohen Interesse, welches ich an der Sache habe, noch stundenlang darüber sprechen, ich will aber nur andeuten, daß alle Mittel versucht worden sind, um die Rekonstruktion herbei= zuführen, daß es auch gelungen ist, sehr werthvolle, kunstbistorische und literarische Notizen herbeizuschaffen, welche den Verfuch, dieses große Bauwerk wiederherzustellen, erleichtern. Die Entschließung, ob und was weiter zu geschehen hat hinsichtlich der Restauration' des Hochmeisterschlosses, muß vor der Anmeldung des nächsten Staats⸗ haus halts · Etats stattfinden. In diesem Stadium werden Sie mir zu gute halten, wenn ich auf die Frage, was die Staatsregierung beabsichtigt, eine unmittelbare Äntwort nicht ertheile. Wie ich, persönlich ju der Sache stehe, werden Sie aus meinen Worten entnehmen, aber ich bin doch ein Mitglied der Staatsregierung und muß mich nach der Decke strecken welche finanziell über uns gebreitet ist. Wie sich die An gelegenheit in den nächsten Monaten regelt, kann ich daher nicht wissen, aber das kann ich versichern, daß das Interesse an diesem Bau ein sehr weitgehendes ist und in außerordentlich hohe Kreise hincinreicht. Meine Herren! Die beiden Comitss, von denen der Herr. Vorredner gesprochen bat, sind in voller Thätigkeit, die Orga⸗ nisation des Marienburger Vereins, seine Bestrebungen sind mir be⸗ kannt, und ich habe eingehend mit ihm verhandelt. Auch mit dem hiesigen Ost⸗ und Westpreußenverein habe ich perfönlich Berührung gewonnen, und ich hoffe, daß es mir in nächster Zeit gelingen wird. mit etwas festeren Vorschlägen hervorzutreten. Ich bedarf dazu noch einer Ermächtigung, über die ich mich jetzt nicht aussprechen kann, aber Sie werden aus meinen Mittheilungen den Eindruck gewinnen, daß es mir ein dringendes Bedürfniß ist, an diefem Werke theil— zunehmen.
Was die Bedeutung des Werkes anbetrifft, so ist es das größte Profanbauwerk, von dem ich im Norden unseres Vaterlandes Kunde habe, ein Profanbau von so großartiger Bedeutung, so charakteristisch für einen großartigen, nie wiederkehrenden Kunststil, für eine geschicht⸗ liche Periode, die ganz abgeschlossen hinter uns liegt und niemals wiederkommen kann, daß, wer den Bau nicht kennt, ihn sich nicht ausreichend vorstellen kann und man muß schon weit gehen in Europa, um eine Parallele für dieses Bauwerk zu finden.
Ich glaube hiermit den Wünschen des geehrten Herrn Vor— redners entsprochen zu haben und schließe damit. ⸗
Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) dankte dem Minister für dessen Worte und bemerkte dabei, daß die modernen Architekten sehr viel von dem Vaumeister der Marienburg lernen könnten, und er ihnen dieses Bauwerk daher zum recht eingehenden Studium empfehle.
Der Titel, sowie das Kapitel bis zum Schluß wurde
darauf bewilligt.
Zu Kap. 123 (Technisches Unterrichtswesen) bemängelte der Abg. Frhr. von Minnigerode die bisherigen Bestimmungen über die Zulassung zum Besuch der technischen Hochschulen. Es müsse namentlich der Ueberschwemmung dieser ÄAnstalten mit Ober⸗Realschul⸗Abiturienten entgegengewirkt werden; der Zudrang zu technischen Fächern sei an sich schon erheblich.
Der Negierungskommissar Geheime Ober ⸗Regierungs⸗ Rath Dr. Wehrenpfennig erwiderte, der Minister gehe nicht von der Ansicht aus, daß die Ober-Realschulen im Vergleich zu anderen Schulen mit neunjährigem Kursus Anstalten niedriger Ordnung seien, auch sei das Kontingent der Ober⸗ Realschul⸗ Abiturienten auf den technischen Hochschulen nur sehr gering.
Der Abg. Dr. 6 (Breslau) bemerkte, er könne nur eine Erweiterung der Berechtigungen für die Ober-Realschulen wünschen. Letztere müßten Überhaupt im Wesentlichen mit den Gymnasien gleichgestellt werden.
Der Abg. Dr. Windthorst trat dem Vorredner entgegen, der⸗ selbe führte aus, daß er für Abschaffung der Realgymnasien sei. Diese Schulen zögen viele junge Leute an und brächte sie alle in das Baufach, daher der übermäßige Zudrang zu diesem Beruf. Diese Art Schüler seien überhaupt der sogenannten Halbbildung sehr ausgesetzt. Wer das Baufach studiren wolle, müsse mindestens in einer alten Sprache seine Verstandes⸗ schärfe geübt haben. Durch die jetzige zu große Mannigfaltig⸗ ket der Schulen werde Flachheit und Oberflächlichkeit nur zu sehr befördert.
Das Kapitel bis Titel 19 inkl. wurde bewilligt, und hier⸗ auf die weitere Berathung um 10, Uhr bis Freitag 11 Uhr vertagt.
des Aeutschen Neichs Anzeigers und Königlich Nrenßischen St aats · Anzeigers: Berlin sW., Wilhelm⸗Straße Rr. 32.
83 FGnfecr ar- für den Deutschen Reichs⸗ und Königl Preuß. Staats Anzeiger und das Central ⸗Handels⸗ register nimmt an: die stönigliche Expedition
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Srachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
4. Verloosung, Am ortisation Zinszahlung 28 u. s. w. von öffentlichen Papieren.
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3. Verkäufe, Verpachtungen. Sbmissionen ete.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. T. Literarische Anzeigen. Theater- Anzeigen.
In der Börsen- beilage. 8
Inserate nebmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank !, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen · Bureaux. *
8 9. Familien- Nachrichten.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.
Stedbrief. Gegen den unten beschriebenen Ar⸗ beiter Oscar Heinrich Carl Schiele, am 20. April 1855 zu Seifersdorf geboren, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen wiederholten Diebstahls und Unterschlagung in actis 84. G. 479. 83. J. IV. a. 670. S2. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungegefängniß zu Berlin. Alt Moabit 1112, NW., abzuliefern. Berlin, Alt⸗ Moabit 11.12 (NW., den 26. Februar 1883. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 84. Beschreibung; Alter 27 Jahre, Größe 1BII2 m, Statur kraͤftig, Haare braun, Stirn hoch, breit, brauner Vollbart, Augenbrauen blond, Augen braun, Nase kurz, dick., Mund groß, Zähne vollständig, Kinn breit, Gesicht oval, Gesichts⸗ farbe blaß, Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: Auf dem Kinn 2 bohnengroße Leberflecke.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Dach⸗ decker Carl Albert Gustay Sensloher aus Brandenburg a. H. wegen wiederholten einfachen Dieb ⸗ stahls unter dem 22. Januar 1883 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Potsdam, den 26. Februar 1883. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
lots] Oeffentliche Zustellung.
Die Kleinkinderbewahranstalt zu Orb, vertreten durch den Magistratsrath Jacob Walter daselbst, klagt gegen die Cheleute Taglöhner Adam Schreiber und Eva, geb. Weisbecker, früher zu Orb, jetzt un⸗ bekannten Aufenthaltsorts, :
wegen rückständiger Zinsen aus einem Hypotheken— kapitale von 300 66 mit dem Antrage auf Ver— urtheilung der Beklagten zur Zablung von 15 zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in die ver⸗ pfändeten Grundstücke Pl. Nr. 4624, 7533 u. 6843 Wiese in den Wegwiesen bezw. Acker am Kasselberg und Molkenberg, und ladet die Verklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Orb auf
den 9. Mai 18583, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Orb, den 16. Februar 1883.
Rosenbaum, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
sotzs ) ntliche Zust.
Oeffentliche Zustellung.
Der Nikolaus Mayer, Gastwirth und Bierhändler zu Forbach, klagt gegen den Nikolaus Altmayer, Wirth, früher zu Merlenbach, jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, aus Kauf und Ueber— lieferung von Bier, mit dem Antrage auf Verur⸗ theilung des Beklagten zur Zahlung von 144A 2 A4 nebst 5oso Zinsen vom Tage der Klagezustellung an und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Forbach i. Lothringen auf
Donnerstag, den 19. April 1883, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
etri, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
19645 Oeffentliche Zustellung.
Der Sattler Wilhelm Giese zu Rellinghausen, als Vollstrecker des Testaments der Wittwe Johann Lindemann, Helene, geb. Schulte, von Steele und Vertreter von deren Erben, vertreten durch den Rechtsanwalt Bendir zu Werden, klagt gegen ö die Eheleute Schreiner Carl Schmidt und Christina, geb. Wiek, zu Fischlaken, 2) den Steiger Friedrich Rolland in Kray, 3) die Eheleute Bergmann Johann Rose und Christine, geb. Rolland, in Kray, 4) die Eheleute Fabrikarbeiter Friedrich Bartz und Wil. belmine, geb. Rolland, in Steele, 56) die minder— jährige Bertha Rolland, vertreten durch ihren Vor⸗ mund Anton Kleinschnittger in Kupferdreh, 6) den Bergmann Heinrich Rolland in Amerika, wegen rückständiger Zinsen für die Zeit vom J. November 1881 bis dahin 1882 aus Darlehnsforderungen, welche auf den verpfändeten Grundstücken der Beklagten für die klägerische Erblasserin, Wittwe Lindemann, ein- getragen stehen, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 116,25 M bei Ver? meidung der Zwanagvollstreckung in die im Grund⸗ buch von Hinsbeck Band 1X. B. Blatt 48 i g. genen (Grundstücke Hinsbeck, Flur J. Nr. 35 147.
441 442 443 ;. 147. äs, a7, 155 und j4a7. 153 und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgerichte zu Werden a. d. Ruhr auf
den 39. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Heinrich Rolland in Amerika wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
; Ei ss in 9 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. (9647 Oeffentliche Zustellung.
(Auszug.
In Sachen der ledigen Sienstmagd Margaretha Bloß von Regelsbach und der Euratel über deren außereheliches Kind Anna Regina gegen den Bauern⸗ sohn Georg Wolfgang Kretschmann von Rehdorf, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschafts⸗ gnerkennung und Alimentleistung 2c. wurde durch BVeschluß des Kgl. Amtggerichts Cadoliburg vom 25. Februar eurr. gemäß S5. 186 u. ff der R. C' P. S. öffentliche Zustellung ber Klage vom 15. dieses an den Beklagten bewilligt.
In dieser Klage ist beantragt, nach verhandelter Sache den Beklagten zu verurtheilen:
kennen und demselben das gesetzlich beschränkte Erbrecht in den dereinstigen Nachlaß des Be⸗ klagten nach den Bestimmungen des preußischen Landrechtes einzuräumen;
2) einen, in vierteljährigen Fristen vorauszahl⸗ bar, bis zum zuruͤckgelegten 14. Lebensjahre des Kindes zu entrichtenden Alimentatignsbeitrag von zwei Mark fünfzig Pfennig wächentlich zu zahlen; ; .
3) das seinerzeitige Schulgeld zu bestreiten, sowie die Kur und Begräbnißkosten zu tragen, falls das Kind innerhalb der Alimentationsperiode erkranken oder sterben sollte; ferner der Kindes⸗ mutter ö
4 eine Kindbettkosten⸗Entschädigung von sechziz Mark, sowie ö
5) eine persönliche Entschädigung von sechshundert Mark zu bezahlen;
6) jämmtliche Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
Dies wird dem Beklagten mit dem Eröffnen be⸗ kannt gegeben, daß zur mündlichen Verhandlung dieser Klage Termin beim K. Amtsgerichte Cadolz⸗
burg auf ö
Mittwoch, den 25. April lf. Is., früh 9 Uhr,
anheraumt ist, zu welchem er hiermit geladen wird.
Cadolzburg, am 26. Februar 1883. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Cadolzburg. Reichenbecher, K. Sekretär.
(97761 Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung. ⸗ Die Fabrikarbeiterin Rose Catharina Maria Jessel, geb. Blom, zu Hamburg (vertreten durch Rechtsanwalt Dr. G. Patow), klagt gegen den Arbeiter Johann Friedrich Wil elm Jessel, un⸗ bekannten Aufenthaltes, wegen Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die JI. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 19. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. J Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladungsschrift bekannt gemacht. Hamburg, den 1. März 1883. Schlieckau, Gerichtsschreiber des Landgerichts, Civillammer II.
losss! Oeffentliche Zustellung.
Charlotte Forchheimer Wittwe von Thüngen kün⸗ digt ein Hypothekendarlehen zu 200 66 vom 20 No⸗ vember 1879, zu 5 0 verzinslich, ihren unbekannt wo abwesenden Schuldnern Kaspar und Elisabetha Jäger von Retzstadt zur Heimzahlung binnen . Jahresfrist.
Karlstadt a. / M., am 27. Februar 1883.
Gerichtsschreiberei des k. Amtsgerichts. Walther.
Io779] Aufgebot. -
Auf Antrag des Kaufmanns Albert Winkelmann in Hamburg als, General Bevollmächtigter, seiner Mutter, der Wittwe Joh. Sophie Friedericke Winkelmann, geb. Garber, zu Hamburg, Gläubiger, soll das dem Instrumentenmacher Joh. Carl Schie- bener hier gehörige, in der Grapengießerstraße 2 dahier belegene Wohnwesen sammt Zubehör in
dem auf Freitag, 13. Ayril 1883, Vormittags 11 Uhr, , Termine öffentlich meistbietend verkauft werden.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an diesen Immobilien Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand und sonstige dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben permeinen, hierdurch aufgefordert, selbige unter Vor⸗ legung der darüber lautenden Urkunden, im obigen Termine anzumelden, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht.
Lüneburg, den 11. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht. J. (gez.) Jo chmu s. Für richtige Abschrift: Lossan, Assistent, . Gerichtsschreiber ⸗ Geh. Königlichen Amtsgerichts J.
o907
Verkaufsanzeige nebst Aufgebot.
In Zwangßvollstreckungssachen des Brennerei⸗ besitzers Julius von Cölln zu Bevensen, Gläubigers, gegen
den Arbeiter Heinrich Schröder aus Bevensen, zur Zeit in Hamburg, Spitalstraße Hof 85 Haus 3, Schuldner, . ö
soll die dem Letzteren gehörige Bürgerstelle Nr. 39 zu Bevensen, bestehend aus einem Wohnhause und Stall und den dazu gehörigen, im Flurbuche von Bevensen unter K. Bl. 5 Nr. 1986 und 19757 aufgeführten Grundstücken in der Größe von zu⸗ sammen 11 a, zwangsweise in dem dazu auf
den 5. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr, ; . anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näber⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, fand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗ berechtigungen zu baben vermeinen, werden aufgefor⸗ dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht. .
Medingen, den 26. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht. Schlem m.
9638
Verkaufs Anzeige Aufgebot.
In Sachen,
betreffend die Vormundschaft für den abwesenden
Diedrich Dohrmann aus Otterstedt,
soll auf Antrag der Vormünder mit obervormund⸗
schaftlicher Genehmigung die unter vormundschaft—
licher Verwaltung stehende Anbaustelle Hs. Nr. 81
in Otterstedt, beftehend aus:
1) einem Wohnhause von Fachwerk mit Stroh— bedachung, verzeichnet unter Nr. 81 der Gebäͤude⸗ steuerrolle von Otterstedt,
2) 84a 89 am Weide und Ackerland ꝛc. auf Artifel 79, Kartenblatt 2 und 7, Parzellen 9, 19, 91, 92, 93 der Grundsteuermutterrolle von Otterstedt verzeichnet,
in dem dazu auf
Sonnabend, den 26. Mai 1883,
Nachmittags 2 Uhr,
im Grube'schen Gasthause in Otterstedt anstehenden
Termine öffentlich meistbietend verkauft werden, wo—
zu Käufer damit geladen werden.
Die Verkaufsbedingungen sind 14 Tage vor dem
. auf hiesiger Gerichteschreiberei ein⸗
zusehen.
Zugleich werden Alle, welche an den Verkaufs
objekten Eigenthums⸗, Näher lehnrechtliche, fidei⸗
kommissarische, Pfand und andere dinaliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche so gewiß spätestens im obigen Termine anzumelden, als widrigenfalls für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Erwerber das Recht verloren
geht. Achim, den 165. Februar 1883. Königliches Amtsgericht, Abtheilung II. gez. von Hahn. Ausgefertigt: Achim, den 16. Februar 1883. Der Gexichtsschreiber. Sergel, A.⸗G. Sekretär.
3669 Aufgebot.
Der Kaufmann J. Baumann-Frey in Zürich hat das Aufgebot eines verloren gegangenen von Cle⸗ mens Lorenz auf Frau Julie Lorenz in Plauen i. V; gezogenen, von dieser aeceptirten, am 20. Juni 1882 an die Ordre Paul Sorge & Co. in Plauen zahlbar gewesenen Wechsels über 91,50 M . d. d. Plauen, den 11. März 1882, welcher zuerst an Bhd. Koch, dann an die Spinnerei Adlischweil, so—⸗ dann an die Schweizer Creditanstalt, weiter an den Antragsteller und endlich an Aug. Peill gerirt wor⸗ den, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 13. November 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterjeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Plauen, den 26. Februar 1883. Königliches Amtsgericht. Steiger.
Anfgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung
9645 von Urkunden.
Nachdem der Häusling und Bahnwärter Johann Feinrich Lampe in Bassum für sich bezw. im Auf trage der betreffenden Berechtigten, als: Ehefrau Anna Margarethe Mannes, geb. Lampe, in Bremen, Wittwe Catbarine Lampe, geb. Stöber, in Bassum und Heinrich Lampe, Füsilier im II. Garde⸗Regi⸗ ment zu Fuß in Berlin, den Verlust der nachstehend bezeichneten Quittungsbücher der Amts⸗Sparkasse in Bassum, als:
1) Quittungsbuch Nr. 1790 (Fol. 4149 des Haupt⸗ buchs] mit einem Guthaben ad 1244 66 97 K. ausgestellt auf den Namen des Häuslings Jo—⸗ hann Heinrich Lampe in Apelstedt,
2) Quittungsbuch Nr. 1701 (Fol. 4830 des Haupt- buchs) mit einem Guthaben ad 313 A6 74 , autzgestellt auf den Namen der Anna Marga⸗ rethe Lampe in Apelstedt,
3) Quittungsbuch Nr. 1492 (Fol. 3887 des Haupt- buchs) mit einem Guthaben ad 392 ι M 4, ausgestellt auf den Namen des Heinrich Lampe in Apelstedt und ; ;
4) des für die Lampe'schen Erben in Wedehorn ausgefertigten Quittungsbuches Ne. S67 (Fol. 2059 des Hauptbuchs) mit einem Guthaben ad 601 M 61 ,
glaubhaft gemacht und deren Aufgebot beantragt
hat, so werden die unbekannten Inhaber der vorbe⸗
zeichneten Quittungsbücher der Amttz⸗Sparkasse zu
Bassum aufgefordert, solche spätestens im Termine am
Sonnabend, den 23. Juni d. J., Morgeus 10 Uhr, ;
hier vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos
erklärt werden sollen.
Bassum, den 23. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht. II. v. Harling.
In der Bekanntmachung des Königlichen Amts gerichts II. zu Brieg vom 27. Januar 1883, be⸗ kreffend Generalaufgebot verlorener Hypotheken Do⸗ kumente ꝛc., abgedruckt unter Nr. 7544 in der 2. Bei⸗ lage der Nr. 45 pro 1883 d. Bl. r, es heißen:
R. zu A. I. 1: das Hauptdokument über urspruͤng⸗ lich 6000 Thlr. KWaufgeld — nicht Aufgeld,
b. zu A. J. 4: für den Handelsmann Bernhard Gadiel — nicht Gadid.
Berichtigung. In der Bekanntmachung des Kgl. Amtsgerichts München I., Abthl. A. für Civii- sachen, vom 7. Februar er. — betreffend Aufgebot Schmittinger — abgedruckt unter Nr. 6862 in der 2. Beilage der Nr. 52 pro 1883 d. Bl., ist der Name des Kgl. Advokaten nicht Topp sondern
I) die Vaterschaft zu dem vorbenannten, am 09. December v. Ig. geborenen, Kinde anzuer⸗
Popp zu lesen.
4074 Aufgebot. Auf den Antrag des Meinrad Mey von Straß— berg, wird dessen Mündel Ottmar Mey von da, geboren am 15. November 18512, welcher im Jahre 1861 nach Amerika gegangen und seitdem verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens in dem Aufgebots« termine Donnerstag. den 8. November 1883, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigen falls seine Todeserklärung erfolgt. Sigmaringen, den 15. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.
Beschlusß.
Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft und in Anwendung des Gesetzes vom 14. Mär; 1850 §. L wird die Beschlagnahme des Vermögens des Matrosen. Franz Caspar Kreutz, geboren am 14. August 1859 zu Vingst, Landkreis Cöln, an⸗ geordnet, gegen welchen durch das Kaiserliche Gericht der Marinestation der Nordsee zu Wilhelmshafen das Versäumnißverfahren wegen Fahnenflucht er— . ist und dessen man nicht habhaft werden ann.
Cöln, den 29. Dezember 1882.
Königliches Landgericht, Strafkammer. Landgerichts ⸗Direktor. Langerichtsrath. gez. Mit scher. gez. Wirth. gez. Beitz ke,
Landrichter.
Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Sasse,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[9651 Verkündet am 22. Februar 1883. gez. Hummel, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!
Auf den Antrag der Wittwe Forstverwalter a. D. Franz Böhm, Maria, geb. Rentker, zu Münster, vertreten durch den Justiz Rath Möger zu Dort— mund, betreffend das öffentliche Aufgebot verloren gegangener Hypothekenurkunden zum Zwecke der Kraftloserklärung,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Castrop durch den Amtsrichter Gummich für Recht:
Die über folgende Hypotheken gebildeten Ur— kunden: ;
a. Eintausend Thaler Darlehen für den Forst⸗ verwalter Franz Böhm zu Münster aus der gerichtlichen Urkunde vom 28. Mai 1874, eingetragen gewesen Band J. Art. 6 Abthei⸗ lung III. Nr. 2 G. B. Mengede,
b. Neunhundert Thaler Darlehen für den Forst⸗ verwalter Franz Böhm aus der Urkunde vom 26. September 1865, eingetragen ge⸗ wesen Band JI. Bl. 237 G. B. Mengede, Abtheilung III., Nr. 5,
C. Einhundert Thaler Darlehen aus der Ur— kunde vom 15. Mai 1866, eingetragen ge—⸗ wesen Band J., Bl. 257, Abth. JIII., Nr. B,
resp. Hypothekenbriefe vom 18. Juni 1874,
21. August 1867 und 21. August 1867 werden
für kraftlos erklärt. ;
Die Kosten werden der Antragstellerin zur
Last gesetzt. ( Gummich.
löb47?] Verkündet am 25. Januar 1883. Giersberg, Gerichtsschreiber. Im Nanien des Königs! . Auf den Antrag des Wirths Gottlieb Sadowski aus Gorlen, Eigenthümer des Grundstücks Gorlen Bd; 1V. Blatt o7 erkennt das Königliche Amts gericht zu Lyck durch den Gerichtsassessor Droese, für Recht: die über die im Grundbuche von Gorlen Bd. IV. Blatt 67, Abtheilung III. unter Nr. 36. für Charlotte Sadowski, verehelichte Wirth Samuel Bendzko auf Grund des Erbrezesses vom 10. Juni 1854 und der Verfügung vom 22. No— vember 18654 eingetragenen 92 Thaler 15 Sgr. Vatererbtheil gebildeten Hypothekendokumente wird für kraftlos erklärt. Lyck, den 25. Januar 1883 Königliches Amtsgericht. Droese.
9641
In die Liste der beim hiesigen Amtsgericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwälte ist heute der Rechtsanwalt Alfred Karl Isidor Wilke eingetragen, was hier⸗ durch gemäß S§. 20 der Rechtsanwaltsordnung be— kannt gemacht wird.
Brakel, den 17. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht.
oss! Bekanntmachung.
Der Gerichtsassessor Georg Karl Brunner aus Naumburg a; / S. ist heute in die Liste über die beim unterzeichneten Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwälte eingetragen worden.
Elsterwerda, den 24. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht.
In der Liste der beim hiesigen Königlichen Land= gericht zugelassenen Rechtsanwälte ist der unter Nr. 5 eingetragene Rechtsanwalt und Notar, Justizrath Aßmann in Ehrenbreitstein, nachdem derselbe am 10. dieses Monats verstorben ist, heute gelöscht worden. ⸗
Neuwied, den 28. Februar 1883.
Königliches Landgericht.
M. Februar v. J. erfolgte Be⸗ schlagnahme des n r. des Christof Her⸗ .A. Neuenbürg, auf⸗