1883 / 54 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Mar 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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bei den Versetzungen eine Vermehrung des Personalbestandes der Niederlassungen eingetreten ist oder lediglich ein Austausch stattgefun · den hat. Die Angabe des Grundes der Verseßzung, welche früher verlangt wurde, ist nicht mehr erforderlich. Aber bei dieser Erleich terung haben wir es nicht bewenden lafsen, sondern haben in Erwä⸗ gung gezogen, in wie weit es zulässig sein würde, dem Gesetz gegen⸗

über eine nachträgliche Genehmigung eintreten zu lassen,

es sich darum handelt, neue Mitglieder aufzunehmen.

in so weit Wir haben

uns in diefer Beziehung dahin entschieden, daß wir auf den Antrag

von Genossenschaften in einer großen

Reihe von Fällen, die ich

Ihnen anführen werde, die Genehmigung ertheilt haben, wenn ich so sagen darf, in blaneg und zwar unter der Bedingung, daß die thatfächlich erfolgte Aufnabme nachber in der vierteljãhrlichen

Veränderungsnachweisung aufgeführt werde.

Endlich sind wir aber

noch sowest gegangen, daß wir einer Reibe von Genessenschaften. auch im Voraus gestattet haben, Mitglieder aus auslãndischen Nieder · lassungen n inländische aufzunehmen, insofern diese ausländischen Mitglieder früher Mitglieder inländischer Niederlassungen waren und noch im Besitz des deutschen Indigenats sich befinden. Wie hat sich nun unter der Wirkung dieser Erleichterungen die ganze Aufnahme

der Mitglicoer ia die Niederlassungen gestaltet?

Bie Antwort auf

diese Frage will ich Ihnen geben: Wir haben von der, von mir als Blanch⸗- Genehmigung bezeichneten Ermächtigung in 39 Fällen Gebrauch gemacht feit dem Anfang des Jahres 1881, also in den letzten beiden Jahren. In diesen 39 Fällen ist die Genehmigung ertheilt zur Auf⸗ nahme von 1468 Schwestern. Wie viel auf Grund dieser Blanco⸗ Genehmigung thatsächlich aufgenommen sind, läßt sich nicht genau er⸗· sehen. Rach unserer Zusammenstellung beträgt die Ziffer der akten

mäßig bekannt gewordenen Aufnahmen augenblicklich

750; aufge⸗

nommen sind aber thatfächlich im Laufe der leßten zwei Jahre unge— fähr S6 bis 1000 Schwestern. Dabei sind nur diejenigen Fälle ge⸗ zählt, welche zur Kenntniß der Centralbehörden gekommen sind Man wird also anerkennen musfen mag man sich auf einen Standpunkt stellen, wie man will, daß hierdurch noch beträchtliche Erleichterungen

eingetreten sind.

Wag ferner die Gründung neuer Niederlaßungen betrifft, so ist in 26 Fällen die nachgesuchte Genehmigung ertheilt, in 2 Fällen da⸗ gegen nicht. Das sind diejenigen ben g älle, welche der Abg. von

Jazdzewsfi, der, wie ich höre, heute ni

ier anwesend ist, erwähnt

Taf. Er hat noch einen dritten Fall genannt: irre ich nicht, ist der Name Briefen genannt; dieser Fall ist aber der Centralinstanz ganz unbekannt geblieben. Vielleicht nimmt der Abg. von Jazdzewgki Veransassung, mir darüber Privgtim Näheres mitzutheilen. In 55 Fällen, wo es beantragt ist, ist auch den krankenpflegenden Ge⸗ nosfenschaften die Genehmigung ertheilt worden, eine Nebenthätigkeit auszuüben, nämlich die Pflege und Unterweisung von Kindern, welche

noch nicht im schulpflichtigen Alter sich befinden. Das

ist das Re⸗

fultat, meine Herren, des von uns auf diesem Gebiete bewiesenen

Entgegenkommens.

außer? den beiden vorgenannten Fällen, wo

Es ist mir nicht bekannt gewo õ die Nieder⸗

rden, daß

laffungen nicht genehmigt sind, irgendwelche Schwierigkeiten her⸗

vorgetreten sind. Ich glaube, wenn

Sie das Ganze übersehen,

werden Sie anerkennen, daß wenigstens, soweit die Centralinstanz implicirt ist, von einer bureaukratischen, engherzigen polizeilichen Willkür, von prinzipiellem Mißtrauen und dergl. ähnlichen Bemer⸗ funzen wohl nicht die Rede sein kann. (Oho! im Centrum) Meine Herren, ich habe Ihnen ja ganz offen die 3. genannt und nach⸗

gewiesen, daß kein einziger Fall vorgeko

men ist, wo den an ung

herangetretenen Wünschen Schwisrigkelten bereitet sind, außer in zwei Fällen, in denen es sich um die Gründung neuer Niederlassungen unter ganz eigenthümlich gearteten Verhältnissen handelte. Demgegenüber

muß ich andererseits darauf welche kein Gebeimniß

auf anderer Seite angeregt haben, o

geblieben sind, ernste b nicht die durch

hinweisen, daß die iffern,

Bedenken

unfer Vorgehen ermöglichte Förderung der Genossenschafts verhältnisse

zu Verwickelungen auf anderen Gebieten

Veranlassung geben könnte.

Dies wird die verantwortlichen Minister nicht abhalten können, das Bertrauen, welches bisher bewiesen, aufzuheben, veranlaßt mich aber noch zu einer offenen Bemerkung an den Herrn Vorredner. Die warmen Worte, welche der hr. Abg. von Heereman über die groß ; artige Thätigkeit der Krankenpflegeorden und der Krankenpflege⸗

schwestern insbesondere aussprach, haben in meinem pathischen Widerhall gefunden. Ich möchte aber herzigkeit, mit der er iu mir gesprochen hat, mit offenen Bitte erwidern, die auch ich an

Herzen sym⸗

die Offen⸗ einer ebenso

ihn richte,

Es ist nicht zu verkennen, daß die Stellung der Verwaltungsbehörden dadurch außerordentlich erschwert wird, wenn die Krankenpflege⸗ schwestern sich nicht, wie es der hr Abg. Frhr. von Heereman an⸗

zunehmen scheint, genau innerhal

des Rahmens derjenigen Vor⸗

schriften halten, welche auf Grund des Gesetzes erlassen sind. Eine große Anzahl von Faͤllen hat leider konstatirt werden müssen, in denen nicht allein die Bestimmungen uber die Aufnabme unbeachtet ge⸗ blieben sind, sondern die Genoffenschaften auch die bestehende Ordnung gänzlich außer Acht gelaffen und gegen dag klare Gesetz gehandelt haben, insofern sie beispielsweise felbständige Niederlassungen etablirt und Thätigkeitszweige begonnen haben, welche außerhalb des gesetzlichen Rahmens liegen. Ich will das hier nur im Allgemeinen bemerken und daran nochmals die Bitte knüpfen, daß der Hr. Abg. Frhr. von Heereman, der, wie ich annehme, in den intimsten Be— ziehungen mit den leitenden Perfönlichkeiten steht, doch seinen Einfluß dahin verwenden möge, daß solche Gesetzesverletzungen möglichst ver= mieden werden, Es wird durch jenes ungefetzliche Vorgehen die Thätig⸗ keit der verantwortlichen Staatsbehörden ungemein erschwert, denn

Gesetzesverletzungen können,

wie der Hr. Abg. von H

eereman

selbst anerkannt hat, nicht dazu führen, daß die Gesetze unbeachtet bleiben und lar ausgeführt werden, wohl aber werden 6 naturgemäß zu Re⸗ pressionen fuhren müssen, die zu vermeiden ich für dringend erwünscht halte im Interesse der Sache und auch der Gesichtspunkte, denen Hr.

von Heereman einen so beredten Ausdruck gegeben hat. Der Abg. Bachem erklärte, das Centrum sehe

in diesem

Gesetz die allerschärfste Disparitãt, da die anerkennenswerthe Thätigkeit der Diakonissinnen diesen harten Bestimmungen

nicht unterliege.

Die Abgg. Virchow, Thilenius und

von Hammerstein haben sich gegen die über das Gesetz hin⸗ ausgehenden Ausführungsmaßregeln erklärt; trotznem habe die Regierung sich dieser communis opinio nicht unterworfen. Ueber den Niederlassungen schwebe das Damoklesschwert der Aufhebung. Der Minister sage, man habe in Preußen ein Gefetz, dies Gesetz sei aber das unerhörteste des 19. Jahr⸗ hunderts, und deshalb müsse es abgeschafft werden. Was das für

Gesetze seien, zeige folgendes Beispie

Einem Kaplan in

Ehrenfeld sei wegen seines berüchtigten Lebenswandels von dem Ortspfarrer die Ausübung geistlicher Funktionen unter⸗ sagt. Dieser Pfarrer sei wegen Anmaßung bischöflicher Amts

gewalt vom Gericht verurtheilt.

Der Gerichtshof habe ja

nichts weiter als seine Pflicht gethan, das aber sei das Schlimme, daß solche Gesetze überhaupt bestehen, und er be⸗ daure Jeden, der es im Namen des Königs ausüben müsse.

Der Abg. Moor bat den Minister, diejenigen beschrän⸗ kenden Bestimmungen, welche der Leitung von Kleinkinder⸗ bewahr⸗ und Unterrichtsanstalten durch Ordensschwestern ent⸗

gegenstehen, möglichst bald durch eine allgemeine aufzuheben. ö z

Verfügung

. BDer Abg. Cremer bemerkte, kein Gesetz habe in katho= lischen Kreisen verbitternder gewirlt ale das Gesetz, welches die barmherzigen Schwestern und die Krankenpflegegenossen⸗ schaften vertrieben habe. Die Klagen der Vorredner müsse er durchaus bestãtigen. Konstatiren aber wolle er, daß die Ver⸗ urtheilung des Kaplans in Ehrenfeld vielfach auf politische

triguen zurückgeführt werde. Es bestehe all

emein die

einung, daß der betreffende Kaplan mehr pol

tischen In⸗

triguen als seinem Lebenswandel zum Opfer gefallen sei; er habe keine Veranlassung, für densel ben einzutreten,

Der Abg. Dr. Win öthorst erklärte, er freue sich, daß sich der Abg. Cremer der barmherzigen Schwestern angenommen habe. Die Aueführungen des Abg. Eremer würden vielleicht wirkfamer, als die des Abg. von Heereman sein; die Verhältnisse in Ehrenfeld seien ihm nicht bekannt, aber darüber herrsche kein Zweifel in der ganzen rheinischen Presse, auch in der liberalen nicht, daß der rr! ein sehr ehrwürdiger Priester gewesen sei. Der Kaplan habe öffentlichen Versammlungen beigewohnt, und habe sich gegen die dort vorgebrachten Angrlffe nicht vertheidigt; ohne Roth würde man einen solchen Fall nicht in die Deffentlichkeit gebracht haben. Der Minister werde Veranlaffung haben, sich genau über die Sache zu unterrichten und werde dann erfahren, ob mit Recht oder Unrecht gegen den betreffenden Geistlichen verfahren sei. Er bedauere sehr, daß der Minister in diesem Falle Schweigen beobachte, derselbe hätte irgend ein tröstliches Wort sagen sollen; der Minister werde vielleicht sagen: er halte sich an das Gesetz, das habe aber Pilatus auch gesagt! Der Minister hätte sich mit dem Justiz⸗ Minister in Verbindung setzen sollen, damit dieser den Staatsanwalt von der Einleitung des Prozesses abgehalten hätte. Jedenfalls sollte der Minister aber Sr. Majestät den Fall zur Begnadi⸗ gung empfehlen.

Hörauf nahm der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten von Goßler das Wort: .

Meine Herren ! Es ist mir bis diesen Augenblick vollkommen unklar gewesen, wie es überhaupt zugeht, daß diese Angelegenheit beim Me⸗ dijinal-⸗Etat zur Behandlung kommt. Ich habe geglaubt, daß das nur eine gelegentliche Aussprache der Gedanken sei, welchen der Hr. Abg. Bachem Ausdruck zu verleihen wegen seiner anderweit vorgetra⸗ genen Klagen in seinem Interesse für gut fand, und ich habe in der That nicht auf den Gedanken kommen können, daß mein Ressort, insbesondere da es sich gegenwärtig um das Medizinalwesen handelt, dabei irgendwie hätte in Mitleidenschaft gezogen werden können. ersehe aber aus den letzten Worten des Herrn Vorredners, daß hier einmal wieder eine ganz bestimmte Absicht vorwaltet. Ich ent⸗ nehme daraus den Anlaß, dem Herrn Vorredner bemerklich zu machen, daß ich erst aus den Mittheilungen des Hrn. Abg. Bachem erfahren habe, daß diese Angelegenheit zum definitiven Austrag gekommen sein soll. Was ich thun werde, wenn die Angelegenheit an mich herantritt in irgend einer geschaͤftlichen Form,. das Ihnen im Moment zu sagen habe ich keine Veranlassung. Nur das kann ich versichern, daß, wenn ich aus Zeitungsnachrichten von solch schweren Störungen der Ein⸗ tracht in einzelnen Gemeinden Kenntniß erhalte, ich nach den Gesetzen nicht den Beruf habe. mich mit dem Staatsanwalt und dem Chef der Justizverwaltung in Verbindung zu setzen, um die Staatsanwaltschaft von der Erfüllung ihrer Pflichten. zurückzuhalten. Nach der geltenden Straf. Prozeßordnung ist der Justiz Minister auch gar nicht berechtigt, mit inhibirenden Anordnungen einzuschreiten, und ich möchte den preußischen Justiz ⸗Minister sehen, der sich von seinem Kollegen eine Einwirkung wird gefallen lassen in der Richtung, ob eine Anklage erhoben oder nicht erhoben werden soll. Ruf diesen Gedanken, meine Herren, habe ich in der That nicht wohl kommen können. Wenn ich ich bemerke die, um der scharfen Bemerkung des 8 Abg. Windtborst die Spitze abzubrechen irgendwie mit der

ache amtlich befaßt sein werde, so werde ich erwägen, was ich zu thun habe. Ich kann unmöglich eine Erklärung, gewissermaßen in bianco, abgeben, bevor ich den Sachverhalt untersucht habe, am Wenigsten, wenn derselbe mir noch nicht einmal aus den Zeitungen bekannt geworden ist. ;

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, von einer Absicht oder einem Plane sei hier nicht die Rede. Daß der Abg. Bachem diesen Fall hier zur Sprache habe bringen wollen, habe er nicht gewußt, auch der Abg. von Heereman nicht, wie er höre. Die Sache sei einmal hier zur Sprache gebracht, und der Minister habe alle Veranlassung gehabt, sich von vornherein zu äußern. Der Minister habe nun die Güte gehabt sich zu äußern, und et (Redner) sei froh, daß der Minister die Sache untersuchen wolle. Nur sei ihm nicht klar geworden, was der Minister mit der amilichen Unterfuchung habe sagen wollen. Der Minister könne es doch nicht vermeiden, sich ohne Weiteres mit der Sache zu befassen, auch wenn sie nicht direlt an ihn heran⸗ trete. Man habe es hier schon erlebt, daß ein Minister aus der Sitzung heraus eine Behörde telegraphisch angewiesen habe, irgend etwas zu thun oder zu unterlassen. Er wolle das 6 nicht verlangen. Die Ausfluͤchte des Ministers hätten ihn fehr unangenehm berührt, umsomehr wegen des Beifalls, der demselben zu Theil geworden sei. Er werde eine for—⸗ melle Interpellation über das Geschehene stellen.

Tit. 1 wurde genehmigt. ierauf vertagle sich das Haus um 4 Uhr auf Abends

7i/ꝛ Uhr.

In der gestrigen Abendsitzung des Hau ses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten von Goßler sowie mehrere Kommissarien beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Staatshaus⸗ halts⸗Etats pro 1883/84 mit der Diskussion des Etats des Minifteriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten (dauernde Kap. 126) fortgesetzt.

Bei Tit. 2 (Stadt-, Kreis⸗ und Bezirksphysiker) des Kay. 126 (Medizinalwesen), bemerkte der Abg. Dr. Thilenius, daß eine Gehaltserhöhung für die Physiker in Anbetracht ihres schwierigen Amtes dringend wünschenswerth sei. Der Minister habe ihm zwar privatim mitgetheilt, daß die Arbeiten für eine Medizinalréorganisation im vollen Fluß begriffen seien; aber es lasse sich nicht verkennen, daß diese Reform sich nicht rasch bewerkstelligen lasse ; und daß sehr erhebliche Schwierig⸗ keiten in jeder Hinsicht dabei zu überwinden seien. Daher bitte er den Minister, die Durchführung dieser Reform nicht erst abzuwarten, sondern jetzt schon an eine Gehaltserhöhung der Physiker zu denken.

Der Abg. Dr. FReichensperger (Cöln) erklärte, er stimme diesem Titel nur unter der Voraussetzung zu, daß daraus für die Impfärzte zum letzten Male Remunerationen entnommen würden. Ehe man übrigens neue Gehaltgerhöhungen bewillige, folle man bedenken, daß der Kultusetat in den letzten * um 36 Millionen Mart gewachsen sei, und daß doch das ganze Geld aus den Taschen der Steuerzahler fließe.

Der Abg. Dr. Thilenius betonte, die Impffrage gehöre

vor den Reichstag, und dieser werde sich jedenfalls für Fort⸗

dauer des Inpfjwanges entscheiden. Von den vom Vorredner erwähnten 30 Millionen Mark sei zu Medizinalzwecken nur sehr wenig verwandt worden. ;

Der Abg. Douglas wunschte Erlaß einer dahin gehenden Ministerial verfügung, daß alle Medikamente, welche außerlich zur Verwendung kommen, nur in Flaschen, die nach ihrer

orm und Farbe deutlich von anderen unterschieden werden önnten, verabfolgt werden sollten.

. Der Staatz Minister von Goßler erwiderte, er habe be⸗ reits ein Gutachten der Kommission für pharmazeutische An⸗

Ausgaben

des gegenwärtig von der Akademie der

gelegenheiten über diese Frage eingefordert, und werde danach seine Entscheidungen treffen.

Der Titel wurde darauf bewilligt, ebenso das Kapitel bis zum Schluß. Das Ordinarum des Etats des Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten war damit erledigt.

Kap. 14 Tit. 1 des Extraordinariums, zum Ankauf und * Einrichtung eines Dienstgebäudes für das Konsistorium in

ünster 81 005 6, wurde nach kurzer Debatte nach dem An⸗ trage der Budget kommission abgelehnt. ;

Die Tit. 43 und 44 verlangen für Erweiterung der Königlichen Bibliothek zu Berlin zusammen 3 O19 0090 32 wovon auf den Ankauf des Niederländischen Palais zu Bibliothekszwecken 2 600 000 è entfallen.

Der Abg. Pr. Virchow empfahl als Referent der Budget⸗ kommĩssion Ramens derfelben die Bewilligung der Summen zur „provisorischen Erweiterung der Königlichen Bibliothek. Es sei dringend an der Zeit, daß den unglücklichen rãumlichen Verhält⸗ niffen in der Kön glichen Bibliothek ein Ende gemacht werde. Die theilweise Verlegung der Bibliotuek in das Gebäude der alten Bergakademie habe wenig Nutzen gebracht, der Verwaltung aber große Schwierigkeiten bereitet. Eine Fortdauer der ge⸗ genwaͤrtigen Zustände sei kaum denkbar, ein anderer Ausweg, als der hier dorgeschlagene, auch nicht ersichtlich. Erst in frühestens zehn Fahren werde man daran denken können, ein neues Bibliothekgebäude zu errichten.

Hierauf ergriff der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten von Goßler, wie folgt, das Wort:

Meine Herren! Aus den Ausführungen des Herren Referenten, dem ĩch für die große Mühe, welche er der Sache gewidmet hat. meinen besonderen Dank auszusprechen mich gedrungen fühle, werden die Herren entnommen haben, daß es sich bei den vorliegenden Posi⸗ tionen um eine große Anzahl, mit einander verwickelter baulicher Pro⸗ jekte handelt. Die Unterbringung unserer Gelehrten und Kunst⸗ anftalten in Berlin und die bauliche Versorgung derselben ist eine schwierige und scheinbar unlösbare Aufgabe, die einen preußischen Unterrichts. Minifter, der nicht mit vollen Händen dag Geld aus— ftreuen kann, schwere Sorge bereiten muß. Der Herr Referent hat die Güte gehabt, bereits daran zu erinnern, daß seit 10 Jahren die 6 wegen Ünterbringung der Königlichen Bi liothek das hohe

aus und die Staatgregierung beschäftigt hat. Ich kann versichern, daß alle meine Vorgänger von jener Zeit an an dieser schweren Last getragen haben, daß auch ich selbst, sobald ich überhaupt in die Lage kam, mich mit der Sache zu beschäftigen, immer versucht habe, eine neue . zu finden, um das Projekt durchzuführen. Denn, meine Herren. das kann ich in Parenthese einschalten wenn man sich in Berlin als Unterrichts ⸗Minister auf einen bestimmten Bauplan absolut festfetzt, dann kann man sicher darauf rechnen, daß man mit seinem Projekt nicht vorwärts kommt.

Ich knüpfe an an die Bemerkungen wegen des Zustandes der Bibliothek und kann in dieser Beziehung die Schilderung, welche der

err Referent über den gegenwärtigen Zustand derselben gemacht

at, unterschreiben. J könnte sie vielleicht noch ver⸗ tärken, wenn ich daran erinnere, daß die Räume, in welchen si die eigentlichen Büchersammlungen befinden, in denen die Assistenten und Kustoden zu verkehren. haben, unheizbar sind, daß alfo diese Beamten fortwährend genöthigt sind, aus den Arbeits⸗ räumen und den geheijten Lesesälen in die oberen Räume ju gehen, ene sie bei winterlicher Kälte schweren Erkältungen aus ge⸗ etzt sind.

Früher haben wir auch den Boden mit Büchern belastet gehabt, aber auf Grund baupolizeilichen Verlangens hat der Boden geräumt werden můͤffen. Waß die Unterbringung der Karten, Zeitungen und Musikalien in der alten Böͤrse betrifft, so kann das nur als ein Pro⸗ viforium angesehen werden. Die dort aufbewahrten Schätze, die in der 64 fehr bedeutend sind, sind für das Publikum fast verschlossen gewesen.

Sie können sich also denken, meine Herren, mit welcher Freude

ich die Möglichkeit begräßte, mit den jetzt vorliegenden Projelten allmählich Wandel zu schaffen den schweren Unbilden gegenüber, weichen die Bibliothek ausgesetzt ist. Ich habe allerdings, wie es meine Pflicht war, von vornherein versucht, mir klar ju machen, ob es bei einer geschickten Autnutzung des vorhan⸗ denen Raumes möglich sei, ein definitives rojekt für die Erweiterung der Bibliothek aufzustellen. Alle in dieser Beziehung emachten Verfuche find gescheiert. Ich bab. mich daher auch be ö müssen und gern beschieden, keine Neubauten auf den Grund⸗ täcken, welche nach unseren Anträgen der Unterrichts verwaltung zur Verfügung gestellt werden sollen, zu projektiren, vielmehr nichts anderes zu thun, als die vorhandenen Baulichkeiten zu aptiren, und wenn die Herren die Freundlichkeit haben wollen, die Erläuterungen zu dem Bericht zu prüfen, werden Sie erkennen, daß nament⸗ lich in Betreff der Benutzung der Bibliothek durch das Publikum erbebliche Fortschritte zu erwarten sind. Ich trage mich also mit der Hoffnung, daß ein zehnjähriger Zeitraum, an den man sich ge⸗ wöhnen muß, wenn es auch nicht gerade behaglich ist, nicht allzu⸗ schwer von der Bibliotbekyerwaltung empfunden werden wird.

Die Frage, wo die Bibliothek definitiy unterzubringen ist, ist nicht leicht ju beantworten. Denn den Grundgedanken, welchen melne Vorgänger in dieser Beziehung gehabt haben, halte ich fest. Impleweit es‘ gelingen wird., die bestebenden Schwierigkeiten zu überwinden, weiß ich nicht, aber an Bemühungen wird es nicht fehlen. Die erbeblichste Schwierigkeit, die mir entgegentrat, als ich mein Amt übernahm, war die, daß man sich mit der Frage, was aus der Kunstakademie werden soll, bis dahin nur wenig beschaf tigt hatte. Die Kunstakademie ist im 3. ihres , Ge⸗ baudes; man kann fie nicht eher aus demselben delogiren, als bis man ihr eine neue Heimath geschafft hat. Ferner mußte ich bei wieder holter Prüfung der Angelegenheit aber erkennen, daß die Ausnutzung Künste eingenommenen Raumes fuͤr eine neue Akademie der Künste keine günstige ist, insbesondere ba vor allen Dingen für gute Beleuchtung gesorgt werden muß,

die sich in den vorhandenen Grundstücken in der That sehr schwer her

beifuͤhren läßt. Darum habe ich mich, soweit es in dem ge enwärti⸗ gen Stadium möglich war, zunächst dafür entschieden, die Akademie der Künste zu verlegen. Hinzukommt, daß der Bauplaß, welchen gegenwärtig die Akademie einnimmt, an und für sich ein so kostbarer sst daß, wenn. ich nach Norden hin eine ausreichende Distanz, einen e. Raum schaffen wollte, es in der That eine unwirthschaftliche utnutzung des Raumes wäre. Wenn ich also hoffen kann, dem⸗ nächst die Akademie der Künste anderweitig unterzubringen, so habe ich eg natarlich nicht unerwogen laffen dürfen, ob ich sie nicht auf einem Raume unterbringen könnte, der mir ja zur Verfügung steht. Das ist die Museumsinsel. Aber alle Projekte, die nach der Rihtung hin verfucht, worden find. haben, die Unausfũibrbarket diefes Gedankens gezeigt. Ich bin daher in Verbindung getreten mit dem Herrn Finanz⸗Minister und bin ihm besonders dankbar dafũt, daß er meinen Bemühungen, für die Akademie der Künste zu sorgen und damit einem der brennendften Bedürfnisse, welches überhaupt in Bezichung auf die Unterbringung der großen Berliner Kunstanstalten besteht, abzuhelfen, in einer Weise entgegengelommen ist, welche mich hoffen läßt, es werde mir gelingen, eine neue Heimath für die Akademie der Künfte zu finden. ö Der Herr gteferent hat die Güte gehabt, auf gewisse spezlelle . dieserhasb Hinzuweisen. Pierzu möchte ich bemerken, daß die emerkungen vielleicht ö nd. Die Frage nach dem Bauplatz sst jwischen dem Herrn Finanz ⸗Minister und mir als absolutet Geheim niß behandell worden, und, wenn ich richtig verstanden habe, daß der Herr Vorredner ein bit Projekt im Auge hat, so kann ich darauf nur erwidern, daß noch nicht einmal in vorberelten der Weise Schritte geschehen sind, am wenigsten aber eine Ent. schlichung daruber gefaßt worden ist. Im Zufammenhang mit der

Die Zustände, in denen wir uns befinden, wage ich mit den wirksichen Farben nicht zu schildern, da es etwas Schmerzliches ist für den verantwortlichen Leiter der Kunst und Unterrichts verwaltung, sowie der wissenschaftlichen Anstalten, unsere i Wäsche, wenn

in

ich fo fagen darf, öffentlich zu waschen. Aber ich

Charlottenburg zu verlegen.

bar, wenn die Herren mich in meinen Bemühungen unterstätzen, die

7) 11 . 44 K * e Zuftänden beraus. gefordert werden. Wolle die Stadt Berlin einen Neubau für . uns gegenwãr nden. das ü öge sie ihn si 9 ichten. i

Der Abg. Löwe (Berlin) bat, den etwaigen Neubau der as mum, ie moge se inn, fc mis blen m

Kunstakademie möglichst im Centrum der Stadt zu errichten,

und denselben nicht etwa gar, wie die Technische Hochschule, nach

Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) erklärte, er werde für den Titel stimmen; er wünsche aber, daß die Kunstakademie nicht ein neues Gebäude erhalte, sondern möglichst schonend ihrer Auflösung entgegengeführt werde. Er sehe den Nutzen der Kunstakademie nicht ein; Kunst und Kunstgewerbe werde man viel mehr durch gute Fach- und Meisterschulen fördern können. Er bitte auch um Ablehnung des Titels 46, in

Preußischen St aata - Anzeigers: Berlin 8 w., Wilhelm ⸗˖ Straße Nr. 32.

, , für den Deutschen Reichs und Tann f

Preuß. Staatz ⸗Anzeiger und das Central Handels ˖

register nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs · Anzeigers und Königlich

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

u. dergl.

R n. s. v. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

Inserate nebmen an: die Annoneen⸗Exxeditionen des Invalidendank , Rudolf Mosse, Haasenstein Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen & Vogler, G. L. Daube & Co. E. Schlotte, Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren

3 2. 3. Ve rE äufe, Ve rwachtungen Spmiszionen ete. 4. Ve rlo osung, Amortisation Zinszahlung

welchem für die Hochschule für Musik in Berlin 79 100

geschehe schon viel zu viel aus Reichsmittern.

Nachdem die Abgg. Graf zu Limburg⸗Stirum und Dr. Virchow dem Vorredner gegenüber im Sinne der Regierungs⸗ vorlage entgegengetreten waren, wurden die Titel bewilligt, ebenfs der Kest des Ertraordinariums mit Einschluß der For⸗ derung für die Musikhochschule.

Damit war der Etat des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten erledigt.

Hierauf vertagte sich das Haus um 10 Uhr auf Sonn⸗ abend 11 Uhr.

con

Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

28

Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen. S. Theater- Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien- Nachrichten. beilage. R

Aunoncen⸗Bureaux. *

Steckbriefe und Uutersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den Barblergehülfen oseyh Witkowgti aus Posen, 29 Jahre alt, katholisch, welcher siüchtig ist, ist die Untersuchungsbaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht. denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß ju Posen abzuliefern. D. 1516/82. Posen, den 27. Februar 1883. Königliches Amtsgericht.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Armensache.

19845 effen tlie Zustelluug;. ;

Barbara Merz, geb. Veichner. Hebamme, in Mainz wohnhaft, vertreten durch Rechte anwalt Dr. Scherer ju Mainz, klagt gegen ibren Ehemann Johann Merz, früher Zeugschmied, in Mainz wohn⸗ daft, jetzt obne bekannten Aufenthalt, wegen Ali⸗ mentation, mit dem Antrage auf Verurtheilung dez Beklagten zur Alimentation für die verflossene Zeit im Betrage von 2560 und für die Zukunft mit monatlich 20 16, Erhöhung vorbebalten, sowie zu den Prozeßkosten, und ladet den Beklagten jur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die erste Civilkammer des Großherioglichen Landgerichts zu 22 auf

den 3H. April 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

n Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der . bekannt gemacht.

ovat, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

(98 44] Oeffentliche Zustellung.

Die Eheleute Jakob Walldorf TJ. und Maria Magdalena, geb. Harth, Acker leute in Nieder Saul⸗ deim wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Zuck=

mayer zu Mainz, klagen gegen Heinrich Schwarz,

Schweizer, gebürtig ju Garbenteich, bis vor Kurzem in Nieder ⸗Saulbeim wobnhaft, dermalen ohne be⸗ kannten Aufenthalt, aus dem Verkaufsakte vor Rotar Dr. Reen zu Wörrstadt, vom 9. Dezember iss mit dem Antrage, das Gericht, wolle diesen Akt wegen Nicht;iahlung des Kaufpreises aufgelöst und die Kläger als Eigenthümer folgender in der Gemeinde Rieder Saulheim gelegenen Immobilien: IJ Seition A. Nr. 302, 303, Flur 1 Nr. 359, 36 Rlafter Hofraithe in der Heilackergasse, 2) Sektion A. Nr. 321, 322, Flur 1 Nr. 360, 76 Klafter Garten daselbst. erklären, die Muta⸗ fion diefer Grundstücke auf den Namen der Kläger verfügen und den Beklagten zur Räumung der Grundstücke und zur . der Zinsen von 260660 M vom 20. Dezember 1882 und von 1800 vom 20. Januar 18835 an bis zur Räumung, sowie in die Prozeßkosten verurtheilen . und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts ftreits vor die erste Cipilkammer des Großher⸗ zoglichen Landgerichts zu Mainz auf

den 80. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zu e, , Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus zug der Klage bekannt gemacht.

o vat, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

loss! Oeffentliche Ladung.

Der K. Advokat und Rechtsanwalt Hahn dahier hat Namens der Schreinersehefrau Babette Schaup⸗ ner, geb. Schick, daselbst gegen deren Ehemann Jo⸗ hann Peter Schaupner von hier, eine vom 1I. d. M. datirt? Klage beim K. Landgericht Nürnberg ein⸗ gereicht und darin beantragt zu erkennen;

1) die zwischen den Streitstheilen bestehende Ehe werde dem Bande nach getrennt,

2) Beklagter Johann Peter Schaupner werde fur den allein schuldigen Theil erklärt und in 1 , Strafe III. Grades ver⸗ urtheilt,

3) Beklagter habe sämmtliche Kosten des Pro⸗ zesses zu tragen.

Zur Verhandlung dieser Klage gt das K. Land⸗ gericht Rürnberg II. Civilkammer Termin auf

Vormittags 85 Uhr, Sitzungssaal Nr. 41. bestimmt, in welchem der unbekannt wo? sich auf⸗ haltende Beklagte durch einen beim Prozeßgericht ee fern Rechtsanwalt zu erscheinen, andurch ge⸗ aden wird.

Nürnberg, den 27. . 1883. Der K. Sber⸗Sekretär:

. Maier.

Id721 Oeffentliche Zustellung.

Des band dd len g g; Ruff in Schirrhofen, in feiner Eigenfchaft als Teffionar von Jacob Welsch,

andelzmann, und Henriette Welsch, obne Gewerbe,

eide in Herlisheim a. d. ö. wohnhaft, diese als einzige Erben ihres daselbst verlebten Vaters, des , . Samuel Welsch, klagt gen den Än dreas Gleß und die Gertrude Gleß, eide ohne Gew erbe und früher ju Drusenheim wohnhaft, jetzt

unbelannten. Aufenthalte orts, in ihrer Eigenschaft als Erben je zu einem Dritttbeil ihres zu Drusen⸗ heim verstorbenen Baters des Ackerers Georg Gleß, aus einem am 31. Juli 1864 für Kaufpreis einer Kuh durch Anton Deiber in Drusenheim unter der soli= darischen Bürgschaft des Georg Gleß, Vater der Beklagten, zu Gunsten des Handelsmannes Samuel Welsch in Herlisbeim a. d. Zorn ausgestellten. und durch die Erben des Letzteren an den heutigen Kläger cedirten Schuldscheine mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung der Beklagten zur Zablung von je 20 nebst Zinsen davon zu 3800 ron 5 Jahren und vor⸗ läufige Vollstreckbarkeit des Urteils, uad ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts—⸗ streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Bisch— weiler auf

den 19. April 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

1 Brum der, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

(9992 O effentliche Zustellung.

Der Wagenfabrikant Heinrich Haehnel zu Walden⸗ burg, vertreten durch den Prozeßbevollmächtigten Rechtsanwalt Golinsky, klagt gegen den Guts— pächter Herrmann en früber zu Haus dorf, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wegen 75 6 Rest:

kaufgeld für einen dem Beklagten am 26. Mai

1883 gelieferten Kutschwagen mit dem Antrag, den Beklagten zur Zahlung von 75 M nebst 5o/o 32 seit dem 1. Juni 1882 und Tragung der Kosten dieses Haupt- und des demselben vorangegangenen Arrestverfahrens zu verurtheilen, sowie das Urtheil für vorläufig vollstreckbar ju erklären, und ladet den Beklagten ur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor das Königliche Amtgericht zu Walden burg in Schlesien auf den 14. Juni 1883. Mittags 9 Uhr:.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Autzug der Klage bekannt gemacht.

Die , ist ö. 6 Wochen festgesetzt.

zeisler, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

18984 Oeffentliche Ladung. ;

Nachdem der Königl. Preußische Forstfiskus die Eintragung des auf den Namen 9. katastrirten, in der Gemarkung von Sand belegenen Grund eigenthums, als:

Kbl. 26 Nr. 17, Holzung, Mergelkaute und Erze⸗

bachstriescher, 8, ha 94 a 13 4m, Kbl. 26 Rr. 20, Holzung, Hohenrod, 33 ha 77 a

63 4m, ; Kbl. 26 Nr. 21, Holzung, Hohenrod, 27 a 96 ꝗm, Kbl. 25 Rr. 2X, Holzung, Hohenrod, 1 ba 65 a

34 am,

unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Sand beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund⸗ vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im Termine.

am 9. Mai 1883, Vormittags 11 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigenfalls der bisherige Besitzer als Eigen⸗ thüͤmer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unter⸗ lassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen je den Britten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grund⸗ vermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, fondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjeni⸗ gen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben . Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verlier

Fiaumburg, R. B. Cassel, am 26. Februar 1883.

Königliches Amtsgericht. G. Ungewitter.

18993 Oeffentliche 2.

Nachdem der Oetonom August Pilgrim hier die Eintragung des in der Gemarkung von Niederaula belegenen Grundeigenthums, als:

2 Krbl. 15 Parzelle 13, In den Sattel ˖ i N 6 am

ö,

Ktbl. A Parzelle 51, Am Rotemach 60 . 49. soweit in demselben bislang nicht katastrirte Flächen enthalten sind, . -

unter en nr Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen k in das Grund⸗ buch von Riederaulag beantragt hat, so werden alle

diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grunde l

vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Donnerstag, den 96. April 1888, orgens 10 Uhr, . anberaumten Aufgebolztermine bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigenfallz nach Ablauf diefer Frist der bisherige Besitzer als Eigenthũmer in das Grundbuch eingetragen wird und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur mit seinen Ansprüchen gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen erwirbt, fondern auch mit seinem Vorzugsrecht gegen⸗

über Denjenigen, deren Rechte in Folge der inner halb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, ausgeschlossen wird. Niederaula, am 24. Februar 1883. Königliches Amtegericht. —ᷓ gej. Rumpf. Wird veröffentlicht. Niederaula, 24. n. 1883. o ret, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

Ioↄ955 Oeffentliche Zustellung.

Die zum Armenrechte zugelassene Emilie Auguste Thielemann, geb. Kümmelberg, zu Goblis, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Schill zu Leipzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Cigarrenarbeiter Bruno Richard Thielemann aus Leipzig, zuletzt in Gohlis, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böglicher Ver⸗ iassung mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf

den 26. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen hei. dem gedachten Ge= richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 1. März 1883.

ö

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

19958 Oeffentliche Zustellung.

Nr. 4695. Der Kaufmann Heinrich Zivi Lang hier klagt gegen den Landwirth Schür, ledig zu Achkarren, z. Zt. an unbekannten Orten, aus Dar lehen im Urkundenprozeß mit dem Antrage auf Zahlung von 20 4 nebst 59 Zins vom 28. Ja⸗ nuar 1883 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor das Großherzog⸗ liche Amtsgericht zu Freiburg auf

Samstag, den 7. April 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Freiburg i. B., den . Februar 1883.

irrler, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

os i. Verkaufs⸗NAnzeige. In Sachen des Bleichers Carl Böker in Hildee⸗ beim, Gläubigers,

gegen

den Zimmermann Julius Skibbe daselbst, Schuldner, - wegen Forderung

soll das dem Schuldner gehörige, an der Feldstraße biesiger Stadt unter Haus-⸗Nummer 16 belegene Wohnhaus sammt Hofraum, Hausgarten und Stall. gebäude, beschrieben in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Hildesheim unter Artikel⸗ Nummer 2335, Kartenblatt 50, Parzelle 341,36, zur Größe von 62 51 4m, da für dasselbe im ersten Termine, nur 5090 M geboten sind, ander⸗ weit in dem dazu auf

n, den 20. März d. J., Morgens 11 Uhr, anberaumten, gefetzlich letzten Termine zum Auf⸗ gebot gebracht werden. Kaufliebhaber werden damit geladen. Hildesheim, den 22. Februar 1833. önigliches Amtsgericht. Abth. I. ĩ Bening.

19824

Rr. 2672. Gr. Amtsgericht dahier hat unterm Heutigen verfügt:

Karoline Grab, geboren am 1. Juli 1861 in Dallau, ist im Fahre 1873 nach Amerika ausge⸗ wandert, ohne seither von sich Nachricht zu geben.

Diefelbe wird aufgefordert, binnen Jahresfrist sich dahler zu stellen, oder Nachricht von ihrem jetzigen Nufenthaltsorte zu geben, widrigenfalls sie für ver schollen erklärt und ihr Vermögen ihren muthmaß⸗ lichen Erben in fürsorglichen Besitz gegeben würde.

Mosbach, den 23. Februar 1883.

Der Gerichtsschreiber: (Unterschrift.)

9839] Auf Antrag I) des Tifchlermeisters Wilhelm Zarnegke, I) des Kaufmanns Hermann Theodor Abel, 3) des Halbbauern Johann Schlamkow, 5 dez Jimmermeisters Otto Gäding, 5) des Eigenthümers August Kamenz, 6) des Bauers Wilhelm Schuhmacher, sämmtlich zu Techow vertreten durch den Rendanten des Stiftes Heiligen grabe Julius Dittmar zu Heiligengrabe, . hat Tas Königliche Amtsgericht zu Wittstock durch den Amtsgerichts · Rath Weichert für Recht erkannt

Die ihrem Aufenthalte nach unbekannte Luise

Scheel, resp. deren Rechtsnachfolger, werden mit ißren Anfrrüchen auf die bei den Grundstücken Bd. J. Bl. 251, Bd. V. Bl. 37, Bd. ITV. BI. 25, Bd. IV. Bl. 1, Bd. IV. Bl. 13, Bd. T. Bl. 49, Bd. JI. BI. EéS1 des Grundbuchs von Techow ein⸗ getragene Post, lautend: Die minorenne Luise Scheel erhält hei ihrer künftigen Verbeirathung eine im S. 6 stixulirte Hochzeits steuer von 1 Scheffel Roggen und ciner balben Tonne Bier unentgeltlich. Auf Grund des Kontrakts vom 13. Juli 1319, ver- möge Dekrets vom 5. August 1825 einge⸗ tragen), ausgeschlossen, und die Kosten des Berfahrens werden den Antragstellern jur Last gelegt. Wittstock, den 23. Februar 1833. n Kaphengst,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 19841 Bekanntmachung.

Durch Urtheil des biesigen Ämtsgerichts, ver⸗ kündet am 23. Februar 1883, sind die Hrrotheken⸗ gläubiger refv. deren Rechtsnachfolger mit ihren An⸗ sprüchen auf folgende, auf dem Dreschgarten Nr. 164 Giers dorf eingetragenen Hypotheken, nämlich:

i) der Abtheilung III. Rr. 1 für den Job. Gott, fried Guttbier'schen Kuratoren Christian Riesel aus dem Amts⸗-Konsense vom 13. Dezember 1771 eingetragenen 63 6 llschlesisch oder 33 Thlr. 18 Sgr., verzinslich zu sechs Prozent,

2) der Abtheilung JE Nr. 2 aus dem Amtẽ⸗

Konsense vom 13. Dezember 1771 für die katho⸗

lische Kirche in Giersdorf eingetragenen 30 „S, verzinslich zu sechs Prozent,

3) der Abtheilung III. Nr. 4. zufolge Verfügung vom 22. Dezember 1779 für die Johann Christian Guttbier'sche Tutel eingetragenen 1 . 11 Sgr. 5/3 Pf., verzinslich zu fünf

rozent,

4 der Abtheilung III. Nr. 5, zufolge Verfügung vom 22. Dezember 1779 für die Kinder erster Ehe des damaligen Besitzers eingetragenen 78 Mrk. 14 Sgr. 6 Pf.

ausgeschlossen. Hermsdorf u. ., . 24. Februar 1883.

ũde, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(9940 Ausfertigung. Beschluß.

Todeserklärung der Appellonia Köppl, Bauers⸗ tochter von Schönbrunn.

Auf Antrag des Bauers Joseph Osterauer von Großinzemoos soll die seit dem Jahre 1851 ver⸗ schollene Bauerstochter Appellonia Köppl von Schönbrunn für todt erklärt werden.

Es wird deshalb . Aufgebot erlassen mit der Aufforderung: ;

1) an Appellonig Köppl spätestens im Aufgebots⸗ termin persönlich oder schriftlich sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt würde,

2) an die Erbhbetheiligten ihre Interefsen im Auf⸗ gebotstermine wahrzunehmen,

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber dem Gerichte zu machen.

Der Aufgebotstermin findet am Donunerstag, den 20. Dezember 1883,

Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des K. Ämtsgerichts Dachau statt.

Dachau, am 29. Jänner 1883.

Königliches Amtsgericht. v. Negem.

Die Uebereinstimmung vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift bestätigt

Dachan, am sechzundzwanzigsten Februar achtzehn hundert: dreiundachtzig.

Neuberger,

K. Sekretär.

19838 Im Namen des Königs!

Auf Antrag des Feilenhauers Friedrich Schulte

3 , erkennt das Kgl. Amtsgericht zu

aspe,

da der Antraasteller den Verlust der nachstehend

verzeichneten Urkunden und die Berechtigung zum

Aufgebot antrage glaubhaft gemacht hat,

für Recht:

a. der über die Blatt 51 Grundbuchs von Grund⸗ schöttel Abth. III. Nr. 3 für die Wittwe Con- rad Adolf Krüner, Wilhelmine, geb. Böckmann, am Stedroth eingetragene , . von 225 Thlrn. nebst 40600 event. 5 0lo Zinsen ge⸗ bildete Hypothelenbrief,

b. der über die Blatt 51 des Grundbuches von Grundschöttel Abth. III. Nr. 4 far den Land⸗ wirth Behrenbruch zu Stedtroth eingetragene Post von 125 Thlrn. gebildete Hypothekenbrief

werden für tra tlg 6

ö . W. 3 n. s 3531. Marz . Verkündet am 17 Otiober 1882.

Schulte,

Gerichtsschreiber.