1883 / 54 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Mar 1883 18:00:01 GMT) scan diff

unterhaltenen Anstalten dieser Kategorie gleichmäßig zu ordnen, jetzt zur Ausführung gebracht worden. Der Entwurf eines Pruͤfungsreglements, welchen die schon seit einigen Jahren bei der Baugewerkschule zu Eckernförde angewandten Ver c iften zum Grunde gelegt wurden, ist in Konferenzen, an welchen ein Vertreter des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, die Direktoren mehrerer Baugewerkschulen, der bisher bei den Prufungen an der Eckernförder Anstalt betheiligte Regierungs— und Baͤurath, ein Vertreter des Verbandes deutscher Bau— gewerksmeister und der Direktor der Berliner Handwerkerschule theilgenommen haben, eingehend berathen worden und nach den Vorschlägen der Konferenz abgeändert unter dem 6. Septem⸗ ber 1882 als „Prüfungsordnung für die vom Staate unter⸗ haltenen oder subventionirten Baugewerkschulen“ erlassen worden. Die Bestimmungen des dieser Denkschrift angehängten Regulativs werden bereits zu Ostern 18383 an den Baugewerk— schulen zu Idstein, Breslau und Eckernförde, welche vier auf⸗ steigende Klassen haben, voll zur Anwendung kommen, an den Baugewerkschulen zu Nienburg, Deutsch-Crone, Hörter und an der Baugeiverkschule des Berliner Handwerkervereins, welche zur Zeit noch dreiklassig sind, aber nur mit gewissen Modi— fikationen, und an der Baugewerk⸗, Zeichen und Modellir⸗ schule zu Erfurt, weil von dieser Anstalt erst jetzt die zweite Klasse eröffnet worden ist, überhaupt noch nicht. Von den Direktoren der Baugewerkschulen, wie von den Kreisen, weiche dieselben zu nützen bestimmt sind, insbesondere von dem Delegirtentage des Verbandes deutscher Baugewerksmeister ist wiederholt und seit längerer Zeit die Nothwendigkeit betont worden, daß die Baugewerkschulen, ohne darum die Ziele der⸗ selben zu erweitern und sie etwa den technischen Hochschulen zu nähern, einer vierten Klasse nicht entbehren können, da ein Kursus von 11 Jahren nicht ausreicht, um die Schüler im Entwerfen zu üben. Wenn der Unterricht mit der unerläß— lichen Gründlichkeit ertheilt werden soll, kann im dritten Semester nur ein Entwurf zu einem oder zwei sehr kleinen Gebäuden einfachster Art durchgearbeitet werden. Zu Breslau, Eckernförde und Idstein haben die Gemeinden auf der Er— richtung oder Beibehaltung der vierten Klasse bestanden; die Einrichtung einer solchen an der rein staatlichen Baugewerk— schule zu Nienburg wird jetzt erfolgen, sobald die dazu er— forderlichen Mittel durch den Staatshaushalts-Etat des nächsten Jahres bewilligt sein werden. In Erfurt wird eine vierte Klasse erst im Etatsjahre 1884,85 erforderlich werden; über die Einrichtung derselben in Höxter, Deutsch-Crone und Berlin sind noch Verhandlungen im Gange. Die Unterrichtsverwal⸗ tung beabsichtigt nicht in nächster Zeit dem Prüfungsregulativ einen an allen? vom Staate mitunterhaltenen Baugewerkschulen einzuführenden Lehrplan folgen zu lassen. Sie ist der Ansicht, daß das Prüfungsreglement, für dessen gleichmäßige Hand⸗— habung an diesen Schulen gesorgt werden wird, vor der Hand ausreicht, und abzuwarten bleibt, wie sich der Unterrichtsgang unter Einwirkung desselben gestalten wird, damit alle Schüler die von dem Prüfungsregulativ implieite vorausgesetzten Kennt— nisse und Fertigkeiten sich erwerben. Das Regulativ wird der Unterrichtsverwaltung zugleich die Beaufsichtigung der nicht subventionirten privaten und kommunalen Ansialten erleichtern, obgleich es für diese nicht erlassen ist. Auch im Laufe der letzten beiden Jahre hat die Staatsregierung nur einen sehr mäßigen Gebrauch von dem Recht und der Pflicht der Beaufsichtigung derartiger Schulen gemacht, in Folge dessen drei von Gemeinden subventionirte und eine private Anstalt eingegangen sind, da die betreffenden Gemeinden außer Stande waren, die zur Beseitigung der, wie sie einsahen, begründeten Ausstellungen erforderlichen, nicht unbedeutenden Zuschüsse den Unternehmern der Schulen zu gewähren. Obgleich an die Stelle dieser Schulen, abgesehen von derjenigen zu Langensalza, welche durch die Baugewerk⸗, Zeichen- und Modellirschule in Erfurt ersetzt ist, keine neuen AÄnstalten getreten sind, so hat die Unterrichtsverwaltung doch keinen Grund, die Auflösung jener zu bedauern, weil die Zahl und Qualifikation der Lehrkräfte, die Unterrichtsmittel und gesammten Einrichtungen außer allem Verhältniß zu den Ver— sprechungen der von ihnen vertheilten Programme standen, Man muß hoffen, daß sich die Schüler den besseren, mit weit größeren Opfern vom Staate und den Gemeinden unterhaltenen Anstalten zuwenden werden, obgleich deren Programme be— scheidener lauten, die Disziplin strenger ist und glänzende Zeugnisse an ihnen weniger leicht zu erlangen sind. Immer—⸗ hin ist zu beklagen, daß sich die Wünsche und Hoffnungen nach einer Vermehrung der vom Staate mitzuunterhaltenden Baugewerkschulen, welche die Untexrichtsverwaltung vor zwei Jahren ausgesprochen hat, bisher nicht verwirklicht haben. Zu den damals bereis vorhandenen Anstalten in Nienburg, Eckern⸗ förde, Idstein, Höxter, Berlin, Deutsch-Crone und Breslau ist nur die Baugewerk-, Zeichen- und Modellirschule in Erfurt seit dem 1. Oktober 1881 hinzugekommen, nachdem auch die Stadt sich mit einem Durchschnittsgehalt von WM ( für die Lehrer statt der in Aussicht genommenen 3150 „s einverstanden er— klärt hat. Für die Staatsanstalt in Nienburg soll das Durch— schnitts gehalt durch den nächsten Staatshaushalts-Etat von 2460 6 auf 2850 66 erhöht werden, um vor allem hei ein— tretenden Vakanzen tüchtigere Lehrkräfte gewinnen zu können. Die Durchführung derselben Maßregel wird in Deutsch-Crone, Idstein und Hörter, wo zur Zeit durchschnittlich niedrigere Gehalte und keine Wohnungsgeldzuschüsse (IV. Tarifklasse) gezahlt werden, sowie in Eckernförde, wo das Gehalt zwar durchschnit lich höher ist, aber gleichfalls Wohnungsgeldzuschüsse nicht gewährt werden, große Schwierigkeiten machen, die in dem erstgenannten Orte bereits den Fortbestand der Schule zu gejährden drohen, obgleich die Stadt vor vier Jahren bei der Errichtung der Anstalt, ihre finanzielle Kraft Und ihr Interesse an der Existenz der Schule vielleicht überschätzend, zu bedeutenderen Aufwendungen, als bisher von ihr gefordert sind, bereit war. Die besonderen Verhältnisse in Berlin, wo die Uebernahme der Baugewerkschule des Handwerkervereins auf die Stadt und den Staat in Aussicht steht, werden hier voraussichtlich die Verbesserung der Anstalt erleichtern. Die Unterrichtsverwaltung kann sich nicht verhehlen, daß das Hinder— niß für die wünschenswerthe Vermehrung der Baugewerkschulen, die zweckmäßige Organisation derselben durch Schaffung vierter Klassen, die Theilung überfüllter Klassen, die Be⸗ schaffung von Unterrichtsmitteln, die Gewinnung tüchtiger Lehrer und die Herabsetzung der hohen Schulgelder in der Größe der finanziellen Ansprüche liegt, welche an die Mit⸗ wirkung der Gemeinden gestellt werden. Sie sind, wie dies schon aus den Denkschriften von 1878 und 1851 ersichtlich ist, der Grund, weshalb die Bemühungen der Unterrichts verwaltung wahrend der letzten fünf Jahre nur zur Errichtung von drei stadtischen Baugewerkschulen zu Breslau, Deutsch⸗-Crone und Erfurt geführt haben. Die Zuschüsse, welche die vorhandenen

Anstalten gemeinschaftlichen Patronats in dem augenblicklichen Stande ihrer Entwickelung bedürfen, belaufen sich auf rund SMGh bis rund 10000 4 für jeden Theil. Die für 20 Winterschüler bestimmte staatliche Baugewerkschule zu Nien⸗ burg bedarf nach dem Etat für 188384 eines Zuschusses von 34 350 An den ersteren beträgt das Unterrichtshonorar

halbjährlich 165 M, in Hörter 120 M. wenn man die für nr und an einigen Schulen für die Ge⸗ währung von ärztlicher Hülfe und Medikamenten gezahlten Pauschalbeträge unberücksichtigt läßt, in Nienburg 80 6, bis 1879 50 und in hannoverscher Zeit nur 36 66 Es ist bereits in der Denkschrift von 1881 Seite 4 hervorgehoben worden, daß an den vom Staate allein unterhaltenen Bau— gewerkschulen in Oesterreich und in Sachsen resp. 3 Fl. und 30 M erhoben werden, an den bayerischen Anstalten sind es 15 6 oder 21 S Es ist von den betheiligten Gewerbs⸗ kreisen und von , . Gemeinden eine wesentliche Herab⸗ setzung des Schulgeldes dringend befürwortet worden, um die Frequenz und den Nutzen der Anstalten zu erhöhen. Es ver— dient auch hervorgehoben zu werden, daß eine solche Maßregel wahrscheinlich das einfachste und wirksamste Mittel sein würde, um die Existenz ungenügender Privatanstalten unmöglich zu machen. Die Herabsetzung des Unterrichtshonorars um nux S0 e wird aber bei einer Frequenz von 180 Winter- und Sommerschülern einen Ausfall von 00 6 zur Folge haben. Der Zuschuß, welchen die Unterhaltung einer vierklassigen Baugewerkschule von ca. 180 Schülern, beide Semester zu⸗ sammengerechnet, bei Herabsetzung des Unterrichtshonorars auf 50 M halbjährlich erfordert, läßt sich auf 34 000 6 in kleineren Orten veranschlagen. Es ist nicht zu erwarten, daß die Stadtgemeinden die Hälfte dieser Summe und die auf 3000 bis 1009 6 sich belaufenden Zinsen und Kosten der Unterhaltung des mit der ersten Ausstattung an Schulinventar von ihnen allein zu gewährenden Schulgebäudes werden tragen wollen, und es ist daher zu befürchten, daß die Zahl, dieser Anstalten sich nicht nur nicht vermehren, sondern einige der schon vorhandenen, sobald unvermeidliche, ihre hisherigen Leistungen übersteigende Mehrforderungen an sie gestellt wer⸗ den, eingehen werden. Das Interesse, welches die meisten Stadtgemeinden an der Existenz einer Baugewerkschule in ihren Mauern haben, beschränkt sich im Wesentlichen darauf, daß die Lehrer der Anstalt und die dem Gesellenstande angehören— den Schüler die zu ihrem täglichen Unterhalte erforderlichen Summen dort verausgaben. Dagegen ist die Hehl der orts⸗ angehörenden Schüler eine sehr geringe. Kürzlich angestellte sorgfältige Ermittelungen haben ergeben, daß von 78 Schülern in r neu sechzehn, von 115 in Deutsch-Crone vier, von 55 in Idstein zwei, von 175 in Höxter drei und von 110 Schülern in Eckernförde sechs aus diesen Städten gebürtig sind oder ihre Eltern dort wohnen haben. Um die außer der Nien⸗ burger Anstalt vorhandenen sieben Baugewerkschulen zu er— halten und unter Herabsetzung des Unterrichtshonorgrs zu verbessern, sowie um denselben nur zwei neue Anstalten in den öftlichen Provinzen, wo dieselben nach den Berichten der Provinzialbehörden auch im Interesse der Staatsbauten ein dringendes Bedürfniß sind, hinzuzufügen, würde bei einer durchschnittlichen Frequenz von 150 bis 160 Winterschülern ein Aufwand von rund z0s 0900 (6 jährlich oder 196 000 6 mehr als jetzt für sieben erforderlich sein. Es wird jedoch kaum 4 sein, von dem . als undurchführbar si herausstellenden System der gleichen Theilung der laufenden IUusgaben zwischen Staat und Gemeinde und der Prägravation der letzteren mit den Ausgaben für das Schulgebäude zu dem entgegengesetzten, im Königreich Sachsen und einigen anderen deutschen Staaten, sowie in Oesterreich adoptirten überzugehen und die vorhandenen Anstalten in reine Staatsanstalten zu verwandeln, neue Schulen aber als solche einzurichten. Viel⸗ mehr wird' die Baulast, den Gemeinden und ein Theil der Kosten bei neu zu errichtenden, etwa ein Viertheil oder ein Fünftel, bei den bestehenden aber in der Höhe der bisherigen Leistung verbleiben können. Eine Erleichterung der Gemein⸗ den wird dadurch allerdings nicht herbeigeführt, es läßt sich aber erwarten, daß die Gemeinden hieran leinen Anstoß nehmen werden, wenn sie wissen, daß der Staat den bei weitem größeren Theil der Kosten, welche die verbesserten und leichter zugänglich gemachten Anstalten erfordern werden, zu tragen hat! Hiernach würde die Unterhaltung von neun Bau— gewerkschulen außer der Nienburger dem Staate künftig 235 00 46 oder 180 00 M mehr als jetzt sieben kosten, den Gemeinden aber ca. 71 000 S an Zuschuͤssen, und an Bau— lasten ca. 32 000 M jährlich.

(Fortsetzung folgt)

Se. Königliche Hoheit der Prinz Thomas von Savoyen, Herzog von Genua, hat dem Augusta— Hospital in Berlin eine Spende von 2000 Francs über— weisen lassen. .

Der Bazar zum Besten des Feierabendbhauses für deutfcheLehrerinnen und Erzieherinnen ist heute in den Fest— räumen des Rathhauses eröffnet worden. Mit anerkennenswerther DOpfer⸗ freudigkeit haben sich weite Kreise bemüht, den Bazar in jeder Be⸗ ziehung zu einem der glänzendsten zu gestalten, die Berlin überhaupt wohl je gesehen. Die prachtvollen Räume, die dem Bazar zur Ver⸗ fügung stehen, gestatteten auch äußerlich eine imposante Entfaltung, und der gute Geschmack derer, denen die Sorge des Arrange⸗ ments oblaa, hat nicht unwesentlich dazu beigetragen, dem blendenden Rabmen ein entzückendes Bild einzufügen. Auch nur an— nähernd einen Ueberblick über all das zu geben, was der Bazar der schau⸗ und kauflustigen Menge bietet, ist bei der Fülle dessen, was opferbereite Hände bier zusammengetragen, unmöglich; es genüge die Thatsache, daß wohl kein Gebiet menschlicher Kunstthätigkeit existirt, das bier nicht eine würdige Vertretung gefunden, daß nicht minder aber auch alle jene Kreise, denen die Befriedigung praktischer Be⸗ dürfnisse zufällt, mit vollen Händen ihre Gaben gespendet baben. Die Menge der Geschenke war eine so graße, daß sie der Festsaal allein nicht zu bergen vermochte und man sich genöthigt sah, den Maärchensaal mit zur Hülfe zu nehmen. Den edlen Spendern ist mit leuchtendem Beispiel Ihre Majestät die Kaiserin voran—⸗ gegangen. Wir erwähnen aus der Zahl der Gaben Allerhöchstderselben eine prächtige Landschaft von Hiller, eine mit seltener Naturwahrheit modellirte Büste Sr. Majestät des Kaisers, sowie Porzellane von Sores und Meißen. Mit erfreulichster Hingabe haben sich auch die Künstler bemübt an dem Gelingen des dem Wohlthun gewidmeten Werkes beizutragen.

Die Bilder des Professors Fr. Preller (Dresden), die den Kurpelraum der Hygiene ⸗Ausstellung zu schmücken bestimmt sind, neben ihrer Vollendung entgegen. Als Mittelbild, dem Eingange gegenüber, ist die Landgräfin Elisabeth von Thüringen gedacht, die Kranken und Elenden Erquickung bringt. Rechts im Mittelgrunde des Bildes liegt die Wartburg, zu der sich der Weg durch ein kleines, ron einem Wasser durchflosenes Wiesenthal schlängelt. Links schließt

die Landschaft mit einem Buchenwalde eb, in dessen Scalten die Bedůurftiaen zum Theil lagern, zum Theil stehen. Die Landgräͤfin kommt auf der Mitie des Wegs geschritten, Brode vertheilend, gefolgt von zwei Dienerinnen. In weitlester Ferne ziehen sich die Berge Thüringens binaus. Das Ganze ist in morgendlicher Stimmung gebalten;⸗— Das zweite Bild stellt den barmherzigen Samariter vor; eine felsige Land⸗ schaft mit dem Blick auf eine im Mittelgrunde boch gelegene Stadt und große Gebirge züge in 2 die sich dem Meere ju erstrecken; vorn, neben einer Quelle, ist die Gruppe des Verwundeten und des rettung ⸗˖ bringenden Samariters angebracht. Das dritte Bild zeigt uns eine grie⸗ chische Landschaft mit dem Heiligthum des Asklepios (Aeskulap): links der hochgelegene Tempel, umgeben von einem geheiligten Heine; vorn der Altar und die Statue des Aeskulap, vor dem eine genesene Fa · milie ein Dankopfer bringt. Dies Bild ist in abendlicher Stimmung gebalten, Tempel und Hain von der schon tief stehenden Sonne be⸗ schienen. Jedes der drei Bilder ist 6m lang und 4 m hoch; als Umrahmung dient eine reiche Borte.

In Slagelse auf Seeland ist beim Ausgraben eines Kellers in der Nähe der alten St. Michaelskirche ein werthvoller nzen⸗ und Gold fund gemacht worden. In einem gemauerten Behältaiß, dessen Inneres mit Bleiplatten ausgelegt war, wurden nämlich an Goldmünzen gefunden: 37 Goldthaler aus der Zeit Philipp VI. von Valois (1328 - 50 alle ron gleichem Geyrage: auf dem Avers sieht man den König auf einem gothischen Thronsessel sitzen, in der rechten Hand ein Schwert haltend, während die linke Hand auf dem fran— zefischen Wappenschilde rubt; ferner 3 Goldgulden aus der Zeit Ludwig II. von Frankreich. 2 Goldgulden vom Burggrafen Friedrich V, von Rürnberg ü377—= 98) und i44 Goldgulden, welche in Lübeck vermeintlich in der Zeit von 1400 = 1456 geschlagen worden sind. Auf dem Avers sämmtlicher Goldgulden sieht man Johannes den Täufer mit dem Krummstab in der rechten Hand. Der Werth dieser Goldmünzen beträgt durchschnittlich 10 6. An Silbermünzen sind 2657 Stück gefunden, davon 210 von Philipp VI. von Valois größtentheils in Tours geprägt, 55 größere und kleinere Münzen zur Zeit der englischen Könige Eduard J 1, und III (272 - 1377 und ein Wittenpenning in Hamburg geprägt. Die gefundenen Schmuck⸗ sachen bestehen aus einem vergoldeten Bronzefingerring und aus sechẽ massiv goldenen Fingerringen, von welchen letzteren zwei eine Platte mit einem emaillirten Chrislusbild, zwei einge faßte echte Steine, einer eine weiße Perle und der letzte zwölf emaillirte kleine Felder zeigt, welche abwechselnd mit Wappen und Mönchsbuchstaben verziert sind; ferner eine kleine Goldspange in Form verschlungener Hände mit Inschrift, drei größere, silbervergoldets Spangen von durchbrochener Arheit und mit erhabener Schrift am Rande, zwei ebensolche kleinere ohne Schrift, gegen 40 noch kleinere Spangen, theilweise mit adeligen Wappen und Vogelfedern geschmückt, 6 größere Perlen ron silbervergoldeter Filigranarbeit, über 26 glatte, runde silberne Knöpfe, einige kleine vergoldete Knöpfe, eine silberne Kette und verschiedene kleine Zier rathen, worunter einige viereckige Brakteaten mit einem 8., und schließlich vier Silberbarren im Gewicht von ca. 2 Pfund.

Wetterbericht vom 3. Närz 1883. 8 Uhr Morgens.

so m,, ant e,,

i k Wind. Wetter. in ð Gelsins

Stationen. wies ene. in Soc. XP. Mullaghmore 7II6 380 vedeckt 6 Aberdeen. Iis 38 Dunst 1 Christians und 77 8W. 1 Jebel 5 kopenhagen 780 SS W 2 Nebel / 1 Stockholm. 778 WSW 2 wolkenlos —1 Haparanda. I66 8w 4 wolkenlos —2 St. Pet ersbg. 772 8 2 bedeckt —3

Nockan.. 76 NNW. 1 bedeckt 6 k. dedeekt 8 Brest... 775 0 4 Zolkenlos 3 . 715 VwsSw 1è*Rerei 3 Hamburg.. 781 still heiter) 0 Swinemünde 782 80 1ñwolkis?) 1 Nenfahr wass. 782 8 L halb bed. —3 Memel 780 SW 2 bedeckt —1 1 7 ono 2 woskenios = Münster 780 No 1ẽwmwolkenlos —? Karlsruhe.. 778 NO 3 wolkenlos —1 Wiesbaden. 778 NO 1ẽ heiter? 0 Nünchen. I6 0 5 wolkenlos 6 Chemnitz .. 781 still heiter) Berlin.... 780 NO 2 wolkig 0 Wien .... 778 NNW 4 wolkenlos —6

breslan . 2 bedeckt -3 Ile d'Aix .. 771 oRNoO 6 wolkenlos 2 Nizza .... 168 0 5 wolkenlos 2 k 71 00 2 heiter 2

i) Reif, dunstig. ) Danstig. 3) Reif. ) Reif.

Anmerkung. Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: I) Nordenropa. 7) Kustenzone von Irland bis Ostpreussen, d) Nittel. enropa südlich dieser Zone, 4 Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten. .

Skala für die Windstärke: 1 leiser Zug, 2 leieht, 3 schwach, 4 mässig, 5 = frisch, 6 stark, 7 steit, 8 stürmisch, 98 Sturm, 10 starker Sturm, 11 heftiger Sturm,. 12 Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Hoher Luftdruck mit ruhigem, trockenem und heiterem Wetter liegt über dem gavzen Gebiets mit einem Naxinum über 780 mm, welches sich über das südliche Nordseegebiet und Norddeutsch- land erstreckt. In Dentschland, wo die Temperatur meistens, zuwal im Süden und Nordosten, gesunken ist, herrscht überall jeichter Frost nur der äusserste Nordwesten und ein schmaler, von Berlin nach Stettin verlaufender Streifen sind frostfrei.

Deutsche Seswarte.

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Anusrweisg über den Verkehr aur den Kerliner

gehinchtrienmarkt des agtidtigehen Central-Vien-

hofg vom z. März 1883. Auftrieb und Narktpreiss (nach Sechlachtge wicht). .

. Auftrieb 161 Stuck (Durehschnittzpreis für 100 Ka): I. Qnalität M., II. Qnalitut 98 - I00 αις, III. Qualität t- 99 . TV. Qualität 76 - 82 MS. ;

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Schafe. Antftrieh 71 Stück. ; I. Qualität —, II. Qualitüt —, III. Qualität —.

Durchs chnittspreis fur 1 kg):

Redacteur: Riedel.

Verlag der Ewedition (Kessel). Druck: W. El ner.

Vier Beilagen leinschließlich Boͤrsen · Beilage).

Berlin:

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 54.

Berlin, Sonnabend, den 3. März

1883.

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 3. März. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (39. Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Staatshaus⸗ halts⸗Etats pro 1883/84, mit der Diskuision des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medi⸗ . (dauernde Ausgaben Kap. 123) ortgesetzt.

Bei Tit. 20— 28 (Königliche PVorzellanmanufaktur 613 904 M) richtete der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) an die Regierung die Anfrage, wie weit sich bestätige, was in mehreren an das Haus gelangten Petitionen ausgeführt werde, daß die Königliche Porzellanmanufaktur der Privatindustrie eine unzu⸗ lässige und schädliche Konkurrenz bereite. Es müßten auch die Resultate der innerhalb der Manufaktur betriebenen Studien schneller, als es geschehe, publizirt werden. Die jetzige Geheimnißthuerei des Instituts sei nicht zu billigen. Er würde es ferner beklagen, wenn die Königliche Glas⸗ malereianstalt, die bisher aus der Königlichen Schatulle unterhalten sei, mit der Porzellanmanufaktur ver⸗ einigt worden sei, oder vereinigt werden solle. Er bitte die Regierung, ihm über das in diesem Punkte Geschehene, sowie über ihre ferneren Intensionen Auskunft zu geben; er warne zum Schluß vor einer Monopolisirung des Kunsthandwerks durch den Staat. Sache des Staats sei es, für die Fach⸗ und Meisterschulen gehörig zu sorgen; wenn aber der Staat direkt den Mäcenas spielen wolle, so könne das der Entwickelung der Kunst nur schädlich sein. Die Kunst bedürfe, wie die Ge⸗ schichte beweise, durchaus der freien Entfaltung, und könne nicht gedeihen, wenn man sie monopolisire.

Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Lüders entgegnete, daß, wenn die Königliche Porzellan⸗ manufaktur ihren Zweck erfüllen wolle, sie nicht umhin könne, auch Weißporzellan zu fabriziren. Dabei sei in jeder Fabrik ein großer Ausschuß unvermeidlich, der unter dem Preij⸗ ver⸗ kauft werden müsse, wenn man denselben nicht einfach zer⸗ schlagen wolle. Dadurch würden aber keineswegs die anderen Fabriken geschädigt; denn beispielsweise kosteten ein Dutzend Ausschuß⸗Dessertteller aus der Königlichen Porzellanmanufak⸗ tur 5,50 S6, während man im Laden das Dutzend aus anderen Fabriken zu 1,569 4 kaufen könne. Würde die Porzellanmanufaktur sich allein auf Her⸗ stellung von Kunstgegenständen beschränken, so werde ein großer Zuschuß nöthig sein. So brauche zum Beispiel die Fabrik Sevres einen Zuschuß von 400 000 Fres. Bei den eroffent lichungen neu ersonnener Kunstmotive und technischer Erfindungen müsse die Manufaktur eine gewisse Vorsicht be⸗ obach ten, namentlich um die betreffenden Erfindungen der in⸗ ländischen und nicht vorzugsweise der ausländischen Industrie zu Gute kommen zu lassen. Die Erfindungen würden immer erst dann publizirt, wenn sie über jedes Versuchsstadium

hinaus, und definitiv als brauchbar festgestellt seien. Was die Anstalten für Glasmalerei betreffe, so habe er bisher über die daraus hervorgegangenen Arbeiten von Kennern dieses Gebietes nur beifällige Urtheile gehört, und auch dem allgemeinen Urtheile des Vorredners, daß die Kunst und Industrie zurückgegangen sei, seit der Staat sich ihrer angenommen habe, müsse er entgegentreten.

Sämmtliche Titel für die Porzellanmanufaktur wurden bewilligt.

Das Kapitel 124 enthält die für Kultus und Unterricht gemeinsamen Ausgaben, 6 725155 M und zwar in Titel 1 an Besoldungen für die bei den Regierungen angestellten Schulräthe 302 485 6

Bei Tit. 1 äußerte der Abg. Frhr. von der Reck sein Be⸗ dauern darüber, daß man bei Steigerungen der an sich schon sehr hohen Lasten der Schulgemeinden diese letzteren vielfach garnicht frage, sondern einseitig und oft mit großer Härte vorgehe. Eine neue gesetzliche Regelung der einschlägigen Verhältnisse sei dringend wünschenswerth.

Der Abg. Dr. Mosler wünschte, daß die Dezernate der Schulräthe nach Konfessionen und nicht, wie es vielfach ge— schehe, nach Kreisen festgesetzt würden. Es habe zu zahlreichen Unzuträglichktiten gesührt, wenn z. B. in den Bezirken von Danzig, Marienwerder, Liegnitz und Oppeln ein katholischer Schulrath die evangelischen, und ein evangelischer Schulrath die katholischen Schulen revidire.

Der Titel wurde bewilligt.

Titel 5 gewährt „zur Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen aller Bekenntnisse“ 3 255 612 6 Von diesem Fonds sind zwei Millionen Mark dazu bestimmt, das Jahreseinkommen der bereits fünf Jahre im Amt befindlichen Geistlichen in evan⸗ n Pfarren auf 2400 S und in katholischen auf 1800 A6 zu erhöhen.

Der Abg. Dr. Majunke wünschte, daß ebenso wie man aus diesen Fonds evangelische Hülfsprediger unterstützt habe, man auch katholische Kapläne unterstützen, und insbesondere die Missionspfarrer herücksichtigen möge. Es sei ferner un⸗ salsig. wenn man Gemeinden, und selbst arme Gemeinden,

azu anhalte, ihren Geisilichen gleichfalls entsprechende Zusatz⸗ gehälter zu gewähren. Es handle sich bei diesem Titel um reine Staatsleistungen, die mit der Prästationspflicht der Ge⸗ meinden nichts zu thun hätten. Bedauerlich sei es endlich, wenn, wie es den Anschein habe, die Regierung die Gewäh⸗ rung der Zulage an katholische Geistlichen von dem persönlichen Verhalten der Letzteren abhaͤngig mache.

Hierauf ergriff der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten von Goßler das Wort:

Meine Herren! Der Fonds, welcher hier zusammengefaßt ist unter Kap. JL24 Tit. 5 ist, wie dem Herrn Vorredner bekannt sein wird, allmählich herangewachsen und besteht aus einem alten Fonds von 100 009 , dessen allmähliche, zu k Zeitpunkten statt⸗ gefundene Bildung zur Zeit, wie ich annehme, nicht von Interesse ist. Diejenigen Theile, welche für uns in der Diskussion stehen, sind die Fonds, welche in den Jahren 1873 bis 1875 vom hohen Hause be⸗

willigt worden sind. Im Jahre 1873 sind bewilligt 150 050 , im Jahre 1874 750 090 4 und im Jahre 1875 2 Millionen Mark.

kein Dotationsfonds ist; er ist daber auch absichtlich nicht hinein- 3 in die Kapitel, welche die Dotation der evangelischen und atholischen Kirche entbalten, sondern in einen Titel, welcher ein reiner Bedürfniß , ein Zuschußfonds ist und bei welchem alle Be= kenntnisse gleichmäßig berheiligt sind. Die Frage, über welche mwischen dem Abg. Dr. Majunke und der geistlichen Verwaltung eine Differenz besteht, ist zunächst eine Rechtsfrage; sie ist dabin zu formuliren, daß es darauf ankommt, festzustellen. 1) ob nach dem Vermerk im Etat und nach den sonstigen rechtlichen Grundsätzen über Ver— wendung dieses Etatspestens es, julässig erscheint, auch Misionsgeistlichen Zusatzgebälter, wie den im Pfarramte befind⸗ lichen Geistlichen zu gewäbren? und 2) ob Beibülfen auch an Pfarrer in solchen Gemeinden zu gewähren sind, welche selbst im Stande sind, ihre Pfarrer auskoöͤmmlich zu unterhalten. Der Herr Abgeord⸗ nete hat erklärt, daß er in beiden Richtungen in den Vorverhand—⸗ lungen des Hauses keinen sicheren Faden gefunden habe. Ich will mir gestatten, in Kürze diejenigen prägnanten Stellen vorzulesen, welche die Grundlage für die geistliche Verwaltuag bisher gebildet baben; und Sie werden danach meines Erachtens mir darin beistimmen müsien, daß nach der Lage der Verhältnisse, wie nach der Entwickelung der Angelegenheit die Staatsregierung gar nicht anders verfahren konnte, als gescheben ist.

Im Jahre 1873, als zum ersten Mal die 150 000 verlangt wurden, und zwar zur Aufbesserung der erangelischen Pfarrgehälter bis zur Höbe von 500 Thalern und der fatholischen Pfarrgehälter bis zur Höhe von 400 Thalern, wurde Seitens des Regierungs— kommissars bei der Berathung im Landtage erklärt, nachdem zuvor ausgesprochen worden war, daß es sich um einen Dotationsfonds nicht handle:

„Es wird Gewicht gelegt auf die Annahme dieser Gesichts— punkte, weil sie (scil., die Staatsregierung) immerhin dabei beharren muß, daß die in erster Linie Verpflichteten die Gemeinden sind. Das ist bestimmt ausgesprochen im Allgemeinen Landrecht; das ist der . des gemeinen Rechts, und derselbe hat legislativen Ausdruck sowohl in der rheinisch⸗westfälischen Kirchenordnung, als auch neuerdings in dem hannoverischen Kirchengesetz über die Ver⸗ besserung der Dotationen der Pfarrstellen gefunden, so daß der Ein— tritt des Staates immerhin nur ein subsidiarischer sein kann.“

Dies betraf die 150 000 6 Im folgenden Jahre, als es sich um die Erhöhung des Fonds um 750 600 . handelte, wurde, anknüpfend an die Ausführungen des Herrn Referenten, der lediglich wenn Sie es auf Seite 1135 der stenographischen Berichte nachseben wollen sich dahin aussprach, daß hier nur von Pfarrstellen die Rede sei, vom Hrn. Kultus-Minister Dr. Falk erklärt, daß die Ausführung des Herrn Referenten der Budgetkommission richtig sei, einmal nach der Richtung, daß die Sukkursalpfarrer hierbei bedacht werden sollen, und daß im Uebrigen eine Steigerung der Pfarrgehälter in Aussicht genommen sei in Ansehung der Pfarrstellen, nicht in Ansehung der einzelnen Geistlichen. Den Passus der Rede, der diesen Gegenstand behandelt er ist sehr kurz gestatte ich mir, anzufübren. Nach⸗ dem der Hr. Minister Dr. Falk erklärt hatte, welche allgemeinen Gesichtspunkte ihn veranlaßt hätten, die Verbesserung der Pfarr— gehälter vorzunehmen und die wesentlich darauf hinausgingen, die Besetzung der Stellen zu ennöglichen, (eine Rücksicht auf die Ge— meinden war dabei in erster nie nicht maßgebend) sagte er:

Die vorgetragenen allgemeinen Gesichtspunkte hätten nun wieder dahin geführt, den Weg einzuschlagen, den die Staatsregierung be— reits im vorigen Jahre eingeschlagen habe, als sie den Betrag von 50 900 Thalern zur Erhöhung eines Minimaleinkommens der Pfarr⸗ geistlichen beantragte. ‚Jene 50 000 Thaler sollten verwendet werden und sind rerwendet worden zur Erhöhung des Minimaleinkommens der evangelischen Geistlichen auf 500 Thaler, und der katholischen Geist— lichen auf 400 Thaler.“ Dann fährt er, nachdem er diesen Gedanken etwas weiter ausgeführt hat, wie folgt fort:

„Zugleich ist es zweckmäßig, ein kurzes Resums zu geben. 18 000 Thlr. sind veranschlagt für die Erhöhung der rheinischen Sukkursalpfarreien in dem Verhältniß, daß das Einkommen 400 Thlr. erreicht, so daß diese Pfarreien also gleichgestellt sind allen anderen katholischen Pfarreien; 90 000 Thlr. zur Erhöhung der Einnahmen der evangelischen Pfarreien auf 600 Thlr., 60 000 Thlr. zur Erhöhung der Einnahmen der katholischen Pfarreien bis auf 500 Thlr. und der Rest wird ins Auge gefaßt zur Deckung derjenigen Bedürfnisse, welche daraus entspringen, daß eine große Quote der Einnahmen einer Stelle für die auf derselben emeritirten Geistlichen abgezweigt werden muß und eventuell, wenn noch etwas übrig bleibt, zur Erhöhung einzelner Stellen, in be— sonderen Verhältnissen bis auf 709 und resp. 600 Thlr.“

Er erklärte sich zum Schluß seiner Rede bereit, im nächsten Jahre diejenigen Nachweisungen zu liefern, aus denen hervorgehen sollte, nach welchen Grundsätzen die bewilligten Summen verwendet worden seien. Diese Nachweisung ist gegeben in dem Entwurf des Staatshaushhalts- Etats des Jahres 1875, mit welchem die 2 Millionen verlangt wur— den. Dieselbe findet sich als Beilage 23 der Anlagen zum Staats haushalts-Etat für das Jahr 1875. Da heißt es ganz kurz gleich im

Eingang: ;

„»Zum Stagatshaushalts-Etat für das Jahr 1874 ist der Fonds zur Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen und Lehrer Kap. 127 Tit. 3 um 250 000 Thlr. verstärkt. Diese Summe sollte nach den der Be— willigung voraufgegangenen Verhandlungen dazu dienen, zunächst das Einkommen der auf selb⸗ ständigen Pfarrstellen festangestellten Geistlichen

exkl. Wohnung in evangelischen Gemeinden auf 600 Thlr. und in katholischen auf 500 Thlr., soweit dies nicht aus dem Kirchenvermögen beziehungsweise durch Beiträge der zunächst verpflichteten Gemeinden selbst geschehen, könne, zu erhöhen., sodann die Einnahmen der neben einem Emeritus angestellten Geistlichen in gleicher Weise auf die Miminalsätze von 600 Thlr. resp. 500 Thlr. zu ergänzen und endlich bei besonderen lokalen Verhältnissen für einzelne Stellen über die Minimalsätze hinaus Zulagen bis zur Erreichung eines Einkommens von 700 Thlr. in evangelischen, und 600 Thlr. in katholischen Gemeinden zu gewähren.“

Auf Grund dieses Nachweises ist nachher auch die Bewilligung der zwei Millionen ohne weitere Diskussion erfolgt. Meines Er⸗ achtens stimmt damit auch vollkommen zusammen der Vermerk im Etat, welcher dem Titel schon seit mehreren Jahren beigefügt ist, in welchem es heißt, daß von dem Fonds 2 Millionen bestimmt sind, um, wie ausdrücklich immer gesagt worden ist, das Jahreseinkommen der 5 Jahre im Amte befindlichen Geistlichen in evangelischen Pfarren resp. in katholischen Pfarren zu erhöhen. Ich

i, wenn Sie die Güte gehabt haben, den hier ver⸗ esenen Stellen zu folgen, so werden Sie sich über⸗ zeugt haben, da nur davon die Rede gewesen ist,

die Inhaber fester Pfarrstellen aufzubessern und zweitens, daß diese Verbesserung erfolgt ist unbeschadet der rechtlichen Grundlage der Unterhaltungspflicht in Ansehung der Pfarrstellen durch die kirch⸗ lichen Lokalfonds und die Gemeinden. Ich . wenn Sie dies anerkennen, so werden Sie es mit mir fuͤr Pflicht der geistlichen Ver⸗ waltung halten, nach Maßgabe der Gesichtspunkte, die theils im Etat vermerkt sind, theils in den der Bewilligung vorangegangenen

Ich darf daran erinnern, meine Herren, das ist nicht unwichtig für die allgemeine Grundlage der Dig kusston daß dieser Fonds

——

Verhandlungen bestimmten Ausdruck gefunden haben, die Entscheidung

lesen bat. Die geistliche Verwaltung ist unter den obwaltenden Um⸗ ständen rechtlich gar nicht befugt, die Missionsgeistlichen, welche be⸗ kanntlich feste Stellen nicht bekleiden, aus diesem Fonds zu unter stützen; das bestebende Etatsrecht bildet für sie meines Erachtens eine nicht zu beseitigende Schranke.

Ich komme auf die weitere Frage wegen der Heranziebung leistungsunfäbiger Gemeinden. Ich weiß nicht, ob der Abg. Majunke über die Vorgänge neuerer Zeit orientirt ist. Einige der Klagen, welche er aus dem Bezirk der Trierer Regierung erhoben hat, sind inzwischen abgestellt. Auf Grund eines neuerdings eingegangenen Berichts habe ich wenigstens anzunehmen, daß die Klagen, welche Seitens einzelner Gemeinden erhoben worden, im Wesentlichen ihre Erledigung gefunden haben.

Ich kann versichern, daß ich weit entfernt bin, die Gemeinden irgendwie drücken zu wollen, rielmehr im Gegentheil dafür sorge, daß auch sämmtlichen katbolischen Gemeinden gegenüber mit mög—⸗ lichster Rücksicht verfahren wird.

Ich glaube ferner, daß auf Seiten des Herrn Abgeordneten ein Irrthum vorliegen muß, wenn er behauptet, daß die Missions— gemeinde Stargardt obrigkeitlich angebalten sei, das Zufatzgehalt aufzubringen. Wäre es gescheben, so wäre es allerdings nicht richtig, denn die ganze Materie beziebt sich immer nur auf die wirklichen Pfarrstellen. Ich kann mir kaum denken, daß eine Regierung dazu gekommen sein sollte, für ein Missions-Seelsorgeamt eine so weitgehende administrative Fürsorge zu üben. Ferner muß ich aber bestimmt bestreiten, daß das persönliche Verhalten eines Pfarrgeistlichen irgendwie für die Bewilligung oder die Nicht bewilligung von Zusatzgebhältern maßgebend gewesen sei. Dies würde den ausdrücklichen Erklärungen der Regierungsvertreter bei den erst— maligen Bewilligungen der Fonds direkt widersprechen. Ich habe heute noch die Rede des damaligen Kultus-Ministers Dr. Falk gelesen, der ausdrücklich erklärte, es solle dieser Fonds nicht einen Dispositions⸗ fonds bilden, der dazu benutzt werden könnte, die Bewilligungen nach dem Verhalten der Geistlichen einzurichten, sondern der Zweck sei, die Stellen zu verbessern obne Rücksicht auf die Indipsldualität des Stelleninhabers.

Was endlich die Frage angeht, ob auch Karläne aus diesen Fonds Unterstützungen erhalten können, so ist die Frage nach der historischen Darstellung, die ich eben gegeben habe, zu verneinen; ich möchte nur bemerken, daß es unzutreffend ist, wenn behauptet wird, daß evangelische Hülfsgeistliche aus diesem Fonds Unterstützung finden, möchte schließlich aber noch anführen, daß, wenn Ersparnisse bei den Fonds sich ergeben haben, selbst in denjenigen Fällen, wo nach der gewissenhaften Ueberzeugung der Verwaltungsbehörde die Gemein den im Stande gewesen wären, ihre Pfarrer angemessen zu Lotiren, dieser Verpflichtung aber nicht nachkommen, dennoch diesen Pfarrern für ihre Person ein der entbehrten Aufbesserung gleichkommender Be— trag unterstützungsweise zugebilligt worden ist. Meine Herren, ich hoffe Sie überzeugt zu haben, daß ich nach der Rechtslage außer Stande bin, den Wünschen des Hrn. Abg. Majunke in vollem Um⸗— fange zu entsprechen.

Nichdem der Abg. Dr. Majunke erklärt hatte, er müsse trop der Ausführungen des Ministers bei seinen Behauptungen stehen bleiben, wurde der Titel bewilligt.

Beim Kapitel „Medizinalwesen“ bemerkte der Abg. Frhr. von Heereman, wie in früheren Jahren so halte er es auch ju diesem für seine Pflicht, auf die verderblichen Folgen des Ordensgesetzes hinzuweisen, welches das Gefühl der Katholiken auf das tiefste verletze. Er müsse sich besonders über das mangelnde Wohlwollen bei Anwendung der Gesetze gegen die barmherzigen Schwestern beklagen. Es sei keine Ehre für die Zustände des Landes, wenn man hier im Hause eintreten müsse für wehrlose Frauen, die sich die Barmherzigkeit zur Aufgabe gemacht haben. Er glaube zwar, daß heut ein solches Gesetz keine Majorität finden würde, aber in der Handhabung der gesetzlichen Maßregeln habe sich wenig geändert; man lege den Schwestern allerlei kleinliche Hindernisse mit großer Aengstlichkeit in den Weg. Das sei kein Wohlwollen, sondern Mißtrauen. Nach 8. 2 des Gesetzes müsse für jede einzelne Schwester die Aufnahme⸗Genehmigung

vom Ministerium eingeholt werden. Das sei unmöglich durchzuführen gewesen, deshalb habe man generelle Ermächtigungen für eine gewisse Maximalzahl in den einzelnen Anstalten gegeben. Zwar seien im vorigen

Jahre allein 1000 Aufnahmen erfolgt, aber im Laufe der letzten zehn Jahre seien auch die Ordensschwestern dezimirt worden, denn es sei keine einzige Aufnahme erfolgt. Diese Aengstlichkeit sei um so auffallender, als die Regierung nach dem Gesttz jede Niederlassung jeder Zeit auflösen könne. Es herrsche hier das denkbar größte Mißtrauen gegen die besten Staatsbürger, welche unter den schwersten Entbehrungen ihre Dienste dem Vaterlande widmeten. Nirgends gebe es so viel polizeiliche Willkür, gegen die doch gerade die Liberalen so sehr eiferten. Es sei ein unbedingtes Erforderniß, daß dies Gesetz sehr bald beseitigt werde, zum Nutzen des ganzen Staates. Demnächst nahm der Staats-Minister von Goßler, wie folgt, das Wort:

Meine Herren! Die Grenzen, die ich mir für meine Erwiderung ziehe, finden sich in der ersten Richtung. in welcher die Rede des geehrten Herrn Vorredners sich verbreitete, in der Richtung, welche sich auf die Ausführung der bestehenden Gesetze bezog. —ĩ

ch darf vorab daran erinnern, daß nach dem Gesetz von 1875 die Aufnahme neuer Mitglieder in Ordensniederlassungen der Ge- nehmigung des Ministers des Innern und des Kultus bedarf, ferner daß eine gleiche Genehmigung nach der Novelle zu diesem Gesetz nothwendig ist bei Gründung neuer Niederlassungen und ferner in allen denjenigen . wo die Krankenpflegeorden und Genossenschaften ihre Thätig⸗ eit ausdehnen wollen auf die Unterweisung von Kindern in nicht schulpflichtigem Alter.

Meine Herren, gestatten Sie mir in jeder der hervorgehobenen Beziehungen eine Uebersicht zu geben über Dasjenige, was im Laufe der beiden letzten Jahre geschehen ist, damit Sie in die Lage kom⸗ men, selbständig sich ein Urtheil zu bilden. Anknüpfend an eine ne , welche der Hr. Abg. Dr. Frhr. von Heereman im vorigen Jahre hier im hohen Hause gemacht hatte, sind der Hr. Minister des Innern und ich nach n. der Etatsberathungen in Verhandlung getreten, wie in Betreff der Aufnahme von neun Mitgliedern in die Ordens niederlassungen vielleicht eine Erleichterung herbeigeführt werden könnte ohne die Bestimmung des Gesetzes, wonach eine staatliche Genehmigung zur Aufnahme erforderlich ist, zu umgehen oder zu ver—⸗ letzen. Wir haben in dieser Hinsicht, wie der Hr. Frhr. von Heere⸗ man ganz richtig hervorgehoben hat, die Veränderungsnachwei sungen, welche früher monatlich eingereicht werden mußten, auf . zeiträume verlegt. Die Veränderungsnachweise haben die Bedeutung, daß die , en. von einer Niederlassung in die andere, welche im Laufe des betreffenden Vierteljahrs stattgefunden haben, nicht vor⸗ her, sondern hinterher genehmigt werden auf Grund dieser einfachen Mittheilung. Aus dem Schema dieser Nachweisung ist jetzt diesenige Columne weggelassen, welche früher dem Hrn. von Heereman Grund

auf die Anträge des Herrn Vorredners so zu treffen, wie er sie ver⸗

zu Beschwerden gegeben hat. Jetzt beschränkt sich die Prüfung darauf, ob

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