Angriffe haben sich darauf ko ö sagen beliebte, eine brutalen Verletzung des Gese
männerversammlung die im Wahllokal anwesenden
nicht gleichzeitig zum Abtreten veranlaßt. 3 . sie in der abe.
Herrn Dr. Hänel nur ent ⸗ flohen ist, nicht weiter rechten; ich glaube, es wäre bei seiner sonstigen Befonnenbeit und seiner sonstigen Virtuositãät in Handbabung der Rede vielleicht befser gewesen, wenn er vorher es sich etwas sorgfälti⸗
Nähe des Wahltisches bei sich behalten
über den Ausdruck, der, wie ich annehme,
ger überlegt hätte, was er sagte oder sagen wollte,
Run, meine Herren, aber noch einige Worte über die Sache selbst. s wie angenommen werden darf, bereits abgetban und ich zweifle ihr anschließen wird. Wenn aber in der Wahlprüfungskommiffion, wie n . scheint, in der
Verstoß
Die Wahlrüfungskommissien hat ja, das politische Gewicht der Thatsache nicht, daß das Haus in seinem Votum sich
die Anschauung zur Geltung gebracht ist, daß entfernung der Gentd' armen wirklich ein die Bestimmungen des Wablreglements
ich in aller Bescheidenheit diese treffend bezeichnen. Ich höre soeben, stimmig gefaßt ist;
Hause zu entwickeln. Ich bin der Meinung,
geschäftlichen Verrichtungen für
schiedenartigen nothwendig sind.
sorgen, welche denjenigen
Thatfachen geknüpft und sich als möglich gedacht. haben. Landrath nicht von vornherein sich desbalb mit der bewaffneten Macht umgeben wird, um etwaigen Ausschreitungen, die in der Wahl⸗ männerversammlung vorkommen könnten, in den Weg zu treten, nehme ich als felbstverstãndlich an, weil, soiel ich weiß, es noch niemals vorgekommen ist, daß in einer preußischen Wahlmännerver- Ausschreitungen in größerem Umfange in Aber daß es durchaus nicht
sammlung dergleichen
die Erscheinung getreten wären.
wenigstens vom Standpunkt der Dieziplinarbehörde, b eben das ist der
Gensd'arm in diefem Falle — in feiner Nähe verendet, das muß ich Sie doch die Güte, Betracht zu ziehen, den Fall nämlich, daß ein Wahlkemmissar, der gleichzeitig Landrath ist, in Verlegenheit ist um cinen Protokollführer, und er behält, vielleicht sogar im Einverstãnd⸗ niß mit der Wahlmännerversammlung, seinen Kreissekretãr als Pro⸗
werden kann, wenn ein Landrath einen Boten —
wiederholt betonen. Ja, meine Herren, haben einen andern Fall in
frage ich Sie,
tokollführer bei sich, so gedacht. in
irgend ein Mensch daran einen Verstoß gegen den
Nein, meine Herren, Erfahrung lehrt, daß eine vom Wablorte vielfach geschieht. Und um nun no
folgendermaßen:
nzentrirt, daß, wie Herr Dr. Hänel zu es dadurch statt⸗
gefunden babe, daß der Landrath Prinz Carolath 9 Vorschriften — 5. 13 tes Wahlreglemenis entgegen bei der Konstituirung der Wahl äußeren Ordnung oder der Poli ei.
liege, Auffassung als für mich nicht zu⸗ daß der Beschluß sogar ein⸗ 2s bält mich das aber nicht ab, und kann mich nicht abhalten, meinen abweichenden Standpunkt wenigstens in diesem daß der Wahlkommissar ganz berechtigt ist, sich der Beamten, die im allgemeinen zu seiner Verfügung stehen, als Ordonnanzen zuzuordnen und zu dem Zwecke in feiner Nähe zu halten, um während des Wahlaktes diejenigen ver ⸗
Ich sehe dabei voꝛ Eventualitäten ab, die die Herren Vorredner an diese
dieser 13 des Wahlreglements zu finden? das ist noch nie der Fall gewesen, während die solche geschäftliche Zuziehung von Beamten ch einmal auf den Wortlaut des 58. 13 des Reglements zurückzukommen, so lautet derselbe
Gensd' armen lediglich in Bezug auf das Wahlge
Ich will sammlung sind. Glauben die Herren denn, daß.
ganze
Nicht⸗ gegen so muß
sentliche Vorschrift der Gesetze oder blicken. Meine Daß seinem vielleicht solchen Aeußerung, kann allerdings ich will doch zu seinen Gunsten und
Herren! etwas
wie der
durchaus unzulässige war. zu be⸗ ganz von
ihn Daß der ich letzteren in dieser
wie Hr. gemißbilligt
reglements
zu finden sei; man reif genug halten, daß sie
hat einflussen ließen.
jemals Thatsache
Herren von der rechten Seite,
allgemeine Praxis
Furcht sei nicht
Jeder nicht stimmberechtigle Anwesende wird zum Abtreten ver⸗ anlaßt und so die Versammlung konstituirt. Was bat das für eine Bedeutung 7 Keinerlei bezüglich der Frage der
chäft selbst und dessen gesetzmäßigen Verlauf. Es foll durch das Abtreten der nicht berechtigten Personen eben festgestellt werden, daß nunmehr blos Wablmänner in der Ver
oder in der Wahlmännerversammlung behalten wird. daß dadurch irgend ein Zweifel über diefe Thatache der ordnungsmäßigen Konsti⸗ tuirung diefes Wahlkörpers übrig bleib? Es reduzirt sich eben er weifel auf die einfache Frage; ist der mit der Leitung, der Wahl beauftragte Beamte berechtigt, sich eine Assistenz zu mechanischen SDienftleistungen während des Wahlakis zu verschaffen, z. B. in der Person der Kreisboten oder eines oder mehrerer Gensd armen? und diefe Frage kann ich von meinem Standpunkt aus nicht verneinen, vermag namentlich in dieser Bejiehung einen Veritoß gegen eine we⸗
der lebhaften Temperament sich zu einer gerügten hat hinreißen lassen,
meinerseits nicht
nicht unterlassen, darauf aufmerksam zu machen, daß die Aeußerung, durch welche er hier provozirt wurde, in meinen Augen auch eine Es ist durch das Reglement expressis verbis verboten, innerhalb des Wahllokals irgendwie zu die kutiren, als über die Form und die Richtigkeit des Wahlverfahrens selbst, bei der Stimmabgabe dürfen keine Diskussionen und Meinungs⸗ äußerungen stattfinden. Also der betreffende Wahlmann hat seiner⸗ seits gegen das Reglement gröblich verstoßen, eine nicht zu billigende Aeußerung des Landraths propozitte, so will Beziehung ausdrücklich nicht in Schutz neh⸗ men, fondern nur darauf binweisen, daß J in keiner Weife ein so schwer ins Gewicht fallender Vorwurf trifft, Hänel es anzunehmen scheint ; ö.
Ich kann also selbstverständlich die Entscheidung über die Wahl dem Fohen Hause nur anheimstellen und nur die Meinung aut sprechen, daß ein wesentlicher Verstoß gegen den 5. 13 des Wahl⸗ von Seiten des Landraths in der T hatsache, Gensd'armen im Lokal behalten hat, nicht gesehen werden kann.
Der Abg. von Liebermann glaubte nicht, daß in der Anwefenheit der Gensd'armen irgend welche Wahl beeinflusung sollte doch die Wahlmänner für politisch sich durch solche Dinge nicht be⸗
Der Abg. Dirichlet erklärte, in der Lommission hätten die als die Linke befürchtet habe, daß aus der Anwesenheit der Gensd'armen in Zukunft eine gemacht werden würde, gesagt, eine begründet, der Landrath werde schon eine
sondern das hat eine Bedeutung
genug sein. des Innern,
wenn ein Gented'arm da erscheint
des Wahlreglements nicht zu er⸗
betreffende Landrath von
gutgeheißen werden. Aber zur Milderung dieses Vorwurfs
zugeselle. Es und wenn er dadurch
ihn nach meiner Meinung
dez er iwri¶ nicht zu wissen,
Das geordneten für
solche
Zurechtweisung bekommen; Minister gesagt habe; wenn man an Förder denke, könne man in dieser Beziehung nicht vorsichtig
vollkommen Recht, weil untergebenen Beamten in Schutz zu nehmen, mit der schränkung, daß und soweit sie ungerechtfertigt angenriffen würden — und das sei hier der Fall. Er betone nochmals, daß er das Verfahren des Landraths nicht in allen Beziehungen billige, und er denke, wenn er das hier öffentlich ausspreche, so könne man wohl die Rüge nicht mehr vermissen, welche der Abg. Dirichlet so sehr herbeiwünsche. Er nehme an, daß die Landräͤthe, wenn ihr höchster Vorgesetzter sich hier in dieser Weise auslasse, das Maß von Bildung besitzen würden, sich danach zu richten. werde ihr eine weitere Folge nicht gegeben werden. In der Haupt⸗ sache müsse er auf die Gefahr hin, mit der gesammten Kom⸗ mifsion in Widerspruch zu gerathen, erklären, von seiner An⸗ sicht nicht abstehen zu lönnen. aller Derjenigen hier im Hause, die Wahlkommissare gewesen seien, ob sie nicht unter außergewöhnlichen Umständen stets sich mit bewaffneten Assistenten versehen hätten.
Der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch erklärte, er halte es auch für durchaus zulässig, zur Aufrechterhaltung der
Gensd'armen nach dem Wahlorte statt. öglich, wenn man bedenke, daß die Wahlakte oft bis lange nach Vitternacht währten und daß es sich oft um mehr als 1000 Wahlmänner dabei handele. Er könne es deshalb nicht billigen, . Prinzen Schönaich-Carolath hier so herb angegriffen werde. Er werde deshalb für den Kommissionsantrag stimmen.
Der Abg. Pr. Windthorst bemerkte, der Vorredner scheine
nicht anders m
der Vorredner nicht ertheilen wolle, enthalte. Gefühl sei die Anwesenheit von Gensd'armen beim Wahlakt mit dem öffentlichen Anstand nicht vereinbar.
Haus erklärte darauf die Wahlen der beiden Ab⸗
nun habe man gehört, was der den Fall Bennigsen⸗
Der Vize⸗Präsident des Staata⸗Ministeriums, Minister von Puttkamer entgegnete, der Vorredner habe
derselbe ihn für geneigt halte, die ihm Ein⸗
Damit sei diese Rüge erledigt, und
Er provozire auf das Zeugniß
daß der Wahlkommissar Ordnung sich polizeiliche Hülfe immer eine Konzentration der
finde ja ͤ Dies sei auch gar
wenn das Vorgehen des Landraths
der Kommissionsantrag die Rüge, welche
daß Nach seinem
gultig, und genehmigte auch den ferneren
Antrag der Kommisfion, nach welchem der Wahlkommissar wegen seines Verfahrens zur Verantwortung gezogen werden
e —————
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59 Inserate für den Deutschen Reichs und. Königl Preuß. Staats Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
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ö. Familien · Nachrichten.
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IlI0337 Landgericht Hamburg. . Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Maria Hacker, geb. Konderlach, zu Hamburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Türk. Feim, klagt gegen den Arbeiter Johann Ludwig Carl Hacker, unbekannten Aufenthaltes, wegen Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur Beweisaufnahme und weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf
den 19. Mai 1883, Vormittags 93 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladungsschrift bekannt gemacht.
Hamburg, den 5. März 1883.
Schlieckau, Gerichtsschreiber des Landgerichts, Civilkammer II.
10339 Theilungs⸗Sache. Oeffentliche Ladung.
In Sachen wegen Abstellung des der Kgl. Kloster. kammer zu Hannover auf einer in der Feldmark Hilwartshaufen belegenen Wiese des Bauermeisters Heede zu Gimte zustehenden Weiderechtg werden alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die benannte Wiese zu machen haben, die Grundeigenthümer und die etwa unbe⸗ kannt gebliebenen Wieseneigenthümer zur Anmel dung und Klarmachung ihrer Ansprüche oder Wider
sprüche in dem auf
Montag, den 23. April 1883,
. orgens 10 Uhr,. ; im Geschäftslokale des. Dekonomie - Cemmissair Sander im Schlosse zu Münden anstehenden Termine unter der Androhung aufgefordert, daß im Falle Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nach Angabe der übrigen Betheiligten berücksichtigt und sie in sonstigen Beziehungen als zustimmend angesehen wer⸗ den sollen.
Zugleich wird den aus irgend einem Grunde be— theiligten dritten Personen, insbesondere den Zehnt⸗ berren⸗, Gutsherren, Pfandgläubigern, Hütungt, FZischerei⸗ oder sonstigen Servitutberechtigten nach⸗
elassen, ihr etwaiges Interesse bei dem Geschäfte, oweit sie es für nöthig halten, zu beachten und werden sie zur Anmeldung ihrer Rechte unter der Verwarnung aufgefordert, daß Jeder, welcher seine Rechte nicht anmeldet, es sich beizumessen hat, wenn die Sicherstellung unterhleibt. ö
Die Abfindung für das Weiderecht erfolgt durch Abtretung eines verhältnißmãßigen Theiles des belasteten Grundstũckes.
Der Termin ist daher ferner anberaumt zur förm⸗ lichen Eröffnung und., wenn weitere Anstãnde sich nicht r . zur Volljiebung des von Kõniglicher General · ommission im Entwurfe genehmigten Re⸗ zeffes sowie zur Erforschung etwaiger Rechte Dritter an dem abzutretenden Weideãquivalente, in . heit des 5. 110 des Gesetzes über das Verfahren in Gemeinheitstheilungs oprelungssachen vom 30
kannt gewordenen Theilnehmer wie die unbekannten Pfandgläubiger und. diejenigen dritten Personen, welche als Guts, Dienst⸗ Erhenzins.! und Lehns⸗ herren, als Lehns und Fideikommißfolgern, oder aus sonstigem Grunde eine Einwirkung in Beziehung aus Ausführung der Theilung zusteht, geladen, unter der Androhung, daß die Ausbleibenden mit ihren et⸗ waigen Einwendungen gegen die planmäßige Ausfüũh⸗ rung ausgeschlossen sein sollen und daß Jeder, welcher feine Rechte nicht anmeldet, es sich beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleiht. Eine vorgängige abschriftliche Mittheilung oder Einsicht des Rejesses wird gegen Erstattung der Ge⸗ bühren freigestellt. ö Münden, den 3. März 1883.
Die verordnete Kükommission.
v. Düring. Sander.
(10427 Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Arbeiters Karl Traugott Horn, Wilhelmine, geborene Beckmann, zu Eilenstedt, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Kreis und Goedicke zu Halberstadt, klagt gegen ihren genannten, in un⸗ bekannter Abwesenheit lebenden Ehemann wegen bößlicher Verlassung mit dem Antrage auf Trennung der Che und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civil= kammer des Königlichen Landgerichts zu Halber⸗ stadt auf
den 25. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ;
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Halberstadt, den 28. Februar 1883.
Rie sch e], Assistent, ; Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(I0Mo00 Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann E. Leibeck zu Essen klagt gegen den Kaufmann Eduard e,, ,, früher zu Essen, 1e. Aufenthaltsort unbekannt, wegen käuflich gelieferter Waaren, mit dem Antrage auf Verur⸗ theilung des Beklagten zur Zahlung von 113 4 54 3 und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils und ladet den Betlagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Essen auf .
den 50. Mai 1883, Bormittags 9 Uhr, i 40. ;
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lücking, ; Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[l0382 Oeffentliche Zustellung. Die Frau Böhmer, Anna Clara Marie, geb. Brunke, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Engel hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Buch haller Carl Julius Wilhelm Böhmer, dessen gegen wärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen schmäh⸗ licher Bestrafung, Ehebruchs, sewte bötlicher Ver⸗ lafsung mit dem Antrage auf Ehescheidung: die Ehe zwischen den i zu trennen, den
= . ür den allein schuldigen Theil zu erklãren,
Juni 1842. Gt werden daher die sämmtlichen bis dahin be⸗
lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf den 28. Juni 1883, Nachmittags 121 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 2. Februar 1883. Buchwald,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J.,
Civilkammer 13.
l0ozꝰ7] Oeffentliche Zustellung. ; Die Ehefrau Ädeline Münzenberg, geborene Sie⸗ merz, zu Geestendorf, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt 2. Müller in Verden, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Carl Münzenberg aus Geestendorf, Aufenthaltsort unbekannt, wegen Ehe⸗ scheidung auf Grund böslicher Verlassung mit dem Äntrage, die jwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und der Klägerin das Recht der Wieder⸗ verheirathung zu gestatten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Verden a. d. Aller auf den 15. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Verden, den 2. März 1883.
Schwagerer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
0394 ne bst
Ediktalladung. In Sachen
1 der Tämmerei der Stadt Stade, vertreten durch den Mandatar Schlichting in Stade, ; 2) des Schmiedemeisterz W. Brunck horst in Hollern und 3) des Maklers Gründahl daselbst, letztere Beiden vertreten durch den Mandatar Bock in Stade, Gläubiger,
gegen . den Fuhrmann Peler Meibohm (Meybohm) in Stade, Schuldner,
soll die dem Schuldner gehörige, in der Gemarkung Campe, im Benedirlande Rr. 4 oberhalb. des Dammes belegene Wiese, katastrirt unter Artikel Rr. 186, Kartenblatt Nr. 2, Parzelle Nr. 130 der Srundfteuer⸗Mutterrolle des Gemeindebezirks Campe zwangwelse in dem dazu auf Freitag, den 27. April d. J., Morgens 11 Uhr, ;
alhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher, lehn⸗ rechtliche, n ,, , . Pfand und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und
und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe. Stade, den 2. März 1883. . Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. gej. v. Zwe hl. Ausgefertigt zur Veröffentlichung:
Alrich, Justizanwärter,
als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
tiozs] Verkaufs⸗Anzeige und Aufgebot.
In Zwangs vollstreckungssachen des Ziegeleibesitzers Schutze in Eschede, Klägers,
gegen den Maurer Heinrich Bremer in Eschede, Beklagten, wegen Forderung
ad 255 .
soll das unbewegliche Vermögen des Beklagten, be⸗ ftehend in der sub Haus Nr. 25 an der Bahnhofs straße zu Eschede belegenen Abbauerstelle mit den dazu gehörigen Grundstücken, wie solche sub Ar—⸗ tikel 1066 von Eschede . Kartenblatt 1 Parzelle . u. 05/54 und
. 8 P mit insgesammt 9s a 11 am Flächeninhalt und 57 Cent. Reinertrag näher beschrieben sind, in
dem auf Montag, den 28. Mai 1883, Morgens 19 Uhr, vor dem unterzeichnelen Amtsgerichte anberaumten Termine öffentlich meistbietend verkauft werden. Kauflustige werden dazu eingeladen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an den frag= lichen Gegenständen Eigenthums⸗, Näher, lehnrecht⸗ siche, fideikommissarische, Pfand ⸗ und anders dingliche Rechte, insbefondere Servituten und Realberech= tigungen zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre etwaigen Anspruͤche in dem anstehenden Ter⸗ mine anzumelden, widrigenfalls ihre Rechte im Ver⸗ hältniffe zu dem neuen Erwerber verloren gehen.
Den dem Gerichte bekannten hypothekarischen Glfubigern ist dies statt besonderer Ladung zuge⸗
ertigt. t ebruar 1883.
Celle, den 28. ; Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV. Hem merich.
liosss Aufgebot.
Auf Antrag der Emilie Minna, verehel, Guts—= besitzer Zetsche, geb. Oberländer, in Pörsdorf, wird deren Bruder, der im Jabre 1813 geborene, im Jahre 1853 nach Amerika ausgewanderte und seit dem Jahre 1867 verschollene Johann Wilhelm Ober. länder aut Tinz aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine
Freitag, ven 21. September 1883. Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 6, zu melden, widrigenfalls seine Todeterklärung erfol⸗ gen wird. ö. Gera, den 1. März 1883.
Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden
Fürstliches Amtegericht. Münch.
lioiss] Amtsgericht Gamburg. m, m
Das Erbschaftsamt in Berwaltung der nach⸗ folgenden Verla enschaften, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Otto Meier, beantragt den Er⸗ laß eines Kollektivaufgebots:
1) Am 9. August 1882 verstarb der aus Hohen horn gebürtige Johann Friedrich Christopher Plüg mit Zurüglassung folgender Erben: Seiner Brüder 17) Hans Joachim Heinrich, ) Franz Jochen Hein . rich, 3) seiner Schwester Anna Catharina Maria. verebelichten Hinsch, 4) der Kinder des vorverstorbenen Bruders Jehann . Friedrich a. Ernst Johan⸗ nes. b. Ernst August.
3) Der Bierwirth Sebastian Julius Richtmann, verstarb am 21. Juni 1882. Er hinterläßt seine Witiwe und zwei Kinder als Erben.
3) Die am 23. Juni 1882 verstorbene Johanna Maria Dorothea Zander, geb. Zander, hinterläßt: a. ihren Wittwer Joachim Hermann Gustar Zan der in Jasenitz, b. ibre Geschwister: I) Luise, geb. Zander, verwittwete Kölln, 2) Heinrich Zander, Beide hieselbst wohnhaft, als Eiben.
4) Der Tischler Johann Friedrich Freese aus Dannenberg, verstarb am 16. Jani 1882. Derselbe hinterläßt: 1) seine Schwester Dorothea Luise, ver⸗ winw. Brake, 2) seinen Bruder Johann Heinrich in San Franci co, 3) fünf Kinder seiner vorverstorbenen e e. Marie, verehelicht gewesenen Löffler, als
rben.
5) In Kiel verstarb am 18. Juni 1882 Carl Heinrich Theodor Jansen, in Firma Carl Jansen. Die Geschwister und Erben des Verstorbenen haben den Nachlaß rechtzeitig mit der Rechtswohlthat des Inventars angetreten. Der Nachlaß ist unzureichend.
6) Die am 8. August 1882 verstorbene Marga⸗ retha Hanchen auch Johanna Wagner, geb. Kruse, von hier, hat mit ihrem am J. April. 1882 verstor- benen Ehemanne Friedrich Christian Wilhelm Wagner aus Ringleben am 24. Februar 1869 ein Testament errichtet, welche am 26. April 1882 publizirt wor- den ist. In demselben wird angeordnet, daß nach dem Tode des, überlebenden Ehegatten der Gesammtnach= laß an die beiderseitigen nächsten Intestaterben fallen solle. Als Manneserben sind bis jetzt bekannt ge⸗ worden: Vier Kinder des Bruders Johann Christian Wilhelm Wagner, I) Friedrich Wilhelm, 2) Thus⸗ nelda, verwittw. Prehn, 3) Heinrich Jürgen, 4) Franz Nicolaus und 5) der Sohn einer vorverstorbenen Schwester, dessen Name und Aufenthalt unbekannt ist. Als Frauenerben sind aufgegeben: 1) die Schwester Lisette, geschiedene Scharmberg, vormals verwittwet gewesene Rüpcke, 2) Johann Hein rich Barttelsmann als Sohn einer vorverstorbenen Schwester. .
7) Im israelitischen Krankenhause verstarb am 13. August 1882 Anng. Sophia, geb. Bülck, des Ernst 1 Joachim Köster Ehefrau. Dieselbe hinter äßt ein mit ihrem Ehemanne am 17, Juni 1876 errichtetes, am 7. September 1882 publizirtes Testa= ment, in welchem sie ihren Ehemann zum Universal⸗ erben einsetzt.
s) Die am 22. Oktober 1810 in Altona geborene Anna Catharina, geb, Rehbock, weiland Jacob August Friederich Bogt Wittwe, verstarb am 10. September 1832. — Erben beider Ehegatten sind unbekannt.
9) Der Tischler Johann Friedrich Seleskn ver ⸗ starb am 2. September 1882 mit Zurücklassung von vier Kindern; 1) Catbarina Rehecea, verwittweten Harder, 2) Caroline Luise, verehelichten Doll, 3) Jo⸗ . Heinrich, 4) Marie, verehelichten Stamm, als
rben.
10 Am 20. Januar 18823 verstarb der Zimmer⸗ mann Wilhelm Theodor Wolfram, gebürtig aus Callies in Pñh'a9aburfaen. Derselbe wird von vier Ge— schwistern: ) Auguste, geschiedene Fischer, zu Callies, * Bertha Julie, verwittweten Lassner, zu Potsdam, . . Friedrich, 4 Johann Gustav zu Woldenberg
rbt.
1) Der weiland Zimmergeselle und Käthner zu Ochsenwerder Peter Heinrich Petersen, gebürtig aus Goödensterf in Hannover, verstarb am. 1. Oftober 1882. Er wird von seiner Mutter, Wittwe Catha⸗ rina Dorothea Petersen, geb. Wesel mann, beerbht. Verehelicht war der Verstorbene mit Margaretha Caecilig, geb. Külper, welche am 14. Oktober 1878 hieselbst verstarb. Als deren Erben sind aufgegeben: 2. der, Bruder Martin, b. die Schwester Maria, verehelichte Stöver. ;
12) Zu Bergedorf verstarb am 10. Juli 1882 un⸗ verehelicht Margaretha Lisette Fohrmann. Als Vaterschwestertochter hat sich Chriftine Elisabeth Nannt hardt, geb. Ahrens, in Bergedorf ausgewiesen. Diesel be nimmt nebst ihren Geschwistern: 3) Fritz Ahrens, 3) Lisette, verwittw. Beeck, 4) Marie, ver- wittw. Gadewoltz, 5) Dorothea Luise, verehelichten Schultz, den Gesammtnachlaß in Anspruch.
13) Die Wittwe des am 26. April 1865 verstor⸗ benen Barthold Buhrs, Catharina Margaretha, geb. Rahlenstorff, verstarb am 24. August 1882, ab intestato beerbt von ihren Kindern: J) Johanna Dorothea Elisabeth, Gerhard Julius Möller Che= frau, 2) Wilhelm Eduard, 3). Maria Elifabeth, Johann Heinrich Friedrich Wolff Ehefrau, 4) Jo⸗ n ö. ,.
m 6. Mai 1873 verstarb zu Eppendor Claus Hinrich Laughein. DVerfelbe a 1 intestato beerbt von seiner Wittwe Anna Clisabeth, 8 Schlüter, und seinem Sohne Johann Friedrich j . Langhein. — Dieser verstarb am 4. Jusi
79 mit Zurücklasung seiner Mutter als Intestat
. — Die Wittwe Langhein verstarb am August 1879 mit Zurücklasfung folgender Ge⸗ ,, . als ihren gesetzlichen Eiben: 1) Anna argaretha, 2) Anna Ilsabe, verwittweten Semmel⸗ Hi 3 Anna Catharina, verwittweten Keller, ) Gesa. Dorothea, verwittweten Neddermann, Anna Maria, verehelichten Guel, in New-⸗Jork. 8 um Nachlasse der Wittwe gehören mehre auf es Mannes Namen stehende Hypotheken. Ca Am 2s. Oktober 1869 verstarb Jungfrau elne Friederike Jacobine Pauli mit Zurück- kEsung folgender Erben: I) des vorverstorhenen . Cmil August Paull Kinder: a. Professor ] einhold Pauli in Göttingen, b. Dr. med. Bern- ard Paull in Bremen, 9. Gustav, d. Johannes in e ort. e. Caroline in Bremen, f. Maria, ver⸗ en bien Kulenkamp, in Bremen, 2) des vorver⸗ kor enen Bruderg Georg Carl Pauli Kinder; 3 ng, b. Mathilde. verehelichten Dite., bei = ie ien, e. Richard, . Helene, verehel. Lührs, 51 r. ph. Otto ien in Soest, f. Edmund, 7 Schwester Ludowike Emilie. 6) Unverehelicht verstarb am 25. November 1882
Ldudowike Emilie Pauli. Dieselbe wird ab intestato von folgenden Bruderkindern beerbt: 1) Dr. med. Bernhard Pauli, 2) Gustav, 3) Johannes, ) Caro line, 5) Maria verehelichten Kublenkamp, 6) Jenny, 7) Mathilde. verebel. Otte, 8) Helene, verehel. Lührs, 9) Dr. ph. Otto Pauli.
17) Der Handlungsgehülfe Niels Christian Pe- dersen aus Viborg derstarb am 9. Oktober 1882. — Der Nachlaß ist überschuldet.
18) Am 18. Oktober 1882 verstarb Anna Hen riette Auguste, geb Klussmann, weiland Ferdinand Friedrich Porep Witwe, mit Zurücklassung eines am 25. März 1882 errichteten, am 2. November 1882 vublizirten Testaments, in welchem sie Friedrich Carl Christian Sachg zum Unirersalerben einsetzt. — Erben des aus Schwerin gebürtigen Ehemannes sind uu g , 9 9
. uf Namen Hinrich Kriete stehen seit 1523 Div. Ap 3 R Rente mit 45 7X zu fte im RKentebuch des B zirkes St. Cath. 1523, Fol. 376, e n, A. 112, eingeschrieben. Da Berechtigte iezu unbekannt sind, soll diese Rente an das Aera- rium dieser Stadt durch das Erbschafts⸗Amt um⸗ geschrieben werden.
29) Seit 1527 Andr stehen im Rentebuch des Bezirkes St. Cath. 1527, Fol. 387. Hauptbuch A. 112: 8 7X Rente, jede mit 15 R zu lösen Cbristian Kör ver zugeschrieben, wozu Berechtigte un ⸗ bekannt sind. Die Rente soll an das Aerarinm . Stadt durch das Erbschafts⸗Amt umgeschrieben werden.
21) Der Rentner Johann Nicolaus Carl Biller⸗ beck von hier verstarb am 30. November 1882. Als Erben nehmen den Nachlaß in Anspruch die Ge—⸗ schwister des Verstorbenen: 1) Wilhelm, 2) Theodor, 3) Elise, 4) Delphine, verwittw. Billerbeck, 5) Jo⸗ ,, , 9 o 3 die Tochter des vor⸗ verstorbenen Bruders Friedr etrus Del iller⸗ , . ff
2) Am 17. Dezember 1882 verstarb Johanna Maria Georgine Phritz mit Zurücklassung eines am 16. Dezember 1882 errichteten, am 28. Dezember 1882 publizirten Testaments, in welchem sie ihre Schwester verehel. Thiel in Redwobd zur Universal⸗ erbin einsetzt und Johann Hinrich Schultz zum Voll⸗ strecker ernennt; welcher indessen dieses Amt abge⸗ lehnt hat.
25) Der Rentner Johann Wilhelm Röbe von bier gebürtig, verstarb am 9. Dezember 1882. Als Vaterschwesterkinder haben sich; 1) Johann Jacob Andreas Röhe und 2) dessen Schwester Christine, verwittwete Wegener, beim Erbschaftsamt legitimirt und nehmen den Nachlaß in Anspruch.
24) Am 20. April 1882 verstarb Heinrich Christian Koopmann. Dessen Erben, Wittwe und Kinder, haben den Nachlaß rechtzeitig mit der Rechtswohl“ that des Inventars angetreten.
25) Der Maler Anton Paul Ferdinand Wienecke verstarb am 13. Dezember 1882. Derselbe ist von bier gebürtig. Erben sind e .
Das Erbschaftsamt in Vertretung der nach⸗ folgenden Verlassenschaften beantragt den Er⸗ laß eines Kollektiv ˖· Aufgebots.
a6) Der hiesige Rentner Carl Böhme verstarb am 22. Februar 1882 zu Ludwigslust. Derselbe hinterläßt ein mit seiner Ehefrau, jetzigen Wittwe, am 31. Januar 1882 errichtetes, am 16. März 1882 publizirtes Testament. In demselben wird der Wittwe der lebenslängliche Nießbrauch des gesammten Nach⸗ lasses vermacht. und zu Erben nach derem Tode deren vier Schwestern mit Substitution der Descen⸗ denz berufen. — Zum Testaments vollstrecker, mit der Befugniß umzuschreiben, wird Heinrich Simon Stecker bestellt.
27 Am 30. Mai 1882 verstarb Ludwig Wolff mit Zurücklassung eines am 13. Oktober 1879 er—⸗ richteten, am 8. Juni 1882 publizirten Testaments, in welchem Carl Johann Moritz Ludwig Gelhard in Calcutta zum Erben eingesetzt und Heinrich Helm zum Vollstrecker bestellt wird. Der Erbe hat den Nachlaß rechtzeitig mit der Rechtswohlthat des In ventars angetreten.
28) Am 19. März 1882 verstarb Henriette Cor⸗ nelia Elisabeth, geb. Sahlmann, des am 1. April 1880 verstorbenen Carl Otto Meier Wittwe, mit Zurücklassung ihrer sechs minderjährigen Kinder als Erben. Die Vormünder derselben haben den Nach⸗ laß mit der Rechtswohlthat des Inventars angetreten.
29) Auf Namen der am 17. September 1882 ver= storbenen Emilie Mathilde Böhmer steben Ct. . 2600 in Michaelis St. Lauli D. D. 67 zuge⸗ schrieben, deren Umschreibung oder Tilgung auf seinen alleinigen Consens der zum Vollstrecker des am 28. September 1882 publizirten Testaments der Ver⸗ storbenen, Dr. Hermann Gries, auf Grund der ihm ertheilten Befugniß beansprucht.
30) Am 19. Mai 1882 verstarb Friedrich Wilhelm Allers, mit Zurücklassung seiner sieben, dem Gericht benannten Geschwister, als Erben.
31) Der am 17. Noxember 1882 verstorbene Gustav Hinrich Eduard Plambeg hinterließ ein, am 1. März 1882 errichtetes, am J. Dezember 1882 publizirtes Testament, in welchem er die fünf Kinder feiner Schwester verehelichten Emmerich zu Erben einsetzt, dieser selbst den insgenuß legirt und Jo⸗ hannes Wilhelm Ludwig Heinrich Marr zum Voll— strecker, mit der Befugniß umzuschreiben ernennt
32) Am A. Mai 1882 verstarb Julie Bauer mit Zurücklassung eines am 23. November 1811 errich; teten und nebst vier Nachträgen am 22. Juni 1882 publizirten Testaments, in welchem sie sieben Neffen und Nichten zu Erben einsetzt und Eduard Ley und Moritz Wolff Bauer zu Vollstreckern bestellt. An Stelle des Letzteren, welcher verstorben, ist durch . Vormundschafts ˖ Behörde Moritz Ephraim ernannt.
335) Die am 4. Februar 1881 verstorbene Maria Margaretha, geb. Suck, weiland Hans Jacob Jo⸗ hanszen Wittwe, legirt in ihrem am 5. Juli 1872 errichteten, am 23. Dezember 1881 publizirten Testa⸗ ment ihrem verschollenen Sohne, Ludwig Siegmund richtig Heinrich Siegmund Ludwig die Abtheilungs⸗ quote, setzt ihre Tochter Sophia Regina zur Erbin ein und ernennt Johann Wilhelm August Lütge zum Testamentsvollstrecker, mit der Befugniß umzu⸗ schreiben. , z
34) Am 21. Oktober 1882 verstarb Regina Sophia
sohausgen mit Zurücklassung eines am selbigen
age errichteten, am 2. November 1882 publizirten Testamentgz. In demselben ordnet sie einige Legate zu milden Zwecken an, aft Friederike Henriette Caroline Lütge, geb. Heitmüller, zur Universalerbin ein und bestellt Johann Wilhelm August Lütge zum Vollstrecker, mit der Befugniß umzuschreiben.
35) Der Rentner Julius Regenburg versiarb am ! 110618
1. November 1882. In seinem am 25. September 1873 errichteten, am I6. November 1882 5 Testament verfügt der Verstorbene unter seine Witt we und seine Kinder und ernennt Peter Heinrich Julius Piening. sowie Georg Julius von Soden zu Voll— streckern, mit der Befugniß umzuschreiben.
Es wird das beantragte Aufgebot dahin erlassen: Daß Alle, welche an die vorgenannten Verlassen⸗ schaften und sonstigen Gegenstände Erb oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den beigebrachten letzten Willens ordnungen oder ge—⸗ stellten Anträgen, insbesondere der Umschreibungs˖ befugniß des Erbschaftsamts und der Testaments⸗ Vollstrecker widersprechen wollen, aufgefordert werden, diese ihre An und Widersprüche spätestens in dem auf
Sonnabend, den 21. April 1883,
. 19 Uhr V.⸗ M., bestimmten Aufgebotstermin im unterzeich ; neten Amtsgericht, Dammthorstraße Nr. 19, Zimmer Nr. 2, anzumelden — und zwar Aus— wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Aus⸗ schlusses.
Hamburg, den 27. Februar 1883.
Das Amtsgericht Hamburg, Tivil Abtheilung V. Zur Beglaubiaung: Romberg, Dr., Gerichts ⸗ Sekretär.
Il03 832. Aufgebot.
Es wird hiermit aufgeboten auf Antrag, des Stellenbesitzers Hermann Schaedel in Striegau das Sparkassenbuch Nr. 1193 der städtischen Spar⸗ kasse zu Striegau, für den Antragsteller ausgestellt unter dem 31. Dezember 1881, über 174,69 4M lau—⸗ tend. Der Inhaber des Sparkassenbuchs hat dasselbe spätestens in dem am 20. September d. Is. , Vormittags 9 Uhr, an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, vor dem Herrn Amtsrichter Schnabel an— stehenden Termine vorzulegen und seine Rechte daran anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung des⸗ selben erfolgen wird. Striegau, den 24. Februar 1883. Königliches Amtsgericht.
1 Aufgebot.
Auf Antrag des Auszüglers Johann Karl Scheffel in Mühlsdorf und Gen. wird der am 24. Dezember 1326 zu Mühlsdorf geborene, im Jahre 1854 nach Amerika ausgewanderte und seit dem Jahre 1856 verschollene Heinrich Traugott Scheffel aus Mühls— dorf aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine
Sonnabend, den 22. September 1883, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 6, zu ö. widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Gera, den 3. März 1883.
Fürstliches Amtsgericht. ünch.
(10387 Aufgebot. ᷓ
Auf den Antrag der Vorstandebeamten des König ⸗ lichen Ober⸗Landesgerichts in Celle, vertreten durch das Königliche Landgericht in Hannover, werden Alle, welche aus der Amtsführung des früheren Gerichts; voigtsgehülsen Molsen in Hannover Ansprüche auf den nach bereits eingetretener Befriedigung der fiskalischen Ansprüche verbliebenen, etwa 459 „6 be⸗ tragenden Bestand der Dienstkaution desselben zu machen haben, hierdurch aufgefordert, dieselben im Termine am
Mittwoch, den 23. Mai 1883, Morgens 10 Uhr,
so gewiß hier anzumelden, als sonst die Kaution dem ꝛe. Molsen zurückgegeben beziehungsweise für dessen Rechnung hinterlegt werden wird.
Hannover, 2. März 1883.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 15. gez. Pagenst ech er. Ausgefertigt: 2
(10401 Auszug. .
Die zu Cöln ohne besondeces Geschäft wohnende Cornelia, geborene Terasky, Ehefrau des daselbst wohnenden Althändlers Peter Joseph Hilgers, ver⸗ treten durch den unterzeichneten, zu Cöln wohnenden Rechtsanwalt Jacob Hendrichs, klagt gegen ihren genannten Ehemann Peter Joseph Hilgers, Alt— händler, zu Cöln wohnend, zum Königlichen Land— gerichte, J. Civilkammer, zu Cöln mit dem An— trage:
„Königliches Landgericht wolle die zwischen den Yartelen hestehende gesetzliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklären, an deren Stelle völlige Gütertrennung aussprechen, den Königl. Notar Justizrath Lauff in Cöln mit Aufnahme der Vquidationsverhandlungen beauftragen, die Kosten dem Verklagten zur Last legen.
Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf Mittwoch, den 25. April curr., Vormittags 9 Uhr,
anberaumt.
Cöln, den 1. März 1883. Für die Richtigkeit des Auszugs: Hendrichs, dtechtsanwalt.
logo] Auszug. .
Die Ehefrau des Kaufmanns Heinrich Falken berg, Margaretha, geb. Jansen, in Cöln, Altermarkt Nr. 49 wohnend, hat gegen 1) ihren genannten Ehemann und 2) gegen den Rechtsanwalt Pr, Reuß hier in seiner Eigenschaft als Verwalter des Kon⸗ kurses des vorgenannten Heinrich Falkenberg, Klage auf Gütertrennung zum hiesigen Königlichen Land⸗ gericht erhoben und ist Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung auf
n f den 24. April 1883, torgens 9 Uhr,
vor der J. Civilkammer anberaumt.
Cöln, den 26. Februar 1883.
Der Anwalt der Klägerin: Eichholtz,
Borstebender Audi bie e imit veröffentlicht
Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht.
Cöln, den 5. 361 1883.
. Ver bheeck, Gerichteschreiber des Königlichen Landgerichts.
—
Aug zug.
Durch rechtskeäftiges Uctbeil des Königlichen Land- gerichts zu Cöln vom 23. Dezember 1882 ist die zwischen der u Mülheim am Rhein wohnenden geschäftslosen Mathilde Vette, Ehefrau des daselbst wohnenden Metzgers Albert Paas und ihrem ge⸗ nannten Ehemanne Albert Paas bestehende Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung mit allen gesetzlichen Folgen ausgesprochen, und sind die Parteien zum Zwecke der Liquidation und Auseinandersetzung vor den Königl. Notar Goecke zu Cöln verwiesen worden.
Cöln, den 27. Februar 1883.
Schnitzler, 4 Rechtsanwalt.
Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht:
ᷣ Ru st o r ff
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
wn Aufgebot.
Der Wollhändler Ulrich Möller zu Aachen hat das Aufgebot des angeblich abhanden gekommenen von Zechelius C. Bertow, d. d. Berlin, den 11. Ja⸗ nuar 1883, an eigene Ordre ausgestellten, von W. Fürstenthal in Berlin, Ifflandstraße Nr 3, accep⸗ tirten, mit dem Blanko⸗Giro der Aussteller ver⸗ sebenen, am 30. April 1883 zahlbaren Prima⸗ Wechsels über 1500 R. Mack beantragt. Der In⸗ baber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 2. November 1883, Mittags 12 Uhr. vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58, im Saal 2l, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
Berlin, den 24. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 48. (10548 Gütertrennung.
In Sachen der Margaretha Disch, ohne besondern Stand, Ehefrau des Ackerers Johann Maas zu Mötsch, sie— wohnhaft, daselbst, vertreten durch Rechtsanwalt Müller, Klägerin im Armenrechte,
gegen
den Jobann Maas, Ackerer zu Mötsch, Beklagten. hat die II. Cipilkammer des Königlichen Landgerichts ju Trier, durch Urtheil vom 7. Dezember 1852, die jwischen den Parteien bestehende eheliche Güter⸗ gemeinschaft fur aufgelöst erklärt.
Vorstehender Auszug wird in Gemäßheit des 5§. 11 des Preußischen Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung bekannt gemacht.
Trier, den 3. März 1883.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Oppermann.
109425) Oeffentliche Bekanntmachung. Durch rechtskräftiges Urtheil der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom
12. Februar 1883 ist die bisher zwischen den Ehe— leuten Georg Große, Kaufmann, und der Sppilla, geb. Pertha, zu Coblenz bestandene Errungenschasts gemeinschaft für aufgelöst erklärt worden. Coblenz, den 3. März 1883. Jĩᷣ , Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
der Vereinsbank Nürnberg über 400 Gulden vom 4. März 1875 Nr. 2611 für kraftlos erklärt. Nürnberg, den 2. März 1883. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. Der geschäftsleitende Königliche Sekretär: hacker.
10417 Bekanntmachung.
Die durch Rechtsanwalt Heuser vertretene geschäfts⸗ lose Julie, geb. Limberg, zu Barmen, Ehefrau des Schuhmachers und Schuhwaarenhändlers Gustav Bergmann daselbst, hat gegen diesen beim König⸗ lichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagezustellung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 1. Inni er,, Vormittags 3 Uhr, im Sitzungssaale der II, Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.
Der Landgerichts⸗ Sekretär: Jan sen.
10416
Durch rechtskräftiges Urtheil der J. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Düsseldorf vom 30. Januar 1883 ist zwischen den Eheleuten Johann Heinrich Schneider, Kleidermacher, und Bertha, geb. Cramer, ohne Geschäft, Beide zu Düsseldorf woh⸗ nend, die Gütertrennung mit den gesetzlichen Folgen vom 12. August 1882 an ausgesprochen worden.
Der Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts. Steinhäuser. 103301 /
In Sachen des Kaufmanns F. W. Schumann zu Rheine, wider den Handelsmann August Hilck= mann zu Meppen, wegen Forderung, soll zwangs⸗ weise das dem letzteren gehörige Wohnhaus Nr: 3 an der Hinterstraße mit Hofraum öffentlich meist⸗ bietend am
Freitag, den 27. April 1883, - Vormittags 12 Uhr, an biesiger Gerichtsstelle verkauft werden.
Alle, welche glauben, an diesem Grundstück Eigen thums⸗, Näher“, lehnrechtliche, fideikommissarische. Pfand und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen, zu haben,
werden aufgefordert, solche in jenem Termine anzu ⸗
melden, widrigenfalls die Rechte im Verhältniß zum neuen Erwerber verloren gehen. Meppen, den 1. März 1883. Königliches Amtsgericht. II. gez. Börner. Beglaubigt: Haan, Assiftent Gerichteschreiber Königlichen Amtsgerichts.